Beitrags- und Gebührenordnung

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1 Beitrags- und Gebührenordnung Inhaltsverzeichnis 1. Abteilung Hockey Familienjahresbeitrag...2 Fördermitgliedschaft Abteilung Fußball Fördermitgliedschaft Abteilung Karate Abteilung Tischtennis Abteilung Volleyball

2 1. Abteilung Hockey Für alle Neuaufnahmen innerhalb eines Jahres 100,00 Bei Erteilung eines Lastschriftmandats reduziert sich die um 50,00 auf 50,00 Mitglieder, die aus einer anderen Abteilung der Potsdamer Sport-Union 04 zur Abteilung Hockey wechseln, zahlen eine in Höhe von 25,00 Diese wird auch bei Familienangehörigen fällig, die im Rahmen des Familienbeitrags einen ermäßigten Beitrag zahlen. für erwachsene Mitglieder, die im vorangegangenen Beitragsjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben: 240,00 für erwachsene Mitglieder von Freizeitmannschaften, die im vorangegangenen Beitragsjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben, und erwachsene Mitglieder anderer Mannschaften, die im ganzen Beitragsjahr nicht am Spielbetrieb ohne Spielerpass teilnehmen (Änderungsantrag bis zum des Vorjahres erforderlich): 195,00 für Kinder und Jugendliche Mitglieder, die im vorangegangenen Beitragsjahr das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder junge Erwachsene, die noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung ist der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer weiterführenden Bildungseinrichtung, die Ableistung des Grundwehrdienstes bzw. eines Wehrersatzdienstes oder eine Ausbildung. Diese Voraussetzung ist gegenüber dem Vorstand nachzuweisen und es ist gegebenenfalls auf Anforderung durch den Vorstand eine Erklärung abzugeben, dass über die Einkünfte im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten keine nennenswerten Einkünfte vorhanden sind. Entscheidend für die Höhe des s ist der Status zum Zeitpunkt der Fälligkeit des es bzw. bei Eintritt in den Verein. 195,00 Familienjahresbeitrag Sind mehrere Mitglieder einer Familie Mitglied in der Abteilung Hockey, so wird für das erste erwachsene Familienmitglied der volle bzw. bei Kindern und Jugendlichen der entsprechende ermäßigte (s.o.) fällig. Für das zweite Familienmitglied werden 70% des jeweiligen s (auf volle Euro in Bezug auf den Monatsbeitrag gerundet) fällig. Für das dritte und jedes weitere Familienmitglied werden 50% des jeweiligen s (auf volle Euro in Bezug auf den Monatsbeitrag gerundet) fällig: 2. Familienmitglied 3. Familienmitglied 240,00 168,00 120,00 195,00 138,00 102,00 Wird ein Familienmitglied im 2. Halbjahr Mitglied der Abteilung Hockey, trifft die Regelung der Familienmitgliedschaft ab dem folgenden Beitragsjahr zu. 2

3 Werden erwachsene Familienmitglieder zeitlich nach den Kindern der Familie Mitglied im Verein, so gelten sie ab diesem Beitragsjahr als erstes bzw. zweites Familienmitglied. Unter Familien sind Ehepartner, Mitglieder von Lebensgemeinschaften und deren Kinder zu verstehen, soweit sie ihren Wohnsitz bei den Eltern haben und wirtschaftlich nicht selbständig sind (über keine nennenswerten eigenen Einkünfte verfügen). Entscheidend ist der Status zum Zeitpunkt der Fälligkeit des es. Die Regelung des Familienbeitrages gilt nicht für eine Fördermitgliedschaft und von der Mitgliederversammlung beschlossene Sonderbeiträge bzw. Umlagen. Fördermitgliedschaft Diese Mitglieder nehmen nicht am Trainings- und Spielbetrieb der Abteilung teil. Mitglieder dieser Gruppe können natürliche und juristische Personen werden. : 90,00 Der Mitgliedsbeitrag wird für alle Mitglieder, die am des Beitragsjahres Mitglied der Abteilung Hockey waren, zum und des Beitragsjahres bzw. bei Neuaufnahmen 14 Tage nach Eingang der Aufnahmebestätigung zuzüglich der fällig. Der reduziert sich nicht bei einer Kündigung der Mitgliedschaft im Laufe des jeweiligen Halbjahres (siehe Abteilungsordnung). Bei einer Aufnahme in den Verein während eines Jahres wird der Beitrag nur für die Monate der Mitgliedschaft berechnet, beginnend mit dem Beitrittsmonat. Aktive Hockeyspieler, die zu den Wechselterminen zur Feld- bzw. Hallensaison aus einem anderen Verein zur Potsdamer Sport-Union 04, Abteilung Hockey wechseln und nach Einschätzung des verantwortlichen Übungsleiters eine qualitative Verstärkung der jeweiligen Mannschaft darstellen, können auf schriftlichen Antrag beim Vorstand vom Mitgliedsbeitrag in dem Jahr des Wechsels zur Potsdamer Sport-Union 04, Abteilung Hockey befreit werden. Die beträgt analog den Neuaufnahmen 50,00 bzw. 100,00. Der Nachweis, dass der Spieler den Beitragsverpflichtungen in seinem letzten Verein für das laufende Beitragsjahr nachgekommen ist, ist dem Antrag beizufügen. Von Mitgliedern, die aus einer anderen Abteilung der Potsdamer Sport-Union 04 zur Abteilung Hockey wechseln, wird im laufenden Jahr unter der Voraussetzung, dass für den betreffenden Zeitraum bereits ein Beitrag in der Nachbarabteilung gezahlt wurde, kein Beitrag erhoben. Diejenigen, die nach einer Kündigung erneut in den Verein eintreten, zahlen bei Erteilung eines SEPA- Mandates keine. Wird der Mitgliedsbeitrag per Überweisung gezahlt, ist eine in Höhe von 50,00 Euro fällig. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung ermächtigt, in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag Abweichungen von der Beitragshöhe und der festzulegen.

