27. Zuchtprogramme für Reitpferderassen

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1 27. Zuchtprogramme für Reitpferderassen Vorbemerkungen Die deutsche Reitpferdezucht wird in den der FN angeschlossenen Züchtervereinigungen, die ein Zuchtbuch für Deutsche Reitpferde führen, in eigenständigen Populationen betrieben. Jede Züchtervereinigung führt im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch ihrer Population. Die in der ZVO festgelegten Besonderen Bestimmungen bilden einen gemeinsamen Rahmen im Sinne von Mindestanforderungen, den die Züchtervereinigungen in ihren Zuchtbuchordnungen durch Formulierung von detaillierteren, weitergehenden Anforderungen näher definieren können. Es ist die Aufgabe jeder einzelnen Züchtervereinigung, diesen Rahmen auszufüllen, ihr Zuchtziel detailliert festzulegen und ihr Zuchtprogramm aufzustellen. Rahmenzuchtziel Für die deutsche Reitpferdezucht gilt folgendes Rahmenzuchtziel: Gezüchtet wird ein edles, großliniges und korrektes, gesundes und fruchtbares Pferd mit schwungvollen, raumgreifenden, elastischen Bewegungen, das aufgrund seines Temperamentes, seines Charakters und seiner Rittigkeit für Reitzwecke jeder Art geeignet ist." 27.1 Zuchtzielbeschreibung Württemberger Erklärtes Ziel der Reitpferdezucht in Baden-Württemberg ist es, durch höhere Anforderungen an die Qualität der Zuchttiere im Wettbewerb mit den konkurrierenden deutschen Zuchtverbänden erfolgreich zu sein. Das sich an den Marktforderungen orientierende Zuchtziel mag sich dabei von dem anderer deutscher Reitpferdezuchten wenig unterscheiden. Die Anforderungen an die Zuchttiere und die zur Erreichung des Zuchtziels beschlossenen Zuchtprogramme können sich aber zum Zwecke der Erzielung eines Wettbewerbsvorteils stark unterscheiden. Die Zucht von schwerpunktmäßig dressuroder springsportlich hoch veranlagten Pferden ist dabei ebenso erwünscht wie die Erhaltung der traditionell hohen Eignung für den Breitensport und die Veranlagung für den Fahrsport bei bestimmten Linien. Rasse Reitpferd Baden-Württembergischer Zucht, genannt Württemberger. Herkunft Aus bodenständigen, durch den Einsatz von Veredlerhengsten zum vielseitigen Reitpferd umgezüchteten Warmblutschlägen und von aus europäischen Reitpferdezuchten zugekauften Zuchttieren abstammend

2 - 2 - I. Äußere Erscheinung Farben Fuchs, Brauner, Rappe, Schimmel, Schecke. Größe 160 cm bis 175 cm Typ Erwünscht ist das Erscheinungsbild eines eleganten, großlinigen und harmonischen Reitpferdes. Die Prägung durch Edelblut soll in einem trockenen und ausdrucksvollen Kopf, einem großen Auge, gutgeformter Halsung, plastischer Bemuskelung sowie korrekten, klaren Gliedmaßen zum Ausdruck kommen. Zuchthengste und Zuchtstuten sollen über einen deutlichen Geschlechtsausdruck verfügen. Unerwünscht sind insbesondere ein derbes, plumpes Erscheinungsbild, ein grober Kopf, verschwommene Konturen, unklare Gelenke und bei Zuchtpferden fehlender Geschlechtsausdruck. Körperbau Erwünscht ist ein harmonischer, für Reitzwecke jeder Art geeigneter Körperbau. Dazu gehören eine mittellange, sich zum Kopf hin verjüngende Halsung, gute Ganaschenfreiheit, eine große, schräg gelagerte Schulter, ein markanter, weit in den Rücken hineinreichender Widerrist, ein mittellanger, gut bemuskelter Rücken, ausreichende Brusttiefe, eine lange, leicht geneigte, kräftig bemuskelte Kruppe, eine harmonische Rumpfaufteilung in Vor-, Mittel- und Hinterhand. Erwünscht ist weiterhin ein zum Körperbau passendes, trockenes Fundament mit korrekten, großen Gelenken, mittellangen Fesseln und wohlgeformten Hufen, das eine lange Gebrauchsfähigkeit erwarten lässt. Außerdem eine korrekte, d. h. von hinten gesehen gerade Gliedmaßenstellung, ein von der Seite gesehen geradegestelltes Vorderbein und ein im Sprunggelenk mit etwa 150 Grad gewinkeltes Hinterbein sowie eine jeweils gerade Zehenachse mit etwa 45 bis 50 Grad zum Boden. Unerwünscht ist ein insgesamt unharmonischer Körperbau, insbesondere eine kurze, schwere oder tief angesetzte Halsung, eine kleine, steile Schulter, ein kurzer oder wenig markanter Widerrist, ein zu kurzer oder überlanger, weicher Rücken, eine feste oder aufgewölbte Nierenpartie, eine kurze oder gerade Kruppe mit hohem Schweifansatz, geringe Brusttiefe und hochgezogene Flanken mit kurzer Hinterrippe sowie unkorrekte Gliedmaßen. Hierzu gehören kleine, schmale oder eingeschnürte Gelenke, schwache Röhrbeine und kurze, steile oder überlange, weiche Fesseln sowie zu kleine Hufe, insbesondere mit nach innen gerichteten Trachten. Unerwünscht sind weiterhin zehenweite, - 3 -

