Anforderungen an die elektronisch zur Verfügung zu stellenden Daten für die Prüfungen nach 15 a Abs. 1 S. 6 Ziffer 2 RSAV

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anforderungen an die elektronisch zur Verfügung zu stellenden Daten für die Prüfungen nach 15 a Abs. 1 S. 6 Ziffer 2 RSAV"

Transkript

1 Bundesversicherungsamt Anlage 4 Referat VII 3 Anforderungen an die elektronisch zur Verfügung zu stellenden Daten für die Prüfungen nach 15 a Abs. 1 S. 6 Ziffer 2 RSAV Stand

2 Vorwort Das Bundesversicherungsamt (BVA) gibt hiermit nach 15 a Abs. 1 S. 6 Ziffer 2 RSAV gegenüber den am Risikostrukturausgleich beteiligten Krankenkassen die Anforderungen an die Aufbereitung der zu prüfenden Unterlagen zu Prüfzwecken vor. Nach 15 a Abs. 1 RSAV sind die Datenmeldungen der Krankenkassen, bezogen auf die Versichertenzeiten- und Risikopoolmeldung und die Zuordnung zu strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) zu prüfen. Hierfür haben die Krankenkassen die in dieser Anforderung beschriebenen Satzarten über alle Stichproben-Versicherten für Prüfzwecke bereitzuhalten und den Prüfdiensten auf Anforderung zu übergeben. Das Recht der Prüfdienste, weiterhin Belege zu Zwecken der Kontrolle anzufordern und zu prüfen, bleibt unberührt. Die Vorgabe einer einheitlichen Datenmeldung schafft Rechtssicherheit bei den Krankenkassen, da mit der Datenmeldung die Prüfinhalte und die Prüftiefe der Prüfdienste standardisiert werden. Das Nähere zu Art und Weise der Einbeziehung der Datenmeldung in die Prüfung wird durch das Prüfhandbuch der Prüfdienste nach 274 SGB V festgelegt. Im Weiteren wird der Verwaltungs- und Programmieraufwand verringert, da alle an den Prüfungen Beteiligten auf der gleichen Datenbasis arbeiten. Dies stellt insbesondere sicher, dass die Prüfungen bei allen Krankenkassen auf gleich hohem Niveau durchgeführt werden können. Weiterhin dient die Datenmeldung der Krankenkassen zur Ermittlung der Stichprobe. Aufgrund der detaillierten Informationen, die aus den Datenmeldungen der Krankenkassen über den Gesamtbestand zu erhalten sind, können zukünftig die Stichproben gezielt verbessert und verfeinert werden. Ergänzende Erläuterungen I. Aufbewahrungsfristen Grundsätzlich gelten die Aufbewahrungsfristen nach 3 Abs. 7, 28a Abs. 9 und 28f Abs. 1 RSAV. Grundlage der Prüfung ist jeweils die dem BVA zuletzt gemeldete amtliche SA 40 bzw. SA 45 Meldung für das Bezugsjahr. Datenmeldungen, die durch eine Korrekturmeldung nach 3 Abs. 5 oder 28a Abs. 3 RSAV und nach 12 Abs. 2 oder 24 Abs. 1 und 1a der Vereinbarung nach 267 Abs. 7 Nr. 1 und Nr. 2 SGB V für ein Bezugsjahr erneut gemeldet wurden, sind Gegenstand der Prüfung. 2

3 II. Prüfung der Versichertenzeiten (inklusive DMP) Für die zu prüfenden Versichertenzeiten (inklusive der DMP) gilt als Stichtag das Datum, an dem die Krankenkasse die entsprechende SA 40 erstellt und gespeichert hat. Dieses Datum ist den Prüfdiensten von den Krankenkassen zu benennen. Zeitgleich mit der Erstellung der amtlichen Satzart 40 für einen Jahresausgleich erstellt die Krankenkasse zum Zwecke der Prüfungen die Satzart 40P Versichertenzeitendaten (inklusive der DMP). Für jeden Versicherten ist mindestens ein Datensatz zu erstellen. Als versichert gilt, wer mindestens einen Tag im zu prüfenden Ausgleichsjahr in der Krankenkasse versichert war. Die Daten sind mit den gleichen Zählprogrammen zu ermitteln, die für die Erstellung der SA 40-Meldung eingesetzt werden. Dabei muss die Selektion der SA 40 und SA 40P bzgl. der Summe der Versicherungstage in den einzelnen RSA-Zellen zu identischen Ergebnissen führen. Die Prüfdienste selektieren auf der Grundlage der SA 40P die in die Prüfungen einzubeziehenden Versicherten der Stichprobe. Zeitgleich zur Meldung der SA 40P hat die Krankenkasse dem für sie zuständigem Prüfdienst die Anzahl der in der SA 40P enthaltenen Versichertenköpfe (versicherte Personen) schriftlich mitzuteilen. III. Risikopoolprüfung Die Identität der SA 45 zu den Angaben der in der SA 73 ff. zu meldenden ausgleichsfähigen Leistungsausgaben, welche in den Jahresausgleich eingeflossen ist, muss gewährleistet sein. Die Prüfdienste übermitteln den Krankenkassen die Risikopooldaten, der für die Stichprobe gezogenen Pseudonyme (Rückmeldedatei). 3

4 IV. Organisation Die entsprechenden Festlegungen hinsichtlich der Organisation der Prüfung wie Prüfankündigungen, Übermittlungsfristen u.ä. werden in den Prüfhandbüchern der Prüfdienste einheitlich bestimmt. V. Technische Anforderungen an Datenaufbau und -überlassung Die gespeicherten Daten werden dem jeweils zuständigen Prüfdienst auf einem von ihm auf PC lesbaren und maschinell verwertbaren Datenträger zur Auswertung überlassen. Bei der Datenträgerüberlassung sind den Prüfdiensten mit den gespeicherten Daten alle zur Auswertung der Daten notwendigen Informationen (z. B. über die Dateistruktur, Formate, Datenfelder sowie interne und externe Verknüpfungen) zur Verfügung zu stellen. Die Übergabe der Daten an die Prüfdienste kann auch, sofern kein anderes, sicheres Verfahren mit den Krankenkassen vereinbart wird, im Hause der Krankenkasse erfolgen. Grundsätzlich gilt für alle Anforderungen an die Datenlieferung die maschinenlesbare Form der Datensätze, sowie deren eindeutige Zuordenbarkeit zu einem Institutionskennzeichen. 4

5 Satzart (SA) Lieferung: separat und nach Institutionskennzeichen getrennt Datensatz (in der SA) Übergabe an: zuständigen Prüfdienst Übergabe in: fester Satzlänge und Textformat Datensatztrennzeichen: Jeder Datensatz muss mit 'Carriage Return Line Feed' (CRLF) abgeschlossen sein. Merke: Bei unterjährigem Wechsel der Versichertenart und/oder des RSA- Status (Versichertengruppe) ist ein neuer Datensatz zu erstellen. Datenfeld (im Datensatz) Übergabe in: fester Datenfeldlänge, definiert, vgl. Aufbau SA xy Feldtyp: definiert, vgl. Aufbau SA xy Struktur: numerische Datenfelder rechtsbündig alle anderen Datenfelder linksbündig Trennzeichen: keine Leerstellen: in Datenfeld xy mit Leerzeichen (Blank) auffüllen Alphanumerische Datenfelder sind mit Blanks aufzufüllen. Numerische Datenfelder sind mit führenden Nullen zu füllen. Merke: Der Begriff der, in der Spalte Inhalt bzw. Erläuterung zu den Satzarten, in einigen Datenfeldern steht, ist nicht gleichbedeutend mit freiwillig. Grundsätzlich sind alle Datenfelder Pflichtfelder und mit der geforderten Information zu füllen. Sollte dies nicht möglich sein, da die entsprechende Information der Krankenkasse nicht vorliegt, ist das betreffende Datenfeld entsprechend der Anzahl seiner Stellen aufzufüllen. 5