4 4

5 4. Abteilung Fußball Einmalige 10,00 Erwachsene Mitglieder (Mitglieder, die im vorangegangenen Beitragsjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben und am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen) 162,00 Ermäßigter Beitrag erwachsene Mitglieder (Mitglieder, die im vorangegangenen Beitragsjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen und sich in einer Ausbildung oder Umschulung befinden, Rentner oder arbeitslos gemeldet sind. 120,00 Kinder und Jugendliche 96,00 Fördermitgliedschaft Diese Mitglieder nehmen nicht am Trainings- und Spielbetrieb der Abteilungen teil. Mitglieder dieser Gruppe können natürliche und juristische Personen werden. : 90,00 Der Mitgliedsbeitrag ist für alle Mitglieder, die am des Beitragsjahres Mitglied der Abteilung Fußball waren, jeweils zur Hälfte zum 10. März und 10. September des Beitragsjahres bzw. bei Neuaufnahmen 14 Tage nach Eingang der Aufnahmebestätigung zuzüglich der fällig. Bei einer fristgerechten Kündigung der Mitgliedschaft zum 30. Juni eines Beitragsjahres ist nur der halbe für dieses Beitragsjahr fällig. Der reduziert sich nicht bei einer Kündigung der Mitgliedschaft im Laufe des jeweiligen Halbjahres (vgl. Satzung). Bei einer Neuaufnahme wird der anteilig der Anzahl der restlichen Monate des Beitrittsjahres, berechnet mit 1/12 des s pro Monat, und zuzüglich der fällig. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung ermächtigt, in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag Abweichungen von der Beitragshöhe und der festzulegen.

6 5. Abteilung Karate Einmalige 10,00 Erwachsene Mitglieder, die im vorangegangenen Beitragsjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben) 50,00 Kinder und Jugendliche 50,00 Der Mitgliedsbeitrag ist für alle Mitglieder, die am 01. Januar des Beitragsjahres Mitglied der Abteilung Karate waren, jeweils zur Hälfte zum 10. März und 10. September des Beitragsjahres bzw. bei Neuaufnahmen 14 Tage nach Eingang der Aufnahmebestätigung zuzüglich der fällig. Bei einer fristgerechten Kündigung der Mitgliedschaft zum 30. Juni eines Beitragsjahres ist nur der halbe für dieses Beitragsjahr fällig. Der reduziert sich nicht bei einer Kündigung der Mitgliedschaft im Laufe des jeweiligen Halbjahres (vgl. Satzung). Bei einer Neuaufnahme im 2. Halbjahr wird der halbe zuzüglich der fällig. 6

7 6. Abteilung Tischtennis Einmalige 10,00 Erwachsene Mitglieder, die im vorangegangenen Beitragsjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben) 60,00 Kinder und Jugendliche 60,00 Der Mitgliedsbeitrag ist für alle Mitglieder, die am 01. Januar des Beitragsjahres Mitglied der Abteilung Tischtennis waren, zum 10. März des Beitragsjahres bzw. bei Neuaufnahmen 14 Tage nach Eingang der Aufnahmebestätigung zuzüglich der fällig. Der reduziert sich nicht bei einer Kündigung der Mitgliedschaft im Laufe des jeweiligen Halbjahres (vgl. Satzung). Bei einer Neuaufnahme im 2. Halbjahr wird der halbe zuzüglich der fällig.

8 7. Abteilung Volleyball Einmalige 5,00 Erwachsene Mitglieder, die im vorangegangenen Beitragsjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben) 42,00 Kinder und Jugendliche 42,00 Der Mitgliedsbeitrag ist für alle Mitglieder, die am 01. Januar des Beitragsjahres Mitglied der Abteilung Volleyball waren, jeweils zur Hälfte zum 10. März und 10. September des Beitragsjahres bzw. bei Neuaufnahmen 14 Tage nach Eingang der Aufnahmebestätigung zuzüglich der fällig. Bei einer fristgerechten Kündigung der Mitgliedschaft zum 30. Juni eines Beitragsjahres ist nur der halbe für dieses Beitragsjahr fällig. Der reduziert sich nicht bei einer Kündigung der Mitgliedschaft im Laufe des jeweiligen Halbjahres (vgl. Satzung). Bei einer Neuaufnahme im 2. Halbjahr wird der halbe zuzüglich der fällig. Die Beitragsordnung in der vorliegenden Fassung wurde auf der Mitgliederversammlung des Potsdamer Sport-Union 04 e.v. am zum beschlossen. Aktueller Stand:

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