Erste Juristische Staatsprüfung

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1 Schwerpunktbereichsstudium und Juristische Universitätsprüfung Informationsveranstaltung am 23. Mai 2018 Zusammensetzung der Ersten Juristischen Prüfung Erste Juristische Prüfung Erste Juristische Staatsprüfung 3 Klausuren im Privatrecht 1 Klausur im Strafrecht 2 Klausuren im Öff. Recht 1 mündliche Prüfung Juristische Universitätsprüfung 1 Klausur 1 Seminararbeit 1 mündliche Prüfung 70 % Prüfungsgesamtnote 30 % 2

2 30% 30% 40% Juristische Staatsprüfung Juristische Universitätsprüfung 30% Mündliche Prüfung Seminararbeit Klausur 70% 3 Prüfungsleistungen der Juristischen Universitätsprüfung Studienbegleitende Klausur Seminararbeit Mündliche Prüfung 180 Minuten alle obligatorischen Prüfungsgebiete eines Teilbereichs Formalia werden vom jeweiligen Veranstalter bekannt gegeben 2 mal 12,5 Minuten alle obligatorischen Prüfungsgebiete des SPB 2 Prüfer Aus den beiden verschiedenen Teilbereichen 30 % 30 % 40 % Prüfungsgesamtnote der Juristischen Universitätsprüfung 4

3 System der Schwerpunktbereiche 22 Schwerpunktbereiche Einer davon (SPB 5): Ausländisches Recht Die übrigen 21 Schwerpunktbereiche sie bestehen aus jeweils zwei Teilbereichen (A bis T auf der Übersicht); Kombinationsmöglichkeiten: siehe die ausgeteilte Übersicht Achtung: Die Schwerpunktbereiche 3, 6, 12 und 14 sind zum WS 2018/19 nicht mehr wählbar Teilbereiche für 22 Schwerpunktbereiche: Römische und dt. Rechtsgeschichte; Privatrechtsgeschichte der Neuzeit Rechts und Staatsideen der Neuzeit; Europäische Verfassungsgeschichte Rechtssoziologie / Methodenlehre Völkerrecht; Europarecht Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht Öffentliches Wirtschaftsrecht Privates Wirtschaftsrecht Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Internationale Handelsgeschäfte und internationale Streitbeilegung Allgemeines Medien und Kommunikationsrecht Rechtsfragen des E Government und E Commerce Gesellschafts und Kapitalmarktrecht Steuerrecht Vertieftes Strafprozess und Strafrecht; Praxis der Strafverteidigung Kriminologie; Jugendstrafrecht; Strafvollzugsrecht; Forensische Psychiatrie Grundlagen der Zivilrechtspflege Schwerpunkte der Zivilrechtsdurchsetzung Zwei arbeitsrechtliche Teilbereiche (im gleichen SPB) Common Law 6

4 7 Schwerpunktbereich 1 (Grundlagen des Rechts und des Staates ) Die Grundlagenfächer der Rechtsgeschichte, philosophie und soziologie behandeln die idealen Modellvorstellungen, die jeder juristischen Argumentation unausgesprochen zugrunde liegen, und um die darin immanente Logik. Die Beschäftigung mit der Methodik, Philosophie und der Geschichte des Rechts schult die logisch analytischen Fähigkeiten, rechtliche Entwicklungen kritisch zu bewerten. Besonderheiten der Schwerpunktbereichs sind die Gliederung in die drei Teilbereiche, von denen Sie zwei wählen, (I. Römische und deutsche Rechtsgeschichte; Privatrechtsgeschichte/Strafrechtsgeschichte; II. Rechts und Staatsideen der Neuzeit; Europäische Verfassungsgeschichte; III. Rechtssoziologie/Methodenlehre), und das Angebot von Klausur und Seminararbeit in jedem Semester. 8

