Ursprungszuchtbuch der Rasse Württemberger

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1 Gomadingen, Januar 2013 Ursprungszuchtbuch der Rasse Württemberger Regeln über die Führung von Zuchtbüchern der Rasse Württemberger Grundsätze und Regeln für Zuchtorganisationen der EU im Sinne der Entscheidung der Europäischen Kommission (92/353/EWG) vom 11. Juni 1992 mit Kriterien für die Zulassung bzw. Anerkennung der Zuchtorganisationen und Züchtervereinigungen, die Zuchtbücher für eingetragene Equiden der Rasse Württemberger führen oder anlegen. Einleitung Der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e. V., Am Dolderbach 11, Gomadingen-Marbach, ist in Übereinstimmung mit der Entscheidung 92/353/EWG sowie mit der Verordnung über Zuchtorganisationen (Tierzuchtorganisationsverordnung - TierZOV) vom (geändert am ) anerkannt als Züchtervereinigung, die das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Württemberger führt. Jede Organisation, die ein Zuchtbuch der Rasse Württemberger führt, muss dem Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e. V. die Normen des eigenen Zuchtbuchs mitteilen. Der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e. V. stellt Grundsätze über den Ursprung der Rasse gemäß Nummer 3 b des Anhangs der Entscheidung 92/353/EWG wie folgt auf: Rassen, die im Rahmen des Zuchtprogramms zur Veredlung vorgesehen sind In das Zuchtbuch können Hengste und Stuten eingetragen werden, die einer Reitpferderasse angehören, deren Zuchtbuch über den Ursprung von einer in einem Mitgliedsstaat der EU anerkannten Züchtervereinigung geführt wird. Sie müssen dem grundlegenden Zuchtziel der Rasse Württemberger entsprechen oder durch eine außergewöhnlich hohe Leistung im Spring-, Dressur- oder Vielseitigkeitssport ihre besondere züchterische Eignung nachgewiesen haben. Außerdem können Hengste und Stuten der Rassen Englisches und Arabisches Vollblut eingetragen werden.

2 1. System der Abstammungsaufzeichnung Das Zuchtbuch muss für jedes eingetragene Zuchttier folgende Angaben enthalten: a) Name des Zuchttieres b) Name und Anschrift des Züchters, sowie des Eigentümers oder des Tierhalters c) Deckdatum, Art der Bedeckung d) Rasse, Geburtsdatum des Zuchttieres e) Geschlecht des Zuchttieres f) Lebensnummer (UELN) des Zuchttieres g) Farbe und Abzeichen des Zuchttieres, einschließlich graphischer Darstellung von Farbe und Abzeichen h) Lebensnummer (UELN), Farbe, Abzeichen und Kennzeichnung der Eltern und bei reinrassigen Zuchttieren der Großeltern i) Kennzeichnung (z. B. Brand und/oder Mikrochip) sowie DNA-Typisierung (soweit vorhanden), Ort und Datum der Ausstellung der Zuchtbescheinigung bzw. des Equidenpasses0 j) drei Vorfahrengenerationen (soweit bekannt) k) Bewertung der äußeren Erscheinung mit Datum (Rasse- und Geschlechtstyp, Qualität des Körperbaus, Korrektheit des Fundaments und Bewegungsablaufs, Schritt, Trab, Galopp, Freispringen und Gesamteindruck) l) alle bekannten Ergebnisse von Körungen, Leistungsprüfungen mit Datum und Prüfungsform m) Ausstellungs- und Prämiierungserfolge, soweit für das Zuchtprogramm von Bedeutung n) die Nachzucht: bei Hengsten eingetragene Söhne und Töchter mit Lebensnummern; bei Stuten gesamte Nachzucht mit Lebensnummern (UELN) o) das Ergebnis der neuesten Zuchtwertschätzung mit Datum (sofern Zuchtwertschätzung durchgeführt wird) p) Entscheidungen über Eintragung und Änderungen im Zuchtbuch q) Entscheidungen über Besamungserlaubnis r) Datum und Ursache des Abgangs soweit bekannt s) für gekörte und eingetragene Hengste sowie die Hengstmütter das Ergebnis der DNA-Typisierung o- der eines anderen nach Tierzuchtrecht zulässigen Verfahrens, für alle anderen DNA- Untersuchungsnummer soweit bekannt t) Angaben über Zwillingsgeburten, Totgeburt, Resorption, Abort

