Statistischer Bericht
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- Marta Esser
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1 STTISTISCHES LNDESMT Statistischer ericht Realsteuervergleich für den Freistaat Sachsen 2017 L IV 3 j/17
2 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts... ngabe fällt später an / Zahlenwert nicht sicher genug. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten x Tabellenfach gesperrt, weil ussage nicht sinnvoll () ussagewert ist eingeschränkt p vorläufige Zahl r berichtigte Zahl s geschätzte Zahl
3 Inhalt Vorbemerkungen 3 Seite Tabellen 1. Streuung der Hebesätze 2017 nach Steuerarten, Hebesatzkategorien und Gemeindegrößenklassen 6 2. Steuereinnahmen der Gemeinden, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft und gewogene Hebesätze 2017 nach Gemeindegrößenklassen 8 3. Steuereinnahmen der Gemeinden, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft und gewogene Hebesätze 2017 nach Kreisfreien Städten und Kreisgebieten Steuereinnahmen der Gemeinden, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft und gewogene Hebesätze 2017 nach Gemeindegrößenklassen je Einwohner Steuereinnahmen der Gemeinden, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft und gewogene Hebesätze 2017 nach Kreisfreien Städten und Kreisgebieten je Einwohner Steuereinnahmen der Gemeinden, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft und gewogene Hebesätze 2017 nach Gemeinden Ist-ufkommen, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft 2017 nach Gemeinden 34 bbildungen bb. 1 Ist-ufkommen der Realsteuern im Freistaat Sachsen bb. 2 Streuung der Hebesätze der Realsteuern im Freistaat Sachsen 2017 nach Gemeinden 43 bb. 3 bb. 4 Ist-ufkommen der Realsteuern, Umsatzsteuer und Einkommensteuer der Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen Vergleich der Steuereinnahmen und Steuereinnahmekraft im Freistaat Sachsen 2017 nach Kreisfreien Städten und Kreisgebieten 45
4
5 3 Vorbemerkungen Rechtsgrundlage Grundlage für die Erstellung des Realsteuervergleichs ist das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz - FPStatG) in der Fassung der ekanntmachung vom 22. Februar 2006 (Gl. I S. 438), 1 Nr. 2 und 4 Nr. 1a und 2a, zuletzt geändert durch rtikel 2 des Gesetzes vom 2. März 2016 (Gl. I S. 342). Ziel der Statistik Die Statistiken zur öffentlichen Finanzwirtschaft, zu denen der Realsteuervergleich zählt, sind Entscheidungshilfen für die Wirtschafts- und Finanzpolitik. Die Entwicklungen der Steuereinnahmen und der Hebesätze der Gemeinden gelten als wichtige Indikatoren zur eurteilung der finanziellen Lage der Kommunen. Im Realsteuervergleich werden Steuerkraftzahlen nach bundeseinheitlichen Vorgaben berechnet. Diese sind asis für Vergleiche der Finanzkraft der Gemeinden innerhalb des Freistaates Sachsen. Durchführung und Umfang der Statistik Der Realsteuervergleich ist eine Sekundärstatistik. Grundlage sind die von den Gemeinden zur Kassenstatistik gemeldeten Daten. Folgende erfasste Merkmale werden aufbereitet: - Kassenmäßiges Realsteuer-Ist-ufkommen (,, ), - Hebesätze je Realsteuerart, - umlage, - e Einkommensteuer und Umsatzsteuer. us diesen werden berechnet: - Grundbetrag je Realsteuerart, - Gewogene Durchschnittshebesätze je Realsteuerart. Weiterhin werden Übersichten nach Gemeindegrößenklassen und regionaler Gliederung erstellt über die: - Hebesatzstreuung, - Realsteueraufbringungs- und Steuereinnahmekraft, - Realsteuer- und gemeindliche Steuerkraft. Definitionen und methodische Hinweise Realsteuern Zu den Realsteuern zählen gem. 3 bs. 2 bgabenordnung (O) die und die. Die wird auf den im Inland liegenden Grundbesitz erhoben und fließt in vollem Umfang den Gemeinden zu, denen die Liegenschaften zuzuordnen sind. ei der Ermittlung der Steuer ist zu unterscheiden zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen ( ) und unbebauten und bebauten Grundstücken, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen sind ( ). Maßgeblich für die Höhe der sind der Wert und die eschaffenheit des Grundbesitzes. Dies verdeutlicht den Objektcharakter der. Persönliche Verhältnisse des Eigentümers bleiben unberücksichtigt. Während in den alten undesländern der Einheitswert eines Grundstückes für die erechnung der zugrunde gelegt wird, erfolgt dies in den neuen undesländern in Ermangelung nutzbarer Einheitswerte nach einer Ersatzbemessungsgrundlage, d. h. nach der Wohn- bzw. Nutzfläche. Die wird zu eginn eines Kalenderjahres festgesetzt. esteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die wird auf jeden Gewerbebetrieb erhoben, der im Inland betrieben wird. efreiungen bestehen beispielsweise für Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser oder ltenpflegeheime. Hat ein Gewerbebetrieb mehrere etriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird die so aufgeteilt, dass jede Gemeinde die für sie maßgebliche Steuer erhebt (hebeberechtigte Gemeinde), d. h. der maßgebende messbetrag wird auf die etriebsstätten und Zweigniederlassungen von Unternehmen aufgeteilt. Die entsteht nach blauf eines Erhebungszeitraumes und fließt den jeweiligen Gemeinden nach bzug einer Umlage an und und Länder zu. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr oder bei abweichenden Wirtschaftsjahren der entsprechende Zeitraum. Der Gewerbeertrag gilt dabei in dem Jahr als bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet. Ist-ufkommen Das Ist-ufkommen ist der von den Steuerpflichtigen einer Gemeinde im Laufe eines Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag der Realsteuern, unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld. Dieser etrag wurde von den Gemeinden tatsächlich innerhalb eines Kalenderjahres vereinnahmt und stand ihnen kassenmäßig zur Verfügung. Das Ist-ufkommen stimmt nicht mit den in den Steuerbescheiden für einen Erhebungszeitraum festgesetzten eträgen überein. Durch nachträgliche erichtigungen, die andere Zeiträume betreffen als das erichtsjahr, weicht das kassenmäßige Ist-ufkommen von dem der Gemeinde zustehenden Steueraufkommen ab. Da das Ist-ufkommen der Realsteuern als Vergleichsmaßstab aufgrund unterschiedlicher Hebesätze ungeeignet ist, werden für Steuerkraftvergleiche gesonderte erechnungsgrundlagen mit vergleichbaren Hebesätzen geschaffen. Hebesatz ei der erechnung der Realsteuern wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Durch nwendung eines Hundertsatzes (Hebesatz) auf den Steuermessbetrag erhält man die geschuldete Steuer. Der Hebesatz wird durch die hebeberechtigte Gemeinde für jeweils ein Kalenderjahr festgesetzt. Dabei kann der jahresgültige Hebesatz bis zum blauf des ersten Halbjahres rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr geändert werden, danach nur, wenn keine Erhöhung gegenüber der letzten Festsetzung stattfindet. Mit der selbständigen Festlegung der Hebesätze haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen zu beeinflussen. Die Festsetzung unterliegt jedoch nach oben
6 4 der eschränkung, dass die Gemeinde bei der Einnahmebeschaffung auf die wirtschaftliche Kraft der bgabepflichtigen Rücksicht nehmen muss. Hebeberechtigt ist die Gemeinde, in deren Gebiet der Grundbesitz () bzw. der Gewerbebetrieb () liegt. Steuermessbetrag/Grundbetrag Der Steuermessbetrag wird für einen esteuerungszeitraum festgesetzt und ist Grundlage zur erechnung der Realsteuern. Maßgebend für die Höhe der Steuer ist der im esteuerungszeitraum geltende Hebesatz. Die Höhe der Steuermessbeträge bildet jedoch keine hinreichende asis für Schlussfolgerungen auf die tatsächliche Steuerkraft einer Gemeinde innerhalb eines Jahres, d. h. welche tatsächlichen Verhältnisse in einer Gemeinde vorliegen, damit sie sich selbst finanzieren kann, da die jährlichen Einnahmen durch periodenfremde Zahlungsströme beeinflusst werden. ls Vergleichsmaßstab wird der Grundbetrag in der Statistik zugrunde gelegt. Er wird nach folgender Formel berechnet: Grundbetrag = Ist-ufkommen x 100% jahresgültiger Hebesatz Der Grundbetrag wird aus den Ist-ufkommen abgeleitet. Dadurch werden auch die Steuerzahlungen erfasst, die andere esteuerungszeiträume betreffen, z.. aufgrund von Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen für Vorjahre. Dem Ist-ufkommen können damit unterschiedliche Hebesätze zugrunde liegen. Die Grundbeträge der Gemeinden werden in einem Zeitraum vergleichbar, indem das Ist-ufkommen ausschließlich auf den im etrachtungszeitraum gültigen Hebesatz bezogen wird. Gewogener Durchschnittshebesatz Für Gruppen von Gemeinden (z.. Landkreise, Land), die Zusammenfassung nach Gemeindegrößenklassen oder in den Fällen, in denen durch Eingemeindungen oder usgliederungen von Gemeinden oder Gemeindeteilen mehrere Hebesätze nebeneinander gelten, werden für jede Realsteuerart gewogene Durchschnittshebesätze ermittelt. Dabei erfolgt die erechnung nach folgender Formel: Gewogener Durchschnittshebesatz = Summe der Ist- ufkommen x 100% Summe der Grundbeträge Fiktives Ist-ufkommen Das Ist-ufkommen ist abhängig von den auf die Steuermessbeträge angewendeten Hebesätzen, welche regional verschieden sind. Um auf regionaler Ebene innerhalb eines undeslandes eine einheitliche Vergleichsbasis zu schaffen, wird das Fiktive Ist-ufkommen je Realsteuerart nach folgender Formel berechnet: Fiktives Ist-ufkommen Land = Grundbetrag x gewogener landesdurchschnittlicher Hebesatz 100 Für bundesweite Vergleiche wird ein fiktiver Hebesatz verwendet: Fiktives Ist-ufkommen und = Grundbetrag x fiktiver Hebesatz und 100 Die Differenz zwischen dem fiktiven und dem Ist-ufkommen eines Jahres zeigt, welcher Teil des zusätzlichen Ist- ufkommens auf Änderungen bei den Hebesätzen zurückzuführen ist. umlage/ - netto Vom aufkommen müssen die Gemeinden eine Umlage an das für sie örtlich zuständige Finanzamt abführen. Die Umlage errechnet man durch nwenden eines Vervielfältigers auf den Grundbetrag der im Erhebungszeitraum. Der Vervielfältiger beträgt im Jahr 2015 für die neuen undesländer 35 Prozent. Die Umlage ist entsprechend dem Verhältnis von undesund Landesvervielfältiger auf den und bzw. das undesland aufzuteilen (14,5 Prozent undesvervielfältiger und 20,5 Prozent Landesvervielfältiger). Nach bzug der umlage vom Ist-ufkommen der erhält man die einnahmen (netto). Im ustausch für diese umlage erhalten die Gemeinden einen nteil von der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer. Einkommensteuer Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Jahresaufkommens Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Jahresaufkommens aus der Kapitalertragssteuer. Der Einkommensteuer wird für jedes Land nach den Steuerbeträgen bemessen, die von den Finanzbehörden im Gebiet des Landes unter erücksichtigung der Zerlegung vereinnahmt werden. Die ufteilung des s auf die Gemeinden wird nach einem Schlüssel vorgenommen, dessen Grundlage die Lohn-/Einkommensteuerstatistik ist. Diese Schlüsselzahl wird für jede Gemeinde ermittelt und entspricht somit dem in einer Dezimalzahl ausgedrückten nteil am Steueraufkommen. Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des s in die erechnung einbezogen. Umsatzsteuer nteil, der den Gemeinden in Höhe von 2,2 Prozent des ufkommens Umsatzsteuer zusteht (nach bzug des Vorabanteils des undes zur Finanzierung eines zusätzlichen undeszuschusses an die Rentenversicherung). Die Verteilung dieses etrages auf die
7 5 einzelnen Länder erfolgt jeweils nach Schlüsseln. Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des s in die erechnung einbezogen. Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft Die Realsteueraufbringungskraft wird durch nwenden landesdurchschnittlicher Hebesätze auf die jeweiligen Grundbeträge der, und ermittelt. Die Realsteueraufbringungskraft vermindert um die umlage und Hinzurechnung der e Einkommen- und der Umsatzsteuer ergibt die Steuereinnahmekraft. Durch nwendung des jeweiligen gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatzes auf die Grundbeträge wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen ausgeschaltet. Man erhält für den erichtszeitraum einen vergleichbaren Maßstab zur eurteilung der Gemeinden eines undeslandes untereinander. Realsteuerkraft und Gemeindliche Steuerkraft Die Realsteuerkraft wird durch nwenden fiktiver Hebesätze auf die jeweiligen Grundbeträge der, und ermittelt. Die fiktiven Hebesätze sind an die Steuerkraftzahlberechnung angelehnt und orientieren sich an 8 bs. 1 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen und und Ländern (Finanzausgleichsgesetz FG). Für die erechnungen im Realsteuervergleich betragen die fiktiven Hebesätze in der: 180 Prozent 210 Prozent 250 Prozent Nach bzug der umlage von der Realsteuerkraft und Hinzurechnung der e an der Einkommen- und Umsatzsteuer erhält man die Gemeindliche Steuerkraft. Die fiktiven Hebesätze sind seit 1970 unverändert und ermöglichen daher einen Vergleich mit den Werten der Vorjahre. Steuereinnahmen der Gemeinden Im Sinne des Realsteuervergleiches gelten als Steuereinnahmen der Gemeinden die e Umsatzsteuer und Einkommensteuer sowie das Ist- ufkommen der und der vermindert um die umlage. Schlussabrechnung eim Einkommensteuer und bei der umlage wird jährlich bis zum 1. Februar des auf das Erhebungsjahr folgenden Jahres eine brechnung unter erücksichtigung früher geleisteter bschläge und Vorauszahlungen durchgeführt. Im Gegensatz zu den Zahlungen, die sich im gemeindlichen Steuerhaushalt eines Jahres als Kassen-Ist niederschlagen, handelt es sich bei der sog. Schlussabrechnung um Einnahmen bzw. usgaben, die nicht in einem, sondern für ein bestimmtes Jahr eingenommen bzw. geleistet worden sind. Einwohnerzahl und Gebietsstand Der Zuordnung zu den Gemeindegrößenklassen liegt die fortgeschriebene Einwohnerzahl auf asis der Zensusdaten vom 9. Mai 2011 mit Stand zum 30. Juni 2017 und der Gebietsstand vom 31. Dezember 2017 zugrunde.
8 6 1. Streuung der Hebesätze 2017 nach Steuerarten, Hebesatzkategorien und Gemeindegrößenklassen Gemeindegrößenklassen (von... bis unter... Einwohner) Gemeinden, die die Steuer erheben unter Hebesatzkategorie von... bis... % nzahl nzahl der Gemeinden und mehr Kreisfreie Städte unter Kreisangehörige Gemeinden Insgesamt und mehr Kreisfreie Städte unter Kreisangehörige Gemeinden Insgesamt und mehr Kreisfreie Städte unter Kreisangehörige Gemeinden Insgesamt
9 Hebesatzkategorie von... bis... % über 500 Gewogener Durchschnittshebesatz Gemeindegrößenklassen (von... bis unter... Einwohner) nzahl der Gemeinden % und mehr Kreisfreie Städte unter Kreisangehörige Gemeinden und mehr Kreisfreie Städte unter Kreisangehörige Gemeinden und mehr Kreisfreie Städte unter Kreisangehörige Gemeinden Insgesamt Insgesamt Insgesamt
10 8 2. Steuereinnahmen der Gemeinden, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft und gewogene Hebesätze 2017 nach Gemeindegrößenklassen Realsteuern Lfd. Nr. Gemeindegrößenklassen (von... bis unter... Einwohner) Einwohner am zusammen Ist-ufkommen und mehr Kreisfreie Städte unter Kreisangehörige Gemeinden Insgesamt
11 9 Umsatzsteuer Realsteueraufbringungskraft Einkommensteuer netto umlage Steuereinnahmen insgesamt Steuereinnahmekraft Hebesätze Lfd. Nr %
12 10 3. Steuereinnahmen der Gemeinden, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft und gewogene Hebesätze 2017 nach Kreisfreien Städten und Kreisgebieten Realsteuern Lfd. Nr. Kreisfreie Stadt Kreisgebiet Land Einwohner am zusammen Ist-ufkommen Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt autzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen
13 11 Einkommensteuer Umsatzsteuer Steuereinnahmen insgesamt Realsteueraufbringungskraft Steuereinnahmekraft umlage netto Hebesätze Lfd. Nr %