5 Schwerpunktbereich 2 (Recht der europäischen und internationalen Staatengemeinschaft) Modernes Völker und Europarecht in seiner ganzen facettenreichen Breite und Tiefe: Es gibt Recht im Krieg, aber was besagen die anwendbaren Rechtsnormen? Was ist erlaubt, wer ist besonders geschützt? Wie funktioniert der Schutz von Investitionen im Ausland beispielsweise Argentinien, den USA, der Russischen Föderation? Rechtsgebiete, die sich durch eine besondere Dynamik und herausragende Bedeutung für die Staatengemeinschaft des 21. Jahrhunderts auszeichnen: Wie können Staaten und Bürger auf die Einhaltung der Menschenrechte drängen? Gibt es bindende Normen im internationalen Umweltrecht? 9 Schwerpunktbereiche 4 (Internationales Privat und Handelsrecht) und 7 (Internationales Privat und Wirtschaftsrecht) SPB 4 (Internationales Privat und Handelsrecht): IPR: anwendbares Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten; z.b. Nachlass eines Türken mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland und beweglichem und unbeweglichem Vermögen in Frankreich und der Schweiz; z.b. Verkehrsunfall in Frankreich; z.b. Anerkennung von Kinderehen IZVR: (internationale) Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ( prozessuale Seite des IPR) Zusatzgebiete: Rechtsvergleichung (wissenschaftliche Untersuchung unterschiedlicher Zivilrechtsordnungen; civil law <> common law; deutscher Rechtskreis <> romanischer Rechtskreis etc.); Schiedsgerichtsbarkeit (Schiedsklauseln, Schiedsgerichte etc.), UN Kaufrecht ( Sachrecht für internationale Handelsgeschäfte) 10

6 SPB 7 (Internationales Privat und Wirtschaftsrecht): Lauterkeitsrecht: Schutz des lauteren Wettbewerbs vor z.b. Schleichwerbung, vergleichender Werbung, Ausnutzen der geschäftlichen Unerfahrenheit von Verbrauchern, unzumutbare Belästigungen ( anlasslose Telefonanrufe etc.) Kartellrecht: ebenfalls Schutz des Wettbewerbs und Marktes; vor: 1. unzulässigen Vereinbarungen zwischen Konkurrenten (z.b. Preisabsprachen) 2. Missbrauch von Marktmacht (vorinstallierter Internetexplorer von Microsoft) 3. Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen IPR: wie in SPB 4 11 Schwerpunktbereich 8 (Informations und Kommunikationsrecht) SP 8 befasst sich insbesondere mit Rechtsfragen rund um das Internet und die Digitalisierung: von E Commerce und E Government über Datenschutz und Urheberrecht bis zum allgemeinen Medienrecht und Telekommunikationsrecht. Informatikkenntnisse sind nicht erforderlich. 12

7 Schwerpunktbereiche 9 (Gesellschafts und Steuerrecht), 15 (Internationales Unternehmens und Kapitalmarktrecht), 16 (Gesellschaftsrecht und Internationales Privatrecht) und 18 (Handelsund Gesellschaftsrecht) SPB 9 (Gesellschafts und Steuerrecht): Vertiefte Beschäftigung mit AG und GmbH sowie der rechtlichen Organisation des Kapitalmarktes Einkommens und Unternehmenssteuerrecht sowie Einblicke in das Internationale und Europäische Steuerrecht SPB 15 (Internationales Unternehmens und Kapitalmarktrecht) Grundlagen für grenzüberschreitende Juristische Tätigkeit Fokus auf grenzüberschreitenden wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und ihrer prozessualen Umsetzung 13 SPB 16 (Gesellschaftsrecht und Internationales Privatrecht): Verknüpfung von wirtschaftsrechtlichem Wissen mit rechtsvergleichender Herangehensweise unter Einbeziehung mehrerer verschiedener Rechtsordnungen Personen und Kapitalgesellschaftsrecht im europäischen Kontext SPB 18 (Handels und Gesellschaftsrecht) Vertiefte Beschäftigung mit AG und GmbH sowie der rechtlichen Organisation des Kapitalmarktes Regelungen der wirtschaftlichen Betätigung von Unternehmen im Wettbewerb 14

8 Schwerpunktbereich 13 (Öffentliches Wirtschafts und Steuerrecht) Schwerpunkte sind das praxisrelevante Einkommensteuerrecht und das stark mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht verwandte allgemeine Steuerrecht (Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung) zudem wirtschaftsrechtlich relevante Fächer: Unternehmenssteuerrecht, Umsatzsteuerrecht Dozenten aus der Praxis (Großkanzlei und Bundesrichterin) Möglichkeit zur Teilnahme an einem Moot Court zum Steuerrecht 15 Schwerpunktbereiche 17 (Steuer und Strafrecht), 23 (Strafrechtspflege), 24 (Straf und Gesellschaftsrecht) und 25 (Strafrecht und Internationales) Teilbereich 1: Kriminologie (Beschäftigung mit den Ursachen und gesellschaftlichen Bedingungen der Kriminalität); Jugendstrafrecht (Besonderheiten der Strafbarkeit und Strafverfolgung/Sanktionierung von 14 bis 18 und 18 bis 21 Jahre alten Tätern/Beschuldigten); Sanktionenlehre (Einführung in die Rechtsfolgen einer Straftat, u.a. Strafzumessung); Strafvollzugsrecht (Vollzug der Strafe, z.t. auch Strafvollstreckung); Forensische Psychiatrie Teilbereich 2: StPO Vertiefung (ausgewählte weiterführende Probleme der StPO); Wirtschaftsstrafrecht (Strafvorschriften mit besonderem wirtschaftlichem Bezug, z.b. Insolvenzdelikte); Praxis der Strafverteidigung (Einführung in die anwaltliche Perspektive auf den Strafprozess); Medizinstrafrecht (Strafvorschriften mit besonderem ärztlichen Bezug); Europäisches und internationales Strafund Strafprozessrecht (Einführung in die internationale Seite des Strafrechts, also Einfluss der EU und EMRK auf das Strafrecht und auch Völkerstrafrecht) 16

