BEITRAGSORDNUNG. Tennis-Club Grün-Weiß Nikolassee 1925 e.v. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
|
|
- Elly Geier
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BEITRAGSORDNUNG Tennis-Club Grün-Weiß Nikolassee 1925 e.v. (zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02. April 2009) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis 1 Staffelung der Aufnahmegebühren und Jahresbeiträge 2 Fälligkeit der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrags 3 Änderung der Beitragsgruppe 4 Zahlungsverzug 5 Abweichungen 6 Gerichtsstand Arbeitsleistungen Anlage zur Beitragsordnung
2 2 1 Staffelung der Aufnahmegebühren und Jahresbeiträge 1. Die Aufnahmegebühr und die Jahresbeiträge für Mitglieder sind wie folgt gestaffelt: Beitragsgruppe Personenkreis Aufnahmegebühr Jahresbeitrag Ia Aktives Mitglied (Senior/-in ab Vollendung des 18. Lebensjahres) 100 % Ib 2. aktives Mitglied einer Ehe- bzw. Lebensgemeinschaft (Senior/-in, der/die in Ehe- oder Lebensgemeinschaft zu einem Ia Mitglied steht) Gemäß Beschluss der Mitglieder- Versammlung ca. 80 % IIa Auszubildende / Studierende / Wehr- und Ersatzdienstleistende (Senior/-in in Ausbildung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) ca. 50 % III Schüler/-in (Junior/-in bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), in Verbindung mit einer zumindest passiven Mitgliedschaft (Gesellschaftsmitglied) eines Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten ca. 35% IV V VIa Gesellschaftsmitglied (passives Mitglied) Auswärtiges Mitglied Gast ca. 35% ca. 10% ca. 2% pro Stunde VIb Gaststudent ca. 20% pro Monat Die dieser Staffelung entsprechenden und durch eine Mitgliederversammlung für das laufende Geschäftsjahr festzulegenden Beträge sind jeweils der Anlage zur Beitragsordnung zu entnehmen. 2. Senior/-in in Ausbildung ist ein Mitglied nach Vollendung des 18. Lebensjahres, das am Beginn eines Geschäftsjahres eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert, oder das zu diesem Zeitpunkt seinen Wehr- oder Ersatzdienst leistet. Die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis ist dem Vorstand nachzuweisen. Die ermäßigten Sätze werden nur für die Dauer der Berufsausbildung, des Studiums oder des Wehr- oder Ersatzdienstes, jedoch nicht über das vollendete 27. Lebensjahr hinaus gewährt. 3. Gesellschaftsmitglied ist ein Mitglied, das am gesellschaftlichen Leben des Vereins teilnimmt und Spielberechtigung ausschließlich im Rahmen eines Gastrech-
3 3 tes wahrnehmen kann. Hierzu gehören auch die Eltern / Erziehungsberechtigten, mindestens aber ein Elternteil / Erziehungsberechtigter eines/-r Schülers/-in der Beitragsgruppe III. 4. Auswärtiges Mitglied ist ein Mitglied, das nicht in der Region Berlin/Brandenburg ansässig ist und die Tennisanlagen des Vereins nicht beansprucht. Es kann gegen Entrichtung von 15 % eines Jahresbeitrages der Beitragsgruppe Ia pro Monat für die Dauer eines vorübergehenden Aufenthalts in der Region Berlin/Brandenburg am allgemeinen Spielbetrieb teilnehmen. 5. Gast ist ein von einem Vereinsmitglied eingeladenes Nichtmitglied. Die Gebühr nach Beitragsgruppe VIa ist für den Gast von dem einladenden Vereinsmitglied zu zahlen. Ein Gast darf höchstens fünfmal pro Saison am Spielgeschehen teilnehmen. 6. Gaststudent ist ein Spieler, der vorübergehend eine tageszeitlich eingeschränkte Spielberechtigung erwerben kann. 7. Bei einem Neueintritt nach dem 30. Juni eines Jahres ermäßigt sich der Jahresbeitrag für das laufende Geschäftsjahr um die Hälfte. 2 Fälligkeit der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrags 1. Die Aufnahmegebühr wird innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme in den Verein fällig. Als Tag der Aufnahme gilt das auf dem schriftlichen Aufnahmebescheid angegebene Datum. 2. Der Jahresbeitrag gemäß 1 ist in voller Höhe innerhalb der in der jeweiligen Beitragsrechnung genannten Frist zu zahlen. Mit dem Jahresbeitrag werden zugleich Schrankmiete, Umlagen, der Gegenwert für nicht erbrachte Arbeitsleistungen im jeweiligen Vorjahr und sonstige von der Mitgliederversammlung zuvor festgelegte Beträge fällig. 3 Änderungen der Beitragsgruppe 1. Ändert sich die Zugehörigkeit eines Mitglieds zu den Beitragsgruppen I bis III während des laufenden Jahres, so entspricht der zu zahlende Jahresbeitrag dem zuvor gezahlten, wenn die Änderung nach dem eintritt; tritt sie vor dem ein, so entspricht der Jahresbeitrag der neuen Beitragsgruppe. Die Beendigung einer Ausbildung ist dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen. 2. Sonstige Änderungen der Zugehörigkeit eines Mitglieds zu den Beitragsgruppen (zum Beispiel Wechsel von der Gruppe I zur Gruppe IV), sind mit einer Frist von zwei Monaten zum Jahresende zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Erfolgt mit Zustimmung des Vorstands der Übergang eines Mitglieds aus den Beitragsgruppen IV bis VI in die Beitragsgruppen I bis III, so erhöht sich der Beitrag um die volle Differenz, wenn der Übergang vor dem wirksam wird, und um die halbe Differenz nach diesem Zeitpunkt. Eine ggf. vorhandene Differenz zur höheren Aufnahmegebühr ist nachzuzahlen. Bei einer Aktivierung eines Vereinsmitglieds ist zu prüfen, ob bei seiner Aufnahme die Aufnahmegebühr in voller Höhe entrichtet wurde.