6 Feldtyp Alphanumerisch = A Beschreibung Beliebiger Text aus Buchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (Vorzeichen z. B. +/-) Numerisch = N Ziffern und Zahlen, jedoch weder Buchstaben noch Sonderzeichen Kommata und Tausendertrennpunkte sind nicht zulässig. Datum und Betrag sind Untergruppen des Feldtyps Numerisch. Datum = D Jedes Datum wird im Format TTMMJJJJ angegeben. Betrag = B Beträge sind in EURO-Cent ohne Kommata und ohne Währungskürzel anzugeben. Tausendertrennpunkte sind nicht zulässig. Anlagen Anlage a) SA 40P - Versicherungszeiten- und DMP-Prüfung Anlage b) SA 73 - Risikopool-Prüfung HLB-Apotheke Anlage c) SA 74 - Risikopool-Prüfung HLB-Krankenhaus Anlage d) SA 78 - Risikopool-Prüfung HLB-Krankengeld Anlage e) SA 79 - Risikopool-Prüfung HLB-Dialyse 6

7 Anlage a) Feld- Bezeichnung Stellen Feldtyp Inhalt bzw. Erläuterung Nr. von bis Anzahl 1 Satzart A 40P - Versicherungszeiten- und DMP-Prüfung 2 Auswertungsjahr N Es sind die beiden letzten Stellen des auszuwertenden Jahres anzugeben. Beispiel: Daten erhoben für das Jahr 2004, das Auswertungsjahr ist Institutionskennzeichen A Es ist das Institutionskennzeichen der Krankenkasse anzugeben. Die Daten sind getrennt nach den Rechtskreisen Ost und West zu liefern. 4 Betriebsnummer A Optional zum Institutionskennzeichen kann die Betriebsnummer der Krankenkasse angegeben werden. 5 Haupt- bzw. Verwaltungsstellennummer A Durch die Angabe der Verwaltungsstellennummer wird die Zuordnung der Daten nach der Stichprobenziehung vereinfacht, Angabe. 6 Krankenversichertennummer A Es ist die Krankenversichertennummer (KVNR) rechtsbündig einzutragen. Ab 2006 ist die Eindeutigkeit anzustreben. 7 RSA-Alter N Hier ist das Alter analog zur Satzart 40 einzutragen. 8 RSA-Status (Versichertengruppe) N Hier ist die Versichertengruppe analog zur Satzart 40 anzugeben. Die 1. Stelle (x) der Versichertengruppe enspricht dabei dem DMP Status. 0y = Nicht DMP-versichert 1y = DMP-versichert Diabetis mellitus Typ II 2y = DMP-versichert Brustkrebs 3y = DMP-versichert KHK Die 2. Stelle (y) gibt die Versichertengruppenzuordnung n. 2 Abs. 1 RSAV wieder. x1 = Versicherte gem. 2 Abs. 1 Ziffer 1 RSAV x2 = Versicherte gem. 2 Abs. 1 Ziffer 2 RSAV x3 = Versicherte gem. 2 Abs. 1 Ziffer 3 RSAV x4 = Versicherte gem. 2 Abs. 1 Ziffer 4 RSAV x5 = Versicherte gem. 2 Abs. 1 Ziffer 4 RSAV x6 = Versicherte gem. 2 Abs. 1 Ziffer 5 RSAV Bei Wechsel des RSA-Status ist ein neuer Datensatz anzufügen. 9 Geschlecht N 1 = weiblich 2 = männlich 10 Versichertenart A Die Versichertenart ist entsprechend dem Schlüsselverzeichnis der Krankenkasse einzutragen. Bei jedem unterjährigem Wechsel der Versichertenart ist ein neuer Datensatz anzufügen. 11 Versicherungsbeginn D Liegt der Versicherungsbeginn vor dem Ausgleichsjahr, ist frühestens der des zu prüfenden Ausgleichsjahres einzutragen. Bei einem unterjährigen Wechsel der Versichertenart ist der Beginn der Versichertenzeit in der jeweiligen Versichertenart anzugeben. Bei einem unterjährigen Versichertengruppenwechsel, bpw. in ein DMP, ist ein neuer Datensatz zu bilden, dessen Beginndatum der erste Tag der neuen Versichertengruppe ist. 12 Versicherungstage N Es ist die auf den jeweiligen Datensatz (=gemeldeter/enthaltener Versicherungszeitraum in der SA 40 - siehe RSA-Status) entfallende Versicherungsdauer im Auswertungsjahr /zu prüfende Kalenderjahr) in Tagen anzugeben. Die Ermittlung erfolgt entsprechend der Zählweise der Programme der Kasse zur Ermittlung der RSA-Tage.

8 Anlage b) Feld- Bezeichnung Stellen Feldtyp Inhalt bzw. Erläuterung Nr. von bis Anzah 1 Satzart A 73 - HLB-Apotheke-Risikopool-Prüfung 2 Auswertungsjahr N Es sind die beiden letzten Stellen des auszuwertenden Jahres anzugeben. Beispiel: Daten erhoben für das Jahr 2004, das Auswertungsjahr ist Institutionskennzeichen A Es ist das Institutionskennzeichen der Krankenkasse anzugeben. Die Daten sind getrennt nach den Rechtskreisen Ost und West zu liefern. 4 Betriebsnummer A Optional zum Institutionskennzeichen kann die Betriebsnummer der Krankenkasse angegeben werden. 5 Haupt- bzw. Verwaltungsstellennummer A Durch die Angabe der Verwaltungsstellennummer wird die Zuordnung der Daten nach der Stichprobenziehung vereinfacht, Angabe. 6 Krankenversichertennummer A Es ist die Krankenversichertennummer (KVNR) rechtsbündig einzutragen. Ab 2006 ist die Eindeutigkeit anzustreben. 7 Pseudonym A Es ist das von der Krankenkasse für den betreffenden Versicherten in der SA 45 generierte Pseudonym einzutragen. 8 Belegnummer A eindeutige Belegnummer aus dem Abrechnungsdatensatz bei Kostenerstattungen 9 Imagename A eindeutiger Name des Images aus dem Abrechnungsdatensatz 10 IK des Leistungsträgers A Institutionskennzeichen des Leistungsträgers aus dem Abrechnungsdatensatz bei Kostenerstattung 11 Verordnungsdatum D Datum der Verordnung aus dem Abrechnungsdatensatz (wenn nicht gefüllt, letzter Tag des Abrechnungsmonats) 12 PZN A Pharmazentralnummer (PZN) des Arzneimittels ( bei Kostenerstattungen) 13 Vorzeichen Bruttobetrag A Vorzeichen zu Feld "Bruttobetrag", da negative Beträge möglich sind, zu füllen mit '+' oder '-' 14 Bruttobetrag B Bruttopreis des Arzneimittels (bei Kostenerstattungsfällen wird hier ggf. nur der Nettobetrag (also Brutto-Zuzahlung) gemeldet werden) 15 Kennzeichen Zuzahlung A A = Zuzahlung für das Arzneimittel; B = Zuzahlung für die Belegnummer, wenn die Zuzahlung für die Belegnummer (B) gewählt wird, enthält das Feld "Zuzahlung" den gleichen Betrag für alle Datensätze des Belegs (nur eine Variante) 16 Vorzeichen Zuzahlung A Vorzeichen zu Feld "Zuzahlung", da negative Beträge möglich sind, zu füllen mit '+' oder '-' 17 Zuzahlung B Zuzahlung für das Arzneimittel bzw. den Beleg

