Lerndokumentation. Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

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1 Version vom Lerndokumentation Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ Lernender / Lernende Ausbildungsbetrieb Ausbildung von / bis Berufsbildner / Berufsbildnerin

2 Registerinhalt 1. Einleitung / Adressen 2. Berufsbild und Handlungskompetenzen Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ 3. Planungs- und Kontrolltabelle für die betriebliche Ausbildung 4. Arbeitsblätter 5. Überbetriebliche Kurse: Programme, Unterlagen, Beurteilungsblätter 6. Berufskundlicher Unterricht: Schullehrpläne 7. Bildungsberichte 8. Bildungsverordnung 9. Bildungsplan 10. Qualifikationsverfahren 11. Betriebsinterne Ergänzungen

3 Register 1: Einleitung Die vorliegende Lerndokumentation ist das Kerndokument der Ausbildung zur Marmoristin EFZ / zum Marmorist EFZ. Sie hilft den Lernenden und den Ausbildungsverantwortlichen, die betriebliche Ausbildung sinnvoll zu gliedern und nach Möglichkeit auf den Schulstoff und die Inhalte der überbetrieblichen Kurse abzustimmen. Sinn und Zweck, Kontrolle und Beurteilung der Lerndokumentation In der Lerndokumentation werden alle wichtigen Arbeiten erfasst. Die Lerndokumentation darf während des Qualifikationsverfahrens als Nachschlagewerk verwendet werden. In diesem Sinne ist jeder erarbeitete Eintrag ein Schritt in Richtung erfolgreichem Lehrabschluss! Das Führen der Lerndokumentation ist für alle Lernenden obligatorisch. Im Betrieb wird den Lernenden dafür angemessen Zeit eingeräumt. Im schulischen Unterricht und in den überbetrieblichen Kursen werden ebenfalls Einträge erarbeitet. Die Kontrolle der Lerndokumentation obliegt in erster Linie den Ausbildungsverantwortlichen im Betrieb. Diese halten am Ende jedes Semesters den Bildungsstand des/der Lernenden in einem Bildungsbericht (Vorlage im Register 7) fest. Die Lerndokumentation wird jedoch auch in den überbetrieblichen Kursen auf Qualität und Vollständigkeit überprüft. Der Beruf, Grundlagen für die Ausbildung Im Register 2 ist der Beruf der Marmoristin EFZ / des Marmoristen EFZ beschrieben. Die Darstellung Handlungskompetenzen zeigt, welche fachlichen, methodischen, persönlichen und sozialen Kompetenzen in der dreijährigen Grundbildung ausgebildet und am Ende der Ausbildung geprüft werden. Die beiden Dokumente Bildungsverordnung und Bildungsplan sollen in den Registern 8 und 9 abgelegt werden. Die Bildungsverordnung ist die rechtliche Grundlage der Ausbildung. Der Bildungsplan konkretisiert die Verordnung; er beschreibt, welche Bildungsziele am Ende der Ausbildung erfüllt sein müssen, wie die Ziele auf die drei Lernorte Betrieb, überbetriebliche Kurse und Schule aufgeteilt sind und wie die Ziele am Ende der Ausbildung überprüft werden. Ausbildung an den drei Lernorten, Qualifikationsverfahren Die Unterlagen zu den überbetrieblichen Kursen (ük) sollen im Register 5 abgelegt werden. Die Lernenden erhalten die Programme und weitere Unterlagen wie die Bewertungsblätter spätestens zu Beginn der einzelnen Kurse. Die ük sind die eigentlichen Taktgeber in der Ausbildung. Der berufskundliche Unterricht ist auf die überbetrieblichen Kurse abgestimmt. Die entsprechende Übersicht und die Schullehrpläne erhalten die Lernenden zu Beginn der Ausbildung resp. zu Semesterbeginn; diese Unterlagen sollen im Register 6 abgelegt werden. Die betriebliche Ausbildung kann anhand der Unterlagen aus ük und Schule sinnvoll geplant und auf die verschiedenen Semester verteilt werden. Im Register 3 findet sich die Zusammenstellung aller betrieblichen Leistungsziele des Bildungsplans. Diese Tabelle ermöglicht den Ausbildungsverantwortlichen die Planung und Kontrolle der betrieblichen Ausbildung. Register 1 / Seite 1

4 Das Hauptkapitel der Lerndokumentation (Register 4) erstellen die Lernenden in den drei Lehrjahren. Jede Woche dokumentieren sie exemplarisch eine praktische Arbeit, skizzieren, zeichnen und beschreiben Arbeitsschritte und fassen wichtige Erkenntnisse zusammen. Die Lernenden besprechen ihren Wocheneintrag mit der ausbildungsverantwortlichen Person im Betrieb im Sinne eines Lehrgesprächs, wie dies die Bildungsverordnung vorsieht (Art. 14 Abs. 2). Das Register 10 orientiert über die Vorgaben zum Qualifikationsverfahren. Wird die Lerndokumentation in diesem Sinne gebraucht und geführt, ist sie nicht nur ein hilfreiches Instrument während der Ausbildung und während des Qualifikationsverfahrens, sondern sie wird zu einem Nachschlagewerk, das seinen Wert auch über die Ausbildung hinaus behalten wird. 30. Juli 2010 Im Namen der Trägerverbände: Association Romande des Métiers de la Pierre ARMP sig. Jean-René Kaiser, Präsident Associazione Industrie dei Graniti Marmi e Pietre Naturali del Ticino AIGT sig. Mauro Bettazza, Präsident Naturstein-Verband Schweiz NVS sig. Titus Toscano, Präsident Schweizer Naturstein-Produzenten SNP (Fachgruppe des Schweiz. Baumeisterverbandes SBV) sig. Hans-Jakob Bärlocher, Präsident Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister VSBS sig. Marco Marazzi, Präsident Register 1 / Seite 2

5 Adressen Unterlagen zur Umsetzung der beruflichen Grundbildung Bezugsquelle Verordnung über die berufliche Grundbildung Elektronisch: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Berufsfeld Steinbearbeitung vom Steinbildhauerin EFZ/Steinbildhauer EFZ Steinmetzin EFZ/Steinmetz EFZ Printversion: Bundesamt für Bauten und Logistik, Marmoristin EFZ/Marmorist EFZ Steinwerkerin EFZ/Steinwerker EFZ Bildungsplan vom Association Romande des Métiers de la Pierre ARMP, - Associazione Industrie dei Graniti Marmi e Pietre Naturali del Ticino AIGT, - Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister VSBS, Standard-Lehrplan für die überbetrieblichen Kurse Standard-Lehrplan für den berufskundlichen Unterricht Organisationsreglement für überbetriebliche Kurse - Association Romande des Métiers de la Pierre ARMP, - Associazione Industrie dei Graniti Marmi e Pietre Naturali del Ticino AIGT, - Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister VSBS, - Association Romande des Métiers de la Pierre ARMP, - Associazione Industrie dei Graniti Marmi e Pietre Naturali del Ticino AIGT, - Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister VSBS, - Association Romande des Métiers de la Pierre ARMP, - Associazione Industrie dei Graniti Marmi e Pietre Naturali del Ticino AIGT, - Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister VSBS, Wegleitung zum Qualifikationsverfahren - Association Romande des Métiers de la Pierre ARMP, - Associazione Industrie dei Graniti Marmi e Pietre Naturali del Ticino AIGT, - Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister VSBS, Lerndokumentation für Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ - Association Romande des Métiers de la Pierre ARMP, - Associazione Industrie dei Graniti Marmi e Pietre Naturali del Ticino AIGT, - Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister VSBS, - Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung, Arbeitsblätter - Association Romande des Métiers de la Pierre ARMP, - Associazione Industrie dei Graniti Marmi e Pietre Naturali del Ticino AIGT, - Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister VSBS, Bildungsbericht Notenformular Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung, Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung, Register 1 / Seite 3

6 Register 2: Berufsbild Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ Marmoristinnen EFZ und Marmoristen EFZ fertigen vorwiegend maschinell Gestaltungselemente aus Naturstein. Sie beherrschen die dazu nötigen Techniken und verfügen über das entsprechende Fachwissen. Marmoristinnen und Marmoristen setzen Pläne und Skizzen in Naturstein um und zeichnen sich durch ein solides räumliches Vorstellungsvermögen, fundierte Arbeitstechniken, Sorgfalt und Genauigkeit aus. In der täglichen Arbeit tragen sie Sorge zu Gesundheit und Umwelt und beachten die branchenüblichen Normen und Vorschriften. Marmoristinnen und Marmoristen sind den gesundheitlichen Anforderungen des Berufs gewachsen und bringen die nötige Ausdauer und Charakterfestigkeit mit. Den Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitenden gegenüber treten sie korrekt und zuvorkommend auf. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Ausbildung zur Marmoristin EFZ / zum Marmoristen EFZ findet an den drei Lernorten Betrieb - Schule - überbetriebliche Kurse statt. Register 2 / Seite 1

7 Handlungskompetenzen Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ Sozial- und Selbstkompetenzen Eigenverantwortliches Handeln Lebenslanges Lernen Kommunikationsfähigkeit Konfliktfähigkeit Teamfähigkeit Umgangsformen Belastbarkeit 1. Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz 1.1. Sicherheit am Arbeitsplatz 1.2. Persönliche Schutzausrüstung 1.3. Ressourcen und toxische Stoffe 2. Werkzeuge und Maschinen fachgerecht einsetzen 2.1. Werkzeuge und Maschinen anwenden 2.2. Werkzeuge und Maschinen unterhalten 3. Technische Skizzen und Pläne zeichnen 3.1. Messen und Skizzieren 3.2. Planzeichnen 3.3. Perspektivisches Zeichnen 3.4. Schablonieren 4. Gestalten 4.1. Gestaltungsgrundlagen anwenden 4.2. Schriften und Symbole entwerfen 4.3. Objekte gestalten 4.4. Objekte abformen Handlungskompetenzen Marmorist Fachkompetenzen Methodenkompetenzen Arbeitstechniken und Problemlösen Prozessorientiertes, vernetztes Denken und Handeln Informations- und Kommunikationsstrategien Lernstrategien Kreativitätstechniken Ökologisches Verhalten 5. Werkstück fertigen 5.1. Arbeitsplatz organisieren 5.2. Pläne lesen, Zeichnungen und Schablonen übertragen 5.3. Stein zurichten 5.4. Oberflächen bearbeiten 5.5. Schrift und Relief ausführen 5.6. Profilierte Bauteile ausführen 5.7. Stein sanieren 6. Werkstoffe verarbeiten 6.1. Werkstoffe anwenden 6.2. Mörtel und Bindemittel anwenden 7. Werkstücke transportieren, versetzen und montieren 7.1. Transporte planen und durchführen 7.2. Versetzen und Montieren 7.3. Endkontrolle 8. Rapportieren, Dokumentieren, Kunden beraten 8.1. Arbeitsabläufe erfassen und Präsentationen erstellen 8.2. Umgang mit Kunden Register 2 / Seite 2

8 Semester Einführung Begleitete selbständige weitere Eintrag Arbeitsbuch Bemerkungen Semester Einführung Begleitete selbständige weitere Eintrag Arbeitsbuch Bemerkungen Register 3: Planungs- und Kontrolltabelle für betriebliche Ausbildung Die Tabelle umfasst sämtliche Leistungsziele, die im Betrieb vermittelt und von den Lernenden erreicht werden müssen. Die Einführung der Leistungsziele soll in der 1. Spalte einem der Semester zugewiesen werden (= Planung). Sinnvollerweise orientiert sich diese Planung an den Inhalten der überbetrieblichen Kurse und dem Schullehrplan. Die entsprechenden Übersichten finden sich in den Registern 5 und 6. Die Einführung und die sind in den weiteren Spalten einzutragen (= Kontrolle). Die Einträge werden jeweils während der Lehrgespräche nachgeführt. Die Planungs- und Kontrolltabelle für die betriebliche Ausbildung ist auch als Word-Datei erhältlich (Bestellungen an vsbs@vsbs.ch). Beispiel: erkennen Mängel an pneumatischen Maschinen und leiten geeignete Massnahmen ab. (K4) Sept.- Dez. 12 laufend Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz 1.1 Sicherheit am Arbeitsplatz Steinfachleute wenden bei jedem Arbeitsgang die SUVA-Schutzvorkehrungen an wenden die zur Verfügung stehenden Schutzeinrichtungen konsequent an beurteilen die Tauglichkeit von Schutzeinrichtungen, erkennen Mängel und melden diese der zuständigen Stelle. (K4) beurteilen Gerüste und temporäre Leitern hinsichtlich ihrer Sicherheit und können sich bei Mängeln richtig verhalten. (K4) befolgen beim Umgang mit Maschinen die vom Hersteller vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen. Register 3 / Seite 1

9 Semester Einführung Begleitete selbständige weitere Eintrag Arbeitsbuch Bemerkungen erkennen Mängel an pneumatischen Maschinen und leiten geeignete Massnahmen ab. (K4) erkennen Mängel an elektrischen Einrichtungen und Maschinen und leiten geeignete Massnahmen ab. (K4) beurteilen die Funktionstüchtigkeit von Werkzeugen und Maschinen. (K4) verhindern unnötige Staubentwicklung durch Einsatz von Wasser oder geeigneten Absauganlagen sind umsichtig und machen Kollegen auf Gefahren aufmerksam Persönliche Schutzausrüstung Steinfachleute benutzen die persönliche Schutzausrüstung gemäss SUVA- Vorschriften wenden die Sicherheitsvorschriften über das Heben von Lasten an halten die Handwerkzeuge in Bezug auf persönliche Sicherheit in Ordnung verhalten sich den Sicherheitsrichtlinien des Betriebes entsprechend sind sich der Einwirkung von Hitze, UV-Strahlung und Ozon bewusst und schützen sich entsprechend Ressourcen und toxische Stoffe Steinfachleute setzen Materialien bewusst und ökonomisch ein setzen Maschinen und Geräte ökonomisch und ökologisch sorgsam ein setzen Hilfsmittel und Stoffe aus ökonomischen und ökologischen Gründen sparsam ein trennen Abfälle und führen sie nach Möglichkeit der Wiederverwertung zu beurteilen die Auslastung der betriebsinternen Logistik und handeln dementsprechend. (K4) befolgen in der und bei der Lagerung von toxischen Stoffen die Vorgaben führen toxische Stoffe sorgsam der vorgeschriebenen Entsorgung zu. Register 3 / Seite 2

10 Semester Einführung Begleitete selbständige weitere Eintrag Arbeitsbuch Bemerkungen 2. Werkzeuge und Maschinen fachgerecht einsetzen 2.1. Werkzeuge und Maschinen anwenden Steinfachleute setzen die verschiedenen Handwerkzeuge wie Beiz-, Schlag-, Zahn-, Scharrier- und Spitzeisen etc. entsprechend den Materialien fachgerecht ein setzen Winkelschleifer für Trenn- und Schleifarbeiten steingerecht ein setzen Handbohrmaschinen steingerecht ein setzen Presslufthämmer mit den entsprechenden Einsätzen steingerecht ein setzen die betrieblichen Handmaschinen materialgerecht ein richten die Kernbohrmaschine ein und platzieren sie punktgenau arbeiten mit stationären Steinverarbeitungsmaschinen richten Werkzeugschleifmaschinen ein und schärfen damit ihre Handwerkzeuge. 2.2 Werkzeuge und Maschinen unterhalten Steinfachleute schärfen Handwerkzeuge je nach szweck und Materialeinsatz an schmieden aus einem Stahlrohling die gebräuchlichsten Handeisen wie Spitzeisen, Schlageisen und Zahneisen schmieden die gebräuchlichsten Handeisen selbstständig nach führen periodische Wartungsarbeiten an Maschinen und Anlagen selbstständig durch warten, pflegen und unterhalten die gebrauchten Handwerkzeuge. Register 3 / Seite 3

11 Semester Einführung Begleitete selbständige weitere Eintrag Arbeitsbuch Bemerkungen 3. Technische Skizzen und Pläne zeichnen 3.1. Messen und Skizzieren Steinfachleute wählen zweckmässige Messwerkzeuge u Zeichenutensilien zur Erstellung des Bauaufmasses (Bauteil, Objekt) aus und setzen diese ein. (K4) wählen geeignete Darstellungsarten (Risse, Schnitte, Perspektiven) zum Bauaufmass aus und setzen diese zweckmässig ein. (K4) bedienen digitale Messgeräte und setzen diese zweckmässig ein nehmen bestehende Profile am Objekt ab und halten sie als vermasste Skizze sowie als Schablone fest Planzeichnen Steinfachleute berechnen die Zeichnungsmasse aufgrund des gegebenen Zeichenmassstabs und berechnen die noch fehlenden Masse konstruieren Profile, Bogen und andere Formen zeichnen Risse und Schnitte anhand von vermassten Bauaufmassen (Skizzen, räumliche Bilder) beschriften Pläne mit den zur Ausführung des Objekts notwendigen Angaben sowie mit Titel, Massstab, Name, Datum, Material, Bearbeitung und Stückliste Perspektivisches Zeichnen Steinfachleute setzen Rissdarstellungen in perspektivische Darstellungen um zeichnen Objekte und Körper freihand perspektivisch und schattieren diese skizzieren und konstruieren Körper und Objekte in Parallelperspektive (Kavalierperspektive / Schrägbild, Militärperspektive, Isometrie). Register 3 / Seite 4

12 Semester Einführung Begleitete selbständige weitere Eintrag Arbeitsbuch Bemerkungen 3.4. Schablonieren Steinfachleute reissen Schablonen auf und benutzen das dem Material entsprechende Werkzeug konstruieren mit Hilfe geometrischer Grundkonstruktionen 1:1 Profile stellen mit Schablonenmaterial und entsprechenden Werkzeugen die verschiedenen Schablonen für ihr Werkstück her. 4. Gestalten 4.1. Gestaltungsgrundlagen anwenden Steinfachleute zeichnen Objekte proportional richtig zeichnen Formen im Massstab 1:1 für die am Naturstein wenden die Formen der architektonischen und plastischen Stile an Schriften und Symbole entwerfen Steinfachleute zeichnen die Schriftformen von der Kapitalis bis zur Groteskschrift entwerfen Schrift und Symbol. (K5) übertragen Schrift und Symbol auf das Objekt. 5. Werkstück fertigen 5.1. Arbeitsplatz organisieren Steinfachleute wählen die richtige Werkbank und die richtigen Hilfsgeräte / Aufbänkmethoden für die Arbeit am Stein platzieren die Werkbank am geeigneten Ort bänken den Werkstein in der richtigen Arbeitshöhe auf, so dass ein körperschonendes und kräftesparendes Arbeiten möglich ist halten ihren Arbeitsplatz nach Vorschrift in Ordnung und rüsten ihn mit den erforderlichen Hilfsmitteln aus. Register 3 / Seite 5

13 Semester Einführung Begleitete selbständige weitere Eintrag Arbeitsbuch Bemerkungen 5.2. Pläne lesen, Zeichnungen und Schablonen übertragen Steinfachleute ermitteln aus Plänen die erforderlichen Arbeitsschritte. (K4) übertragen Masse von Plänen fachgerecht auf das Werkstück übertragen die Schablone korrekt ausgerichtet auf das Werkstück Stein zurichten Steinfachleute unterscheiden und bestimmen handelsüblichen Naturstein beurteilen Einsatz- und smöglichkeiten der gebräuchlichsten Gesteinsarten und Gesteinstypen aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften. (K4) wählen im Lager den richtigen Stein aus lagern die Steine materialgerecht kontrollieren den Werkstein vor Arbeitsbeginn auf Masse, Farbe, Textur und Lager (Schichtung des Steins). (K4) richten den Stein mit Hilfe von Handmaschinen richten den Stein mit Hilfe von stationären Maschinen Oberflächen bearbeiten Steinfachleute fertigen mit den verschiedenen Grobbearbeitungstechniken regelmässige und saubere Oberflächen bürsten, satinieren und flammen Oberflächen von gerichteten Werkstücken schleifen Flächen und Profile mit den für die Gesteinsart geeigneten Schleifmitteln polieren Flächen und Profile mit den für die Gesteinsart geeigneten Poliermitteln behandeln und bearbeiten Flächen und Profile mit chemischen Mitteln. Register 3 / Seite 6

