Technische Hinweise Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen (THW Abwasser) Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH

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1 Technische Hinweise Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen (THW Abwasser) Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH Stand:

2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen Anschlusskanäle Übergabeschacht Grundstücksentwässerungsanlagen Grundleitungen Kontroll- und Reinigungsschächte Sicherung gegen Rückstau Vorbehandlungs- und Reinigungsanlagen Hebeanlagen und Abwasserpumpwerke Kleinkläranlagen (KKA) und abflusslose Gruben Anmelde- und Inbetriebsetzungsverfahren der Grundstücksentwässerungsentwässerungsanlagen bzw. KKA...5 Anlagenverzeichnis: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anmeldung zum Anschluss an das Schmutz-/Niederschlagswasserkanalnetz Anlage Schmutzwasser Anlage Erhebungsbogen Niederschlagswasser Inbetriebsetzungsbericht Inbetriebsetzungsbericht KKA und abflusslose Gruben Ansprechpartner Kundencenter der Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 12 Tel.-Nr.: ( ) Grundlagen Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen haben den Zweck, dass in Gebäuden und Grundstücken anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser zu sammeln und in die öffentlichen Entwässerungsanlagen abzuleiten. Sie sind nach den gesetzlichen Vorschriften und den Allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen und zu betreiben. Grundlagen sind - das Sächsische Wassergesetz (SächsWG) - die Satzung der Stadt Hoyerswerda über die öffentliche Abwasserbeseitigung - die Allgemeinen Bedingungen der Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH für die Entsorgung von Abwasser in der Stadt Hoyerswerda (AEB-A) - die DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - die zutreffenden BG-Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung. Seite 2 von 5

3 2. Anschlusskanäle Anschlusskanäle sind die Grundstücksanschlüsse im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen zwischen dem Abwasserkanal und der Grundstücksgrenze bzw. der ersten Reinigungsöffnung (z. B. Übergabeschacht) auf dem Grundstück. Sie sind Bestanteil der öffentlichen Abwasseranlagen der VBH und werden von denen hergestellt und unterhalten. Art und Lage ist abhängig von den vorhandenen öffentlichen Entwässerungsanlagen. Die Interessen der Grundstückseigentümer sind soweit als möglich zu berücksichtigen Übergabeschacht An der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Bauraum wird durch die VBH ein Übergabe-/ Hausanschlussschacht gesetzt. Dabei wird in der Regel ein Kunststoffschacht DN 500 bis zu einer Schachttiefe von 2,00 m eingebaut. Schächte mit größeren Tiefen werden individuell festgelegt. Diese sind als begehbare Schächte DN 1000 auszuführen. Die Anschlüsse der Leitungen an den Schacht müssen gelenkig ausgeführt werden, so dass auftretende Bodenbewegungen ohne Schaden aufgenommen werden können. Schächte mit geschlossener Rohrdurchführung sind tagwasserdicht abzudecken. Schächte mit offenem Gerinne sollten Abdeckungen mit Lüftungsöffnungen erhalten. Die Wahl der Schachtabdeckung richtet sich nach der erforderlichen Belastbarkeit/Verkehrslast (befahrbar - Klasse D 400, nicht befahrbar - Klasse B 125). 3. Grundstücksentwässerungsanlagen Die Grundstücksentwässerungsanlage ist die Gesamtheit der baulichen Anlagen zur Sammlung, Ableitung, Beseitigung und Behandlung von Abwasser in Gebäuden und auf dem Grundstück. Diese wird vom Grundstückseigentümer hergestellt, betrieben und unterhalten. Vorschriften der Hersteller sowie Betriebs- und Bedienungsanweisungen sind einzuhalten. Gesetzlich und behördlich geforderte Nachweise, wie z. B. - Dichtheitsprüfungen - Wartungsverträge - Prüfberichte der Beprobungen - Entsorgungsnachweise - Betriebstagebücher sind auf Anforderung vorzuweisen. Zu den Grundstücksentwässerungsanlagen gehören u. a. - Grundleitungen - Kanäle bis zum Anschlusskanal - Kontroll- und Reinigungsschächte - Rückstausicherungsanlagen - Vorbehandlungs-/Reinigungsanlagen (z. B. Fettabscheider, Sandfänge o. ä.) - Hebeanlagen und Pumpwerke - dezentrale Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben. Seite 3 von 5

