Beitragsordnung der SG Großziethen e.v. Abteilung Fußball

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1 Beitragsordnung der SG Großziethen e.v. Abteilung Fußball Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. I. Grundlage 1. Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist die Satzung der Sportgemeinschaft Großziethen e.v. und die Abteilungsordnung Fußball in der jeweils gültigen Fassung. II. Solidaritätsprinzip 1. Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. 2. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen. 3. Beitrag ist Bringepflicht. III. Beschlussfassung und Bekanntgabe 1. Der Vorstand der Abteilung Fußball hat daher in seiner Sitzung am die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. 2. Die Beitragsordnung wird durch Aushang und Infoblatt je Abteilung / Mannschaft bekannt gemacht und tritt ab in Kraft. 3. Die Beitragsordnung wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht und ist für alle Mitglieder bindend. IV. Regelungen 1. Die Höhe und der Geltungszeitraum der einzelnen Beiträge wird durch die Abteilungsversammlung Fußball beschlossen. 2. Die Höhe der einzelnen Beiträge lt. Beschluss der Abteilungsversammlung Fußball ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung. 3. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Gesamtvorstand nach Anhörung der Abteilungsleitung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.

2 Beitragsordnung der SG Großziethen e.v., Abteilung Fußball 4. Nachweise für die Einstufung in ermäßigte Beiträge sind jährlich bzw. nach Ablauf der nachgewiesenen Frist, bis spätestens zum bzw eines Jahres, selbstständig zu erbringen. Fehlt der Nachweis, erfolgt die Einstufung in den vollen bzw. normal zugeordneten Beitragssatz. Eine nachträgliche Berücksichtigung ist nicht möglich. 5. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend, spätestens jedoch 4 Wochen vor der Änderung schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen. 6. Bei Vereinseintritt bis zum eines Jahres ist der volle, danach der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen. 7. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Kalenderhalbjahres ( und ) möglich und muss dem Vorstand spätestens einen Monat vorher (bis zum und ) schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Halbjahr. Die Beitragszahlung erfolgt im Übrigen anteilig. 8. Alle Beiträge des Vereins sind unter Angabe des vollständigen Namens und der Mannschaft auf das Konto der Abteilung Fußball der SG Großziethen e.v. zu zahlen. Die Bankverbindung bei der Mittelbrandenburgische Sparkasse lautet: IBAN: DE BIC- /SWIFT- Code: WELADED1PMB 9. Alle Vereinsbeiträge sind bis zum (jährlich und halbjährlich) und bis zum (halbjährlich) des Jahres fällig. 10. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben. Die Höhe ergibt sich aus Anlage B. 11. Die Beiträge des Vereins werden durch Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren oder per Überweisung durch das zahlungspflichtige Mitglied erhoben. Die Einzugsermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln. 12. Bei ungerechtfertigten Rücklastschriften wird für die Beitragserhebung neben den angefallenen Bankgebühren ein zusätzlicher Verwaltungsmehraufwand in Höhe von mindestens 5,- berechnet.

3 Beitragsordnung der SG Großziethen e.v. Abteilung Fußball 13. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt mittels elektronischer Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt. Im Auftrag gez. Thomas Görs Abteilungsleiter Fußball

4 Anlage A Beitragsordnung der SG Großziethen e.v., Abteilung Fußball Beitragsübersicht (Stand ) 1. Aufnahmegebühr 25,00 2. Austrittsgebühr 15,00 3. Mitgliedsbeiträge Beitragsart Jährlich Halbjährlich Monatlich 01 voller Beitrag 02 ermäßigter Beitrag und Kinder/Jugendliche (bis erreichen 18 Jahre/einschließlich A- Junioren), Frauen 03 passive Mitglieder 04 Trainer/Übungsleiter/Betreuer 05 Dauerverletzte, durch Training oder Spiel in Zusammenhang mit der SG Großziethen e.v., Abt. Fußball 144,00 72,00 12,00 96,00 48,00 8,00 60,00 30,00 5,00 24,00 12,00 2,00 12,00 6,00 1,00 4. Ergänzende Regelungen a. Erfolgt die Beitragszahlung des Jahresbeitrages bis zum eines Jahres (Eingang auf Konto per Überweisung oder per Lastschrift zum letzten Bankarbeitstag im Monat Februar), so wird ein Bonus in Höhe eines Monatsbeitrages gewährt. Ausgenommen hiervon ist der Beitrag 04 (Trainer/Übungsleiter/Betreuer) und Beitrag 05, hierfür wird kein Bonus gewährt. b. Der ermäßigte Beitrag 02 gilt für Rentner und Beziehern von staatlichen Transferleistungen und wird entsprechend Nachweis ggü. der Geschäftsstellenleitung gewährt. c. Passive Mitglieder sind weder im Wettkampfbetrieb, noch im Trainingsbetrieb aktiv.

5 Beitragsordnung der SG Großziethen e.v. Abteilung Fußball d. Auszubildende, Schüler über 18 Jahre und Studenten zahlen den ermäßigten Beitrag 02, solange ein entsprechender Nachweis ggü. der Geschäftsstellenleitung erbracht wird, aber maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. e. Für alle Mitglieder ist der Eintrittspreis zu Heimspielen der Männer im Mitgliedsbeitrag enthalten. 5. Sonderregelung a. Für Familien wird ein Familienbonus gewährt. Ab dem 2. Kind in der Abteilung Fußball verringert sich der monatliche Beitrag pro Kind jeweils um 1,-. b. Ehrenmitglieder und Schiedsrichter sind grundsätzlich beitragsfrei. c. Trainer/Übungsleiter und Betreuer sind nach folgender Regelung beitragsfrei: i. Kleinfeldmannschaft: 1 Trainer oder Übungsleiter und 1 Betreuer ii. Großfeldmannschaft: 1 Trainer oder Übungsleiter, 1 Co- Trainer oder Co- Übungsleiter und 1 Betreuer d. In begründeten Ausnahmefällen können einzelne Mannschaften weitere Trainer/Übungsleiter bzw. Co- Trainer/Co- Übungsleiter oder Betreuer über den Punkt 5 c hinaus benennen. Die endgültige Zustimmung erteilt der Vorstand der Abteilung Fußball in Absprache mit dem Hauptvorstand. Hierfür gilt der Beitrag 04.

6 Beitragsordnung der SG Großziethen e.v., Abteilung Fußball Anlage B Mahngebühren Für Beiträge, die bis zum Fälligkeitsdatum nicht entrichtet sind, gilt folgendes Mahnverfahren: 1. Die erste Mahnung erfolgt 30 Tage nach Fälligkeit mit einer Mahngebühr von 2,50 und der Bekanntgabe eines neuen Fälligkeitsdatums (mindestens 14 Tage später). 2. Die zweite Mahnung erfolgt 14 Tage nach dem in der ersten Mahnung festgelegten Fälligkeitsdatum mit einer weiteren Mahngebühr von 2,50 und der Bekanntgabe eines neuen Fälligkeitsdatums (mindestens 14 Tage später). 3. Sollten der Beitrag und die Mahngebühr nicht bis zum letzten Fälligkeitsdatum entrichtet sein, erfolgt die Streichung des Mitgliedes von der Mitgliederliste und jede Spielberechtigung wird entzogen. Die Forderung an das Mitglied bleibt erhalten. Alle weiteren rechtlichen Schritte (Inkassobüro, gerichtliches Mahnverfahren), zur Eintreibung der Forderung, deren Kosten dem ehemaligen Mitglied weiterberechnet werden, behält sich der Verein vor. Schönefeld, den

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