14 Semester Einführung Begleitete selbständige weitere Eintrag Arbeitsbuch Bemerkungen 5.5. Schrift und Relief ausführen Steinfachleute übertragen Schrift- und Symbolvorlagen mit der richtigen Durchschlagtechnik auf den Stein führen die verschiedenen Schrifttechniken im Stein aus gravieren von Hand oder mit Druckluft Schriften fassen gravierte Schriften bestimmen den Bossen und hauen Reliefarbeiten in Stein hauen mit Hilfe verschiedener Übertragungstechniken Reliefarbeiten führen Schrift und Symbol in Flächenrelief aus Stein sanieren reinigen verschmutzte Steinoberflächen applizieren Schutzschichten auf den Naturstein. 6. Werkstoffe verarbeiten 6.1. Werkstoffe anwenden Steinfachleute setzen Materialien für Ornamente ein und beschreiben deren Eigenschaften und sgebiete montieren Bunt- und Leichtmetall sowie Stahllegierungen auf den Stein Mörtel und Bindemittel anwenden Steinfachleute setzen verschiedene Arten von Zuschlag- resp. Zusatzstoffen ein wenden die betriebsüblichen Zuschlag- resp. Zusatzstoffe nach Rezeptur an setzen die betriebsüblichen chemischen Verbindungsstoffe ein wenden betriebsübliche chemische Verbindungsstoffe nach Rezeptur an. Register 3 / Seite 7

15 Semester Einführung Begleitete selbständige weitere Eintrag Arbeitsbuch Bemerkungen 7. Werkstücke transportieren, versetzen und montieren 7.1. Transporte planen und durchführen Steinfachleute erstellen eine Werkzeug-, Material- und Hilfsmittelliste für jeden Arbeitsschritt erarbeiten einen realistischen Zeitplan für Versetz- und Montagearbeiten. (K4) bereiten fertig hergestellte Werkstücke für den Transport vor setzen die gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf Beladetechniken um sichern die Werkstücke mittels Spanngurten mit geeigneten Anschlagmitteln nutzen die vorhandenen Hebezeuge und setzen diese zweckmässig ein schützen die Werkstücke gegen Transportschäden, lagern die Werkstücke sicher und schützen sie gegen Transportschäden Versetzen und Montieren Steinfachleute versetzen oder verlegen die Werkstücke auf Untergrund im Innenund Aussenbereich verankern Werksteine mit dem Untergrund dichten Fundamente ab schaffen korrekte Fugen und Fugenbilder aus Endkontrolle Steinfachleute bereiten die ausgeführten Arbeiten für die Schluss- oder Teilabnahme vor führen Qualitätskontrollen nach Abschluss der geleisteten Arbeiten am Werkstück selbstständig aus. (K6) schliessen Montagearbeiten selbstständig ab und führen die nötigen Endkontrollen durch. (K6) Register 3 / Seite 8

16 Semester Einführung Begleitete selbständige weitere Eintrag Arbeitsbuch Bemerkungen 8. Rapportieren, Dokumentieren, Kunden beraten 8.1. Arbeitsabläufe erfassen und Präsentationen erstellen Steinfachleute füllen die betriebsüblichen Arbeitsrapporte korrekt aus beschreiben und begründen die ausgeführten Arbeitsschritte. (K6) stellen Fotos und Texte zu Dokumentationen zusammen. (K5) 8.2. Umgang mit Kunden Steinfachleute empfangen und betreuen Kunden nach betrieblichen Weisungen. (K6) geben Kunden im Rahmen ihrer Kompetenzen Auskunft tragen im Rahmen ihrer Kompetenzen dazu bei, einen erfolgreichen Firmenauftritt nach aussen umzusetzen. (K6) erkennen schwierige Situationen im Umgang mit Kunden und verhalten sich nach den betrieblichen Vorgaben. (K6) Register 3 / Seite 9