9 Anlage c) Fel Bezeichnung Stellen Feldtyp Inhalt bzw. Erläuterung d- Nr. von bis Anzah 1 Satzart A 74 - HLB-Krankenhaus-Risikopool-Prüfung 2 Auswertungsjahr N Es sind die beiden letzten Stellen des auszuwertenden Jahres anzugeben. Beispiel: Daten erhoben für das Jahr 2004, das Auswertungsjahr ist Institutionskennzeichen A Es ist das Institutionskennzeichen der Krankenkasse anzugeben. Die Daten sind getrennt nach den Rechtskreisen Ost und West zu liefern. 4 Betriebsnummer A Optional zum Institutionskennzeichen kann die Betriebsnummer der Krankenkasse angegeben werden. 5 Haupt- bzw. Verwaltungsstellennummer A Durch die Angabe der Verwaltungsstellennummer wird die Zuordnung der Daten nach der Stichprobenziehung vereinfacht, Angabe. 6 Krankenversichertennummer A Es ist die Krankenversichertennummer (KVNR) rechtsbündig einzutragen. Ab 2006 ist die Eindeutigkeit anzustreben. 7 Pseudonym A Es ist das von der Krankenkasse für den betreffenden Versicherten in der SA 45 generierte Pseudonym einzutragen. 8 Fallnummer A Identifikationsmerkmal des Falles, entspricht der Aufnahmenummer des Leistungsträgers 9 IK des Leistungsträgers A Hier ist das offizielles Institutionskennzeichen des Leistungsträgers einzutragen. 10 Imagename / Rechnungsnummer A Imagebezeichnung unter der das Image zur Rechnung gespeichert ist (Name der Imagedatei muss mit der Bezeichnung des Images übereinstimmen) bzw. eindeutiges Identifikationsmerkmal der Rechnung; möglich ist die Belegnummer der Krankenkasse oder die Rechnungsnummer des Krankenhauses bzw. der Einrichtung; existieren mehrere Rechnungen zu einer Fallnummer ist jeweils ein weiterer Datensatz zu erstellen 11 Rechnungsbeginn D Beginndatum der in der Rechnung enthaltenen Leistungen, 12 Rechnungsende D Endedatum der in der Rechnung enthaltenen Leistungen, 13 Vorzeichen A Vorzeichen zu Feld "Zahlbetrag", da negative Beträge möglich sind, zu füllen mit '+' oder '-' 14 Zahlbetrag B Betrag, der in die Satzart 45 eingeflossen ist 15 DTA-Abrechnung N 0=nein 1=ja

10 Anlage d) Feld- Bezeichnung Stellen Feldtyp Inhalt, bzw. Erläuterung Nr. von bis Anzahl 1 Satzart A 78 - HLB-Krankengeld-Risikopool-Prüfung 2 Auswertungsjahr N Es sind die beiden letzten Stellen des auszuwertenden Jahres anzugeben. Beispiel: Daten erhoben für das Jahr 2004, das Auswertungsjahr ist Institutionskennzeichen A Es ist das Institutionskennzeichen der Krankenkasse anzugeben. Die Daten sind getrennt nach den Rechtskreisen Ost und West zu liefern. 4 Betriebsnummer A Optional zum Institutionskennzeichen kann die Betriebsnummer der Krankenkasse angegeben werden. 5 Haupt- bzw. Verwaltungsstellennummer A Durch die Angabe der Verwaltungsstellennummer wird die Zuordnung der Daten nach der Stichprobenziehung vereinfacht, Angabe. 6 Krankenversichertennummer A Es ist die Krankenversichertennummer (KVNR) rechtsbündig einzutragen. Ab 2006 ist die Eindeutigkeit anzustreben. 7 Pseudonym A Es ist das von der Krankenkasse für den betreffenden Versicherten in der SA 45 generierte Pseudonym einzutragen. 8 Beginn Arbeitsunfähigkeitsfall D Beginn des der Krankengeldzahlung zugrunde liegenden Arbeitsunfähigkeitsfalles 9 Ende Arbeitsunfähigkeitsfall D Ende des der Krankengeldzahlung zugrunde liegenden Arbeitsunfähigkeitsfalles 10 Beginn Zahlungszeitraum D Beginn der Zahlung des im Feld 'tgl. Krankengeldbetrag' genannten Betrages, 11 Ende Zahlungszeitraum D Ende der Zahlung des im Feld 'tgl. Krankengeldbetrag' genannten Betrages, 12 Vorzeichen A Vorzeichen zu Feld 'tgl. Krankengeldbetrag', da negative Beträge möglich sind, zu füllen mit '+' oder '-' 13 tgl. Krankengeldbetrag B Einzutragen ist das auf den Kalendertag entfallene Bruttokrankengeld inklusive der Beiträge des Leistungsträgers. Ändert sich die Höhe des täglichen Krankengeldbetrages ist ein neuer Datensatz zu erstellen. 14 Krankengeldtage N Einzutragen ist die Anzahl von Tagen für die, der im Feld 'tgl. Krankengeldbetrag', genannte tgl. Krankengeldzahlbetrag geleistet wurde.

11 Anlage e) Fel Bezeichnung Stellen Feldtyp Inhalt bzw. Erläuterung d- Nr. von bis Anzah 1 Satzart A 79 - HLB-Dialyse-Risikopool-Prüfung 2 Auswertungsjahr N Es sind die beiden letzten Stellen des auszuwertenden Jahres anzugeben. Beispiel: Daten erhoben für das Jahr 2004, das Auswertungsjahr ist Institutionskennzeichen A Es ist das Institutionskennzeichen der Krankenkasse anzugeben. Die Daten sind getrennt nach den Rechtskreisen Ost und West zu liefern. 4 Betriebsnummer A Optional zum Institutionskennzeichen kann die Betriebsnummer der Krankenkasse angegeben werden. 5 Haupt- bzw. Verwaltungsstellennummer A Durch die Angabe der Verwaltungsstellennummer wird die Zuordnung der Daten nach der Stichprobenziehung vereinfacht, Angabe. 6 Krankenversichertennummer A Es ist die Krankenversichertennummer (KVNR) rechtsbündig einzutragen. Ab 2006 ist die Eindeutigkeit anzustreben. 7 Pseudonym A Es ist das von der Krankenkasse für den betreffenden Versicherten in der SA 45 generierte Pseudonym einzutragen. 8 Rechnungsbeginn D Beginndatum der in der Rechnung enthaltenen Leistungen, 9 Rechnungsende D Endedatum der in der Rechnung enthaltenen Leistungen, 10 Vorzeichen A Vorzeichen zu Feld "Abrechnungsbetrag" da negative Beträge möglich sind, zu füllen mit '+' oder '-' 11 Zahlbetrag B Für den Rechnungszeitraum gezahlter Betrag.

