Tagungsunterlagen zur BDKJ Diözesanversammlung 2017

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1 Waldemarstr. 8a Berlin Zugang über Dresdener Straße fon fax Referat für soziale und politische Bildung Tagungsunterlagen zur BDKJ Diözesanversammlung November 2017 Liebe Delegierte der BDKJ Diözesanversammlung, liebe Gäste, anbei erhaltet Ihr die Tagungsunterlagen zur BDKJ Diözesanversammlung vom vom 17. bis 19. November 2017 in der PerspektivFabrik in Mötzow (Ausbau am See 1, Beet- seeheide OT Moẗzow). In Eurer Tagungsmappe findet ihr den schriftlichen Rechenschafts- und Finanzbericht. Neben der vorläufigen Tagesordnung und aktuellen Informationen zum Zeitplan enthalten die Tagungsunterlagen die Anträge und die Ausschreibungen für die Wahlen. Weitere Unterlagen erreichen Euch zum Schutz natürlicher Ressourcen per . Bitte beachtet, dass wir in diesem Jahr mit dem Online-Tool Antragsgrün arbeiten werden, um auf diese Weise die Beratung und Beschlussfassung der Anträge übersichtlicher zugestalten. Hier findet Ihr ebenfalls alle Antragstexte und könnt Eure Änderungsanträge stellen: In diesem Jahr veranstalten wir ein Quiz zum Rechenschaftsbericht. Die aufmerksame Lektüre lohnt sich also doppelt, denn Ihr könnt aktiv mitdiskutieren und habt die Chance, hochwertige Bluetooth-Lautsprecher für Euren Mitglieds- oder Dekanatsverband zugewinnen! Falls Ihr Euch für das Shuttle angemeldet habt, bitte beachtet, dass der Bus vom Bahnhofsvorplatz in Brandenburg (Havel) am Freitag, um 17:40 Uhr startet. Einige von Euch haben sich bis heute leider noch nicht zur Diözesanversammlung angemeldet. Wir bitten Euch, dies schnellstmöglich zu tun, damit wir dementsprechend die Reservierungen vornehmen können: Weitere Informationen zur Diözesanversammlung findet Ihr online: Bei Fragen könnt Ihr Euch sehr gern an unseren Referenten Marcel Hoyer oder an uns direkt wenden. Wir freuen uns auf eine spannedne Diözesanversammlung! Viele Grüße senden Euch aus dem JPZ, Sophia Wagner Isabell Wollenweber Gregor Podschun Helmut Jansen Diözesanvorsitzende Diözesanvorsitzende Diözesanvorsitzender Geistlicher Leiter

2 An die Leitungen der Mitglieds- und Dekanatsverbände im BDKJ Diözesanverband Berlin Waldemarstr. 8a Berlin Zugang über Dresdener Straße fon fax Referat für soziale u. politische Bildung Berlin, 2. Nov Einladung zu den außerordentlichen Mitglieds- und Dekanatsverbandskonferenzen Liebe Verantwortliche in den Mitglieds- und Dekanatsverbänden, liebe Mitglieder des Diözesanausschusses, liebe Freundinnen und Freunde, hiermit laden wir Euch herzlich zu den außerordentlichen Treffen der Leitungen der Mitglieds- und Dekanatsverbände im BDKJ Diözesanverband Berlin ein am Freitag, 17. November 2017 von 21:00 bis 22:00 Uhr in die PerspektivFabrik des CVJM in Mötzow (Ausbau am See 1, Beetseeheide OT Mötzow). Jeder Mitglieds- und Dekanatsverband hat auf der jeweiligen Konferenz zwei Stimmen. Die Konferenzen finden getrennt voneinander im Rahmen der BDKJ Diözesanversammlung statt. Wir freuen uns auf den Austausch mit Euch und senden Euch herzliche Grüße aus dem JPZ, Isabell Wollenweber Sophia Wagner Gregor Podschun Helmut Jansen Diözesanvorsitzende Diözesanvorsitzende Diözesanvorsitzender Geistlicher Leiter

3 Vorläufige Tagesordnung der Mitgliedsverbandskonferenz TOP 1 Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festlegung der Tagesordnung TOP 2 Aktuelles aus den Mitgliedsverbänden und Jugendorganisationen TOP 3 Stimmverteilung für die BDKJ Diözesanversammlung TOP 4 Antragsberatung Zukunftsfähige Verbandsstruktur im Erzbistum Berlin TOP 5 Verschiedenes Vorläufige Tagesordnung der Dekanatsverbandskonferenz TOP 1 Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festlegung der Tagesordnung TOP 2 Aktuelles aus den Dekanatsverbänden TOP 3 Stimmverteilung für die BDKJ Diözesanversammlung TOP 4 Antragsberatung Zukunftsfähige Verbandsstruktur im Erzbistum Berlin TOP 5 Verschiedenes