3 - 3 - zehenenge, bodenweite, bodenenge, rückbiegige, steile oder säbelbeinige, kuhhessige oder fassbeinige Gliedmaßenstellungen. II. Bewegungsablauf Grundgangarten Erwünscht sind fleißige, taktmäßige und raumgreifende Grundgangarten (Schritt Viertakt, Trab Zweitakt, Galopp Dreitakt). Der Bewegungsablauf im Schritt soll losgelassen, energisch und erhaben sein bei klarem Ab- und Auffußen. Der Bewegungsablauf im Trab und Galopp soll bei klar erkennbarer Schwebephase elastisch, schwungvoll, leichtfüßig, getragen und mit natürlicher Aufrichtung und Balance ausgestattet sein. Der aus aktiv arbeitender, deutlich abfußender Hinterhand entwickelte Schub soll über einen locker schwingenden Rücken auf die frei aus der Schulter vorgreifende Vorhand übertragen werden. Etwas Knie-Aktion ist erwünscht. Unerwünscht sind insbesondere kurze, flache und unelastische Bewegungen bei festgehaltenem Rücken sowie schwerfällige, auf die Vorhand fallende oder untaktmäßige Bewegungen sowie schwankende und schaukelnde oder deutlich bügelnde, drehende, bodenenge, zehenenge, bodenweite oder zehenweite Bewegungen. Springen Erwünscht ist ein geschicktes, vermögendes und überlegtes Springen, welches Gelassenheit und Intelligenz erkennen lässt. Im Ablauf sind deutliches Sich-Aufnehmen, ein schnelles Abfußen beim Absprung, ein ausgeprägt schnelles Anwinkeln der Gliedmaßen (möglichst waagerechte Haltung des Unterarmes über dem Sprung), ein aufgewölbter Rücken bei deutlich hervortretendem Widerrist und abwärts gebogener Halsung mit sich öffnender Hinterhand (Bascule) erwünscht. Beim Gesamtablauf sollen der Fluss der Bewegung und der Rhythmus des Galopps erhalten bleiben. Unerwünscht ist insbesondere ein unkontrolliertes oder auch unentschlossenes Springen mit hängenden Beinen, hoher Nase über dem Sprung, verbunden mit einem weggedrückten Rücken, bei dem der Fluss der Bewegung und der Rhythmus des Galopps verloren gehen. III. Innere Eigenschaften / Leistungsveranlagung L / Gesundheit Erwünscht ist ein unkompliziertes, umgängliches, gleichzeitig einsatzfreudiges, nervenstarkes und verlässliches Pferd, das einen wachen, intelligenten Eindruck macht und durch sein Auftreten und Verhalten gute Charaktereigenschaften sowie ein gelassenes, ausgeglichenes Temperament erkennen lässt

4 - 4 - Unerwünscht sind insbesondere im Umgang schwierige, nervöse oder heftige Pferde. Erwünscht ist ein rittiges, vielseitig veranlagtes, leistungsbereites und leistungsfähiges, für Reit- und Sportzwecke jeder Art geeignetes Pferd, insbesondere für die Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren. Bei der Körung und Zuchtbucheintragung werden Freilaufen und Freispringen überprüft. Zur Erkennung der Leistungsveranlagung werden in der Regel im Alter von drei Jahren folgende Merkmale überprüft: - Charakter und Temperament - Rittigkeit - Grundgangarten - Springen Bei Hengsten und Stuten, die im Zuchtprogramm eine herausragende Rolle spielen sollen, wird auch später eine altersgemäße Eignungsprüfung im Reitsport erwartet. Entsprechende Anforderungen werden von dem dafür zuständigen Beirat definiert. Zuchttiere, die die dort formulierten Mindestanforderungen nicht erfüllen, können aus dem Zuchtprogramm ausgeschlossen werden. Erwünscht t sind weiterhin robuste Gesundheit, gute physische und psychische Belastbarkeit, natürliche Fruchtbarkeit sowie das Freisein von Erbfehlern. Bei älteren Zuchttieren wird erwartet, daß sie bei einer Zuchtwertschätzung aufgrund der reitsportlichen Ergebnisse ihrer Nachzucht ein überdurchschnittliches Ergebnis erzielen Exterieurbeurteilung Orientiert am Zuchtprogramm und der Zuchtzielbeschreibung werden folgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufs mit Noten nach bewertet: Rasse- und Geschlechtstyp Qualität des Körperbaus Korrektheit des Fundaments und Bewegungsablaufs Schritt Trab Galopp Springen Gesamteindruck - 5 -

