Kostenordnung DLRG Mosbach e.v.

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1 Kostenordnung DLRG Mosbach e.v. Ortsgruppe Mosbach e.v.

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3 Kostenordnung der DLRG Mosbach e.v. Version Version Version Version Kostenordnung DLRG Mosbach e.v. Eine genaue Aufstellung der Änderungen ist im Anhang nachzulesen. Impressum Herausgeber: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft - Ortsgruppe Mosbach e.v. c/o markus slaby media, Siebenbürgenstraße 10, Mosbach Die in dieser Broschüre veröffentlichten Texte sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Kein Teil dieser Ausgabe darf ohne schriftliche Genehmigung der DLRG Mosbach e.v. in irgendeiner Form - durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren - reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprachen übertragen werden. Auch die Rechte der Wiedergabe durch Vortrag, Funk-/Fernsehsendung, im Magnettonverfahren oder auf ähnlichem Weg bleiben vorbehalten. Jede im Bereich eines gewerblichen Unternehmens hergestellte oder benutzte Kopie dient gewerblichen Zwecken und verpflichtet zu Schadensersatz, der gerichtlich festzustellen ist. Ein Nachdruck ist - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung der DLRG Mosbach e.v. gestattet. Version 1.3 Stand:

4 Inhalt Impressum... 3 Herausgeber:... 3 Gültigkeit... 5 Anwendungsgebiet... 5 Kostensätze... 5 I. Allgemeines... 5 II. Ausbildung... 6 III. Einsatz... 8 IV. Medizin V. Verbandskommunikation VI. Jugend Anwendung der Kostensätze Abrechnungs- und Mahnverfahren Sozialregelungen...14 Mengenrabatte Ausnahmeregelungen Anhang Versionierung Standardrechnungen Version 1.3 Stand:

5 Gültigkeit Die vorliegende Kostenordnung Version 1.0 wurde am durch den Vorstand der DLRG Mosbach e.v. beschlossen und tritt zum um 0.00 Uhr in Kraft. Zuvor beauftragte Leistungen werden nach der, zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Kostenordnung durchgeführt und abgerechnet. Mit dem Inkrafttreten verlieren alle bisherigen Kostenordnungen Ihre Gültigkeit. Die vorliegende Kostenordnung kann jederzeit durch Beschluss des Vorstandes der DLRG Mosbach e.v. geändert oder aufgehoben werden. Davon unberührt bleiben Kostensätze, die nicht dem Verantwortungsbereich des Vorstandes unterliegen (bspw. Mitgliedsbeiträge). Diese Kostensätze sind in der Kostenordnung gesondert gekennzeichnet. Anwendungsgebiet Diese Kostenordnung gilt ausschließlich für den Wirkungsbereich der DLRG Mosbach e.v.. Der tatsächliche Erfüllungsort ist hierbei unerheblich. Kostensätze I. Allgemeines 1. Mitgliedsbuch ausstellen Ersatz Durch Mitglied verursachten Verlust des Mitgliedsbuches, Ersatzausstellung 2. Mitgliedschaft Dieser Kostensatz kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. 5,00 / je Mitgliedsbuch a) Jugendliche 26,00 b) Erwachsene 31,00 c) Familien 57,00 Version 1.3 Stand:

6 II. Ausbildung 1. Eintritt Hallenbad Mosbach 2. Rettungsschwimm-Kurs Ausbilder und Ausbildungshelfer die aktiv am Lehrbetrieb teilnehmen sind von den Eintrittskosten befreit. Teilnahme an einem Rettungsschwimm-Kurs nach PO (Bronze, Silber oder Gold) darin enthalten auch die Ausstellung eines Rettungsschwimm-Passes (ohne Abzeichen) sowie der Eintritt in das Bad. 3. Schwimmkurs Umfasst die Kursgebühren exklusive Eintritt in das Hallenbad. Der Anfängerschwimmkurs umfasst das Erlernen des Brustschwimmens bis zum Erreichen des Seepferdchen-Abzeichens. Das Abzeichen ist nicht enthalten. a) Kinder und Jugendliche 0,50 / Person b) Erwachsener 1,00 / Person a) 50,- / pro Person b) 0,- / pro Person für Aktive 50,- / pro Person 6 Version 1.3 Stand:

7 4. Schwimmabzeichen & Pässe Seepferdchen Fisch Frosch DJSA-Bronze/ Silber/ Gold Totenkopf DRSA-Bronze/ Silber/ Gold DSTA DSA a) 1,50 (Abzeichen) b) 1,50 (Pass) c) Wie Seepferdchen d) Wie Seepferdchen e) 1,50 (Abzeichen) f) 1,50 (Pass) g) 2,40 (Abzeichen) h) 1,60 (Pass) i) 2,40 (Abzeichen) j) 2,50 (Abzeichen Nichtmitglieder) k) 1,50 (Pass) l) 1,60 (Pass Nichtmitglieder) m) 3,50 (Abzeichen) n) 2,50 (Pass) o) 3,50 (Abzeichen) p) 2,50 (Pass) Version 1.3 Stand:

8 5. ATN ATN-Ordner inklusive Register, gedrucktem Deckblatt und Einleger für Aus- und Fortbildungen und Mitarbeit im Wasserrettungsdienst. 6. ATN-Urkunden Ersatz 7. Bescheinigungen schwimmerischer Leistungen Nicht enthalten sind weitere Urkunden und Nachweisblätter. Bei der Ersatzausstellung wird nur die oben genannte Grundausstattung ersetzt. Durch Mitglied verursachten Verlust der ATN-Urkunde. Es können nur Urkunden ersetzt werden die durch die Ortsgruppe Mosbach ausgestellt werden können. Abnahme und Bescheinigung schwimmerischer Leistungen wie sie bspw. Für die Bewerbung bei der Polizei oder anderer Stellen notwendig ist. Die Gebühr umfasst die Abnahme in einem Schwimmbad (nicht den Eintritt) und das ausstellen der entsprechenden Bescheinigung. a) Erstausfertigung: 0,- / je ATN b) Nachfolgende Ausfertigungen: 25,- / je ATN 1,00 / je Urkunde a) Für Mitglieder: 0,- b) Für Nichtmitglieder: 5,- III. Einsatz Im Einsatzfall werden die Personen nach eingesetzter Funktion und nicht nach tatsächlicher Qualifikation abgerechnet. Ist beispielsweise ein Einsatztaucher als Bootsgast eingesetzt, so wird er nach dem Stundensatz eines Wasserretters abgerechnet. Die Kostenordnung für DLRG-Einsätze in Baden-Württemberg ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser Kostenordnung. An dieser Stelle werden nur die Kostensätze wiedergegeben. Die jeweiligen Kosten- 8 Version 1.3 Stand:

9 sätze sind mit * gekennzeichnet. Sie unterliegen nicht dem Entscheidungsbereich des Vorstands der DLRG Mosbach e.v.. Erste Hilfe und rettungsdienstliche Leistungen werden über die Landesverbände mit den zuständigen Kostenträgern oder direkt mit den Notfallpatienten abgerechnet. Kostengruppe A: In die Kostengruppe A fallen das Suchen und Bergen von Leichen im und auf dem Wasser, das Suchen und Bergen von Landfahrzeugen aller Art, sowie Luft- und Wasserfahrzeugen im und auf dem Wasser, Transportund Versorgungsfahrten bei Wassergefahr, Sonstige Hilfeleistungen bei Wassergefahr (z.b. Beseitigen von Hindernissen und Funktionsstörungen), Unterstützung und Sicherung anderer Fachdienste im und am Wasser (z.b. bei Ölunfällen, Fährbetrieb) und die Mutwillige Alarmierung. Personal: 1. Einsatzkraft allgemein 13,50 /h* 2. Einsatztaucher 25,00 /h* 3. Bootsführer 20,00 /h* 4. Einsatzleiter 25,00 /h* Material: 5. Verwaltungspauschale 20,00 * 6. Einsatzfahrzeug a) 100,00 /Tag* inkl. 50 km und Gerätepauschale b) ab km 51 0,60 /km* 7. Rettungsboot a) 100,00 /Tag* b) pauschal zzgl. 20,00 /h* Version 1.3 Stand:

10 8. Pressluftflasche 200bar 7,50 /Stück* 9. Tauchgerät komplett Reinigung und Desinfektion 10. Tauchanzug kompl., Reinigung 11. Kälteschutzanzug, Reinigung 12,50 /Stück* 12,50 /Stück* 12,50 /Stück* Kostengruppe B: Die Kostengruppe B umfasst die Sicherung von Veranstaltungen am, auf und im Wasser. Personal: 1. Einsatzkraft allgemein 8,00 /h* 2. (Not-)arzt 40,00 /h* 3. Einsatzleiter 8,00 /h* 4. Wachleiter 8,00 /h* Material: 5. Verpflegungspauschale Die Verpflegungspauschale wird nur berechnet sofern keine Kostenfreie Verpflegung durch den Veranstalter erfolgt. a) < 3h: 0,00 * b) 3 8h: 7,00 * c) >8h: 12,00 * 10 Version 1.3 Stand:

11 6. Einsatzfahrzeug a) 100,00 /Tag* inkl. 50 km und Gerätepauschale b) ab km 51 0,60 /km* 7. Rettungsboot a) 50,00 /Tag* pauschal zzgl. b) 20,00 /h* 8. Pressluftflasche 200bar 7,50 /Stück* 9. Tauchgerät komplett Reinigung und Desinfektion 10. Tauchanzug kompl., Reinigung 11. Kälteschutzanzug, Reinigung 12,50 /Stück* 12,50 /Stück* 12,50 /Stück* Version 1.3 Stand:

12 Kostengruppe C: Die Kostengruppe C umfasst die Sanitätsdienstliche Sicherung von Veranstaltungen auch außerhalb von Gewässern. Personal: 1. Einsatzkraft allgemein a) nicht kommerzeiell 5,00 b) kommerziell 8,00 2. (Not-)arzt a) nicht kommerziell 55,00 b) kommerziell 75,00 Kostengruppe D: Die Kostengruppe D umfasst alle sonstigen Dienstleistungen des Einsatzbereiches, insbesondere dann wenn es sich nicht um eine Wasserretungsdienstliche oder Sanitätsdienstliche Absicherung handelt. IV. Medizin 1. Erste Hilfe-Kurs 2. Erste-Hilfe-Sonderkurse Teilnahme an einem Erste- Hilfe-Kurs (9 UE) nach AV 1 Bspw. Für Sportler, Jugendgruppen, Outdoor, etc. a) 40,- / pro Person b) 0,- / pro Person für Aktive 12 Version 1.3 Stand:

13 3. Ersatzausstellung Aus- und Fortbildungsbescheinigungen in Erster-Hilfe Ausstellung einer weiteren Bescheinigung über die Teilnahme an einer Aus- und/ oder Fortbildung in Erster-Hilfe 5,- / je Bescheinigung V. Verbandskommunikation 1. Online-Werbung VI. Jugend Version 1.3 Stand:

14 Anwendung der Kostensätze Zur Ermittlung der jeweiligen Gesamtkosten wird wie folgt vorgegangen. Bei Stundensätzen wird je angefangene Stunde auf die nächste halbe Stunde aufgerundet. Bei Tagessätzen wird jeder angefangene Kalendertag als voller Tag abgerechnet. Abrechnungs- und Mahnverfahren Die Rechnungen werden von den jeweils zuständigen Abteilungsleitern gestellt und an den Kassier weitergeleitet. Dieser vergibt die Rechnungsnummer und verschickt die Rechnung. Eine Kopie/ Durchschlag der Rechnung wird unverzüglich an den Kassier weitergeleitet. Rechnungen der DLRG Mosbach e.v. können 1. Bar beim Kassier oder dem jeweils zuständigen Abteilungsleiter bezahlt oder 2. Auf das Konto der DLRG Mosbach e.v. überwiesen werden. Mitgliedsbeiträge können auch per Lastschrift durch die DLRG Mosbach e.v. eingezogen werden. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Eine Vorauszahlung ist möglich. Verpflichtende Vorauszahlungen werden in der Kostenordnung separat ausgewiesen. Der Kassier überwacht den Zahlungseingang und leitet ggf. ein Mahnverfahren ein. Hierzu zählt: 1. Drei Werktage nach Fälligkeit Schriftliche Zahlungserinnerung ohne Mahngebühren Tage nach Fälligkeit 1. Mahnung mit Berechnung der Mahngebühren 14. von 5% über dem Basiszinsatz pro Jahr. Bei Mahnungen die nicht an Verbraucher gerichtet sind, wird zuzüglich eine Pauschale von 40,- berechnet. 3. Über die Einleitung eines offiziellen Mahnverfahrens entscheidet der Vorstand. Sozialregelungen Auf Antrag des Betroffenen oder eines Fürsprechers kann der 1. Vorsitzende, der Kassier und der betroffene Ressortleiter in sozialen Härtefällen abweichend zu dieser Regelung Kostennachlässe bis zu 100% beschließen. 14 Version 1.3 Stand:

15 Der Antrag ist nicht formgebunden. Ein Kostennachlass muss im Vorfeld beantragt werden. Im Verhinderungsfall übernehmen die jeweiligen Stellvertreter. Mengenrabatte Mengenrabatte sind vor Beauftragung durch den 1. Vorsitzenden, den Kassier und den betroffenen Ressortleiter genehmigen zu lassen. Im Verhinderungsfall übernehmen die jeweiligen Stellvertreter. Ausnahmeregelungen Der oben dargelegte Kostenplan stellt eine SOLL-Regelung für die Dienstleistungen der DLRG Ortsgruppe Mosbach dar. Individuelle Absprachen und Änderungen sind jederzeit möglich bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung des 1. Vorsitzenden, des Kassiers und des betroffenen Ressortleiters. Im Verhinderungsfall übernehmen die jeweiligen Stellvertreter. Für Folgende Personenkreise sind generelle Ausnahmen bereits beschlossen: Für Aktive der DLRG Mosbach e.v. sofern dies bei den jeweiligen Kostenstellen vermerkt ist. Als Aktiv gilt wer die Ausbildung für seine Arbeit in der DLRG Mosbach benötigt und über ein zuständiges Vorstandsmitglied angemeldet wird. Kurse für die befreundeten Hilfsorganisationen des DRK Kreisverbandes Mosbach und der Freiwilligen Feuerwehr Mosbach sind von den Teilnahmegebühren befreit. Tatsächlich entstandene Kosten (bspw. Materialverbrauch) können berechnet werden. Die Ausnahmeregelungen umfassen auch die jeweiligen Jugendorganisationen. Die Stadtwerke Mosbach sind von den Kosten für den Regelwachdienst befreit. Einsatzkosten können für Sonderveranstaltungen berechnet werden. Einsatzleistungen sind für die Freiwilligen Feuerwehren im Neckar-Odenwald-Kreis, das Deutsche Rote Kreuz (Kreisverband Mosbach und Buchen), die THW-Ortsverbände im Neckar- Odenwald-Kreis sowie die Polizei prinzipiell kostenfrei sofern diese Ihre Leistungen nicht einem Dritten in Rechnung stellen können. Version 1.3 Stand:

16 Anhang Versionierung Version 1.3 NEU: Änderung im Verfahren für Sozialregelungen, Mengenrabatte und Ausnahmeregelungen Version 1.2 NEU: Kostensatz Rettungsschwimmkurs angepasst NEU: Kostensatz Erste-Hilfe Kurs angepasst NEU: Ergänzung Abrechnungs- und Mahnverfahren, Ausnahmeregelungen Version 1.1 Gliederung und Nummerierung der Kostensätze eingeführt NEU: Kostensatz ATN-Urkunde Ersatz NEU: Kostengruppe C und D in III. Einsatz ENTFÄLLT: Kostensatz Lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe-Training nach Änderung der Prüfungsordnung in IV. Medizin div. Redaktionelle Anpassungen Version 1.0 Erste in Kraft gesetzte Version 16 Version 1.3 Stand:

17 Standardrechnungen Formulare DIN A5 als Standardrechnungen für Ausbildungsleistungen/ Kurse/ Verwaltungsgebühren/ Einsätze zum ausfüllen per Hand, wie Quittungsblock. Version 1.3 Stand:

18 18 Version 1.3 Stand:

19 Version 1.3 Stand:

20 mosbach.dlrg.de

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