3 u) bei Zuchtpferden, die aus einem Embryotransfer hervorgegangen sind, die genetischen und leiblichen Eltern sowie die Testergebnisse, die zur Überprüfung ihrer Identität und Abstammung ihrer Nachkommen erforderlich sind v) Darüber hinaus sind alle Änderungen von Angaben zu dokumentieren. Stichtag der Jahrgangszugehörigkeit ist der 1.11.; nach dem geborene Fohlen werden dem nächsten Jahrgang zugeordnet 2. Definition der Merkmale der Rasse Reitpferd Baden-Württembergischer Zucht, genannt Württemberger. Herkunft Aus bodenständigen, durch den Einsatz von Veredlerhengsten zum vielseitigen Reitpferd umgezüchteten Warmblutschlägen und von aus europäischen Reitpferdezuchten zugekauften Zuchttieren abstammend. I. Äußere Erscheinung Farben Fuchs, Brauner, Rappe, Schimmel, Schecke Größe 160 cm bis 175 cm Typ Erwünscht ist das Erscheinungsbild eines eleganten, großlinigen und harmonischen Reitpferdes. Die Prägung durch Edelblut soll in einem trockenen und ausdrucksvollen Kopf, einem großen Auge, gutgeformter Halsung, plastischer Bemuskelung sowie korrekten, klaren Gliedmaßen zum Ausdruck kommen. Zuchthengste und Zuchtstuten sollen über einen deutlichen Geschlechtsausdruck verfügen. Unerwünscht sind insbesondere ein derbes, plumpes Erscheinungsbild, ein grober Kopf, verschwommene Konturen, unklare Gelenke und bei Zuchtpferden fehlender Geschlechtsausdruck.

4 Körperbau Erwünscht ist ein harmonischer, für Reitzwecke jeder Art geeigneter Körperbau. Dazu gehören eine mittellange, sich zum Kopf hin verjüngende Halsung, gute Ganaschenfreiheit, eine große, schräg gelagerte Schulter, ein markanter, weit in den Rücken hineinreichender Widerrist, ein mittellanger, gut bemuskelter Rücken, ausreichende Brusttiefe, eine lange, leicht geneigte, kräftig bemuskelte Kruppe, eine harmonische Rumpfaufteilung in Vor-, Mittel- und Hinterhand. Erwünscht ist weiterhin ein zum Körperbau passendes, trockenes Fundament mit korrekten, großen Gelenken, mittellangen Fesseln und wohlgeformten Hufen, das eine lange Gebrauchsfähigkeit erwarten lässt. Außerdem eine korrekte, d. h. von hinten gesehen gerade Gliedmaßenstellung, ein von der Seite gesehen geradegestelltes Vorderbein und ein im Sprunggelenk mit etwa 150 Grad gewinkeltes Hinterbein sowie eine jeweils gerade Zehenachse mit etwa 45 bis 50 Grad zum Boden Unerwünscht ist ein insgesamt unharmonischer Körperbau, insbesondere eine kurze, schwere oder tief angesetzte Halsung, eine kleine, steile Schulter, ein kurzer oder wenig markanter Widerrist, ein zu kurzer oder überlanger, weicher Rücken, eine feste oder aufgewölbte Nierenpartie, eine kurze oder gerade Kruppe mit hohem Schweifansatz, geringe Brusttiefe und hochgezogene Flanken mit kurzer Hinterrippe sowie unkorrekte Gliedmaßen. Hierzu gehören kleine, schmale oder eingeschnürte Gelenke, schwache Röhrbeine und kurze, steile oder überlange, weiche Fesseln sowie zu kleine Hufe, insbesondere mit nach innen gerichteten Trachten. Unerwünscht sind weiterhin zehenweite, zehenenge, bodenweite, bodenenge, rückbiegige, steile oder säbelbeinige, kuhhessige oder fassbeinige Gliedmaßenstellungen. II. Bewegungsablauf Grundgangarten Erwünscht sind fleißige, taktmäßige und raumgreifende Grundgangarten (Schritt Viertakt, Trab Zweitakt, Galopp Dreitakt). Der Bewegungsablauf im Schritt soll losgelassen, energisch und erhaben sein bei klarem Ab- und Auffußen. Der Bewegungsablauf im Trab und Galopp soll bei klar erkennbarer Schwebephase elastisch, schwungvoll, leichtfüßig, getragen und mit natürlicher Aufrichtung und Balance ausgestattet sein.

