Neue Satzung Sie hat ihren Sitz in München und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht München einzutragen.
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- Lucas Busch
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1 1 1 Name und Sitz Neue Satzung 2014 Die am 15. September 1994 in Ulm gegründete Gesellschaft führt den Namen Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.v. (DEGEA) Sie hat ihren Sitz in München und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht München einzutragen. 2 Zweck und Aufgaben Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufs- und Weiterbildung im Fachbereich Endoskopie. Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben durch: a) die Schaffung von Kontakten zu Fachgesellschaften, Berufsverbänden, Behörden, Fachgremien, und Interessensverbänden im In und Ausland, die für den Fachbereich Endoskopie relevant sind. b) Bildung von Arbeitsgruppen bzw. Mitarbeit in Arbeitsgruppen mit dem Ziel, verbindliche Standards zur Qualitätssicherung zu erarbeiten. c) regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen d) Planung, Organisation und Durchführung der Jahreskongresse im Rahmen der Jahrestagungen der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS), der Deutschen Gesellschaft für Endoskopie und bildgebende Verfahren (DGE BV). e) Zusammenarbeit auf europäischer Ebene mit den Fachgesellschaften European Society of Gastrointestinal Endoscopy (ESGE) und European Society of Gastroenteroloy and Endsocopy Nurses and Associates (ESGENA). f) Erarbeitung, Aktualisierung und Anpassung von Aus- und Weiterbildungscurricula im Fachbereich Endoskopie g) Unterstützung der Fort- und Fachweiterbildungen auf nationaler und europäischer Ebene. h) Erreichung der staatlichen Anerkennung der verschiedenen Fachberufe, die im Fachbereich Endoskopie tätig sind. 3 Gemeinnützigkeit Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung und schließt jeden persönlichen Gewinn aus. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zur Wahrung der Selbstlosigkeit ( 55 AO 1977) dürfen Mittel der Gesellschaft nur für satzungsgemäße Zwecke der Gesellschaft verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft keine Rückzahlung geleisteter Beträge.
2 2 4 Mitgliedschaft Die Mitglieder der Gesellschaft gliedern sich in: 1. ordentliche Mitglieder 2. außerordentliche Mitglieder 3. fördernde Mitglieder. 4. Ehrenmitglieder 1. Ordentliche Mitglieder Die ordentliches Mitgliedschaft kann erhalten: staatlich geprüfte "Gesundheits- und Krankenschwester / -pfleger" staatlich geprüfte "Gesundheits- und Kinderkrankenschwester / -pfleger" medizinische Fachangestellte (MFA) Operationstechnische Assistenten (OTA) und andere staatlich anerkannte Gesundheitsfachberufe die praktisch in der Endoskopie, im Management, in der Lehre oder in der Forschung im Bereich Endoskopie tätig ist. Alle ordentlichen Mitglieder haben das Recht an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Sie haben Stimm- und Wahlrecht. Das Wahlrecht umfasst aktives wie auch passives Wahlrecht. 2. Außerordentliche Mitglieder: Außerordentliches Mitglied kann jedes ordentliche Mitglied werden, das momentan nicht mehr aktiv in Praxis, Forschung, Management oder Lehre im Fachbereich Endoskopie arbeitet, aber mit dem Fachbereich in Kontakt bleiben möchte. Ein außerordentliches Mitglied kann an Mitgliederversammlungen teilnehmen, hat Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, aber kein Wahlrecht. 3. Förderndes Mitglied: Als fördernde Mitglieder können Personen oder Firmen aufgenommen werden, an deren Mitgliedschaft die Gesellschaft interessiert ist. Ein förderndes Mitglied hat das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Ein förderndes Mitglied hat kein Stimmrecht und kein Wahlrecht. Alle Mitgliedsanträge sind schriftlich zu stellen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. 4. Ehrenmitglieder: Die Ernennung von Ehrenmitgliedern Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand und durch den Beirat. Ehrenmitglieder zeichnen sich durch besonderes Engagement für den Fachbereich Endoskopie und / oder die Fachgesellschaft DEGEA aus. Ehrenmitglieder, die die Kriterien der ordentlichen Mitgliedschaft erfüllen, haben Stimm- und Wahlrecht. Ehrenmitglieder, die diese Kriterien nicht erfüllen haben das Recht an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, haben aber kein Wahlrecht. 5. Beendigung der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft endet a) mit dem Tod des Mitglieds, b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied. Die Mitgliedschaft kann jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden. c) durch Ausschluss aus dem Verein.
