Corporate Governance-Bericht BASF Bericht 2009 Vergütungsbericht. 1. Die jährliche feste Vergütung wird in gleichen monatlichen
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- Simon Pfeiffer
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1 26 Der beschreibt die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder und erläutert Struktur und Höhe der individuellen Vorstandseinkommen. Der Bericht enthält ferner Angaben zu Leistungen, die den Vorstandsmitgliedern für den Fall der Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind sowie Angaben zur Vergütung des Aufsichtsrats. Vergütung des Vorstands Die Darstellung der Vergütung des Vorstands enthält die nach deutschem Handelsrecht, erweitert durch das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG), erforderlichen Angaben und richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Systematik und die Höhe der Vergütung des Vorstands werden auf Vorschlag des Personalausschusses (siehe Seite 9) durch den Aufsichtsrat (siehe Seite 24) festgelegt. Diese Festlegung orientiert sich an der Größe und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie an der Leistung des Vorstands. Weltweit tätige Unternehmen aus Deutschland und Europa dienen als Referenz. Eine Überprüfung von Systematik und Höhe der Vorstandsvergütung erfolgt in regelmäßigen Abständen. Im zweiten Halbjahr 2009 wurde das System der Vorstandsvergütung dem im August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) angepasst und die Vorstandsverträge, unabhängig von den bestehenden Vertragslaufzeiten, einvernehmlich und einheitlich für alle Vorstandsmitglieder mit Wirkung ab dem. Januar 200 auf dieses System umgestellt. Das neue System wird gemäß 20 Abs. 4 AktG am 29. April 200 der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Die folgenden Darstellungen beziehen sich auf die bis 3. Dezember 2009 geltende Vergütungssystematik und die danach auf das Jahr 2009 entfallende Vergütung der Mitglieder des Vorstands. Die Bezüge des Vorstands setzen sich zusammen aus. einem festen Jahresgehalt, 2. einer jährlichen variablen Vergütung, 3. einer aktienkursbasierten Vergütung in Form von virtuellen Aktienoptionen (im Folgenden: Optionen) als Langfrist-Komponente, 4. Sachbezügen und sonstigen Zusatzvergütungen in unterschiedlichem Umfang sowie 5. einer betrieblichen Altersversorgung. Die Höhe der jährlichen variablen Vergütung, die gewährten Optionen und die Höhe der Altersversorgung werden maßgeblich vom Unternehmenserfolg bestimmt. Im Rahmen der Gesamtvergütung kommt dem Unternehmenserfolg deshalb ein besonderes Gewicht zu. Die Vergütungskomponenten stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:. Die jährliche feste Vergütung wird in gleichen monatlichen Raten ausgezahlt. 2. Die Gesamtkapitalrendite bildet die Bemessungs grundlage für die variable Vergütung aller Mitarbeitergruppen und bestimmt letztmals 2009 als alleinige Grundlage auch die jährliche variable Vergütung des Vorstands (Jahrestantieme). Die Jahrestantieme wird jeweils im Anschluss an die Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr ausgezahlt. Die Mitglieder des Vorstands können wie andere Mitarbeitergruppen auch zu Gunsten von Versorgungsanwartschaften auf Teile ihrer variablen Vergütung in Höhe von bis zu jährlich verzichten (Gehaltsumwandlung). Von dieser Möglichkeit haben die Vorstandsmitglieder in unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht. 3. Der Vorstand hat die Möglichkeit, am BASF-Optionsprogramm (BOP) für Obere Führungskräfte teilzunehmen. Im Rahmen des BOP kann der Teilnehmer seine Optionsrechte frühestens zwei Jahre nach ihrer Gewährung ausüben (Wartefrist). Für die Mitglieder des Vorstands gilt eine verlängerte Wartefrist von vier Jahren. Zu den weiteren Einzelheiten des BASF-Optionsprogramms siehe Seite Zu den Sachbezügen und sonstigen Zusatzvergütungen zählen Delegationszulagen, Prämien für Unfallversicherung und Ähnliches sowie geldwerte Vorteile durch die Zurverfügungstellung von Kommunikationsmitteln, Verkehrsmitteln und Sicherheitsmaßnahmen. Kredite und Vorschüsse wurden Mitgliedern des Vorstands nicht gewährt. 