4 3.1. Grundleitungen Grundleitungen sind alle Leitungen, die im Erdreich oder Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Anschlusskanal zuführen. Die Nennweite soll min. DN 100 betragen. Alle Kanäle und Leitungen, Schächte und Anlagen sind nach den Allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Dabei ist auch auf frostfreie Verlegetiefen zu achten Kontroll- und Reinigungsschächte Ein Schacht ist ein Bauwerk für erdverlegte Kanäle oder erdverlegte Abwasserleitungen. Er dient der Be- und Entlüftung, Kontrolle, Wartung und Reinigung, der Zusammenführung sowie Richtungs-, Neigungs- und Querschnittsänderungen von Kanälen oder Leitungen. Ein Schacht kann ebenfalls verwendet werden zur Aufnahme von Anlagen, z. B. zum Heben von Abwasser, Einbau von Rückstausicherungsanlagen oder Vorbehandlungs- und Reinigungsanlagen Sicherung gegen Rückstau Abwasseraufnahmeeinrichtungen, die tiefer als die Straßenoberkante an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerungsanlage liegen, müssen wirkungsvoll und dauerhaft gegen Rückstau gesichert werden. Für die sachgemäße Installation und den bestimmungsgemäßen Betrieb der Rückstausicherungsanlagen ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen Vorbehandlungs- und Reinigungsanlagen Abwasser, das vom häuslichen Abwasser abweicht, darf nur über geeignete Vorbehandlungs-/Abscheideanlagen in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden. Entsprechende Anlagen sind vom Grundstückseigentümer einzubauen und zu betreiben. Die Betriebsanweisungen und Wartungsvorschriften dieser Anlagen sind einzuhalten. Über Entleerung, Reinigung, Eigenkontrollen und Probenahmen ist ein Betriebstagebuch zu führen Hebeanlagen und Abwasserpumpwerke Anschlusskanäle können nur mit einer Tiefe an die Grundstücksgrenze gelegt werden, die geringer ist als die öffentliche Entwässerungsanlage insgesamt. Zur Entsorgung des Abwassers im freien Gefälle sind die VBH nicht verpflichtet. Liegen die Entwässerungsgegenstände der Grundstücksentwässerungsanlage tiefer als der Anschlusskanal, so muss der Grundstückseigentümer eine Hebeanlage errichten und betreiben. Wenn ein Grundstück nur an eine Abwasserdruckleitung angeschlossen werden kann, muss der Grundstückseigentümer ein Abwasserpumpwerk herstellen und dauerhaft betreiben. Hebeanlagen und Pumpwerke sind nach den Allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Die Betriebsanweisungen und Wartungsvorschriften des Herstellers sind einzuhalten und mit der Führung eines Betriebstagebuches nachzuweisen. Seite 4 von 5