5 Unterteilung des Zuchtbuchs Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte: Hengstbuch I Die Besondere Abteilung des Hengstbuchs ist der Abschnitt: Hengstbuch II Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte: Stutbuch Vorbuch I Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Stuten ist der Abschnitt: Vorbuch II. Am Zuchtprogramm nehmen nur Hb I, Stutbuch und Vorbuch I teil Vergabe des Fohlenbrandes Rasse Stutbuch-Abstammung und Vorbuch I Württemberger Hirschstange mit fünf Enden Fohlen, die bei der Mutter vermerkt werden und einen Abstammungsnachweis/Pferdepass nach der vorliegenden Zuchtbuchordnung erhalten können, werden mit dem Fohlenbrand der Rasse Württemberger gekennzeichnet. Er wird auf dem Abstammungsnachweis/Pferdepass vermerkt. Das Anbringen anderer Brandzeichen bei Pferden, die dieser Zuchtbuchordnung unterliegen, ist nicht gestattet. Die im Haupt- und Landgestüt Marbach geborenen Fohlen der Rasse Deutsches Reitpferd erhalten ausschließlich den Marbacher Hauptgestütsbrand (Hirschstange mit fünf Enden) auf dem rechten Schenkel. Fohlen aus nicht eintragungsfähigen Stuten erhalten lediglich eine Geburtsbescheinigung und einen Nummernbrand, bestehend aus zwei fortlaufenden Ziffern und einer dritten Ziffer, die der letzten des Geburtsjahrganges entspricht

6 Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher (A) Zuchtbuch für Hengste Hengstbuch I Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der Mütter, der Großmütter und der Urgroßmütter im Hengstbuch I der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind oder eingetragen werden können und deren Mütter in das Stutbuch oder einem dem Stutbuch entsprechenden Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind oder eingetragen werden können, 1. Generation 2. Generation 3. Generation 4. Generation HB I HB I Mutter Z HB I HB I die auf einer Sammelveranstaltung von einer über die Eintragung entscheidenden Kommission mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, die in einer Hengstleistungsprüfung auf Station im Gesamtindex mindestens 100 Punkte oder 90 Punkte Gesamtindex und mindestens in einem Teilindex über 100 Punkte oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen oder Vielseitigkeit erreicht haben, - 7 -

7 - 7 - die die im Zuchtprogramm des Verbands für die Eintragung in das Hengstbuch I festgelegten zusätzlichen Kriterien erfüllen und die im Verbandsgebiet stehen. Hengste der Zuchtrichtung Rennpferd erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistungsprüfung für die Zuchtrichtung Reitpferd auch dann, wenn sie in Flachrennen ein Generalausgleichsgewicht (GAG) von mindestens 80 kg oder in Hindernisrennen von mindestens 85 kg oder mindestens ein Generalausgleichsgewicht (GAG) von 75 kg in Flachrennen, 80 kg in Hindernisrennen bei mindestens 20 Starts in insgesamt drei Rennzeiten erreicht haben. Dreijährige Hengste können für eine Decksaison ohne Leistungsprüfung vorläufig eingetragen werden Vierjährige Hengste, die noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung abgelegt haben, aber die übrigen o.g. Voraussetzungen erfüllen, können unter der Bedingung vorläufig in das Zuchtbuch für Hengste (HB I) eingetragen werden, dass sie in einer Veranlagungsprüfung auf Station eine gewichtete Endnote von mindestens 7,0 oder in der dressurbetonten" bzw. springbetonten" Endnote von 8,0 und besser erzielt haben. Für fünfjährige Hengste, die den Leistungsnachweis über die Kombination aus Veranlagungsprüfung und Turniersportprüfung erbringen oder über die Stationsprüfung noch nicht erbracht haben, gilt: Die vorläufige Zuchtbucheintragung in das HB I wird für ein Jahr verlängert, wenn der Nachweis von einem Ergebnis von 7,5 und besser in einer Dressurpferde-, Springpferdeoder Geländepferdeprüfungen der Klasse A oder einer Eignungsprüfung als 4jähriger Hengst nachgewiesen werden kann. Das gleiche gilt für Hengste, die nachweislich 4jährig für das Bundeschampionat des Deutschen Reitpferdes qualifiziert waren. Für 6jährige und ältere Hengste gilt diese Regelung ausdrücklich nicht. Hengste, die über den Zeitraum von einer Decksaison nicht zuchtaktiv eingetragen waren, müssen vor einer Reaktivierung erneut vorgestellt werden. Von dieser Verpflichtung kann nur der Beirat befreien. Hengstbuch II Eingetragen werden können Hengste, die nicht die Voraussetzungen für die Eintragung in das Hengstbuch I erfüllen, die jedoch mindestens die abstammungsmäßigen (mindestens 2 Vorfahrengenerationen), aber nicht die leistungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen, und die durch die Züchtervereinigung identifiziert worden sind