5. Die Einzelheiten der betrieblichen Altersversorgung sind im Abschnitt Versorgungszusagen auf Seite 28 dargestellt. Auf Basis dieser Grundsätze ergab sich folgende Vergütung für die einzelnen Mitglieder des Vorstands:
2 BASF Bericht 2009 Corporate Governance-Bericht 27 Tausend Erfolgsunabhängige Vergütung Erfolgsbezogene Vergütung Gewährte Optionen Dr. Jürgen Hambrecht Vorsitzender Dr. h.c. Eggert Voscherau Stellv. Vorsitzender (bis ) Jahr Festvergütung Sachbezüge und sonstige Zusatzvergütungen Jahrestantieme Barvergütung Gesamt Anzahl Marktwert zum Zeitpunkt der Gewährung Gesamtvergütung (Barvergütung plus gewährte Optionsrechte) Dr. Kurt Bock Dr. Martin Brudermüller Dr. Hans-Ulrich Engel (seit ) Dr. John Feldmann Dr. Andreas Kreimeyer Dr. Stefan Marcinowski Peter Oakley (bis ) Dr. Harald Schwager Summe 2009: Summe 2008: Basis für die Jahrestantieme ist die Gesamtkapitalrendite, die um Sondereffekte bereinigt wurde. Der Ausweis erfolgt einschließlich etwaiger Gehaltsumwandlungsbeträge. 2 Enthält Aufwand für Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus anlässlich der Bestellung zum Vorstand 3 Auszahlung erfolgt im Ausland in lokaler Währung auf Basis eines sich in Deutschland theoretisch ergebenden Nettogehalts. Hierdurch ergibt sich die Abweichung zur vertraglichen Brutto-Festvergütung in Euro (550 Tausend pro Jahr). 4 Enthält delegationsbedingte Zahlungen, wie zum Beispiel die Übernahme ortsüblicher Mietkosten Während im Jahr 2008 auf die zugeteilten Optionsrechte für BASF ein Ertrag entfiel, führten sie im Jahr 2009 zu einem Aufwand (Personalaufwand). Dieser Personalaufwand bezieht sich auf die Summe aller Optionsrechte aus den Programmen BOP 2002 bis BOP Er ergibt sich aus einer stichtagsbezogenen Bewertung dieser Optionsrechte zum 3. Dezember 2009 und der Veränderung dieses Wertes gegenüber dem 3. Dezember 2008 unter Berücksichtigung der im Jahr 2009 ausgeübten und neu gewährten Optionsrechte. Maßgeblich für die Bewertung der Optionsrechte sind dabei die Kursentwicklung der BASF-Aktie und ihre Outperformance gegenüber den in den Programmen BOP 2002 bis BOP 2009 festgelegten Vergleichsindizes. Da der Wert der zum 3. Dezember 2009 vorhandenen Optionsrechte höher war als der Wert der zum 3. Dezember 2008 vorhandenen Optionsrechte, entfällt auf das Jahr 2009 ein Personalaufwand. Hauptursache hierfür ist die positive Entwicklung der BASF-Aktie. Der auf das Jahr 2009 entfallende Personalaufwand der zugeteilten Optionsrechte beträgt für Dr. Jürgen Hambrecht Tausend (2008: Ertrag in Höhe von.055 Tausend ), für Dr. Kurt Bock Tausend (2008: Ertrag in Höhe von.045 Tausend ), für Dr. Martin Brudermüller.883 Tausend (2008: Ertrag in Höhe von 790 Tausend ), für Dr. Hans-Ulrich Engel.98 Tausend (2008: Ertrag in Höhe von.458 Tausend ), für Dr. John Feldmann.833 Tausend (2008: Ertrag in Höhe von 62 Tausend ), für Dr. Andreas Kreimeyer.768 Tausend (2008: Ertrag in Höhe von 46 Tausend ), für Dr. Stefan Marcinowski.833 Tausend (2008: Ertrag in Höhe von 446 Tausend ) und für Dr. Harald Schwager 90 Tausend (2008: Ertrag in Höhe von 5 Tausend ).
