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1 1 2. Aug Vorab per E- ail Dr. Tilman Niedermaier, LL.M. NADA Nation e Anti-Doping Agentur Deutschland Herrn Dr. iur. Lars Mortsiefer Heussallee Bonn CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbb Nymphenburger Straße München recht =-=-===F=== Unser Zeichen: 2015/11928 Herrn Rechtsa Professor Dr. r. Dieter Rössner Anwaltskanzlei Dr. Schrnehl Doblerstraße Tübinge schrnehl.de Sekretariat: Karin Stenzel T (0) F (0) E tilman.niedermaier@cms-hs.com Sportschiedsg richtsverfahren DIS-SV-SP-07/ August 2015 in oben bezei hnetem Schiedsverfahren hat mich die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit ( IS) als Einzelschiedsrichter bestellt. In der Anlage übersende ich Ihnen den Entwurf meiner Verfahrensverfügung Nr. 1 mit der Bitte um Stell gnahme und Ergänzung der markierten Stellen bis Montag, 17. August Nach Eingang er Klageerwiderung beabsichtige ich, mit Ihnen eine Telefonkonferenz abzuhalten, um de weiteren Verfahrensgang zu besprechen. Als Termin schlage ich Dienstag, 8. September 015, Uhr vor. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie an diesem Termin verfügbar sind. ~~~~ ~ Dr. Tilman Ni dennaier, Rechtsanwalt LL.M. Anlage: Entw rf Verfahrensverfiigung Nr. 1

2 DIS Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.v. DIS-SV -SP-07 /15 Verfahrensverfügung Nr. 1 vom [... ]. August 2015 in dem Schiedsverfahren Nationale Anti oping Agentur (NADA), Heussallee 38,53113 Bonn, vertreten durch i en Vorstand - Schiedsklägerin - Schiedsklägerv Dr. Lars Mortsi NADA National Heussallee Bonn rtreter: fer Anti Doping Agentur Deutschland gegen Karus, Käsenbacherstraße 28/2, Tübingen - Schiedsbeklagter - Schiedsbeklagt nvertreter: Rechtsanwalt Pr fessor Dr. Dieter Rössner Dr. Schmehl I A waltskanzlei Doblerstraße Tübingen T: [ ] F: [ ] E: kanzlei schi eh1.de

3 - 2 - erlassen durch den Einzelschiedsrichter Rechtsanwalt r. Tilman Niedermaier, LL.M. CMS Hasche Si le Nymphenburge Str München T: F: E: tilman.niede aier cms-hs.com I. Der Einzelschie srichter hat die Schiedsklage der Schiedsklägerin vom 3. Juli 2015 mit den Anlagen N-l bi N-26 erhalten. Die Übersendung der Unterlagen durch die DIS an den Einzelschiedsrichte erfolgte mit Schreiben der DIS vom 6. August 2015, eingegangen am 7. August Die estellung des Einzelschiedsrichters durch die DIS-Generalsekretärin erfolgte am 6. August Der Einzelschie srichter erlässt hiermit folgende Verfügung: A. Klageerwiderung 1. Gemäß 9 der Sportschiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsba keit e.v. (DIS) vom ("DIS-SportSchO") wird der Schiedsbeklagte aufg ordert, seine Klageerwiderung bis spätestens Montag, 31. August Die Kla eerwiderung, einschließlich Anlagen, ist im Einklang mit 4 und 5.1 der DIS-Sp rtscho an den Einzelschiedsrichter und zugleich auf dieselbe Art und Weise an die egenseite zu übersenden. Entsprechendes gilt für alle folgenden Anträge, Benac.chtigungen und sonstigen Übersendungen der Parteien. Die Parteien werden ferner g beten, alle Schriftsätze und Korrespondenz auch per beim Einzelschieds chter einzureichen und die Gegenseite in Kopie zu setzen.