3 3 6. Ausschluss aus der Fachgesellschaft: Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Dies erfolgt auch, wenn das Mitglied mehr als 6 Monate trotz zweimaliger Mahnung mit der Beitragszahlung im Rückstand ist. 5 Mitgliedsbeiträge und Mittel Die zur Erreichung ihrer Zwecke erforderlichen Mittel erwirbt die Gesellschaft durch: a) Mitgliedsbeiträge von ordentlichen, außerordentlichen und fördernden Mitgliedern, b) Spenden und Stiftungen, c) Veranstaltungen, d) Subventionen aus öffentlichen und privaten Mitteln. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres im Voraus fällig. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann Mitgliedsbeiträge ganz oder teilweise erlassen. 6 Geschäftsjahr Das Geschäfts - und das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. 7 Organe der Gesellschaft Die Organe der Gesellschaft sind a) der Vorstand b) der Beirat c) die Mitgliederversammlung 8 Vorstand Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Sekretär und dem Schatzmeister. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Mitglieder von ihm sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Sekretär ist für die Organisation der Gesellschaft und deren Veranstaltungen verantwortlich. Der Schatzmeister verwaltet das Vermögen der Gesellschaft. Von der Mitgliederversammlung werden die Vorstandsmitglieder in geheimer Wahl für die Dauer von drei Jahren gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds. Die Amtszeit des Präsidenten und des Vizepräsidenten beginnt regelmäßig mit der Wahl. Die Amtszeit des/der Sekretärs/in und des/der Schatzmeisters/in beginnt mit dem nächsten Geschäfts bzw. Kalenderjahr. Die Vorstandsmitglieder können dreimal für eine Wiederwahl in das letzte Amt kandidieren. Eine Wiederwahl der Vorstandsmitglieder in ein anderes Vorstandsamt ist zulässig.
4 4 9 Beirat Der Beirat berät gemeinsam mit dem Vorstand über die Richtlinien für die Arbeit der Gesellschaft. Der Vorstand kann sich seiner bedienen. Dem Beirat gehören an: a) die aus dem Vorstand ausscheidenden Mitglieder, b) von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglieder, c) ferner hat der Vorstand das Recht, Mitglieder in den Beirat zu berufen. Der Beirat besteht aus höchstens 12 Mitgliedern. Sie sind für 6 Jahre gewählt. Wiederwahl ist dreimal zulässig. Der Präsident beruft die Beiratsversammlungen ein. Die Tagesordnung wird vom Vorstand festgelegt. 10 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung, b) Wahl des Vorstandes und des Beirates, c) Festsetzung der Höhe des Mitgliederbeitrages, d) Beschlüsse über Satzungsänderung und Vereinsauflösung. 2. Einberufung der Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlungen finden in der Regel zweimal jährlich im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen statt, organisiert während der Jahrestagungen der a) Deutschen Gesellschaft für Verdauung und Stoffwechselerkrankungen Sektion Endoskopie (DGVS) b) Deutschen Gesellschaft für Endoskopie und bildgebende Verfahren (DGE-BV) Die Mitgliederversammlung ist vom Präsidenten bzw. seinem Vertreter einzuberufen. Die Einladung ist spätestens 4 Wochen vor der Sitzung den Mitgliedern zuzustellen. Sie hat neben der Angabe von Zeit und Ort der Sitzung die Tagesordnung zu enthalten. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 50 % der Mitglieder oder 25 % der Beiratsmitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern. 3. Tagesordnung der Mitgliederversammlung Die Tagesordnung wird vom Vorstand festgelegt. Vorschläge / Beratungsgegenstände zur Tagesordnung können von allen Mitgliedern bis spätestens 5 Wochen vor der Sitzung eingereicht werden. Die Tagesordnungspunkte werden nach der in der Einladung festgelegten Reihenfolge behandelt. Folgende Tagesordnungspunkte sind obligatorisch in der nachfolgenden Reihenfolge zu erledigen: TOP 1 Begrüßung, Feststellung der Tagesordnung, Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung TOP 2 Bericht des Präsidenten bzw. des Vizepräsidenten TOP 3 Bericht des/der Sekretär/ in TOP 4 Bericht des Schatzmeisters Vor Eintritt in die Beratung kann die Mitgliederversammlung eine Änderung der Tagesordnung beschließen. 