Besondere Bestimmungen für die Rasse Drum Horse (Trommelpferd)
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- Kristina Pia Bieber
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1 Besondere Bestimmungen für die Rasse Drum Horse (Trommelpferd) A. Grundlage Die Zucht des Drum Horse (Trommelpferd) wird von Echa-ESV e.v Hesel im Rahmen eines Filialzuchtbuches betrieben. Das Ursprungszuchtbuch wird durch den ZSSE e.v., Mühlendamm 2, D Ramsloh geführt, dessen Grundsätze der Echa-ESV e.v. einhält. B. Zuchtziel Herkunft: Länder, in denen Drum Horses (Trommelpferde) gezüchtet werden. Vornehmlich in Großbritannien und Nordamerika. Größe: ca cm Farben: gescheckt und einfarbig Hengste, Stuten und Fohlen die einfarbig sind, erhalten hinter dem Namen einen Stern zur besseren Unterscheidung. (z.b. Mona* = einfarbig) Zuchtziel: Zuchtziel des Drum Horses (Trommelpferdes) ist es, ein Schwergewichtspferd dass sich auf die Zucht für Athletik, Beweglichkeit und Leistungsfähigkeit für alle Reitdisziplinen konzentriert. Der Grundgedanke für das Drum Horse(Trommelpferd) ist ein Arbeitspferd, das den Reiter und die schweren Kesselpauken der Kavallerie der englischen Königin tragen kann. Allgemeine Erscheinung: Der Gesamteindruck des Drum Horses (Trommelpferd) sollte der eines eleganten, schweren Pferdes mit großer Stärke und Beweglichkeit sein. Das Drum Horse (Trommelpferd) ist ein schweres Reitpferd und sollte deshalb die Athletik zeigen, um die Konkurrenzfähigkeit in allen Reit- und Fahrdisziplinen zu beweisen. Das Drum Horse (Trommelpferd) soll ein großrahmiges, gut bemuskeltes Pferd von Mittelgewicht bis Schwergewicht sein, mit guter Qualität des Knochenbaus, ein athletischer Körper, ein freundlicher Ausdruck und üppiger Behang bei Mähne und Schweif inklusive Beinbehang. Größe: Das Drum Horse (Trommelpferd) sollte ein großes, athletisches Pferd sein, das in einer Vielfalt der Reitdisziplinen eingesetzt werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Züchter aufgefordert, nur Zuchtmaterial zu benutzen, das ihnen hilft, ihre Drum Horses (Trommelpferd) mit einem Stockmaß von 160 cm oder größer zu züchten. Veranlagung: Das Drum Horse (Trommelpferd) soll einen guten Charakter zeigen und ein williger und sensibler Partner sein. Farbe:
2 Drum Horse (Trommelpferd) können jede Grundfarbe haben, sei es einfarbig oder bunt. Es gibt keine Bevorzugung von bunten Pferden gegenüber einfarbigen Pferden. Haare: Mähne und Schweif sollen natürlich und üppig sein. Der Behang ist ein charakteristisches Merkmal für das Drum Horse (Trommelpferd). Der Behang soll vorzugsweise über dem Fesselgelenk beginnen und bis zum Vorderknie und Sprunggelenk reichen. Er soll um das ganze Bein gehen und den Huf ganz bedecken. Der Beinbehang soll seidig und weich sein und kann glatt oder lockig sein. Das Stutzen der Mähne, des Schweifes und Behanges ist nicht erwünscht, aber erlaubt, wenn es für eine Disziplin, in der das Pferd startet, erforderlich ist. Abschneiden oder Stutzen der Körperhaare, der Ganaschen- und Ohrhaare ist erlaubt und jedem einzelnen Züchter überlassen. Das Kupieren der Schweife ist nicht erlaubt. Bewegung: Das ideale Drum Horse (Trommelpferd) sollte sich in allen drei Grundgangarten natürlich mit Vorwärtsdrang und Erhabenheit bewegen: Schritt: Das Pferd sollte flach im klaren Viertakt mit raumgreifendem Schritt gehen. Der Schritt sollte konstant und ausbalanciert sein. Trab: Der Trab sollte gut abgestimmt, gerade und ausbalanciert sein. Es sollte ein klarer Zweitakt sein, in dem sich die