5 3.6. Kleinkläranlagen (KKA) und abflusslose Gruben Auf Grundstücken, für die eine leitungsgebundene Anschlussmöglichkeit an ein zentrales Klärwerk nicht besteht, müssen vom Grundstückseigentümer Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben hergestellt und nach den Betriebsanweisungen und Wartungsvorschriften des Herstellers betrieben werden. Behördliche Auflagen der zuständigen Wasserbehörde sind zu beachten. KKA und abflusslose Gruben werden von den VBH vor Inbetriebnahme entsprechend abgenommen. Die Entsorgung von Abwasser und Schlamm aus dezentralen Abwasseranlagen erfolgt durch die VBH. 4. Anmelde- und Inbetriebsetzungsverfahren der Grundstücksentwässerungsentwässerungsanlagen bzw. KKA Der Anschluss an das Abwasserkanalnetz der VBH ist entsprechend den Vordrucken gemäß Anlage 1 und Anlage 2 bei den VBH im Kundencenter zu beantragen. Zusätzlich sind Unterlagen (z. B. Lageplan, Grundrissplan, Auszug aus dem Grundstückskataster) je nach Erfordernis beizufügen. Bei Vollentsorgung ist für die Ermittlung der abzuleitenden Niederschlagswassermenge der Erhebungsbogen gemäß Anlage 3 zusätzlich erforderlich. Die Grundstücksentwässerungsanlage bzw. Kleinkläranlage ist den VBH zur Abnahme anzuzeigen. Vor der Inbetriebnahme erfolgt eine Abnahme gemeinsam mit den VBH (möglichst am offenen Graben, der offenen Baugrube bzw. nach Fertigstellung der KKA/abflusslosen Grube). Zur Abnahme sind ggf. o. g. Nachweise vorzulegen und der Inbetriebsetzungsbericht gemäß Anlage 4 bzw. Anlage 5 gemeinsam zu erstellen. Seite 5 von 5

6 Anlage 1 Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH Straße A Nr. 7 Reg.-Nr.: Eingang (Datum): Anmeldung zum Netzanschluss an das: gewünschter Inbetriebnahmetermin: <KW und Jahr> Trinkwassernetz Herstellung Veränderung Erneuerung vorläufiger Anschluss Stilllegung Inbetriebsetzung Schmutzwasserkanalnetz Herstellung Veränderung Erneuerung vorläufiger Anschluss Stilllegung Inbetriebsetzung Niederschlagswasserkanalnetz Herstellung Veränderung Erneuerung vorläufiger Anschluss Stilllegung Inbetriebsetzung Baugrundstück des Anschlussnehmers: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Gemarkung: Flur: Flurstück: Grundstücksfläche: Nutzung als: Haushalt öffentliche Einrichtung Gewerbe/Industrie bei gewerblicher Nutzung Art der Nutzung: Grenzt das Grundstück an öffentliche Verkehrsfläche? ja nein Besteht ein Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage? ja nein Besteht ein Niederschlags- oder Fremdwasseranschluss auf dem Grundstück? Wenn ja, welcher? Der Anschlussnehmer/Grundstückseigentümer erhält für die jeweiligen Anmeldungen/Leistungen ein entsprechendes Angebot von den VBH. Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Trinkwasser (AVBWasserV) nebst den Ergänzenden Bestimmungen der VBH zur AVBWasserV / Allgemeine Bedingungen der VBH für die Entsorgung von Abwasser in der Stadt Hoyerswerda (AEB-A) werden Bestandteil der abzuschließenden Anschlussverträge. Die vorgenannten Bedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung und sind im Internet auf der Homepage der VBH ( veröffentlicht und werden auf Wunsch zugesandt. Diese wurden zur Kenntnis genommen und werden eingehalten. Dem Grundstückseigentümer obliegt es nach o.g. Vertragsbedingungen das Anbringen und Verlegen von Leitungen und Zubehör für Zwecke der örtlichen Ver- und Entsorgung auf dem Grundstück zu dulden. Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden personenbezogenen Daten werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz zweckbezogen verarbeitet und genutzt. ja nein Anschlussnehmer/Grundstückseigentümer / -gemeinschaft... Name, Vorname bzw. Firmenname Telefon-Nr.... Straße und Haus-Nr.... Postleitzahl / Ort Planverfasser... Name, Vorname bzw. Firmenname Telefon-Nr.... Straße und Haus-Nr.... Postleitzahl / Ort... Datum Unterschrift... Datum Unterschrift Installateur:... Name, Vorname bzw. Firmenname Straße / Hausnummer PLZ Ort... Telefon/ Fax Eingetragen bei Ausweisnummer... Datum Unterschrift des verantwortlichen Fachmanns Erklärung bei Anmeldung zur Inbetriebsetzung: Die aufgeführte(n) Installationsanlage(n) ist/sind unter Beachtung der geltenden Vorschriften und Verfügungen und nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere auch dem DVGW/ATV-Regelwerk und sonstigen besonderen Vorschriften der VBH, von mir/uns errichtet, geprüft und fertig gestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung sind dokumentiert. Die Anlage kann in Betrieb gesetzt werden.... Ort / Datum Unterschrift der eingetragenen verantwortlichen Fachkraft Name in Druckbuchstaben Folgende Anlagen bitte beifügen: (bitte ankreuzen) Auszug aus dem Grundstückskataster Lageplan des Grundstücks (M 1 : 500) mit Trassenvorschlag Grundriss des Gebäudes mit Kennzeichnung des Hausanschlussraumes im Grundbuch eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit, wenn Grundstück nicht an öffentliche Verkehrsfläche grenzt (Leitungsrecht) schriftlichen Teil des Lageplans der Baugenehmigung Anlage Trinkwasser Anlage Schmutzwasser Anlage Niederschlagswasser