3 28 Der dargestellte Personalaufwand beziehungsweise der Ertrag im Jahr 2008 ist als rechnerische Größe jeweils nicht mit dem tatsächlichen Zufluss der realisierten Gewinne bei Ausübung der Optionsrechte gleichzusetzen. Über Zeitpunkt und Umfang der Ausübungen der Optionsrechte aus den einzelnen Jahren entscheiden die Mitglieder des Vorstands unter Beachtung der allgemeinen Bedingungen und Obergrenzen des BASF- Optionsprogramms (BOP) für Obere Führungskräfte. Die Mitglieder des Vorstands werden unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts in die Deckung einer von der Gesellschaft abgeschlossenen Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) einbezogen. Mehr zum BASF-Optionsprogramm (BOP) ab Seite 87 Versorgungszusagen Im Rahmen der den Mitgliedern des Vorstands erteilten Versorgungszusagen werden jährliche Rentenbausteine angesammelt. Dabei entspricht die Systematik zur Bestimmung der Höhe der Versorgungsleistungen grundsätzlich derjenigen, die auch den Versorgungszusagen für andere Mitarbeitergruppen zu Grunde liegt. Ziel dieser Systematik ist es, sowohl dem Unternehmenserfolg als auch dem Karriereverlauf des jeweiligen Vorstandsmitglieds einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der erreichbaren Versorgungsleistung einzuräumen. Der im jeweiligen Geschäftsjahr zu erwerbende Pensionsanspruch (Rentenbaustein) setzt sich aus einem fixen und einem variablen Teil zusammen. Der fixe Teil ergibt sich durch Multiplikation der jährlichen Festvergütung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem Prozentsatz (Versorgungsfaktor) von 35 %. Der hieraus resultierende Betrag wird mittels versicherungsmathematischer Faktoren verrentet, also unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses (5 %), einer Sterbe-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenwahrscheinlichkeit (Heubeck-Richttafeln 2005G) sowie einer angenommenen Rentenanpassung (,5 % pro Jahr) in eine lebenslange Rente umgerechnet. Ab Eintritt des Versorgungsfalls wird diese Rente gezahlt. Der variable Teil des Rentenbausteins ist von der Gesamtkapitalrendite des jeweiligen Geschäftsjahres abhängig. Als Basis wird eine Gesamtkapitalrendite von 2 % zu Grunde gelegt, bei deren Erreichen der variable Teil des Rentenbausteins dem fixen Teil entspricht. Davon ausgehend entwickelt sich die Höhe des variablen Teils des Rentenbausteins zwischen 0 und 4 % Gesamtkapitalrendite linear. Oberhalb von 4 % Gesamtkapitalrendite flacht der Anstieg des variablen Teils ab, unterhalb von 0 % Gesamtkapitalrendite verstärkt sich sein Absinken. Der fixe und der variable Teil ergeben zusammen den für das entsprechende Geschäftsjahr erworbenen Rentenbaustein. Die einzelnen in den jeweiligen Geschäftsjahren erworbenen Rentenbausteine werden aufsummiert und bestimmen im Versorgungsfall die dem jeweiligen Vorstandsmitglied zustehende Versorgungsleistung. Der Versorgungsfall tritt ein bei Beendigung des Dienstverhältnisses nach Voll endung des 60. Lebensjahres oder auf Grund von Invalidität oder Tod. Die laufenden Rentenleistungen werden entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland, mindestens aber um % pro Jahr, angepasst. Die Rentenbausteine umfassen auch eine Anwartschaft auf Hinterbliebenenleistungen. Im Falle des Todes eines aktiven oder ehemaligen Vorstandsmitglieds erhalten der hinterbliebene Ehegatte 60 %, jede Halbwaise 0 %, eine Vollwaise 33 %, zwei Vollwaisen je 25 % sowie drei und mehr Vollwaisen je 20 % der Versorgungsleistung, auf die das (ehemalige) Vorstandsmitglied Anspruch oder Anwartschaft hatte. Die Höchstgrenze für die Hinterbliebenenleistungen insgesamt beträgt 75 % der Vorstandspension. Übersteigen die Hinterbliebenenleistungen diese Höchstgrenze, werden sie verhältnismäßig gekürzt. Wie grundsätzlich alle Mitarbeiter der BASF SE, sind auch die Mitglieder des Vorstands Mitglied der BASF Pensionskasse VVaG. Beitragszahlung