4 4 4 Zahlungsverzug 1. Nicht gemäß 2 fristgemäß eingehende Zahlungen werden schriftlich angemahnt. 2. Geht die Zahlung nicht innerhalb der in der ersten Mahnung genannten Frist ein, erfolgt mit einer Nachfrist eine schriftliche zweite Mahnung, für die eine Mahngebühr von 5,00 berechnet wird. Weiterhin werden ab dem Datum des Poststempels der ersten Mahnung für jeden angefangenen Kalendermonat Verzugszinsen in Höhe von 1,0 % in Rechnung gestellt. 3. Bleibt auch die zweite Mahnung ohne Erfolg, so kann das Mitglied durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Außerdem kann der Klageweg beschritten werden. 4. Sofern der Vorstand nicht bereits nach der zweiten erfolglosen Mahnung den Klageweg beschreitet, wird für jede weitere Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von jeweils 5,00 berechnet und werden für jeden weiteren angefangenen Kalendermonat weitere Verzugszinsen in Höhe von 1,0 % in Rechnung gestellt. 5. Die ordnungsgemäße Entrichtung des Beitrags ist die Voraussetzung für die Spielberechtigung im Rahmen der Platz- und Spielordnung. Bei Zahlungsverzug kann der Vorstand Haus-, Platz- und Spielverbot erlassen. Wird die Aufnahmegebühr gemäß 2, Absatz 1 nicht fristgemäß bezahlt, so kann der Vorstand die Aufnahme widerrufen. 5 Abweichungen In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand auf einen schriftlichen Antrag hin Abweichungen von der Beitragsordnung zulassen. Die Abweichungen sind den Kassenprüfern beim Jahresabschluss offen zu legen. 6 Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin-Zehlendorf. Hinsichtlich der zu erbringenden ARBEITSLEISTUNGEN hat die Mitgliederversammlung am 28. Februar 2002 folgenden Beschluss gefasst: Jedes Mitglied der Beitragsgruppen Ia, Ib, IIa, III und IV, das zu Beginn eines jeden Jahres das 16. Lebensjahr vollendet und das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist verpflichtet, zu den vom Vorstand festgelegten Terminen Arbeitsleistungen im Umfang von drei Stunden pro Jahr zu erbringen, wobei eine Arbeitsstunde einem Betrag von 1 entspricht. Wird die Arbeitsleistung in einem Jahr nicht oder nicht in vollem Umfang erbracht, ist der entsprechende Gegenwert zusammen mit dem Beitrag für das Folgejahr zu zahlen.
5 5 Anlage zur Beitragsordnung Seit dem 01. Januar 2016 werden folgende Aufnahmegebühren und Jahresbeiträge erhoben: Beitragsgruppe Personenkreis Aufnahmegebühr (als einmalige Umlage) Jahresbeitrag Ia Aktives Mitglied (Senior/-in ab Vollendung des 18. Lebensjahres) ,00 Ib 2. aktives Mitglied einer Ehe- bzw. Lebensgemeinschaft (Senior/-in, der/die in Ehe- oder Lebensgemeinschaft zu einem Ia Mitglied steht) IIa Auszubildende / Studierende / Wehr- und Ersatzdienstleistende (Senior/-in in Ausbildung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) ,00 III Schüler/-in (Junior/-in bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), in Verbindung mit einer zumindest passiven Mitgliedschaft (Gesellschaftsmitglied) eines Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten. 18 IV Gesellschaftsmitglied (passives Mitglied) 17 V Auswärtiges Mitglied 5 VIa Gastgebühr pro Stunde: 1 VIb Gaststudent pro Monat: 9 - Schrankmiete (Umkleideraum) 35,00 / Jahr - Probemitgliedschaft in den Schulsommerferien: Erwachsene 75,00 / Jugendliche 3 - Arbeitseinsatzentgelt 3 (bei Nichterbringung des Arbeitseinsatzes)
Inhaltsverzeichnis Beitragsordnung - Rev.3 Seite 1/6
Inhaltsverzeichnis Titel Seite 1 Zahlungsverpflichtung 2 2 Zahlungsverzug 3 3 Höhe der Beiträge 3 4 Höhe der Gebühren 5 5 Sondervereinbarungen 5 6 Ehrenmitglieder 6 Beitragsordnung - Rev.3 Seite 1/6 2
MehrÄnderung der Beitrags- und Gebührenordnung
Vorschlag einer Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung zu TOP 5 in der Mitgliederversammlung vom 25. Januar 2014 Die Änderungen gegenüber der derzeit gültigen Beitragsund Gebührenordnung (Stand: 28.01.2012)
MehrTV EINTRACHT 1897 e.v. Heinsberg. Beitragsordnung. ab Seite 1 / 5
TV EINTRACHT 1897 e.v. Heinsberg Beitragsordnung ab 01.01.2012 Seite 1 / 5 Inhaltsübersicht Nr. Beschreibung Seite 1 Grundsätzliches 3 2 Kündigung der Mitgliedschaft 3 3 Mitgliedsbeiträge 4 4 Bedingungen
MehrBeitragsordnung. 1. Stuttgarter Fußballverein 1896 e.v.