Vorder- und Hinterbeine diagonal bewegen. Die Aktion des Vorderknies sollte flott und natürlich anmutend, geregelt und raumgreifend sein. Das Drum Horse (Trommelpferd) sollte seine Hinterbeine ebenso mit kraftvollem Schub aus der Hinterhand benutzen. Galopp: Der Galopp sollte eine fließende Dreitaktbewegung sein, der Gleichgewicht und Kadenz mit starkem Gebrauch der Hinterhand zeigt. Der Kopf: Der Kopf soll attraktiv und im richtigen Verhältnis zum Körper sein. Die Stirn und das Genick sollten breit, aber nicht so breit sein, dass sie ihre Proportionen zur Länge des Kopfes verlieren. Das Maul und die Ganaschen sollen ausgeprägt sein und zum Rest des Kopfes passen. Unter- und Oberlippe sollen gleichmäßig sein und das Gebiss des Pferdes ebenfalls (kein Überbeißer). Die Ohren sollen attraktiv und aufmerksam in einem guten Verhältnis zum Kopf getragen werden. Die Augen sollen ausdrucksvoll und freundlich und in einer angemessenen Größe zum Pferdekopf sein. Die Augen können jede Farbe haben. Beide Profile (konvexer und gerader Nasenrücken) werden erlaubt und sollen dem Körperbau des Pferdes entsprechen. Hals: Der Hals sollte lang, gut bemuskelt und im Verhältnis zur Größe des Pferdes stehen. Der Kehllappen sollte klar sein. Es sollte eine gute Biegung des Genickes vorhanden sein. Die Länge des Halses sollte in gutem Verhältnis zur Länge des Rückens stehen und sanft in den Widerrist fließen. Hengste sollen einen maskulinen Mähnenkamm haben, der in gutem Verhältnis zur Größe und Umfang des Halses steht. Stuten sollten einen feineren, weiblichen Kopf und Hals haben. Brust: Die Brust sollte tief, breit und kräftig bemuskelt sein und im guten Gleichgewicht zu der Erscheinung des restlichen Körpers stehen. Schulter:
3 Die Schulter sollte gut gelagert sein, das heißt kräftig, gut bemuskelt und nicht zu steil, eher schräg. Die Schräge der Schulter und die Neigung der Fessel sollten im Idealfall denselben Winkel aufweisen (möglicht 45 bis 50 Grad Neigung). Widerrist: Der Widerrist sollte eine durchschnittliche Höhe haben (nicht zu hoch und nicht zu tief) und ausdrucksvoll mit gutem Muskelfleisch umgeben sein. Er soll lang in den Rücken reichen, um eine größere Möglichkeit in der Bewegung der Vorderbeine zu erlauben. Rücken, Niere und Kruppe: Der Rücken soll stark und in Proportion zum Gebäude des Pferdes sein. Der Rücken soll passend mit der Niere sein, die breit und stark beim erwachsenen Pferd sein soll. Die Niere soll fließend in die Kruppe übergehen, die eine leicht abschüssige Neigung haben soll. Die Kruppe soll nicht zu kurz und nicht zu rund sein. Rumpf: Der Rumpf soll gut gebogen mit langen, gut geformten Rippen (tonnenförmig) sein. Von der Seite gesehen soll die Länge des Rumpfes ungefähr der Länge der Hinterhand entsprechen oder etwas kürzer sein. Hufe und Beine: Vorderbeine: Von vorne gesehen sollten die Beine parallel sein und eine Hufbreite auseinander stehen. Von der Seite gesehen sollten die Beine bis zum Fesselgelenk gerade sein. Das Vorderfußwurzelgelenk sollte einen größeren Umfang haben als das übrige Bein. Das Röhrbein sollte die halbe Länge des Vorarms haben. Die Fesseln sollten im Idealfall denselben Winkel wie die Schultern aufweisen. Hinterbeine: Von hinten gesehen sollten die Beine gerade sein und anzeigen, dass sie zu Zugpferden gehören und nicht eng wie bei Kühen (kuhhessig) stehen. Von der Seite gesehen sollen die Hinterbeine direkt mit dem Sprunggelenk unter dem Punkt des Hüfthöckers sein. Das Sprunggelenk soll deutlich und klar und im Idealfall ein bisschen höher als