Datenbestimmung. nach 42 Abs. 2 Satz 3 RSAV

Datenbestimmung. nach 42 Abs. 2 Satz 3 RSAV Datenbestimmung nach 42 Abs. 2 Satz 3 RSAV in der Fassung vom 14.04.2014 Vorbemerkung Das BVA zieht für die Prüfungen nach 42 RSAV die erforderlichen Stichproben ( 42 Abs. 2 Satz 2 RSAV), um sie den Prüfdiensten

Mehr

Datenbestimmung. nach 42 Abs. 3 Satz 1 RSAV

Datenbestimmung. nach 42 Abs. 3 Satz 1 RSAV Datenbestimmung nach 42 Abs. 3 Satz 1 RSAV in der Fassung vom 27.03.2013 Inhalt VORBEMERKUNG... 3 1 ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN... 4 1.1 Abgrenzung der Prüfbereiche... 4 1.2 Datenquellen... 4 1.3 Datenselektion

Mehr

Datensatzbeschreibung zur Evaluation

Datensatzbeschreibung zur Evaluation Datensatzbeschreibung zur Evaluation Satzarten SA500E2 und SA500F2 Anforderungen an die elektronisch zur Verfügung zu stellenden Daten für die Evaluation der medizinischen Inhalte (nach DMP-Richtlinien

Mehr

Datensatzbeschreibung zur Evaluation

Datensatzbeschreibung zur Evaluation Datensatzbeschreibung zur Evaluation Satzarten SA300E2 und SA300F2 Anforderungen an die elektronisch zur Verfügung zu stellenden Daten für die Evaluation der medizinischen Inhalte (nach Richtlinien des

Mehr

Datensatzbeschreibung zur Evaluation

Datensatzbeschreibung zur Evaluation Datensatzbeschreibung zur Evaluation Satzart 600RM Anforderungen an die elektronisch zur Verfügung zu stellenden Daten für die Rückmeldung des Evaluators MNC GmbH an die Bundesverbände sowie die Datenstellen

Mehr

Technische Anlage 1. zur Vereinbarung. über die Übermittlung von Daten. im Rahmen der Arzneimittelabrechnung. gemäß 300 SGB V

Technische Anlage 1. zur Vereinbarung. über die Übermittlung von Daten. im Rahmen der Arzneimittelabrechnung. gemäß 300 SGB V Technische Anlage 1 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß 300 SGB V (zu 4 Abs. 3 und 6 Abs. 3) Vertragsstand: 04.11.1994 Stand der Technischen Anlage:

Mehr

EDV-Schnittstelle für das historisierte Verzeichnis der Versicherten (HVV) im Rahmen der Hausarztzentrierten. (csv-format) Schnittstellenbeschreibung

EDV-Schnittstelle für das historisierte Verzeichnis der Versicherten (HVV) im Rahmen der Hausarztzentrierten. (csv-format) Schnittstellenbeschreibung EDV-Schnittstelle für das historisierte Verzeichnis der Versicherten (HVV) im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung (csv-format) Schnittstellenbeschreibung Dezernat 6 Informationstechnik, Telematik

Mehr

EDV-Schnittstelle für die. (ETV) im Rahmen der Hausarztzentrierten. (csv-format) Schnittstellenbeschreibung

EDV-Schnittstelle für die. (ETV) im Rahmen der Hausarztzentrierten. (csv-format) Schnittstellenbeschreibung EDV-Schnittstelle für die elektronischen Teilnahmeerklärungen der Versicherten (ETV) im Rahmen der Hausarztzentrierten (csv-format) Schnittstellenbeschreibung Dezernat 6 Informationstechnik, Telematik

Mehr

Datensatzbeschreibung zur Kalkulation von Investitionskosten

Datensatzbeschreibung zur Kalkulation von Investitionskosten Datensatzbeschreibung zur Kalkulation von Investitionskosten Version 2012 für das Datenjahr 2011 Inhalt: 1. Daten und Formate 2. Hinweise und Kodeliste 3. Übermittlungsdateien und formate 4. Übermittlungshinweise

Mehr

Änderungsbekanntgabe vom

Änderungsbekanntgabe vom Änderungsbekanntgabe vom 28.07.2010 Mit Inkrafttreten der 19. Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung haben sich Verfahrensänderungen für die Ausgleichsjahre 2009 und 2010 ergeben,

Mehr

Transfervolumen im Risikostrukturausgleich und Risikopool, Jahresausgleich 2007

Transfervolumen im Risikostrukturausgleich und Risikopool, Jahresausgleich 2007 Transfervolumen im Risikostrukturausgleich und Risikopool, Jahresausgleich 27 15 1 14,3 Empfängerkassen erhalten 18,5 Milliarden Euro 5 Mrd. Euro -5,6 1,7 1,3,1,5, AOK BKK KBS EAN EAR IKK SEE -,9-2,2-4,3-1

Mehr

I. Beim Import werden nacheinander in der vorgegebenen Reihenfolge folgende Prüfungen durchgeführt:

I. Beim Import werden nacheinander in der vorgegebenen Reihenfolge folgende Prüfungen durchgeführt: Verfahrensablauf und Datenbereinigungskonzept für die Datenerhebung 2010/2011 im Meldejahr 2012 zur Weiterentwicklung des RSA gemäß 30 RSAV sowie der Korrekturmeldungen der Versichertenstammdaten (Satzart

Mehr

Datenträgeraustausch-Dateien (DTAUS), in denen die Zahlungsaufträge gespeichert sind, weisen folgenden Aufbau auf:

Datenträgeraustausch-Dateien (DTAUS), in denen die Zahlungsaufträge gespeichert sind, weisen folgenden Aufbau auf: Datenträgeraustausch-Dateien (DTAUS), in denen die Zahlungsaufträge gespeichert sind, weisen folgenden Aufbau auf: Datensatz A (Datenträger-Vorsatz) Der Datenträger-Vorsatz enthält den Auftraggeber und

Mehr

Verfahrensbeschreibung für die Berechnung der aufzubringenden Mittel für den Innovationsfonds nach 92a SGB V im Ausgleichsjahr 2018

Verfahrensbeschreibung für die Berechnung der aufzubringenden Mittel für den Innovationsfonds nach 92a SGB V im Ausgleichsjahr 2018 Bundesversicherungsamt Referat 312 Verfahrensbeschreibung für die Berechnung der aufzubringenden Mittel für den Innovationsfonds nach 92a SGB V im Ausgleichsjahr 2018 Bonn, den 14.12.2017 Inhaltsverzeichnis

Mehr

A1-Rückmeldung Ablehnung Arbeitgeber

A1-Rückmeldung Ablehnung Arbeitgeber Seite 1 von 8 A1-Rückmeldung Ablehnung Arbeitgeber Stand: 28.06.2017 Gültig ab: 01.01.2018 Version: 1.1 Seite 2 von 8 Inhaltsverzeichnis 1 Datensatz DXAA - A1-Rückmeldung Ablehnung Arbeitgeber... 3 2 Angaben

Mehr

A1-Rückmeldung Genehmigung Arbeitgeber

A1-Rückmeldung Genehmigung Arbeitgeber Seite 1 von 6 A1-Rückmeldung Genehmigung Arbeitgeber Stand: 28.06.2017 Gültig ab: 01.01.2018 Version: 1.1 Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1 Datensatz - DXAB - A1-Rückmeldung Genehmigung Arbeitgeber...

Mehr

x x x x x Sperrung der betroffenen Datensätze Es kann nicht entschieden werden, welcher Datensatz der richtige ist.

x x x x x Sperrung der betroffenen Datensätze Es kann nicht entschieden werden, welcher Datensatz der richtige ist. Verfahrensablauf und Datenbereinigungskonzept für das Schlüsseljahr 07/08: Datenerhebung 05/06 im Meldejahr 07 zur Weiterentwicklung des RSA gemäß 30 RSAV und der Datenmeldungen 07 im Meldejahr 07/08 für

Mehr

x x x x x Sperrung der betroffenen Datensätze Es kann nicht entschieden werden, welcher Datensatz der richtige ist.

x x x x x Sperrung der betroffenen Datensätze Es kann nicht entschieden werden, welcher Datensatz der richtige ist. Verfahrensablauf und Datenbereinigungskonzept für das Schlüsseljahr 08/09: Datenerhebung 06/07 im Meldejahr 08 zur Weiterentwicklung des RSA gemäß 30 RSAV und der Datenmeldungen 08 im Meldejahr 08/09 für