Beitragsordnung des Vereins 1. Stuttgarter Fußballverein 1896 e.v. (gemäß 9 der Vereinssatzung) Inhaltsübersicht Einleitende Vorschriften 1 Grundsatz 2 Solidaritätsprinzip 3 Beitragspflicht 4 Beitragsbemessung
MehrPOTSDAMER SPORT-UNION 04 e.v.
Beitrags- und Gebührenordnung Gelb markiert: Alte Formulierung/Änderung/Streichung Grün markiert: Vorschlag / Neue Formulierung 1. Abteilung Hockey Aufnahmegebühr: Für alle Neuaufnahmen innerhalb eines
MehrBeitragsordnung Sportgemeinschaft 1900 Aulendorf e.v.
Sportgemeinschaft 1900 Aulendorf e.v. 2 Inhalt Sportgemeinschaft 1900 Aulendorf e.v. Geschäftsstelle Lehmgrubenweg 25 88326 Aulendorf Telefon: 07525/9235320 Fax: 07525/9235321 E-Mail: info@sg-aulendorf.de
MehrSatzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. Name, Zweck und Geschäftsjahr. "Modellflug-Club Lachtetal e. V. "
Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr "Modellflug-Club Lachtetal e. V. " Der Verein hat seinen Sitz in Ahnsbeck und wird im Vereinsregister
MehrBeitragsordnung Golfclub Teck e.v. Stand Oktober 2016
0. Aktuelles Die Mitgliederversammlung hat am 12.10.2016 eine Anpassung der Aufnahmebeiträge und Sonderumlagen wie folgt beschlossen: 1. Übersicht Mitgliedschaften 1.1 Ordentliche Mitgliedschaften Ordentliche
MehrMitglieder- und Aufnahmeordnung
1 Mitgliedschaftsformen Mitglieder- und Aufnahmeordnung Im RFCM gibt es folgende Formen der Mitgliedschaft a. aktive Mitglieder b. inaktive Mitglieder c. Mitglieder auf Probe d. Mitglieder der Vereinsjugend
MehrBeitragsordnung. Eisenbahner-Sportverein Dresden e.v.
Beitragsordnung Eisenbahner-Sportverein Dresden e.v. Stand: 21.11.2013 Gliederung I. Grundlage und Beschlussfassung... 3 II. Allgemeines... 3 III. Beitragsgruppen... 3 IV. Nachweise für Beitragsermäßigungen...
MehrBeitrags- und Gebührenordnung
Beitrags- und Gebührenordnung Inhaltsverzeichnis 1. Abteilung Hockey... 2...2...2 Familienjahresbeitrag...2 Fördermitgliedschaft...3...3...3 2. Abteilung Fußball... 5...5...5 Fördermitgliedschaft...5...5...5
MehrDer Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des BLSV, sowie die Verbandsbeiträge des BLSV (LTVB) und DTV (DVET).
Die vorliegende Beitragsordnung des Tanzsportclubs Savoy München e.v. wurde bei der Mitgliederversammlung vom 30.03.2017 beschlossen und tritt am 01.07.2017 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Beitragsordnung.
MehrBeitragsordnung des BLUE MARLIN SCHWERTE e.v. Stand 02/2017
Beitragsordnung des BLUE MARLIN SCHWERTE e.v. Stand 02/2017 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Blue Marlin Schwerte e.v. (Verein) in ihrer jeweils gültigen
MehrSportgemeinschaft Weinstadt e.v. Beitragsordnung. Stand: :43
Sportgemeinschaft Weinstadt e.v. Beitragsordnung Stand: 05.08.15 08:43 1 Inhalt 1 Zweck und Aufgaben... 3 2 Festlegung der Beträge und Gebühren... 3 3 Zahlung der Beiträge... 3 4 Abteilungsbeiträge...