9 Schwerpunktbereich 19 (Öffentliches und Privates Wirtschaftsrecht) rein öffentlich rechtlicher Schwerpunkt; Themenschwerpunkt: Regulierung und Förderung der Wirtschaft durch den Staat und wirtschaftliche Betätigung des Staates Im Hinblick auf die nationale Ebene bilden das Wirtschaftsverfassungs und das Wirtschaftsverwaltungsecht und auf unionaler Ebene das Europäische Wirtschaftsrecht den Ausgangspunkt für das Verständnis des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Auf nationaler Ebene werden sodann zudem die Kenntnisse im Besonderen Verwaltungs recht (etwa in verschiedenen Bereichen des Gewerberechts, im Vergabe und Regulierungsrecht) vertieft und erweitert. Auf unionaler Ebene gilt dem Vergabe Kartell und Beihilfenrecht ein besonderes Augenmerk. 17 Schwerpunktbereiche 20 (Rechtsdurchsetzung im Wirtschaftsrecht) und 21 (Rechtsdurchsetzung im Zivilrecht) Vertiefung des prozessualen Examensstoff Starker Praxisbezug durch Involvierung von Praktikern (Richtern und Anwälten) Miteinbezogen werden Europäisches und Internationales Zivilverfahrensrecht sowie das Anwalts, Beweis und Insolvenzrecht. Zu einer Vertiefung kommt es, weil einzelne, im Prinzip bereits bekannte Aspekte genauer in den Blick genommen werden, namentlich die enge Verzahnung von materiellem Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. 18

10 Schwerpunktbereich 22 (Zivilrechtspflege und Internationales Privatrecht) Behandelt wird im Teilbereich I das Internationale Privatrecht einschließlich seiner Bezüge zur Rechtsvergleichung und zum Einheitsrecht. Im Teilbereich II geht es sodann, aufbauend auf den im dritten und vierten Semester angebotenen Pflichtfachvorlesungen Zivilprozessrecht I/II, um die Anspruchsdurchsetzung, wobei der grenzüberschreitende Rechtsverkehr sowie ausgewählte Praxisfelder (Insolvenz und Schiedsverfahren sowie familien, erb und wirtschaftsrechtliche Verfahren) im Vordergrund stehen. 19 Schwerpunktbereich 26 (Arbeitsrecht) Der Teilbereich 1 ist dem Individualarbeitsrecht, dem arbeitsgerichtlichen Verfahren sowie dem Sozialrecht gewidmet. In seiner vollen Tragweite erfassbar wird das Arbeitsrecht freilich nur durch eine eingehende Beschäftigung mit dem kollektiven Arbeitsrecht, das Gegenstand des Teilbereichs 2 ist. Jener beginnt mit einer grundlegenden Einführung in das Koalitions und Tarifvertragsrecht. Darauf aufbauend werden in vertiefenden Lehrveranstaltungen das Arbeitskampfrecht, sowie die Grundlagen der Arbeitnehmermitbestimmung und dabei insbesondere des Betriebsverfassungsrechts erarbeitet. 20

11 Schwerpunktbereiche 27 (Common Law und Internationales Privatrecht) und 28 (Common Law und Internationales Handelsrecht) Einführung in das Common Law Grundzüge des U.S. amerikanischen Vertrags, Schadensersatz und Verfassungsrechts Veranstaltungen und Prüfungen in englischer Sprache 21 Englisch in Vorlesungen und Prüfungen 35 Abs. 4 StPrO 1 Die Vorlesungen im Teilbereich Common Law werden in englischer Sprache abgehalten. 2 Auch im Übrigen können geeignete Vorlesungen der Schwerpunktbereiche in englischer Sprache abgehalten werden. 37 Abs. 6 StPrO 1 Prüfungssprache ist Deutsch. 2 Im Teilbereich Common Law ist die Prüfungssprache Englisch. 22