4. Sitzungsleitung Die Sitzungen der Mitgliederversammlung leitet der Präsident, im Verhinderungsfall der Vizepräsident. Die Sitzungsleitung erklärt die Sitzung für eröffnet und schließt die Sitzung, wenn die Tagesordnung erledigt ist.
5 5 5. Abstimmung und Beschlussfähigkeit Nach Schluss der Beratung lässt die Sitzungsleitung abstimmen. Vor der Abstimmung verliest sie / er nochmals den gestellten Antrag. Um in offener oder geheimer Abstimmung das Votum abgeben zu können, muss ein mehrheitlicher Beschluss gefasst werden. Die Abstimmung ist im Gange, sobald die Sitzungsleitung dazu aufruft. Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder. 6. Zweite Beratung Die Mitgliederversammlung kann mit Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschließen, dass nach der ersten Beratung ohne Beschlussfassung eine zweite Beratung stattfindet. Diese muss spätestens in der nächsten Sitzung der Mitgliederversammlung erfolgen und mit Beschluss beendet werden. 7. Niederschrift und Bekanntmachung Über jede Sitzung der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die mindestens den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und das Stimmenverhältnis, mit dem sie gefasst wurden, enthält. Die Niederschrift ist vom Sitzungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Die Niederschrift ist den Mitgliedern spätestens 4 Wochen vor der nächsten Sitzung zu übermitteln. 8. Beschlussfähigkeit des Beirates Die Beschlussfähigkeit des Beirates ist gegeben, wenn mindestens sechs gewählte Beiratsmitglieder an der Sitzung teilnehmen. Die Niederschrift der Beiratsmitglieder ist den Beiratsmitgliedern spätestens 4 Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin der Mitgliederversammlung zu übermitteln. 11 Das Wahlverfahren Die Vorstands und Beiratswahlen finden im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlungen statt. Kandidaturen für Vorstands- und Beiratspositionen sind schriftlich beim Vorstand einzureichen. Drei Monate vor den Wahlen erhält jedes Mitglied das Formular für die Kandidatur und den beruflichen Werdegang. Diese Formulare sind ausgefüllt bis 6 Wochen vor der Wahl an den Vorstand zurück zu schicken. Die Bewerbungsunterlagen der Kandidaten für eine Vorstands- und Beiratsposition werden allen Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugeschickt. Die Mitgliederversammlung entscheidet, in welcher Form die nächsten Vorstands- und Beiratswahlen stattfinden, sei es in geheimer Wahl während der Mitgliederversammlung, per schriftlicher oder elektronischer Briefwahl. Die Kandidaten stellen sich in der Mitgliederversammlung den anwesenden Mitgliedern vor. 12 Ausschüsse Der Vorstand kann zur Erreichung der Ziele der Gesellschaft Fachausschüsse und Arbeitsgruppen einrichten. Aufgabe der Ausschüsse und Arbeitsgruppen ist es, einzelne, definierte Arbeitsaufgaben zu erledigen, den Vorstand bei seiner Entscheidungsfindung zu beraten und bei der Durchführung der Maßnahmen zu unterstützen. Die Aufgaben werden mit den Fachausschüssen besprochen. In den Mitgliederversammlungen werden Aktionsberichte der Fachausschüsse abgegeben. Die Mitglieder der Fachausschüsse sollten Mitglieder der Gesellschaft sein. Beratende Personen ohne Mitgliedschaft können vom Vorstand benannt werden.