das Vorderfußwurzelgelenk sein. Das Röhrbein des Hinterbeins soll etwas länger als das des Vorderbeins sein. Hufe: Die Hufe sollen groß genug sein, um das Körpergewicht gesund und stabil tragen zu können, aber sie sollen nicht übertrieben groß zum Verhältnis des Körpers sein. Die Ballen sollen offen sein. Die Hufe sollen wohl geformt für ein langes Leben sorgen. C. Zuchtmethode Das Zuchtziel wird mit der Zuchtmethode der Reinzucht angestrebt. Dies schließt die Hereinnahme von Erbgut aus anderen Zuchtpopulationen im Rahmen der Veredlungszucht nicht aus. Als Veredelungsrassen sind zugelassen: Cleveland Bay, Gypsy Cob, Gypsy Vanner, Irish Tinker, Pinto (Typ-Kaltblut), Pinto (Typ-Schweres Warmblut)Suffolk Horse, Tinker, Shire Horse, Irish Cob und Irish Cob Crossbred wobei der Blutanteil der Rassen Shire Horse und Clydesdale 87 % (7/8) nicht übersteigen und der Prozentsatzes des Irish Cob oder Irish Cob Crossbred nicht unter 12,5 % (1/8) unterschreiten darf. Die für die Rasse zugelassenen Veredler erhalten einen entsprechenden Vermerk in der Zuchtbescheinigung. Männliche Veredler sind nur dann zugelassen, wenn sie die Anforderungen des Hengstbuches I+II erfüllen.
4 D. Unterteilung des Zuchtbuches 31. Gliederung des Zuchtbuches Das Zuchtbuch ist offen. Es umfasst für Hengste eine Hauptabteilung und darüber hinaus eine Besondere Abteilung Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte Hengstbuch I und Hengstbuch II. Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Hengste ist das Vorbuch Das Zuchtbuch für Stuten umfasst eine Hauptabteilung und darüber hinaus eine Besondere Abteilung. Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte Stutbuch I und Stutbuch II. Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Stuten ist das Vorbuch. Dabei kann eine Stute nur in einem Zuchtbuch aktiv eingetragen werden, Hengste können als Veredler mit entsprechendem Vermerk auch in mehreren Zuchtbüchern eingetragen werden, sofern ihre Rasse für das entsprechende Zuchtbuch als Veredler zugelassen ist. E. Eintragungsbestimmungen 32.1 Hengstbuch I Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der Mütter Hengste des Hengstbuches I sind, die zwei Generationen, d. h. alle Eltern, Großeltern in der Hauptabteilung nachweisen können für die Eintragung von Veredlerhengsten der Rassen IC und ICC wird hinsichtlich der genealogischen Voraussetzungen lediglich gefordert, dass diese Eltern vorweisen, die in der Hauptabteilung eingetragen sind die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen entsprechend Anlage 1 aufweisen, die auf einer Sammelveranstaltung des Vereins gekört worden sind (Gesamtnote 7,0 und besser) und a) die bei der Hengstleistungsprüfung ihrer Rasse die Punkt F festgelegten Leistungsanforderungen erfüllen oder b) im Falle von Veredlerhengsten die Anforderungen für die Eintragung in das HB I ihrer eigenen Rasse oder des Drum Horse (Trommelpferd) nachweisen können
5 Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben und vom Verein gekört sind, können vorläufig unter der Bedingung eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 5.Lebensjahres ablegen, (Durchschnittsnote 7,0 Pkt. bei der Körung) Hengstbuch II Eingetragen werden alle Hengste, die nicht in das HB I eingetragen werden können, jedoch Eltern vorweisen, die beide in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen sind. Des Weiteren können im Rahmen der Aufstiegsregelung Hengste in Hengstbuch II eingetragen werden, wenn die Eltern im Vorbuch (Besondere Abteilung) eingetragen sind und sie