STUDIENORDNUNG für das Studium des Faches Geschichte im Rahmen des Studienganges Lehramt an öffentlichen Schulen an der Universität Bremen

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1 STUDIENORDNUNG für das Studium des Faches Geschichte im Rahmen des Studienganges Lehramt an öffentlichen Schulen an der Universität Bremen 1 Gegenstand und Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen vom (Brem.GBl. S i-4) sowie der Prüfungsanforderungen für das Unterrichtsfach Geschichte vom (Brem.Abl S. 969ff) die Inhalte und Formen des Studiums für das o.g. Unterrichtsfach an der Universität Bremen mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung. (2) Sie gilt für alle Studierenden des Unterrichtsfaches Geschichte, die ihr Lehramtsstudium ab dem Wintersemester 1999/2000 an der Universität Bremen aufgenommen haben, und für alle im Rahmen der Lehrerausbildung in der Lehre an der Universität Bremen im Studiengang Geschichte Tätigen. 2 Ziele des Studiums Ziel des Geschichts-Lehramtsstudiums ist es, die fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kompetenz für das spätere Berufsfeld Schule zu erwerben. Vermittelt werden: 1. theoretische Grundlagen, spezifische Fragestellungen, Arbeitsweisen und Forschungsergebnisse der verschiedenen Teilbereiche der Geschichte, 2. historische Grundkenntnisse und ihre fachwissenschaftliche Vertiefung, 3. wissenschaftliche Arbeitstechniken und -methoden beim Recherchieren, im Umgang mit den Quellen, bei der Auswahl und Verarbeitung wie bei der adressatengerechten Präsentation von Informationen (unter Einschluss einer reflektierten Nutzung der Neuen Medien ), 4. geschichtsdidaktische Grundpositionen und die Fähigkeit, einen inhaltlich wie unterrichtsmethodisch zeitgemäßen und schülerorientierten Geschichtsunterricht selbständig und kooperativ zu planen, durchzuführen und zu a- nalysieren, 5. interdisziplinäre und allgemeine wissenschaftliche und gesellschaftliche Bezüge der Geschichte und der Geschichtsdidaktik. Die in diesen Bereichen erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten bilden die Basis für ein sachlich, methodisch und sozial kompetentes wissenschaftliches Arbeiten und für die selbständige didaktischmethodische Analyse. Sie sind Voraussetzung für eine reflektierte Auseinandersetzung mit den Fragestellungen und Forschungsansätzen der Geschichte im Blick auf die Schülerinnen und Schüler, und sie ermöglichen das Aufgreifen aktueller Prozesse in historischer Perspektive. Damit werden durch das Studium der Geschichte die Grundlagen dafür geschaffen, dass die künftigen Geschichtslehrerinnen und -lehrer es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, durch Auseinandersetzung mit historischen Problemen die gesellschaftlichen und politischen Strukturen zu reflektieren und sich verantwortungsbewusst an der Bewältigung der zentralen Fragen der Gegenwart und Zukunft zu beteiligen. Darüber hinaus erwerben sie durch das Studium die Voraussetzung, die Entwicklung der Geschichtswissenschaft im interdisziplinären Kontext weiterzuverfolgen. 3 Stufenbezug des Studiums Das Fach Geschichte kann bezogen auf folgende Schulstufen studiert werden: 1. Primarstufe/Sekundarstufe I mit dem Schwerpunkt Primarstufe 1 2. Primarstufe/Sekundarstufe I mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I 3. Sekundarstufe II. 1 Zu den besonderen Regelungen für die Studierenden der Primarstufe siehe die Studienordnung für das Studium der Primarstufe

2 2 4 Inhalte und Themen des Studiums Die Vermittlung der Studieninhalte umfasst folgende Bereiche und Stoffgebiete: 1. Theorien und Methoden der Geschichtswissenschaft, 2. Geschichte des Altertums und des Mittelalters, 3. Neuere, Neueste und Zeitgeschichte, jeweils bezogen auf die geschichtswissenschaftlichen Inhaltsbereiche nach 6 (3) und 4. Fachdidaktik nach 6 (4), bezogen auf Schule und Gesellschaft. Der Schwerpunkt der Ausbildung soll dabei auf Themen der deutschen und europäischen Geschichte liegen. 