4 BDKJ Diözesanversammlung 2017 Vorläufiger Zeitplan Freitag, 17. November 2017 bis 18:30 Uhr Anreise und Begrüßung 18:00 19:00 Uhr Abendessen 18:45 19:30 Uhr Einführung für Konferenzneulinge 19:30 20:40 Uhr Beginn der Konferenz Antragseinführung: Zukunftsfähige Verbandsstruktur im Erzbistum Berlin 20:40 21:00 Uhr Delegationstreffen für Absprachen 21:00 22:00 Uhr Getrennte Konferenzen Mitglieds- und Dekanatsverbandskonferenz 22:15 Uhr Abendimpuls danach Gemütlicher Ausklang an der Bar Samstag, 18. November :00 9:00 Uhr Frühstück 9:15 Uhr Morgenimpuls 9:30 12:00 Uhr Konferenzteil I (siehe vorläufige Tagesordnung) Rechenschaftsbericht Berichte aus den Gremien Antragsberatung: Zukünftige Verbandsstruktur im Erzbistum Berlin 12:30 14:00 Uhr Mittagspause 14: Uhr Konferenzteil II (siehe vorläufige Tagesordnung) Wahlen Antragsberatung 19:00 20:30 Uhr Buffet ab 20:30 Uhr Brandenburg-Abend Sonntag, 19. November :00 9:00 Uhr Frühstück 9:00 10:00 Uhr Konferenzteil III (siehe vorläufige Tagesordnung) 10:00 11:00 Uhr Fischbowl-Diskussion mit unserem Erzbischof Dr. Heiner Koch 11:00 12:00 Uhr Heilige Messe 12:00 Uhr Mittag danach Abreise

5 BDKJ Diözesanversammlung 2017 Vorläufige Tagesordnung Konferenzteil I Samstagvormittag Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 1 Festlegung der Tagesordnung TOP 2 Berichte des Diözesanvorstandes/Rechenschaftsbericht TOP 3 Bericht des Diözesanausschusses TOP 4 Bericht des Wahlausschusses TOP 5 Bericht des Satzungsausschusses TOP 6 Bericht des Ausschusses»Zukunft der Jugend«TOP 7 Antrag: Zukunftsfähige Verbandsstruktur im Erzbistum Berlin Konferenzteil II Samstagnachmittag TOP 8 Wahlen zum Diözesanausschuss TOP 9 Wahlen zum Satzungsausschuss TOP 10 Wahlen zum Wahlausschuss TOP 7 Antrag: Zukunftsfähige Verbandsstruktur im Erzbistum Berlin TOP 11 Anträge 11.1 Termin BDKJ Diözesanversammlung Außerordentliche BDKJ Diözesanversammlung K im BDKJ Hauptberufliche Unterstützung für die Kinder- und Jugendarbeit im Erzbistum Berlin Abgrenzung vom Rechtspopulismus Konferenzteil III Sonntagvormittag Fortführung Antragsberatung vom Samstag TOP 12 Verschiedenes

6 Stimmenverteilung zur BDKJ Diözesanversammlung 2017 Diözesanvorstand 4 Mitgliedsverbände (laut Beschluss der Mitgliedsverbandskonferenz vom ) CAJ 2 DJK beratend DPSG 5 GCL-JM 1 GCL-MF 2 KjG 2 KLJB 3 Kolpingjugend 1 KSJ 5 Malteser Jugend 4 Gesamt 25 Dekanatsverbände (laut Beschluss der Dekanatsverbandskonferenz vom ) BDKJ Brandenburg 1 BDKJ Charlottenburg-Wilmersdorf 2 BDKJ Eberswalde 1 BDKJ Fürstenwalde 2 BDKJ Treptow-Köpenick 2 BDKJ Lichtenberg 1 BDKJ Neukölln 1 BDKJ Oranienburg 2 BDKJ Pankow 2 BDKJ Reinickendorf 2 BDKJ Spandau 2 BDKJ Steglitz-Zehlendorf 2 BDKJ Tempelhof-Schöneberg 1 BDKJ Vorpommern 3 BDKJ Wittenberge 1 Gesamt 25 Jugendorganisationen Ludwig Wolker e.v. 1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass interessierte Jugendliche und Vertreterinnen und Vertreter von Dekanatsverbänden und Mitgliedsverbänden auch ohne Stimmrecht sehr gern an der Diözesanversammlung als Gäste teilnehmen können. Meldet Euch einfach an. Wir freuen uns auf Euch!