Mehr

- nur gültig in Verbindung mit der jeweiligen indikationsbezogenen Dokumentation der Anlage 6*, 8*, 10* oder 12* der DMP-A-RL -

- nur gültig in Verbindung mit der jeweiligen indikationsbezogenen Dokumentation der Anlage 6*, 8*, 10* oder 12* der DMP-A-RL - - Anlage 2 Plausibilitätsrichtlinie zur Prüfung der Dokumentationsdaten des indikationsübergreifenden, allgemeinen Datensatzes - nur gültig in Verbindung mit der jeweiligen indikationsbezogenen Dokumentation

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 350. Sitzung (schriftliche

Mehr

Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 430. Sitzung am 12. Dezember 2018 Geschäftsführung des Bewertungsausschusses BESCHLUSS

Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 430. Sitzung am 12. Dezember 2018 Geschäftsführung des Bewertungsausschusses BESCHLUSS BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 430. Sitzung am 12. Dezember 2018 zur Übermittlung von Daten zu den Gesamtbereinigungsmengen von Selektivverträgen für das Berichtsjahr

Mehr

IT in der Arztpraxis OMIM-Stammdatentabelle

IT in der Arztpraxis OMIM-Stammdatentabelle [KBV_ITA_VGEX_Datensatzbeschreibung_OMIM] Dezernat 6 Informationstechnik, Telematik und Telemedizin 10623 Berlin, Herbert-Lewin-Platz 2 Kassenärztliche Bundesvereinigung Version 1.02 Datum: 20.04.2016

Mehr

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 277. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 277. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) BESCHLUSS des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 277. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Übermittlung der Versichertenzahlen in der Satzart ANZVER87a durch die Krankenkassen

Mehr

Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)

Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz) Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz) Version 1.01 Freigabedatum 05.12.2013 Die Datensatzbeschreibung erläutert die Struktur der DaTraV-Daten des Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz).

Mehr

Intrahandelsstatistik

Intrahandelsstatistik Intrahandelsstatistik Datensatzbeschreibung ASCII-Format zur Dateimeldung im Intrahandel Statistik: Intrahandel Version: 2.1 Stand: 20.12.2017 Kontakt: idev-intrahandel@destatis.de Änderungsverlauf Version

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bundesversicherungsamt Referat 312. Bonn, den

Inhaltsverzeichnis. Bundesversicherungsamt Referat 312. Bonn, den Bundesversicherungsamt Referat 312 Verfahrensbeschreibung für die Berechnung der Mittel aus Zusatzbeiträgen im Einkommensausgleich nach 270a Absatz 1 SGB V i.v.m. 43 Absatz 2 RSAV im Ausgleichsjahr 2015

Mehr

Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)

Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz) Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz) Version 1.00 Freigabedatum 26.11.2013 Die Datensatzbeschreibung erläutert die Struktur der DaTraV-Daten des Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz).

Mehr

Lesefassung des B E S C H L U S S E S

Lesefassung des B E S C H L U S S E S Lesefassung des B E S C H L U S S E S des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 385. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung), zuletzt geändert durch den Beschluss des Bewertungsausschusses

Mehr

Plausibilitätsrichtlinie zur Prüfung der Dokumentationsdaten des strukturierten Behandlungsprogramms. Brustkrebs. Folgedokumentation

Plausibilitätsrichtlinie zur Prüfung der Dokumentationsdaten des strukturierten Behandlungsprogramms. Brustkrebs. Folgedokumentation Plausibilitätsrichtlinie zur Prüfung der Dokumentationsdaten des strukturierten Behandlungsprogramms Brustkrebs Folgedokumentation Grundlage: Ziffer I Nummer 5 DMP-Richtlinie gültig ab 18. Juli 2012 Stand

Mehr

So funktioniert der Risikostrukturausgleich bis 2008

So funktioniert der Risikostrukturausgleich bis 2008 So funktioniert der Risikostrukturausgleich bis 2008 Stand: November 2008-2 - - 2-1 Einführung 2 Umsetzung - Überblick über die Berechnungsschritte 2.1 Berechnung des Beitragsbedarfs 2.1.1 Erfassung der

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 385. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 385. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 385. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Übermittlung von Daten zu bereinigungsrelevanten Selektivverträgen bei

Mehr

Advertizor Version 1.1 Formatbeschreibung der Import-Schnittstellen

Advertizor Version 1.1 Formatbeschreibung der Import-Schnittstellen Advertizor Version 1.1 Formatbeschreibung der Import-Schnittstellen Advertizor - Kunden-Schnittstelle Stand 27. Mai 2008 Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1 STAMMDATE-IMPORT SCHITTSTELLE...3 1.1 Definition

Mehr

Erfolgloser Einzug der Zuzahlung gemäß 43c Abs. 1 SGB V

Erfolgloser Einzug der Zuzahlung gemäß 43c Abs. 1 SGB V Abrechnung nach 302 SGB V uag Rechnungen im Korrekturverfahren 7. Ausfüllanleitung Erfolgloser Einzug der Zuzahlung gemäß 43c Abs. 1 SGB V für den Leistungsbereich Heilmittel AOK NordWest, Dortmund (André

Mehr

Zweite Bestimmung. des Bundesversicherungsamtes. nach 273 Abs. 2 Satz 5 SGB V. zur kassenübergreifenden Auffälligkeitsprüfung

Zweite Bestimmung. des Bundesversicherungsamtes. nach 273 Abs. 2 Satz 5 SGB V. zur kassenübergreifenden Auffälligkeitsprüfung Zweite Bestimmung des Bundesversicherungsamtes nach 273 Abs. 2 Satz 5 SGB V zur kassenübergreifenden Auffälligkeitsprüfung im Rahmen der Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich (RSA)

Mehr

Bestimmung. des GKV-Spitzenverbandes. nach 267 Abs. 7 Nr. 1 und 2 SGB V in der Fassung vom

Bestimmung. des GKV-Spitzenverbandes. nach 267 Abs. 7 Nr. 1 und 2 SGB V in der Fassung vom Bestimmung des GKV-Spitzenverbandes nach 267 Abs. 7 Nr. 1 und 2 SGB V in der Fassung vom 02.03.2011 Bestimmung - 1 - Stand: 02.03.2011 Gliederungsübersicht: DEFINITIONEN... 5 VORBEMERKUNG... 6 ERSTER ABSCHNITT:

Mehr

Anhang 3. Datenübermittlungsarten. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI Technische Anlage (Anlage 1)

Anhang 3. Datenübermittlungsarten. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI Technische Anlage (Anlage 1) Anhang 3 Datenübermittlungsarten zur Regelung der Datenübermittlung nach 05 Abs. 2 SGB XI (Anlage ) Stand der Einvernehmlichen 28.02.2002 Festlegung Stand der Technischen Anlage 07.09.207 Stand der Schlüsselverzeichnisse

Mehr

Kommunikationsdatensätze für die Übermittlung von Meldungen Anlage 1

Kommunikationsdatensätze für die Übermittlung von Meldungen Anlage 1 Kommunikationsdatensätze für die Übermittlung von Meldungen Anlage 1 1.1 VOSZ Vorlaufsatz Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden ; Grundstellung = n = numerisches

Mehr

TECHNISCHE ANLAGE ZUM VERTRAG HALLO BABY NACH 140A

TECHNISCHE ANLAGE ZUM VERTRAG HALLO BABY NACH 140A TECHNISCHE ANLAGE ZUM VERTRAG HALLO BABY NACH 140A TECHNISCHE ANLAGE DEZERNAT DIGITALISIERUNG UND IT J. MALISCH (M. WAGNER) 27. MÄRZ 2019 1.02 Seite 1 / KBV / Technische Anlage zum Vertrag Hallo baby nach

