Ein Deckeinsatz der Hengste oder deren Absamung während der Durchführung der Leistungsprüfung ist unzulässig.
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- Roland Hofer
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1 Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Der Präsident Anlage zur Beauftragung der Stiftung Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse) (BHLG) mit der Durchführung der Leistungsprüfung bei Hengsten und Stuten der Zuchtrichtung Reiten vom Prüfordnung des Landes Brandenburg für die Durchführung der Hengstleistungsprüfung auf Station sowie die Kurzprüfung der Zuchtrichtung Reiten für Hengste der Rasse Deutsches Reitpony sowie für Hengste der zugelassenen Rassen/Populationen 1. Allgemein Die Hengstleistungsprüfungen werden auf Grundlage des Tierzuchtgesetzes (BGBl. I S. 3294) in der Fassung der Bekanntgabe vom 27. Dezember 2006, der Beauftragung durch das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) vom 20. Dezember 2007 sowie der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Pferden, der Satzung des Pferdezuchtverbandes Brandenburg-Anhalt e.v. (PZVBA) und des Zuchtprogramms für die Rasse des Deutschen Reitponys 508f (1, 2) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung in den jeweils gültigen Fassungen durchgeführt. 2. Fachaufsicht Zuständige Behörde entsprechend 2 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Tierzuchtgesetz (TierZGZV) vom (GVBl. II S. 760, geändert durch VO vom ) ist das LVLF. 3. Grundsätze Die Hengstleistungsprüfungen werden in der Prüfstation des BHLG durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt beim BHLG. Die Prüfungstermine werden im Mitteilungsblatt Pferdesport und Pferdezucht in Berlin und Brandenburg bekannt gegeben Prüfungsdauer Stationsprüfung Die Prüfung dauert mindestens 30 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem abschließenden Leistungstest. Sie wird in einem ununterbrochenen Durchgang absolviert. Die Hengste dürfen somit zwischenzeitlich die Prüfstation nicht verlassen. Ausnahmen sind nur nach Absprache zulässig für tierärztliche Diagnosestellungen und notwendige Behandlungen, die vor Ort nicht durchführbar sind. Bei akuter Gefahr für das Leben und die Gesundheit des Hengstes (Notsituation) ist eine vorherige Absprache entbehrlich. Ein Deckeinsatz der Hengste oder deren Absamung während der Durchführung der Leistungsprüfung ist unzulässig Kurzprüfung Die Prüfung dauert mindestens 2 Tage. Die Hengste werden in die Prüfstation eingestallt. Die Kurzprüfung kann gleichzeitig mit dem abschließenden Leistungstest der Stationsprüfung erfolgen (ausgenommen Geländeprüfung) Mindestgruppengröße Die Prüfung wird in Gruppen durchgeführt, die so gebildet werden, dass möglichst viele Hengste miteinander geprüft und verglichen werden können Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Hengste. Zielgruppe sind vierjährige Hengste. Die Hengste müssen geritten sein. Zur Anlieferung der Hengste für die Aufnahme in die Prüfstation muss der Equidenpass als Originaldokument vorgelegt Reitpony Stations- und Kurzprüfung (2).doc Seite 1 von 7