MehrSportvereinigung 1907 e.v. Fußball-Tennis-Ski-Leichtathletik. Beitragsordnung
Sportvereinigung 1907 e.v. Fußball-Tennis-Ski-Leichtathletik sordnung Stand: 13.04.2011 s-ordnung der SV 1907 Bischofsheim e. V. Die Mitgliederversammlung der SV 07 Bischofsheim e. V. hat am 14.03.2008
MehrKickers Horlofftal 2018 Reichelsheim e.v.
Kickers Horlofftal 2018 Reichelsheim e.v. Beitragsordnung Stand 12.10.2018 Inhalt 1 Grundsätzliches...2 2 Beschlüsse...2 3 Beiträge...2 4 Aufnahme- Bank- und Bearbeitungsgebühren...3 5 Fälligkeiten...3
MehrTutzinger Ruderverein 1983 e.v. Aufnahmeantrag
Aufnahmeantrag Ich beantrage unter Anerkennung der Satzung, der Beitrags- Ordnung, sowie der Haus- und der Ruderordnung die Aufnahme in den Tutzinger Ruderverein 1983 e. V. Vom Infoblatt zur Mitgliedschaft
MehrSatzung Tennisclub Güls 1978 e.v.
Satzung Tennisclub Güls 1978 e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Tennisclub Güls 1978 e.v.. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Koblenz-Güls. 2 Zweck des Vereins (1) Der Tennisclub Güls 1978
MehrGeschäftsordnung. 1 Zweck der Abteilung
Werdener Turnerbund von 1886 e. V. TENNISABTEILUNG Geschäftsordnung Die Tennisabteilung ist eine Abteilung des Werdener Turnerbundes von 1886 e.v. - im folgenden kurz WTB genannt - mit Sitz in Essen. Der
MehrBeitragsordnung des Tanz-Turnier-Club Rot-Weiss-Silber Bochum e.v. (Stand: 30. März 2017)
Beitragsordnung des Tanz-Turnier-Club Rot-Weiss-Silber Bochum e.v. (Stand: 30. März 2017) 1 Inhalte der Beitragsordnung In der Beitragsordnung werden die beschlossenen Beiträge, Aufnahmegebühren und erhobenen
MehrBeitragsordnung des GC Gifhorn e.v.
2018 Beitragsordnung des GC Gifhorn e.v. GC Gifhorn e.v. Die Mitgliederversammlung 25.10.2018 SteuerNr. 218 / 11215 A. Jahresbeitrag A.1 Ordentliche Mitgliedschaft jährlich 960,00 vierteljährlich 250,00
MehrErster Basketball-Club Rostock e. V.
Beitragsordnung des Vereins Erster Basketball-Club Rostock EBC Rostock Geschäftsstelle Altkarlshof 1 18146 Rostock Tel.: 0381-2522371 Fax: 0381-2522370 www.ebcrostock.de office@ebcrostock.de 1 Beiträge
MehrBeitragsordnung Fußballabteilung
Beitragsordnung Fußballabteilung Stand : 01.07.2018 1 Grundsatz 1. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt gemäß 12 der Vereinssatzung alle Einzelheiten über die Pflichten der
MehrAufnahmeantrag Leipzig Lakers e.v.
Aufnahmeantrag Hiermit beantrage ich meinen Beitritt zu den () zum Name, Vorname: Geburtstag/ -ort: Adresse: E-Mail: Telefon: Nationalität: Vorheriger Verein: Ich beantrage folgenden Mitgliedsbeitrag zu
Mehr02. März Beitragsordnung. des ATSV Stockelsdorf von 1894 e.v.
02. März 2018 Beitragsordnung des ATSV Stockelsdorf von 1894 e.v. Inhaltsverzeichnis Seite PRÄAMBEL 3 1 BEFRISTETE MITGLIEDSCHAFT 3 1.1 befristete Mitgliedschaft während des Probetrainings 3 1.2 befristete
MehrSONNE 08 Berlin-Wannsee e.v.
SONNE 08 Berlin-Wannsee e.v. Finanz- und Beitragsordnung i. d. Erstfassung vom 08.03.2008 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 2 2 Geschäftsjahr... 2 3 Haushaltsplan...
Mehr- 1 - Grundsatz. Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. 3 Vereinsbeitritt
- 1 - BEITRAGSORDNUNG DES FSV 1920 MICHELBACH E.V. 1 Grundsatz Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des FSV Michelbach geändert
MehrBeitragsordnung. Turnverein Pfeffenhausen e. V.
Turnverein Pfeffenhausen e. V. Stand: 28. April 2017 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2 Beitragspflicht Die Beitragsordnung
MehrBeitragsordnung der DJK Kelberg 1926 e.v.
Beitragsordnung der DJK Kelberg 1926 e.v. 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2 Beitragspflicht Jedes Vereinsmitglied
MehrBeitragsordnung des Turn- und Sportverein Regen von 1888 & 1920 e.v. Beschluss der Delegiertenversammlung vom Gültig ab
Beitragsordnung des Turn- und Sportverein Regen von 1888 & 1920 e.v. Beschluss der Delegiertenversammlung vom 23.02.2013 Gültig ab 01.01.2014 1 Grundsatz Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Finanzordnung
MehrWeserstars Bremen e.v.