7 TOP7 - Zukunftsfähige Verbandsstruktur im Erzbistum Berlin Antragsteller: Ausschuss Zukunft der Jugend, BDKJ Diözesanausschuss, BDKJ Diözesanvorstand Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen: * Der BDKJ Diözesanvorstand und der Satzungsausschuss werden vorbehaltlich der Genehmigung der Bundesordnung durch die Deutsche Bischofskonferenz beauftragt bis zu einer außerordentlichen Diözesanversammlung am 21. April 2018 einen Antrag zur Änderung der Diözesanordnung sowie diese als Anlage vorzulegen. Ebenfalls wird ein Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung sowie diese als Anlage vorgelegt. Der Diözesanvorstand wird vorbehaltlich der Genehmigung der Bundesordnung durch die Deutsche Bischofskonferenz beauftragt, eine Lösung zur Beteiligung neu gegründeter Jugendverbände an der Diözesanversammlung 2018 (vor ihrer Aufnahme) zu erarbeiten. Die Diözesanordnung soll vorbehaltlich der Genehmigung der Bundesordnung durch die Deutsche Bischofskonferenz unter anderem Folgendes umsetzen: Sie regelt hier nicht aufgeführte Punkte wie in der bisherigen Diözesanordnung oder wie in der Bundesordnung vorgegeben. Gliederung Nach der Bundesordnung sind Regionalverbände (bisher Dekanatsverbände) der Zusammenschluss von Jugendverbänden (bisher Mitgliedsverbände und Jugendorganisationen) in der Region. Die räumlichen Grenzen einer Region sind mit der Grenze des Pastoralen Raums identisch. Weitere Untergliederungen werden nicht zugelassen. Regionalverbände entstehen durch den selbstständigen Zusammenschluss von aktiven Jugendverbänden in der jeweiligen Region. Bilden sich Regionen durch den Zusammenschluss von Jugendverbänden in einem pastoralen Raum, so müssen sie einen Regionalvorstand wählen. Der Regionalverband hat dann eine zusätzliche Stimme auf der Diözesanversammlung. * Die Antragsteller empfehlen für ein besseres Verständnis des Antragstextes zunächst die Begründung auf Seite 5 zu lesen. 1

8 Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft von Jugendverbänden im BDKJ Diözesanverband setzt eine Bedeutung des Verbandes für die diözesane Ebene voraus, insbesondere muss ein Jugendverband im BDKJ Diözesanverband Berlin mindestens sieben natürliche Personen als Mitglieder haben. Die Kriterien zur Mitgliedschaft, wie in der Bundesordnung beschrieben, sind: - auf Dauer angelegte, selbständige, demokratische, katholische Zusammenschlüsse, denen Kinder und Jugendliche sowie erwachsene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freiwillig angehören, - Kinder- und Jugendarbeit wird von jungen Menschen nach dem Prinzip der Ehrenamtlichkeit selbstorganisiert, gemeinschaftlich gestaltet und verantwortet, - die Anliegen und Interessen junger Menschen werden zum Ausdruck gebracht, - Selbstverantwortung ihrer pädagogischen, pastoralen und politischen Arbeit, - Ausbildung und Fortbildung ihrer Leitungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, - Anerkennung des Grundsatzprogramms und der Ordnungen des BDKJ, - verantwortliche Mitarbeit im BDKJ, - Entrichtung eines Beitrages, - eine eigene Satzung, die den Ordnungen des BDKJ nicht widerspricht und die Mitgliedschaft im BDKJ ausspricht, - die Bildung eines obersten beschlussfassenden Organs und - die Wahl einer verantwortlichen Verbandsleitung. Folgende Jugendverbände gehören dem BDKJ Berlin derzeit an: - Christliche Arbeiterjugend (CAJ), - Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG), - DJK Sportjugend, - Gemeinschaft Christlichen Lebens Jungen und Männer (GCL-JM), - Gemeinschaft Christlichen Lebens Mädchen und Frauen (GCL-MF), - Katholische junge Gemeinde (KjG), - Katholische Landjugendbewegung (KLJB), - Katholische Studierende Jugend (KSJ), - Katholischer Verein für internationale Jugendarbeit Ludwig Wolker e.v., - Kolpingjugend, - Malteser Jugend. Die Jugendverbände im BDKJ Berlin müssen sich entscheiden, ob sie volles Stimmrecht wahrnehmen wollen. In diesem Fall müssen sie den vollen Mitgliedsbeitrag nach der Bundesordnung zahlen. Möchten sie eine beratende Stimme auf der Diözesanversammlung haben, so zahlen sie einen pauschalen Beitrag nach der Bundesordnung. Organe im BDKJ Diözesanverband Organe des BDKJ Diözesanverbandes sind 2