5 Der aus aktiv arbeitender, deutlich abfußender Hinterhand entwickelte Schub soll über einen locker schwingenden rücken auf die frei aus der Schulter vorgreifende Vorhand übertragen werden. Etwas Knie- Aktion ist erwünscht. Unerwünscht sind insbesondere kurze, flache und unelastische Bewegungen bei festgehaltenem Rücken sowie schwerfällige, auf die Vorhand fallende oder untaktmäßige Bewegungen sowie schwankende und schaukelnde oder deutlich bügelnde, drehende, bodenenge, zehenenge, bodenweite oder zehenweite Bewegungen. Springen Erwünscht ist ein geschicktes, vermögendes und überlegtes Springen, welches Gelassenheit und Intelligenz erkennen lässt. Im Ablauf sind deutliches Sich-Aufnehmen, ein schnelles Abfußen beim Absprung, ein ausgeprägt schnelles Anwinkeln der Gliedmaßen (möglichst waagerechte Haltung des Unterarmes über dem Sprung), ein aufgewölbter Rücken bei deutlich hervortretendem Widerrist und abwärts gebogener Halsung mit sich öffnender Hinterhand (Bascule) erwünscht. Beim Gesamtablauf soll der Fluss der Bewegung und der Rhythmus des Galopps erhalten bleiben. Unerwünscht ist insbesondere ein unkontrolliertes oder auch unentschlossenes Springen mit hängenden Beinen, hoher Nase über dem Sprung, verbunden mit einem weggedrückten Rücken, bei dem der Fluss der Bewegung und der Rhythmus des Galopps verlorengehen. III. Innere Eigenschaften/Leistungsveranlagung/Gesundheit Erwünscht ist ein unkompliziertes, umgängliches, gleichzeitig einsatzfreudiges, nervenstarkes und verlässliches Pferd, das einen wachen, intelligenten Eindruck macht und durch sein Auftreten und Verhalten gute Charaktereigenschaften sowie ein gelassenes, ausgeglichenes Temperament erkennen lässt. Unerwünscht sind insbesondere im Umgang schwierige nervöse oder heftige Pferde. Erwünscht ist ein rittiges, vielseitig veranlagtes. leistungsbereites und leistungsfähiges, für Reit- und Sportzwecke jeder Art geeignetes Pferd, insbesondere für die Disziplinen Dressur, Springen Vielseitigkeit und Fahren.