8 - 8 - (B) Zuchtbücher für Stuten Stutbuch Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Mütter mindestens in das Vorbuch I der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind oder eingetragen werden können, deren Väter und deren Väter der Mütter und der Großmütter Hengste sind, die in das Hengstbuch I der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind oder eingetragen werden können, die eine Widerristhöhe von ca. 160 cm Stockmaß und mehr erreichen. 1. Generation 2. Generation 3. Generation 4. Generation HB I HB I Mutter HB I Die Wertigkeit einer Stute im Zuchtprogramm wird durch Leistungszeichen ausgewiesen. Diese kann eine Stute als Ergebnis einer Zuchtwertfeststellung erwerben. Regelungen bezüglich Vergabe von Leistungszeichen und Prämien trifft der Verbandsbeirat im Rahmen seiner satzungsmäßigen Aufgaben

9 - 9 - Vorbuch I Es werden Stuten eingetragen, deren Väter und deren Väter der Mütter Hengste sind, die in das Hengstbuch I der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind oder eingetragen werden können, 1. Generation 2. Generation 3. Generation 4. Generation HB I HB I Mutter Stuten mit außergewöhnlich großen Sporterfolgen können auch abweichend von diesen Anforderungen ins Vorbuch I eingetragen werden. Vorbuch II Eingetragen werden können Stuten, die nicht die Voraussetzungen für die Eintragung in das Stutbuch oder das Vorbuch I erfüllen, die jedoch im Typ des Reitpferdes stehen und die durch die Züchtervereinigung identifiziert worden sind. Fohlen, deren Vater nicht beim PZV BW eingetragen ist Es werden nur Hengste mit Standort BW und Hessen eingetragen. Fohlen von Hengsten, die nicht beim Pferdezuchtverband BW eingetragen sind, erhalten dann die nach Eintragung der Mutter möglichen Papiere, wenn der Vater bei einem der WBFSH angeschlossenen Zuchtverband im höchstrangigen Hengstbuch eingetragen ist

10 Hengstleistungsprüfung gstleistungsprüfungen en Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stations-prüfung, als Turniersportprüfung oder als Kombination aus Veranlagungsprüfung und Stationsprüfung oder als Kombination aus Veranlagungsprüfung und Turniersportprüfung durchgeführt werden. (1) Veranlagungsprüfung auf Station Die Veranlagungsprüfungen werden in Anlehnung an die BMVEL-Leitlinien für die Veranlagungsprüfung von Hengsten der deutschen Reitpferdezuchten durchgeführt. (1.1) Dauer Die Prüfung ist eine Stationsprüfung und dauert 30 Tage. Sie besteht aus einer Vorprüfung (Training) und einem abschließenden Test. Der Prüfungsbeginn für 3jährige Hengste ist frühestens der 1. März eines jeden Jahres. Der Prüfungsbeginn für 3jährige Hengste, die nach dem 1. Juni geboren sind, ist frühestens am 1. Mai eines jeden Jahres. (1.2) Orte Von den zuständigen Stellen ausgewählte Prüfungsstationen. (1.3) Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind drei- bis sechsjährige Hengste. Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.v. erfüllen und geritten sein. (1.4) Vorprüfung Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die Hengste vor Beginn des abschließenden Tests am 30. Tag vom Vorprüfungsleiter in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Interieur, wobei die Teilnoten der Merkmale Charakter, Temperament, Leistungsbereitschaft und Konstitution auszuweisen sowie zu gleichen Teilen zu gewichten sind. 2. Trab 3. Galopp 4. Schritt 5. Rittigkeit

11 Springanlage Freispringen (Manier und Vermögen) Bei der Beurteilung der Grundgangarten werden die Hengste unter dem Reiter vorgestellt. Im Freispringen werden die Hengste hinsichtlich der Manier und des Vermögens beurteilt. (1.5) Abschließender Test Der abschließende Test wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens zwei Testreitern abgenommen. Im einzelnen werden die Hengste in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Grundgangarten Schritt Trab Galopp 2. Rittigkeit 3. Springanlage Freispringen (Manier und Vermögen) Bei der Beurteilung der Grundgangarten durch die Sachverständigen werden die Hengste unter dem Reiter vorgestellt. Bei der Beurteilung der Rittigkeit (Testreitertest) wird jeder Hengst von jedem Testreiter geritten und hinsichtlich seiner Rittigkeit beurteilt. Bei der Überprüfung der Springanlage durch die Richter werden die Hengste im Freispringen hinsichtlich ihrer Manier und ihres Vermögens beurteilt. (1.6) Beurteilungsrichtlinien Die Bewertung der Merkmale erfolgt in Anlehnung an 14 ZVO: 10 = ausgezeichnet 5 = genügend 9 = sehr gut 4 = mangelhaft 8 = gut 3 = ziemlich schlecht 7 = ziemlich gut 2 = schlecht 6 = befriedigend 1 = sehr schlecht Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die Verbesserung der Reitpferdeeigenschaften der Populationen. Die Hengste sind bei Anlieferung und während der gesamten Trainingszeit hinsichtlich ihrer Kondition, Konstitution, Befindlichkeit und Gesundheit genauestens zu beobachten. Hengste, die hinsichtlich dieser Kriterien zu

