Zuchtzielbeschreibung für die Rasse Knabstrupper

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1 Zuchtzielbeschreibung für die Rasse Knabstrupper A. Grundlagen Der Echa-ESV e.v. führt dieses Zuchtziel vereinsintern. Sobald die Mindestpopulation von 30 Zuchttieren vorliegt, wird dieses Zuchtziel als Zuchtbuch zur offiziellen Führung als tierzuchtrechtliche Organisation beantragt B. Zuchtziel Für die Zucht von Knabstruppern gilt folgendes Zuchtziel: Herkunft Der Knabstrupper ist eine alte dänische Kulturrasse die aus der Frederiksborger Rasse aufgrund der Farbvariante und unter Einwirkung der Alten Spanischen Pferderasse herausgezüchtet wurde. Nach dem Ende der Zucht auf Gut Knabstrupp entwickelten sich unterschiedliche Typen. Größe Der Knabstrupper wird unterteilt in: - Knabstrupper-Pferd über 148 cm Stm. - Knabstrupper-Pony Kat.I, zwischen 138 und 148 cm Stm. - Knabstrupper-Pony Kat. II, zwischen 128 und 138 cm Stm. - Knabstrupper-Pony Kat. III, zwischen 105 und 128 cm Stm. - Miniatur-Pony bis 104 cm Stm. Farben Volltiger, Schabracktiger, Schneeflockentiger, Weißgeborene und Einfarbige (außer Schimmel) Volltiger: Einfarbiges weißes Fell mit schwarzen, braunen oder roten Punkten, die reingezeichnet und gleichmäßig über dem Kopf, Hals, Körper und Beine verteilt sind. Schabracktiger: Einfarbiges schwarzes, braunes oder rotes Fell im Vorderteil des Pferdes/Ponys. Auf dem hinteren Teil befinden sich schwarze, braune oder rote Punkte auf weißem Grund. Schneeflockentiger: Einfarbiges schwarzes, braunes oder rotes Fell mit weißen Punkten. Weißgeborene: Weiß geborene Pferde/Ponys mit oder ohne Melierungen vereinzelten Punkten. Einfarbige: Einfarbiges schwarzes, braunes oder rotes Fell, Schimmel unerwünscht und bei den zulässigen Fremdrassen nicht erlaubt. Abweichende Färbungen der Tigerscheckung sind möglich und sind in der Zuchtbescheinigung zu vermerken. Bei allen Farbvarianten sind folgende sekundäre Merkmale erwünscht: Krötenmaul, gefleckte Geschlechtsteile und/oder After, weiß umrandete Iris und/oder gefleckte Lidränder, Melierungen und vertikal gestreifte Hufe. Langhaar Erwünscht ist volles Langhaar mit genügend Wachstum. Unerwünscht ist wenig Langhaar mit mangelndem Wachstum. Seite 1 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

2 Typ Erwünscht ist das Erscheinungsbild eines korrekten und harmonischen Pferdes/Ponys mit trockenen und ausdrucksvollen Kopf mit großen, lebhaften und freundlichen Augen und leicht konvexer Nasenlinie, einer gut geformter Halsung, einer plastischen Bemuskelung sowie korrekten, klaren Gliedmaßen. Unerwünscht sind insbesondere ein derbes, plumpes Erscheinungsbild, ein grober Kopf, verschwommene Konturen, unklare Gelenke und bei Zuchtpferden fehlender Geschlechtsausdruck. Körperbau Erwünscht ist ein harmonischer, für Reit- und Fahrzwecke jeder Art geeigneter Körperbau. Dazu gehören: ein mittellanger, breiter, gut aufgesetzter, sich zum Kopf hin verjüngender Hals mit genügender Ganaschenfreiheit, eine lange, schräge Schulter, eine breite, tiefe Brust; eine genügend ausgeprägte Sattellage; ein nicht zu langer Rücken; eine gut bemuskelte, mäßig abfallende Kruppe mit nicht zu hohem Schweifansatz. Unerwünscht ist ein zu langer Körper; eine kleine, steile Schulter; eine schmale Brust ein langer, nicht geschlossener Rücken; eine gerade, kurze Kruppe mit hohem Schweifansatz. Fundament Erwünscht ist ein trockenes Fundament in passender Stärke mit korrekten, großen Gelenken und korrekter Gliedmaßenstellung; mittellanger Fesselung und korrekt geformte, harte Hufe. Unerwünscht sind unkorrekte Gliedmaßen mit Fehlstellungen; kleine, schmale Gelenke, die schlecht eingeschient sind; zu kurze oder zu lange weiche Fesseln, zu kleine Hufe mit eingezogenen Trachten. Bewegungsablauf Erwünscht sind taktsichere Bewegungen; von Natur erhaben und etwas kniehoch in der Mechanik. Unerwünscht sind flache, gebundene, unelastische oder schwerfällige Bewegungen mit mangelndem Takt. Der Knabstrupper ist ein umgängliches, freundliches und gelehriges Pferd, das sich für alle Freizeit-, Reit- und Fahrzwecke eignet, im Original-Typ mit besonderer Veranlagung für die Hohe Schule. C. Zuchtmethode Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht, die offen ist für Pferde anderer Populationen, deren Einbeziehung zur Erreichung des Zuchtzieles förderlich ist. Folgende Rassen sind zur Veredlung zugelassen: - Frederiksborger - Schweres Warmblut - Dänisches Warmblut - Rassen des Deutschen Reitpferdes gem. ZVO der FN - Vollblut-, Shagya- und Anglo-Araber Seite 2 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