5 Umfang und Gliederung des Studiums (1.) Bezogen auf den Schwerpunkt Sekundarstufe I umfasst das fachwissenschaftliche Studium einschließlich der Fachdidaktik Geschichte 55 Semesterwochenstunden (2.) Bezogen auf den Schwerpunkt Sekundarstufe II umfasst das fachwissenschaftliche Studium einschließlich der Fachdidaktik Geschichte 55 Semesterwochenstunden (3.) Bezogen auf die Sekundarstufe II mit fachwissenschaftlicher Vertiefung umfasst das fachwissenschaftliche Studium einschließlich der Fachdidaktik Geschichte 65 Semesterwochenstunden (4.) Das Studium des Faches Geschichte gliedert sich in ein Grundstudium (1. bis 4. Semester), ein Halbjahrespraktikum (5. Semester), ein Hauptstudium (6. bis 8. Semester) und ein Examenssemester. Das Grundstudium endet mit einer Zwischenprüfung. (5) Es entfallen 1. für Studierende der Sekundarstufe I auf das Grundstudium 26 Semesterwochenstunden (SWS) und auf das Hauptstudium 29 SWS; 2. für Studierende der Sekundarstufe II ohne Vertiefung auf das Grundstudium 26 Semesterwochenstunden (SWS) und auf das Hauptstudium 29 SWS; 3. für Studierende der Sekundarstufe II mit Vertiefung auf das Grundstudium 31 SWS und auf das Hauptstudium 34 SWS. 6 Studieninhalte (1) Der Pflichtbereich umfasst insgesamt 25 Semesterwochenstunden. Folgende Studieninhalte sind im Pflichtbereich zu studieren und mit einem Teilnahmenachweis (TN) bzw. mit einem Leistungsnachweis (LN) zu belegen: 1. im Grundstudium: a) Allgemeine Einführung in das Lehramtsstudium des Unterrichtsfachs Geschichte 2 SWS 2 TN b) Einführung in die Geschichte des Altertums 3 SWS LN c) Einführung in die Geschichte des Mittelalters 3 SWS LN d) Einführung in Neuere, Neueste u. Zeitgeschichte 3 SWS LN Einer der Leistungsnachweise muss sich auf fachdidaktische Aspekte beziehen. 2 Alternativ ist die Teilnahme an einer übergreifenden Einführungsveranstaltung für das Lehramtsstudium im Umfang von mindestens 6 SWS nachzuweisen.

3 3 e) Eine weitere Veranstaltung aus der Neueren, Neuesten und Zeitgeschichte aus einem Bereich, der nicht in der Einführungsveranstaltung abgedeckt wurde 2 SWS f) Eine fachdidaktische Veranstaltung zur Vorbereitung auf das Halbjahrespraktikum 2 SWS TN 2. im Hauptstudium: Veranstaltungen aus a) einem Themengebiet des Stoffgebietes Geschichte des Altertums oder des Mittelalters 2 SWS LN b) einem Themengebiet des Bereichs Neuere, Neueste u. Zeitgeschichte 2 SWS LN c) einem Themengebiet des Bereichs der Didaktik der Geschichte (im Halbjahrespraktikum möglich) 2 SWS LN d) einem weiteren Themengebiet aus den drei bereits genannten, wahlweise eines aus dem Bereich Theorien und Methoden der Geschichtswissenschaft 2 SWS LN Einer dieser Leistungsnachweise muss innerhalb eines Projektes absolviert werden, sofern das Projekt im Unterrichtsfach Geschichte absolviert wird. e) einem Themengebiet aus dem Bereich Theorien und Methoden der Geschichtswissenschaft 2 SWS TN (2) Der Wahlpflichtbereich umfasst insgesamt 30 Semesterwochenstunden. Folgende Studieninhalte sind im Wahlpflichtbereich zu studieren und zu belegen: 1. im Grundstudium: Veranstaltungen zu Themengebieten aus den Bereichen Geschichte des Altertums, des Mittelalters, der Neueren, Neuesten oder Zeitgeschichte, der Theorien und Methoden der Geschichtswissenschaft und der Fachdidaktik 11 SWS wovon mindestens 4 SWS sich auf fachdidaktische Aspekte beziehen müssen. 2. im Hauptstudium: Veranstaltungen zu: Themengebieten aus den Bereichen Geschichte des Altertums, des Mittelalters, der Neueren, Neuesten oder Zeitgeschichte, der Theorien und Methoden der Geschichtswissenschaft und der Fachdidaktik 19 SWS wovon mindestens 2 SWS sich auf fachdidaktische Aspekte beziehen müssen. (3) Mit den Veranstaltungen nach Wahl des Grundstudiums sowie den Veranstaltungen des Hauptstudiums ist die Teilnahme an Veranstaltungen zu mindestens 5 der folgenden Inhaltsbereiche nachzuweisen: 1. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte unter Einschluss der Technikgeschichte, 2. Kulturgeschichte unter Einschluss der Wissenschaftsgeschichte, 3. Allgemeine und politische Geschichte, 4. Theoretische Grundlagen der Geschichtswissenschaft, 5. Regionalgeschichte, 6. Außereuropäische Geschichte, 7. Geschlechtergeschichte unter Einschluss der historischen Frauenforschung. Veranstaltungen aus der Kulturgeschichte Ost- und Ostmitteleuropas sind dafür anrechnungsfähig. (4) In der Fachdidaktik sind folgende Themengebiete zu studieren: institutionelle, personale, kulturelle und soziale Faktoren des Lehrens und Lernens im Fach Geschichte, Geschichte der Geschichtswissenschaft und des Geschichtsunterrichts, Didaktik und Methodik des Geschichtsunterrichts. Nachzuweisen ist die Teilnahme an einer Veranstaltung Lernen mit technischen Medien im Umfang von 4 SWS, sofern dieser Teilnahmenachweis nicht im Studium des anderen Faches oder der Erziehungswissenschaft erbracht wird. (5) Studierende mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I können darüber hinaus bis zu 10 SWS stufenbezogen im Stoffgebiet Geschichtsdidaktik studieren.