Vereinsregister Bremen Nr. 4407 Postfach 15 01 43 28091 Bremen Telefon 0421-611551 Telefax 0421-6161556 E-Mail info@weserstars.de Internet www.westerstars.de Beitrittserklärung Hiermit trete ich / treten
MehrBeitragsordnung. Verein für Körperkultur Berlin-Südwest e.v.
Beitragsordnung Verein für Körperkultur Berlin-Südwest e.v. Inhalt 1. Art der Mitgliedschaft... 1 2. Nutzungsmöglichkeiten... 1 3. Beiträge... 2 3.1. Ermäßigungen... 2 3.2. Zahlungspflichten für Mitglieder
Mehrzu unserer ordentlichen Mitgliederversammlung 2013 lade ich im Namen des Vorstandes herzlich
SV Wilhelmshorst 01 e.v.. Rubensstr.11. 14552 Michendorf. OT Wilhelmshorst Ansprechpartner: Torsten Lodni Telefon: (0176) 39 89 06 44 E-Mail: Torsten.Lodni@svwilhelmshorst 01.de Wilhelmshorst, den 3. November
MehrBeitragsordnung Volkssolidarität Landesverband Brandenburg e.v.
Beitragsordnung Volkssolidarität Landesverband Brandenburg e.v. Teil I Grundsätze für die Zahlung von Beiträgen in der Volkssolidarität Landesverband Brandenburg e.v. Die Grundsätze dieser Ordnung ergeben
MehrWeserstars Bremen e.v. Beitrittserklärung:
Weserstars Bremen e.v. Postanschrift: Postfach 10 67 33, 28067 Bremen Telefon: 0421/611551 Telefax: 0421/6161556 E-Mail: info@weserstars.de Internet: www.westerstars.de Bankverbindung: IBAN DE82290501010001109115
MehrBeitragsordnung & Gebührenordnung
Bezirksbienenzüchterverein Herrenberg e.v. Beitragsordnung & Gebührenordnung Seite 1 Präambel Die Regelungen in dieser Vereinsordnung beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer. Soweit in dieser
MehrTTC Rot-Gold Köln e.v. Finanzordnung
TTC Rot-Gold Köln e.v. Finanzordnung GEM. BESCHLUSS DER MITGLIEDERVERSAMMLUNGEN VOM 30. März 2014 12. April 2015 5. März 2017 Gültig ab 1. April 2017 Inhaltsverzeichnis A Allgemeine Bestimmungen 3 1 Allgemeines
MehrHandball Gymnas:k Tanz - Sport für Jung und Alt. Kontoverbindung: SV-Buckow 1897 e.v. Abteilung Gymnastik - IBAN DE
SV Buckow 1897 e.v. Handball Gymnas:k Tanz - Sport für Jung und Alt Beitragsordnung A: AUF EINEN BLICK: Beitragssätze Gymnastik Kontoverbindung: SV-Buckow 1897 e.v. Abteilung Gymnastik - IBAN DE 17 1009
MehrTSV 1904 Ottenbach e.v.
TSV 1904 Ottenbach e.v. Beitragsordnung Inhaltsübersicht: 1 Rechtsgrundlage 2 Beschlussfassung 3 Grundsatz 4 Beitrag 5 Nachweispflicht 6 WLSB-Beitrag 7 Fälligkeit 8 Beitragseinzug 9 Mitgliedsbeitrag im
MehrMitgliedschafts- und Beitragsordnung DJK Villingen e.v. Stand: November 2011
Mitgliedschafts- und Beitragsordnung DJK Villingen e.v. Stand: November 2011 Vorbemerkung: 1. Bezeichnungen in dieser Ordnung erfolgen in der sprachlichen Grundform und stellvertretend für die weibliche
MehrBeitragsordnung 2018 Stand I. Ordentliche Mitglieder 1. Jahresbeitrag 2. Eintrittsgeld Sonderregelung für Ehepaare 3. Investitionsumlage
Beitragsordnung 2018 Stand 01.04.2018 I. Ordentliche Mitglieder 1. Jahresbeitrag a.) Jährliche Zahlweise 1.050,00 b.) Monatliche Zahlweise 90,00 2. Eintrittsgeld a.) Einmalzahlung 1.500,00 b.) Jährliche
MehrSatzung des LAV Waren/Müritz e. V.
Satzung des LAV Waren/Müritz e. V. 1 Name und Sitz 1. Name: Leichtathletikverein Waren/Müritz 2. Kurzform: LAV Waren/M. 3. Sitz: Waren- Müritz 4. Gründungsdatum: 19.01.2001 5. Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrBSG Gemeinschaftswerk Hattingen e.v. Hattingen, 25. Februar 2005 S A T Z U N G. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
BSG Gemeinschaftswerk Hattingen e.v. Hattingen, 25. Februar 2005 S A T Z U N G 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der im Jahre 1959 gegründete Verein führt den Namen Betriebssportgemeinschaft Gemeinschaftswerk
MehrGrünGoldClub München e.v. Beitragsordnung
GrünGoldClub München e.v. Beitragsordnung 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2 Beitragspflicht Jedes Vereinsmitglied
MehrBeitragsordnung Deutscher Gründerverband e.v.