3 - Englisches Vollblut mit Eintragung in der Deutschen bzw. Dänischen Reitpferdezucht - Deutsches Reitpony - Dänisches Sportpony - New Forest - Welsh Sekt. A, B und C - Dartmoorpony - Shetlandpony - Deutsches Partbred-Shetlandpony - Dänische Miniaturpferde (nur für Miniatur-Pony bis 104 cm Stm) Anpaarungen mit Schimmeln bzw. Plattenschecken der Fremdpopulationen sind nicht zugelassen. D. Unterteilung der Zuchtbücher Das Zuchtbuch für Knabstrupper ist offen und wird in eine Hauptabteilung sowie in eine Besondere Abteilung unterteilt. Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte: Hengstbuch I Hengstbuch II Anhang Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Hengste ist der Abschnitt: Vorbuch (Hengste) Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte: Stutbuch I Stutbuch II Anhang Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Stuten ist der Abschnitt: Vorbuch (Stuten) E. Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet. Eintragungsmerkmale: - Typ (Rasse und Geschlechtstyp) - Körperbau - Korrektheit des Ganges Seite 3 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

4 - Schritt - Trab - Galopp (sofern bei der Zuchtbucheintragung erfasst) - Springen (sofern bei der Zuchtbucheintragung erfasst) - Gesamteindruck Die Eintragungsnote errechnet sich nach Absatz (allg. Teil der ZBO) aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale. Es werden Hengste und Stuten nur dann in das Zuchtbuch eingetragen, wenn sie identifiziert sind, ihre Abstammung nach den Regeln des Zuchtbuches festgestellt wurde und sie die nachfolgend aufgeführten Eintragungsbedingungen erfüllen. Ein Tier aus einem anderen Zuchtbuch der (zugelassenen) Rasse muss in den Abschnitt des Zuchtbuches eingetragen werden, dessen Kriterien es entspricht. Die Abstammung und Leistungen der Vorfahren des Tieres sind dabei ebenfalls zu beachten. Die Bestimmungen zur ZVO der FN können Sie unter nachfolgendem Link nachsehen: (1) Zuchtbuch für Hengste (1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung (außer Anhang) entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die auf einer Sammelveranstaltung nach Nr (allg. Teil der ZBO) mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Teilkriterium unterschritten wurde, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß 4 (8) ZVO der FN die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine Gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 1 zur ZBO aufweisen, die gemäß Kapitel F in einer Hengstleistungsprüfung eine gewichtete Endnote von mindestens 6,5, wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegen darf, erreicht haben, Hengste der zugelassenen Rassen müssen die geforderte Leistungsprüfung ihres Zuchtprogramms erfüllen. Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 5. Seite 4 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

