Die Angaben zum Anhang II in der Inhaltsübersicht erhalten folgende Fassung:
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- Ina Hofmann
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1 Satzung zur Änderung der Prüfungs- Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium des Fachs Volkswirtschaftslehre als Nebenfach im Umfang von ECTS-Punkten für Bachelorstudiengänge (2013) Vom 14. August 2014 Auf Gr von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1 Satz 1 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Ludwig-Maximilians-Universität München folgende Satzung:
2 - 2-1 Die Prüfungs- Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium des Fachs Volkswirtschaftslehre als Nebenfach im Umfang von ECTS-Punkten für Bachelorstudiengänge (2013) vom 13. August 2014 wird wie folgt geändert: 1. Die Angaben zum Anhang II in der Inhaltsübersicht erhalten folgende Fassung: Anlage II/2: Module, en, Modulprüfungen/ Modulteilprüfungen 2. 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Dieses Nebenfachstudium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden. 3. Die Aufzählung in 8 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: 1. Vorlesungen, 2. Übungen, 3. Seminare Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Im Nebenfach sind ausschließlich Modulprüfungen zu erbringen. 5. Der Anhang II/2 erhält die Fassung der Anlage dieser Änderungssatzung. 2 (1) Diese Satzung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. (2) 1 Wer vor dem 1. Oktober 2014 bereits im Teilstudiengang Volkswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München immatrikuliert war, setzt sein Studium auf der Grlage der Prüfungs- Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium des Fachs Volkswirtschaftslehre als Nebenfach im Umfang von ECTS-Punkten für Bachelorstudiengänge (2013) vom 13. August 2014 fort. 2 Wer am oder nach dem 1. Oktober 2014 im Teilstudiengang Volkswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München immatrikuliert wird, studiert auf der Grlage der Prüfungs- Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium des Fachs Volkswirtschaftslehre als Nebenfach im Umfang von ECTS-Punkten für Bachelorstudiengänge (2013) vom 13. August 2014 in der Fassung dieser Änderungssatzung.
3 - 3 - Ausgefertigt aufgr des Beschlusses des Senats der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 10. Juli 2014 sowie der Genehmigung des Präsidenten der Ludwig- Maximilians-Universität München vom 14. August 2014, Nr. I :2. München, den 14. August 2014 gez. Prof. Dr. Bernd Huber Präsident Die Satzung wurde am 14. August 2014 in der Ludwig-Maximilians-Universität München niedergelegt, die Niederlegung wurde am 14. August 2014 durch Anschlag in der Ludwig-Maximilians-Universität München bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 14. August 2014.
4 Anhang II - Anlage II/2 - Module, en, Modulprüfungen / Modulteilprüfungen Seite 1 von 3 Module en Modulprüfungen / Modulteilprüfungen Semester* Pflicht (P) / Wahlpflicht (WP) Kurzbezeichnung des Moduls bzw. der Bezeichnung des Moduls angeboten im Bezeichnung der Unterrichtsform S Prüfungsart* Prüfungsform Prüfungsdauer bzw. -umfang Benotung bzw. bestanden/ nicht bestanden Notengewicht Wiederholbarkeit* ECTS-Punkte* Nebenfach: Volkswirtschaftslehre für Bachelorstudiengänge / P P 1 Mikroökonomie P P 1.1 Mikroökonomie MP, GOP Klausur 120 Minuten Benotung