14 12 4. Steuereinnahmen der Gemeinden, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft und gewogene Hebesätze 2017 nach Gemeindegrößenklassen je Einwohner Realsteuern Lfd. Nr. Gemeindegrößenklassen (von... bis unter... Einwohner) Einwohner am zusammen Ist-ufkommen / Einwohner ,84 0,62 148,96 431, und mehr ,47 0,36 153,40 568,72 03 Kreisfreie Städte ,97 0,40 152,60 543, unter ,30 10,72 90,62 154, ,42 11,41 97,81 253, ,48 8,82 99,47 273, ,27 5,64 101,01 355, ,80 3,57 106,23 354, ,10 2,00 102,87 332, ,35 0,76 129,31 394,28 Kreisangehörige Gemeinden ,90 5,15 104,13 329,62 12 Insgesamt ,56 3,56 120,40 401,60
15 13 Einkommensteuer Umsatzsteuer Steuereinnahmen insgesamt Realsteueraufbringungskraft Steuereinnahmekraft umlage netto Hebesätze Lfd. Nr. / Einwohner % 33,54 397,71 284,80 88,20 920,30 532,20 871, ,80 524,92 298,84 81, ,10 646,59 983, ,95 502,01 296,32 82, ,11 626,00 963, ,02 140,95 244,78 31,71 518,77 290,68 553, ,66 230,54 258,12 42,49 640,37 401,57 679, ,02 248,17 260,86 46,38 663,70 427,90 710, ,64 323,98 266,03 51,65 748,32 507,29 793, ,36 322,65 261,42 61,56 755,43 506,88 798, ,89 303,34 273,13 67,62 748,97 469,63 781, ,67 363,62 257,76 86,87 838,32 497,10 811, ,93 300,69 264,16 58,04 732,16 474,78 768, ,30 368,29 274,95 66,34 833,55 525,56 833,
16 14 5. Steuereinnahmen der Gemeinden, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft und gewogene Hebesätze 2017 nach Kreisfreien Städten und Kreisgebieten je Einwohner Realsteuern Lfd. Nr. Kreisfreie Stadt Kreisgebiet Land Einwohner am zusammen Ist-ufkommen / Einwohner Chemnitz, Stadt ,84 0,62 148,96 431,25 Erzgebirgskreis ,25 2,19 94,91 294,15 Mittelsachsen ,90 7,44 106,28 340,18 Vogtlandkreis ,19 2,80 113,21 323,18 Zwickau ,04 2,47 108,12 351,44 Dresden, Stadt ,37 0,31 142,90 636,16 autzen ,92 4,94 100,45 354,52 Görlitz ,83 5,24 103,88 279,70 Meißen ,00 6,87 101,56 380,57 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ,06 4,74 99,46 302,86 Leipzig, Stadt ,35 0,40 163,39 504,56 Leipzig ,37 7,35 104,04 349,98 Nordsachsen ,55 9,52 114,69 317,35 Sachsen ,56 3,56 120,40 401,60
17 15 Einkommensteuer Umsatzsteuer Steuereinnahmen insgesamt Realsteueraufbringungskraft Steuereinnahmekraft umlage netto Hebesätze Lfd. Nr. / Einwohner % 33,54 397,71 284,80 88,20 920,30 532,20 871, ,21 267,93 230,65 50,79 646,47 432,81 688, ,46 309,73 266,03 60,13 749,60 497,45 793, ,16 295,02 245,07 57,39 713,49 470,48 744, ,47 321,97 272,74 71,65 776,96 474,31 789, ,48 586,68 325,68 82, ,07 708, , ,12 322,40 269,13 60,87 757,80 512,35 810, ,82 255,88 223,12 54,78 642,91 409,37 663, ,06 346,51 294,35 61,24 810,53 539,76 861, ,16 276,70 274,76 49,32 704,98 434,36 732, ,39 466,17 273,32 80,69 983,97 587,77 903, ,37 319,61 301,69 53,63 786,32 496,00 820, ,29 289,06 274,01 58,50 745,77 487,82 792, ,30 368,29 274,95 66,34 833,55 525,56 833,
18 16 6. Steuereinnahmen der Gemeinden, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft und gewogene Hebesätze 2017 nach Gemeinden Realsteuern Gemeinde Kreisgebiet Land Einwohner am zusammen Ist-ufkommen umlage Chemnitz, Stadt mtsberg nnaberg-uchholz, Stadt ue, Stadt uerbach ad Schlema ärenstein ockau örnichen/erzgeb reitenbrunn/erzgeb urkhardtsdorf Crottendorf Deutschneudorf Drebach Ehrenfriedersdorf, Stadt Eibenstock, Stadt Elterlein, Stadt Gelenau/Erzgeb Geyer, Stadt Gornau/Erzgeb Gornsdorf Großolbersdorf Großrückerswalde Grünhain-eierfeld, Stadt Grünhainichen Heidersdorf Hohndorf Jahnsdorf/Erzgeb Johanngeorgenstadt, Stadt Jöhstadt, Stadt Königswalde Lauter-ernsbach, Stadt Lößnitz, Stadt Lugau/Erzgeb., Stadt Marienberg, Stadt Mildenau Neukirchen/Erzgeb Niederdorf Niederwürschnitz Oberwiesenthal, Kurort, Stadt Oelsnitz/Erzgeb., Stadt Olbernhau, Stadt Pockau-Lengefeld, Stadt Raschau-Markersbach Scheibenberg, Stadt Schlettau, Stadt Schneeberg, Stadt Schönheide Schwarzenberg/Erzgeb., Stadt Sehmatal
19 17 Realsteueraufbringungskraft Umsatzsteuer netto Steuereinnahmen insgesamt Steuereinnahmekraft Einkommensteuer Hebesätze %
20 18 Realsteuern Gemeinde Kreisgebiet Land Einwohner am zusammen Ist-ufkommen umlage Seiffen/Erzgeb., Kurort Stollberg/Erzgeb., Stadt Stützengrün Tannenberg Thalheim/Erzgeb., Stadt Thermalbad Wiesenbad Thum, Stadt Wolkenstein, Stadt Zschopau, Stadt Zschorlau Zwönitz, Stadt Erzgebirgskreis ltmittweida ugustusburg, Stadt obritzsch-hilbersdorf rand-erbisdorf, Stadt urgstädt, Stadt Claußnitz Döbeln, Stadt Dorfchemnitz Eppendorf Erlau Flöha, Stadt Frankenberg/Sa., Stadt Frauenstein, Stadt Freiberg, Stadt, Universitätsstadt Geringswalde, Stadt Großhartmannsdorf Großschirma, Stadt Großweitzschen Hainichen, Stadt Halsbrücke Hartha, Stadt Hartmannsdorf Königsfeld Königshain-Wiederau Kriebstein Leisnig, Stadt Leubsdorf Lichtenau Lichtenberg/Erzgeb Lunzenau, Stadt Mittweida, Stadt, Hochschulstadt Mühlau Mulda/Sa Neuhausen/Erzgeb Niederwiesa Oberschöna Oederan, Stadt Ostrau Penig, Stadt
21 19 Realsteueraufbringungskraft Einkommensteuer Steuereinnahmen insgesamt netto Hebesätze Umsatzsteuer Steuereinnahmekraft %