2 werden. Es müssen Impfnachweise über die ordnungsgemäße Immunisierung gegen Influenza, Tetanus, Herpes und Pilze vorliegen. Im Einzelfall können bei entsprechender Seuchenlage zusätzlich notwendig werdende Immunisierungen zur Teilnahmevoraussetzung erhoben werden Veterinärmedizinische Überwachung und Kontrolle Für die veterinärmedizinische Überwachung und Kontrolle der Stationsprüfung sowie für die tierärztliche Betreuung der Hengste ist mit einem Tierarzt ein Betreuungsvertrag abzuschließen. Dieser Stationstierarzt ist zugleich auch Mitglied der Qualitätsmanagement-Kommission (QM-K) gemäß Nr. 3.5 dieser Prüfordnung Bei erforderlichen Behandlungen ist er von sämtlichen angewendeten Medikationen in Kenntnis zu setzen Qualitätsmanagement-Kommission (QM-K) In Überprüfung allgemeiner Anforderungen und veterinärmedizinischer Kriterien werden die Teilnahmevoraussetzungen von der QM-K zum Anlieferungstermin sowie vor dem abschließenden Leistungstest sowie der Kurzprüfung festgestellt und protokolliert. Das Protokoll wird durch den Stationstierarzt geführt. Die QM-K setzt sich zusammen aus: - Stationstierarzt - Vorprüfungsleiter - Vertreter des LVLF Die QM-K ist berechtigt Hengste die konditionell, konstitutionell bzw. gesundheitlich nicht der Norm entsprechen bzw. die aufgrund von Charaktereigenschaften eine Gefahr für die Gesundheit der Bereiter darstellen, nicht zur Stationsprüfung zuzulassen bzw. vom weiteren Training sowie von der Prüfung auszuschließen. Die QM-K ist arbeitsfähig bei Anwesenheit des Stationstierarztes sowie des Vorprüfungsleiters Prüfungskommission Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus: - dem Vorprüfungsleiter der Prüfstation (nur bei Stationsprüfung) Der Vorprüfungsleiter ist für die Leistungsbewertung der Hengste während des Trainings und für die Vergabe der Vorprüfungsnoten zuständig. Er trägt die Verantwortung für die Trainingsbeurteilung und die fachgerechte Ausbildung im Prüfungszeitraum. - mindestens zwei Sachverständigen als Richter Diese sind für die Beurteilung der Prüfungsmerkmale Trab, Galopp, Schritt, Rittigkeit und Freispringen beim abschließenden Leistungstest zuständig. (Mindestqualifikation: geprüfter Turnierrichter mit Qualifikation für Basis- und Aufbauprüfungen). - mindestens zwei Sachverständige als Testreiter Ihnen obliegt die Beurteilung der Hengste im Leistungsmerkmal Rittigkeit. (Mindestqualifikation: Pferdewirt Schwerpunkt Reiten bzw. vergleichbare Qualifikationen). Die Sachverständigen werden durch das BHLG eingeladen. Es ist darauf zu achten, dass keine Besorgnis der Befangenheit bei den Mitgliedern der Prüfungskommission geltend gemacht werden kann. Dem LVLF sind vor Prüfungsbeginn die Sachverständigen mit Angabe der Qualifikation mitzuteilen Beurteilungsrichtlinien Die Mitglieder der Prüfungskommission bewerten jeweils getrennt die Merkmale in sinnvoller Anpassung an die Normalverteilung nach folgendem Notensystem: 10 = ausgezeichnet 5 = genügend 9 = sehr gut 4 = mangelhaft 8 = gut 3 = ziemlich schlecht 7 = ziemlich gut 2 = schlecht 6 = befriedigend 1 = sehr schlecht Reitpony Stations- und Kurzprüfung (2).doc Seite 2 von 7
3 Die Anwendung von halben Noten ist zulässig. Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die Verbesserung der Reitpferdeigenschaften der Populationen. 4. Durchführung der Prüfung 4.1. Vorprüfung (nur bei Stationsprüfung) Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die Hengste vor Beginn des abschließenden Leistungstests vom Vorprüfungsleiter in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Interieur : Umgänglichkeit, Lern- u. Leistungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit 2. Grundgangarten : Schritt, Trab, Galopp 3. Rittigkeit 4. Springanlage : Frei- und Parcoursspringen 5. Geländeprüfung Die Hengste sind während der gesamten Trainingszeit