5 Lebensjahres ablegen. Diese Frist kann im Einzelfall durch den Züchtervereinigung aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängert werden. Hengste, die die Eigenleistung bis dahin nicht absolviert haben, werden aus dem Hengstbuch I gestrichen, können aber wieder eingetragen werden, wenn sie die Leistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung gemäß F (1) mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder die gemäß F (2) die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren erreicht haben, erhalten den Titel Leistungshengst. (2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen, die nicht in das Hengstbuch I eingetragen werden können, deren Väter und Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung (außer Anhang) entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß 4 (8) ZVO der FN die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine Gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 1 aufweisen. Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (ohne Anhang) angepaart wurden, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden die auf einer Sammelveranstaltung nach Nr (allg. Teil der ZBO) mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß 4 (8) ZVO der FN die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine Gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 1 aufweisen. Darüber hinaus können männliche Nachkommen aus Vorbuchstuten eingetragen werden, deren Väter und Väter der Mütter und Großmütter im Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches einer (zugelassenen) Rasse eingetragen sind die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden und in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. Nr (allg. Teil der ZBO) eine Gesamtnote von mindestens 6,0 erhalten haben. die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß 4 (8) ZVO der FN die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine Gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 1 aufweisen. (3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden alle Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen, Seite 5 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

6 deren Eltern in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I und II erfüllen. (4) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches) Es können Hengste eingetragen werden, die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Hengste eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel des Knabstruppers entsprechen, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. Nr (allg. Teil der ZBO) mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreichen, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß 4 (8) ZVO der FN Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine Gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 1 aufweisen. (2) Zuchtbuch für Stuten (1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Väter und Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung (außer Anhang) entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. Nr (allg. Teil der ZBO) mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die keine Gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 1 aufweisen. Die Leistungsprüfung für Stuten ist freiwillig. Stuten, die die Eigenleistungsprüfung gemäß Punkt F mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder gemäß 8 (3) dito die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren aufweisen können, erhalten den Titel Leistungsstute. (2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Väter und Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung (außer Anhang) entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind, die keine Gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 1 aufweisen. Seite 6 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

7 Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. Nr (allg. Teil der ZBO) mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die keine Gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 1 aufweisen. Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen nicht mit Zuchtpferden aus dem Anhang angepaart wurden, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. Nr (allg. Teil der ZBO) mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die keine Gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 1 aufweisen. (3) In den Anhang (Hauptabteilung) werden alle Stuten eingetragen, die nicht in das Stutbuch I oder II eingetragen werden können, deren Eltern jedoch beide in der Hauptabteilung des Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind. (4) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel des Knabstruppers entsprechen, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. Nr (allg. Teil der ZBO) mindestens eine Gesamtnote von 5,0 erreichen, die keine Gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 1 aufweisen. F. Vorgaben für die Durchführung der Hengstleistungsprüfungen und Zuchtstutenprüfung für die Rasse Knabstrupper A. Hengstleistungsprüfungen Seite 7 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

8 Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reit- und Fahrsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes. (a1) Kurzprüfung für Knabstrupper Hengste mit einem Stm. von mindestens 138 cm (a1 1.1) Dauer Die Prüfung dauert mindestens 1 Tag. (a1 1.2) Ort Vom Echa-ESV e.v. oder von mit der Durchführung beauftragten Stellen ausgewählte Prüfungsstationen. (a1 1.3) Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Hengste, wobei die Zielgruppe vierjährige Hengste sind. Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und geritten sein. (a1 1.4) Leistungstest Der Leistungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens einem Testreiter abgenommen. Im Einzelnen werden die Hengste unter dem eigenen Reiter vorgestellt und in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Trab 2. Galopp 3. Schritt 4. Rittigkeit 5. Springanlage Freispringen Parcoursspringen (Hindernishöhen bis 100 cm) (a1 1.5) Beurteilungsrichtlinien Die Bewertung der Merkmale erfolgt Nr Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse. Seite 8 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