17 Register 4: Arbeitsblätter Liebe Lernende Jede Woche dokumentieren Sie exemplarisch eine praktische Arbeit, skizzieren, zeichnen und beschreiben Arbeitsschritte und fassen wichtige Erkenntnisse zusammen. Dies ergibt 40 Einträge pro Jahr. Damit erreichen Sie Folgendes: - Ihre zeichnerischen Fähigkeiten werden gefördert. - Sie wenden das Fachzeichnen an und üben das Gelernte. - Sie lernen Arbeitsabläufe beschreiben. - Sie dokumentieren Ihre Lernfortschritte. Für das Erstellen der Arbeitsblätter gelten folgende Regeln: - Das Führen der Lerndokumentation ist für alle Lernenden obligatorisch. - Wöchentliche Einträge (40 Einträge / Jahr), nach Datum geordnet. - Die Arbeitsblätter umfassen:. Dokumentation von Arbeitsabläufen. Skizzieren, Zeichnen und Beschreiben von Arbeitsschritten. Zusammenfassung wichtiger Erkenntnisse - Die Arbeitsblätter werden in den überbetrieblichen Kursen auf Qualität und Vollständigkeit hin überprüft. - Die Besprechung des jeweiligen Wocheneintrags erfolgt mit der ausbildungsverantwortlichen Person im Betrieb. - Die Lerndokumentation darf während des Qualifikationsverfahrens als Nachschlagewerk verwendet werden. Für das erste Semester stehen Ihnen nachfolgend 20 Arbeitsblätter zur Verfügung. Die Bezugsadresse für weitere Exemplare finden Sie im Register 1. Register 4 / Seite 1

18 Arbeitsblatt Vorname/ Name Woche/ Datum. Ausgeführte Arbeit Bearbeitete Leistungsziele Vorgehen (Bericht, Ablauf, Zeichnung, Skizze, Illustration, Fotos etc. ) Register 4 / Seite 2

19 Erfahrungen, Überlegungen, Erkenntnisse Ich verfüge nun über folgende Kompetenzen: Diese Kompetenzen habe ich mir wie folgt angeeignet: Ich habe folgende Erfahrungen gemacht: Wenn ich diese Arbeit das nächste Mal ausführe, werde ich Folgendes anders machen: Datum Visum Ausbildungsverantwortliche/r: Register 4 / Seite 3

20 Register 5: Überbetriebliche Kurse: Programme, Unterlagen, Beurteilungsblätter Übersicht Die überbetrieblichen Kurse für Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ dauern insgesamt 30 Tage. 1. Lehrjahr Kurs Thema Dauer Richtziele 1.1. Einführung manuelle Steinbearbeitung - Sicherheit am Arbeitsplatz - Persönliche Schutzausrüstung - Ressourcen und toxische Stoffe - Werkzeuge und Maschinen anwenden - Werkzeuge und Maschinen unterhalten - Arbeitsplatz organisieren - Stein zurichten 1.2. Oberflächenbearbeitung - Oberflächen bearbeiten 5 Tage 5 Tage Lehrjahr Kurs Thema Dauer Richtziele 2.2. Messen und Schablonieren - Messen und Skizzieren - Schablonieren - Pläne lesen, Zeichnungen und Schablonen übertragen - Oberflächen bearbeiten 2.4. Steinbearbeitung - Stein zurichten - Oberflächen bearbeiten - Werkstoffe anwenden 5 Tage 5 Tage Lehrjahr Kurs Thema Dauer Richtziele 3.3. Schriften, Symbole und Reliefs - Schriften und Symbole entwerfen - Schrift und Relief ausführen - Endkontrolle 3.6. Planzeichnen - Werkzeuge und Maschinen unterhalten - Planzeichnen (CAD Grundkurs) 5 Tage 5 Tage Register 5 / Seite 1

21 Register 7: Bildungsberichte Erläuterungen zum Bildungsbericht Das Berufsbildungsgesetz schreibt in Artikel 20 vor, dass sich die Verantwortlichen der Lehrbetriebe für den bestmöglichen Lernerfolg der Lernenden einsetzen und diesen periodisch überprüfen müssen. In der Bildungsverordnung, Abschnitt 7, ist festgehalten, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner den Bildungsstand der lernenden Person festhält und mit ihr mindestens einmal pro Semester bespricht. Das Instrument dazu ist der Bildungsbericht. Der Bildungsbericht ist also Pflicht. Jedoch sollte es für alle Berufsbildnerinnen und Berufsbildner eine Selbstverständlichkeit sein, sich auch ausserhalb des Bildungsberichts mit der lernenden Person über den Stand der Ausbildung zu unterhalten. Ablauf des Gesprächs bzw. Aufbau des Bildungsberichts Mit dem Formular «Bildungsbericht» des SDBB wird folgender Ablauf des Gesprächs vorgeschlagen: Kompetenzen Arbeitsblätter Leistungen in Berufsfachschule und überbetrieblichen Kursen Beurteilen der Ausbildung durch die Lernenden Ziele Verbindlichkeit Der Bildungsstand wird festgestellt. Beurteilt werden fachliche und methodische Aspekte, aber auch das Verhalten in der Gruppe und die Person selbst. Das Gespräch ist eine gute Gelegenheit, die Arbeitsblätter zu kommentieren und zu beurteilen. In der Regel werden bei dieser Gelegenheit auch das Zeugnis der Berufsfachschule und die Leistungen in den überbetrieblichen Kursen besprochen. Beim Bildungsbericht handelt es sich um eine Zweiwegkommunikation. Deshalb müssen die Lernenden Gelegenheit erhalten, ihre Erfahrungen und Meinungen einzubringen. Sie können Betrieb und Berufsbildner/in nach den gleichen Kompetenzen bewerten, nach denen sie selbst beurteilt wurden und ihre Meinung zur Ausbildung äussern. Am Schluss der gemeinsamen Besprechung werden die Ziele festgelegt, die in der nächsten Ausbildungsperiode oder während der restlichen Bildungsdauer erreicht werden sollen. Diese können so bei der nächsten Besprechung des Bildungsberichts überprüft werden. Das Gespräch ist ein Zwischenhalt und dient zur Standortbestimmung. Probleme sollten erkannt und Lösungswege besprochen werden. Das hilft den Gesprächspartnern, Klarheit zu erhalten, so dass alle wissen, was zu tun ist und was die andere Seite erwartet. Die Unterschriften am Schluss unterstreichen den verbindlichen Charakter des Bildungsberichts. Register 7 / Seite 1