Beitragsordnung Deutscher Gründerverband e.v. 1 Grundlage (1) Die Beitragsordnung regelt verbindlich alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den
MehrBeitragsordnung. Turnverein Pfeffenhausen e. V.
Turnverein Pfeffenhausen e. V. Stand: 03. Mai 2015 / 20. März 2016 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2 Beitragspflicht
MehrFV Dresden Süd-West e.v. Beitragsordnung
FV Dresden Süd-West e.v. Beitragsordnung gültig ab 01.01.2014 Von den Mitgliedern des Fußballvereines Dresden Süd-West e.v. sind folgende Beiträge zur ausschließlichen Aufrechterhaltung des Vereines und
MehrBEITRAGSORDNUNG des Immobilienverband Deutschland IVD Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Mitte e.v.
BEITRAGSORDNUNG des Immobilienverband Deutschland IVD Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Mitte e.v. 1 Aufnahmegebühr (1) Jedes ordentliche Mitglied zahlt an den
MehrBeitragsordnung für den Turn- und Sportverein 1897 Saulheim e.v.
Beitragsordnung für den Turn- und Sportverein 1897 Saulheim e.v. Die Mitgliederversammlung des Turn- und Sportvereins 1897 Saulheim e.v. (im Folgenden: Verein) hat durch Beschluss vom 13. Mai 2013 die
MehrBeitrittserklärung Hiermit erkläre ich den Beitritt zum Trägerverein Hüttenberger Hallenbad e.v. als (bitte ankreuzen) Vorname: geb. am:..
Trägerverein Hüttenberger Hallenbad e.v. Kontaktadresse: Dr. Thomas Birkenstock, Lindenstr. 7, 35625 Hüttenberg (Tel.Nr. 06403/5203) www.huettenberger-hallenbad.de Beitrittserklärung Hiermit erkläre ich
MehrSatzung. Turn- und Sportvereins Friedrichsdorf 1900 e.v.
Satzung Turn- und Sportvereins Friedrichsdorf 1900 e.v. I. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 (1) Der Verein heißt Turn- und Sportverein Friedrichsdorf 1900 e.v.. Er hat seinen Sitz in Gütersloh / Friedrichsdorf.
Mehr1. Wassersportverein Lausitzer Seenland e.v. Finanzordnung
Finanzordnung 1 Inhalt und Gegenstand der Finanzordnung Die des regelt die Herkunft, das Aufkommen und die Verwendung der finanziellen Mittel des Vereins. 2 Mitgliederstruktur Im gibt es folgende Mitgliedschaften:
MehrSICHTBARE-LEBENSHILFE
1. Grundsatz Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des
MehrPost-Sportverein Nürnberg e. V. Allgemeine Beitragsordnung
Post-Sportverein Nürnberg e. V. Allgemeine Beitragsordnung Gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung vom 23.07.2018 gilt diese Ordnung ab der Eintragung der Satzung vom 23.07.2018 in das Registergericht
MehrBEITRAGSORDNUNG des Immobilienverband Deutschland IVD Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Mitte e.v.
BEITRAGSORDNUNG des Immobilienverband Deutschland IVD Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Mitte e.v. 1 Aufnahmegebühr (1) Jedes ordentliche Mitglied zahlt an den
MehrVereinssatzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins
Vereinssatzung 1 Name und Sitz 1. Der am 25. Februar 2018 gegründete Verein führt folgenden Namen: frankie-hilft e.v. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Ab dem Zeitpunkt der
MehrBeitragsordnung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Sachsen-Anhalt e. V.
Gültig ab 01.01.2017 Beitragsordnung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Sachsen-Anhalt e. V. 1 Grundsatz Zur Finanzierung seiner satzungsmäßigen Aufgaben erhebt der Kommunale Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt
MehrFinanzordnung des Regensburger Kanu - Clubs e.v. gültig i.v. mit der Satzung des RKC v Neufassung vom , geändert 14.3.
Finanzordnung des Regensburger Kanu - Clubs e.v. gültig i.v. mit der Satzung des RKC v. 15.3.2013 Neufassung vom 15.3.2013, geändert 14.3.2014 1 : Zweck Die Finanzordnung regelt die Kassen- und Vermögensverwaltung
MehrSATZUNG KORFBALLVEREINS ERKENSCHWICKER KORFBALLCLUB E. V. (EKC PHOENIX 07 E.V.) DES. Stand: 27. Oktober 2010
SATZUNG DES KORFBALLVEREINS ERKENSCHWICKER KORFBALLCLUB E. V. (EKC PHOENIX 07 E.V.) Stand: 27. Oktober 2010 Satzung des Korfballvereins Erkenschwicker Korfballclub e. V. 1 Name des Vereins Der am 10.08.2007
MehrB e i t r a g s o r d n u n g w w w. a e k k t n. a t
INFO 43 B e i t r a g s o r d n u n g w w w. a e k k t n. a t 29. Fassung / Stand: 01.01.2018 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (1) Jeder ordentliche Kammerangehörige ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
MehrSatzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v.
Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Heimat- und Kulturverein Heidenau e.v. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Pirna eingetragen.
MehrSatzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereines. 3 Mitgliedschaft. 4 Aufnahme. 5 Vereinsbeitrag
Satzung des Erlanger Mieterinnen- und Mietervereins e.v., Möhrendorfer Str. 1c, Tel.: 09131/43226. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Erlanger Mieterinnen- und Mieterverein e.v. Er hat seinen Sitz
MehrBeitragsordnung. Verein für Körperkultur Berlin-Südwest e.v.
Beitragsordnung Verein für Körperkultur Berlin-Südwest e.v. Fassung gemäß der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 28. April 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Art der Mitgliedschaft Die Beitragsordnung unterscheidet:
MehrBEITRAGS- UND GEBÜHRENORDNUNG
BEITRAGS- UND GEBÜHRENORDNUNG Ruder-Tennis-Hockey-Club Bayer Leverkusen e. V. Seite 1 RTHC Bayer Leverkusen e. V. Knochenbergsweg 51373 Leverkusen Tel.: 0214/326-11 0214/326-14 Fax: 0214/326-18 Internet:
MehrBeitragsordnung. der Architektenkammer Sachsen
Beitragsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 25 Abs. 1 i.v.m. 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) in der Fassung des Gesetzes
MehrMotoryachtclub Eisenhüttenstadt e. V. Mitglied im DMYV, LSB-Brandenburg und im Landesverband Motorbootsport Brandenburg
Motoryachtclub Eisenhüttenstadt e. V. Mitglied im DMYV, LSB-Brandenburg und im Landesverband Motorbootsport Brandenburg Motoryachtclub Eisenhüttenstadt e. V. (MYCEH) 1. Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung
MehrAntrag auf Aufnahme in den Verein
Antrag auf Aufnahme in den Verein Name: Vorname: Straße & Nr.: Geb. Datum: PLZ/Wohnort: Tel.: E-Mail: Mitgliederstatus: Aktives Mitglied Passives Mitglied Sportsparte: Fußball (bitte unten ergänzen) Turnen
MehrBeitragsordnung 2018 A V Silbersee Lohsa e.v.
Beitragsordnung 2018 A V Silbersee Lohsa e.v. Die Mitgliedschaft im Anglerverein Silbersee Lohsa e.v. (AVL) ist beitragspflichtig. 1. Erklärungen 1.1 Einnahmen sind: Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren,
MehrTTC Rot-Gold Köln e.v. Finanzordnung
TTC Rot-Gold Köln e.v. Finanzordnung GEM. BESCHLUSS DER MITGLIEDERVERSAMMLUNGEN VOM 30. März 2014 12. April 2015 5. März 2017 11. März 2018 Gültig ab 1. April 2018 2 Inhaltsverzeichnis A) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN...
MehrBeitragsordnung. Verein für Körperkultur Berlin-Südwest e.v.
Beitragsordnung Verein für Körperkultur Berlin-Südwest e.v. Fassung gemäß der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 22. April 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Art der Mitgliedschaft... 1 2. Nutzungsmöglichkeiten...
MehrSatzung des Vereins Bensheim hilft
Satzung des Vereins Bensheim hilft 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "Bensheim hilft". 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bensheim. 3. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. 2 Zweck
MehrSatzung des SG Einheit 63 Cottbus e.v.
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Satzung des SG Einheit 63 Cottbus e.v. (1) Der am 01.03.1963 gegründete Verein führt den Namen SG Einheit 63 Cottbus e.v. und hat seinen Sitz in Cottbus. Er ist im Vereinsregister
MehrBeitragsordnung des Vereins Wald- und Naturkinder e.v.
Beitragsordnung des Vereins Wald- und Naturkinder e.v. Stand: Januar 2019 1 Grundlage Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der 3a Nr. 4 der Satzung des Vereins Wald- und Naturkinder
MehrBeitragsordnung. Seite 1 von 6
ordnung Auf der Grundlage von 16 Beitrag der Vereinssatzung der Sportfreunde Seligenstadt e. V. hat die außerordentliche Mitgliederversammlung vom 24. September 2013 nachfolgende ordnung beschlossen. 1
MehrSatzung des Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein e.v.
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Pferdesportvereins Ludwigshafen/Rhein e.v. Der am 5. Oktober 1985 in Ludwigshafen/Rhein gegründete Verein führt den Namen "Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein
MehrBeitragsordnung des Vereins Wald- und Naturkinder e.v.