7 Anlage 2 Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH Straße A Nr. 7 Reg.-Nr.: Eingang (Datum): Anlage Schmutzwasser Abnahmestelle: Bestimmung der Anschlusswerte und Schmutzwassermengen a b c d Entwässerungsgegenstand oder Art der Leitung Anschlusswert Anzahl = b * c AW S Handwaschbecken, Waschtisch, Sitzwaschbecken 0,5 Küchenablaufstellen (Spülbecken, Spültisch, einfach und doppelt) einschließlich Geschirrspülmaschine bis zu 12 Maßgedecken, Ausguss, Haushaltswaschmaschine bis zu 6 kg Trockenwäsche mit eigenem Geruchsverschluss 1,0 Waschmaschine 6 bis 12 kg Trockenwäsche 1,5 Gewerbliche Geschirrspülmaschine, Kühlmaschine 2 Urinal (Einzelbecken) 0,5 Bodenablauf DN 50 1 DN 70 1,5 DN Klosett, Steckbeckenspülapparat 2,5 Brausewanne, Fußwaschbecken 1 Badewanne mit direktem Anschluss 1 Summe der Anschlusswerte AW S Schmutzwasserabfluss Q S wird durch die VBH berechnet Schmutzwasserabfluss Q S = K * AW S Entfernung von Grundstücksgrenze bis zum Hauptsammler/Straßenmitte: m Anzahl der PKW-Stellplätze: mit Waschmöglichkeit: ohne Waschmöglichkeit Art der Heizungsanlage: geplante Abwassereinleitung ab:

8 Anlage 3 Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH Straße A Nr. 7 Reg.-Nr.: Eingang (Datum): Anlage Erhebungsbogen Niederschlagswasser Abnahmestelle: Die Einleitung erfolgt ab: rechnerisch ermittelte Einleitmenge in l/s : (wird vom Entsorgungsunternehmen ausgefüllt) Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des abzuleitenden Niederschlagswasser A. Angaben zur versiegelten Grundstücksfläche / Einzelfallermittlung der versiegelten Fläche Art der versiegelten Fläche 1. Bebaute Flächen Dachgrundfläche z.b. Ziegel, Schiefer, Dachpappe (incl. Dachüberstände, ohne Grün- und Kiesdach) Dachgrundfläche Grün- und Kiesdachaufbau 2. Befestigte Flächen Asphalt, fugenloser Beton Verbundpflaster, Plattenbelag, mit dichten Fugen Pflaster, Betonsteine mit Fuge in Sand verlegt Sonstige Flächen, z.b. Rasengittersteine, Schotterdeckschichten, Kiesbelag verdichtet 3. Gesamtfläche Angaben in volle m², mittlere Abflussbeiwerte nach DWA-Regelwerk B. Angaben zur Nutzung des Niederschlagswassers versiegelte Fläche gesamt m² davon Fläche mit Anschluss an Abwassersystem m² 1. Das auf den versiegelten Flächen des Grundstücks anfallende Niederschlagswasser wird vollständig oder separat aufgefangen und genutzt teilweise in einen öffentlichen Kanal eingeleitet nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet 2. Wird das von den Dachflächen bzw. befestigten Flächen abfließende Niederschlageswasser in einer Regenwassernutzungsanlage (Zisterne/Regenwassertank) gesammelt? Ja Nein (nicht zur Regenwasserspeicheranlage gehören ortsveränderliche Behälter (z.b. Regentonnen) 3. Besitzt die Regenwassernutzungsanlage einen Überlauf, der in die öffentliche Kanalisation entwässert? Ja Nein 4. Nutzen Sie das in der Regenwassernutzungsanlage gesammelte Niederschlagswasser zu Brauchwasserzwecken im Haushalt (z.b. Toilettenspülung, Waschen etc.)? Ja Nein Ich/Wir bestätige(n) die Richtigkeit der Angaben.... Ort/Datum... Unterschrift Grundstückseigentümer