12 beanstanden sind, werden nicht zur Veranlagungsprüfung zugelassen bzw. sind vom weiteren Training sowie von der Prüfung auszuschließen. (1.7) Zentrale Auswertung der Prüfungsergebnisse bei der FN Bei der Ermittlung der Endergebnisse (gewichtete Endnoten) jedes einzelnen Hengstes werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Der Quotient aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis als gewichtete Endnote. Die Berechnung des Endergebnisses als gewichtete Endnote ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Darüber hinaus erfolgt eine Auswertung entsprechend der Schwerpunkte in den Disziplinen Dressur und Springen als dressurbetont" gewichtete Endnote sowie als springbetont" gewichtete Endnote. Gewichtete VL** SV** TR** Endnote 30. Tag 30. Tag 30. Tag 30. Tag Interieur* 10,0 Trab 3,0 7,0 Galopp 3,0 7,0 Schritt 3,0 7,0 Rittigkeit 10,0 10,0 10,0 Freispringen 10,0 20,0 Summe A = 39,0 B = 41,0 C = 20,0 Endergebnis A +B + C / 100 * Interieur = Charakter, Temperament, Leistungsbereitschaft, Konstitution (zu gleichen Teilen) ** VL = Vorprüfungsleiter, SV = Sachverständige, TR = Testreiter

13 VL** SV** TR** Disziplinbetonte 30. Tag 30. Tag 30. Tag 30. Tag Endnoten*** Dre. / Spr. Dre. / Spr. Dre. / Spr. Dre. / Spr. Interieur* 0,0 / 0,0 Trab 10,0 / 0,0 15,0 / 0,0 Galopp 10,0 / 5,0 15,0 / 10,0 Schritt 10,0 / 0,0 15,0 / 0,0 Rittigkeit 10,0 / 5,0 7,5 / 5,0 7,5 / 5,0 Freispringen 0,0 / 25,0 0,0 / 45,0 Summe A = 40,0 / 35,0 Endergebnisse A +B + C / 100 B = 45,0 / 55,0 C = 15,0 / 10,0 * Interieur = Charakter, Temperament, Leistungsbereitschaft, Konstitution (zu gleichen Teilen) ** VL = Vorprüfungsleiter, SV = Sachverständige, TR = Testreiter *** Dre. = dressurbetonte Endnote, Spr. = springbetonte Endnote Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn der Hengst mindestens in 2/3 (66,67%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden ist. Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen der Hengst teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schemata aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung der gewichteten Endnote. Bei Hengsten, die in mehr als 2/3 (66,67%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus der Vorprüfung hochgerechnet. Die hochgerechneten Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen. Den Züchtervereinigungen werden auf Anforderung die gewichtete Endnote sowie die disziplinbetonten Endnoten der Hengste zugesandt. Die Anerkennung des Prüfungsergebnisses obliegt den Züchtervereinigungen. Es werden nur Ergebnisse anerkannt, die mit einem von den der FN angeschlossenen Züchtervereinigungen anerkannten Rechnungsprogramm ausgewertet wurden. Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind vom Vorprüfungsleiter schriftlich festzuhalten und den Züchtervereinigungen zur Verfügung zu stellen

14 (1.8) Veröffentlichung und Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse Nach Beendigung des abschließenden Tests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe des Endergebnisses der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein Zeugnis, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Den Züchtervereinigungen werden auf Anforderung diese Prüfungsergebnisse mit allen Merkmalsnoten der Hengste zugesandt. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse ist Angelegenheit der zuständigen Stelle. Sie ist als Durchschnittsnote in den Merkmalsblöcken Interieur, aus Charakter, Temperament, Leistungsbereitschaft, Konstitution zu (1:1:1:1) Schritt, aus Noten Vorprüfungsleiter, Sachverständige zu (1:1) Trab, aus Noten Vorprüfungsleiter, Sachverständige zu (1:1) Galopp, aus Noten Vorprüfungsleiter, Sachverständige zu (1:1) Rittigkeit, aus Noten Vorprüfungsleiter und beider Testreiter zu (1:(1:1)) Springanlage, aus Noten Vorprüfungsleiter, Sachverständige zu (1:1) vorzunehmen. (1.9) Wiederholung einer Prüfung Die Veranlagungsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der wiederholten Veranlagungsprüfung. Scheidet ein Hengst vor Ablauf der Hälfte der Vorprüfungsdauer aus der Veranlagungsprüfung aus, so liegt eine Veranlagungsprüfung nicht vor. (2) Stationsprüfung für Hengste (2.1) Dauer Die Prüfung dauert mindestens 70 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem abschließenden Leistungstest. (2.2) Orte Von den zuständigen Stellen ausgewählte Prüfungsstationen. (2.3) Mindestgruppengröße Die Prüfung wird in Gruppen durchgeführt, die so gebildet werden, dass möglichst viele Hengste miteinander geprüft und verglichen werden können