6 Bei der Körung und Zuchtbucheintragung werden Freilaufen und Freispringen überprüft. Zur Erkennung der Leistungsveranlagung werden in der Regel im Alter von drei Jahren folgende Merkmale überprüft: Charakter und Temperament Rittigkeit Grundgangarten Springen Bei Hengsten und Stuten, die im Zuchtprogramm eine herausragende Rolle spielen sollen, wird auch später eine altersgemäße Eignungsprüfung im Reitsport erwartet. Entsprechende Anforderungen werden von dem dafür zuständigen Beirat definiert (siehe Sporthengstprogramm). Zuchttiere, die die dort formulierten Mindestanforderungen nicht erfüllen, können aus dem Zuchtprogramm ausgeschlossen werden. Erwünscht sind weiterhin robuste Gesundheit, gute physische und psychische Belastbarkeit, natürliche Fruchtbarkeit sowie das Freisein von Erbfehlern. Bei älteren Zuchttieren wird erwartet, dass sie bei einer Zuchtwertschätzung aufgrund der reitsportlichen Ergebnisse ihrer Nachzucht ein überdurchschnittliches Ergebnis erzielen. 3. Grundprinzipien des Systems der Kennzeichnung Die Identifizierung der Pferde erfolgt mit Hilfe der folgenden Methoden: a) Angabe von Geschlecht, Geburtsdatum, Beschreibung von Farbe und Abzeichen im Textformat sowie als ausgefüllte Graphik. b) Vergabe einer eindeutigen Lebensnummer (UELN) nach den Bestimmungen der nationalen Dachorganisation der Pferdezucht. In Deutschland wird für jedes Fohlen, das eine Zuchtbescheinigung erhält, eine Lebensnummer gemäß den gültigen Bestimmungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) vergeben. Eingetragene Hengste und Stuten werden unter der UELN im Zuchtbuch geführt. Die Abkürzung der Zuchtbuchuntergliederung wird der UELN vorausgestellt. Von anderen in Deutschland anerkannten Züchtervereinigungen vergebene UELN werden übernommen. c) Die Pferde sind gemäß EG-Verordnung 504/2008 zu kennzeichnen und die entsprechende Codierung im Zuchtbuch und der Zuchtbescheinigung einzutragen. Die Züchtervereinigung führt zusätzlich ein kontrollierbares Register über die Verwendung von Chips zur elektronischen Kennzeichnung. Es sind nur Transponder und Lesegeräte nach EG-Verordnung 504/2008 (ISO 11784/11785) zulässig. Bei elektronischer Kennzeichnung ist die entsprechende Codierung im Zuchtbuch und in der Zuchtbescheinigung einzutragen. Zusätzlich kann die Kennzeichnung durch

7 ein Brandzeichen auf den linken Hinterschenkel ergänzt werden. Auch das Brandzeichen ist auf der Zuchtbescheinigung und im Zuchtbuch zu vermerken. d) Brennen eines Fohlenbrandes mit einer Nummer auf den linken Hinterschenkel. Brandzeichen für Württemberger in Baden-Württemberg: Der Fohlenbrand richtet sich nach der Eintragung der Mutter. Er wird auf der Zuchtbescheinigung und im Zuchtbuch vermerkt. In Deutschland wird mit dem Fohlenbrand zusätzlich die 12. und 13. Ziffer der Lebensnummer eingebrannt. e) Die Namen von männlichen Zuchttieren beginnen mit dem Anfangsbuchstaben des Vaters, die der weiblichen Zuchttiere mit dem Anfangsbuchstaben der Mutterlinie (Stammmutter, 2. und 3. Generation Anfangsbuchstaben der Mütter). Der bei Eintragung in ein Zuchtbuch vergebene Name muss beibehalten werden. Ein für einen Hengst einmal vergebener Name darf nicht mehr für einen anderen als den Vollbruder dieses Hengstes (mit entsprechendem Zusatz II etc.) verwendet werden. 4. Definition des grundlegenden Zuchtziels Erklärtes Ziel ist die Zucht eines Pferdes, das höchste Anforderungen im Reitsport (Springen, Dressur, Vielseitigkeit) erfüllt. Die traditionell vorhandene hohe Eignung für den Breitensport und die Veranlagung für den Fahrsport bei bestimmten Linien sind ebenso erwünscht. Das sich an den Marktforderungen orientierende Zuchtziel dient der Förderung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere der Wettbewerbsfähigkeit. Angestrebt wird dieses Ziel durch das Zucht- sowie das Sporthengsteprogramm, ein besonders hohes Anspruchsniveau bei der Körung und Eintragung von Hengsten und daraus resultierend ein möglichst weites Hengst/ Stutenverhältnis. Die Bewertung erfolgt gemäß der im Zuchtprogramm der Rasse definierten Bewertungssysteme in Anlehnung an die LPO in ganzen und halben Noten: 10 = ausgezeichnet 4 = mangelhaft 9 = sehr gut 3 = ziemlich schlecht 8 = gut 2 = schlecht 7 = ziemlich gut 1 = sehr schlecht 6 = befriedigend 0 = nicht ausgeführt/nicht bewertet 5 = genügend