einmal, nächster Termin Vorlesung 4 (6) 60 9 P P 1.2 Mikroökonomie Übung 4 (3) P P 2 / I Querschnittskompetenzen P P 2.1 (2.) P P 2 / II Querschnittskompetenzen P P 2.2 (2.) P P 3 Makroökonomie P P 3.1 P P 3.2 Einführung in die Anwendungsgebiete der Volkswirtschaftslehre MP Klausur 60 Minuten bestanden/ nicht bestanden beliebig 6 Schlüsselqualifikationen Seminar 2 (3) Makroökonomie Makroökonomie MP Klausur 120 Minuten Benotung beliebig 9 Vorlesung 4 (6) Übung 4 (3) (3.) P P 4 Finanzwissenschaft I MP Klausur Minuten Benotung beliebig 6 P P 4.1 P P 4.2 Ressourcenallokation Wirtschaftspolitik Ressourcenallokation Wirtschaftspolitik *) Erläuterungen zu den Spalten 1, 12, am Ende der Tabelle
5 Anhang II - Anlage II/2 - Module, en, Modulprüfungen / Modulteilprüfungen Seite 2 von 3 Module en Modulprüfungen / Modulteilprüfungen Semester* Pflicht (P) / Wahlpflicht (WP) Kurzbezeichnung des Moduls bzw. der Bezeichnung des Moduls angeboten im Bezeichnung der Unterrichtsform S Prüfungsart* Prüfungsform Prüfungsdauer bzw. -umfang Benotung bzw. bestanden/ nicht bestanden Notengewicht Wiederholbarkeit* ECTS-Punkte* Nebenfach: Volkswirtschaftslehre Statistik für I: Bachelorstudiengänge (3.) P P 5 MP Klausur 60 Minuten Benotung beliebig 6 Deskriptive Statistik (4.) P P 6 (4.) P P 7 P P 5.1 P P 5.2 Statistik II: Induktive Statistik P P 6.1 P P 6.2 P P 7.1 P P 7.2 Vertiefungsmodul Volkswirtschaftslehre I Statistik 1 für Studierende der Deskriptive Statistik Statistik 1 für Studierende der Deskriptive Statistik MP Klausur 60 Minuten Benotung beliebig 6 Statistik 2 für Studierende der Induktive Statistik Statistik 2 für Studierende der Induktive Statistik Volkswirtschaftslehre 1 Volkswirtschaftslehre 1 MP Klausur Minuten Benotung beliebig 6 (5.) P P 8 Empirische Ökonomie MP Klausur 60 Minuten Benotung beliebig 6 P P 8.1 P P 8.2 Empirische Ökonomie Empirische Ökonomie *) Erläuterungen zu den Spalten 1, 12, am Ende der Tabelle
6 Anhang II - Anlage II/2 - Module, en, Modulprüfungen / Modulteilprüfungen Seite 3 von 3 Module en Modulprüfungen / Modulteilprüfungen Semester* Pflicht (P) / Wahlpflicht (WP) Kurzbezeichnung des Moduls bzw. der Bezeichnung des Moduls angeboten im Bezeichnung der Unterrichtsform S Prüfungsart* Prüfungsform Prüfungsdauer bzw. -umfang Benotung bzw. bestanden/ nicht bestanden Notengewicht Wiederholbarkeit* ECTS-Punkte* (5.) Nebenfach: Volkswirtschaftslehre für Bachelorstudiengänge Vertiefungsmodul P P 9 Volkswirtschaftslehre II P P 9.1 P P 9.2 Erläuterungen Zu Spalte 1: Volkswirtschaftslehre 2 Volkswirtschaftslehre 2 MP Klausur Minuten Benotung beliebig 6 Eingeklammerte Ziffern sind Empfehlungen; Regeltermine ergeben sich aus 11. Für die Grlagen- Orientierungsprüfung gilt die Sonderregelung des 13 Abs. 3. Zu Spalte 12: MP = Modulprüfung / MTP = Modulteilprüfung / GOP = Grlagen- Orientierungsprüfung Zu Spalte 17: Für diejenige Modulprüfung oder Modulteilprüfung, die zugleich die Grlagen- Orientierungsprüfung ist, gelten die speziellen Regeln der Grlagen- Orientierungsprüfung ( 13). Zu Spalte 18: Nicht eingeklammerte ECTS-Punkte werden mit Bestehen des zugehörigen Moduls ( 10 Anbs. 4 Satz 2) vergeben. Eingeklammerte ECTS-Punkte dienen lediglich der rechnerischen Zuordnung. *) Erläuterungen zu den Spalten 1, 12, am Ende der Tabelle
Die Angabe zu 23 in der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:
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