22 20 Realsteuern Gemeinde Kreisgebiet Land Einwohner am zusammen Ist-ufkommen umlage Rechenberg-ienenmühle Reinsberg Rochlitz, Stadt Rossau Roßwein, Stadt Sayda, Stadt Seelitz Striegistal Taura Waldheim, Stadt Wechselburg Weißenborn/Erzgeb Zettlitz Zschaitz-Ottewig Mittelsachsen dorf/vogtl., Stadt uerbach/vogtl., Stadt ad rambach ad Elster, Stadt ergen ösenbrunn Eichigt Ellefeld Elsterberg, Stadt Falkenstein/Vogtl., Stadt Grünbach Heinsdorfergrund Klingenthal, Stadt Lengenfeld, Stadt Limbach Markneukirchen, Stadt Mühlental Muldenhammer Netzschkau, Stadt Neuensalz Neumark Neustadt/Vogtl Oelsnitz/Vogtl., Stadt Pausa-Mühltroff, Stadt Plauen, Stadt Pöhl Reichenbach im Vogtland, Stadt Rodewisch, Stadt Rosenbach/Vogtl Schöneck/Vogtl., Stadt Steinberg Theuma Tirpersdorf Treuen, Stadt Triebel/Vogtl Weischlitz Werda Vogtlandkreis
23 21 Realsteueraufbringungskraft Einkommensteuer Steuereinnahmen insgesamt netto Hebesätze Umsatzsteuer Steuereinnahmekraft %
24 22 Realsteuern Gemeinde Kreisgebiet Land Einwohner am zusammen Ist-ufkommen umlage ernsdorf Callenberg Crimmitschau, Stadt Crinitzberg Dennheritz Fraureuth Gersdorf Glauchau, Stadt Hartenstein, Stadt Hartmannsdorf b. Kirchberg Hirschfeld Hohenstein-Ernstthal, Stadt Kirchberg, Stadt Langenbernsdorf Langenweißbach Lichtenstein/Sa., Stadt Lichtentanne Limbach-Oberfrohna, Stadt Meerane, Stadt Mülsen Neukirchen/Pleiße Niederfrohna Oberlungwitz, Stadt Oberwiera Reinsdorf Remse Schönberg St. Egidien Waldenburg, Stadt Werdau, Stadt Wildenfels, Stadt Wilkau-Haßlau, Stadt Zwickau, Stadt Zwickau Dresden, Stadt rnsdorf autzen, Stadt ernsdorf, Stadt ischofswerda, Stadt urkau Crostwitz Cunewalde Demitz-Thumitz Doberschau-Gaußig Elsterheide Elstra, Stadt Frankenthal Göda Großdubrau Großharthau Großnaundorf Großpostwitz/O.L
25 23 Realsteueraufbringungskraft Einkommensteuer Steuereinnahmen insgesamt netto Hebesätze Umsatzsteuer Steuereinnahmekraft %
26 24 Realsteuern Gemeinde Kreisgebiet Land Einwohner am zusammen Ist-ufkommen umlage Großröhrsdorf, Stadt Haselbachtal Hochkirch Hoyerswerda, Stadt Kamenz, Stadt Königsbrück, Stadt Königswartha Kubschütz Laußnitz Lauta, Stadt Lichtenberg Lohsa Malschwitz Nebelschütz Neschwitz Neukirch Neukirch/Lausitz Obergurig Ohorn Oßling Ottendorf-Okrilla Panschwitz-Kuckau Pulsnitz, Stadt Puschwitz Räckelwitz Radeberg, Stadt Radibor Ralbitz-Rosenthal Rammenau Schirgiswalde-Kirschau, Stadt Schmölln-Putzkau Schönteichen Schwepnitz Sohland a. d. Spree Spreetal Steina Steinigtwolmsdorf Wachau Weißenberg, Stadt Wilthen, Stadt Wittichenau, Stadt autzen ad Muskau, Stadt eiersdorf ernstadt a. d. Eigen, Stadt ertsdorf-hörnitz oxberg/o.l Dürrhennersdorf Ebersbach-Neugersdorf, Stadt Gablenz Görlitz, Stadt Groß Düben Großschönau
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Gemeindeschlüssel Landkreis Gemeinde Bodenschätzung erfasst 14 5 11 000 Kreisfreie Stadt Chemnitz Stadt Chemnitz nein 14 5 21 010 Erzgebirgskreis
14 5 11 000 Kreisfreie Stadt Chemnitz Stadt Chemnitz nein 14 5 21 010 Erzgebirgskreis Amtsberg nein 14 5 21 020 Erzgebirgskreis Stadt Annaberg-Buchholz nein 14 5 21 030 Erzgebirgskreis Stadt Aue nein 14
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1 Alphabetisches Verzeichnis der n im Freistaat Sachsen ab 1. Januar 2018 schlüssel 14 5 23 010 Adorf/Vogtl., Stadt Vogtlandkreis 14 6 28 010 Altenberg, Stadt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 14 5 22 010
Schneelastzonen. Sachsen. Landkreis Gemeinde Schneelastzone. Kreisfreie Stadt Dresden alle 2. Kreisfreie Stadt Leipzig alle 2
Kreisfreie Stadt Dresden alle 2 Kreisfreie Stadt Leipzig alle 2 Landkreis Mittelsachsen Altmittweida 2 Burgstädt, Stadt 2 Claußnitz 2 Döbeln, Stadt 2 Erlau 2 Flöha, Stadt 2 Frankenberg/Sa., Stadt 2 Geringswalde,
Zuordnung von Gemeinden im Freistaat Sachsen zu Schneelastzonen 2 und 3 nach DIN :
Anhang J zur Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen Zuordnung von Gemeinden im Freistaat Sachsen zu Schneelastzonen 2 und 3 nach DIN 1055-5: 2005-07 Die Zuordnung der Gemeinden zu den Kreisfreien
Bevölkerung des Freistaates Sachsen jeweils am Monatsende ausgewählter Berichtsmonate nach Gemeinden
kreis 14 Sachsen 4 084 851 4 081 041 4 080 006 4 079 143 4 078 397-6 454-0,2 Kreisfreie Städte 1 352 942 1 351 516 1 352 227 1 352 745 1 353 680 738 0,1 14 5 11 Chemnitz, Stadt 248 645 246 016 245 902
Bevölkerung des Freistaates Sachsen jeweils am Monatsende ausgewählter Berichtsmonate nach Gemeinden
kreis Juni 31. Juli (-) 14 Sachsen 4 084 851 4 078 397 4 077 769 4 078 406 4 080 771-4 080-0,1 Kreisfreie Städte 1 352 942 1 353 680 1 353 988 1 355 864 1 358 960 6 018 0,4 14 5 11 Chemnitz, Stadt 248
Kriminalitätsbelastung insgesamt 2016 nach Gemeinden. 66 I Kriminalitätsatlas Anzahl der Gemeinden nach der Kriminalitätsbelastung
1 000 2 000 3 000 4 000 5 000 6 000 7 000 8 000 9 000 10 000 11 000 12 000 13 000 14 000 15 000 16 000 mehr als 16 000 Kriminalitätsbelastung insgesamt 2016 nach Gemeinden Mittelwert: 7 950 Fälle auf 100
Zuordnung von Gemeinden im Freistaat Sachsen zu Schneelastzonen 2 und 3 nach DIN :
Anhang J zur Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen Zuordnung von n im Freistaat Sachsen zu Schneelastzonen 2 und 3 nach DIN 1055-5: 2005-07 Die Zuordnung der n zu den Kreisfreien Städten und
Sonderbericht. 2. Korrekturausgabe. Zensus Bevölkerung im Freistaat Sachsen am 9. Mai 2011 nach demografischen Grundmerkmalen