8 5. Unterteilung der Zuchtbücher in Abschnitte Das Zuchtbuch wird wie folgt unterteilt: Die Zuchtbücher für Hengste und Stuten bestehen aus einer Hauptabteilung und einer Besonderen Abteilung (offenes Zuchtbuch). Abteilung Hengstbuch Stutbuch Hauptabteilung Besondere Abteilung (offenes Zuchtbuch) Hengstbuch I Hengstbuch II Vorbuch Hengste Stutbuch I (Z und Z*) Stutbuch II (V1) Vorbuch Stuten (V2) Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher Es werden Hengste und Stuten nur dann in das Zuchtbuch eingetragen, wenn sie identifiziert sind, ihre Abstammung nach den Regeln des Ursprungszuchtbuches festgestellt wurde und sie die nachfolgend aufgeführten Eintragungsbedingungen erfüllen. Ein Tier aus einem anderen Zuchtbuch der zugelassenen Rassen muss in den Abschnitt des Zuchtbuches eingetragen werden, dessen Kriterien es entspricht. Die Leistung und Abstammung der Vorfahren sind dabei ebenso zu beachten wie die des Tieres selbst Hengstbuch Hengstbuch I(Hauptabteilung des Zuchtbuches) Endgültige Eintragung in das Hengstbuch I Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (insgesamt vier Generationen) im Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, deren Mütter in dem Stutbuch I oder einem dem Stutbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die auf einer Körung des Verbandes mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anhang 1 aufweisen

9 die in der 70-tägigen Leistungsprüfung im HLP-Zuchtwert Dressur oder Springen mindestens 100 Punkte bei max Punkten Abweichung zum jeweiligen Verwandten-HLP-Zuchtwert und eine gewichtete Endnote von mindestens 7,0 oder eine dressurbetonte bzw. springbetonte Endnote von 8,0 und besser erreicht haben. Für Hengste mit mind. 50% Englischem Vollblut, Arabischem Vollblut oder Shagya Araberblut in den ersten beiden Generationen gelten die gleichen Notengrenzen, jedoch ein Mindestzuchtwert von 80 Punkten in Dressur oder Springen bei max Punkten Abweichung zum jeweiligen Verwandten-HLP-Zuchtwert oder die nach vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen oder Vielseitigkeit erreicht haben. o die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Springen der Kl. S* oder die 3malige Platzierung mindestens in Springen Kl. S** oder o die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Dressur der Kl. S oder die 3malige Platzierung mindestens in Dressur Kl. S - Intermediaire II oder o die 3malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in der Vielseitigkeit CCI*/CIC** (bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVL/VM) oder o die 3malige Platzierung mindestens in der Vielseitigkeit CCI**/CIC*** (bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVM/VS) oder o in Kombination mit einer Veranlagungsprüfung - der Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des fünfjährigen Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes oder - der Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des sechsjährigen Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes. Hengste der Zuchtrichtung Rennpferd erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistungsprüfung für die Zuchtrichtung Reitpferd auch dann, - wenn sie in Flachrennen ein Generalausgleichsgewicht (GAG) von mindestens 70 kg oder in Hindernisrennen von mindestens 75 kg oder - mindestens ein Generalausgleichsgewicht (GAG) von 65 kg in Flachrennen, 70 kg in Hindernisrennen bei mindestens 20 Starts in insgesamt drei Rennzeiten erreicht haben. Hengste der Rassen Anglo-Araber, Arabisches Vollblut und Shagya Araber erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistung für die Zuchtrichtung auch dann, wenn sie in Leistungsprüfungen gemäß der Bestimmungen des Zuchtprogramms ihrer eigenen Rassen erfolgreich geprüft worden sind.