9 (a1 1.6) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung zu einer Gesamtnote sowie zu Merkmalsblöcken zusammengezogen: (a1 1.7) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Nach Beendigung der Kurzprüfung erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse ist Angelegenheit des Echa-ESV e.v.. Sie ist in den Merkmalsblöcken Trab Galopp Schritt Rittigkeit Springanlage zusätzlich zur Endnote vorzunehmen. (a1 1.8) Wiederholung einer Prüfung Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der wiederholten Prüfung. (a2) Kurzprüfung für Knabstrupper mit einem Stm. bis 138 cm (a2.1) Dauer Die Prüfung dauert mindestens einen Tag (a2.2) Ort Vom ECHA-ESV oder von mit der Durchführung beauftragten Stellen ausgewählte Prüfungsstationen. (a2.3) Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Hengste, wobei die Zielgruppe vierjährige Hengste sind. Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen. (a2.4) Leistungstest Der abschließende Leistungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen, mindestens einem Testfahrer sowie mindestens einem zusätzlichen Sachverständigen, der Interieur und Stallverhalten im Verlauf des Leistungstests beurteilt, abgenommen. Im Einzelnen werden die Hengste in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Interieur 2. Fahranlage im Viereck und im Gelände Fahraufgabe: Sonderaufgabe (Anlage 3) 3. Schritt 4. Trab Seite 9 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

10 Länge der Geländestrecke: 3000 Meter in den Grundgangarten Schritt und Trab mit vorgeschriebenem Gangartwechsel mit 3 4 Gehorsamshindernissen: z.b. Brücke, Baustelle, Flatterband, Schlepper mit Motorengeräusch und nach Möglichkeit Wellenbahn. (a2.5) Beurteilungsrichtlinien Die Bewertung der Merkmale erfolgt Nr Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die Verbesserung der Fahreigenschaften der Rasse. (a2.6) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung zu einer Gesamtnote sowie zu Merkmalsblöcken zusammengezogen: Gewichtungsfaktoren Gesamt-note Merkmalsblöcke Interieur Schritt Trab Fahranlage Leistungstest Verhalten und Umgänglichkeit Lern- und Leistungsbereitschaft 5 25 Leistungsfähigkeit 5 25 Schritt Trab Fahranlage - Fahraufgabe Fahranlage - Geländefahren Summe - Sachverständige 80 Fahranlage Fahraufgabe Testfahrer Gesamtsumme Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt nach Division durch 10 die gewichtete Endnote. Es werden nur Ergebnisse anerkannt, die vom ECHA-ESV sowie von der Ursprungszuchtorganisation aktzeptiertem Verfahren ausgewertet wurden. Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind vom Sachverständigen schriftlich festzuhalten und dem ECHA-ESV mitzuteilen. (a2.7) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Nach Beendigung des Leistungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertung der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse ist Angelegenheit des Echa-ESV e.v.. Sie ist in den Merkmalsblöcken Interieur Schritt Trab Fahranlage zusätzlich zur Endnote vorzunehmen. Dem Echa-ESV e.v. wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller Hengste mit den Einzelergebnissen zugesandt. (a2.8) Wiederholung einer Prüfung Seite 10 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

11 Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der wiederholten Prüfung. (a3) Turniersportprüfung Alternativ zur Eigenleistungsprüfung nach (1) und (2) gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren durchgeführt. Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt: die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle mindestens in Dressur Kl. L oder Springen Kl. M* oder Vielseitigkeit Kl. VA oder im Fahren Kl. M (Einspänner, kombinierte Prüfung) Anerkannt werden für Knabstrupper Hengste ebenfalls die Stationsprüfungen 30-Tage Reiten und 15-Tage Fahren (Stationsprüfungen sind erst ab dem möglich) a4 Stationsprüfung - Reiten / Hengste mit einem Stockmaß von mindestens 148 cm a4.1) Dauer Die Prüfung dauert mindestens 30 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem abschließenden Leistungstest. (a4.2) Ort Vom ECHA-ESV oder von mit der Durchführung beauftragten Stellen ausgewählte Prüfungsstationen. (a4.3) Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind drei- bis sechsjährige Hengste, wobei die Zielgruppe vierjährige Hengste sind. Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und geritten sein. (a4.4) Vorprüfung Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die Hengste vor Beginn des abschließenden Leistungstests vom Vorprüfungsleiter in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Interieur Umgänglichkeit Lern- und Leistungsbereitschaft Leistungsfähigkeit 2. Trab 3. Galopp 4. Schritt 5. Rittigkeit 6. Springanlage Freispringen Parcoursspringen Seite 11 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