selbst in der Exterieurbeurteilung eine Mindestnote von 7,0 aufweisen Vorbuch für Hengste (Besondere Abteilung des Zuchtbuches ) Es können Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen werden, die nicht in einem der vorstehenden Abschnitte des Zuchtbuches für Hengste eingetragen werden können, aber identifiziert worden sind, keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen entsprechend Anlage 1 aufweisen dem Zuchtziel der Rasse entsprechen und im Exterieur mindestens die Gesamtnote 6,0 erreichen Elitehengstbuch: Ein Hengst kann Elitehengst werden, wenn er in der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 8,0 erreicht und eine Hengstleistungsprüfung mit mindestens 6,8 Punkten bestanden wurde. Beträgt die Gesamtnote der HLP 7,8 und besser, werden 2 Punkte auf die Elitehengstbewertung gut geschrieben. Zusätzlich ist eine Leistung über Nachkommen erforderlich. Über die Leistung von Nachkommen müssen mindestens 8 Punkte nach unten stehender Tabelle erreicht werden. Der Elitehengst muss mindestens 5 Nachkommen haben, die nach folgendem Schlüssel bewertet werden: Gekörte Söhne: 3 Punkte Gekörte Söhne mit HLP 4 Punkte Tochter Verbandsprämie 3 Punkte Prämienfohlen (max. 5 Punkte über Fohlen) 1 Punkt Die Bezeichnung Elitehengst wird vergeben, wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind und der Hengst eine Mindestpunktzahl von 8 nachweisen kann 32.5 Stutbuch I Es können Stuten frühestens im dritten Lebensjahr eingetragen werden, deren Mütter in der Hauptabteilung eingetragen sind und deren Väter und Väter der Mütter Hengste sind, die im Hengstbuch I eingetragen sind und die zwei Generationen, d. h. alle Eltern und Großeltern, in der Hauptabteilungen nachweisen können für die Eintragung von Veredlerstuten der Rassen IC und ICC wird hinsichtlich der genealogischen Voraussetzungen lediglich gefordert, dass diese Eltern vorweisen, die in der Hauptabteilung eingetragen sind.
6 die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen entsprechend Anlage 1 aufweisen und die in der Bewertung der äußeren Erscheinung nach (allg. Teil der ZBO) eine Gesamtnote von mindestens 6,5 erreichen, wobei die Wertnote von 5,0 in keinem Teilkriterium unterschritten werden darf Stutbuch II Es können Stuten frühestens im dritten Lebensjahr eingetragen werden, die nicht in das Stutbuch I eingetragen werden können, deren Eltern jedoch beide in der Hauptabteilung eingetragen sind. Im Rahmen der Aufstiegsregelung können Nachkommen von Vorbuchstuten eingetragen werden, wenn deren Eltern beide mindestens im Vorbuch (Besondere Abteilung) eingetragen sind und sie selbst in der Exterieurbeurteilung eine Mindestnote von 7,0 aufweisen Vorbuch für Stuten (Besondere Abteilung des Zuchtbuches ) Es können Stuten frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen werden, die nicht in einem der vorstehenden Abschnitte des Zuchtbuches für Stuten eingetragen werden können, aber eindeutig identifiziert wurden, keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen entsprechend Anlage 1 aufweisen, dem Zuchtziel der Rasse entsprechen und im Exterieur mindestens die Gesamtnote 5,5 erreichen. Elitestutbuch: Eine Stute kann Elitestute werden, wenn sie in der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,8 erreicht. Zusätzlich ist eine Leistung über Nachkommen erforderlich. Über die Leistung von Nachkommen müssen mindestens 6 Punkte nach unten stehender Tabelle erreicht werden. Die Elitestute muss mindestens 3 Nachkommen haben, die nach folgendem Schlüssel bewertet werden: Gekörter