10 Hengste der Rasse Arabisches Partbred - Typ Deutsches Reitpferd erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistung auch dann, wenn sie in der Leistungsprüfung ZSAA/VZAP-Turniersportprüfung gemäß der Bestimmungen des Zuchtprogramms ihrer eigenen Rasse erfolgreich geprüft worden sind. Die Hengste, die die im Zuchtprogramm des Verbandes für die Eintragung in das Hengstbuch I festgelegten zusätzlichen Kriterien erfüllen. Vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I Auf Antrag können Hengste vorläufig in das Zuchtbuch für Hengste (Hengstbuch I) eingetragen werden, die dreijährig sind und noch keine Hengstleistungsprüfung nach Zuchtverbandsordnung der FN (ZVO) abgelegt haben, aber die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Diese vorläufige Eintragung gilt nur für die Decksaison bis zum 31. Oktober des Zuchtjahres als dreijähriger Hengst und erlischt automatisch für die Decksaison als vierjähriger Hengst. Diese Hengste können im Rahmen des Zuchtprogramms des Verbandes für eine begrenzte Anzahl an Stuten vorläufig eingetragen werden. die drei- oder vierjährig sind und noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung abgelegt haben, aber die übrigen Voraussetzungen für die Eintragung in das Hengstbuch I sowie folgende Bedingung erfüllen: wenn die Hengste in einer Veranlagungsprüfung nach ZVO der FN im HLP-Zuchtwert Dressur oder Springen mindestens 100 Punkte bei max Punkten Abweichung vom jeweiligen Verwandtenzuchtwert und eine gewichtete Endnote von mindestens 7,0 oder eine dressurbetonte bzw. springbetonte Endnote von 8,0 und besser erzielt haben. Für Hengste mit mind. 50% Englischem Vollblut, Arabischem Vollblut oder Shagya Araberblut in den ersten beiden Generationen gelten die gleichen Notengrenzen, jedoch ein Mindestzuchtwert von 80 Punkten in Dressur oder Springen bei max Punkten Abweichung zum jeweiligen Verwandten-HLP-Zuchtwert. Diese vorläufige Eintragung gilt dann für die Decksaison als drei- und vierjähriger Hengst. die fünfjährig sind und noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung abgelegt haben, aber die übrigen Voraussetzungen sowie die Bedingungen für die vorläufige Eintragung von 4-jährigen Hengsten erfüllen und der Nachweis einer bei der FN registrierten Platzierung, mit einem Ergebnis von mindestens 7,5 in einer Dressurpferde-, Springpferde- oder Geländepferdeprüfungen der Klasse A oder einer Eignungsprüfung als vierjähriger Hengst vorliegt.. Die nachweisliche Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen Reitpferdes (drei- oder vierjährig) kann den Nachweis der Platzierung ersetzen. Diese vorläufige Eintragung gilt für die Decksaison als fünfjähriger Hengst. Für sechsjährige und ältere Hengste ist eine vorläufige Zuchtbucheintragung in das Hengstbuch I nicht möglich. (Die HLP-Anforderungen an Prüfungsergebnisse vor 2011 bleiben unverändert.)

11 Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen, deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind. Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden, die auf einer Sammelveranstaltung des Verbandes mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anhang 1 aufweisen Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches) Es können Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen werden, die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Hengste eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel der betreffenden Rasse entsprechen, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 5,0 erreichen. 5.2 Stutbuch Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches: Z bzw. Z*) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (insgesamt vier Generationen) im Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung die im Zuchtprogramm der betreffenden Rasse für die Eintragung in Z* festgelegten Kriterien erfüllen,

12 die die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale aufweisen. Kriterien für die Eintragung in Z*: vollständige Bewertung gemäß dem Zuchtprogramm mit der Gesamtnote von mindestens 7,0 Stuten der Veredlerrassen können auch dann eingetragen werden, wenn deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung des entsprechenden Veredler-Zuchtbuches eingetragen sind und die vorstehenden leistungsmäßigen Anforderungen des Z* erfüllen. Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches: V1) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind. Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anhang 1 Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches: V2) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel der betreffenden Rasse entsprechen, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 5,0 erreichen.

