Carnevalsgesellschaft Spaßvögel Singen 1966 e.v.

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1 Carnevalsgesellschaft Spaßvögel Singen 1966 e.v. Gesellschaftsordnung Stand März 2018 S e i t e 1 9

2 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 Beiträge... 4 Budget... 4 Zuschüsse... 4 Ehrungen... 5 Mitglieder des Komitees und deren Aufgaben... 6 Wahl der Komiteemitglieder... 7 Sitzungen des Komitees... 7 Sitzungsleitung... 7 Sitzungsniederschrift... 7 Stimmrecht und Beschlussfassung... 7 Ausschüsse... 8 Elferrat... 8 Gruppen und Garden... 8 Kostüme... 8 Vereinsheimnutzung... 9 Inkrafttreten... 9 S e i t e 2 9

3 Präambel Es war den Menschen seit je her bewusst, dass man bestimmte Bedürfnisse besser befriedigen oder ein Ziel leichter erreichen kann, wenn man sich mit anderen Gleichgesinnten zusammenschließt. Die Bildung von Vereinigungen und Gesellschaften stellt ein hohes gesellschaftliches Gut dar das von unserem Grundgesetz ausdrücklich geschützt wird, sofern sich Zweck- und Tätigkeit der Vereinigung nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richten. Ein Zusammenschluss mehrerer Menschen zu einer Vereinigung- oder Gesellschaft braucht deshalb eine gewisse Organisation für die Zusammenarbeit der Mitglieder im Innern und für das Auftreten und das Erscheinungsbild nach außen. Diese Gesellschaftsordnung ist deshalb so etwas wie das Grundgesetz der Verhaltenscodex der Gesellschaft. Alle Mitglieder sind mit der Annahme des Mitgliedsantrages durch das Komitee an diese Ordnung gebunden. Der Präsident S e i t e 3 9

4 Beiträge Minderjährige: 20 pro Jahr Erwachsene: Ehepaare: Familien: Beitragsfrei: 25 pro Jahr 35 pro Jahr 45 pro Jahr (Eingeschlossen sind alle minderjährigen Kinder.) Alle Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten. Des Weiteren alle Mitglieder nach Vollendung des 66. Lebensjahres. Budget Für die Aufrechterhaltung und Unterstützung der Abteilungen, gilt folgender Budgetplan. Alle Angaben beziehen sich auf ein Geschäftsjahr. Tanzmariechen: 150,- Tanzpaar: 150,- Jugendgarde: 400,- (Gardetanz) 300,- (Show-Tanz) Juniorengarde: 500,- (Gardetanz) 400,- (Show-Tanz) Seniorengarde: 500,- (Gardetanz) 500,- (Show-Tanz) Kinderprinzenpaar: Prinzenpaar: 175,- auf Nachweis für Umzugswagen 10,- pro Abend und Person für den Besuch befreundeter Carnevalsvereine 175,- auf Nachweis für Umzugswagen Bei Veranstaltungen erfolgt die Berechnung des Sektes zum Selbstkostenpreis Zuschüsse Nachfolgend genannte Gruppen, bzw. deren aktive Mitglieder erhalten einen einmaligen Kostümzuschuss in Höhe von 25,- je Person. Die Kostüme sind Eigentum des jeweiligen Mitgliedes. Gruppen: Vogelgruppe Hexengruppe Bäredaifel S e i t e 4 9

5 Ehrungen Der Vorschlag auf Vereinsehrung erfolgt durch das Ordenskomitee das sich wie folgt zusammensetzt (sofern die Posten besetzt sind): Präsident Ehrenpräsident Vizepräsident Sitzungspräsident Ordensminister Aufgabe: Der Ordensminister hat eine Aktivenliste zu führen. Diese ist die Grundlage für Ehrungen und Auszeichnungen im Verein. Die nötigen Unterlagen dafür sind dem Ordensminister von den zuständigen Abteilungsleitern zur Verfügung zu stellen. Das Ordenskomitee arbeitet Ehrungsvorschläge aus und legt diese dem Komitee vor. Auszeichnungen: Ehrennadel: Verdienstorden: Goldenes Vlies: Goldener Löwe: Mitglieder erhalten die silberne Vereins-Ehrennadel nach 22 Jahren, die Goldene nach 33 Jahren. Der Verdienstorden kann für besondere Verdienste verliehen werden. Das goldene Vlies kann nach 11-jähriger ununterbrochener oder nach unterbrochener 15jähriger Verwaltungstätigkeit verliehen werden. Für die Verleihung des goldenen Löwen richtet sich das Komitee nach den Richtlinien der Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalvereine e.v. Ehrensenator: Mindestvoraussetzung zur Erlangung dieses Ehrentitels ist eine 22- jährige Verwaltungstätigkeit, sowie die bereits verliehene Auszeichnung des goldenen Löwen. Ehrenpräsident: Senator: Allgemein: Dieser Ehrentitel kann nach mindestens 11-jähriger Tätigkeit als Präsident verliehen werden. Ein Senator ist ein Gönner und Förderer des Vereins, welcher vom Komitee ernannt wird. Dem Senator steht kein Stimmrecht im Komitee zu. Auszeichnungen und Ehrentitel die von der CGS verliehen werden sind grundsätzlich nicht käuflich. Eine Ordensverleihung ist von der jeweiligen finanziellen Situation des Vereins abhängig. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung besteht nicht. S e i t e 5 9