9 die Diözesanversammlung, - der Diözesanausschuss, - der Wahlausschuss, - der Satzungsausschuss, - die Diözesankonferenz der Jugendverbände, - der Diözesanvorstand. Die Diözesanversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Diözesanverbandes. Ihr obliegen die grundlegenden Entscheidungen über die Aufgaben des Diözesanverbandes. Ihre Aufgaben sind unter anderem - die Beschlussfassung über die Diözesanordnung, - die Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Jugendverbänden in der Diözese, - die Wahl des Diözesanvorstandes, - die Entgegennahme dessen Rechenschaftsberichts, - die Wahl der Mitglieder des Diözesanausschusses. Die Diözesanversammlung hat 40 Stimmen der Jugendverbände, vier zusätzliche Stimmen des Diözesanvorstandes und ggf. zusätzliche Stimmen der Regionalverbände. Jeder stimmberechtigte Jugendverband hat mindestens eine Stimme auf der Diözesanversammlung. Der Diözesanausschuss beschließt über alle Angelegenheiten des Diözesanverbandes, ausgenommen - die der Diözesanversammlung vorbehaltenen Zuständigkeiten, - die der Diözesankonferenz der Jugendverbände vorbehaltenen Zuständigkeiten und - die Auflösung des BDKJ-Diözesanverbandes. Der Diözesanausschuss besteht aus dem Diözesanvorstand sowie acht weiteren geschlechtlich paritätisch besetzten Mitgliedern aus den Reihen der stimmberechtigten Jugendverbände. Der Wahlausschuss ist verantwortlich für die Wahl der Mitglieder des Diözesanvorstandes. Zu seinen Aufgaben gehören: - Die Ausschreibung der zu besetzenden Ämter an die Mitglieder der Diözesanversammlung, - die Entgegennahme von Vorschlägen und eigene Anfragen an mögliche Kandidierende, - die Befragung der Vorgeschlagenen und Gespräche über das Aufgabenprofil des Diözesanvorstandes, - die Unterrichtung des BDKJ Diözesanvorstands über die Kandidierenden, - die Information der Kandidierenden über das Wahlverfahren, - die Information der Mitglieder der Diözesanversammlung über die Kandidierenden, 3

10 die Durchführung der Wahlen zum Diözesanvorstand bei der Diözesanversammlung und - die Leitung der Personaldebatte. Der Wahlausschuss besteht aus einem Mitglied des Diözesanvorstandes sowie vier weiteren Mitgliedern aus den Reihen der Jugendverbände (stimmberechtigt oder beratend), von denen mindestens eine weiblich und eine männlich ist. Alle Mitglieder sind stimmberechtigt. Der Satzungsausschuss berät den Diözesanvorstand zu allen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Satzungen der Regionalverbände bestehenden Fragen. Er unterstützt den Diözesanvorstand darüber hinaus in allen Fragen zur Diözesanordnung oder der Geschäftsordnung. Der Satzungsausschuss besteht aus einem Mitglied des Diözesanvorstandes sowie vier weiteren Mitgliedern (keine Mitgliedschaft im Jugendverband vorausgesetzt). Alle Mitglieder sind stimmberechtigt. Es können weitere Ausschüsse gebildet werden. Diese haben nach der Geschäftsordnung vier Mitglieder aus den Reihen der stimmberechtigten Jugendverbände, sowie ein Vorstandsmitglied. Alle Mitglieder sind stimmberechtigt. Ausschüsse sollen geschlechtlich paritätisch besetzt werden. Die Diözesankonferenz der Jugendverbände berät die Diözesanversammlung und den Diözesanvorstand. Sie beschließt in ausschließlicher Zuständigkeit über Fragen, die allein das Verhältnis der Jugendverbände untereinander betreffen und ist vor der Neuaufnahme von Jugendverbänden, die nur in der Diözese arbeiten, zu hören. Sie legt den Stimmenschlüssel für die Vertretung der Jugendverbände zur Diözesanversammlung fest. Die Diözesankonferenz der Jugendverbände besteht aus je zwei Mitgliedern der Leitungen der stimmberechtigten Jugendverbände. Die übrigen Mitglieder der Leitungen der stimmberechtigten Jugendverbände haben beratende Stimme. Die übrigen Jugendverbände haben je eine beratende Stimme. Der Diözesanvorstand hat 2 Stimmen. Der Diözesanvorstand besteht aus vier Mitgliedern (zwei männliche und zwei weibliche Mitglieder), von denen eine Person das Amt der Geistlichen Leitung inne hat. Die Geistliche Verbandsleitung soll hauptamtlich beim Erzbistum Berlin angestellt sein. Beratende Stimme im Diözesanvorstand hat die Geschäftsführung. Beratende Mitglieder in den Organen und Ausschüssen, außer im Diözesanvorstand, sind die Referentinnen und Referenten der Diözesanstelle, sowie die Geschäftsführung. 4