6 6 13 Bekanntmachung Bekanntmachungen der Gesellschaft erscheinen auf der Homepage der Gesellschaft ( ) und vierteljährlich in der Fachzeitschrift Endo-Praxis. 14 Auflösung der Gesellschaft Bei Auflösung der Gesellschaft ist etwa vorhandenes Vermögen nach Ablauf der in 51 BGB bezeichneten Sperrfrist an die Deutsche Krebshilfe e.v. zu überführen. 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand Gerichtsstand ist München. Letzte Änderung der Statuten: DEGEA-Mitgliederversammlung am in Leipzig DEGEA-Mitgliederversammlung am in Leipzig
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Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins ist 79114 Freiburg im Breisgau.
Satzung. für den Schulförderverein. Freunde der Zille-Schule" e.v. Anlage zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom
Anlage zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom 12.04.2016 Schulförderverein "Freunde der Zille-Schule" e.v. Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 08.11.1990 Neufassung beschlossen auf der Mitgliederversammlung
Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.
Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Satzung des Weltladen Alzenau e.v.
Satzung des Weltladen Alzenau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Der Verein nennt sich Weltladen Alzenau. Sitz des Vereins ist Alzenau. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Er soll in das
Förderverein Stadtbücherei Hürth e.v.
Förderverein Stadtbücherei Hürth e.v. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Lesefreunde Hürth Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Brühl einzutragen und führt dann den
Satzung. Deutscher Kinderhospizverein e.v. 06. April 2014
Deutscher Kinderhospizverein e.v. Seite 1 von 6 Deutscher Kinderhospizverein e.v. 06. April 2014 Deutscher Kinderhospizverein e.v. Seite 2 von 6 1: Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Deutscher
S A T Z U N G. des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v.
1 S A T Z U N G des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v. 1. Der Verein trägt den Namen: 1 Name, Sitz, Eintragung,
Satzung des Historischen Vereins für den Chiemgau zu Traunstein e. V. Name und Sitz des Vereins. Zweck des Vereins. Gemeinnützigkeit.
Satzung des Historischen Vereins für den Chiemgau zu Traunstein e. V. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Historischer Verein für den Chiemgau zu Traunstein e. V. mit dem Sitz in Traunstein.
S A T Z U N G. Walbecker Karnevalsclub 2012 e.v.
S A T Z U N G Walbecker Karnevalsclub 2012 e.v. 1 Inhalt 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 5 Mitgliederversammlung 6 Vorstand 7 Auflösung des Vereins
Freundeskreis der Stadtbibliothek Friedberg (Hessen) e.v.
Freundeskreis der Stadtbibliothek Friedberg (Hessen) e.v. -Satzung- 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Stadtbibliothek Friedberg (Hessen) e.v. und soll in das Vereinsregister
S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.
S a t z u n g Stand 08. Februar 2017 des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer
Satzung des Golfverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. Name, Sitz
Satzung des Golfverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. 1 Name, Sitz 1. Der Verband, eine Vereinigung in Mecklenburg-Vorpommern bestehender Golfvereine und Golfbetreibergesellschaften, heißt Golfverband
Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V.
Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach
2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit, Auflösung und Vermögen.
Satzung Freifunk Rheinland e.v. Gründungssatzung vom 21.03.2011 in der geänderten Fassung vom 20.04.2016 ( 3 Absatz 1 und 9, 4 Absatz 6 Ziffer 1) 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen
SATZUNG. FÖRDERVEREIN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR BREMEN-ARSTEN e.v.