STATISTISCHES LANDESAMT Sonderbericht Zensus 2011 2. Korrekturausgabe Bevölkerung im Freistaat Sachsen am 9. Mai 2011 nach demografischen Grundmerkmalen Endgültige Ergebnisse Gebietsstand: 1. Januar 2014
Anlage 1 (Zu Frage 1) Raumeinheit Breitbandversorgung über alle Technologien [in Prozent der Haushalte] Raumeinheit Breitbandversorgung über alle Technologien [Haushalte absolut] 1 Mbit/s 2 Mbit/s 6Mbit/s
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau
Informationsmaterial. Regionalforum Demographie im Regionalen Planungsverband Südwestsachsen. am in Reichenbach/Vogtland
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Crimmit schau Dennheritz Neukirchen/ Pl eiße Informationsmaterial Langenbernsdorf Werdau Zwickau Mülsen Fraureuth Reinsdorf Li chtentanne Neumark Wilkau-Haßlau
Mittwoch, den :55. Waldbrandgefährdung in den Wäldern der Region ===================================================================
Bundesland Sachsen Mittwoch, den 30.05.2018 06:55 Waldbrandgefährdung in den Wäldern der Region =================================================================== Übersicht Vorhersageregionen ----------------------------
Dienstag, den :00. Waldbrandgefährdung in den Wäldern der Region ===================================================================
Bundesland Sachsen Dienstag, den 03.07.2018 07:00 Waldbrandgefährdung in den Wäldern der Region =================================================================== Übersicht Vorhersageregionen ----------------------------
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/5793 18. Wahlperiode 19.08.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Annalena Baerbock, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
, r- Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllle SACHSEN 2 1. DEZ Freistaat
STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UNO VERKEHR Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages
1 Allgemeine statistische Angaben
1.1 Fläche und Bevölkerung 1 Allgemeine statistische Angaben 1.1 Fläche und Bevölkerung Sachsen nimmt mit einer Fläche von 18 420 km² und einem Bundesanteil von 5,2 Prozent den 10. Platz in der Größenordnung
1 Allgemeine statistische Angaben
1.1 Fläche und Bevölkerung 1 Allgemeine statistische Angaben 1.1 Fläche und Bevölkerung Sachsen nimmt mit einer Fläche von 18 419 km² und einem Bundesanteil von 5,2 Prozent den 10. Platz in der Größenordnung
Statistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen nach n I. Halbjahr 2015 A I 2 hj 1/15 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte
Statistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung im Freistaat Sachsen 2016 A V 1 j/16 Zeichenerklärung - Nichts vornden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte
31. März Dezember Sachsen ,1
Gebietsstand kreis März Juni (-) gegenüber 14 Sachsen 4 054 182 4 049 097 4 046 079 4 048 294 4 050 204-3 978-0,1 Kreisfreie Städte 1 268 351 1 270 655 1 272 517 1 278 639 1 287 153 18 802 1,5 14 5 11
Schlüsseltabelle zur kommunalen Zuordnung der Planungsbereiche
14522080 Döbeln 1529 Döbeln 2575 Döbeln 3222 Mittelsachsen 3151 Südsachsen 4980 KV-Bezirk 14522220 Großweitzschen 1529 Döbeln 2575 Döbeln 3222 Mittelsachsen 3151 Südsachsen 4980 KV-Bezirk 14522250 Hartha
Planungsbereich Versorgungsebene 4 (Gesonderte fachärztliche Versorgung) Schlüsselnummer Name. Name
14511000 Chemnitz 1532 Chemnitz 2561 Chemnitz, Stadt 3211 Chemnitz, Stadt 3151 Südsachsen 4980 KV-Bezirk 14521010 Amtsberg 1534 Marienberg 2581 Mittlerer Erzgebirgskreis 3221 Erzgebirgskreis 3151 Südsachsen
Statistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen nach n 2013 A I 2 hj 2/13 Inhalt Seite Vorbemerkungen 2 Ergebnisdarstellung 2 Tabellen 1. Bevölkerungsentwicklung
Bevölkerung des Freistaates Sachsen jeweils am Monatsende ausgewählter Berichtsmonate nach Gemeinden Gebietsstand 31.
Gebietsstand kreis Juni Oktober (-) 14 Sachsen 4 055 274 4 055 888 4 073 646 4 079 728 4 084 851 29 577 0,7 Kreisfreie Städte 1 324 308 1 331 123 1 346 333 1 350 494 1 352 942 28 634 2,2 14 5 11 Chemnitz,
Statistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen nach n 2012 A I 2 hj 2/12 Inhalt Seite Vorbemerkungen 2 Ergebnisdarstellung 2 Tabellen 1. Bevölkerungsentwicklung
Kriminalitätsbelastung insgesamt 2011 nach Gemeinden. 66 I Kriminalitätsatlas Anzahl der Gemeinden nach der Kriminalitätsbelastung
1 000 2 000 3 000 4 000 5 000 6 000 7 000 8 000 9 000 10 000 11 000 12 000 13 000 14 000 Kriminalitätsbelastung insgesamt 2011 nach Gemeinden Mittelwert: 7 083 Fälle auf 100 000 Einwohner* Minimum: 442
Markterkundung. Zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen im Rahmen der Förderrichtlinie Digitale Offensive Sachsen
Absender: Landratsamt Mittelsachsen Markterkundung Zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen im Rahmen der Förderrichtlinie Digitale Offensive Sachsen ABSCHNITT I: Kommunale Gebietskörperschaft
Statistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Sächsische Gemeindestatistik Ausgewählte Strukturdaten 2010 Z II 1 j/10 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in
Sonderbericht. Zensus Wohnsituation der Haushalte im Freistaat Sachsen am 9. Mai 2011 nach Gemeinden. Gebietsstand: 1.
STATISTISCHES LANDESAMT Sonderbericht Zensus 2011 Wohnsituation der im Freistaat Sachsen am 9. Mai 2011 nach n Gebietsstand: 1. Januar 2014 A I /Zensus 20115 Inhalt Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 4 Ergebnisdarstellung
Antwort der Bundesregierung
Anlage zum Schreiben vom 18.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS
Manuelle Straßenverkehrszählung Ergebnisse auf Staatsstraßen -
S 1 SN 4640 1201 OD Leipzig K 6570 12500 3,5 S 1 SN 4539 1209 Leipzig (An der Hufschmiede) AS Leipzig-Nord (A 14) 13400 5,3 S 1 SN 4539 1212 AS Leipzig-Nord (22) S 8 6200 15,6 S 1 SN 4539 1217 S 8 (BAB
Inhaberin: Prof. Dr. Ulrike Stopka Status, Bedarf und Optionen für Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur im Freistaat Sachsen
Fakultät Verkehrswissenschaft > Institut für Wirtschaft und Verkehr Inhaberin: Prof. Dr. Ulrike Stopka Status, Bedarf und Optionen für Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur im Freistaat Sachsen Dresden,
Prognose des Ladeinfrastrukturbedarfs vor Ort am Beispiel des Freistaates Sachsen
Prognose des Ladeinfrastrukturbedarfs vor Ort am Beispiel des Freistaates Sachsen 5. Fachkonferenz Elektromobilität vor Ort in Leipzig Martin Grismajer www.saena.de www.saena.de 2 Ziele Thema öffentlich
Auszug aus dem Liegenschaftskataster Verzeichnis der Gemarkungen
Vermessungsverwaltung des Freistaates Sachsen Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen Auszug aus dem Erstellt am 05.01.2017 Erzgebirgskreis 14521010 Amtsberg 2113 Dittersdorf Erzgebirgskreis
Zone 5 1 Pers. 2 Pers. 3 Pers. 4-5 Pers. 6-8 Pers. Abholzeit
Hauptsaison Abflüge 01. April - 31.Okt. Fax.: 0 37 24/13 13 36 Leipzig Flughafen ab/an Zone 1 1 Pers. 2 Pers. 3 Pers. 4-5 Pers. 6-8 Pers. Economy 25,- 35,- 49,- 53,- 57,- 3,0 h vor Abflug Business 28,-
SACtiSETN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden
STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz
Statistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen nach n 2010 A I 2 hj 2/10 Inhalt Seite Vorbemerkungen 2 Ergebnisdarstellung 3 Tabellen 1. Bevölkerungsentwicklung
Zusammenfassung Bedarfsanalyse öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Sachsen
Zusammenfassung Bedarfsanalyse öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Sachsen Informations- und Vernetzungstreffen Ladeinfrastrukturausbau Sachsen in Chemnitz Martin Grismajer Hinweise Ergebnisse
Statistische Berichte
Statistische Berichte Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein Fröbelstraße 15-17, 24113 Kiel Postanschrift: Postfach 71 30, 24171 Kiel Telefon: (04 31) 68 95-0 Telefax: (04 31) 68 95-4 98 E-Mail: Poststelle@statistik-sh.de
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Statistischer Bericht L II 7 - j/05 S 3. August 2006 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts Sitz Hamburg Standorte: Hamburg und Kiel Internet: www.statistik-nord.de
Wahlkreis (WK) Gebiet des Wahlkreises
Anlage (zu 2 Abs.1) Wahlkreiseinteilung Nr. 1 Vogtland 1 vom Vogtlandkreis die Gemeinde Plauen, (übrige Gemeinden siehe WK 2, 3 und 4) 2 Vogtland 2 vom Vogtlandkreis Adorf/Vogtl., ; Bad Brambach; Bad Elster,
SACHSEN. r. August Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden
STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten
FINANZHILFE Nr. Kreis - Größe (ha) (Landesdirektionsbereich) - ESG - Gebiet mit Erhal- Bund und Land Summe tungssatzung - ES - Erhaltungssatzung
FREISTAAT SACHSEN Landesprogramm zum Bund-Länder-Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" 2013 - Fortsetzungsmaßnahmen Lfd. GEMEINDE Bezeichnung der Maßnahme FINANZHILFE Nr. Kreis - Größe (ha) (Landesdirektionsbereich)
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS 5jSACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 1 0 09 10 1 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler
Statistisches Landesamt
Statistische Berichte Z II 1 j/08 ISSN 1435-9324 Preis: 10,00 Querschnittsveröffentlichungen Sächsische Gemeindestatistik Ausgewählte Strukturdaten 2008 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
PLZ Liste ENSO Netz Seite 1 von 5 Stand:
PLZ Liste ENSO Netz Seite 1 von 5 Stand: 15.08.2012 PLZ Ort Bemerkung 01773 Altenberg, Stadt 01778 Altenberg, Stadt Ortsteil Geising 01477 Arnsdorf 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Stadt 01819 Bad Gottleuba-Berggießhübel,
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Statistischer Bericht L II 7 - j/04 S 4. August 2005 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts Sitz Hamburg Standorte: Hamburg und Kiel Internet: www.statistik-nord.de
Statistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen nach n 1. Halbjahr 2011 A I 2 hj 1/11 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte
der abstrakt angemessenen Wohnfläche nach Nr. 2.1 dieser Vorschrift und der Summe der Werte für einen Quadratmeter Wohnfläche
Verwaltungsvorschrift des Landkreises Zwickau über die Festsetzung der Höhe angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch I. Anwendungsbereich...
