Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Künstlerisches Gestalten

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1 Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Künstlerisches Gestalten vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und von diesem für vorläufig anwendbar erklärt worden. Die Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Erfurt wird von der Universität Erfurt als Rechtsnachfolgerin der Pädagogischen Hochschule Erfurt analog angewandt soweit es die inhaltlichen Strukturen der Hochschulen betrifft. Die auf Grund der Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt und der Übertragung Ihrer Aufgaben auf die Universität Erfurt notwendigen Änderungen sind bei der analogen Anwendung zu berücksichtigen. Die Wiedergabe als PDF-Datei im WWW erfolgt ohne Gewähr für die Aktualität und Freiheit von Wiedergabefehlern. Bei Rückfragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Studium und Lehre: 1

2 Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Institut für Kunst S t u d i e n o r d n u n g für den Ergänzungsstudiengang Künstlerisches Gestalten Lehramt an Grundschulen vom Februar 1995 mit Änderungen vom Mai 1996 Gemäß 5 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 3 Nr. 2, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 7. Juli 1992 (GVBl. S. 315), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 1996 (GVBl. S. 49), erläßt die Pädagogische Hochschule Erfurt (PHE) auf der Grundlage der Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen (ThVO/Gr) vom 6. Mai 1994 folgende Änderung der Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen; der Rat der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät hat am 28. November 1994 die Studienordnung beschlossen; der Senat der Pädagogischen Hochschule Erfurt hat am 1. Februar 1995 der Studienordnung zugestimmt. Die Studienordnung wurde am 1. Februar 1995 dem Thüringer minsiterium für Wissenschaft, Forschung und Kultur angezeigt. Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Zulassungsvoraussetzungen 3 Studiendauer 4 Ziele und Inhalt des Studiums 5 Aufbau des Studiums 6 Studienleistungen 7 Studienfachberatung 8 Prüfungs- und Anrechnungsbestimmungen 9 Übergangsbestimmungen 10 Inkrafttreten Anlage 2

3 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Ergänzungsstudiums für das Fach Künstlerisches Gestalten. Das Studium endet mit der Erweiterungsprüfung bzw. Prüfung in einem weiteren Fach. Die in den folgenden Paragraphen enthaltenen Aussagen über die Erweiterungsprüfung gelten sinngemäß auch für die Prüfung in einem weiteren Fach. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zu diesem Studiengang kann nach Maßgabe des 26 ThVO/Gr zugelassen werden, wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen in Thüringen bestanden hat oder eine Prüfung bestanden hat, die vom Kultusministerium als dieser gleichwertig anerkannt wurde. (2) Zu diesem Studiengang können gemäß 30 ThVO/Gr Lehrer mit voller Lehrbefähigung für die unteren Klassen (Deutsch, Mathematik, weiteres Fach) oder einem vom Kultusministerium als gleichwertig anerkannten Abschluß zugelassen werden, wenn sie an einer Grundschule tätig sind. (3) Die spezifische künstlerische Eignung wird in einer Eignungsprüfung gemäß der Vorläufigen Ordnung der Pädagogischen Hochschule Erfurt für Eignungsprüfungen in lehramtsbezogenen Studiengängen vom festgestellt. Die Prüfung besteht aus der Vorlage einer Mappe mit eigenen künstlerischen Arbeiten (nicht älter als 3 Jahre), einem praktischen Teil, in dem Gestaltungsaufgaben selbständig zu lösen sind, einem Gespräch, das sich auf die angefertigten künstlerischen Arbeiten bezieht. (4) Die Eignungsprüfung muß an der Pädagogischen Hochschule in Erfurt abgelegt werden. Die Prüfungstermine werden ausgeschrieben. Der Nachweis über eine bestandene Eignungsprüfung hat 2 Jahre Gültigkeit. (5) Eignungsprüfungen, die an Kunsthochschulen oder vergleichbaren Einrichtungen abgelegt wurden, können in Abstimmung mit dem Zentralen Prüfungsamt anerkannt werden, wenn Gleichwertigkeit festgestellt ist. 3 Studiendauer Das Ergänzungsstudium im Fach Künstlerisches Gestalten umfaßt drei Semester mit insgesamt 20 SWS. 4 Ziele und Inhalt des Studiums (1) Künstlerische Praxis Die Lehrveranstaltungen zur Künstlerischen Praxis sind auf individuelle künstlerische Selbstentfaltung gerichtet. Durch solide Schulung von Auge und Hand entwickeln sich kreative Denk- und Arbeitsmethoden sowie Sensibilität für Material, Form, Farbe, Bewegung und Raum. Im Zusammenhang mit der bildnerisch-praktischen Arbeit erfolgt immanent eine theoretische Auseinandersetzung mit Gestaltungsproblemen. Im Grundstudium werden Grundlagen der Malerei, Grafik, Handzeichnung, Schrift/Grafik- Design und Plastik/Objektgestaltung vermittelt. Es wird Grundwissen erarbeitet über bildneri 3