und Versorgungsleistungen bestimmen sich dabei nach deren Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Kosten für die im Jahr 2009 erworbenen Versorgungsansprüche (Service Cost) betragen für Dr. Jürgen Hambrecht 58 Tausend (2008: 333 Tausend ), für Dr. Kurt Bock 63 Tausend (2008: 546 Tausend ), für Dr. Martin Brudermüller 36 Tausend (2008: 555 Tausend ), für Dr. Hans-Ulrich Engel 447 Tausend (2008: 448 Tausend ), für Dr. John Feldmann 228 Tausend (2008: 57 Tausend ), für Dr. Andreas Kreimeyer 209 Tausend (2008: 558 Tausend ), für Dr. Stefan Marcinowski 29 Tausend (2008: 559 Tausend ) und für Dr. Harald Schwager 75 Tausend (2008: 556 Tausend ). In diesen Beträgen sind auch die Kosten für die aus einer etwaigen Gehaltsumwandlung resultierenden Versorgungs ansprüche enthalten. Wie bei den Versorgungszusagen der Oberen Führungskräfte, wurden auch bei den Versorgungszusagen der Mitglieder des Vorstands im Jahr 2008 die Grundlagen für die Berechnung der zukünftigen jährlichen Rentenbausteine angepasst. Für Rentenbausteine, die bis zum 3. Dezember 2008 erworben wurden, galten ein Rechnungszins von 6 % (ab. Januar 2009: 5 %) und eine Sterbe-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenwahrscheinlichkeit gemäß Heubeck-Richttafeln 998 (ab. Januar 2009: Heubeck-Richttafeln 2005G). Für neue Vorstandsmitglieder sowie bei Mandatsverlängerungen ab. Januar 2009 gilt außerdem ein Versorgungsfaktor von 32 % (bisher 35 %). Für Rentenbausteine, die ab dem. Januar 200 erworben werden, gilt für alle Mitglieder des Vorstands ein Versorgungsfaktor von 32 %. Leistungen bei Beendigung des Vorstandsmandats a) Vorstandsmitglieder, deren aktuelles Mandat vor dem. Januar 2008 begonnen hat Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Vollendung des 60. Lebensjahres aus dem Dienstverhältnis aus, weil seine Bestellung entweder nicht verlängert oder widerrufen wurde, gilt dies als Eintritt des Versorgungsfalls im Sinne der Versorgungszusage. In diesem Fall ist das Unternehmen berechtigt, Bezüge aus einer anderweitigen Beschäftigung auf die Pensionsbezüge anzurechnen. Beendigung des Vorstandsmandats nach Eintritt eines Kontrollwechsels ( Change of Control ): Ein Change of Control im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn ein Aktionär gegenüber BASF den Besitz einer Beteiligung von mindestens 25 % oder die Aufstockung einer solchen Beteiligung mitteilt. Bei Widerruf der Vorstandsbestellung innerhalb eines Jahres nach Eintritt eines Change of Control werden die Bezüge (feste Vergütung und Jahrestantieme) bis zum regulä-
4 BASF Bericht 2009 Corporate Governance-Bericht 29 ren Mandatsablauf weitergezahlt. Außerdem erhält das Vorstandsmitglied in Abhängigkeit von der Restlaufzeit des Vertrages eine Einmalzahlung in Höhe von maximal 2,5 Jahresbezügen (aktuelle feste Vergütung und letzte Jahrestantieme). Die Summe aus der Fortzahlung der Bezüge und der Einmalzahlung darf fünf Jahresbezüge nicht überschreiten. Weiterhin kann sich das Vorstandsmitglied innerhalb von drei Monaten seine im Rahmen des BOP noch vorhandenen Optionen zum Marktwert abfinden lassen. Das durch den Widerruf der Vorstandsbestellung bedingte Ausscheiden gilt als Eintritt des Versorgungsfalls im Sinne der Versorgungszusage. Dabei werden die bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres fehlenden Dienstjahre bei der Ermittlung der Höhe der Versorgungsleistungen entsprechend berücksichtigt. Beträgt bei Eintritt des Change of Control der Zeitraum bis zum Ablauf des aktuellen Vorstandsmandats weniger als zwei Jahre und wird die Bestellung anschließend nicht um mindestens zwei Jahre verlängert, gilt das Vorgenannte entsprechend. Voraussetzung für die genannten Zahlungen ist jeweils, dass das Vorstandsmitglied nicht durch schuldhaftes Verhalten zur Beendigung beziehungsweise Nichtverlängerung des Mandats Anlass gegeben hat. b) Verträge ab. Januar 2008 Die Verträge für neue Mitglieder des Vorstands seit. Januar 2008 enthalten folgende wesentliche Änderungen: Das Ausscheiden vor Vollendung des 60. Lebensjahres gilt nur noch dann als Eintritt des Versorgungsfalls im Sinne der Versorgungszusage, wenn das Vorstandsmitglied mindestens zehn Jahre im Vorstand war oder der Zeitraum bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters weniger als zehn Jahre beträgt. Das Unternehmen ist berechtigt, Bezüge aus einer anderweitigen Beschäftigung bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter auf die Pensionsbezüge anzurechnen. Bei Widerruf der Vorstandsbestellung innerhalb eines Jahres nach Eintritt eines Change of Control erhält das Vorstandsmitglied nur noch die bis zum regulären Mandatsablauf ausstehende Vergütung (feste Vergütung und Jahrestantieme auf Basis einer Gesamtkapitalrendite von 2 %) als Einmalzahlung. Ab. Januar 2009 gelten diese Änderungen auch bei Verlängerungen von aktuellen Vorstandsmandaten, die vor dem. Januar 2008 begonnen haben. Ab dem. Januar 200 gelten diese Änderungen einheitlich für alle Mitglieder des Vorstands. Ab. Januar 200 wird einheitlich bei allen Mitgliedern des Vorstands außerdem eine generelle Begrenzung einer etwaigen Abfindung in die Verträge aufgenommen. Danach dürfen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund die Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung des laufenden Geschäftsjahres abgestellt. Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Change of Control dürfen die Leistungen 50 % des Abfindungs-Caps nicht übersteigen. Diese generelle Abfindungsbegrenzung enthalten bereits die Verträge bei Mandatsverlängerungen seit. Januar Ehemalige Vorstände Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen im Jahr 2009 beliefen sich auf 2,3 Millionen (2008: 6,0 Millionen ). Hierin enthalten sind auch Zahlungen, die durch die früheren Mitglieder des Vorstands durch eine etwaige Gehaltsumwandlung selbst finanziert wurden sowie der auf das Jahr 2009 entfallende Personalaufwand der Optionsrechte, welche die ehemaligen Vorstandsmitglieder aus ihrer aktiven Dienstzeit noch innehaben. Die Fortführung der bei Pensionierung noch nicht ausgeübten Optionen und die damit verbundene Weitergeltung der Haltefrist für das Eigeninvestment in BASF-Aktien gemäß Programmbedingungen ist bewusst vorgesehen, um die Ausrichtung der Vorstandsvergütung auf Nachhaltigkeit besonders zu betonen. Der Personalaufwand für die Optionen ist im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der positiven Entwicklung der BASF-Aktie stark gestiegen. Hierauf beruht der rechnerische Anstieg der Gesamtbezüge. Wie bei den aktiven Mitgliedern des Vorstands ist der Personalaufwand jedoch nicht mit dem tatsächlichen Zufluss der realisierten Gewinne bei Ausübung der Optionsrechte gleichzusetzen. Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betragen 87,9 Millionen (2008: 83,4 Millionen ). Vergütung des Aufsichtsrats Die Darstellung der Vergütung des Aufsichtsrats enthält die nach deutschem Handelsrecht erforderlichen Angaben und richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der von der Hauptversammlung beschlossenen Satzung festgelegt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält jährlich eine feste Vergütung von und eine erfolgsorientierte variable Vergütung für jeden vollen 0,0, um den das im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr, für das die Vergütung gezahlt wird, ausgewiesene Ergebnis je Aktie der BASF-Gruppe das Mindestergebnis je Aktie übersteigt. Für das Geschäftsjahr 2009 beträgt das Mindestergebnis je Aktie,40. Die erfolgsorientierte variable Vergütung beträgt 800 je vollen 0,0 Ergebnis je Aktie bis zu einem Ergebnis je Aktie von 2,5, 600 für jeden weiteren 0,0 Ergebnis je Aktie bis zu einem Ergebnis je Aktie von 2,65 und 400 für jeden darüber hinausgehenden 0,0. Die erfolgsorientierte variable Vergütung ist begrenzt auf den Höchstbetrag von Das Mindestergebnis je Aktie und die weiteren Schwellenwerte erhöhen sich für jedes folgende Geschäftsjahr um jeweils 0,05. Auf der Basis des im Konzernabschluss 2009 ausgewiesenen Ergebnisses je Aktie von,54 beträgt die erfolgsorientierte Vergütung für das Jahr Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache der Vergütung eines ordentlichen Mitglieds. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss mit Ausnahme des Nominierungsausschusses angehören, erhalten hierfür eine weitere feste Vergütung in Höhe von Für