11 Begründung: Auf der Hauptversammlung im Mai 2017 beschloss der BDKJ auf Bundesebene nach einem intensiven Prozess die Grundlagen einer zukunftsfähigen Verbandsstruktur, sowie eine neue Bundesordnung zur Umsetzung dieser Grundlagen. Die BDKJ-Diözesanverbände müssen nun ihre Diözesanordnungen anpassen. Auch im BDKJ Berlin beschäftigen sich die Verbände seit dem Beginn des pastoralen Prozesses Wo Glauben Raum gewinnt mit der Struktur der Jugendverbandsarbeit und einer Zukunftsvision. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2013 der Ausschuss Zukunft der Jugend von der Diözesanversammlung gegründet. Er beschäftigte sich mit der strukturellen Neugestaltung des BDKJ Berlin. Dieser Auftrag wurde im Jahr 2015 bestätigt. Die Weiterentwicklung des BDKJ Berlin soll sich an der Situation der Kinder und Jugendlichen in Berlin, Brandenburg und Vorpommern orientieren, sodass eine zeitgemäße Anpassung vorgenommen werden kann. Der Ausschuss Zukunft der Jugend hat unter anderem folgendes erarbeitet: Es werden keine Strukturen geschaffen, welche die zwangsweise Aufrechterhaltung inaktiver Dekanatsverbände fordern. Aus diesem Grund werden keine neuen Regionalverbände in der Diözesanordnung gebildet. Auch wird die nicht zulässige Struktur der bisherigen Dekanatsverbände (Zusammenschluss von Gemeindejugenden) aufgehoben. Alle Jugendlichen sollen am BDKJ partizipieren können. Dies wird durch die erleichterte Aufnahme von Jugendverbänden in den BDKJ Diözesanverband gewährleistet. Die bisherigen Dekanatsverbände müssen sich also entscheiden, o ob sie einem bestehenden Verband beitreten oder o ob sie einen neuen Jugendverband gründen und einen Aufnahmeantrag beim BDKJ Diözesanvorstand stellen. Nach der Bundesordnung wird die Unterscheidung zwischen Mitgliedsverband und Jugendorganisation aufgehoben. Alle Verbände sind nun Jugendverbände im BDKJ. Sie müssen sich entscheiden, ob sie Stimmrecht haben wollen und somit einen vollen Mitgliedsbeitrag zahlen, oder ob sie beratende Stimme haben möchten und einen pauschalen Beitrag zahlen. Jeder Jugendverband kann dies frei für seine Ebene entscheiden. Da die neue Diözesanordnung im Frühjahr 2018 beschlossen werden soll und dann vom Erzbischof bestätigt werden muss, kann die ordentliche Diözesanversammlung 2018 erstmals nach der neuen Diözesanordnung tagen. Zu dieser Diözesanversammlung können neu gegründete Jugendverbände einen Aufnahmeantrag stellen. Der Aufnahmebeschluss der Diözesanversammlung muss vom Bundesvorstand bestätigt werden. Daher ist es nicht möglich, dass bisher Aktive in den Dekanatsverbänden, welche einen neuen Jugendverband gründen, stimmberechtigt an der Diözesanversammlung 2018 mitwirken können. Der Diözesanvorstand wird sich deswegen eine Beteiligungsmöglichkeit für diese Personen überlegen. 5