12 7. Geländeprüfung (a4.5) Leistungstest Der abschließende Leistungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens zwei Testreitern abgenommen. Im Einzelnen werden die Hengste in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Trab 2. Galopp 3. Schritt 4. Rittigkeit 5. Springanlage Freispringen Parcoursspringen (Hindernishöhen bis 100 cm) 6. Geländeprüfung (1.500 m mit 6 Hindernissen, Hindernishöhe bis 90 cm) (a4.6) Beurteilungsrichtlinien Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse. (a4.7) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung zu einer Gesamtnote sowie zu Merkmalsblöcken zusammengezogen: Seite 12 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

13 Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn der Hengst mindestens in mehr als 3/5 (>60%) der oben genannten Merkmale bewertet worden ist. Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen der Hengst teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des Endergebnisses. Bei Hengsten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus der Vorprüfung hochgerechnet. Die hochgerechneten Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt nach Division durch 100 die gewichtete Endnote. Es werden nur Ergebnisse anerkannt, die mit einem vom ECHA-ESV sowie de Ursprungs-Zuchtorganisation akzeptierten Verfahren ausgewertet wurden. Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind vom Vorprüfungsleiter schriftlich festzuhalten und dem Züchtervereinigung mitzuteilen. (a4.8) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Nach Beendigung des abschließenden Leistungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse ist Angelegenheit des Echa-ESV e.v.. Sie ist in den Merkmalsblöcken Interieur Trab Galopp Schritt Rittigkeit Springanlage Geländeprüfung zusätzlich zur Endnote vorzunehmen. Dem Echa-ESV e.v. wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller Hengste mit den Einzelergebnissen zugesandt. (a4.9) Wiederholung einer Prüfung Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der wiederholten Stationsprüfung. Scheidet ein Hengst vor Ablauf der Hälfte der Vorprüfungsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor. a5) Stationsprüfung Fahren Hengste mit einem Stockmaß von mindestens 148 cm Seite 13 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

14 (a5.1) Dauer Die Prüfung dauert 15 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem abschließenden Test. (a5.2) Ort Vom Echa-ESV e.v. oder von diesem mit der Durchführung beauftragte Organisationen ausgewählte Prüfungsstationen. (a5.3) Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Hengste, wobei die Zielgruppe vierjährige Hengste sind. Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und gefahren sein. (a5.4) Vorprüfung Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die Hengste vor Beginn des abschließenden Leistungstests vom Vorprüfungsleiter in folgenden Merkmalen beurteilt: 1. Interieur (Umgänglichkeit, Lern- und Leistungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit ) 2. Schritt 3. Trab 4. Fahranlage im Viereck und im Gelände (a5.5) Leistungstest Bewertung der Hengste im abschließenden Leistungstest von den Sachverständigen in folgenden Merkmalen: 1. Fahranlage im Viereck und im Gelände 2. Schritt 3. Trab (a5.6) Beurteilungsrichtlinien Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach ZBO NR (allg. Teil der ZBO) Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die Verbesserung der Fahreigenschaften der Rasse. (a5.7) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung zu einer Gesamtnote sowie zu Merkmalsblöcken zusammengezogen: Seite 14 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

15 Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn der Hengst mindestens in mehr als 3/5 (>60%) der oben genannten Merkmale bewertet worden ist. Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen der Hengst teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des Endergebnisses. Bei Hengsten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus der Vorprüfung hochgerechnet. Die hochgerechneten Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt nach Division durch 100 die gewichtete Endnote. Es werden nur Ergebnisse anerkannt, die vom Echa-ESV e.v. sowie der Ursprungszuchtorganisation akzeptierten Verfahren ausgewertet wurden. Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind vom Vorprüfungsleiter schriftlich festzuhalten und dem Echa-ESV e.v. mitzuteilen. (a5.8) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Nach Beendigung des abschließenden Leistungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertung der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse ist Angelegenheit des Echa-ESV e.v.. Sie ist in den Merkmalsblöcken Interieur Schritt Trab Fahranlage Seite 15 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

16 zusätzlich zur Endnote vorzunehmen. Dem Echa-ESV e.v. wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller Hengste mit den Einzelergebnissen zugesandt. (a5.9) Wiederholung einer Prüfung Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der wiederholten Stationsprüfung. Scheidet ein Hengst vor Ablauf der Hälfte der Vorprüfungsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor. b.) Stutenleistungsprüfungen Die Stutenleistungsprüfung ist freiwillig. Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reit- und Fahrsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes. (b1) Kurzprüfung für Knabstrupper Stuten mit einem Stm. von mindestens 138 cm (b1.1) Dauer Die Prüfung wird als mindestens eintägiger Veranlagungstest durchgeführt. (b1.2) Orte Vom Echa-ESV e.v. oder von mit der Durchführung von ihm beauftragten Stellen ausgewählte Prüfungsorte. (b1.3) Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Stuten. Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und geritten sein. (b1.4) Veranlagungstest Der Veranlagungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens einem Testreiter abgenommen. Im Einzelnen werden die Stuten in folgenden Merkmalen bewertet: (b1.5) Beurteilungsrichtlinien Die Bewertung der Merkmale erfolgt ZBO Nr (allg. Teil der ZBO) Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse. (b1.6) Gewichtungsrahmen der Merkmale und Ergebnisermittlung Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen Stute werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Der ECHA- ESV legt die entsprechenden Merkmalsgewichte wie nachstehend. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis (gewichtete Endnote) Merkmale Sachverständige Testreiter Gesamt Grundgangarten Rittigkeit Springanlage Insgesamt (b1.7) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Seite 16 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

17 Nach Beendigung des Veranlagungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Stuten. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. (b1.8) Wiederholung einer Prüfung Die Feldprüfung kann wiederholt werden. In diesem Fall gilt das beste Ergebnis der Zuchtstutenprüfungen. (b2) Kurzprüfung für Knabstrupper Stuten mit einem Stm. bis 138 cm (b2.1) Dauer Die Prüfung dauert mindestens einen Tag. (b2.2) Ort Vom ECHA-ESV oder von mit der Durchführung von ihm beauftragten Stellen ausgewählte Prüfungsorte. (b2.3) Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Stuten. Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen. (b2.4) Leistungstest Der Test wird von mindestens zwei Sachverständigen, mindestens einem Testfahrer, sowie mindestens einem zusätzlichen Sachverständigen, der Interieur und Stallverhalten im Verlauf des Leistungstest beurteilt, abgenommen. Im Einzelnen werden die Stuten in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Interieur 2. Fahranlage im Viereck und im Gelände 3. Schritt 4. Trab Länge der Geländestrecke: 3000 Meter in den Grundgangarten Schritt und Trab mit vorgeschriebenem Gangartwechsel mit 3 4 Gehorsamshindernissen: z.b. Brücke, Baustelle, Flatterband, Schlepper mit Motorengeräusch und nach Möglichkeit Wellenbahn. (b2.5) Beurteilungsrichtlinien Die Bewertung der Merkmale erfolgt ZBO Nr (allg. Teil der ZBO) Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die Verbesserung der Fahreigenschaften der Rasse. (b2.6) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung zu einer Gesamtnote sowie zu Merkmalsblöcken zusammengezogen: Seite 17 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

18 Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt nach Division durch 10 die gewichtete Endnote. Es werden nur Ergebnisse anerkannt, die von einem durch den Echa-ESV e.v. sowie der Ursprungszuchtorganisation akzeptierten Verfahren ausgewertet wurden. Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind vom Sachverständigen schriftlich festzuhalten und dem Echa-ESV e.v. mitzuteilen. (b2.7) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Nach Beendigung des Veranlagungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Stuten. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse ist Angelegenheit des Echa-ESV e.v.. Sie ist in den Merkmalsblöcken Interieur Schritt Trab Fahranlage zusätzlich zur Endnote vorzunehmen. Dem Echa-ESV e.v. wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller Stuten mit den Einzelergebnissen zugesandt. (b2.8) Wiederholung einer Prüfung Die Feldprüfung kann wiederholt werden. In diesem Fall gilt das beste Ergebnis der Zuchtstutenprüfungen. (b3) Turniersportprüfung für Stuten Alternativ zur Eigenleistungsprüfung gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn die Stuten Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Seite 18 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