15 (2.4) Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Hengste. (Zielgruppe sind nach Veranlagungsprüfung vierjährige Hengste, ohne Veranlagungsprüfung dreijährige Hengste) Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und geritten sein. (2.5) Vorprüfung Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die Hengste vor Beginn des abschließenden Tests am 30. Tag vom Vorprüfungsleiter in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Interieur: Charakter Temperament Leistungsbereitschaft Konstitution 2. Trab 3. Galopp 4. Schritt 5. Rittigkeit 6. Springanlage Freispringen Parcoursspringen (2.6) Leistungstest Der abschließende Leistungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens zwei Testreitern abgenommen. Im einzelnen werden die Hengste in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Trab 2. Galopp 3. Schritt 4. Rittigkeit 5. Springanlage Freispringen Parcoursspringen 6. Geländeprüfung (2.500 m, 450 m/min., 8 Hindernisse) Springmanier Galoppiervermögen (2.7) Beurteilungsrichtlinien Die Bewertung der Merkmale erfolgt in Anlehnung an 14 ZVO : 10 = ausgezeichnet 5 = genügend 9 = sehr gut 4 = mangelhaft 8 = gut 3 = ziemlich schlecht 7 = ziemlich gut 2 = schlecht 6 = befriedigend 1 = sehr schlecht

16 Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die Verbesserung der Reitpferdeeigenschaften der Populationen. Die Hengste sind bei Anlieferung und während der gesamten Trainingszeit hinsichtlich ihrer Kondition, Konstitution und Gesundheit genauestens zu beobachten. Hengste, die konditionell, konstitutionell bzw. gesundheitlich nicht der Norm entsprechen, werden nicht zur Stationsprüfung zugelassen bzw. sind vom weiteren Training sowie von der Prüfung auszuschließen. (2.8) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses jedes einzelnen Hengstes werden die nachfolgenden Merkmale mit dem angegebenen relativen wirtschaftlichen Gewicht im Gesamtindex bzw. in den jeweiligen Teilindices berücksichtigt: Gewichtungsfaktor Merkmale Gesamtindex Dressurindex Springindex VL* SV* TR* VL* SV* TR* VL* SV* TR* Interieur** 2, , ,0 - - Trab 0,25 0,25-0,5 0, Galopp 0,25 0,25-0,5 0, Schritt 0,25 0,25-0,5 0, Rittigkeit 1,5-1,5 2,0-3, Springanlage 0, ,0 - - Freispringen - 0, ,75 - Parcoursspringen - - 1, ,75 Geländeprüfung Springmanier - 0, ,75 - Galoppiervermögen - 0, ,75 - Gesamt 5,0 2,5 2,5 5,5 1,5 3,0 5,0 3,25 1,75 * VL = Vorprüfungsleiter, SV = Sachverständige, TR = Testreiter ** Charakter, Temperament, Leistungsbereitschaft, Konstitution Fünfjährige und ältere Hengste erhalten einen Altersabzug von 5 % gemessen an der Durchschnittsnote der vierjährigen und jüngeren Hengste. Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn der Hengst mindestens in 2/3 (66,67%) der oben genannten Merkmale bewertet worden ist. Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen der Hengst teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des Endergebnisses. Bei Hengsten, die in mehr als 2/3 (66,67%) der oben genannten Merkmale bewertet worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten mittels Regression aus den Noten der Vorprüfung hochgerechnet. Die hochgerechneten Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen

17 Die Anerkennung des Prüfungsergebnisses obliegt den Züchtervereinigungen. Es werden nur Ergebnisse anerkannt, die mit einem von den der FN angeschlossenen Züchtervereinigungen anerkannten Rechenprogramm ausgewertet wurden. Die notwendigen Regressionen werden von der FN festgelegt. Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind vom Vorprüfungsleiter schriftlich festzuhalten und den Züchtervereinigungen mitzuteilen. (2.9) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Nach Beendigung des abschließenden Leistungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe des Endergebnisses der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Den Züchtervereinigungen wird auf Anforderung das Endprüfungsergebnis mit den Einzelergebnissen aller Hengste zugesandt. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse ist Angelegenheit der zuständigen Stellen. (2.10) Wiederholung einer Prüfung Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der wiederholten Stationsprüfung. Scheidet ein Hengst vor Ablauf der Hälfte der Vorprüfungsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor. (3) Turniersportprüfung Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn die Hengste - sofern dies im Zuchtprogramm der jeweiligen Züchtervereinigung festgelegt ist - Erfolge in Eigenleistungsprüfungen im Turniersport nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit durchgeführt. Für Hengste der Populationen des Deutschen Reitpferdes werden folgende Turniersportergebnisse berücksichtigt: die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Dressur oder Springen der Kl. S oder die 3malige Platzierung mindestens in Springen S** oder Dressur Inter II die 3malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in der Vielseitigkeit CCI*/CCI** (bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVL/VM) oder die 3malige Platzierung mindestens in der Vielseitigkeit CCI**/CCI*** (bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVM/VS) in Kombination mit einer Veranlagungsprüfung (gem. ZVO 200f (1)) - der Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des fünfjährigen Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Geländepferdes oder - der Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des sechsjährigen Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Geländepferdes