hinsichtlich ihrer Kondition, Konstitution und Gesundheit genauestens zu beobachten Abschließender Leistungstest sowie Kurzprüfung Beim abschließenden Leistungstest/Kurzprüfung werden die Hengste durch die Sachverständigen der Prüfungskommission bewertet. Die Ergebnisse der Vorprüfung (nur Stationsprüfung) werden den Sachverständigen nicht bekannt gegeben. Das Leistungsmerkmal Rittigkeit wird durch die Testreiter und durch die Richter beurteilt. Alle weiteren Teilprüfungen werden ausschließlich von den Richtern abgenommen. Jeder Sachverständige vergibt eine eigene Note. Aus den Einzelnoten für das jeweilige Merkmal wird eine Gesamtnote gebildet Prüfung der Grundgangarten (Trab, Galopp, Schritt) Die Bewertung der Grundgangarten erfolgt anhand einer Dressuraufgabe nach den technischen Anforderungen der Klasse A. Die Hengste werden unter Reitern der Prüfstation vorgestellt. Bei der Kurzprüfung werden die Pferde unter dem eigenen Reiter (Pferdehalter oder beauftragte Person des Pferdehalters) vorgestellt. Die Aufgabe ist auswendig vorzureiten. (siehe Anlage 1) Rittigkeitsprüfung (Testreiter) Die Hengste werden von den Testreitern nacheinander geritten und von diesen hinsichtlich ihrer Rittigkeit beurteilt Rittigkeitsprüfung (Richter) Die Beurteilung der Rittigkeit erfolgt während der Beurteilung der Grundgangarten Springanlage Freispringen Die Hengste werden hinsichtlich Springmanier und Springvermögen bewertet. Dafür wird in der Halle eine Dreifachkombination aufgebaut, die durch die Richter zur besseren Urteilsfindung in Abstimmung mit dem Vorprüfungsleiter in ihren Maßen verändert werden kann Parcoursspringen Die Hengste werden unter Reitern der Prüfstation bzw. bei Kurzprüfung unter dem eigenen Reiter (Pferdehalter oder beauftragte Person des Pferdehalters) entsprechend den Anforderungen einer Springpferdeprüfung (Hindernishöhen bis 100 cm) hinsichtlich ihrer Springmanier und Springveranlagung beurteilt. Den Richtern ist gestattet bestimmte Hindernisse in Absprache mit dem Vorprüfungsleiter zu verändern und ggf. mehrmals überwinden zu lassen. Reitpony Stations- und Kurzprüfung (2).doc Seite 3 von 7
4 Geländeprüfung (nur Stationsprüfung) Zu absolvieren ist eine Geländestrecke von m mit 6 Hindernissen (Hindernishöhe bis 90 cm). Die Reiter sind mit einer einheitlichen Reitanweisung zu versehen. 5. Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung zu einer Gesamtnote sowie zu Merkmalsblöcken zusammengezogen: 5.1. Stationsprüfung Merkmale Gewichtungsfaktoren Merkmalsblöcke Gesamt- Note Interieur Trab Galopp Schritt Rittigkeit Vorprüfung Umgänglichkeit 10,0 40 Lern- und Leistungsbereitschaft 10,0 40 Leistungsfähigkeit 5,0 20 Trab 2,5 33,3 Galopp 2,5 33,3 Schritt 2,5 33,3 Rittigkeit 10,0 44,5 Springanlage-Freispringen 5,0 25 Springanlage-Parcoursspringen 5,0 25 Geländeprüfung 5,0 50 Summe Vorprüfung 57,5 Abschließender Leistungstest Trab 5,0 66,7 Galopp 5,0 66,7 Schritt 5,0 66,7 Rittigkeit 5,0 22,2 Springanlage-Freispringen 5,0 25 Springanlage-Parcoursspringen 5,0 25 Geländeprüfung 5,0 50 Summe Sachverständige 35,0 Rittigkeit Testreiter 7,5 33,3 Summe Leistungstest 42,5 Gesamtsumme 100, Springanlage Geländeprüfung 5jährige und ältere Hengste erhalten einen Altersabzug von 1 % gemessen an der Durchschnittsnote der vierjährigen Hengste. Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn der Hengst mindestens in mehr als 3/5 (>60 %) der oben genannten Merkmale bewertet worden ist. Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen der Hengst teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des Endergebnisses. Bei Hengsten, die in mehr als 3/5 (>60 %) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus der Vorprüfung hochgerechnet. Die hochgerechneten Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen. Reitpony Stations- und Kurzprüfung (2).doc Seite 4 von 7