19 Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren durchgeführt. Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt: die 5malige nach 38 (2) LPO registrierte Platzierung mindestens in Dressur Kl. A oder Springen Kl. A oder Vielseitigkeit Kl. VA oder im Fahren Kl. A (Einspänner, kombinierte Prüfung). Weiterführende Informationen zur LPO der FN ist unter folgendem Link zu finden: Anerkannt werden für Knabstrupper Stuten ebenfalls die Stationsprüfungen 14- Tage Reiten und 14-Tage Fahren. (Stationsprüfungen sind erst ab dem möglich) (b4) Stationsprüfung Reiten (b4.1) Dauer Die Prüfung dauert mindestens 14 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem abschließenden Test. (b4.2) Orte Vom ECHA-ESV oder von mit der Durchführung von ihm beauftragten Stellen ausgewählte Prüfungsstationen (b4.3) Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Stuten. Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und geritten sein. (b4.4) Vorprüfung Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die Stuten vor Beginn des abschließenden Tests vom Vorprüfungsleiter in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Interieur 2. Grundgangarten Trab Galopp Schritt 3. Rittigkeit 4. Springanlage Freispringen (b4.5) Abschließender Test Der abschließende Test wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens einem Testreiter abgenommen. Im Einzelnen werden die Stuten in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Grundgangarten Trab Galopp Seite 19 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

20 Schritt 2. Rittigkeit 3. Springanlage Freispringen (b4.6) Beurteilungsrichtlinien Die Bewertung der Merkmale erfolgt gem. Absatz (allg. Teil der ZBO) Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse. (b4.7) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen Stute werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis (gewichtete Endnote). Merkmale Vorprüfungsl Testreiter Sachverständ Gesamt eiter ige Interieur Grundgangart en Rittigkeit 10 7,50 7,50 25 Springanlage Insgesamt 60 7,50 32, Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn die Stute in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden ist. Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen die Stute teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des Endergebnisses. Bei Stuten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus der Vorprüfung übernommen. Die übernommenen Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen. Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind vom Vorprüfungsleiter schriftlich festzuhalten und dem Echa-ESV e.v. mitzuteilen. b41.8) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Nach Beendigung des abschließenden Tests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Stuten. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. (b4.9) Wiederholung einer Prüfung Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der wiederholten Zuchtstutenprüfung. Scheidet eine Stute vor Ablauf der Hälfte der Vorprüfungsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor. b5 Stationsprüfung Fahren Seite 20 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

21 (b5.1) Dauer Die Prüfung dauert mindestens 14 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem abschließenden Test. (b5.2) Orte Vom ECHA-ESV oder von mit der Durchführung von ihm beauftragten Stellen ausgewählte Prüfungsstationen. (b5.3) Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Stuten. Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und gefahren sein. (b5.4) Vorprüfung Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die Stuten vor Beginn des abschließenden Tests vom Vorprüfungsleiter in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Interieur 2. Grundgangarten 3. Fahranlage (b5.5) Abschließender Test Bewertung der Stuten im abschließenden Test von den Sachverständigen in folgenden Merkmalen: 1. Grundgangarten 2. Fahranlage (b5.6) Beurteilungsrichtlinien Die Bewertung der Merkmale erfolgt gem. Nr (allg. Teil der ZBO) Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die Verbesserung der Fahreigenschaften der Rasse. (b5.7) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen Stute werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis (gewichtete Endnote). Merkmale Vorprüfungsleiter Sachverständige Gesamt Interieur Grundgangarten Fahranlage Insgesamt Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn die Stute in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden ist. Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen die Stute Seite 21 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

22 teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des Endergebnisses. Bei Stuten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus der Vorprüfung übernommen. Die übernommenen Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen. Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind vom Vorprüfungsleiter schriftlich festzuhalten und dem ECHA-ESV mitzuteilen. (b5.8) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Nach Beendigung des abschließenden Tests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Stuten. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. (b5.9) Wiederholung einer Prüfung Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der wiederholten Zuchtstutenprüfung. Scheidet eine Stute vor Ablauf der Hälfte der Vorprüfungsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor. Die HLP gilt auch dann als abgelegt, wenn der Knabstrupper die gemeinsame eintägige Materialprüfung nach den Richtlinien des Ursprungszuchtbuches bestanden hat. Die Bedingungen dafür sind zu ersehen unter: Bei Knabstrupper Ponys unter 104 cm ist die HLP freiwillig. Anlage 1 Die gesetzlichen Gewährsmängel, wie: Dummkoller, periodische Augenentzündung, Rotz, Kehlkopfpfeifen, Koppen, Dämpfigkeit sowie Zuchtuntauglichkeit schließen eine Eintragung in das Hengstbuch I für Hengste, und das Stutbuch I für Stuten aus. Seite 22 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