18 Zuchtstutenprüfungen Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne Tierzuchtgesetz und können als Stationsprüfung oder als Feldprüfung durchgeführt werden. (A) Stationsprüfung Dauer: Die Prüfung dauert mindestens 14 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem abschließenden Test. Orte: Von den zuständigen Stellen ausgewählte Prüfungsstationen. Zulassungsbedingungen: Teilnahmeberechtigt sind 3jährige und ältere Stuten. Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und geritten sein. Vorprüfung: Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die Stuten vor Beginn des abschließenden Tests vom Trainingsleiter in folgenden Merkmalen bewertet: I. Interieur II. Grundgangarten Schritt Trab Galopp III. Rittigkeit IV. Springanlage (Freispringen) Leistungstest: Der abschließende Leistungstest wird von mindestens drei Sachverständigen (mindestens einem Testreiter und zwei Richtern) abgenommen. Im einzelnen werden die Stuten von den Sachverständigen in folgenden Merkmalen bewertet: I. Grundgangarten

19 Schritt Trab Galopp II. Rittigkeit III. Springanlage (Freispringen) Beurteilungsrichtlinien: Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach 14 ZVO: 10 = ausgezeichnet 5 = genügend 9 = sehr gut 4 = mangelhaft 8 = gut 3 = ziemlich schlecht 7 = ziemlich gut 2 = schlecht 6 = befriedigend 1 = sehr schlecht Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die Verbesserung der Reitpferdeeigenschaften der Populationen. Gewichtungsrahmen der Merkmale und Ergebnisermittlung Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen Stute werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Jede Züchtervereinigung legt in ihrer Satzung die entsprechenden Merkmalsgewichte innerhalb des nachfolgenden Gewichtungsrahmens fest. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis (gewichtete Endnote). Trainingsleiter Fremdreiter Sachverständige Gesamt Interieur 10 bis bis 15 Grundgangarten 10 bis bis bis 35 Rittigkeit 10 bis bis 25 0 bis bis 40 Freispringen 10 bis bis bis 30 Gesamt 40 bis bis Die Prüfung gilt als bestanden, wenn ein Endergebnis (gewichtete Endnote) entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Züchtervereinigung erreicht wurde. Die Anerkennung des Endergebnisses obliegt den Züchtervereinigungen

20 Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn die Stute mindestens in 2/3 (66,67%) der oben genannten Merkmale bewertet worden ist. Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen die Stute teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des Endergebnisses. Bei Stuten, die in mehr als 2/3 (66,67%) der oben genannten Merkmale bewertet worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus der Vorprüfung übernommen. Die übernommenen Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen. Die Anerkennung des Prüfungsergebnisses obliegt den Züchtervereinigungen. Hinweise auf Haupt- und Nebenmängel sowie Untugenden im Verlaufe der Prüfung sind vom Trainingsleiter schriftlich festzuhalten und den Züchtervereinigungen mitzuteilen. Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Nach Beendigung des abschließenden Tests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe des Endergebnisses der einzelnen Stute. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Wiederholung einer Prüfung Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der wiederholten Zuchtstutenprüfung. Scheidet eine Stute vor Ablauf der Hälfte der Prüfungsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor. (B) Feldprüfung Dauer: Die Prüfung wird als mindestens 1tägiger Veranlagungstest durchgeführt. Orte: Von den der FN angeschlossenen Züchtervereinigungen ausgewählte Prüfungsorte. Zulassungsbedingungen: Teilnahmeberechtigt sind 3jährige und ältere Stuten. Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und geritten sein. Veranlagungstest:

21 Der Veranlagungstest wird von mindestens drei Sachverständigen (mindestens einem Testreiter und zwei Richtern) abgenommen. Im einzelnen werden die Stuten von den Sachverständigen in folgenden Merkmalen bewertet: I. Grundgangarten Schritt Trab Galopp II. Rittigkeit III. Springanlage (Freispringen) Beurteilungsrichtlinien: Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach 14 ZVO: 10 = ausgezeichnet 5 = genügend 9 = sehr gut 4 = mangelhaft 8 = gut 3 = ziemlich schlecht 7 = ziemlich gut 2 = schlecht 6 = befriedigend 1 = sehr schlecht Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die Verbesserung der Reitpferdeeigenschaften der Populationen. Gewichtungsrahmen der Merkmale und Ergebnisermittlung Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen Stute werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Jede Züchtervereinigung legt in ihrer Satzung die entsprechenden Merkmalsgewichte innerhalb des nachfolgenden Gewichtungsrahmens fest. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis (gewichtete Endnote). Fremdreiter Sachverständige Gesamt Grundgangarten 30 bis bis 50 Rittigkeit 10 bis 35 0 bis bis 40 Freispringen 20 bis bis 40 Gesamt 10 bis bis

22 Die Prüfung gilt als bestanden, wenn ein Endergebnis (gewichtete Endnote) entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Züchtervereinigung erreicht wurde. Die Anerkennung des Prüfungsergebnisses obliegt den Züchtervereinigungen. Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Nach Beendigung des Veranlagungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe des Endergebnisses der einzelnen Stute. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Wiederholung einer Prüfung Die Feldprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das bessere der beiden Ergebnisse Weitere Bestimmungen Vergabe eines Namens bei der Eintragung in das Zuchtbuch Der Zuchtname eines jeden gekörten Hengstes muß über der Zuchtverband vom FN- Bereich Zucht zugelassen werden. Eine direkte Abstimmung zwischen Hengsthaltern und dem FN-Bereich Zucht ist nicht möglich. Ein Name gilt erst dann als vergeben, wenn dieser vom Bereich Zucht genehmigt und der Hengst unter diesem Namen in die FN-Hengstdatei aufgenommen wurde. Der Zuchtverband beantragt den Namen schriftlich, mindestens unter Nennung der Lebensnummer sowie des Vaters und der Mutter. Ein einmal vergebener Zuchtname kann nicht mehr geändert werden, d.h. überall dort, wo der Hengst als Zuchttier auftritt, wird unter seiner Lebensnummer stets der gesamte in der FN-Hengstdatei registrierte Name verwendet. Dies ist unabhängig davon, ob der betreffende Hengst als Turnierpferd unter einem anderen Namen geführt wird. Wird ein Hengstname ohne Zustimmung des Bereiches Zucht verwendet, so wird der Hengst als Zuchttier in der FN-Hengstdatei unter der Bezeichnung Name nicht genehmigt" geführt (z.b. im Jahrbuch Zucht und im Scheckheft seiner Nachkommen). Ein Name gilt als gesperrt, wenn dieser bzw. ein in Schreibweise oder Phonetik sehr ähnlicher Name bereits einmal vergeben wurde. Zusatzbuchstaben sind nur dann möglich, wenn der Name auch ohne Zusätze freigegeben werden kann. Aufgehoben wird die Sperrung für Namen von Hengsten, die seit 15 Jahren keine Nachkommen-Jahresgewinnsumme mehr haben, sofern sie Geburtsjahrgang 1973 und

23 älter sind sowie für Namen von Hengsten, die aus dem Deckeinsatz ausgeschieden sind, sofern sie seit 15 Jahren keine Nachkommen-Jahresgewinnsumme mehr haben. Für noch nicht gekörte Hengste kann eine vorübergehende Reservierung von Namen nach den o.g. Bedingungen bei der Anmeldung zu einer Stationsprüfung erfolgen. Die Prüfungsstationen informieren den FN-Bereich Zucht über Lebensnummern und Namen der angemeldeten Kandidaten. Kann ein Name nicht genehmigt werden, so erhält der Hengsthalter über die Prüfungsanstalt eine schriftliche Mitteilung des FN-Bereiches Zucht, um einen neuen Namen über den Zuchtverband benennen zu lassen. Zuständig ist entweder der Zuchtverband, bei dem der Hengst zur Erstkörung vorgestellt werden soll oder die Ursprungszüchtervereinigung des Hengstes. Wird ein Hengst innerhalb von vier Jahren nach der Namensreservierung nicht als gekört gemeldet, so wird sein Name wieder freigegeben. Der Zuchtverband hat die Möglichkeit, einzelne Namen grundsätzlich sperren zu lassen. Diese sind dem Bereich Zucht schriftlich mitzuteilen. Ausnahmeregelungen: a) Namen von Englischen Vollblut-, Traber-, Araber- sowie im Ausland gezogenen Hengsten, die bereits im Zuchtbuch der Ursprungszüchtervereinigung geführt werden, werden grundsätzlich beibehalten. b) Ein für einen Hengst einmal vergebener Name darf für Vollbrüder dieses Hengstes mit dem entsprechenden Zusatz II etc. verwendet werden. c) Hengste, die bei der Eintragung in die FN-Hengstdatei bereits Erfolge in Prüfungen der Klasse S erzielt haben, können ihren Sportnamen auch in der Zucht weiterführen, auch wenn dieser bereits vergeben ist.

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