ROBA Transportbeton Betonförderung. OST Freiberg Annaberg Marienberg PREISLISTE

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1 ROBA OST Freiberg Annaberg Marienberg PREISLISTE

2 ROBA Ost STANDORTE BERLIN Neukölln Schöneiche 2 10 Schönefeld Senftenberg Merseburg 3 Leipzig Dresden Chemnitz Freiberg Annaberg Marienberg Werke Region Berlin Werk Neukölln Neuköllnische Allee Berlin Werk Schönefeld Berliner Chaussee Schönefeld Werk Schöneiche Werner-von-Siemens Str Schöneiche Werke Region Ost Werk Dresden Walter Str Dresden Werk Chemnitz Saydaer Str Chemnitz Werk Senftenberg Güterbahnhofstraße 0196 Senftenberg Werk Leipzig Brahestraße Leipzig Werk Merseburg Beunaer Str. 4a Merseburg Werke Region Erzgebirge Werk Freiberg Fuchsmühlenweg 5b Freiberg Werk Annaberg Talstraße Schönfeld Werk Marienberg Carlstraße 35b Marienberg

3 ROBA Ost UNSERE ANSPRECHPARTNER Werke Freiberg Annaberg Marienberg Maike Turecky Fuchsmühlenweg 5b Freiberg Telefon Fax Mobil maike.turecky@roba-beton.de Werke Freiberg Annaberg Marienberg Mike Lerche Tal Straße Schönfeld Telefon Fax Mobil mike.lerche@roba-beton.de Geschäftsführung Stefan Dams Neuköllnische Allee Berlin Philipp Pènè Neuköllnische Allee Berlin stefan.dams@roba-beton.de philipp.pene@roba-beton.de 3

4 ROBA Ost UNSERE ANSPRECHPARTNER Unsere Ansprechpartner in der Region Leipzig Merseburg Klaus Golombek Brahe Straße Leipzig Telefon Fax Mobil klaus.golombek@roba-beton.de Uwe Zimmermann Beunaer Str. 4a Merseburg Telefon Fax Mobil uwe.zimmermann@roba-beton.de Unsere Ansprechpartner in der Region Dresden, Chemnitz, Senftenberg Peter Zschau Walther Straße Dresden Telefon Fax Mobil peter.zschau@roba-beton.de Sven Maatz Saydaer Straße Chemnitz Telefon Fax Mobil sven.maatz@roba-beton.de Unsere Ansprechpartner in der Region Berlin Thomas Hartmann Neuköllnische Allee Berlin Telefon Fax Mobil thomas.hartmann@roba-beton.de Christian Tornow Neuköllnische Allee Berlin Telefon Fax Mobil christian.tornow@roba-beton.de Disposition: Stefan Oberländer Neuköllnische Allee Berlin Telefon Fax Mobil stefan.oberlaender@roba-beton.de 4

5 ROBA Ost BETONBESTELLUNG EINFACH GEMACHT Gern nehmen wir ihre Bestellung von Montag bis Freitag 0:00 Uhr bis :00 Uhr 4h vor Lieferung entgegen. Notwendige Angaben zur Bestellung von Transportbeton: 1. Firma/ Kundennummer, Name und Telefonnummer des Bestellers 2. Genaue Bezeichnung und Lage der Baustelle bzw. des Einbauortes 3. Betonierbeginn (Datum/Uhrzeit) 4. Abnahmegeschwindigkeit (m³/h) 5. Einsatz einer Autobetonpumpe (Mastgröße) 6. Besonderheiten beim Einbau ( z.b. Rohr- oder Kübelentladung) 7. Auswahl der richtigen Betonsorte: Besondere Eignung ( z.b. für Bohrpfähle, Unterwasserbeton, Hallenboden u.a.) Festigkeitsklasse Expositionsklassen Konsistenzklasse Größtkorn Festigkeitsentwicklung Art der Verwendung (unbewehrter Beton, Stahlbeton, Spannbeton) Für die richtige Auswahl der Betonsorte ist allein der Besteller verantwortlich! Er hat sich von der Richtigkeit der Lieferung vor der Entladung zu überzeugen. Qualität Die Herstellung, Lieferung und Überwachung des Betons erfolgt nach DIN EN und DIN in der jeweils gültigen Fassung. Sonstige Vorschriften werden gesondert aufgeführt. Die verwendeten Gesteinskörnungen entsprechen der DIN EN und DIN A3- Änderung Anhang U und erfüllen die Forderung der ZTV-Ing. Aus technischen Gründen können wir für unsere Betone keine Farbgleichheit gewährleisten (auch nicht für Sichtbeton). Sonderbetone Auf Wunsch können auch andere Rezepturen und Sonderbetone auf Anfrage geliefert werden. Hierfür sind vor der Lieferung Erstprüfungen erforderlich, die gesondert berechnet werden. Preise Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich für 1 m³ normal verdichteten Beton +/- 3 % Einwaagetoleranz und werden an frei erreichbare Bau- und Entladestellem in einem Umkreis von 15 km geliefert. Für Transportentfernungen über 15 km werden Zuschläge nach gesonderter Vereinbarung berechnet. Die aufgeführten Zuschläge und Zusatzleistungen sind, wie unsere Transporte und Pumpleistungen nicht skontierbar! 5

6 ROBA Ost Freiberg Annaberg Marienberg PREISLISTE BETON geeignet für Expositionsklassen Preise frei Baustelle -netto Bewehrungskorrosion Karbonatisierung Chlorid Frostangriff Betonkorrosion chemischer Angriff Verschleiß- Angriff Betonfestigkeitsklasse Feuchtigkeitsklasse Konsistenzklasse Größtkorn mittlere Festigkeitsentwicklung Sortennummer schnelle Festigkeitsentwicklung Sorten- / m 3 / m 3 nummer Normalbeton nach DIN EN und DIN unbewehrte Bauteile in nicht betonangreifender Umgebung C/10 C , , , , , ,- X0 C12/15 C , , , , , ,- C/20 C , , ,- C20/25 C , , ,- bewehrte Gründungs- und Innenbauteile Bauteile unter Wasser XC2 C/ , , ,- bewehrte Bauteile in offenen Gebäuden und Feuchträumen XC3 C20/ , , ,- bewehrte Außenbauteile bei chemisch schwachen Angriff mit hohem Wassereindringungswiderstand XD1 C25/30 C30/ , , , , , ,- Außenbauteile bei chemisch mäßigem Angriff (SO mg/l) XD2 XF 2/3 XA2 C35/ , , ,- Außenbauteile bei chemisch starkem Angriff (SO mg/l), Frostangriff bei mäßiger Wassersättigung mit Taumittel XD3 XF 2/3 XA3 C35/45 C40/ , , , , , ,- Preise Stand zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 6

7 ROBA Ost Freiberg Annaberg Marienberg PREISLISTE BETON geeignet für Expositionsklassen Preise frei Baustelle -netto Bewehrungskorrosion Karbonatisierung Chlorid Frostangriff Betonkorrosion chemischer Angriff Verschleiß- Angriff Betonfestigkeitsklasse Feuchtigkeitsklasse Konsistenzklasse Größtkorn mittlere Festigkeitsentwicklung Sortennummer schnelle Festigkeitsentwicklung Sorten- / m 3 / m 3 nummer Beton zur Förderung mit Schlauchpumpe (Kiesbeton, Freiberg) 1 XC2 C / ,- XC3 C 20/25 C 25/ , ,- XD1 C 30/ ,- Beton mit hohem Wassereindringungswiderstand gemäß DAfStb-Richtlinie (WU-Richtlinie) Beanspruchungsklasse 1 drückendes und nichtdrückendes Wasser und zeitweise aufstauendes Sickerwasser C25/ , , ,- Beton mit Frost- und Tausalzwiderstand (LP-Beton) nach DIN EN und DIN vertikale Bauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich von Taumittel XD1 XF 2/3 C25/30 F , ,- taumittelbehandelte Verkehrsflächen XD3 XF4 XA3 XM2 2 C30/37 F , ,- FD-Beton gemäß DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen XD1 XM1 C30/37 F , ,- ohne Taumittelangriff (SO mg/l) XD2 XF 2/3 XA2 XM1 C35/45 F , ,- XD3 XF 2/3 XA3 XM2 2 C35/45 F , ,- mit Taumittelangriff (SO mg/l) XD3 XF4 XA3 XM2 2 C30/37 F , ,- Beton für Industrieböden C25/30 F2 F2< , , , ,- XM2 bei zusätzlicher Oberflächenbehandlung XD1 XM1 C30/37 F2 F2< , , , ,- 1 Lieferung auf Anfrage 2 Bei XM2 Oberflächenbehandlung durch Auftraggeber erforderlich Preise Stand zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 7

8 ROBA Ost Freiberg Annaberg Marienberg PREISLISTE BETON geeignet für Expositionsklassen Preise frei Baustelle -netto Bewehrungskorrosion Karbonatisierung Chlorid Frostangriff Betonkorrosion chemischer Angriff Verschleiß- Angriff Betonfestigkeitsklasse Feuchtigkeitsklasse Konsistenzklasse Größtkorn mittlere Festigkeitsentwicklung Sortennummer schnelle Festigkeitsentwicklung Sorten- / m 3 / m 3 nummer Beton nach ZTV-ING (Abweichend von DIN EN und DIN ) Außenbauteile bei chemisch schwachem Angriff C 25/ , , ,- Außenbauteile bei chemisch mäßigem Angriff (SO mg/l) XD2 XF 2/3 XA2 C 30/37 F , , , , , ,- Außenbauteile bei chemisch starkem Angriff (SO mg/l) XD2 XF 2/3 XA2 C 35/45 F , , , , , ,- Kappenbeton XD3 XF4 C 25/30 F ,- Bohrpfahlbeton nach DIN EN 1536 / DIN SPEC 1140 C 25/30 F , ,- XD1 C 30/37 F , ,- SO mg/l XD2 XF 2/3 XA2 C 35/45 F , ,- Allgemeiner Landwirtschaftsbau, Beton nach DIN EN / DIN Hofbefestigung, Böden, güllebeanspruchte Bauteile, Frost- und Taumittelangriff XD3 XF4 XA2 XM2 2 C 30/37 F , ,- Güllekanäle und Tiefbehälter ohne Frost XD1 C 30/ , ,- Futtertische, Stallböden, Biogasanlage, starker chemischer Angriff XD3 XF 2/3 XA3 C 35/ , ,- 2 Bei XM2 Oberflächenbehandlung durch Auftraggeber erforderlich Preise Stand zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9 ROBA Ost Freiberg Annaberg Marienberg PREISLISTE FÜR SONDERPRODUKTE SKM 1 Verwendungszweck Art des Bindemittels Bezeichnung Druckfestigkeit Konsistenz Größtkorn Preise frei Baustelle -netto Artikelnummer / m 3 für die Anwendung in Gebäuden für Heizstrich Zement Zement SKM SKM erdfeucht plastisch plastisch , , , , , ,- Sandmischung 1 Bezeichnung Sandmischung Feinkornmischung Vergußmörtel SM 20 SM 30 FKM 20 FKM 30 VGM N/mm 2 30 N/mm 2 20 N/mm 2 30 N/mm 2 Zementgehalt 600 kg/m 3 Konsistenz erdfeucht erdfeucht erdfeucht plastisch erdfeucht plastisch fließfähig Preise frei Baustelle -netto Artikelnummer / m , , , , , , ,- Sand-Kies-Mischung 1 Bezeichnung VLM 600 Verlegemörtel Zementgehalt 600 kg/m 3 Konsistenz erdfeucht Preise frei Baustelle -netto Artikelnummer / m ,- Dränbeton 1 Bezeichnung Druckfestigkeit Konsistenz Größtkorn Preise frei Baustelle -netto Artikelnummer / m 3 Dränbeton 15 N/mm 2 steif , , ,- Dämmer 1 Bezeichnung Dämmer zur Schutzrohr- und Hohlraumverfüllung Bodenmörtel Druckfestigkeit 1 N/mm 2 0,1-0,4 N/mm N/mm 2 Konsistenz fließfähig fließfähig pumpfähig Größtkorn Preise frei Baustelle -netto Artikelnummer / m , , ,- Poren-Leichtbeton 1 Bezeichnung PLB 1,6 PLB 1,4 PLB 1,2 00 kg/m kg/m kg/m 3 Druckfestigkeit 5 N/mm 2 4 N/mm 2 3 N/mm 2 Konsistenz 450 ± 30 Größtkorn 2 Preise frei Baustelle -netto Artikelnummer / m , , ,- Hydraulisch gebundene Tragschicht 1 Bezeichnung HGT 7 HGT 15 unter Asphalt unter Beton Größtkorn Preise frei Baustelle -netto Artikelnummer / m , ,- Anpumpmischung 1 Bezeichnung Anpumpmischung mittlere Festigkeitsentwicklung schnelle Festigkeitsentwicklung langsame Festigkeitsentwicklung Artikelnummer / m 3 Preise frei Baustelle -netto Artikelnummer / m 3 Artikelnummer / m , , ,- 1 Lieferung auf Anfrage Preise Stand zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 9

10 ROBA Ost Freiberg Annaberg Marienberg LEISTUNGSGEBÜHREN/HINWEISE Arbeitszeiten Für Lieferungen außerhalb der normalen Arbeitszeit, (Montag bis Freitag von 7-17 Uhr) berechnen wir folgende Zuschläge: Montag bis Freitag von Uhr Samstag von 6-12 Uhr sowie pauschal pro Tour/Lieferschein Grundlage für die Berechnung der vorgenannten Zuschläge ist ein Mindestumsatz von m 3 /h, gerechnet ab Beginn der bezuschlagten Zeit. Wird der Mindestumsatz unterschritten erfolgt zusätzlich eine Abrechnung der geplanten eingesetzten Fahrmischer und Mischanlagen im Stundensatz. 6,00 /m 3 6,00 /m 3 60,00 auf Anfrage Lieferzusage Entladezeit Wartezeit Bestellungen führen wir nur im Rahmen unserer Kapazitäten aus. Bei verspäteten Abrufen oder Abrufänderungen erfolgt eine Belieferung nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und bedürfen daher einer gesonderten Lieferzusage. Lieferungen an Sonn- und Feiertagen oder Nachtarbeit sind nur nach Vereinbarung und Voranmeldung möglich Eventuelle Genehmigungen sind bauseits einzuholen. Bei Entladezeiten von mehr als 5 min/m 3 berechnen wir einen Zuschlag von Die Fahrzeuge sind bei Ankunft auf der Baustelle sofort zu entladen. Entstehen durch verzögerten Beginn der Entladung Wartezeiten, behalten wir uns die Berechnung wie folgt vor 1,50 /min 1,50 /min Rückbeton/Entsorgung Änderung von Abrufen Rücknahme und fachgerechte Entsorgung von Beton: Bestelländerungen sind wenigstens 4 Stunden, in der normalen Arbeitszeit Montag bis Freitag bis 14 Uhr vor den vereinbarten Lieferterminen bekanntzugeben. Andernfalls berechnen wir für die Vorhaltung unserer Anlagen und Logistik Vorhaltung je Mischanlage Vorhaltung je Fahrmischer 90,00 /m 3 460,00 /h 90,00 /h Die Berechnung erfolgt bei Verschiebungen * je angefangener Stunde und Abbestellung für die gesamte geplante Produktionszeit. * Vorbehaltlich der Bestätigung unserer Lieferbereitschaft Soll-/Ist-Ausdruck Wird ein Lieferschein mit Soll/Ist-Ausdruck gewünscht, so berechnen wir diesen mit 1,50 /Lfs. Preise Stand zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 10

11 ROBA Ost Freiberg Annaberg Marienberg LEISTUNGSGEBÜHREN/HINWEISE Mindermengen Unseren Preisen liegt eine Mindestabnahmemenge je Lieferung von 6 m 3 zugrunde. Bei kleineren Mengen müssen wir einen Aufpreis für die zusätzlichen Frachtkosten zu der an 6 m 3 fehlenden Menge berechnen,00 /m 3 Produktions- und Verwaltungsgebühr Nachsendung von Lieferscheinen je Abholung <_ 1,0 m 3 10,00 /Lfs.,00 Saisonzuschlag Für die erhöhten Vorhalte- und Betriebskosten unserer Transportbetonwerke während der kalten Jahreszeit berechnen wir in der Zeit vom bis zum des Folgejahres einen saisonbedingten Zuschlag in Höhe von 4,00 /m 3 Warmbeton Bei Lieferung von vorgewärmten Beton nach Norm berechnen wir in Abhängigkeit der Außentemperatur um 6 Uhr des Liefertages zusätzlich zum Saisonzuschlag bei -5 C bis 0 C bei 0 C bis +5 C Maßgebend für den ganztägig zum Ansatz kommenden Aufpreis sind die Lufttemperaturen die an der nächstgelegenen amtlichen Wettermessstelle um 6 Uhr ermittelt wurden. Lieferungen bei Temperaturen unter 0 C behalten wir uns vor.,00 /m 3 5,00 /m 3 Rohrentladung Betonzusatzmittel Bei Entladung mittels Schüttrohr berechnen wir pauschal je Fahrzeug und Einsatz Für auf Kundenwunsch dosiert zugegebene Betonzusatzmittel wird ein individueller Preis berechnet. Bei Zugabe von kundeneigenen Zusatzmitteln (z.b. Stahl- oder Kunststofffasern) erlischt unsere Gewährleistung. Verzögerer (VZ) pro m 3 Veränderung der Übergabekonsistenz durch Zugabe von Fließmittel (FM) 35,00 2,00 /h 2,50 /l Energie- und Logistik Aufwendungen für eine nachhaltige Produktion und Transport 2,00 /m 3 Laborleistungen Auf Nachfrage Preise Stand zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 11

12 ROBA Ost Freiberg Annaberg Marienberg MIETPREISLISTE FÜR FAHRMISCHER PUMPE Einheit Preis Grundpreis An- und Abfahrt / Einsatz 0,00 Stundensatz von Ankunft - Abfahrt Baustelle Abrechnung nach der 1. Stunde im 15 Minuten-Takt / Stunde 150,00 Standortwechsel pauschal 35,00 Reduzierung pauschal 20,00 zusätzliche Schlauchleitung / lfm 4,00 keine Reinigungsmöglichkeit auf der Baustelle pauschal 60,00 Zuschlag nach Uhr und Samstag / Einsatz 50,00 Mindestrechnungsbetrag / Einsatz 230,00 Voraussetzungen für den Einsatz der Pumi Spezifikationen 1. Beim Einsatz mit der Fahrmischpumpe kann nur ein Beton mit dem Größtkorn von mm oder kleiner gepumpt werden. 2. Anfahrt: Durchfahrtshöhe min. 4 m Breite min. 3,50 m Befestigte Standfläche min. 4,0 m x 10,0 m Belastbarkeit min. 45,0 t 3. Beim Einsatz von Schlauchverlängerung (Durchmesser 65 mm) müssen bei mehr als 10 m drei Sack Zement auf der Baustelle zur Verfügung stehen oder eine zusätzliche Anfahrmischung von uns bezogen werden (0,5 m 3 ). 4. Achtung: Ausreichender Abstand zu Hochspannungsleitungen, Baugruben und Gräben sind einzuhalten. 5. Der Auftraggeber hat eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen, insbesondere für Straßen- und Fußwegabsperrungen rechtzeitig zu beantragen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen. 6. Für den Auf- und Abbau sowie die Reinigung der Schläuche hat der Auftraggeber die notwendigen Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Eine Haftung für jede Art der Fahrlässigkeit unserer Erfüllungs- und Verrichtungshilfen ist ausgeschlossen. 7. Die Bau- und Gerüstteile müssen der Belastung durch Schläuche standhalten.. Für ausreichende Beleuchtung am Einbauort, an der Übergabestelle Fahrzeug/Pumpe und an der Zufahrtstrecke ist der Auftraggeber verantwortlich. 9. Der Auftraggeber verpflichtet sich, durch den Arbeitsablauf verursachte Verschmutzungen der Straßen und Fußwege auf eigene Kosten unverzüglich zu entfernen. Förderhöhe mit Mast 25 m Förderhöhe 25 m Förderweite mit Schlauch 65mm 40 m Fahrmischerinhalt bis 5,0 m 3 Preise Stand zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer Beim Pumpenmischer sind Rabattvereinbarungen für Betonpumpen nicht anwendbar.

13 ROBA Ost Freiberg Annaberg Marienberg MIETPREISLISTE BETONPUMPEN Einheit Betonpumpen mit Verteilermast Mastgröße (Reichhöhe senkrecht in Meter) Schlauchpumpe & M 24 M 36 M 42 M 52 Grundpreis /Einsatz 120,00 150,00 15,00 230,00 Mindestrechnungsbetrag einschließlich /Einsatz Der Mindestrechnungsbetrag ergibt sich aus dem Grundpreis und der Einsatzpauschale bis 10 m³ Nutzungspreise Berechnung zuzüglich zum Grundpreis bis 10 m 3 pauschal 210,00 330,00 470,00 640,00 bis 20 m 3 pauschal 290,00 390,00 500,00 660,00 bis 30 m 3 pauschal 360,00 460,00 560,00 690,00 bis 100 m 3 /m 3 11,50 15,00 19,00,50 bis 200 m 3 /m 3 11,00 14,00 1,00 21,50 bis 300 m 3 /m 3 10,50 13,00 17,00 20,00 über 300 m 3 /m 3 10,25 12,00,00 19,00 Mindestfördermenge pro Stunde 1 (bei Unterschreitung erfolgt Abrechnung nach Stundensatz) m³/h Stundenmietsatz /Std 145,00 215,00 20,00 350,00 Sonderleistungen und Zuschläge Standortwechsel (nur Abrechnung nach m 3 ) /Stck. 60,00 0,00 150,00 200,00 Baustelle ohne Reinigungsmöglichkeit pauschal 200,00 240,00 300,00 350,00 Vergebliche Anfahrt/Abbestellung am Einsatztag pauschal 240,00 30,00 500,00 700,00 Beistellung einer Reservepumpe /Std. 110,00 150,00 10,00 0,00 1 Stundenberechnung erfolgt bei Mastpumpenvon bestellten Pumpbeginn bis Pumpende zzgl. einer Rüstzeit von 1 Std. (Betonpumpen bis M 36) und 1,5 Std. (Betonpumpen ab 42 m). Allgemeine Sonderleistungen und Zuschläge Anpumphilfe /Stck 10,00 Rohr- oder Schlauchleitung /lfm 5,50 Reduzierung /Stck 30,00 Zuschlag Stahlfaser- oder Schwerbeton /m³ 4,00 An- und Abtransport zusätzl. Rohrleitung und Rundverteiler /Std 0,00 Einsätze in der Woche ab 1 Uhr und Samstags ganztägig /Std 25,00 Einsätze an Sonn- und Feiertagen /Std 50,00 Saisonzuschlag vom 01.Dezember bis 15.März pauschal 20,00 mechanischer Rundverteiler /m³ 2,00 Gestellung 2. Maschinist /Std 60,00 Schwerlastgenehmigung ab M52 (Begleitfahrzeug nach Aufwand) /Einsatz 0,00 Betonabsperrventil (nicht bei allen Pumpen verfügbar) /Einsatz 25,00 Mietbedingungen: A. Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und Aufstellungsort B. Bereitstellung der erforderlichen Hilfskräfte zum Auf- und Abbau von Rohr- oder Schlauchleitungen. Andernfalls verlängert sich die Einsatzzeit entsprechend. C. Bereitstellung von ausreichend Zement und eines Behälters zur Herstellung einer Schmiermischung. D. Möglichkeiten zum Reinigen der Betonpumpe und der Rohrleitungen sowie zur Ablagerung der Betonreste auf der Baustelle. E. Baustellenbesichtigungen durch einen unserer Mitarbeiter im Auftragsfalle kostenlos. F. Bei steigenden Energiekosten behalten wir uns vor, diese weiter zu geben. Diesel-Ölpreisbasis: Januar 201. G. Alle Arbeiten sind reine Dienstleistungen. Die Preise verstehen sich daher rein Netto und sind sofort fällig. H. Mindestbindemittelgehalt für pumpfähigen Beton 260kg/m³ ab C/20 Mindestbindemittelgehalt für Rohr u. Schlauchleitungen 350 kg/m³ ab C 25/30 /, DN 65 nur mm Größtkorn. I. Bei event. Verzögerungen durch maschinelle Störungen, verkehrs bedingte Verspätungen oder Defekte ect., werden Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Jeder Mieter wird gebeten bei der Bestellung anzugeben: 1. Anschrift 2. Baustellenbezeichnung 3. Betonmenge, Betonsorte und Konsistenz 4. Lieferant des Betons 5. Erforderliche Förderlänge und Förderhöhe (Rohrleitung und Ausleger) 6. Bauteil (z.b. Fundament, Decke, Stützmauer) 7. Zeitpunkt des Mietbeginns (Tag, Stunde) Preise Stand zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 13

14 ROBA Ost BETONTECHNISCHE HINWEISE Expositionklassen zum Schutz der Bewehrung (1-3) und zum Schutz des Betons (4-6) Klassen bezeichnung Beschreibung der Umgebung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen Mindestdruckfestigkeitsklassen Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko X0 Für Beton Fundamente ohne Bewehrung und ohne Frost; Innenbauteile ohne Bewehrung ohne Bewehrung 1. Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung XC1 trocken oder ständig nass XC2 XC3 nass, selten trocken mäßige Feuchte wechselnd nass und trocken Bauteile in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte (einschließlich Küche, Bad und Waschküche in Wohngebäuden); Beton, der ständig in Wasser getaucht ist Teile von Wasserbehältern; Gründungsbauteile Bauteile, zu denen die Außenluft häufig oder ständig Zugang hat, z. B. offene Hallen, Innen räume mit hoher Luftfeuchtigkeit z. B. in gewerb lichen Küchen, Bädern, Wäschereien, in Feucht räumen von Hallenbädern und in Viehställen Außenbauteile mit direkter Beregnung C /10 C /20 C /20 C 20/25 C 25/30 2. Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride, ausgenommen Meerwasser XD1 mäßige Feuchte Bauteile im Sprühnebelbereich von Verkehrs flächen; Einzelgaragen C 30/37 C 25/30 (LP) XD2 nass, selten trocken Solebäder; Bauteile, die chloridhaltigen Industrieabwässern ausgesetzt sind C 35/45 b,c C 30/37 (LP) XD3 wechselnd nass und trocken Teile von Brücken mit häufiger Spritzwasserbe anspruchung; Fahrbahndecken; direkt befahrene Parkdecks C 35/45 b,h C 30/37 (LP) h 3. Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus Meerwasser XS1 salzhaltige Luft, aber kein unmittelbarer Außenbauteile in Küstennähe Kontakt mit Meerwasser XS2 XS3 unter Wasser Tidebereiche, Bauteile in Hafenanlagen, die ständig unter Wasser liegen Kaimauern in Hafenanlagen Spritzwasser- und Sprühnebelbereiche C 30/37 b C 25/30 (LP) C 35/45 b,c C 30/37 (LP) C 35/45 b C 30/37 (LP) 4. Frostangriff mit und ohne Taumittel mäßige Wassersättigung, ohne Taumittel Außenbauteile C 25/30 XF2 mäßige Wassersättigung, mit Taumittel Bauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich von taumittelbehandelten Verkehrsflächen, soweit nicht XF4; Betonbauteile im Sprühnebelbereich von Meerwasser C 35/45 b,c C 25/30 (LP) X hohe Wassersättigung, ohne Taumittel offene Wasserbehälter; Bauteile in der Wasserwechselzone von Süßwasser C 35/45 b,c C 25/30 (LP) XF4 hohe Wassersättigung, mit Taumittel Verkehrsflächen, die mit Taumitteln behandelt werden; Überwiegend horizontale Bauteile im Spritzwas serbereich von taumittelbehandelten Verkehrs flächen; Räumerlaufbahnen von Kläranlagen; Meerwasserbauteile in der Wasserwechselzone C 30/37 (LP) 5. Betonkorrosion durch chemischen Angriff chemisch schwach angreifende Umgebung nach DIN FB 100, Ta b. 2 Behälter von Kläranlagen; Güllebehälter C 25/30 XA2 chemisch mäßig angreifende Umgebung nach DIN FB 100, Tab. 2 und Meeresbauwerke Betonbauteile, die mit Meerwasser in Berührung kommen; Bauteile in betonangreifenden Böden C 35/45 b,c,f C 30/37 (LP) f XA3 chemisch stark angreifende Umgebung nach DIN FB 100, Tab. 2 Industrieabwasseranlagen mit chemisch angrei fenden Abwässern; Futtertische der Landwirtschaft; Kühltürme mit Rauchgasableitung C 35/45 b,e,f C 30/37 (LP) e,f 6. Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung XM1 mäßige Verschleißbeanspruchung XM2 starke Verschleißbeanspruchung Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch luftbereifte Fahrzeuge Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch luft- oder vollgummibereifte Gabelstapler C 30/37 b C 25/30 (LP) C 35/45 b,d C 30/37 (LP) XM3 sehr starke Verschleißbeanspruchung Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch elastomer- oder stahlrollenbereifte Gabelstapler; Oberflächen, die häufig mit Kettenfahrzeugen befahren werden; Wasserbauwerke in geschiebebelasteten Gewässern, z. B. Tosbecken C 35/45 b,g C 30/37 (LP) 14

15 ROBA Ost BETONTECHNISCHE HINWEISE a Nur für Beton ohne Bewehrung oder eingebettetes Metall. b Bei Verwendung von Luftporenbeton, z.b. aufgrund gleichzeitiger Anforderungen aus der Expositionsklasse XF, eine Festigkeitsklasse niedriger. In diesem Fall darf Fußnote c nicht angewendet werden. c Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Beton (r<0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse ist auch in diesem Fall an Probekörper im Alter von 2 Tagen zu bestimmen. In diesem Fall darf die Fußnote b nicht angewendet werden. d Bei C 30/37 mit w/z 0,55 Oberflächenbehandlung erforderlich z.b. Vakuumieren und Flügelglätten des Betons. e Bei - chemischem Angriff der Expositionsklasse XA3 oder stärker, - hoher Fließgeschwindigkeit von Wasser und Mitwirkung von Chemikalien, sind Schutzmaßnahmen für den Beton - wie Schutzschichten oder dauerhafte Bekleidungen erforderlich, wenn nicht ein Gutachten eine andere Lösung vorschlägt. f Bei Nichtangabe der Sulfatbeständigkeit sind die Expositionsklassen XA2 und XA3 hinsichtlich des Sulfatangriffs aus Grundwasser bis 600mg/l geeignet. g Nur mit bauseits aufgebrahten Hartstoffen nach DIN h Bei direkt befahrenen Parkdecks Ausführung nur mit zusätzlichen Maßnahmen (z.b. rissüberbrückende Beschichtungen, s.a. DAfStb Heft 526). BEISPIEL FÜR DIE VERWENDUNG DES BETONS Industriebau bewehrt außen, wechselnd nass, trocken und Frost, bewehrt innen und außen, wechelnd nass, trocken und Frost, schwacher chemischer Angriff, Chloridangriff, XD1, () mäßiger chemischer Angriff, XD2, X, XA2 unbewehrt, Industriefläche, Tausalz XF4 Industrieboden stark beansprucht stark chemisch XD3, XA3, XM* bewehrt, stark beansprucht, Tausalz XD3, XF4, XM* Bohrpfahl,, () Sauberkeitsschicht Fundament unbewehrt X0 15

16 ROBA Ost BEISPIEL FÜR DIE VERWENDUNG DES BETONS Hochbau bewehrt außen, wechselnd nass, trocken und Frost, Sauberkeitsschicht Fundament unbewehrt X0 Estrich bewehrt außen, wechselnd nass, trocken und Frost, bewehrt innen trocken XC1 wechselnd Nässe und Frost (WU-Richtlinie), () bewehrt nass, selten trocken Fundament bewehrt XC2 Ingenieurbau 1 wechselnd nass und Frost,, Überbau Kappenbeton, XD3, XF4 Sprühnebel, XD1, XF2 Brückenpfeiler Schallschutzwand, XD2, X Wasserwechelzone, XD2, X (XA2) Pfahlkopf bewehrt nass, selten trocken Fundament bewehrt XC2 Kanalsohle Bohrpfahl,, () (XA...) - wenn erforderlich, muss Betonkorrosion durch chemischen Angriff berücksichtigt werden.

17 ROBA Ost Freiberg Annaberg Marienberg TECHNISCHE DATEN Fahrmischer-Betonpumpe - PUMI M24 /M25 Füllmenge der Trommel 5 m 3 Beton technische Daten Pumi M24 Reichhöhe Reichweite 23,0 m 20,00 m Reichtiefe 12,40 m Ausfalthöhe 6,90 m Abstützbreite vorn 4,00 m Abstützbreite hinten 2,30 m Stützdruck vorn Stützdruck hinten 0 kn 110 kn Fahrzeughöhe 4,00 m Fahrzeuglänge 9,54 m Abmaße und Lasten für 4-Achs-Mischfahrzeuge Fahrzeugmaße Länge Höhe Breite Gesamtgewicht Leergewicht 9,10 m 3,95 m 2,70 m 32,00 t 14,90 t Achslast voll,0 t Achslast voll,0 t Achslast voll 9,5 t Achslast voll 9,5 t * Technische Angaben ohne Gewähr. Preise Stand zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 17