Sohn 3 Punkte Gekörter Sohn mit HLP 4 Punkte Tochter Verbandsprämie 3 Punkte Tochter Verbandsprämie mit SLP 4 Punkte Prämienfohlen (max 3 Punkte über Fohlen) 1 Punkt Die Bezeichnung Elitestute wird vergeben, wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind und die Stute eine Mindestpunktzahl von 6 nachweisen kann. F. Richtlinie zur Durchführung der Leistungsprüfung im Feld für Hengste der Rasse Drumhorse (Trommelpferd) Die Bestimmungen zur HLP können Sie unter nachfolgendem Link nachsehen: &fullpath= Richtlinien_ab_2013.pdf
7 1. Prüfungsdauer: 1-Tagesprüfung 2. Zulassungsbedingungen: Grundsätzlich sind 3 bis 5-jährige Hengste zugelassen, ältere Hengste können nach Rücksprache mit dem Echa-ESV e.v. zugelassen werden. Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und angeritten sein. 3. Prüfungsorte: Vom Echa-ESV e.v. ausgewählte Orte 4. Leistungstest: Gemeinsame Bewertung der Hengste durch zwei Sachverständige und einen Fremdreiter. Dazu werden zwei Möglichkeiten angeboten 4.1 Zuchtrichtung Reiten: Der Leistungstest gliedert sich in 4 Prüfungsteile: Grundgangarten Freilaufend (Trab, Galopp, Schritt) Geritten (Trab, Galopp, Schritt) Rittigkeit (Fremdreiter) Freispringen Verhalten und Umgänglichkeit Mindestnote zum Bestehen: 6,5 in der Endnote 4.2 Zuchtrichtung Fahren: Der Leistungstest gliedert sich in 3 Prüfungsteile: Grundgangarten Freilaufend ( Trab, Galopp, Schritt ) Gefahren ( Trab, Schritt ) Die Grundgangarten werden aufgrund der Vorstellung auf dem Viereck und der Geländefahrt beurteilt Fahrveranlagung Fahraufgabe EF1 gem. LPO, Bewertung gemäß LPO 706 Zif. 1 a-c Geländefahren- ca. 800m mit sechs bis acht Hindernissen (Wasserdurchfahrt, Steigung, Gefälle). Direkt im Anschluss 500 m Trab, 300 m Schritt mit 2x Anhalten und Wiederanfahren ( ohne Zeitwertung ). Gefahren wird einspännig im zweiachsigen Wagen Verhalten und Umgänglichkeit Mindestnote zum Bestehen: 6,5 in der Endnote 4.3 Beurteilungsrichtlinien: Die Bewertung erfolgt gemäß 57 der LPO mit Noten von 1 10, es können auch halbe Noten vergeben werden: 10 = ausgezeichnet 9 = sehr gut 8 = gut 7 = ziemlich gut 6 = befriedigend 5 = genügend 4 = mangelhaft 3 = ziemlich schlecht 2 = schlecht 1 = sehr schlecht 0= nicht ausgeführt / nicht bewertet
8 4.4 Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung: Zuchtrichtung Reiten Die Noten der einzelnen Prüfungsteile werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor) multipliziert. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt nach Division durch 100 die Endnote Zuchtrichtung Fahren
9 Die Noten der einzelnen Prüfungsteile werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor) multipliziert. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt nach Division durch 100 die Endnote. 5. Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse: Nach Beendigung des Leistungstests wird die Endnote der einzelnen Hengste öffentlich bekannt gegeben und die Teilnahme in der Zuchtbescheinigung des Hengstes vermerkt. Den Hengstbesitzern sowie dem Echa-ESV e.v. wird ein ausführlicher Ergebnisbogen mit den Einzelergebnissen zugestellt. Anlage 1 Gesundheitliche Beeinträchtigungen Die gesetzlichen Gewährsmängel, wie: Dummkoller, periodische Augenentzündung, Rotz, Kehlkopfpfeifen, Koppen, Dämpfigkeit sowie Zuchtuntauglichkeit schließen eine Eintragung in das Hengstbuch I für Hengste, und das Stutbuch I für Stuten aus. Zusatz zu Anlage 1: Liste der gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale
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