SACHSEN. Befehlsstellen zu betreiben, ohne dass es zu Störungen im Digitalfunk
STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz
Statistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Beherbergungsgewerbe im Freistaat Sachsen Januar 2012 G IV 1 m 01/12 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der
Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung
Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII Beschluss des Kreistages Mittelsachsen Nr. KT 244/12./2016 vom 14.12.2016 Inhaltsübersicht 1 Einleitung
9 Finanzen Vorbemerkungen Finanzen Steueraufkommen
Finanzen 9. Finanzen 9.0. Vorbemerkungen... 189 9. Finanzen... 187 9.1. Steueraufkommen... 190 9.1.1. Steueraufkommen nach Ämtern und amtsfreien Städten und Gemeinden... 190 9.1.1.1. Hebesätze der Städte
Antrag der Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2989 Thema: Situation und Perspektive der Schulchöre an den Schulen im Freistaat Sachsen
Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 01079 Dresden Ihr Zeichen Sächsischer Landtag Vorsitzender des Ausschusses für Schule und Sport Herrn Patrick Schreiber,
Statistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen nach n 1. Halbjahr 2010 A I 2 hj 1/10 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte
Statistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Beherbergungsgewerbe im Freistaat Sachsen G IV 4 j/16 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten
Fortschreibung Nahverkehrsplanung
Landkreis Mittelsachen ZschaitzOttewig Großweitzschen Mochau Hartha 38.100-8,1% -13,3% Ziegra/ Knobelsdorf Ebersbach -8,2% -13,4% Roßwein Zettlitz Königsfeld Bevölkerungsprognose bis 2015/2020 nach Teilbereichen
Präambel. Kapitel 1 Angemessene Unterkunftskosten
Landkreis Bautzen Richtlinie des Landkreises Bautzen zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie) Präambel Der Landkreis
9.0. Vorbemerkungen Finanzen Steueraufkommen
Finanzen 9. Finanzen 9.0. Vorbemerkungen... 183 9. Finanzen... 181 9.1. Steueraufkommen... 184 9.1.1. Steueraufkommen nach Ämtern und amtsfreien Städten und Gemeinden... 184 9.1.1.1. Hebesätze der Städte
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
STAATSMINlSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des
Maßnahmenreihung für ein Bauprogramm Radwege an Staatsstraßen
3147 Leipzig Nordsachsen Schkeuditz, GrKr Stadt S 1 4539121O 4539122O 743 790 47 3 Grebehna 198 B 3148 Leipzig Nordsachsen Schkeuditz, GrKr Stadt; Wiedemar S 1 4539121O 4539122O 790 2667 1877 3 Grebehna
LaSuB- Standort. Ebersbach- Neugersdorf
1 Philipp-Melanchthon-Gymnasium Bautzen Bautzen Bautzen Bautzen Gym 3 2 Schiller-Gymnasium Bautzen Bautzen Bautzen Bautzen Gym 4 3 Sorbisches Gymnasium Bautzen Bautzen Bautzen Bautzen Gym 1 4 Goethe-Gymnasium
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09101 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz
Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung
Stand: 07.01.2019 Nichtamtliche, aktualisierte Lesefassung der ursprünglichen Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII vom 14.12.2016 (veröffentlicht
Abfallbilanz des AWVC für das Berichtsjahr 2016
Zertifiziert nach ISO 9001:2015 durch International Certification Management GmbH Abfallwirtschaftsverband Chemnitz Abfallbilanz des AWVC für das Berichtsjahr 2016 Abfallwirtschaftsverband Chemnitz Weißer
~ SACHsEN. z /8/56
STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~ SACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 10 09 10 1 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz
Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen -
Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 10.1 Finanzen und Steuern Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen - 2016 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen
Statistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Bevölkerungsstand des Freistaates Sachsen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Endgültige Ergebnisse auf der Basis der Zensusdaten vom 9. Mai 2011 A I
Verzeichnis der Fern- und Nahziele an Bundesautobahnen im Freistaat Sachsen. Ausgabe 2017
Verzeichnis der Fern- und Nahziele an Bundesautobahnen im Freistaat Sachsen Ausgabe 2017 Verzeichnis der Fern- und Nahziele an Bundesautobahnen im Freistaat Sachsen Ausgabe 2017 Auszug aus dem Autobahnverzeichnis
B E K A N N T M A C H U N G
B E K A N N T M A C H U N G des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Freistaat Sachsen - Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen nach 103 Abs. 1 SGB V - vom 2. Mai 2018 Der Landesausschuss
namensund im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~ SACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz
Kommunalfinanzen. Analyse für die 34 bevölkerungsreichsten Gemeinden im Bezirk der IHK Chemnitz. Forderungen der Wirtschaft.
Kommunalfinanzen - Analyse für die 34 bevölkerungsreichsten Gemeinden im Bezirk der IHK Chemnitz - Forderungen der Wirtschaft Dezember 2016 Herausgeber: Industrie- und Handelskammer Chemnitz Straße der
Netzwerk 1 - Radeberg
Netzwerk 1 - Radeberg Hoyerswerda Kamenz Kamenz Königsbrück Lauta Ottendorf-Okrilla Pulsnitz Radeberg Radibor Ralbitz-Rosenthal Stolpen Mittelschule Weixdorf 3. Mittelschule Hoyerswerda "Am Planetarium"
Bevölkerungsstruktur des Erzgebirgskreises. Ergebnisbericht
Bevölkerungsstruktur des Erzgebirgskreises Ergebnisbericht Oktober 2015 2 Bevölkerungsstruktur des Erzgebirgskreises Impressum Herausgeber Organisationsberatungsinstitut Thüringen ORBIT e. V. Arvid-Harnack-Straße
SACHSEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden
STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Poslfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias
S SACHsEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden
STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes Vom 26. Februar 2000 Aufgrund von 2, 4 Abs. 2, 5, 5 b Abs. 1, 5 e Abs. 2 und 6 Abs. 8 des Gesetzes
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ljsachsen Die Staatsministerin SÄCHSI SCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach,1 0 09 10 1 01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias
Abfallbilanz des AWVC für das Berichtsjahr 2015
Abfallwirtschaftsverband Chemnitz Weißer Weg 180 09131 Chemnitz Abfallbilanz des AWVC für das Berichtsjahr 2015 Abfallwirtschaftsverband Chemnitz Weißer Weg 180 09131 Chemnitz Berichtszeitraum: 01.01.
SACHSEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden
STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM 01095 Dresden DES INNERN Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz
STATISTISCHES LANDESAMT. Verzeichnis. Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen. 1. März VZ KINDTAG j/17
STATISTISCHES LANDESAMT Verzeichnis Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen 1. März 2017 VZ KINDTAG j/17 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten
Sächsische Polizeiorganisationsverordnung - SächsPolOrgVO Seite 1 von 6
Sächsische Polizeiorganisationsverordnung - SächsPolOrgVO Seite 1 von 6 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gliederung und Aufgaben der Polizeidienststellen im Freistaat Sachsen
~ SACHsEN. Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4383 Thema: Mittelschulen/Oberschulen
STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~ SACHsEN Die Staatsministerin SÄC HSISCHES STAATSMINI STERIUM FÜRKULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes Vom 26. Februar 2000 Aufgrund von 2, 4 Abs. 2, 5, 5 b Abs. 1, 5 e Abs. 2 und 6 Abs. 8 des Gesetzes
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
STAATSMINISTERIUM DES INNERN cr w Freistaat IMBL 1 L C111 SACHSEN Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler
S SACHsEN DRUCKSACHE 6/4378. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden
STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN DRUCKSACHE 6/4378 Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 1 0 09 10 1 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr.
Realsteuervergleich. Statistisches Bundesamt Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 23/08/2016. Qualitätsbericht
. Statistisches Bundesamt Qualitätsbericht Realsteuervergleich 2015 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 23/08/2016 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:+49 (0) 611-75 2405 Statistisches
Projektschulen "ESF-QM 1" (Stand: September 2014)
Andert-Oberschule Ebersbach Oberschule J. H. Pestalozzi Radeberg Goethe-Gymnasium Bischofswerda Gerhart-Hauptmann-Schule Sohland Gotthold-Ephraim-Lessing-Gymnasium Kamenz 1. Oberschule Kamenz Sorbische