12 Antrag zur Diözesanversammlung Antrag Termin BDKJ Diözesanversammlung 2018 Antragsteller: BDKJ Diözesanvorstand Die Diözesanversammlung möge beschließen: Die Diözesanversammlung 2018 findet vom 02. bis 04. November 2018 statt. Sie beginnt am Freitag und endet am Sonntag. Ort der Diözesanversammlung soll die Jugendbildungsstätte des Erzbistums Berlin, das Christian Schreiber Haus in Alt Buchhorst, sein. Begründung: Die Einfügung der Soll-Regelung beim Ort der Diözesanversammlung sichert das Ausweichen auf einen anderen Ort ab, falls dies notwendig ist. O angenommen O abgelehnt O überwiesen an

13 Antrag zur Diözesanversammlung Antrag Termin außerordentliche BDKJ Diözesanversammlung 2018 Antragsteller: BDKJ Diözesanvorstand Die Diözesanversammlung möge beschließen: Vorbehaltlich der Genehmigung der Bundesordnung durch die Deutsche Bischofskonferenz findet eine außerordentliche Diözesanversammlung am 21. April 2018 statt. Begründung: Auf einer außerordentlichen Diözesanversammlung im Frühjahr 2018 soll die Änderung der Diözesanordnung beschlossen werden. Es ist bei der großen Fluktuation der Delegierten und auf Grund der langen Dauer des bisherigen Prozesses sinnvoll die Veränderungen in der Struktur des BDKJ Diözesanverbandes nun zügig umzusetzen. O angenommen O abgelehnt O überwiesen an

14 Antrag zur Diözesanversammlung Antrag K im BDKJ Antragsteller: GCL-JM Die Diözesanversammlung möge beschließen: Der BDKJ-Diözesanvorstand wird beauftragt, auf der Diözesanversammlung 2017 eine offene Arbeitsgruppe zu initiieren, die eine Kampagne zum K im BDKJ entwirft und bis zur Diözesanversammlung 2018 durchführt. Ziel ist es, nach innen wie nach außen eine Bewusstseinsbildung anzustoßen, die den Begriff katholisch" inhaltlich reflektiert wieder positiv in seiner umfassenderen Bedeutung besetzt. Grundlage der Kampagne bilden die Beschlüsse des BDKJ (wie z.b. Der Anteil der Verbände an der Sendung der Kirche - ein Diskussionsbeitrag zu einer Theologie der Verbände, Freiheit in Verantwortung und»freiheit der Kinder Gottes«Unsere Kirche, unser Beitrag ). Es geht uns nicht bloß um den BDKJ, sondern um die gesamte Kirche, zu der wir gehören und die wir verändern wollen. Es geht uns nicht bloß um die Kirche, sondern um die Menschen in der Welt, für die wir einstehen wollen. Es geht uns nicht bloß um die Menschen heute, sondern auch um eine lebenswerte Zukunft für nachfolgende Generationen. Es geht uns darum, die freimachende Kraft des Evangeliums für uns und andere zu entdecken und zu leben. Begründung: Der Begriff katholisch ist ein positiver und sehr wertvoller Begriff. Im Alltag dagegen steht er oftmals für Engstirnigkeit und Rückständigkeit. Die Kampagne "K im BDKJ" will die positive Bedeutung des Begriffs neu heben und zur Auseinandersetzung mit dem Glauben und seinen Konsequenzen einladen. Anders katholisch zu sein also dem Wortsinn nach "allumfassend" katholisch zu sein bedeutet nicht, weniger katholisch, sondern vielleicht sogar besser katholisch zu sein. O angenommen O abgelehnt O überwiesen an

