Vom 2. September 2015
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- Klemens Lorentz
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1 Zweite Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Geodäsie und Geoinformation an der Technischen Universität München Vom 2. September 205 Auf Grund von Art. 3 Abs. Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. Satz und Art. 6 Abs. 2 Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Technische Universität München folgende Änderungssatzung: Die Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Geodäsie und Geoinformation an der Technischen Universität München vom 23. November 202, geändert durch Satzung vom 3. September 203, wird wie folgt geändert:. In 37 a Abs. Satz wird 42 durch 6 Abs. 7 APSO ersetzt erhält folgende Fassung: 38 Prüfungsfristen, Studienfortschrittskontrolle, Fristversäumnis Prüfungsfristen, Studienfortschrittskontrolle und Fristversäumnis sind in 0 APSO geregelt. 2 Abweichend von 0 Abs. 3 Nr. 3 APSO gilt für den Bachelorstudiengang Geodäsie und Geoinformation folgende Frist: Aus den in Anlage A aufgeführten Modulen sind bis zum Ende des fünften Fachsemesters mindestens 75 Credits zu erbringen erhält folgende Fassung: 42 Studienleistungen Neben den in 48 Abs. Nr. und Nr. 2 genannten Prüfungsleistungen ist die erfolgreiche Ablegung von Studienleistungen in dem Modul Berufspraktikum im Umfang von 6 Credits gemäß 37 a nachzuweisen Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn aus den ihr gemäß Anlage A zugeordneten Pflichtmodulen die erforderliche Anzahl von 36 Credits erbracht ist. 2 Eine nicht bestandene Modulprüfung, die im Rahmen der Grundlagenund Orientierungsprüfung studienbegleitend abgelegt wurde, kann nur einmal wiederholt werden. 3 Studierende können Prüfungen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung im Umfang von bis zu Credits im Rahmen der Studienfortschrittskontrolle nach 0 Abs. 3 APSO maximal zweimal wiederholen.
2 wird wie folgt geändert: a) In Abs. wird angefügt: 3. sowie die in 42 aufgeführten Studienleistungen. b) In Abs. 2 erhält Satz 2 folgende Fassung: 2 Es sind 29 Credits in Pflichtmodulen nachzuweisen. 6. In 49 erhalten die Absätze bis 3 folgende neue Fassung: () Gemäß 8 APSO hat jeder Studierende im Rahmen der Bachelorprüfung eine Bachelor s Thesis anzufertigen. 2 Die Bachelor s Thesis kann von jedem fachkundigen Prüfenden der Ingenieurfakultät Bau Geo Umwelt der Technischen Universität München ausgegeben und betreut werden (Themensteller). 3 Die fachkundig Prüfenden nach Satz 2 werden vom Prüfungsausschuss bestellt. (2) Zur Bachelor s Thesis wird zugelassen, wer den Nachweis über mindestens 83 Credits erbracht hat. 2 Die Bachelor s Thesis muss spätestens 2 Monate nach Zulassung zur Bachelor s Thesis begonnen werden. 3 Wer die Zulassungsvoraussetzungen gemäß Satz erfüllt, wird vom Prüfungsausschuss zur Bachelor s Thesis zugelassen. 4 Ein entsprechender Leistungsnachweis gilt als Zulassungsbescheid. 5 Gegen Vorlage des Zulassungsbescheids wird die Bachelor s Thesis von einem gemäß Abs. fachkundigen Prüfenden ausgegeben und betreut (Themensteller oder Themenstellerin). 6 Die Ausgabe soll unter Beachtung der Frist in Satz 2 im sechsten Semester erfolgen. (3) Die Zeit von der Ausgabe bis zur Ablieferung der Bachelor s Thesis darf drei Monate nicht überschreiten. 2 Die Bachelor s Thesis gilt als abgelegt und nicht bestanden, soweit sie ohne gemäß 0 Abs. 7 APSO anerkannte Gründe nicht fristgerecht abgeliefert wird. 3 Für die bestandene Bachelor s Thesis werden 9 Credits vergeben Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: 2 Die Gesamtnote der Bachelorprüfung wird als gewichtetes Notenmittel der Module gemäß 48 Abs. 2 i.v.m. Anlage A: 2. Bachelorprüfung und der Bachelor s Thesis errechnet. 8. Die ANLAGE A wird durch die als Anlage beigefügte ANLAGE A ersetzt. 2 Diese Satzung tritt am. Oktober 205 in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 205/6 ihr Fachstudium an der Technischen Universität München aufnehmen.
