Merkblatt des FG Medien- und Kommunikationsmanagement zur Anfertigung von Bachelorarbeiten

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1 TU Ilmenau, FG Medien- und Kommunikationsmanagement (Stand: 04/2010) Merkblatt des FG Medien- und Kommunikationsmanagement zur Anfertigung von Bachelorarbeiten Die hier festgelegten Regeln gelten für Bachelorarbeiten, die von Mitgliedern des Fachgebiets Medien- und Kommunikationsmanagement betreut werden. Andere Fachgebiete haben evtl. andere Regelungen für dort betreute Bachelorarbeiten. Die nachfolgenden Regelungen ergänzen und konkretisieren die Prüfungsordnungen der TU Ilmenau; im Zweifel gelten die Prüfungsordnungen. 1. Gegenstand 1.1 Ziel und Thema Eine Bachelorarbeit soll zeigen, dass die / der Studierende in der Lage ist, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes ein Problem selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu lösen. Es kann sich dabei um eher praktische wie auch um grundlagenwissenschaftliche Probleme handeln. Vorschläge für Themen werden ggf. auf den Webseiten des Fachgebiets veröffentlicht. Gruppenarbeiten sind grundsätzlich möglich. Die Obergrenze bei Gruppenarbeiten liegt bei 3 Personen. Dies muss aber im Einzelfall durch das Thema oder die Vorgehensweise geboten sein. Details hierzu finden sich in den Prüfungsordnungen. Externe Partner (Unternehmen, Verwaltungen, Organisationen) sind möglich als Anreger, Kooperationspartner, auch als Finanziers. Kandidatinnen und Kandidaten sollten sich dabei jedoch über den damit evtl. verbundenen höheren Aufwand und mögliche Zielkonflikte von Universität und Unternehmen im Klaren sein. 1.2 Methode In Abgrenzung zu Diplom- und Masterarbeiten ist nicht zwangsläufig eine theoretische oder methodische Innovation gefordert, sondern vielmehr die korrekte und solide Rezeption und Einordnung der relevanten Literatur (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), die Formulierung einer daraus resultierenden relevanten Fragestellung sowie die

2 korrekte Umsetzung des empirischen Teils. Im Regelfall soll die Beantwortung der zentralen Frage unter Einsatz empirischer Methoden geschehen (Ausnahmen sind aber möglich), wobei "empirisch" nicht unbedingt "quantitativ" heißt auch qualitative Ansätze sind erwünscht. Da der Umfang von Bachelorarbeiten begrenzt ist (12 LP), empfiehlt es sich, damit an theoretische oder empirische Vorarbeiten anzuknüpfen, die in anderen Lehrveranstaltungen erbracht wurden. 2. Anmeldung und Ablauf Das Fachgebiet Medien- und Kommunikationsmanagement kann ca. 10 Arbeiten pro Semester betreuen. Um allen Kandidatinnen und Kandidaten gleiche Chancen einzuräumen, gilt folgendes Verfahren mit den entsprechenden Terminen: 2.1 Einreichung von Exposés bis / für das jeweils folgende Semester Alle Studierenden, die sich von einem Mitglied des Fachgebiets bei der Anfertigung ihrer Bachelorarbeit betreuen lassen wollen und als Erstgutachter den Fachgebietsleiter (Prof. Will) wählen wollen, sollen bis zum / ein Exposé einreichen (Details siehe 2.3). Die Exposés werden von Betreuer bzw. Betreuerin und Fachgebietsleiter in der Regel innerhalb von / nach folgenden Kriterien begutachtet: 1. Inhaltlich-methodische Nähe zu den Arbeitsgebieten des Fachgebiets 2. Erfüllung der formalen Anforderungen an das Exposé (siehe 2.3) und die Bachelorarbeit generell, 3. Prägnanz des Themas/der Forschungsfrage und inhaltliche Qualität des vorgeschlagenen Projekts. Die Rückmeldung wird Sie über Annahme mit oder ohne Überarbeitungsauflagen oder die Ablehnung des Themas informieren, so dass alle Studierenden noch ausreichend Zeit haben, sich ggf. nach alternativen Themen in ggf. anderen Fachgebieten umzusehen. Wenn ein Exposé angenommen ist, kann die Bachelorarbeit im Prüfungsamt angemeldet werden.

3 2.2 Einreichung von Exposés nach dem bzw Auch nach den Fristen können Anfragen und Vorschläge für Bachelorarbeiten geäußert werden. Allerdings werden diese im anstehenden Semester nur berücksichtigt, falls noch Kapazitäten frei seien sollten. Sie werden nach den gleichen Kriterien beurteilt. 2.3 Exposé Grundlage der Entscheidung über die Annahme eines Themas ist ein Exposé, das zwischen drei und fünf Seiten umfassen und über sechs Punkte Auskunft geben soll: 1. Gewünschter Betreuer/gewünschte Betreuerin der Arbeit 2. Ziel der Arbeit: Es soll die Relevanz des Themas und die zu untersuchende Fragestellung dargelegt werden. 3. Theoretische Grundlage: Es soll kurz dargelegt werden, auf welcher theoretischen Grundlage die Fragestellung bearbeitet werden soll. 4. Bereits geleistete Vorarbeiten: Es sollen sofern vorhanden bereits in anderen Lehrveranstaltungen erbrachte Leistungen benannt werden, die in die Bachelorarbeit einfließen sollen 5. Geplantes Vorgehen: Es soll kurz das geplante (empirische) Vorgehen zur Beantwortung der Forschungsfrage dargelegt werden. 6. Zeitplan: Der Zeitplan soll sowohl die zentralen Meilensteine für den Kandidaten / die Kandidatin (Bearbeitungsbeginn, beabsichtigter Abgabetermin) wie auch die wichtigsten Termine eines möglichen empirischen Projekts (Instrumentenentwicklung, Feldphase) angeben. Senden Sie das Exposé, möglichst unter Einhaltung oben genannter Fristen, per an die entsprechenden Ansprechpartner.

4 2.4 Anmeldung Nach Annahme der Arbeit: Anmeldung beim Prüfungsamt in Ihrer Verantwortung, Vereinbarung über die Verwertungsrechte, Beginn der Bearbeitung 2.5 Erstellung der Arbeit Arbeitsschritte gemäß Zeitplan, fachliche Beratung durch die Betreuerin / den Betreuer (siehe 3.5), regelmäßige Teilnahme am Kandidaten-Kolloquium (siehe 4.) 2.6 Abgabe der Arbeit Einreichung von drei gedruckten Exemplaren der Arbeit im Prüfungsamt, Einreichung einer elektronischen Fassung (mit allen Anhängen, Instrumenten, Datensätzen, Materialien etc.) bei der Betreuerin / dem Betreuer. (Hinweise zur Bewertung und Verteidigung siehe 5.) 3. Rahmenbedingungen 3.1 Umfang Als Untergrenze für eine Bachelorarbeit werden 30 und als Obergrenze 50 Seiten festgelegt. Unter- oder Überschreitungen sind grundsätzlich möglich, aber begründungspflichtig. 3.2 Feldarbeit Bevor Sie für die empirische Arbeit mit wissenschaftlichen, politischen oder sonstigen Fachleuten Kontakt aufnehmen wird oder bevor mit Fragebögen oder anderen Instrumenten ins Feld gegangen wird, ist das Vorgehen unbedingt mit dem Betreuer / der Betreuerin abzustimmen! 3.3 Unterstützung bei der Durchführung von Online-Umfragen Das IfMK nimmt am UNIPARK-Programm teil. Im Rahmen dieses Programms ist es

5 möglich, kostenlos wissenschaftliche (also nicht kommerzielle) Online-Umfragen zu nutzen. Umfragen können mittels Editoren gestaltet werden und Daten direkt in statistische Auswertungsprogramme (SPSS) überführt werden. 3.4 Textprobe und Korrekturen Etwa zur Mitte der Bearbeitungszeit soll ein Zwischenbericht (der in der Regel in Form eines Vortrags im Kolloquium erbracht werden kann) sowie eine Textprobe (2-3 Seiten Text aus dem Theorieteil mit Quellenverweisen) und ein Entwurf des Inhaltsverzeichnisses vorlegt werden, auf deren Basis die Angemessenheit von Schreibstil und Belegverfahren geprüft werden kann. Eine Vorkorrektur oder Durchsicht ganzer Kapitel oder der gesamten Arbeit vor der Abgabe kann durch die Fachgebietsmitarbeiter erfolgt nicht. 3.5 Fachliche Beratung Fachgespräche mit der Betreuerin / dem Betreuer werden zu folgenden Phasen im Bearbeitungsprozess empfohlen: Erarbeitung des Theorieteils Besprechung der von den Studierenden selbstständig verfassten Grobgliederung der Qualifikationsarbeit Erarbeitung der Forschungsmethodik Beratung bei der Erstellung des Forschungsdesigns Auswertung der empirisch gewonnenen Ergebnisse Beratung zur Auswertung der Ergebnisse Die Beratung erfolgt nur, wenn sie von Ihnen aktiv nachgefragt wird (z.b. per , Besuch der Sprechstunden). Es wird erwartet, dass Sie einmal in jeder der oben genannten Phasen des Bearbeitungsprozesses selbstständig Kontakt mit der Betreuerin / dem Betreuer aufnehmen, um eine Rückmeldung zum Stand der Arbeit zu geben.

6 3.6 Wissenschaftliche Form Unverzichtbar bei der Ausarbeitung einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit ist die Einhaltung der formalen Bestimmungen, wie sie in der entsprechenden DIN-Norm und ergänzend im Leitfaden für mündliche und schriftliche Präsentationen" vom Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaft festgelegt wurden. Grobe Verletzungen der üblichen wissenschaftlichen Formalia führen zu einer Ablehnung der Arbeit. 4. Kandidatenkolloquium 4.1 Ziel der Beteiligung am Kolloquium Das Kolloquium für Bachelorkandidatinnen und -kandidaten ist der zentrale Ort, um Probleme und Fragestellungen zur Abschlussarbeit mit einem größeren Plenum zu diskutieren und Hilfestellungen bei der Anfertigung der Abschlussarbeit zu geben. Im Vortrag sollten daher explizit Fragen / Unsicherheiten oder Probleme angesprochen werden. Dies kann z.b. durch konkrete Fragen am Ende des Vortrags geschehen. 4.2 Rahmenbedingungen zum Kolloquium Die Teilnahme am Kolloquium ist verpflichtend, Abwesenheit begründungspflichtig (Abwesenheitsmeldungen bitte per oder telefonisch an das Fachgebietssekretariat, Frau Dienemann: manuela.dienemann@tu-ilmenau.de, ). Erfahrungsgemäß ergeben sich aus den Diskussionen der Arbeiten häufig wichtige Anregungen für die eigene Arbeit, auch wenn selbst nicht vorgetragen wird. Das Kolloquium ist keine öffentliche Einzelsprechstunde mit den jeweiligen Betreuern. Eine rege Teilnahme an den Diskussionen seitens aller anwesenden Kandidatinnen und Kandidaten ist ausdrücklich erwünscht. Die Termine des Kolloquiums werden in den Sitzungen festgelegt und können auf der Webseite des Kolloquiums eingesehen werden. Ein Vortrag kann nach Absprache mit dem Betreuer / der Betreuerin per bei Frau Dienemann angemeldet werden.

7 4.3 Rahmenbedingungen zum Vortrag Die Dauer des Vortrags soll 10 Minuten nicht überschreiten, da sonst nicht genug Zeit für Diskussionen und die Klärung von Fragen bleibt. Gerade in der Anfangsphase oder bei kurzen Zwischenfragen kann der Vortrag aber auch nur 5 Minuten oder weniger Zeit beanspruchen. Sie sollten sich darauf konzentrieren, offene Fragen und Probleme pointiert und zielorientiert darzustellen. Bestandteil des Vortrags sollten daher solche Informationen, Entscheidungen und offene Fragen sein, die zur Klärung möglicher Probleme hilfreich sind. Sie sollten mindestens einmal im Kolloquium vortragen, denkbar sind aber auch mehrere Vorträge (z.b. zu Beginn und zum Ende der Arbeit). Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, kleinere Anliegen in einem Kurzvortrag zu klären. 5. Bewertung und Abschluss der Arbeit 5.1 Bewertungskriterien Die zentralen inhaltlichen Qualitätsdimensionen einer Arbeit sind: Wichtigkeit, Gründlichkeit und Verständlichkeit. Wichtigkeit Die gewählte Fragestellung soll wichtig sein für das Fach, die berufliche Praxis und / oder die Gesellschaft. Positiv bewertet werden originelle, innovative Fragestellungen Das können Fragestellungen sein, die für das Fach "Medien- und Kommunikationswissenschaft", speziell das Medien-, Kommunikations- oder Projektmanagement, eine Innovation darstellen, oder auch Fragestellungen, die deshalb fachlich innovativ sind, weil sie eine interdisziplinäre Herangehensweise notwendig machen, oder Fragestellungen, die von der Medienpraxis bislang nicht gestellt wurden. Die Wichtigkeit ist auch hinsichtlich der Ergebnisse zu beurteilen. Positiv bewertet wird, wenn neue Einsichten ermittelt wurden, wenn die Ergebnisse verallgemeinerbar sind und wenn die Ergebnisse hinreichend differenziert sind. Gründlichkeit Die gewählte Fragestellung soll theoretisch und methodisch gründlich bearbeitet werden. Der Forschungsstand soll hinreichend breit und tief aufgearbeitet werden; die relevante Literatur soll kritisch reflektiert werden. Der gewählte theoretische Ansatz soll für die Bearbeitung der Forschungsfrage geeignet sein und sich als fruchtbar erweisen. Das methodische Vorgehen soll der Fragestellung und dem theoretischen Ansatz

8 entsprechen. Das Verhältnis von Theorie und Empirie sowie von Deskription und Erklärung soll ausgewogen sein. Die eingesetzten Instrumente und Verfahren sollen der Komplexität des Gegenstandes gerecht werden. Die Datenbasis soll hinreichend umfangreich sein. Die Datenauswertung soll sich präzise auf die Fragestellung beziehen. Die Interpretation der Ergebnisse soll nicht zu vorsichtig, aber auch nicht zu weitgehend erfolgen. Handlungs- oder Gestaltungsempfehlungen können je nach Fragestellung Bestandteil der Arbeit sein. Die Ergebnisse sollen mit der Theorie konfrontiert werden und daraus theoretische Schlussfolgerungen gezogen werden. Verständlichkeit Die Vorgehensweise und die Ergebnisse sollen verständlich dargestellt werden. Eine Argumentationslinie soll klar entwickelt werden und sich in der Struktur der Arbeit widerspiegeln. Die einzelnen Schritte des Forschungsprozesses sollen intersubjektiv nachvollziehbar dargestellt werden. Die Abhandlung soll verständlich formuliert werden. Ein flüssiger Stil, sichere Rechtschreibung, eine ansprechende Gestaltung und funktional eingesetzte Visualisierungen sind selbstverständliche Voraussetzungen von Verständlichkeit. 5.2 Mündliche Verteidigung Qualifikationsarbeiten enden mit einer mündlichen Verteidigung. Diese Verteidigung findet in der Regel vier bis sechs Wochen nach Abgabe der Arbeit statt. Die Gesamtnote der Qualifikationsarbeit ergibt sich als arithmetisches Mittel aus drei Noten: der Note des ersten Gutachtens für die schriftliche Arbeit, der Note des zweiten Gutachtens für die schriftliche Arbeit und der dritten Note für die mündliche Verteidigung. Der Termin für die Verteidigung wird mit dem Studierenden abgestimmt. Das Fachgebiet schlägt einen Termin vor. Die Verteidigung dauert 30 Minuten. Einzuplanen sind davon maximal 15 Minuten für die Präsentation der Ergebnisse und 15 Minuten für die Diskussion. Die Bereitstellung der Präsentationstechnik liegt in Ihrer Verantwortung. 5.3 Meldung bei der Universitätsbibliothek Nach Abgabe der Arbeit müssen Sie sich mit der Universitätsbibliothek Ilmenau in Verbindung setzen, damit diese die Arbeit in die Bibliographie aufnehmen kann.

9 5.4 Präsenz auf der Website Nach erfolgreicher Verteidigung werden der Titel der Arbeit, die Zusammenfassung (der Abstract) und der Name des Autors / der Autorin auf der Website des Fachgebiets unter Qualifikationsarbeiten aufgeführt. 5.5 Nach dem Ende des Bachelorstudiums... Sollte Ihre Arbeit mit Sehr gut bewertet sein, empfehlen wir, über eine Veröffentlichung nachzudenken. Es wäre schade, wenn exzellente wissenschaftliche Ergebnisse nicht für die Allgemeinheit zugänglich sind. Zudem macht sich eine Veröffentlichung auch gut im Lebenslauf. Bitte kontaktieren Sie dafür Ihre Betreuerin, die alles weitere mit Ihnen besprechen kann. Wir empfehlen außerdem im Falle von sehr guten Arbeiten, sich an diversen Ausschreibungen für Wissenschaftspreise, die zum Teil sehr hoch dotiert sind, zu beteiligen. Gern unterstützen wir Sie dabei. Das IfMK hat ein Alumni-Netzwerk ins Leben gerufen, damit wir auch nach Ihrem Studium in Kontakt bleiben können worüber wir uns sehr freuen würden. Sofern Sie nicht zum Masterstudium an der TU Ilmenau bleiben, informieren Sie sich bitte unter

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