Mehr

Wissensdatenbankeintrag zur Classic Line

Wissensdatenbankeintrag zur Classic Line Wissensdatenbankeintrag zur Classic Line Version 2011 WDB Artikel: 20004 Rückmeldungen von den Krankenkassen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Rückmeldungen... 3 1.1 Vorerkrankungen... 3 1.1.1

Mehr

zur Datenerhebung des GKV-Spitzenverbandes, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland

zur Datenerhebung des GKV-Spitzenverbandes, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Bestimmung des Bundesversicherungsamtes nach 269 Abs. 3c Satz 4 SGB V zur Datenerhebung des GKV-Spitzenverbandes, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland für das Folgegutachten zu den

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 349. Sitzung (schriftliche

Mehr

Anhang 3. Datenübermittlungsarten. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI Technische Anlage (Anlage 1)

Anhang 3. Datenübermittlungsarten. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI Technische Anlage (Anlage 1) Anhang 3 Datenübermittlungsarten zur Regelung der Datenübermittlung nach 05 Abs. 2 SGB XI (Anlage ) Stand der Einvernehmlichen 28.02.2002 Festlegung Stand der Technischen Anlage 3.0.2003 Stand der Schlüsselverzeichnisse

Mehr

Höchstpreisvereinbarung. gültig ab und dem

Höchstpreisvereinbarung. gültig ab und dem Anlage 3 c zum Rahmenvertrag über die Durchführung von podologischen en (RV-P) vom 26.06.2002, in der Fassung vom 13.11.2015, gültig ab 01.01.2016 serbringergruppenschlüssel 71 Tarifkennzeichen 13001 Höchstpreisvereinbarung

Mehr

GKV-Stichprobe nach 268 SGB V für das Jahr 2002

GKV-Stichprobe nach 268 SGB V für das Jahr 2002 Leitdatei Dateiumfang (N = 2 300 980): Je Stichprobenversichertem ein Datensatz (ohne Versicherte ohne Versicherungszeiten in 2002). Kriterien für Stichprobenversicherte : Versicherter hatte in 2002 an

Mehr

Satzbeschreibungen Format 4.0 Version: 00 (4.0.00) Rücknahme / Erledigterklärung

Satzbeschreibungen Format 4.0 Version: 00 (4.0.00) Rücknahme / Erledigterklärung Oberlandesgericht Stuttgart Gemeinsame DV-Stelle der Justiz Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren (AGM) Elektronischer Datenaustausch im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren Satzbeschreibungen

Mehr

Technische Anlage. zur. Übermittlung der Leistungserbringerverzeichnisse strukturierter Behandlungsprogramme (DMP) für Koronare Herzkrankheit

Technische Anlage. zur. Übermittlung der Leistungserbringerverzeichnisse strukturierter Behandlungsprogramme (DMP) für Koronare Herzkrankheit Technische Anlage zur Übermittlung der Leistungserbringerverzeichnisse strukturierter Behandlungsprogramme (DMP) für Koronare Herzkrankheit Version: 01 Gültig ab: 02.04.2015 Inhalt: 0 Grundlage 3 1 Austauschformate

Mehr

Risikostrukturausgleich Ergebnisse des Jahresausgleichs 2016 Stand:

Risikostrukturausgleich Ergebnisse des Jahresausgleichs 2016 Stand: Risikostrukturausgleich Ergebnisse des sausgleichs 2016 Stand: 05.02.2018 Bundesversicherungsamt Referat 312 - Risikostrukturausgleich Referat_312@bvamt.bund.de Vorbemerkungen Dieser Foliensatz stellt

Mehr

Festlegungen nach 31 Abs. 4 RSAV für das Ausgleichsjahr Bonn, den

Festlegungen nach 31 Abs. 4 RSAV für das Ausgleichsjahr Bonn, den Festlegungen nach 31 Abs. 4 RSAV für das Ausgleichsjahr 2012 Bonn, den 30.09.2011 0. Vorbemerkung Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat gemäß 31 Absatz 4 Satz 1 Risikostruktur- Ausgleichsverordnung (RSAV)

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 363. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 363. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 363. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zu Datenlieferungen gemäß 64 Abs. 3 Satz 7 bzw. 140a Abs. 6 Satz 3 SGB V

Mehr

Nachtrag vom zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom mit Wirkung zum

Nachtrag vom zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom mit Wirkung zum Nachtrag vom 18.12.2007 zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom 08.12.2006 mit Wirkung zum 01.10.2008 Nachträge zur Anlage 2 Nachtrag 1 Schlüssel 9: Verarbeitungskennzeichen Schlüssel 9: Verarbeitungskennzeichen

Mehr

Bemessung der abgeleiteten Beitragssätze gemäß 242, 243 SGB V

Bemessung der abgeleiteten Beitragssätze gemäß 242, 243 SGB V Bundesversicherungsamt Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn An alle bundesunmittelbaren Krankenkassen nachrichtlich: Spitzenverbände der Krankenversicherungsträger Bundesministerium für Gesundheit Aufsichtsbehörden

Mehr

Bestimmung. des GKV-Spitzenverbandes. nach 267 Abs. 7 Nr. 1 und 2 SGB V in der Fassung vom

Bestimmung. des GKV-Spitzenverbandes. nach 267 Abs. 7 Nr. 1 und 2 SGB V in der Fassung vom Bestimmung des GKV-Spitzenverbandes nach 267 Abs. 7 Nr. 1 und 2 SGB V in der Fassung vom 29.03.2010 Bestimmung - 1 - Stand: 29.03.2010 Gliederungsübersicht: DEFINITIONEN... 5 VORBEMERKUNG... 6 ERSTER ABSCHNITT:

Mehr

Anlage 3 zur Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung

Anlage 3 zur Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung Anlage 3 zur Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung Prüfungen des Datensatz Abfrage Stammdaten (bei den Arbeitgebern) Datensatz Abfrage Stammdaten Zeichendarstellung:

Mehr

Version 1.0. Stand: 11. März gültig ab Dokument des. fachlichen Arbeitskreises DA GKV/SPV-MDK

Version 1.0. Stand: 11. März gültig ab Dokument des. fachlichen Arbeitskreises DA GKV/SPV-MDK Elektronischer Datenaustausch zwischen Kranken-/Pflegekassen (GKV/SPV) und Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) im Mitteilungmanagement (MiMa) Anlage 1 Verfahrensspezifische Datendefinition

Mehr

Satzbeschreibungen Format 4.1 Version 00 (4.1.00) Antrag auf Neuzustellung eines Vollstreckungsbescheids

Satzbeschreibungen Format 4.1 Version 00 (4.1.00) Antrag auf Neuzustellung eines Vollstreckungsbescheids Oberlandesgericht Stuttgart Gemeinsame DV-Stelle der Justiz Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren (AGM) Elektronischer Datenaustausch im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren Satzbeschreibungen

Mehr

Kommunikationsdatensätze für die Übermittlung von Meldungen Anlage 1

Kommunikationsdatensätze für die Übermittlung von Meldungen Anlage 1 Kommunikationsdatensätze für die Übermittlung von Meldungen Anlage 1 1.1 VOSZ Vorlaufsatz Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden ; Grundstellung = n = numerisches

Mehr

39 Absatz 3 Satz 6 RSAV und 41 Absatz 5 Satz 2 RSAV

39 Absatz 3 Satz 6 RSAV und 41 Absatz 5 Satz 2 RSAV Verfahrensbestimmungen nach 39 Absatz 3 Satz 6 RSAV und 41 Absatz 5 Satz 2 RSAV Bundesversicherungsamt Referat 312 Risikostrukturausgleich Bonn, 14.11.2018 Inhaltsverzeichnis VORBEMERKUNGEN 7 I. BERECHNUNG