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Bremen Arsten e. V. im folgenden Verein genannt - und wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bremen
Satzung des Christlichen Schulvereins Frankfurt (Oder)
C H R I S T L I C H E R S C H U L V E R E I N F R A N K F U R T ( O D E R ) E. V. Satzung des Christlichen Schulvereins Frankfurt (Oder) 1 (1) Der Verein führt den Namen Christlicher Schulverein Frankfurt
Arbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken Berlin-Brandenburg e.v. (AGSBB e.v.)
Arbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken Berlin-Brandenburg e.v. (AGSBB e.v.) Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 10.12.2013 Stand 10.12.2013 Seite 1 von 6 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der
Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung
Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Verein für entwicklungsbezogene Bildung zu Südostasien Gemeinnütziger e.v. SATZUNG
Verein für entwicklungsbezogene Bildung zu Südostasien Gemeinnütziger e.v. SATZUNG Bullmannaue 11, 45327 Essen Tel. 0201-8303818 Fax. 0201 8303830 Konto: Sparkasse Bochum (BLZ 430 500 01) 30302491 1 Der
Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler
Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Großweiler Kinder Tausendfüssler Er soll in das Vereinsregister eingetragen
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Satzung des Fördervereins Romanusbad Siebenlehn e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Romanusbad Siebenlehn e.v. Er wurde am 20.03.2001 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Freiberg
David-Würth-Kolleg, VS-Schwenningen e.v., Förderverein der David-Würth-Schule Villingen-Schwenningen. Satzung
David-Würth-Kolleg, VS-Schwenningen e.v., Förderverein der David-Würth-Schule Villingen-Schwenningen Satzung I. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 1. Der Verein führt den Namen David-Würth-Kolleg, VS-Schwenningen
Satzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Inhalt 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins 1 3 Erwerb der Mitgliedschaft 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft 2 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
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Verein für entwicklungsbezogene Bildung zu Südostasien Gemeinnütziger e.v. SATZUNG Stand: 6.4.2013 Hohenzollernring 52, 50672 Köln Telefon: (49) 221. 716121-20 Telefax: (49) 221. 716121-10 Konto: Sparkasse
Schachklub Germering e. V.
Schachklub Germering e. V. Satzung vom 6.Juli 1990 geändert am 4. Juni 2000 geändert am 14.10.2011 Inhalt 1 Name und Sitz... 2 2 Vereinszweck... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Organe... 3 5 Der Vorstand...
Satzung. Förderverein der Gewerblichen Schule Tauberbischofsheim e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
Satzung Förderverein der Gewerblichen Schule Tauberbischofsheim e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1 Der Verein führt den Namen: Förderverein der Gewerblichen Schule Tauberbischofsheim.
Satzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein Förderverein Kindergarten St. Josef mit Sitz in Cham verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte
Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Deutschorden-Schule. 2. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen. 3. Der Sitz des Vereins ist Lauchheim. 4.
Heidelberger Gesellschaft. für ausländisches öffentliches Recht. und Völkerrecht SATZUNG. In der Neufassung vom. 25. Mai Zweck der Gesellschaft
Heidelberger Gesellschaft für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht SATZUNG In der Neufassung vom 25. Mai 2013 Zweck der Gesellschaft 1 Zweck der "Heidelberger Gesellschaft für ausländisches
Satzung des Vereins "Leben in Hitdorf
Satzung des Vereins "Leben in Hitdorf 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Leben in Hitdorf und wird unter dieser Bezeichnung in das Vereinsregister eingetragen. 2. Sitz des Vereins
Satzung des Fördervereins der Theodor-Heuss-Realschule Hameln e.v.
Satzung des Fördervereins der Theodor-Heuss-Realschule Hameln e.v. 1. Der Name des Vereins lautet: Vom: 20.06.201 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Förderverein der Theodor-Heuss-Realschule Hameln e.v. 2.
Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v..
Vereinssatzung In der Fassung vom 2. März 2012 1 Name und Sitz 1.1. Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. 1.2. Er hat seinen Sitz in 78003 Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk