ROBA Transportbeton GmbH Chemnitz Dresden Senftenberg Leipzig Merseburg PREISLISTE

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ROBA Transportbeton GmbH Chemnitz Dresden Senftenberg Leipzig Merseburg PREISLISTE"

Transkript

1 ROBA Transportbeton GmbH Chemnitz Dresden Senftenberg Leipzig Merseburg PREISLISTE 01.April 2014

2 Bestellung Lieferabrufe für Transportbeton sind mindestens 24 Stunden vor dem Betonierbeginn aufzugeben. Betonagen größer als 100m 3 bzw. mit Betonpumpe sind mindestens 48 Stunden vor Betonierbeginn zu bestellen. Kurzfristige Bestellungen, die unter Vorbehalt entgegengenommen worden sind, berechtigen bei verzögerter Anlieferung nicht zur Berechnung von Wartezeiten. Fahrer von Transportmischern dürfen keine Bestellungen entgegen nehmen. Werk Chemnitz Saydaer Straße Chemnitz Tel.: 0371 / Fax: 0371 / Werk Dresden Waltherstraße Dresden Tel.: 0351 / Fax: 0351 / Werk Senftenberg Güterbahnhofstraße Senftenberg Tel.: / Fax: / Merseburg Leipzig 14 Senftenberg 13 Werk Leipzig Brahestraße Leipzig Tel.: 0341 / Fax: 0341 / Dresden Werk Merseburg An der B Merseburg Tel.: / Fax: / Chemnitz Leitfaden zu Bestellungen von Transportbeton 1. Firma, Kundennummer, Name und Telefonnummer des Bestellers 2. Genaue und Lage der Baustelle bzw. des Einbauortes 3. Betonierbeginn (Datum/Uhrzeit) 4. Abnahmegeschwindigkeit (m 3 /h) 5. Einsatz einer Autobetonpumpe (Mastgröße) 6. Besonderheiten beim Einbau, wie Rohr- oder Kübelentladung 7. Auswahl der richtigen Betonsorte: Besondere Eignung (z.b. für Betonpfähle, Unterwasserbeton, Hallenboden u.a.) Festigkeitsklassen Expositionsklassen Konsistenz Art der Verwendung (unbewehrter Beton, Stahlbeton, Spannbeton) Für die richtige Auswahl der Betonsorte ist allein der Besteller verantwortlich! Er hat sich von der Richtigkeit der Lieferung vor der Entladung zu überzeugen. Qualität Die Herstellung, Lieferung und Überwachung des Betons erfolgt nach DIN EN und DIN in der jeweils gültigen Fassung. Sonstige Vorschriften werden gesondert aufgeführt. Der Nachweis der Druckfestigkeit für langsam erhärtende Betone erfolgt nach 56 Tagen, für sehr langsam erhärtende Betone nach 91 Tagen. Aus technischen Gründen können wir für unsere Betone nur eine Farbgleichheit im Sinne der ausgeschriebenen Sichtbetonklassen erfüllen. Sonderbetone Auf Wunsch kann jede andere Rezeptur und Sonderbetone auf Anfrage geliefert werden. Hierfür sind vor der Lieferung Erstprüfungen erforderlich, die gesondert berechnet werden. Expositionsklassen In der Preisliste werden die Expositionsklassen mit den höchsten Anforderungen an den Beton ausgewiesen. Untergeordnete Expositionsklassen sind eingeschlossen. Einzige Ausnahme ist der Frostangriff mit Taumittel bei mäßiger Durchfeuchtung. Preise Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich für 1 m3 verdichteten Boden +- 3% frei Baustelle im Umkreis von 15km um unsere Werke. Für Transportentfernungen über 15km werden Zuschläge nach gesonderter Vereinbarung berechnet. Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer. Die auf dieser Seite aufgeführten Zuschläge und Zusatzleistungen sind wie unsere Transporte und Pumpleistungen, nicht skontierbar! 2