15 Antrag zur Diözesanversammlung Antrag Hauptberufliche Unterstützung für die Kinder- und Jugendarbeit im Erzbistum Berlin Antragsteller: BDKJ Dekanatsverband Fürstenwalde, BDKJ Dekanatsverband Pankow Die Diözesanversammlung möge beschließen: Wir fordern die Leitung des Erzbistums Berlin auf, das Pastoralkonzept eines pastoralen Raumes nur dann zu genehmigen, wenn darin mindestens 100%-Stellenanteil eines hauptberuflichen Mitarbeiters bzw. einer hauptberuflichen Mitarbeiterin für die Kinder- und Jugendarbeit von Kindern und Jugendlichen selbstverwaltete Räume sowie Sachmittel für die Kinder- und Jugendarbeit vorgesehen sind. Begründung: Durch den Prozess Wo Glauben Raum gewinnt kommt es zu einem großen Umbruch: Dekanatsjugendseelsorgerinnen und seelsorger fallen weg. Eine tragfähige Alternative für die Zukunft wurde nicht geregelt. Da gewinnt nicht die Jugend Raum, sondern die Kirche verliert die Kinder und Jugendlichen. Kinder- und Jugendarbeit ist ein zyklischer Prozess von Hinfindung und Erwachsenwerdung. Nur Hauptamt kann sicherstellen, dass Gruppen und Initiativen trotz personeller Wechsel bestehen. Kinder und Jugendliche brauchen Hauptamtliche, die ihnen Freiräume ermöglichen, denn Ehrenamtliche können nicht neben ihrer Lebenswelt (Hobbys, Schule, Ausbildung, Studium, Beruf) wertvolle Kinder- und Jugendarbeit problemlos allein stemmen. Die Aufgaben der Hauptamtlichen für Kinder- und Jugendarbeit sind dabei: Die Initiierung und Unterstützung demokratischer Selbstbestimmungs- und Selbstorganisationsprozesse, sowie Initiativen von Kindern und Jugendlichen Die Unterstützung gemeindeübergreifender Kinder- und Jugendarbeit im pastoralen Raum Die Sicherstellung der Interessenvertretung und Selbstbestimmung von Kinder und Jugendlichen in den Gremien des pastoralen Raumes (z.b. Pastoralausschuss) Bei Bedarf Unterstützung zu Finanzen von Kinder- und Jugendgruppen ggf. Sakramentenvorbereitung ggf. MinistrantInnenarbeit Die Unterstützung von Jugendverbänden vor Ort bzw. die Begleitung beim Aufbau dieser

16 Antrag zur Diözesanversammlung 2017 Die Sicherstellung der Weiterbildung von Kindern und Jugendlichen (Qualifikationsmaßnahmen, JuLeiCa etc.) Die Sorge für die Prävention sexualisierter Gewalt Die Anbindung an bistumsweite Jugendarbeit (z.b. BJT, Ministrantenwallfahrt, EAD, diözesaner Weltjugendtag, Sternsingeraussendungs-Gottesdienst etc.). Darunter Vorbereitung und Mitarbeit, sowie Unterstützung Jugendlicher zur Teilnahme Die Zusammenarbeit mit EAJ und BDKJ Der fachliche Austausch und Vernetzung auf Bistumsebene (z.b. Mitarbeit im Netzwerk junge Kirche ) O angenommen O abgelehnt O überwiesen an

17 Antrag zur Diözesanversammlung Antrag Abgrenzung vom Rechtspopulismus Antragsteller: Katholische junge Gemeinde (KjG) Diözesanverband Berlin Die Diözesanversammlung möge beschließen, dass der BDKJ Berlin den Marsch für das Leben in keiner Weise unterstützt. Des Weiteren ruft der BDKJ Berlin öffentlich zu einem Boykott dieser Bewegung/Demonstration auf. Der Erzbischof Dr. Heiner Koch wird dazu aufgefordert, nicht in seiner Funktion als Erzbischof an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Außerdem wird er dazu aufgefordert, nicht weiter den Marsch für das Leben zu unterstützen, solange dieser von Rechtspopulist*innen angeführt wird. Stattdessen soll er zum Boykott aufrufen. Er soll nicht die Gemeinsamkeiten, sondern die Unterschiede der katholischen Kirche zu den rechtspopulistischen Gruppen aufzeigen. Der BDKJ Berlin veranstaltet im ersten Quartal des Jahres 2018 einen Workshop, bei dem die parlamentarische Arbeit der Rechtspopulist*innen beleuchtet wird. Außerdem sollen dabei die christlichen Werte von denen der Rechtspopulist*innen abgegrenzt bzw. deren Überschneidungen analysiert werden. Der Workshop soll auf 40 Leute ausgelegt werden. Ergebnis des Workshops soll Material für die Jugendarbeit sein. Mit diesem sollen Jugendliche selbst die Werte der Kirche und die der rechtspopulistischen Parteien analysieren können und sie unterscheiden lernen. Das Material zu deren Durchführung soll allen Jugendgruppen im Erzbistum kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Durch gemeinsames Erscheinen mit Rechtspopulist*innen und dem Aufruf zu dieser Veranstaltung, betreibt der Erzbischof eine politische Annäherung der Kirche an rechtspopulistisches Gedankengut. Damit lässt er die AfD als Wahloption erscheinen, die sie aufgrund ihrer menschenfeindlichen Positionen und Äußerungen für die Katholik*innen nicht sein kann. Durch diesen Erstkontakt, schafft er den rechtspopulistischen Parteien Zugang zu kirchlichen Kreisen. Eine solche Aktion, die nicht zur Abgrenzung der christlichen Werte zu denen der Rechtspopulist*innen, sondern viel mehr zu deren Annäherung beigetragen hat, ist untragbar. Eine falsch eingesetzte Vorbildfunktion hat in unseren Augen Anteil an dem Erfolg der AfD bei der Bundestagswahl. O angenommen O abgelehnt O überwiesen an