9 Anlage 4 Inbetriebsetzungsbericht einer Grundstücksentwässerungsanlage an einer Schmutz- bzw. Niederschlagswasseranlage der VBH Vorgang-Nr.: Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH Straße A Nr. 7 Eingangsvermerk: Teilentsorger Vollentsorger A) Bezeichnung, Standort der Anlage Name, Vorname Grundstückseigentümer Telefon Straße, Nr. PLZ / ORT B) Rechnungsanschrift (falls abweichend von der Kundenanlage) Name, Vorname Grundstückseigentümer Telefon Straße, Nr. PLZ / Ort Kundennummer C) Technische Angaben Zählernummer (Hauptzähler) Zählernummer (Abzugs-/Zuzugszähler) Die Grundstücksentwässerungsanlage wurde am m³ Zählerstand (Hauptzähler) m³ Zählerstand (Abzugs-/Zuzugszähler) in Betrieb genommen. D) Besondere Bemerkungen Die angeschlossene versiegelte Grundstücksfläche beträgt m² (entsprechend Erhebungsbogen zum Antrag Anmeldung NW-Kanalnetz) E) Bestätigung der Inbetriebnahme Unterschrift des Grundstückseigentümers Unterschrift MA VBH Unterschrift des Bauleiters der ausführenden Firma Firmenbezeichnung:

10 Anlage 5 Inbetriebsetzungsbericht einer dezentralen Grundstücksentwässerungsanlage Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH Straße A Nr. 7 Vorgang-Nr.: Eingangsvermerk: Wasserrechtliche Erlaubnis Reg.-Nr.: vom: gültig bis: Kleinkläranlage Sammelgrube A) Bezeichnung, Standort der Anlage Name, Vorname Grundstückseigentümer Telefon Straße, Nr. PLZ / ORT B) Rechnungsanschrift (falls abweichend von der Kundenanlage) Name, Vorname Grundstückseigentümer Telefon Straße, Nr. PLZ / Ort Kundennummer C) Technische Angaben Zählernummer (Hauptzähler) Zählernummer (Abzugs-/Zuzugszähler) Die Grundstücksentwässerungsanlage wurde am m³ Zählerstand (Hauptzähler) m³ Zählerstand (Abzugs-/Zuzugszähler) in Betrieb genommen. D) Vorgelegte Unterlagen: Errichtererklärung Bauartzulassung Betriebstagebuch Betriebshandbuch Wartungsvertrag Dichtheitsnachweis E) Abnahme Die Abnahme erfolgt ohne sichtbare Mängel mit folgenden Mängeln nicht aufgrund der nachfolgenden Mängeln Termin: F) Bestätigung der Inbetriebnahme Unterschrift des Grundstückseigentümers Unterschrift MA VBH Unterschrift des Bauleiters der ausführenden Firma Firmenbezeichnung:

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