MAGISTER- PRÜFUNGSORDNUNG FACHSPEZIFISCHER ANHANG GESCHICHTE - HAUPTFACH INHALT: gültig ab Studienbeginn SS 2000

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1 MAGISTER- PRÜFUNGSORDNUNG FACHSPEZIFISCHER ANHANG GESCHICHTE - HAUPTFACH gültig ab Studienbeginn SS 2000 INHALT: 1. Fachspezifischer Anhang zur Magisterprüfung 2. Checkliste Prüfungsvorleistungen Zwischenprüfung 3. Checkliste Prüfungsvorleistungen Abschlussprüfung

2 Fachspezifischer Anhang Geschichte Fachspezifischer Anhang - Geschichte als Hauptfach I. Prüfungsinhalte 1. Allgemeiner Teil a) Methoden und Arbeitsweisen der Geschichtswissenschaft b) Geschichtswissenschaftliche Theorien c) Geschichtsvermittlung in unterschiedlichen Praxisbereichen (Didaktik der Geschichte) d) Allgemeine Kenntnisse der politischen Geschichte, der Kulturgeschichte sowie der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Antike, des Mittelalters und der Neuzeit 2. Schwerpunkte - Alte Geschichte - Mittlere Geschichte - Neuere Geschichte II. Geschichte als Hauptfach 1. Zwischenprüfung a) Prüfungsvorleistungen für die Zwischenprüfung: Vier Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar, von denen sich je einer auf Alte Geschichte, Mittlere Geschichte, Neuere Geschichte und Didaktik der Geschichte beziehen muss. Ferner sind mindestens acht Vorlesungen zu belegen, die Grund- und Übersichtskenntnisse in den Schwerpunkten I.2 sowie zur Geschichte der außereuropäischen Region vermitteln. Der entsprechende Nachweis erfolgt durch Eintrag ins Studienbuch. Sprachkenntnisse: Es sind ausreichende Kenntnisse in Latein, Englisch und einer weiteren für den gewählten Schwerpunkt einschlägigen modernen Fremdsprache nachzuweisen. Bei der Wahl der Alten Geschichte als Schwerpunkt sind an Stelle der Kenntnisse einer zweiten modernen Fremdsprache Griechischkenntnisse nachzuweisen. Der Nachweis wird erbracht durch das Zeugnis, mit welchem die Hochschulreife für diesen Studiengang erworben wurde, sofern darin die erfolgreiche Teilnahme an mindestens drei Jahren Unterricht in der entsprechenden Sprache bescheinigt wird. Der Nachweis kann auch durch das Bestehen einer gleichwertigen Sprachprüfung, z. B. durch erfolgreiche Teilnahme an einer fachspezifischen Sprachklausur beim Fachbereich erbracht werden; diese Sprachklausur besteht aus einer Übersetzung ins Deutsche.

3 Fachspezifischer Anhang Geschichte b) Prüfungsanforderungen der Zwischenprüfung: Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf den allgemeinen Teil der Prüfungsinhalte gemäß Nr. I.1. Im Gebiet Geschichtswissenschaftliche Theorien werden Grundlagen vorausgesetzt. Der Kandidat bzw. die Kandidatin kann entsprechend dem gewählten Schwerpunkt zwei Themenbereiche der Alten oder Mittleren Geschichte und der Neueren Geschichte aus unterschiedlichen Epochen, Regionen bzw. Kulturen (z. B. Themenbereiche zweier Vorlesungen) für die Prüfung vorschlagen. 2. Magisterprüfung a) Prüfungsvorleistungen für die Magisterprüfung: Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an je einem Seminar in jedem der drei Schwerpunkte gemäß I.2. Ein weiterer Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar oder einer Übung muss auf den gewählten Schwerpunkt bezogen sein; einer dieser vier Nachweise muss in einer fachlich-didaktischen Veranstaltung erworben werden. Ferner sind mindestens acht Vorlesungen zu belegen, die Grund- und Übersichtskenntnisse in den Schwerpunkten gemäß I.2. sowie zur Geschichte außereuropäischer Regionen vermitteln. Entsprechend dem gewählten Schwerpunkt sollen Übungen zu den Hilfswissenschaften besucht werden. Der entsprechende Nachweis erfolgt durch Eintrag ins Studienbuch. b) Prüfungsanforderungen der Magisterprüfung: Ist Geschichte das erste Hauptfach, behandelt die Magisterarbeit ein Thema des gewählten Schwerpunktes gemäß I.2. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf den gewählten und einen weiteren Schwerpunkt gemäß Nr. I.2. sowie auf den allgemeinen Teil gemäß I.1. Wird Alte Geschichte oder Mittlere Geschichte als Schwerpunkt gewählt, ist als zweiter Schwerpunkt der mündlichen Prüfung Neuere Geschichte verbindlich. Es werden vertiefte Kenntnisse vorausgesetzt. Der Kandidat bzw. die Kandidatin kann vier bis fünf Themen aus unterschiedlichen Epochen, Sachgebieten und Regionen bzw. Kulturen für die Prüfung vorschlagen. Den Vorschlägen soll, soweit wie möglich und vertretbar, gefolgt werden. Wird Geschichte als zweites Hauptfach gewählt, ist eine Klausur zu schreiben. Die Themenstellung bezieht sich auf den gewählten Schwerpunkt. III. Fächerverbindungen Geschichte kann als erstes oder zweites Hauptfach gewählt werden; wird Geschichte als Hauptfach gewählt, können Alte Geschichte oder Mittlere und Neuere Geschichte nicht als Nebenfächer gewählt werden. Außerdem kann zwischen den beiden Nebenfächern - Alte Geschichte sowie - Mittlere und Neuere Geschichte gewählt werden. Es ist nicht möglich, zwei Schwerpunkte gemäß Nr. I.2. als zwei Hauptfächer zu kombinieren.