23 Zusatz zu Anlage 1: Liste der Gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale von der FN übernommen, dort Anlage 4 Erbfehler bzw. -defekte (Letalfaktoren) Rasse Schwere kombinierte Araber Immundefizienz (SCID)* *oligofaktorielle Erbdefekte Untersuchung/ Aufnahme durch... Gentest bei allen Hengsten Max. Grad der Ausbildung Vorhandensein des Gens Eintragungsbestim mungen: Stuten/Hengsten Zuchtbuchabteilung en Hengste: Eintragung in Anhang Monitoring bei erfassten Pferden Vermerk in DB und ZB mit Hinweis zum Gentest Seite 23 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

24 Gesundheitsmerkma le Rasse Untersuchung/ Aufnahme durch... Kieferanomalien alle Hengste: fachtierärztliche Untersuchung Stuten: Bei Verdacht fachtierärztliche Untersuchung Kryptorchismus/ Microorchismus alle Hengste: fachtierärztliche Untersuchung Max. Grad der Ausbildung die Schneidezähne dürfen nicht um mehr als 50% der Oberfläche der Zähne vorstehen. Abweichungen eines Zahns/mehrerer Zähnen, wie z.b. schief stehender Zahn/Zähne, gehören zu den Ausschlussgründen. Weitere Sonderregelungen in den jeweiligen ZVO- Abschnitten der Rassen. beide Hoden sollten in Größe, Form und Festigkeit normal groß und gleich sein und vollständig in das Scrotum abgestiegen sein Eintragungsbestimm ungen: Stuten/Hengsten Zuchtbuchabteilung en Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Anhang Stuten: Eintragung in Anhang bei den Reitpferden: in Hengstbuch und Stutbuch II Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Anhang bei den Reitpferden: in Hengstbuch und Stutbuch II Monitoring bei erfassten Pferden Vermerk in DB des jeweiligen ZV Auskunft bei ZV kann eingeholt werden Vermerk in DB des jeweiligen ZV Auskunft bei ZV kann eingeholt werden Seite 24 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

25 Osteochondrose Reitpferde Hengste: fachtierärztliche Untersuchung Patellaluxation bzw. - fixation Hemiplegia laryngis (Lähmung des Kehlkopfes) Shetland Pony, Dt. Part-Bred Shetland Pony, Dt. Classic Pony, Friesen Tinker alle Hengste: fachtierärztliche Untersuchung (Palpation) aufgrund palpatorischer und adspektorischer Untersuchung Hengste mit inspiratorischem Atemgeräusch: fachtierärztliche Untersuchung - im Kniegelenk 1 OCD-Befund - im Sprunggelenk und in mehr als 1 weiteren Gelenk jeweils 1 OCD-Befund (3 und mehr OCD- Befunde) eine dislozierbare Patella Lähmung des Kehlkopfes Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Hengstbuch II Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Anhang Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Hengstbuch II Vermerk in DB des jeweiligen ZV Auskunft bei ZV kann eingeholt werden Vermerk in DB des jeweiligen ZV Auskunft bei ZV kann eingeholt werden Vermerk in DB des jeweiligen ZV Auskunft bei ZV kann eingeholt werden ANLAGE 3 Als Original-Knabstrupper werden in den vom Echa-ESV e.v. ausgestellten Zuchtbescheinigungen, die Pferde gekennzeichnet, die in der dritten Generation alle Ahnen mit der Rassebezeichnung Knabstrupper aufweisen. Die Kennzeichnung erfolgt, um den ursprünglichen Typ zu fördern und zu erhalten. Seite 25 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

26 Der EuNek European Network of Knabstrupper Breeders wird gestattet, in den vom Züchtervereinigung ausgestellten Zuchtbescheinigungen die Pferde zu vermerken, die den EuNek- Bestimmungen für den PUREBRED Knabstrupper erfüllen. Seite 26 von 26 Nr. 14 Knabstrupper Echa-ESV e.v., Hesel

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