4 4 (6) Im Rahmen der fachwissenschaftlichen Vertiefung für die Sekundarstufe II sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 10 weiteren SWS zu besuchen. Als Vertiefungsgebiet können die Stoffgebiete Theorien und Methoden der Geschichtswissenschaft, Geschichte des Altertums oder des Mittelalters oder der Neuere, Neueste und Zeitgeschichte gewählt werden, aus denen auch die Ausbildungsbegleitende Leistungskontrolle (ALK) zu erbringen ist. (7) Studierende mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I können im Unterrichtsfach Geschichte eine ausbildungsbegleitende Leistungskontrolle aus dem Stoffgebiet Fachdidaktik oder im stufenbezogenen Bereich der Erziehungswissenschaft erwerben. (8) Studierende der Sekundarstufe II, die die Stufenerweiterung für die Sekundarstufe I erwerben wollen, müssen zusätzlich 4 SWS Geschichtsdidaktik, bezogen auf den Schwerpunkt Sekundarstufe I, nachweisen und im Rahmen dieser Veranstaltungen einen zusätzlichen Leistungsnachweis erbringen. 7 Lehrveranstaltungsformen (1) Vorlesungen (V) haben in der Regel Vortragscharakter und werden von Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern durchgeführt. Sie sollen Grundlagen- und Überblickswissen eines umfangreichen Themengebietes vermitteln. (2) Proseminare (PS) werden im Grundstudium zur Einführung in wissenschaftliche Fachgebiete bzw. deren Teilbereiche angeboten. (3) Kurse (K) sind Veranstaltungen des Grundstudiums, in denen vorlesungs-, übungs- und seminarartige Bestandteile integriert sind. (4) In Übungen (Ü) werden Studieninhalte übend angewandt und vertieft. Sie dienen außerdem für den Erwerb und das Training methodischer Kenntnisse und Fertigkeiten unter besonderer Anwendung der Quellenlektüre und Quellenkritik. (5) Seminare (S) sind in der Regel Veranstaltungen im Hauptstudium. Hier werden eigenständige wissenschaftliche Beiträge von fortgeschrittenen Studierenden erörtert. (6) Ein Projekt (P) ist ein zusammenhängender Verbund von Lehrveranstaltungen, in denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Dauer von mindestens zwei Semestern eine gesellschafts-, bzw. praxisrelevante und komplexe Problemstellung nach Möglichkeit interdisziplinär sowie mit adäquaten wissenschaftlichen Methoden bearbeiten. Projekte werden im Hauptstudium angeboten. (7) Tutorien dienen der Betreuung der Studierenden in Kleingruppen und werden im Rahmen der Proseminare durchgeführt. (8) Kolloquien/ Examenskolloquien stellen ein Angebot an Studierende fortgeschrittener Semester dar, sich zusammen mit Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern mit examens- oder forschungsrelevanten Themen intensiv auseinander zusetzen. 8 Studiennachweise (1) Im Verlauf des Studiums des Faches Geschichte können folgende Arten von Studiennachweisen erworben werden: 1. Nachweis der Teilnahme (NT): Der Nachweis der Teilnahme ist an die regelmäßige und aktive Teilnahme an einer Lehrveranstaltung gebunden. Das kann die Erfüllung bestimmter Anforderungen einschließen, die bei Beginn der Lehrveranstaltung festgelegt werden. Diese müssen deutlich unter den Anforderungen für einen Leistungsnachweis bleiben. Es handelt sich dabei um einen individuellen Beitrag in Form von z.b. einem mündlichen Vortrag, einem Kurzessay, der Teilnahme an einem Streitgespräch u.ä. 2. Leistungsnachweis (LN): Der Leistungsnachweis setzt eine inhaltlich abgrenzbare und dokumentierte Eigenleistung der Studierenden voraus, die aus einer Lehrveranstaltung des Faches Geschichte hervorgeht. Er kann in folgenden Formen erbracht werden: a) schriftliches Referat (einschließlich Vortrag und Erörterung in einer Lehrveranstaltung), b) schriftliche Hausarbeit im Umfang von etwa 10 Seiten im Grundstudium und von etwa 20 Seiten im Hauptstudium, c) Arbeit unter Aufsicht (Klausur) von bis zu drei Stunden Dauer, d) mündliche Prüfung von etwa 20 Minuten Dauer.