4 - 3-4 des IS-SportSchO lautet: " lle Schriftsätze sowie die beigefügten Anlagen müssen mindestens in so viel n Ausfertigungen eingereicht werden, dass jedem Schiedsrichter, jeder Partei u d der DIS ein Exemplar zur Verfügung steht. In einer Streitigkeit, die einen rstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen zum Gegenstand hat, haben die rteien zwei zusätzliche Ausfertigungen aller Schriftsätze sowie der beigefügt n Anlagen zur Weiterleitung an die NADA einzureichen. " 5.1 der DIS-SportSchO lautet: " ie Schiedsklage und Schriftsätze, welche Sachanträge oder eine Klagerückn hme enthalten, sind durch eingeschriebenen Brief gegen Rückschein, Kuri rdienst, Fax oder eine andere Übersendungsart, soweit diese einen Nachw is des Zugangs gewährleistet, zu übersenden. Alle anderen Schriftstücke k mnen auch in jeder anderen Übermittlungsart übersandt werden. Alle S hriftstücke und Informationen, die dem Schiedsgericht zugeleitet werden, d gleichzeitig auch der anderen Partei zu übermitteln. " B. Vorschussnote 1. Die Sc iedsklägerin hat gemäß 7.1 der DIS-SportSchO und dem Schreiben der DIS vom 8. Juli 2015 die mit Einreichung der Klage fällige DIS-Bearbeitungsgebühr in Höhe v n EUR 350,00 zzgl. 19 % MwSt = EUR 416,50 sowie einen vorläufigen Vorsch ss für den Einzelschiedsrichter in Höhe von EUR 780,00 bezahlt. 2. Gemäß 25 der DIS-SportSchO kann das Schiedsgericht die Fortsetzung des Verfahrens davon abhängig machen, dass ein Vorschuss auf die zu erwartenden Kosten des Sch edsgerichts gezahlt wird. Als Vorschuss können das volle Schiedsrichterhonorar u d voraussichtliche Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer angesetzt w rden. Das Schiedsgericht soll von der Schiedsklägerin einerseits und dem Schieds eklagten andererseits je die Hälfte des Vorschusses anfordern. Dabei ist vom au die Schiedsklägerin entfallenden Anteil der nach 7.1 der DIS-SportSchO bereits n die DIS gezahlte vorläufige Vorschuss in Abzug zu bringen. 3. Die Be essung des Vorschusses beruht auf der Annahme, dass der Rechtsstreit ausschließ! eh einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen zum Gegenstand hat und i ein Streitwert von weniger als EUR ,00 zugrunde liegt. In diesem Fall sie t 40.4 DIS-SportSchO in Verbindung mit Nr. 16 der Anlage zu 40.7 der DIS-Sp rtscho ein Pauschalhonorar für den Einzelschiedsrichter von EUR 780,00 vor.

5 Der Ei zelschiedsrichter legt den zu leistenden Vorschuss im vorliegenden Fall auf EUR 1.047,20 fest. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Vor chuss für das Honorar des Einzelschiedsrich- EUR 780,00 ters (Nr. 6 der Anlage zu 40.7 der DIS-SportSchO) zuzü lieh 19 % MwSt EUR 148,20 Zwi ehensumme I EUR 928,20 Ein usätzlicher Vorschuss für voraussichtliche Ausla- EUR 100,00 gen es Einzelschiedsrichters wird festgelegt in Höhe von: zuzü lieh 19 % MwSt EUR 119,00 Zwi ehensumme 11 EUR 1.047,20 \ EUR 1.047,20 5. Der Ge amtvorschuss ist vom Schiedskläger einerseits und der Schiedsbeklagten anderersei s grundsätzlich zu gleichen Teilen, also in Höhe von je EUR 523,60, zu tragen. 6. Die Sc iedsklägerin hat jedoch bereits einen vorläufigen Vorschuss in Höhe von EUR 7 0,00, und damit EUR 256,40 mehr als den auf sie entfallenden Anteil am Vorsch ss, für den Einzelschiedsrichter bezahlt. Der Sc iedsbeklagte wird hiermit aufgefordert, den noch ausstehenden Anteil am Kosten orschuss in Höhe von EUR 267,20 spätestens bis Freitag, 21. August 2015 auf folg nd es vom Einzelschiedsrichter eingerichtetes Anderkonto zu überweisen: Deutsche Bank AG IBAN: DE BIC: DEUTDEMMXXX Kontoinhaber: CMS Hasche Sigle Verwendungszweck: DIS-SV -SP c. Sonstiges Der Ein elschiedsrichter beabsichtigt, nach Eingang der Klageerwiderung in einer Telefo onferenz am Dienstag, 8. September 2015, Uhr mit den Parteien den

6 - 5 - eine weitere Verfahrensverfügung zu erlassen. Verfahrens gang zu erörtern und im Anschluss Schiedsort: Köl,[... ]. August 2015 Dr. Tilman Niedermaier, Einzelschiedsrichter LL.M.

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