5 30 den Prüfungsausschuss beträgt die weitere feste Vergütung Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache der weiteren festen Vergütung. Die Gesellschaft leistet jedem Aufsichtsratsmitglied Ersatz seiner Auslagen sowie der von ihm wegen seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses zu entrichtenden Umsatzsteuer. Die Gesellschaft gewährt ferner den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse, denen sie angehören, ein Sitzungsgeld von 500 und bezieht die Aufgabenwahrnehmung der Mitglieder des Aufsichtsrats in die Deckung einer von ihr abgeschlossenen Vermögensschadens- Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) mit ein. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats einschließlich des Sitzungsgeldes für die Tätigkeit im Jahr 2009 beträgt,3 Millionen (2008: 2,9 Millionen ). Auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entfallen die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Beträge: Tausend Feste Vergütung Erfolgsorientierte variable Vergütung Vergütung für Ausschusstätigkeit Gesamtvergütung Prof. Dr. Jürgen Strube, Vorsitzender 2 (bis ) , , ,6 453,0 Dr. h.c. Eggert Voscherau, Vorsitzender 2 (ab ) 2,5 2 8,7 52,2 Michael Diekmann, stellv. Vorsitzender ,8 66,8 9,4 6,2 256,8 Robert Oswald, stellv. Vorsitzender ,8 66,8 2,5 2,5 9,3 269,3 Ralf-Gerd Bastian ,2, ,2 96,2 Wolfgang Daniel 60 60,2,2 7,2 7,2 Prof. Dr. François Diederich 60 60,2,2 7,2 7,2 Franz Fehrenbach ,2, ,2 96,2 Stephen K. Green (ab ) 45 8,4 53,4 Dr. Tessen von Heydebreck 3 (bis ) ,7,2 4,2 2,5 27,9 83,7 Max Dietrich Kley ,2, ,2 22,2 Ulrich Küppers (bis ) 25 46,4 7,4 Denise Schellemans 60 60,2,2 7,2 7,2 Ralf Sikorski (ab ) 60 45,2 83,4 7,2 28,4 Michael Vassiliadis 3, ,2,2 37,5 37,5 08,7 208,7 Summe: 887, ,6.63,0 90,6 87,5.243, ,5 Mit Wirkung zum ist die BASF Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (SE) umgewandelt worden. Die Werte für 2008 enthalten auch die Vergütung für die Tätigkeit als Aufsichtsrat der BASF Aktiengesellschaft bis zum Vorsitzender des Personalausschusses 3 Mitglied des Personalausschusses (Herr Diekmann ab ) 4 Vorsitzender des Prüfungsausschusses 5 Mitglied des Prüfungsausschusses 6 Bei Umwandlung der BASF Aktiengesellschaft in die BASF SE am sind 9 Mitglieder des Aufsichtsrats der BASF Aktiengesellschaft nicht Mitglied des Aufsichtsrats der BASF SE geworden. Diese erhielten für den Januar 2008 noch eine Vergütung in Höhe von insgesamt 32,9 Tausend Die Aufsichtsrats- und die Ausschussvergütungen werden fällig nach Ablauf der Hauptversammlung, die den für die Bemessung der variablen Vergütung maßgeblichen Konzernabschluss entgegennimmt. Die Vergütungen für das Jahr 2009 werden dementsprechend nach der Hauptversammlung am 29. April 200 gezahlt. Im Jahr 2009 hat die Gesellschaft dem Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Diederich auf Grund eines mit Zustimmung des Aufsichtsrats abgeschlossenen Beratungsvertrags auf dem Gebiet der chemischen Forschung Vergütungen in Höhe von insgesamt rund (2008: rund ) zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagenersatz gezahlt. Darüber hinaus haben Aufsichtsratsmitglieder im Jahr 2009 keine weiteren Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Mehr zum Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat auf Seite 22
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