3 Preisliste Beton geeignet für Expositionsklassen Bewehrungskorrosion Karbonatisierung Chlorid Meerwasser Frostangriff Betonkorrosion chemischer Verschleiß- Feuchtigkeitsklasse Betonfestigkeitsklasse Normalbeton nach DIN EN und DIN Konsistenzklasse mittlere Sortennummer schnelle langsame / m3 Sorten- Sortennummer / m3 nummer / m3 unbewehrte Bauteile in nicht betonangreifender Umgebung C 8/10 X0 WA C 12/ ,00 C1 steif , , ,00 F3 weich , , ,00 C1 steif , , ,00 F3 weich , , ,00 C 16/20 C1 steif , , ,00 C 20/25 C1 steif , ,00 unbewehrte ,00 C 25/30 C1 steif , , , , ,00 XF1 XA1 WA C 25/30 C1 steif , , , , , ,00 bewehrte , , ,00 Gründungs- und XC1/2 WA C 16/20 F3 weich , , ,00 Innenbauteile , , ,00 Bauteile unter Wasser bewehrte Bauteile in offenen Gebäuden und Feuchträumen , , ,00 XC3 WA C 20/25 F3 weich , , , , , ,00 bewehrte bewehrte bei chemisch schwachem mit hohem Wassereindringwiderstand bei chemisch mäßigem (SO mg/l) bei chemisch starkem (SO mg/l), Frostangriff bei mäßiger Wassersättigung mit Taumittel , , ,00 XC4 XF1 WA C 25/30 F3 weich , , , , , , , , ,00 XC4 XF1 XA1 WA C 25/30 F3 weich , , , , , , , , ,00 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 WA C 30/37 F3 weich , , , , , , ,00 XC4 XD2 XS2 XF2/3 XA2 WA C 35/45 F3 weich , , ,00 C 35/45 F3 weich , , ,00 XC4 XD2 XS2 XF2/3 XA2 WA C 40/50 F3 weich , , ,00 C 45/55 F3 weich , ,00 1 ) Lieferung auf Anfrage 3

4 Preisliste Beton geeignet für Beanspruchungsklasse 2 Bodenfeuchte und nichtstauendes Wasser starke Verschleißbeanspruchung Beanspruchungsklasse 2 drückendes und nichtdrückendes Wasser und zeitweise aufstauendes Sickerwasser Expositionsklassen Bewehrungskorrosion Karbonatisierung Chlorid Meerwasser Frostangriff Betonkorrosion chemischer Verschleiß- Feuchtigkeitsklasse Betonfestigkeitsklasse Konsistenzklasse mittlere Sortennummer schnelle / m3 Sorten- Sortennummer / m3 nummer / m3 Beton mit hohem Wassereindringwiderstand (hwe) gemäß DAfStb-Richtlinie (WU-Richtlinie) , , ,00 XC4 XF1 XA1 WA C 25/ , , , , , , , , ,00 XC4 XF1 XA1 WA C 25/30 F3 weich , , , , , , , , ,00 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 WA C 30/ , , , , , ,00 Beton mit Frost- und Tausalzwiderstand (LP-Beton) nach DIN EN und DIN langsame vertikale Bauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich von Verkehrsflächen taumittelbehandelte Verkehrsflächen XC4 XD1 XS1 XF2/3 XA1 WA C 25/30 XC4 XD3 XS3 XF4 XA3 XM2 WA C 30/37 F , ,00 plastisch , ,00 F , ,00 weich , ,00 F ,00 plastisch ,00 F ,00 weich ,00 FD-Beton gemäß DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ohne Taumittelangriff SO 3 2- < 600mg/l mit Taumittelangriff SO 3 2- < 600mg/l XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XM1 WA C 30/37 XC4 XD2 XS2 XF2/3 XA2 XM1 WA C 35/45 XC4 XD3 XS3 XF2/3 XA3 XM2 WA C 35/45 XC4 XD3 XS3 XF4 XA3 XM2 WA C 30/37 F , , ,00 weich , , ,00 F , ,00 weich , ,00 F , ,00 weich , ,00 F ,00 weich ,00 Beton mit hohem Verschleißwiderstand XM2 bei zusätzlicher Oberflächenbehandlung XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XM1 WA C 30/37 XC4 XD2 XS2 XF2/3 XA1 XM1 WA C 35/45 XC4 XD3 XS3 XF2/3 XA3 XM2 WA C 35/45 F , , ,00 weich , , ,00 F , ,00 weich , ,00 F , ,00 weich , ,00 Beton für Industriefußböden XM2 bei zusätzlicher Oberflächenbehandlung XC4 XF1 XA1 WA C 25/30 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XM1 WA C 30/37 F , , ,00 plastisch , , ,00 F , , ,00 weich , , ,00 F2> , , ,00 fließfähig , , ,00 F , , ,00 plastisch , , ,00 F , , ,00 weich , , ,00 F2> , , ,00 fließfähig , , ,00 1 ) Lieferung auf Anfrage 4

5 Preisliste Beton geeignet für Expositionsklassen Bewehrungskorrosion Karbonatisierung Chlorid Meerwasser Sulfatbeständiger Beton 1 Frostangriff Betonkorrosion chemischer Verschleiß- Feuchtigkeitsklasse Betonfestigkeitsklasse Konsistenzklasse mittlere Sortennummer schnelle langsame / m3 Sorten- Sortennummer / m3 nummer / m3 SO mg/l SO mg/l SO mg/l XC4 XD2 XS2 XF3 XA2 WA F3 weich ,00 C 30/ , , , ,00 C 35/ , , , , ,00 XC4 XD2 XS2 XF2/3 XA2 WA C 35/45 F3 weich , , ,00 XC4 XD3 XS3 XF2/3 XA3 WA C 35/45 F3 weich , ,00 Beton nach ZTV-ING (abweichend von DIN EN und DIN ) bei chemisch schwachem bei chemisch mäßigem SO mg/l bei chemisch starkem SO mg/l , , ,00 XC4 XF1 XA1 WA C 25/30 F3 weich , , , , , , , , ,00 XC4 XD2 XS1 XF2/3 XA2 WA C 30/ , , ,00 F3 weich , , , , ,00 XC4 XD2 XS2 XF2/3 XA2 WA C 35/ , , , , , ,00 XC4 XD3 XS3 XF2/3 XA3 WA C 35/45 F3 weich , , , ,00 Kappenbeton XC4 XD3 XS1 XF4 XA1 WA C 25/30 F2 plastisch , , , ,00 Bohrpfahlbeton nach DIN EN 1536 XC3 WA C 20/ , , , , , ,00 SO 4 2- < 600 mg/l XC4 XF1 XA1 WA C 25/30 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 WA C 30/37 F5 fließfähig , , , , , , , , , , , ,00 XC4 XD2 XS2 XF2/3 XA2 WA C 35/ , ,00 Straßenbeton nach ZTV-Beton StB 07 1 Lieferung auf Anfrage 1 ) Lieferung auf Anfrage 5

6 Preisliste für Sonderprodukte 1 Sand-Kies-Mischung Verwendungszweck für die Anwendung in Gebäuden für Heizflächen Rüttelbeton Sandmischung Sandmischung Einkehrmischung mit Mehrzement Feinkornmischung Vergussmasse Sand-Kies-Mischung SKM 600 zum Verlegen Dränbeton Dränbeton Dämmer Dämmer zur Schutzrohr- und Hohlraumverfüllung Poren-Leichtbeton 1 PLB 1, kg/m 3 PLB 1, kg/m 3 PLB 1, kg/m 3 HGT 7 HGT 15 Anpumpmischung Art des Bindemittels Zement unter Asphalt unter Beton SKM SKM Hydraulisch gebundene Tragschicht ZTV-B StB 07 Anpumpmischung Druckfestigkeitsklasse Biegezugfestigkeitsklasse 20 F ,00 30 F 5 erdfeucht ,00 40 F ,00 20 F ,00 plastisch 8 30 F ,00 20 F 4 erdfeucht ,00 Zement- Konsistenz gehalt SM N/mm ,00 erdfeucht 2 SM N/mm ,00 SM N/mm 2 trocken ,00 erdfeucht ,00 FKM N/mm 2 8 plastisch ,00 erdfeucht ,00 FKM N/mm 2 8 plastisch ,00 VGM kg/m 3 fließfähig ,00 Zementgehalt 600 kg/m 3 erdfeucht ,00 Druckfestigkeit ,00 10 N/mm , , ,00 15 N/mm 2 steif , ,00 25 N/mm 2 Druckfestigkeit , ,00 1 N/mm 2 fließfähig ,00 Druckfestigkeit Konsistenz Konsistenz Konsistenz Konsistenz Konsistenz 5 N/mm ,00 4 N/mm 2 450± ,00 3 N/mm , , , , , ,00 6 mittlere schnelle langsame 1 ) Lieferung auf Anfrage