18 ROBA Ost ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 1. Geltung der Bedingungen 1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Bestellungen oder Auftragsbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. 2. Angebot, Vertragsschluss und Vollmacht 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind unwirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung Ist der Käufer Kaufmann i.s.d. HGB, so gilt die den Lieferschein unterzeichnende Person uns gegenüber als zur Abnahme der Lieferungen und Leistungen und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt, sowie unser Lieferverzeichnis/Sortenverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadt seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises für Mehraufwendungen oder Folgekosten zu entschädigen, es sei denn, die Verweigerung oder Verspätung beruht auf Gründen, die wir zu vertreten haben. 3. Preise 3.1. Den Preisbestimmungen liegen grundsätzlich unsere jeweils gültigen Preislisten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde. Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer maßgebend. Bei Mengenmehrungen oder minderungen erfolgt eine Preisanpassung gemäß der vereinbarten Einheitspreise Nach Vertragsschluss sind für unsere Lieferungen und Leistungen Preiserhöhungen zulässig, wenn sie auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren beruhen, die für uns unvorhersehbar waren und nach Vertragsschluss entstanden sind. Die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Kunden innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Für Aufträge, die nicht ausdrücklich feste Preise beinhalten, gilt der am Tage der Lieferung/ Leistung gültige Listenpreis Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Zement, Kies, Sand, Energie, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend anzupassen. Dies gilt nicht für Lieferungen an einen anderen als einen Kaufmann i.s.d. HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk (ohne Transport- und Nebenkosten). Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet Werden Preise für Lieferungen frei Bestimmungsort vereinbart, gelten diese unter der Voraussetzung voller Ausnutzung der Ladekapazitäten und zügiger Entladung (m³ längstens in 6 Min.). Bei Nichtauslastung der Ladekapazitäten und/oder Überschreitung zügiger Entladezeiten (m³ längstens in 6 Min.) trägt der Käufer die zusätzlichen Fracht- und/oder Stillstandskosten und haftet für aus der Verzögerung folgende Schäden Für die Anlieferung durch LKW ist eine Zufahrtsstraße Voraussetzung, die mit einem LKW von 40 t Gewicht befahren werden kann. Ist eine solche Zufahrtsstraße nicht vorhanden oder nicht befahrbar, hat der Käufer die daduch entstehenen Mehrkosten zu tragen Zuschläge für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeiten oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich einer Preisabsprache vereinbart und bleiben vorbehalten. 4. Gewichts-und Mengenermittlung Gewicht und Menge unterliegen den zulässigen Toleranzen. Als maßgebend für die Fakturierung gilt das in unserem Lieferwerk von uns mit amtlich geprüften Waagen ermittelte Gewicht bzw. die hieraus folgende Menge. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Gewichts-und Mengenermittlung auf eigene Kosten zu überprüfen. Gewicht oder Menge der Ware muß sofort nach Eingang am Ablieferungsort vor der Entladung gerügt werden. Verspätete Rügen sind unbeachtlich. 5. Zahlung 5.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Überschreitet der Kunde das Ziel von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes laut BGB zu berechnen. Nehmen wir Kontokorrent zu einem Zinssatz in Anspruch, welcher höher liegt, so sind wir berechtigt, einen diesem Zins entsprechenden Zinssatz zu berechnen. Zahlungen für Fracht sind ohne Abzug sofort fällig Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wurde Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt also insbesondere Wechsel oder Schecks nicht eingelöst werden oder der Kunde seine Zahlungen einstellt -, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die gesamte Restschuld sofort fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, von unseren Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen zurückzutreten, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen bzw. Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. 6. Liefer- und Leistungszeit 6.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde Der Kunde kann uns 24 Stunden nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefer-/Leistungstermins oder einer unverbindlichen Liefer-/ Leistungsfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern/ leisten. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Kunde kann neben Lieferung/Leistung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; wobei unsere Haftung auf vorhersehbare Schäden begrenzt ist Der Kunde kann uns im Falle des Verzuges schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung steht dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits zu. Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt. Der Anspruch auf Lieferung/Leistung ist in den Fällen der Ziffer 6.3. ausgeschlossen. 1

19 ROBA Ost ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 6.4. Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung/Leistung durch Zufall wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so haften wir gleichwohl nach Maßgabe der Ziffern 6.2. und 6.3., es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung/Leistung eingetreten wäre Wird ein verbindlicher Liefer-/Leistungstermin oder eine verbindliche Liefer-/Leistungsfrist überschritten, kommen wir bereits mit Überschreitung des Liefer-/Leistungstermins oder der Liefer-/Leistungsfrist in Verzug. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach Ziffer 6.2., Satz 3; Ziffer 6.3. sowie Ziffer 6.4. dieses Abschnitts Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Subunternehmern oder deren Nachunternehmern eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten Wenn die Behinderung länger als 10 Tage dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. 6.. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. 7. Gefahrübergang Die Leistungsgefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Mischwerk verlassen hat. Im Zweifel ist das auf dem Lieferschein vermerkte Übergabedatum ausschlaggebend. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über Mängelansprüche.1. Für die richtige Auswahl der Betonsorte- und menge ist allein der Käufer verantwortlich..2. Die Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes erfolgt nach den Allgemeinen Technischen Vorschriften - und soweit solche bestehen - Zusätzliche Technischen Vorschriften. Angaben in unseren jeweils gültigen Beschreibungen (z. B. Eignungsprüfungen, am Lieferwerk ausliegende Rezepturen) über die Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes sind Vertragsinhalt soweit sie in den Zusätzlichen Technischen Vorschriften als Vertragsbestandteil vorgesehen sind. Die Angaben sind als annähernd zu betrachten und dienen immer als Maßstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand man-gelfrei ist, wobei in jedem Fall Grenzwerte um Toleranzen abweichen dürfen..3. In Abweichung von der gesetzlichen Frist für Mängelansprüche leisten wir längstens für einen Zeitraum von einem Jahr Gewähr dafür, dass der Vertragsgegenstand frei von Mängels ist und die eventuell vereinbarte Beschaffenheit hat, soweit sich nicht zwingend aus dem Gesetz ein längerer Zeitraum für Mängelansprüche ergibt, oder wir eine Garantie übernommen haben. Die Frist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang (vgl. Ziffer 7.)..4. Der Kunde hat Mängel nach deren Feststellung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige setzt eine Probeentnahme (Herstellung eines Probewürfels) voraus. Die Probeentnahme ist uns frühzeitig anzuzeigen und findet, soweit dies von uns erwünscht ist, in Gegenwart unseres Beauftragten statt. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsgemäß hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form- oder fristgerichter Rüge gilt der Beton als geeignet..5. Ist der Vertragsgegenstand fehlerhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so liefern/leisten wir unter Ausschluss sonstiger Mängelansprüche Ersatz. Ist der Kunde an einer Ersatzlieferung/ -leistung nicht interessiert oder ist der erforderliche Aufwand der Ersatzlieferung/-leistung unverhältnismäßig im Vergleich zu dem Vorteil für den Kunden, so ist der Kunde nur berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Eine Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen, wenn sich die Vertragsleistungen ihrer Natur nach einer Rückgewähr entziehen..6. Mängelansprüche entfallen, wenn der Käufer oder eine von ihm bevollmächtigte Person unseren Beton mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton anderer Lieferanten oder Baustellenbeton vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt..7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Mängelansprüche für die Vertragsgegenstände und schließen sonstige Mängelansprüche jeglicher Art aus. 9. Fremdüberwachung Beauftragten des Eigen- und Fremdüberwachers und der obersten Bauaufsichtbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen. 10. Haftung Wir haften nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter, unsere Erfüllungsgehilfen und unsere Betriebsangehörigen sie schuldhaft verursacht haben Die Haftung gegenüber dem Kunden wird außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz Unsere Haftung ist bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit wir die Pflichtverletzung nur leicht fahrlässig zu vertreten haben. Eine weitergehende Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist bei nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir in der Lage sind, Deckung für den eingetretenen Schaden im Rahmen bestehender Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherungen zu erhalten Sollte aus statischen Gründen eine Fasernzugabe (z.b. Stahl oder Kunststoff) in den Beton eingebracht werden, erfolgt diese Fasernzugabe ausschließlich entsprechend der Kundenvorgaben (Art und Menge der Fasern). Eine Haftung für fehlende statische Eigenschaften und hieraus folgende Schäden wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen Werden vom Kunden oder Dritten an den Liefergegenständen unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche. 11. Umfassender Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus der Geschäftsbeziehung gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt Der von uns gelieferte Beton bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Ein ordnungsgemäßer Geschäftsverkehr im Sinne dieser Bedingungen liegt nicht vor, wenn bei Veräußerungen des Kunden oder bei dessen sonstigen Verfügungen oder Handlungen zugunsten Dritter die Abtretbarkeit seiner Forderungen an Dritte ausgeschlossen ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig Der Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung oder Umbildung ist ausgeschlossen. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. 19