3 3 ANLAGE A Nr. Modulbezeichnung Lehrform V Ü Sem. SWS Credits Prüfungsart Prüfungsdauer. Grundlagen- und Orientierungsprüfung: Pflichtmodule Grundlagen der Vermessungskunde 2 Einführung in die Informatik 3 Höhere Mathematik für V Ü 4 5 Klausur 90 V Ü 4 5 Lernportfolio V Ü 6 6 Klausur 20 4 Physik für Geodäten V Ü 4 5 Klausur 5 Einführung in die Informatik 2 6 Höhere Mathematik 2 für V Ü Lernportfolio V Ü Klausur 20 7 Physik 2 für Geodäten V Ü Klausur 0 2. Bachelorprüfung: Pflichtmodule Grundzüge der räumlichen Planung 2 Rechtliche Grundlagen: Bürgerliches Recht und Verwaltungsrecht 3 Grundlagen der Vermessungskunde 2 mit Hauptvermessungsübung 4 Geodätische Bezugssysteme und Liegenschaftskataster: mathematische und amtliche Grundlagen V 2 3 Klausur V 4 4 Klausur 20 V Ü Klausur + SL V Ü Klausur 20 5 Geometrie für Geodäten V Ü Klausur 6 Photogrammetrie und Fernerkundung und Digitale Bildverarbeitung 7 Einführung in die Kartographie und Computergraphik 8 Numerische Methoden für V Ü Klausur 20 V Ü Klausur V Ü Klausur 05 9 Ausgleichungsrechnung V Ü Klausur 20 Grundlagen der Erdmessung V Ü Klausur * Klausur * Teilprüfungen :
4 4 Geodätische Sensorik und Methodik V Ü Lernportfolio - 2 Geoinformatik mit V Ü Klausur + SL Projektarbeit 3 Photogrammetrie und Fernerkundung 2 V Ü Klausur 4 Topographische und Thematische Kartographie V Ü Klausur * Klausur * + SL Teilprüfungen : 5 Satellitengeodäsie V Ü Klausur 20 6 Erdmessung und Landesvermessung V Ü Klausur 20 7 Satellitengestützte Positionierung und Geoinformatik V Ü Klausur + SL 20 8 Grundlagen der Wertermittlung und Betriebswirtschaft V Klausur 90 9 Bodenordnung, Landentwicklung und Stadtentwicklung V Ü Klausur SL (Projektarbeit) 20 Photogrammetrie und V Ü Klausur * Fernerkundung 3 und 4 Klausur * Teilprüfungen : 2 Erdmessung: Physikalische Geodäsie V Ü Klausur Kinematische Geodäsie und Hybride Messverfahren V Ü Klausur + SL 23 Bauen: Ingenieurbaukunde, Verkehrswegebau und Geologie V Ü Klausur 20 * Das Modul ist nur bestanden, wenn beide Modulteilprüfungen bestanden sind. Module mit Studienleistungen Berufspraktikum P -6-6 SL (Bericht) - Bachelor's Thesis Bachelor's Thesis Wissenschaftl. Ausarbeitung -
5 5 Erläuterungen: Sem.=Semester; SWS=Semesterwochenstunden; V=Vorlesung; Ü=Übung, P=Praktikum, SL=Studienleistung. In der Spalte Prüfungsdauer ist bei schriftlichen Prüfungen die Prüfungsdauer in Minuten aufgeführt. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Akademischen Senats der Technischen Universität München vom 5. Juli 205 sowie der Genehmigung durch den Präsidenten der Technischen Universität München vom 2. September 205. München, den 2. September 205 Technische Universität München Wolfgang A. Herrmann Präsident Diese Satzung wurde am 2. September 205 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 2. September 205 durch Anschlag in der Hochschule bekannt gemacht. Tag der Bekanntmachung ist daher der 2. September 205.
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