13 Nachzuweisende Ahnengenerationen Ins Hengstbuch eingetragen werden können Hengste deren Väter und Väter der Mütter, der Großmutter und der Urgroßmutter im Hengstbuch I der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind oder eingetragen werden können und deren Mütter in das Stutbuch oder einem dem Stutbuch entsprechenden Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind oder eingetragen werden können. Hengstbuch II: eingetragen werden können Hengste mit einer Zuchtbescheinigung einer anerkannten europäischen Züchtervereinigung, mit der mindestens zwei Vorfahren-Generationen nachgewiesen werden. In den Abschnitt Stutbuch im Zuchtbuch für Stuten können Stuten eingetragen werden, deren Väter und deren Väter der Mütter und der Großmütter Hengste sind, die in das Hengstbuch I der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind oder eingetragen werden können. In den Abschnitt Vorbuch I können Stuten eingetragen werden, deren Väter und deren Väter der Mütter Hengste sind, die in das Hengstbuch I der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind oder eingetragen werden können. In die besondere Abteilung können Stuten eingetragen werden, die im Typ des Reitpferdes stehen und durch die jeweilige Züchtervereinigung identifiziert worden sind. Ausstellung von Zuchtbescheinigungen Für jedes Pferd, bei dem der Vater in das Hengstbuch I und die Mutter in Stutbuch 1 oder Stutbuch 2 eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung als Abstammungsnachweis ausgestellt. Mutter Hauptabteilung Vater Stutbuch I (Z und Z*) Stutbuch II (V1) Vorbuch (Stuten) (V2) Hauptabteilung Hengstbuch I Hengstbuch II Abstammungsnachweis Abstammungsnachweis Geburtsbescheinigung Geburtsbescheinigung Geburtsbescheinigung Geburtsbescheinigung Besondere Abteilung Vorbuch (Hengste) Geburtsbescheinigung Geburtsbescheinigung Geburtsbescheinigung

14 6. Weitere Bestimmungen zum Württemberger Prefix-/Suffixregelung für Württemberger Die Prefix-/Suffixregelung der FN kann für die Rasse Württemberger angewandt werden. 7. Leistungsprüfungen Die Leistungsprüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und werden als Stations- oder Feldprüfung durchgeführt. Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports, nach den Besonderen Bestimmungen der ZVO ( 15 ZVO) sowie nach den HLP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten der ZVO (Teil F der ZVO HLP-Richtlinien) durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stationsprüfung, als Turniersportprüfung oder als Kombination aus Veranlagungsprüfung und Stationsprüfung oder als Kombination aus Veranlagungsprüfung und Turniersportprüfung durchgeführt werden. Für Stations- und Feldprüfungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen der HLP-Richtlinie für Leistungsprüfungen von Hengsten der ZVO (Teil F der ZVO HLP-Richtlinien) verbindlich..

15 Anhang 1: Liste der gesundheitsbeeinträchtigen Merkmale Gesundheitsmerkmale Rasse Untersuchung/ Aufnahme durch... Max. Grad der Ausbildung Eintragungsbestimmungen: Stuten/Hengsten Zuchtbuchabteilungen Monitoring bei erfassten Pferden Kieferanomalien alle Hengste: fachtierärztliche Untersuchung Stuten: Bei Verdacht fachtierärztliche Untersuchung die Schneidezähne dürfen nicht um mehr als 50% der Oberfläche der Zähne vorstehen. Abweichungen eines Zahns/mehrerer Zähnen, wie z.b. schief stehender Zahn/Zähne, gehören zu den Ausschlussgründen. Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Anhang Stuten: Eintragung in Anhang Vermerk in DB des jeweiligen ZV Auskunft bei ZV kann eingeholt werden Weitere Sonderregelungen in den jeweiligen ZVO-Abschnitten der Rassen. bei den Reitpferden: in Hengstbuch und Stutbuch II Kryptorchismus/ Microorchismus alle Hengste: fachtierärztliche Untersuchung beide Hoden sollten in Größe, Form und Festigkeit normal groß und gleich sein und vollständig in das Scrotum abgestiegen sein Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Anhang Vermerk in DB des jeweiligen ZV Auskunft bei ZV kann eingeholt werden bei den Reitpferden: in Hengstbuch und Stutbuch II Hemiplegia laryngis (Lähmung des Kehlkopfes) alle Hengste mit inspiratorischem Atemgeräusch: fachtierärztliche Untersuchung Lähmung des Kehlkopfes Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Hengstbuch II Vermerk in DB des jeweiligen ZV Auskunft bei ZV kann eingeholt werden Osteochondrose Reitpferde Hengste: fachtierärztliche Untersuchung - im Kniegelenk 1 OCD-Befund - im Sprunggelenk und in mehr als 1 weiteren Gelenk jeweils 1 OCD- Befund (3 und mehr OCD-Befunde) Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Hengstbuch II Vermerk in DB des jeweiligen ZV Auskunft bei ZV kann eingeholt werden

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