6 Mitglieder des Komitees und deren Aufgaben Präsident: Vizepräsident: Ehrenpräsident: Ehrensenator: Sitzungspräsident: Hauptkassier: Schatzmeister:* Schriftführer:* Ordensminister:* Umzugsleiter:* Wagenbauleiter:* Wirtschaftsleiter:* Wirtschaftsleitung:* Saalgestalter:* Tonmeister:* Lichtmeister:* Saalkassier:* Webmaster:* Pressewart:* Leiter Bäredaifel: Leiter Vogelgruppe: Leiter Hexengruppe: Leiter und rechtl. Vertreter der Gesellschaft Stellvertreter des Präsidenten Ehrenamt, beratende Funktion Ehrenamt, beratende Funktion Organisation und Management des Programmes der Veranstaltungen Verwaltung der Vereinsfinanzen Einteilen der Bedienungen und das Abrechnen. Zuarbeit für Kassier. Erstellen der Sitzungsprotokolle, Korrespondenz u. Öffentlichkeitsarbeit. Führung einer Aktivenliste und deren Überwachung. Ordensgestaltung. Organisation und Management des Umzuges Entwurf und Bauleitung von Motivwagen Organisation des Wirtschaftsbetriebes Unterstützt die Wirtschaftsleiter im Bereich Küche Gestaltung des Veranstaltungsortes Zuständig für die Beschallung bei den Veranstaltungen Zuständig für die Beleuchtung bei den Veranstaltungen Kassieren der Eintrittsgelder und Kartenvorverkauf Pflege der Vereinshomepage und Bilddokumente Zuständig für die Berichte im Mitteilungsblatt und die Gestaltung von Vereinswerbemaßnahmen Organisation und Leitung der Bäredaifelgruppe Organisation und Leitung der Vogelgruppe Organisation und Leitung der Hexengruppe Trainer Prinzengarde: Organisation und Training der Prinzengarde Trainer Juniorengarde: Organisation und Training der Juniorengarde Trainer Jugendgarde: Trainer Tanzpaar: Organisation und Training der Jugendgarde Organisation und Training des Tanzpaares Trainer Tanzmariechen: Organisation und Training des Tanzmariechens Für die mit * gekennzeichneten Ämter besteht grundsätzlich die Möglichkeit einen Stellvertreter zu wählen. S e i t e 6 9

7 Wahl der Komiteemitglieder Mitglieder des Komitees werden in der Jahreshauptversammlung durch Handzeichen für eine Wahlperiode von 2 Jahren gewählt. Präsident und Vizepräsident werden in geheimer Wahl gewählt Sitzungen des Komitees Die Sitzungen des Komitees sind nicht öffentlich. Mit einfacher Mehrheit kann über die Zulassung von Gästen entschieden werden. Auf Einladung des Präsidenten können Vereinsmitglieder und soweit erforderlich auch Dritte an den Komiteesitzungen beratend teilnehmen. Sitzungsleitung Die Sitzungen des Komitees werden vom Präsidenten geleitet. Soweit dieser rechtlich oder tatsächlich an der Wahrnehmung seiner Aufgaben gehindert ist, übernimmt der Vizepräsident die Versammlungsleitung. Sitzungsniederschrift Über die Sitzungen des Komitees und deren Ausschüsse, ist ein Protokoll zu führen. Protokollführer ist der Schriftführer. Ist dieser verhindert, übernimmt diese Aufgabe dessen Stellvertreter. Das Protokoll ist schriftlich abzufassen und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. Jedem Komiteemitglied ist ein vom Sitzungsleiter unterschriebenes Sitzungsprotokoll zuzuleiten. Stimmrecht und Beschlussfassung In den Sitzungen des Komitees sind nur die anwesenden Mitglieder stimmberechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen. Jedes Komiteemitglied verfügt nur über eine Stimme. Nimmt ein Mitglied des Komitees bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines weiteren Komiteemitglieds vorübergehend auch dessen Aufgaben wahr, hat auch dieses Mitglied nur eine Stimme. Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen, wenn dies mindestens drei Komiteemitglieder beantragen. Das Komitee entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. S e i t e 7 9

8 Ausschüsse Zur Vorbereitung und Durchführung von Komiteeentscheidungen können Ausschüsse gebildet werden. Die Berufung der Ausschussmitglieder erfolgt auf Vorschlag des Präsidenten innerhalb des Komitees. Ständige Ausschüsse: Wirtschaftsausschuss bestehend aus: Präsident, Schatzmeister, Wirtschaftsleiter, Wirtschaftsleitung und deren Stellvertretern. Elferrat Elferrat kann jedes Komiteemitglied werden. Voraussetzung: Komiteemütze und Komiteejacke. Gruppen und Garden Sinn- und Zweck der einzelnen Gruppen und Garden ist es die Gesellschaft bei ihren Aktivitäten zu unterstützen. Für organisatorische Aufgaben der Gesellschaft hat jedes aktive Mitglied drei Dienste in der Kampagne zu leisten. Dazu stehen folgende Veranstaltungen zur Verfügung: Feier des 11. im 11., Prunk- und Fremdensitzung, Kinderfasching, Gesamt-Remchinger-Bürgertreff, Umzug und Vatertagsfest. Für die gerechte Einteilung der Dienste sind folgende Komiteemitglieder verantwortlich: Wirtschaftsleiter, Gruppenleiter und Trainerinnen. Der Auf- und Abbau dieser Veranstaltungen sollte für jeden eine Selbstverständlichkeit sein und zählt nicht zu den drei oben genannten Diensten. Auftritte der Gruppen bei Fremdvereinen oder zu privaten Zwecken sind erlaubt, etwaige Einnahmen daraus sind aber aus finanztechnischen Gründen der Hauptkasse zu zuführen. Beschlüsse des Komitees sind durch die Gruppenleiter der jeweiligen Gruppe bekanntzugeben und entsprechend umzusetzen. Termine der Gesellschaft genießen äußerste Priorität. Kostüme Sämtliche mit dem Budget erstellten Kostüme etc. sind Eigentum der CGS. Für die Dauer der Nutzung wird eine Kaution in Höhe von 75,00 erhoben. Gardestiefel bzw. Wäsche die direkt auf der Haut z.b. (Body, Strumpfhose etc.) getragen wird, sind vom Nutzer in voller Höhe zu tragen. Kostüme können nach Absprache mit dem S e i t e 8 9

9 jeweiligen Gruppenleiter für einen, dem Gegenstand angemessenen Betrag an Dritte ausgeliehen werden. Träger mit Vollmasken müssen eine sichtbare Identifikationsnummer am Kostüm tragen. Die Überwachung der Einhaltung obliegt dem Gruppenleiter. Dieser hat bei jeder Veranstaltung eine aktuelle Nummernliste mit Namen ständig bei sich zu führen. Vereinsheimnutzung Die Vereinsheimnutzung obliegt in erster Linie den Gruppen der Spaßvögel. Für Mitglieder besteht weiterhin die Möglichkeit der privaten Nutzung für einen runden Geburtstag (z.b. 30, 40 etc.). Für die Nutzung des Vereinsheimes ist eine Nutzungsgebühr in Höhe von 75,- zu entrichten. Für Nichtmitglieder besteht die Möglichkeit das Vereinsheim zu Nutzen sofern ein Mitglied die Bürgschaft übernimmt. Für Nichtmitglieder beträgt die Nutzungsgebühr Dieser Betrag beinhaltet die Nutzung des Saales, Toiletten, Strom, Wasser, Küche. Nach der Nutzung ist eine Endreinigung der Toiletten, Küche, Saal und Eingangsbereich inkl. Treppe durch zu führen. Eine anderweitige Nutzung wird durch das Komitee beschlossen. Inkrafttreten Diese Gesellschaftsordnung tritt am 29. April 2000 in Kraft. Zuletzt geändert durch Beschlüsse vom 21. Juni 2001; 20. April 2002; 16. April 2003; 25.April 2009; 23.Oktober 2009; 29. November 2013; 23.September 2016; 06.März 2018; S e i t e 9 9

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