1 Beitragsordnung des Vereins Wald- und Naturkinder e.v. Beitragsordnung des Vereins Wald- und Naturkinder e.v. Stand: Juni 2018 1 Grundlage Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der
MehrBeitragsordnung der SG Großziethen e.v. Abteilung Fußball
Beitragsordnung der SG Großziethen e.v. Abteilung Fußball Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen
MehrSatzung des Internationalen Tennisclub Bonn Bad Godesberg e.v. (ITC)
Satzung des Internationalen Tennisclub Bonn Bad Godesberg e.v. (ITC) 1 Name und Zweck (1) Der Verein führt den Namen "Internationaler Tennisclub Bonn-Bad Godesberg e.v." und hat seinen Sitz in Bonn-Bad
MehrAntrag auf Beschlussfassung über. Satzungsänderung
Antrag auf Beschlussfassung über Satzungsänderung Antrag zur Mitgliederversammlung am 03.03 2012 Antragsteller: Vorstand des Tennisvereins 1990 Großenhain e.v. Antragsdatum: 09.02.2012 Im Rahmen der ordentlichen
MehrVereinssatzung der Red Kings Karlsruhe e.v.
Vereinssatzung der Red Kings Karlsruhe e.v. 1 Name und Sitz des Clubs (1) Der Club führt den Namen Red Kings Karlsruhe Er hat den Sitz in Durmersheim und ist beim FC Bayern München als Fan-Club (FC) anerkannt
MehrZuschuss- und Gebührenordnung. Judo-Club von 1993 Bielefeld e.v.
Zuschuss- und Gebührenordnung Judo-Club von 1993 Bielefeld e.v. Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 06.03.2017 1 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Zuschussordnung. 3 2. Gebührenordnung 4 3. Inkrafttreten...
MehrVereinssatzung. Faschingskomitee Markt Erlbach
Faschingskomitee Markt Erlbach 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Faschingskomitee Markt Erlbach e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Markt Erlbach und soll in das Vereinsregister
MehrSatzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr. "Modellflug-Club Lachtetal e. V. "
1. Der Verein führt den Namen Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr "Modellflug-Club Lachtetal e. V. " Der Verein hat seinen Sitz in Ahnsbeck und wird im Vereinsregister
MehrSatzung. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gornau (Elternbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gornau (Elternbeitragssatzung) Auf der Grundlage von 4 SächsGemO und 14 und 15 SächsKitaG in Verbindung mit 1
Mehr(Fassung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom )
American International Yacht Club e. V. (AIYCB) Satzung (Fassung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.03.2015) Präambel Der Verein versteht sich als multinationaler Verein, in dem internationale
MehrTennisclub Sinzheim e.v.
Tennisclub Sinzheim e.v. Satzung vom 14. März 1975 in der Fassung vom 22. November 2002 - I - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S =========================== Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Geschäftsjahr
MehrSatzung. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gornau (Elternbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gornau Elternbeitragssatzung) Auf der Grundlage von 4 SächsGemO und 14 und 15 SächsKitaG in Verbindung mit 1 und
MehrTurn- und Sportverein Laupheim 1862 e.v.
Turn- und Sportverein Laupheim 1862 e.v. Abteilungsordnung der Tanzsportabteilung im TSV Laupheim 1862 e.v. 1 Name und Zweck 1. Die Tanzsportabteilung ist seit ihrer Gründung am 2.11.1978 eine Abteilung
MehrAllgemeiner Turn- und Sportverein Stockelsdorf von 1894 e. V. Beitragsordnung
Allgemeiner Turn- und Sportverein Stockelsdorf von 1894 e. V. gültig ab 01. Juli 2016 2. Inhaltsverzeichnis Seite PRÄAMBEL 3 1 BEFRISTETE MITGLIEDSCHAFT 3 1.1 befristete Mitgliedschaft während des Probetrainings
MehrFörderverein der. Schule am Goldberg. 2 Zweck des Vereins
Satzung Förderverein der Schule am Goldberg 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Goldberg. 2. Sitz des Vereins ist Heusenstamm. 3. Der Verein wird in das
MehrGeltungsbereich. 2 Aufnahmegrundsätze
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Rodewisch vom 12.12.2014 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
MehrSatzung des Vereins Kronsbären
Satzung des Vereins Kronsbären 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kronsbären. Der Verein soll als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.
MehrVereinssatzung. Karnevalsverein Elbinger Narrenschiff e. V. ENS
Vereinssatzung Karnevalsverein Elbinger Narrenschiff e. V. ENS 1 Name und Sitz Der Verein ist ein Zusammenschluss von Freunden und Förderern der Elbinger Fastnacht und führt den Namen: Karnevalsverein
MehrAufnahmeantrag in den Leimersheimer Tennisclub 1983 e.v.
Aufnahmeantrag in den Leimersheimer Tennisclub 1983 e.v. Name: Vorname: Geburtstag: PLZ: Ort: Straße: Telefon: Fax: e-mail: Aktuell gültige Gebühren laut Beschluss der letzten Mitgliederversammlung. *
Mehr