4 Fachspezifischer Anhang Geschichte Checkliste Prüfungsvorleistungen Zwischenprüfung Erforderlich sind vier Leistungsnachweise über die erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar, von denen je einer sich auf Schwerpunkte: erworben: Alte Geschichte Mittlere Geschichte Neuere Geschichte und Didaktik der Geschichte beziehen muss. + Semesterwochenstunden: (mindestens 32) Ferner sind mindestens acht Vorlesungen zu belegen, die Grund- und Übersichtskenntnisse in den o.a. Schwerpunkten sowie zur Geschichte außereuropäischer Regionen vermitteln. Der entsprechende Nachweis erfolgt durch Eintrag ins Studienbuch. Sprachkenntnisse: Es sind ausreichende Kenntnisse in Latein, Englisch und einer weiteren für den gewählten Schwerpunkt einschlägige moderne Fremdsprache nachzuweisen. Bei der Wahl der Alten Geschichte als Schwerpunkt sind an Stelle der Kenntnisse einer zweiten modernen Fremdsprache Griechischkenntnisse nachzuweisen. Der Nachweis wird erbracht durch das Zeugnis, mit welchem die Hochschulreife für diesen Studiengang erworben wurde, sofern darin die erfolgreiche Teilnahme an mindestens drei Jahren Unterricht in der entsprechenden Sprache bescheinigt wird. Der Nachweis kann auch durch das Bestehen einer gleichwertigen Sprachprüfung z.b. durch erfolgreiche Teilnahme an einer fachspezifischen Sprachklausur beim Fachbereich erbracht werden; diese Sprachklausur besteht aus einer Übersetzung ins Deutsche.

5 Fachspezifischer Anhang Geschichte Fächerverbindungen: Geschichte kann als erstes oder zweites Hauptfach gewählt werden; wird Geschichte als Hauptfach gewählt, können Alte Geschichte oder Mittlere und Neuere Geschichte nicht als Nebenfächer gewählt werden. Es ist nicht möglich, zwei Schwerpunkte gem. Nr. I. 2. als zwei Hauptfächer zu kombinieren. Prüfungsleistungen: Zwischenprüfung - Mündliche Prüfung von in der Regel 40 Minuten Dauer. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf den allgemeinen Teil der Prüfungsinhalte gem. Nr. I. 1. Im Gebiet Geschichtswissenschaftliche Theorien werden Grundlagen vorausgesetzt. Der Kandidat bzw. die Kandidatin kann entsprechend dem gewählten Schwerpunkt zwei Themenbereiche der Alten oder Mittleren Geschichte und der Neueren Geschichte aus unterschiedlichen Epochen, Regionen bzw. Kulturen (z.b. Themenbereiche zweier Vorlesungen) für die Prüfung vorschlagen.

6 Fachspezifischer Anhang Geschichte Checkliste Prüfungsvorleistungen Abschlussprüfung Erforderlich sind vier Leistungsnachweise: Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an je einem Seminar in jeder der drei Schwerpunkte. Ein weiterer Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar oder einer Übung, die auf den gewählten Schwerpunkt bezogen sein muss. Einer dieser vier Nachweise muss in einer fachlich-didaktischen Veranstaltung erworben werden. + Semesterwochenstunden: (mindestens 32) Schwerpunkte: erworben: Alte Geschichte Mittlere Geschichte Neuere Geschichte Ferner sind mindestens acht Vorlesungen zu belegen, die Grund- und Übersichtskenntnisse in den v. g. Schwerpunkten sowie zur Geschichte außereuropäischer Regionen vermitteln. Entsprechend dem gewählten Schwerpunkt sollen Übungen zu den Hilfswissenschaften besucht werden. Der entsprechende Nachweis erfolgt durch Eintrag ins Studienbuch. Prüfungsleistungen: Magisterprüfung - 1. Hauptfach: Magisterprüfung - 2. Hauptfach: Die Magisterarbeit behandelt ein Thema des gewählten Schwerpunktes gem. I. 2. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf den gewählten und einen weiteren Schwerpunkt gemäß Nr. I. 2. sowie auf den allgemeinen Teil gemäß I. 1. Wird Alte Geschichte oder Mittlere Geschichte als Schwerpunkt gewählt, ist als zweiter Schwerpunkt der mündlichen Prüfung Neuere Geschichte verbindlich. Es werden vertiefte Kenntnisse vorausgesetzt. Der Kandidat, die Kandidatin kann vier bis fünf Themen aus unterschiedlichen Epochen, Sachgebieten und Regionen bzw. Kulturen für die Prüfung vorschlagen. Den Vorschlägen soll, soweit wie möglich und vertretbar, gefolgt werden. Klausur und mündliche Prüfung. Die Themenstellung der Klausur bezieht sich auf den gewählten Schwerpunkt. Mündliche Prüfung wie im 1. Hauptfach.

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