22 Hinweise für die Gesprächsführung Der Bildungsbericht ergänzt die kürzeren und längeren Besprechungen, die vor, während und bei Abschluss einzelner Arbeiten geführt werden. Das Gespräch über den Bildungsbericht soll gut vorbereitet und strukturiert stattfinden. Es hat sich bewährt, das Formular auch von den Lernenden ausfüllen zu lassen. Im Sinne einer Selbstbeurteilung können sie sich kritisch mit dem eigenen Tun auseinandersetzen und erhalten die Gelegenheit, ihre Wahrnehmung mit einer Fremdbeurteilung zu vergleichen. Jeder Fragebogen verführt dazu, eine Person oder eine Sache formalistisch zu beurteilen. Bei der Vorbereitung sollten Berufsbildner/innen sich auch in die Lage der Beurteilten versetzen. Sie konfrontieren die Lernenden mit ihrer Wahrnehmung und ihren Erwartungen. Die Lernenden erhalten wohl Lob für ihre Leistungen und ihr Verhalten, müssen aber auch Kritik annehmen und verdauen. Im Gespräch werden Ursachen von allfälligen Schwierigkeiten und Möglichkeiten zu deren Überwindung gesucht. Das Vorgehen ist ein partnerschaftliches. Der «wahre Wert» einer Person steht dabei nicht zur Diskussion, sondern ihre berufsbezogenen Leistungen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen sowie die Gestaltung der beruflichen Grundbildung. Eine regelmässige, auf sorgfältige Beobachtungen abgestützte Beurteilung schafft Transparenz und Offenheit und nützt allen Beteiligten. Quelle: ISBN Bezugsquelle: SDBB Vertrieb, Zürichstrasse 98, 8600 Dübendorf, Tel Fax , Internet Register 7 / Seite 2

23 BILDUNGSBERICHT Berufsfeld Steinbearbeitung In der Bildungsverordnung ist festgehalten, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner den Bildungsstand der lernenden Person - insbesondere gestützt auf die Lerndokumentation - festhält und mit ihr mindestens einmal pro Semester bespricht. Lehrbetrieb: Lernende Person: Verantwortlich für die Ausbildungsperiode: Semester: Beurteilungsmerkmale Beurteilung Begründungen und Ergänzungen A Anforderungen übertroffen B Anforderungen erfüllt C Anforderungen nur knapp erfüllt D Anforderungen nicht erfüllt, Fördermassnahmen nötig 1. Fachkompetenzen 1.1 Ausbildungsstand Gesamtbeurteilung gemäss den im Bildungsplan aufgeführten Leistungszielen und betrieblichem Ausbildungsprogramm 1.2 Arbeitsqualität Genauigkeit/Sorgfalt 1.3 Arbeitsmenge/Arbeitstempo Zeitaufwand für sachgerechte Ausführung der Arbeiten 1.4 Umsetzung der Berufskenntnisse Verbindung von Theorie und Praxis 2. Methodenkompetenzen M1 Arbeitstechniken und Problemlösen Ordnung halten, Prioritäten setzen, Zielorientiertheit, Effizienz M2 Prozessorientiertes, vernetztes Denken und Handeln Verstehen und Nachvollziehen von Arbeitsabläufen und -prozessen Register 7 / Seite 3