12 Zulassung zum Studium im Schwerpunktbereich Wesentliche Voraussetzungen (vgl. 42 StPrO) Bestehen aller erforderlichen Zwischenprüfungsleistungen in zwei Bereichen (Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht) Zudem: In jedem der drei Bereiche mindestens eine bestandene Grundkursklausur. Anmeldung mit Hilfe des Antragsformulars des Prüfungssekretariats (Jur. Fakultät Studium Prüfungen Juristische Universitätsprüfung) Keine Voraussetzung, aber empfehlenswert wegen möglicher Zugangsbegrenzung für einzelne SPB: Anmeldung schon innerhalb der ersten Frist: Zulassung zum Studium im Schwerpunktbereich Drei Anmeldezeiträume für zwei Semester Für Aufnahme des SPB Studium im WS 2018/2019 Erster Anmeldezeitraum: Bekanntgabe der Zulassungen wohl erst Anfang August möglich! Zweiter Anmeldezeitraum: Vorlesungsbeginn WS 2018/2019 nur eine Woche, bis ! Bei geplanter Aufnahme des SBP Studiums im WS 18/19 Probehören in den nächsten Wochen sehr zu empfehlen! Für Aufnahme des SPB Studiums im SS 2019 Dritter Anmeldezeitraum: Vorlesungsbeginn SS 2019 genauer Termin wird noch rechtzeitig bekannt gegeben 24

13 Mögliche Zugangsbegrenzung ( 42a StPrO) Betroffen könnten (!) auf Grundlage der Anmeldezahlen der letzten Jahre insbesondere SPB mit den folgenden TB sein: Gesellschafts und Kapitalmarktrecht Privates Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht (TB I und TB II) Vertieftes Strafprozess und Strafrecht; Praxis der Strafverteidigung Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzugsrecht, Forensische Psychiatrie Möglicherweise betroffene SPB somit: 7, 9, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 23, 24, 25, Mögliche Zugangsbegrenzung ( 42a StPrO) Kumulative Voraussetzungen für die Zugangsbegrenzung zu einzelnen SPB: 1) Die Zahl der Anmeldungen zu einem SPB ab WS 18/19 ist höher als die Zahl der Seminarplätze im WS 18/19 und SS 19 gemeinsam und 2a) ein in dem SPB tätiger Dozent hat mehr als 45 Studierende in allen von ihm betreuten Teilbereichen (nur anteilige Zählung bei mehreren Dozenten pro Teilbereich) und 2b) für den Dozenten kann keine Entlastung durch internen Ausgleich zwischen mehreren Dozenten des gleichen Teilbereichs gefunden werden und 2c) der betreffende Dozent macht von seinem Kapazitätsvorbehalt Gebrauch Zugangsbegrenzung für einzelne SPB kann im ersten, zweiten oder erst im dritten Anmeldeverfahren kommen. 26

14 Mögliche Zugangsbegrenzung ( 42a StPrO) Folgen einer möglichen Zugangsbegrenzung: Vergabe von 50 % der Plätze in dem betroffenen SPB nach Leistung (= Schnitt aus den besten GK Klausuren aller drei Bereiche) 50 % der Plätze im Losverfahren Wer von der Zulassungsbegrenzung betroffen ist, kommt in den nächsten von ihm angegebenen SPB, sofern dort nicht ebenfalls eine Zugangsbegrenzung eingreift. (Bis zu vier SPB in gewünschter Reihenfolge können bei der Anmeldung angegeben werden.) Wer im ersten Verfahren nicht zugelassen ist, der kann sich in den nächsten beiden Verfahren auf die verbliebenen Plätze bewerben, ebenso ein Jahr später auf die neu zu vergebenden Plätze. Wer den Schwerpunktbereich wechselt (ist einmal möglich), der wird behandelt wie jemand, der sich zu diesem Zeitpunkt erstmals anmeldet. 27 Beginn / Ende des Studiums im Schwerpunktbereich Beginn ( Ab wann darf man? ) 42 Abs. 1 StPrO: zwei der drei Bereiche der Zwischenprüfung bestanden zudem dritte GK Klausur bestanden Auch nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung denkbar! Ende ( Wann muss man? ) 41 Abs. 1 S. 2 StPrO: Der SPB muss im 13. Semester abgeschlossen werden. Auch nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung denkbar! 28