4 sche Gestaltungsmöglichkeiten, künstlerisch-ästhetische Mittel und Verfahren, über spezifische Wirkungsweisen und funktionale Zusammenhänge in den verschiedenen bildnerischen Bereichen. Der Umgang mit verschiedenen Materialien und Techniken, mit unterschiedlichen Verfahren und Mitteln wird geübt. Im Hauptstudium umfaßt die Künstlerische Praxis eine Weiterentwicklung und Differenzierung von Einsichten in Inhalt, Form und Verlauf künstlerischer Gestaltungsprozesse. Die Ausbildung orientiert auf eine weitere Ausprägung des individuellen Ausdrucksvermögens und auf die Befähigung zum selbständigen konzeptionellen künstlerischen Arbeiten. (2) Kunstgeschichte und Kunsttheorie Das kunsthistorische Studium vermittelt exemplarisch und zusammenhängend die wichtigen Kunstepochen von der Antike bis zur Gegenwart, bei Betonung von Kunstentwicklung der Moderne. Die Studenten erwerben Grundkenntnisse über die stilistischen und ikonographischen Besonderheiten der einzelnen Perioden sowie über geistes- und sozialgeschichtliche Hintergründe. In kunsttheoretischen Veranstaltungen lernen die Studenten grundlegende Methoden und Verfahren bei der Analyse und Interpretation von Kunst anzuwenden. (3) Umweltgestaltung Die historischen und methodischen Grundlagen der Architektur und Produktgestaltung werden dargestellt. Handlungskompetenzen zur Formierung einfacher Umweltgebilde im Alltag und zur Partizipation an baulichen Veränderungen der Umwelt werden ausgebildet. In einem Umweltprojekt wird die Bewertung und Gestaltung von Umweltgebilden und die Beteiligung an Entscheidungsprozessen geübt. (4) Kunstdidaktik Das Studium der Fachdidaktik vermittelt Zielsetzungen, Inhalte und Formen ästhetisch-künstlerischer Aneignungs- und Vermittlungsprozesse und erweitert die Fähigkeit der Kunsterzieher, theoretische und praktische Ausbildungsinhalte miteinander zu verbinden und damit ihre kunst-pädagogische und fachdidaktische Handlungskompetenz auszubilden. Es werden Konzepte und Intentionen der Kunstpädagogik in anthropologischem, historischem und institutionellem Kontext interpretiert und kritisch wertend mit der Sicht auf eigenen Unterricht analysiert. Die Ausbildung ist auf künstlerische Experimentierfähigkeit und Theoriebewußtsein in der konzeptionellen Planungsarbeit des Kunsterziehers gerichtet. 5 Aufbau des Studiums Das Studium von insgesamt 20 SWS gliedert sich wie folgt: Künstlerische Praxis (Malerei, Grafik, Plastik, Schrift/Grafik-Design) 10 SWS 3 Semester Kunstgeschichte 3 SWS 3 Semester Kunsttheorie 1 SWS 1 Semester Umweltgestaltung 2 SWS 2 Semester Kunstdidaktik 4 SWS 2 Semester 4

5 6 Studienleistungen (1) Der Studierende hat für alle durch diese Studienordnung vorgesehenen Lehrveranstaltungen jeweils einen Teilnahmenachweis (TN) zu erbringen. (2) Hinzu kommen folgende Leistungs- (LN) und Teilnahmenachweise: 1 LN zur Kunstwissenschaft und Umweltgestaltung, 1 LN zur Ausbildung in den künstlerischen Studienbereichen, 1 LN zu einer kunstdidaktischen Problemstellung, 1 TN Mappenvorlage als Beleg über die Teilnahme an allen künstlerischen Ausbildungsteilen, 1 TN Atelierpraktikum. (3) Weitere zu erbringende Studienleistungen: 1 kunsthistorische Exkursion, 1 Atelierpraktikum im Block (16 Stunden). 7 Studienfachberatung (1) Der Studienfachberater des Instituts berät die Studierenden in allen Fragen und Belangen, die mit dem Studium des Faches Künstlerisches Gestalten zusammenhängen. Zu Beginn des Studiums wird eine Einführungsveranstaltung durchgeführt. (2) In Angelegenheiten, die die Erweiterungsprüfung bzw. die Prüfung in einem weiteren Fach betreffen, beraten ein zum jeweiligen Prüfungsausschuß gehörender Vertreter des Instituts und die Außenstelle des Landesprüfungsamtes für Lehrämter an der Pädagogischen Hochschule Erfurt. 8 Prüfungs- und Anrechnungsbestimmungen (1) Grundlage für die Erweiterungsprüfung bzw. die Prüfung in einem weiteren Fach sind die Regelungen in der ThVO/Gr. (2) Die Anerkennung von Studienleistungen und Studienzeiten regelt 7 ThVO/Gr. 9 Übergangsbestimmungen Die Übergangsbestimmungen ergeben sich aus 31 ThVO/Gr. 5

6 10 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur folgenden Monats in Kraft. Erfurt, den 6. Janaur 1997 Univ.-Prof. Dr. phil. habil. H.-W. Schaller Rektor 6

7 Anlage S t u d i e n v e r l a u f s p l a n für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Künstlerisches Gestalten 1. Semester 2. Semester 3. Semester V/S/Ü V/S/Ü V/S/Ü Künstlerische Praxis (Malerei, Grafik, Plastik, Schrift/Grafik-Design) Umweltgestaltung Kunstgeschichte Kunsttheorie Kunstdidaktik

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