5 5 (2) Wenn das Projekt im Fach Geschichte absolviert wird, muss einer der vier Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium aus diesem Projekt hervorgehen. Dieser erfordert neben der Erfüllung der in Abs. 1, Ziffer 2 formulierten Anforderungen die regelmäßige und aktive Teilnahme an einem für das Fach Geschichte anerkannten Projekt im Umfang von mindestens 6 SWS pro Projektsemester. (3) Die ausbildungsbegleitende Leistungskontrolle ist Teil der Abschlussprüfung. Ihre Bedingungen sind in den Prüfungsanforderungen für das Lehramt, 6, dokumentiert (4) In einer Lehrveranstaltung kann nur ein Studiennachweis erworben werden. Die Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs werden durch Belegbögen dokumentiert. 9 Studienberatung (1) In der ersten Veranstaltungswoche des Wintersemesters findet eine Einführungsveranstaltung für Studienanfänger und anfängerinnen statt, die gemeinsam vom Sprecher/der Sprecherin des Instituts für Geschichte und den gewählten Vertretern und Vertreterinnen der Studierenden (Stuga) durchgeführt wird. Auf die Einführungs- und Beratungsangebote der Studierendenvertreter und -vertreterinnen in der Woche vor Veranstaltungsbeginn ist im Kommentierten Veranstaltungsverzeichnis sowie auf der Homepage des Instituts hinzuweisen. (2) Das Institut für Geschichte führt in der ersten Hälfte eines jeden Wintersemesters eine spezielle Beratungsveranstaltung für Studierende im dritten Fachsemester durch. Im ersten Teil dieser Veranstaltung berichten Studierende über ihre in den ersten beiden Semestern gemachten Studienerfahrungen, im zweiten Teil findet unter Berücksichtigung dieser Erfahrungen eine Gruppenberatung statt. Die Veranstaltung wird von der bzw. dem Vorsitzenden der Studienkommission organisiert und geleitet. Die Lehrenden der Erstsemesterveranstaltungen des vorausgegangenen Wintersemesters, die Tutorinnen und Tutoren dieser Veranstaltungen sowie die Studierendenvertreter und - vertreterinnen werden zu dieser Veranstaltung eingeladen. (3) Für Studierende, die bei der Rückmeldung zum sechsten Fachsemester noch nicht zur Zwischenprüfung zugelassen sind, ist eine Studienberatung beim Fachberater bzw. der Fachberaterin verpflichtend. Im Beratungsgespräch sind die Gründe für die Fristüberschreitung zu erörtern und festzuhalten. Über die durchgeführte Beratung erhält der Student bzw. die Studentin eine Bescheinigung. (4) Die Studienberatung gehört zu den Pflichten der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen. Die Lehrenden des Fachs bieten während der Veranstaltungszeit wöchentlich mindestens eine, in der veranstaltungsfreien Zeit insgesamt mindestens drei Sprechstunden von mindestens einer Stunde Dauer an. Die Sprechstunden der Lehrenden sind ebenfalls zur Studienberatung zu nutzen. 10 Evaluation Das Institut für Geschichte wertet die im Rahmen der Lehrevaluation der Universität und evtl. weiterer studentischer Lehrevaluationen im Fach gewonnen Daten regelmäßig aus und diskutiert sie einmal jährlich in einer Sondersitzung der Studienkommission, zu der alle Lehrenden eingeladen werden. Das Institut beteiligt sich an der Lehrevaluation im norddeutschen Hochschulverbund. 11 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Genehmigung durch den Rektor der Universität Bremen in Kraft. Beschluss des Fachbereichsrats Sozialwissenschaften (FB 8) vom 12. Juli 2000 Der Studienplan Geschichte wird zusammen mit dem Curriculum in der ersten Hälfte des Wintersemesters erarbeitet. Bremen, den

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