- Keine amtliche Bekanntmachung -
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- Nikolas Kolbe
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1 - Keine amtliche Bekanntmachung - Satzung zur Änderung der Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium der Rechtswissenschaften mit Abschlußprüfung Erste Juristische Staatsprüfung Vom 26. März 1998 (KWMBl II S. 651) Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Ludwig-Maximilians-Universität München folgende Satzung:
2 1 Die Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium der Rechtswissenschaften mit Abschlußprüfung Erste Juristische Staatsprüfung vom 16. November 1993 (KWMBl II 1994 S. 27) wird wie folgt geändert: 1. 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: "(1) Das Studium gliedert sich in Grund-, Mittel- sowie Wiederholungs- und Vertiefungsphase. Neben das in allen Phasen zu betreibende Studium der Pflichtfächer tritt im Verlauf der Mittelphase das Studium eines Wahlfachs." b) Absatz 3 erhält folgende Fassung: "(3) In der Mittelphase wird das in den Grundkursen erworbene Wissen vertieft und ausgebaut sowie die Basis für eine vertiefte Examensvorbereitung gelegt. Im Zentrum steht dabei das Studium der Pflichtfächer. Ihre Beherrschung ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene, die in der Mittelphase absolviert werden sollen. Gleichzeitig findet in der Mittelphase eine erste Orientierung in Richtung auf die Wahlfächer statt." c) In Absatz 4 wird folgender Satz 2 eingefügt: "Gleichzeitig dient die Wiederholungs- und Vertiefungsphase der Erarbeitung und wissenschaftlichen Durchdringung des Rechtsgebiets eines Wahlfachs sowie der Spezialisierung auf diesem Gebiet." d) Absatz 5 erhält folgende Fassung: "(5) 1 Das Wahlfachstudium dient der vertieften Auseinandersetzung mit einem Rechtsgebiet (Wahlfachgruppen gemäß 5 Abs. 3 JAPO). 2 Das Wahlfachstudium beginnt in der Mittelphase des jeweiligen, dem Wahlfach zuzuordnenden Hauptfachs (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) und wird bis zur Ersten Juristischen Staatsprüfung fortgeführt. 3 Die Wahlfachgruppen werden nach Maßgabe der Kapazität des Lehrkörpers angeboten. 4 Hierbei ist sichergestellt, daß diejenigen Studenten, die nach dem Studienplan eine Wahlfachgruppe zu studieren begonnen haben, bei ordnungsgemäßem Studium alle Pflichtveranstaltungen/Wahlpflichtveranstaltungen bis zur Ersten Juristischen Staatsprüfung besuchen können."
3 2. Der Anhang 1 zur Studienordnung (Studienplan) wird wie folgt geändert: a) Der Abschnitt II (Mittelphase) wird wie folgt geändert: aa) Der Unterabschnitt Nr. 2 erhält folgende Fassung: "2. Öffentliches Recht (3. bis 6. Semester) Pflichtveranstaltungen 3. Semester: Verwaltungsrecht I (Allg. Verwaltungsrecht unter Berücksichtigung des Verwaltungsverfahrensrechts, des Verwaltungsprozeßrechts, des Systems der staatlichen Ersatzleistungen, der Verwaltungsorganisation) Verwaltungsrecht II (Kommunalrecht, Recht des Öffentlichen Dienstes, insbesondere Beamtenrecht) 4. Semester: Verwaltungsrecht III (Polizei- und Sicherheitsrecht; Baurecht, Recht der raumbezogenen Planung) 4. oder 5. Semester: Europarecht Wirtschaftsverfassung und -verwaltung (Grundlagen) Umweltschutz- und Planungsrecht (Grundlagen) Steuerrecht (Grundlagen) Recht der sozialen Sicherheit (Grundlagen) Völkerrecht (insbes. in seinen Bezügen zum Grundgesetz) 5. oder 6. Semester:
4 Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene " bb) Der Unterabschnitt Nr. 3 erhält folgende Fassung: "3. Strafrecht (5. und 6. Semester) Pflichtveranstaltungen: 5. oder 6. Semester: Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Strafprozeßrecht 4std." cc) In den Unterabschnitt Nr. 4 wird nach der Zeile "Seminar oder gleichwertige Lehrveranstaltung i.s.v. 13 Abs. 3 JAPO - 2-3std." folgende neue Zeile eingefügt: "Einführung in die Rechtsinformatik" " b) Im Unterabschnitt Nr. 4 des Abschnitts III wird die Zeile "Einführung in die Rechtsinformatik - " gestrichen. c) In den Abschnitt IV wird nach der Überschrift folgende Zeile eingefügt: "Examensvorbereitungskurse in den Semesterferien " d) Der Abschnitt V wird wie folgt geändert: aa) Die Überschrift erhät folgende Fassung: "V. Wahlfachstudium" bb) Buchstabe a des Unterabschnitts "Wahlfachgruppe 3" erhält folgende Fassung: "a) Pflichtveranstaltungen: IPR Allgemeiner Teil (allgemeine Lehren des deutschen Kollisionsrechts) IPR Besonderer Teil (deutsches Kollisionsrecht auf den Gebieten des Personen- und des Gesellschaftsrechts, Schuldrechts,
5 Familien- und Erbrechts) Internationales Verfahrensrecht Rechtsvergleichung und Einheitsrecht Einführung in das anglo-amerikanische oder französische Recht " 3. 8 Abs. 1 Satz 1 des Anhangs 2 zur Studienordnung (Übungsordnung für das Studium der Rechtswissenschaften) wird wie folgt geändert: " 1 Die Zulassung zur Übung für Fortgeschrittene setzt voraus: 1. das entsprechende Grundkurszeugnis oder einen gleichwertigen Leistungsnachweis sowie 2. den Besuch der den Lehrstoff der Übung abdeckenden Vorlesungen, der frühestens zu Beginn des vierten Fachsemesters vermutet wird." 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 26. Februar 1998 und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß Art. 72 Abs. 3 BayHSchG (Anzeige der Satzung durch Schreiben vom 26. Februar 1998 Nr. I A 3-516/97, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 9. März 1998, Nr. X/5-6/34 935). München, den 26. März 1998 Professor Dr. Andreas Heldrich Rektor Die Satzung wurde am 27. März 1998 in der Universität München niedergelegt, die Niederlegung wurde am 30. März 1998 durch Anschlag in der Universität bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 30. März 1998.
Auf Grund des Art. 6 Abs. 1 i.v.m. Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes - BayHSchG - erläßt die Universität Bayreuth folgende Satzung:*)
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