5 Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt nach Division durch 100 die gewichtete Endnote. Es werden nur Ergebnisse anerkannt, die mit einem von den der FN angeschlossenen Züchtervereinigungen anerkannten Rechenprogramm ausgewertet wurden Kurzprüfung Gewichtungsfaktoren Merkmalsblöcke Gesamt Merkmale Trab Galopp Schritt Rittigkeit Springanlage Kurztest Trab 10,0 100 Galopp 10,0 100 Schritt 10,0 100 Rittigkeit 15,0 37,5 Springanlage-Freispringen 20,0 66,66 Springanlage-Parcoursspringen 10,0 33,33 Summe Sachverständige 75,0 Rittigkeit Testreiter 25,0 62,5 Gesamtsumme 100, jährige und ältere Hengste erhalten einen Altersabzug von 1 % gemessen an der Durchschnittsnote der vierjährigen Hengste. 6. Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Den Züchtervereinigungen wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller Hengste mit den Einzelergebnissen zugesandt Stationsprüfung Nach Beendigung des abschließenden Leistungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse erfolgt durch das LVLF in den Merkmalsblöcken: zusätzlich zur Endnote. Interieur Trab Galopp Schritt Rittigkeit Springanlage Geländeprüfung Reitpony Stations- und Kurzprüfung (2).doc Seite 5 von 7
6 6.2. Kurzprüfung Nach Beendigung der Kurzprüfung erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse erfolgt durch das LVLF in den Merkmalsblöcken: zusätzlich zur Endnote. Trab Galopp Schritt Rittigkeit Springanlage 7. Wiederholung der Prüfung Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der wiederholten Stationsprüfung. Scheidet ein Hengst vor Ablauf der Hälfte der Vorprüfungsdauer aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor. Die Kurzprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der wiederholten Prüfung. In-Kraft-Treten Die Prüfungsordnung tritt am 01. Januar 2008 in Kraft. Frankfurt (Oder), den Ilgenstein Präsident Reitpony Stations- und Kurzprüfung (2).doc Seite 6 von 7
7 Anlage 1 Aufgabe zur Überprüfung der Grundgangarten linke Hand A Anreiten im Arbeitstrab, leicht traben V auf dem Zirkel geritten, einmal herum V ganze Bahn F-B-M Tritte verlängern bis zum Mitteltrab, leicht traben M-C-H Arbeitstrab, aussitzen H-X-F durch die ganze Bahn wechseln, aussitzen F-A-K Arbeitstrab, aussitzen K-E-H Tritte verlängern bis zum Mitteltrab, leicht traben H-C-M Arbeitstrab, aussitzen M-E durch die halbe Bahn wechseln, aussitzen V auf dem Zirkel geritten, einmal herum V Arbeitsgalopp, einmal herum V ganze Bahn F-B-M Galoppsprünge verlängern bis zum Mittelgalopp M-C-H Arbeitsgalopp H-X-F durch die ganze Bahn wechseln X-F Arbeitstrab, aussitzen F-A-K Arbeitsgalopp K-E-H Galoppsprünge verlängern bis zum Mittelgalopp H-C-M Arbeitsgalopp M-F Arbeitstrab, aussitzen F-A-K Mittelschritt K-X-M starker Schritt M-C-H Mittelschritt, Zügel aus der Hand kauen lassen H-E-K freier Schritt am hingegebenen Zügel Reitpony Stations- und Kurzprüfung (2).doc Seite 7 von 7
Prüfordnung des Landes Brandenburg für die Durchführung der Veranlagungsprüfung von Hengsten der Populationen des Deutschen Reitpferdes
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