18 Ausschreibung Wahlen 2017 für den Diözesanausschuss Der BDKJ-Diözesanverband Berlin sucht zum November Diözesanausschuss - Mitglieder Zur Diözesanversammlung vom 17. bis zum 19. November 2017 sind folgende Ämter durch Wahl neu zu besetzen: 1. für die Mitgliedsverbände des BDKJ Berlin zwei weibliche Vertreterinnen 2. für die Mitgliedsverbände des BDKJ Berlin einen männlichen Vertreter 3. für die Dekanatsverbände des BDKJ Berlin einen männlichen Vertreter 4. für die Jugendorganisationen eine Vertreterin oder einen Vertreter Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Aufgaben des Diözesanausschusses: Die Aufgaben des Diözesanausschusses sind die Beratung und Beschlussfassung über die gemeinsamen Aufgaben der Mitarbeit und Vertretung des BDKJ Berlin auf den Gebieten der kirchlichen Jugendpastoral, der Jugendhilfe und der Jugendpolitik. Der Diözesanausschuss berät und kontrolliert den BDKJ-Diözesanvorstand. Er arbeitet punktuell bei Projekten des BDKJ mit, um den Diözesanvorstand zu entlasten. Mitglieder des Diözesanausschusses sind gleichzeitig Mitglieder des Trägerwerk e.v., dem Rechts- und Vermögensträger des BDKJ-Berlin. Wir erwarten: gute Anbindung an Deinen Verband konstruktive Kritik und Mitarbeit Interesse am Gelingen der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit im Erzbistum Berlin Wir bieten: mindestens sechs jährliche Sitzungen, in denen die Ziele und die Arbeit des BDKJ mitgestaltet werden können Für Anfragen und Interessensbekundungen stehen die Mitglieder unseres Wahlausschusses gerne zur Verfügung: wahlausschuss@bdkj-berlin.de, Waldemarstr. 8a, Berlin

19 Ausschreibung Wahlen 2017 für den Satzungsausschuss Der BDKJ-Diözesanverband Berlin sucht zum November Satzungsausschuss - Mitglieder Zur Diözesanversammlung vom 17. bis zum 19. November 2017 sind folgende Ämter durch Wahl neu zu besetzen: 1. drei Vertreterinnen oder Vertreter Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Aufgaben des Satzungsausschusses: Der Satzungsausschuss unterstützt den Diözesanvorstand in allen Fragen zur Diözesanordnung oder der Geschäftsordnung. Der Satzungsausschuss berät den Diözesanvorstand weiterhin zu allen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Satzungen der Dekanatsverbände bestehenden Fragen sowie die Beratung der Dekanatsverbände. Insbesondere wird voraussichtlich die Diözesanordnung in der kommenden Amtszeit neu formuliert. Wir erwarten: gute Anbindung an Deinen Verband konstruktive Kritik und Mitarbeit Interesse am Gelingen der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit im Erzbistum Berlin Verständnis von juristischer Sprache Interesse an der Arbeit mit Satzungen Für Anfragen und Interessensbekundungen stehen die Mitglieder unseres Wahlausschusses gerne zur Verfügung: wahlausschuss@bdkj-berlin.de, Waldemarstr. 8a, Berlin

20 Ausschreibung Wahlen 2017 für den Satzungsausschuss Der BDKJ-Diözesanverband Berlin sucht zum November 2017 Wahlausschuss - Mitglieder Zur Diözesanversammlung vom 17. bis zum 19. November 2017 sind folgende Ämter durch Wahl neu zu besetzen: 1. für die Mitgliedsverbände, Dekanatsverbände und Jugendorganisationen des BDKJ Berlin mindestens eine Frau und ein Mann Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Aufgaben des Wahlausschusses: Der Wahlausschuss ist für die Kandidatinnen- und Kandidatenfindung, Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Diözesanvorstand zuständig. Wir erwarten: gute Anbindung an Deinen Verband konstruktive Kritik und Mitarbeit Interesse am Gelingen der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit im Erzbistum Berlin Für Anfragen und Interessensbekundungen stehen die Mitglieder unseres Wahlausschusses gerne zur Verfügung: wahlausschuss@bdkj-berlin.de, Waldemarstr. 8a, Berlin

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