Mehr

Anlage 3 zur Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung

Anlage 3 zur Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung Anlage 3 zur Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung Prüfungen des Datensatz Abfrage Stammdaten (bei den Arbeitgebern) Datensatz Abfrage Stammdaten Zeichendarstellung:

Mehr

Technische Anlage 1. zur Vereinbarung. über die Übermittlung von Daten. im Rahmen der Arzneimittelabrechnung. gemäß 300 SGB V

Technische Anlage 1. zur Vereinbarung. über die Übermittlung von Daten. im Rahmen der Arzneimittelabrechnung. gemäß 300 SGB V Technische Anlage 1 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß 300 SGB V (zu 4 Abs. 3 und 6 Abs. 3) Vertragsstand: 04.11.1994 Stand der Technischen Anlage:

Mehr

Empfehlung VDA 4927 Ausgabe 3 vom 1997-02-28 Beschreibung der Segmente Strukturbeschreibung für Satzart 721 Version 01 Vorsatz Lieferschein-und Transportdaten Satzlänge 128 (1 x pro DFÜ-Lauf) Kennung Datenelement-Name

Mehr

Struktur / Hierarchie in einer Access-Datei

Struktur / Hierarchie in einer Access-Datei Angewandte Informatik - Access 1 Access-Datenbank (Grundstruktur) Feld - Folge logisch zusammengehörender Zeichen - Inhalt des Feldes : Wert - Eigenschaften des Feldes * Name * Länge (auch variabel!) *

Mehr

Anlage 7. 2 Kostenträger Name der Krankenkasse. 3 Name des Versicherten Familienname, Vorname

Anlage 7. 2 Kostenträger Name der Krankenkasse. 3 Name des Versicherten Familienname, Vorname Anlage 7 zum Vertrag nach 73 a SGB V vom 09.04.2013 zwischen der KVS und den Kassen ( AOK, Knappschaft, IKK, SVLFG und den Ersatzkassen ) im Saarland zur Durchführung des DMP Brustkrebs entspricht wörtlich

Mehr

Datensätze und Datenbausteine sowie Fehlerkatalog Anlage 9.7

Datensätze und Datenbausteine sowie Fehlerkatalog Anlage 9.7 Datensätze und Datenbausteine sowie Fehlerkatalog Anlage 9.7 Prüfungen des Abfragedatensatzes DSVV (bei den Arbeitgebern, Zahlstellen und bei der Rentenversicherung) 9.7 Datensatz: DSVV Versicherungsnummernabfrage

Mehr

Festlegungen nach 31 Absatz 4 RSAV für das Ausgleichsjahr Bonn, den

Festlegungen nach 31 Absatz 4 RSAV für das Ausgleichsjahr Bonn, den Festlegungen nach 31 Absatz 4 RSAV für das Ausgleichsjahr 2014 Bonn, den 06.06.2014 0. Vorbemerkung Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat gemäß 31 Absatz 4 Satz 1 Risikostruktur- Ausgleichsverordnung (RSAV)

Mehr

Bestimmung des GKV-Spitzenverbandes nach 267 Abs. 7 Nr. 1 und 2 SGB V vom 01.02.2016

Bestimmung des GKV-Spitzenverbandes nach 267 Abs. 7 Nr. 1 und 2 SGB V vom 01.02.2016 Bestimmung des GKV-Spitzenverbandes nach 267 Abs. 7 Nr. 1 und 2 SGB V vom 01.02.2016 inkl. Beschreibung des Datenmeldeverfahrens zur Durchführung des Einkommensausgleichs nach 270a SGB V i.v.m. 43 Abs.

Mehr

Stand (8. Fortschreibung) vom mit Wirkung ab

Stand (8. Fortschreibung) vom mit Wirkung ab Inhaltsverzeichnis 5.6 NACHRICHTENTYP RECH (RECHNUNGSSATZ)... 2 5.6.1 SEGMENT REC... 3 5.6.1.1 Tabelle REC-01...3 5.6.1.2 Tabelle REC-02...4 5.6.1.3 Tabelle REC-03...5 5.6.1.4 Tabelle REC-04...6 5.6.1.5

Mehr

Ausfüllanleitung. zum diagnoseübergreifenden allgemeinen Datensatz. für die strukturierten Behandlungsprogramme. KHK, Diabetes mellitus Typ 1 und 2,

Ausfüllanleitung. zum diagnoseübergreifenden allgemeinen Datensatz. für die strukturierten Behandlungsprogramme. KHK, Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Ausfüllanleitung zum diagnoseübergreifenden allgemeinen Datensatz für die strukturierten Behandlungsprogramme KHK, Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma bronchiale und COPD Stand der letzten Bearbeitung:

Mehr

Dokumentation einschließlich der für die Durchführung der Programme erforderlichen personenbezogenen Daten ( 137f Abs. 2 Satz 2 Nr.

Dokumentation einschließlich der für die Durchführung der Programme erforderlichen personenbezogenen Daten ( 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. Anlage 7 zum Vertrag ab 01.07.2013 zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137 f SGB V zur Verbesserung der Versorgungssituation von Brustkrebs-Patientinnen - entspricht wörtlich

Mehr

B E S C H L U S S. mit Wirkung zum 31. August 2016

B E S C H L U S S. mit Wirkung zum 31. August 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 384. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 382. Sitzung

Mehr

Technische Anlage zur Vereinbarung. nach 140a SGB V Technische Anlage. Dezernat 6. Informationstechnik, Telematik und Telemedizin

Technische Anlage zur Vereinbarung. nach 140a SGB V Technische Anlage. Dezernat 6. Informationstechnik, Telematik und Telemedizin Technische Anlage zur Vereinbarung Gesund schwanger nach 140a SGB V Technische Anlage Dezernat 6 Informationstechnik, Telematik und Telemedizin Herbert-Lewin-Platz 2 D-10623 Berlin Datum 09.03.2017 KBV

Mehr

Struktur / Hierarchie in einer Access-Datei

Struktur / Hierarchie in einer Access-Datei Informatik - Access 1 Access-Datenbank (Grundstruktur) Feld (Tabellenspalte) - Folge logisch zusammengehörender Zeichen - Inhalt des Feldes: Wert - Eigenschaften des Feldes * Name (Spaltenüberschrift)

Mehr

Anmeldeverfahren. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 302 SGB V und 105 Abs. 2 SGB XI

Anmeldeverfahren. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 302 SGB V und 105 Abs. 2 SGB XI zur Regelung der Datenübermittlung nach 302 SGB V und 105 Abs. 2 SGB XI Knappschaft-Clearingstelle im Dezernat I.5.5- Seite 1 Anlage zur Regelung des Datenträgeraustausches gem. 302 SGB V u. 105 Abs 2

Mehr

Datensätze und Datenbausteine sowie Fehlerkatalog Anlage 9.7

Datensätze und Datenbausteine sowie Fehlerkatalog Anlage 9.7 Datensätze und Datenbausteine sowie Fehlerkatalog Anlage 9.7 Prüfungen des Abfragedatensatzes DSVV (bei den Arbeitgebern, Zahlstellen und bei der Rentenversicherung) 9.7 Datensatz: DSVV Versicherungsnummernabfrage

Mehr

Plausibilitätsrichtlinie zur Prüfung der Dokumentationsdaten des strukturierten Behandlungsprogramms. Brustkrebs

Plausibilitätsrichtlinie zur Prüfung der Dokumentationsdaten des strukturierten Behandlungsprogramms. Brustkrebs Plausibilitätsrichtlinie zur Prüfung der Dokumentationsdaten des strukturierten Behandlungsprogramms Brustkrebs postoperative Erstdokumentation nach präoperativer Einschreibung (pnp) Grundlage: Anlage