15 Dauer des Studiums im Schwerpunktbereich In der Regel drei Semester Studiendauer Aufbauvorschlag: 1. SPB Semester: Klausur oder Seminararbeit oder keine Prüfung 2. SPB Semester: Seminararbeit oder Klausur oder beides 3. SPB Semester: mündliche Prüfung Ausnahmsweise vier Semester oder mehr Studiendauer (Kapazität der Seminare, Forschungsfreisemester eines Dozenten, Nichtbestehen von Prüfungen) Evtl. auch Abschluss des SPB Studiums in zwei Semestern möglich Zu beachten dann aber: Wird die Seminararbeit erst im zweiten Semester geschrieben, dann muss sie vor dem Beginn der mündlichen Prüfungen abgegeben sein. Stoff der mdl. Prüfung umfasst die vollen zwei SPB Semester. 29 Wiederholung / Notenverbesserung Wiederholung bei nicht bestandener Leistung Nicht bestandene Leistungen können je einmal wiederholt werden ( 40 Abs. 2 JAPO, 43 Abs. 4, 50 Abs. 1 StPrO). Die Wiederholung muss zum nächstmöglichen Termin erfolgen. Notenverbesserung bei bestandener Leistung Bei Klausur und Seminararbeit nicht möglich. Die mündliche Prüfung (studienabschließende Leistung) kann, wenn sie bis sechs Monate nach einer EJS im Freiversuch erfolgt, auch zur Notenverbesserung wiederholt werden ( 41 JAPO, 46 Abs. 5, 51 StPrO). 30

16 Wechsel des Schwerpunkbereichs 42 Abs. 7 StPrO Wechsel des Schwerpunktbereichs ist einmal möglich. Für Wechselerklärungen gelten die gleichen Regeln wie für Erstanmeldungen: sowohl bzgl. der Termine als auch bzgl. der mit den Terminen verbundenen Konsequenzen im Falle einer Zugangsbegrenzung Günstigster Wechselzeitraum, was eine mögliche Zugangsbegrenzung angeht: ungünstiger: erste Vorlesungswoche WS 2018/2019 am ungünstigsten: erste Vorlesungswoche SS Anrechnung bei Wechsel 43 Abs. 5 S. 1 StPrO Leistungen [ ] aus einem anderen als dem gewählten Schwerpunkt können ganz oder teilweise anerkannt werden, soweitgleichwertigkeit gegeben ist. 32

17 Taktische Überlegungen o Beginn des Schwerpunktstudiums im WS 2018/2019 Vorteil: Klausur u./o. Seminarleistung idr bereits im WS 18/19 möglich Nachteil evtl.: Wahl des SPB kurzfristig nötig (nur ein Wechsel möglich, dem zudem eine Kapazitätsbegrenzung entgegenstehen kann). o Beginn des SPB Studiums erst im SS 2019 Vorteil: mehr Überlegungszeit Nachteil: Nachrang im Falle einer möglichen Kapazitätsbegrenzung ( drittes Verfahren ) o Beginn des SPB Studiums erst nach der (schriftl.) Staatsprüfung Vorteil: keine Unterbrechung im Pflichtstoffstudium Nachteil, aber nur eventuell: 13 Semester Grenze für Abschluss der SPB Studiums 33 Anmeldung zum Schwerpunktbereich WANN? WAS? WO? Vorlesungswoche (VW) WS 18/19 (nachrangig!) + 1. VW SS 19 (nachrangig!) wie oben (weiter nachrangig!) Anmeldung zum SPB Studium mit Beginn WS 18/19 (Formular unter Jur. Fak. Studium Prüfungen Juristische Universitätsprüfung) Wechsel des SPB Zi. 203b VW, Frau Kaiser Zi. 203b VW, Frau Kaiser Anmeldung zur mündlichen Prüfung Zi. 203 b VW, Frau Kaiser Anmeldung für Klausuren Rücktrittsmöglichkeit von Klausuranmeldung Internet HISQIS Bis spätestens Anmeldung für Seminare jeweilige Lehrstühle WICHTIG! Prüfungsleistungen kann nur erbringen, wer zum SPB Studium angemeldet ist! Eine Immatrikulation ist erforderlich (also: keine Ablegung bei Exmatrikulation oder im Urlaubssemester). 34

18 Ansprechpersonen Fachstudienberatung Jura Ulrike Wassermann Sprechstunde: Mittwoch, 9.00 bis Uhr, Raum 225 JUR passau.de Schwerpunktbereich 5 (Ausländisches Recht) Andrew Otto Sprechstunde: Mittwoch, bis Uhr, Raum 227 JUR andrew.otto@uni pasau.de 35 Lageplan 36

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