20 ROBA Ost ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen, und zwar der Gestalt, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, werden wir Miteigentümer dieser Sache; unser Anteil bestimmt sich nach dem Wertverhältnis der Sachen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung. Ist jedoch die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir das Alleineigentum. Im Falle der Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Bauwerk wird ein Anspruch des Kunden auf Bestellung einer Sicherungshypothek des Bauunternehmers an dem Baugrundstücke seines Bestellers in Höhe des Teils, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht, an uns abgetreten Die aus der Weiterveräußerung/-verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen für uns einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung entfällt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Falle sind wir berechtigt, den Drittschuldnern die Abtretung offen zu legen Der Kunde ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Forderungen und sonstigen Ansprüche nötige Auskunft unverzüglich auf seine Kosten zu erteilen und die Beweisurkunden - soweit sie sich in seinem Besitz befinden - auszuliefern. Die Pflicht besteht entsprechend bei einer Zwangsvollstreckung in uns gehörende Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte; der Kunde hat uns unverzüglich über die Zwangsvollstreckung Mitteilung zu machen; er ist außerdem verpflichtet, den Pfändungsgläubiger schriftlich auf unsere Rechte hinweisen Machen Drittschuldner eine Abtretung davon abhängig, dass die gesamte dem Kunden aus einem Bauvertrag zustehende Forderung abgetreten werden muss, so tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die ihm zustehende Forderung in vollem Umfange an uns ab. Neben den vorstehenden Verpflichtungen zur Erteilung von Auskünften und Vorlage von Beweisurkunden ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern mit uns gemeinsam schriftlich anzuzeigen Hat der Abnehmer oder Auftraggeber des Käufers mit diesem zu den zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (ZVB StB) oder diesen entsprechenden Bedingungen anderer Auftraggeber der öffentlichen Hand einen Vertrag geschlossen, so gilt in teilweiser Abänderung der vorstehenden Bedingungen: Der in vereinbarte Forderungsübergang erstreckt sich auf alle Forderungen des Käufers aus dem Vertrag und seinen Nachträgen mit seinem Abnehmer oder Auftraggeber, zu dessen Erfüllung der Käufer über die Vorbehaltsware verfügt hat, ohne Rücksicht auf die Höhe unserer Kaufpreisansprüche. Hievon ausgenommen ist die in den Forderungen des Käufers enthaltene Umsatzsteuer. 12. Konzern-Verrechnungsklausel Wir sind berechtigt, mit allen Forderungen gleichgültig welcher Art gegenüber sämtlichen Forderungen des Kunden, die diesem gegen uns und gegen mit uns verbundenen Unternehmen zustehen, auch bei verschiedener Fälligkeit der Forderungen, aufzurechnen. 13. Sonstige Bestimmungen Soweit gesetzlich zulässig ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG VON BETONFÖRDERGERÄTEN 1 Angebot Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Leistung erfolgt ist. Für die richtige Bestimmung der Mietsache ist allein der Mieter verantwortlich. 2 Pflichten des Vermieters Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch des vermieteten Betonfördergerätes (Mietsache) während der Mietzeit einzuräumen. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am Einsatzort und endet mit deren Abtransport; bei Meinungsverschiedenheit über die Mietzeit ist die Tachoscheibe unseres Fahrzeuges maßgebend. Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angegebene Termine oder Fristen einzuhalten. Nichteinhaltung vereinbarter Termine oder Fristen durch uns berechtigt den Mieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag ( 326 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und im Falle der Unmöglichkeit vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z.b. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Ausfall von Versorgungsanlagen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind. Eine Gewährleistung für den mit der vermieteten Sache geförderten Beton wird von uns nicht übernommen. Wegen der Mängel der Mietsache stehen dem Mieter die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Sonstige Schadenersatzansprüche des Mieters gegen uns, unsere Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlaß von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver 20

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