24 M3 Informations- und Kommunikationsstrategien Informationen beschaffen und nutzen M4 Lernstrategien Entwickeln von Lernstrategien für unterschiedliche Aufgaben und Problemstellungen M5 Kreativitätstechniken Innovative Lösungsansätze M6 Ökologisches Verhalten Bewusster Umgang mit Ressourcen 3. Sozial- und Selbstkompetenzen S1 Eigenverantwortliches Handeln Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein, eigene Beiträge leisten S2 Lebenslanges Lernen Anpassung an sich wandelnde Gegebenheiten S3 Kommunikationsfähigkeit Sich verständlich ausdrücken, Informationsprozesse kennen und entsprechend handeln S4 Konfliktfähigkeit Überlegter Umgang in Auseinandersetzungen und Konfliktfällen S5 Teamfähigkeit Fähigkeit im Team zu arbeiten S6 Umgangsformen Situationsgerechtes Verhalten und Auftreten / Freundlichkeit / Zuverlässigkeit S7 Belastbarkeit Durchhaltewillen, Überblick bewahren 4. Lerndokumentation 4.1 Sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit 4.2 Sauberkeit, Darstellung, Übersichtlichkeit 5. Leistungen in Berufsfachschule und überbetrieblichen Kursen 5.1 Semesterzeugnis 5.2 Überbetriebliche Kurse ÜK 5.3 Freikurse, Stützkurse Register 7 / Seite 4

25 6. Beurteilen der Ausbildung durch die lernende Person 6.1 Erhaltene betriebliche Ausbildung sehr gut gut knapp genügend ungenügend Fachkompetenz Methodenkompetenz Betriebsklima Persönliche Förderung Begründungen und Ergänzungen: 6.2 Betreuung durch die Berufsbildnerin oder den Berufsbildner Begründungen und Ergänzungen: 7. Überprüfen der Zielerreichung im abgelaufenen Semester Vgl. Punkt 9 des vorangehenden Bildungsberichts übertroffen erfüllt knapp erfüllt nicht erfüllt Betriebliche Leistungsziele Schulische Leistungsziele Leistungsziele der ük Fachkompetenz Methodenkompetenz Sozialkompetenz Selbstkompetenz Begründungen / Massnahmen: Register 7 / Seite 5

26 8. Ziele für das nächste Semester Betriebliche Leistungsziele: Schulische Leistungsziele: Leistungsziele der ük: Fachkompetenz: Methodenkompetenz: Sozialkompetenz: Selbstkompetenz: Register 7 / Seite 6

27 9. Abmachungen betreffend Freikurse und Stützkurse 10. Diverses 11. Datum/Unterschriften Dieser Bildungsbericht wurde am besprochen. Unterschrift der verantwortlichen Berufsbildnerin / des verantwortlichen Berufsbildners: Unterschrift der lernenden Person: Visum des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin: Datum: Unterschrift: Auf Verlangen ist der Bildungsbericht der kantonalen Behörde vorzuweisen Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität SKBQ «Berufsfeld Steinbearbeitung» Formular erstellt in Anlehnung an den Bildungsbericht SDBB Bern 2009, ISBN SDDB Vertrieb, Zürichstrasse 98, 8600 Dübendorf, Tel Fax , vertrieb@sdbb.ch, Register 7 / Seite 7

28 Register 10: Qualifikationsverfahren 1. Organisation Das Qualifikationsverfahren wird im Lehrbetrieb, in einem anderen geeigneten Betrieb, in einer Berufsfachschule oder in einem ük-zentrum durchgeführt. Den Lernenden werden ein Arbeitsplatz und die erforderlichen Einrichtungen in einwandfreiem Zustand zur Verfügung gestellt. Mit dem Prüfungsaufgebot wird bekannt gegeben, welche Materialien sie mitbringen müssen. 2. Qualifikationsbereiche Praktische Arbeit In diesem Qualifikationsbereich wird die Erreichung der Leistungsziele aus Betrieb und überbetrieblichen Kursen überprüft. Diese wird entweder während Stunden als individuelle praktische Arbeit (IPA) oder während 32 Stunden als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) durchgeführt. Über die Art der Durchführung entscheiden die Kantone auf Empfehlung der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ), Berufsfeld Steinbearbeitung. Position 1 Position 2 Position 3 Position 4 Werkzeuge und Maschinen fachgerecht einsetzen Technische Skizzen und Pläne zeichnen Gestalten Werkstück fertigen Berufskenntnisse In diesem Qualifikationsbereich wird während 2 Stunden schriftlich und 30 Minuten mündlich die Erreichung der Leistungsziele im berufskundlichen Unterricht geprüft. Der Qualifikationsbereich umfasst: Position 1 Position 2 Position 3 Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz (mündlich) Werkzeuge und Maschinen fachgerecht einsetzen; Werkstück fertigen; Werkstoffe verarbeiten Technische Skizzen und Pläne zeichnen; Gestalten; Rapportieren, Dokumentieren, Kunden beraten Allgemeinbildung Die Abschlussprüfung im Qualifikationsbereich Allgemeinbildung richtet sich nach der Verordnung des BBT über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung. Register 10 / Seite 1

29 3. Erfahrungsnote Die Erfahrungsnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus der Summe der Noten des berufskundlichen Unterrichts und der überbetrieblichen Kurse. Die Note für den berufskundlichen Unterricht ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe aller Semesterzeugnisnoten des berufskundlichen Unterrichts. Die Note für die überbetrieblichen Kurse ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe der benoteten Kompetenznachweise. 4. Bewertung Die Bestehensnorm, die Notengebung und Notengewichtung richtet sich nach der Bildungsverordnung. Register 10 / Seite 2

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