Mehr

Erläuterungen zur Meldung von Zahlungen gemäß den 67 ff. AWV

Erläuterungen zur Meldung von Zahlungen gemäß den 67 ff. AWV 1. Allgemeines VerfRiB-MV/TV - HKR - 159 - Erläuterungen zur Meldung von Zahlungen gemäß den 67 ff. AWV Auszahlungen, die an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer geleistet werden und Einzahlungen,

Mehr

Auswertungen zum RSA-Jahresausgleich Bundesversicherungsamt Friedrich-Ebert-Allee Bonn 1

Auswertungen zum RSA-Jahresausgleich Bundesversicherungsamt Friedrich-Ebert-Allee Bonn 1 Auswertungen zum RSA-Jahresausgleich 2013 Bundesversicherungsamt Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn 1 Glossar: AGG CPM DMP DQ EMG HMG JA KEG MAPE PTW R 2 RF RSA SEL SLA VJ VK Alters-Geschlechts-Gruppen,

Mehr

Verschärfung des Steuerverfahrensrechts und des Steuerstrafrechts. Stand

Verschärfung des Steuerverfahrensrechts und des Steuerstrafrechts. Stand Verschärfung des Steuerverfahrensrechts und des Steuerstrafrechts Aufbewahrungsfristen 147 AO - Verlängerung Buchungsbelege jetzt 10 Jahre (bisher 6 Jahre) 10 Jahre Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse,

Mehr

DTAUS-Datei Datensatz A (Datenträger-Vorsatz) Datensatz C (Zahlungsaustauschsatz) Datensatz E (Datenträger-Nachsatz)

DTAUS-Datei Datensatz A (Datenträger-Vorsatz) Datensatz C (Zahlungsaustauschsatz) Datensatz E (Datenträger-Nachsatz) DTAUS-Datei DTAUS-Dateien, in denen die Zahlungsaufträge gespeichert sind, weisen folgenden Aufbau auf: Datensatz A (Datenträger-Vorsatz) Der Datenträger-Vorsatz enthält den Auftraggeber und den Begünstigten;

Mehr

Nachtrag vom mit Wirkung zum zur. Fortschreibung vom 20. September der

Nachtrag vom mit Wirkung zum zur. Fortschreibung vom 20. September der Nachtrag vom 26.10.2018 mit Wirkung zum 1.1.2019 zur Fortschreibung vom 20. September 2013 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit 17c

Mehr

FAQ-Liste zur Technischen Anlage 3 Apotheken, Version 037, Stand

FAQ-Liste zur Technischen Anlage 3 Apotheken, Version 037, Stand FAQ-Liste zur Technischen Anlage 3 Apotheken, Version 037, Stand 22.05.2018 Stand der FAQ-Liste: 02.08.2018, Version 004 Historie Version Status Datum Autor/ Redaktion 004 abgestimmt 02.08.2018 GKV-SV

Mehr

Rundschreiben Nr. 456/2015

Rundschreiben Nr. 456/2015 Rundschreiben Nr. 456/2015 Verteiler: Zuständige Bereiche im Krankenhaus: Status: Mitgliedsverbände Geschäftsführung/Verwaltungsleitung Öffentlich Fachausschuss "Daten-Information und -Kommunikation" Datum:

Mehr

Handreichung. Übergangsverfahren zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten für parenterale Zubereitungen

Handreichung. Übergangsverfahren zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten für parenterale Zubereitungen Handreichung Übergangsverfahren zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten für parenterale Zubereitungen Inhaltsverzeichnis 1 Rezeptbedruckung... 4 1.1 Bedruckung bei einer Rezeptur... 4 1.2 Bedruckung mehrerer

Mehr

Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Risikostruktur- Ausgleichsverordnung

Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Risikostruktur- Ausgleichsverordnung Bundesrat Drucksache 446/12 07.08.12 Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit G - In Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Risikostruktur- Ausgleichsverordnung A. Problem und Ziel 1. 15a

Mehr

Kommunikationsdatensätze für die Übermittlung von Meldungen Anlage 1

Kommunikationsdatensätze für die Übermittlung von Meldungen Anlage 1 Kommunikationsdatensätze für die Übermittlung von Meldungen Anlage 1 1.1 VOSZ Vorlaufsatz Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen

Mehr

Plausibilitätsrichtlinie zur Prüfung der Dokumentationsdaten des strukturierten Behandlungsprogramms. Brustkrebs. Folgedokumentation

Plausibilitätsrichtlinie zur Prüfung der Dokumentationsdaten des strukturierten Behandlungsprogramms. Brustkrebs. Folgedokumentation Plausibilitätsrichtlinie zur Prüfung der Dokumentationsdaten des strukturierten Behandlungsprogramms Brustkrebs Folgedokumentation Grundlage: Anlage 4 DMP-A_RL gültig ab 01.10.2017 Stand der Bearbeitung:

Mehr

Änderung Rechnungsangaben/ -anforderungen i. S. 14 ff. UStG zum

Änderung Rechnungsangaben/ -anforderungen i. S. 14 ff. UStG zum Änderung Rechnungsangaben/ -anforderungen i. S. 14 ff. UStG zum 1.1.2013 Inhalt I. Pflichtangaben auf Rechnungen II. Neuregelungen ab 1.1.2013 1. Abrechnung im Gutschriftsverfahren 2. Steuerschuldnerschaft

Mehr

Grundsätze. zum Zahlstellen-Meldeverfahren. nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

Grundsätze. zum Zahlstellen-Meldeverfahren. nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 17. Oktober 2017 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 1. Januar 2018 an geltenden Fassung Die Zahlstelle von Versorgungsbezügen

Mehr

Tit. 3.2 RdSchr. 07m Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen

Tit. 3.2 RdSchr. 07m Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen Tit. 3.2 RdSchr. 07m Gemeinsames Rundschreiben betr. beitragsrechtliche Behandlung von arbeitgeberseitigen Leistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Sozialleistungen); Sonstige nicht beitragspflichtige

Mehr

Bestimmung. des Bundesversicherungsamtes nach 42 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 RSAV

Bestimmung. des Bundesversicherungsamtes nach 42 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 RSAV Bestimmung des Bundesversicherungsamtes nach 42 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 RSAV zur Stichproben- und Hochrechnungsmethodik im Rahmen der Prüfung der Datenmeldungen für den morbiditätsorientierten

Mehr

Nutzung von Routinedaten im Risikostrukturausgleich

Nutzung von Routinedaten im Risikostrukturausgleich Medizinische Daten in in Forschung und Versorgung GMDS-/AGENS(DGSMP)-Workshop Essen, Essen, 11. 11. Februar Februar 2005 2005 Nutzung von Routinedaten im Risikostrukturausgleich Alfried Krupp von Bohlen

Mehr

Technische Beschreibung

Technische Beschreibung Kenan Ajanovic Gabriela Brückner Technische Beschreibung AOK-Rabattmeldung nach 130a Abs. 8 SGB V (HIK, PZN und IK bezogen) Version 1.0, Stand 21. Mai 2007 Wissenschaftliches Institut der AOK Die vorliegende

Mehr

2. Abrechnung konservierender und chirurgischer Leistungen (Bema-Teil 1)

2. Abrechnung konservierender und chirurgischer Leistungen (Bema-Teil 1) Anlage 1 aufgehoben Anlage 2 Bestimmungen über die Gestaltung und die Ausfüllung der Planungsvordrucke und die edv-mäßige Erstellung der Abrechnung in der Fassung vom 18.12.2015, gültig ab 01.04.2016 1.

Mehr

BESCHLUSS. des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 22. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

BESCHLUSS. des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 22. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) BESCHLUSS des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 22. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Erstellung, Veröffentlichung und Pflege von maschinell verarbeitbaren Listen

Mehr