7 Zuschläge und Zusatzleistungen Betonzusatzmittel Betonzusatzmittel, welche nicht in der Rezeptur enthalten sind, werden nach besonderer Vereinbarung zugegeben und berechnet. Hat der Besteller hinsichtlich des Fabrikats einen besonderen Wunsch, behalten wir uns die Änderung der Preise vor. In diesem Fall und bei beigestellten Produkten garantieren wir eine einwandfreie Dosierung gemäß Anweisung der Herstellerfirma, eine Garantie für die Wirksamkeit der Zusatzmittel bzw. die Betongüte übernehmen wir jedoch nicht. Verzögerer (VZ) pro Stunde Verzögerungszeit Fließmittel (FM) 2,00 /m3 2,50 /l Saisonzuschlag Die erhöhten Vorhalte- und Betriebskosten unserer Transportbetonwerke während der kalten Jahreszeit werden gesondert berechnet. Warmbeton Mindermengen Arbeitszeiten Entladezeiten Rohrentladung Anderung von Abrufen Rückbeton/Entsorgung Lieferscheinausdruck Selbstabholer Laborleistungen Um die in den geltenden Vorschriften geforderte Frischbetontemperatur zu gewährleisten, wird der Beton angewärmt. Maßgebend für den ganztägig zum Ansatz kommenden Aufpreis sind folgende Lufttemperaturen, ermittelt um 6.00 Uhr am Standort der Mischanlage: ab +5 C Lieferbereitschaft unserer Transportbetonwerke behalten wir uns ausdrücklich vor. Unseren Preisen liegt eine Mindestabnahme je Lieferung Beton von 6 m³ zugrunde. Bei kleineren Mengen müssen wir einen Aufpreis zu der an 6 m³ fehlenden Menge berechnen. Ausgenommen ist die einmalige Restmenge bei einem Betoniervorgang. Mindermengenzuschlag Regelarbeitszeit: Montag bis Freitag von bis Uhr. Danach auf Anfrage und wir berechnen folgende Zuschläge: Montag bis Freitag von Uhr Samstag von Uhr Unseren Preisen liegt eine Entladezeit, Ankunft Baustelle bis Ende Entladung, von 6 Minuten/m³ zugrunde. Für darüber hinausgehende Entladezeiten berechnen wir je Minute Erfolgt der Einbau über die in der DIN EN und der DIN angegebene Verarbeitungszeit hinaus, entfällt unsere Gewährleistung. Bei Entladezeit mittels Schüttrohr berechnen wir Saisonzuschlag ( ) Für Abbestellungen von disponierten Mengen am Liefertag oder Abbestellungen außerhalb der Arbeitszeit unserer Disponenten werden wir die Kosten anhand unserer Aufwendungen berechnen. Wird die bestellte Menge nicht oder nur teilweise abgenommen, gilt der Auftrag trotzdem als ausgeführt. Die bestellte Betonmenge ist vollständig zu bezahlen. Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Entsorgung. Entstehende Entsorgungskosten berechnen wir mit: Entsorgung von Rückbeton Wird ein Lieferschein mit Soll/Ist-Ausdruck gewünscht, so berechnen wir diesen mit Für Transportbeton ab Werk gewähren wir einen Selbstabholerrabatt von Diese Leistungen vergeben wir zum Teil weiter. Bitte fordern Sie unsere separate Preisliste an. 3,00 /m 3 4,00 /m 3 14,00 /m 3 4,00 /m 3 4,00 /m 3 1,00 /min 15,00 nach Aufwand 50,00 /m 3 1,50 /m 3 5,00 /m3 7

8 Betontechnische Hinweise Expositionklassen zum Schutz der Bewehrung (1-3) und zum Schutz des Betons (4-6) Klassen Beschreibung der Umgebung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen Mindestdruckfestigkeitsklassen Kein Korrosions- oder srisiko X0 Für Beton Fundamente ohne Bewehrung und ohne Frost; Innenbauteile ohne Bewehrung ohne Bewehrung 1. Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung XC1 trocken oder ständig nass XC2 XC3 XC4 nass, selten trocken mäßige Feuchte wechselnd nass und trocken Bauteile in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte (einschließlich Küche, Bad und Waschküche in Wohngebäuden); Beton, der ständig in Wasser getaucht ist Teile von Wasserbehältern; Gründungsbauteile Bauteile, zu denen die Außenluft häufig oder ständig Zugang hat, z. B. offene Hallen, Innen räume mit hoher Luftfeuchtigkeit z. B. in gewerb lichen Küchen, Bädern, Wäschereien, in Feucht räumen von Hallenbädern und in Viehställen mit direkter Beregnung C8/10 a) C16/20 C16/20 C20/25 C25/30 2. Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride, ausgenommen Meerwasser XD1 mäßige Feuchte Bauteile im Sprühnebelbereich von Verkehrs flächen; Einzelgaragen C30/37 C25/30 (LP) XD2 nass, selten trocken Solebäder; Bauteile, die chloridhaltigen Industrieabwässern ausgesetzt sind C35/45 c) C30/37 (LP) XD3 wechselnd nass und trocken Teile von Brücken mit häufiger Spritzwasserbe anspruchung; Fahrbahndecken; direkt befahrene Parkdecks C35/45 h) C30/37 (LP) h) 3. Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus Meerwasser XS1 salzhaltige Luft, aber kein unmittelbarer in Küstennähe Kontakt mit Meerwasser XS2 XS3 unter Wasser Tidebereiche, Bauteile in Hafenanlagen, die ständig unter Wasser liegen Kaimauern in Hafenanlagen Spritzwasser- und Sprühnebelbereiche C30/37 C25/30 (LP) C35/45 c) C30/37 (LP) C35/45 C30/37 (LP) 4. Frostangriff mit und ohne Taumittel XF1 mäßige Wassersättigung, ohne Taumittel C25/30 XF2 mäßige Wassersättigung, mit Taumittel Bauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich von taumittelbehandelten Verkehrsflächen, soweit nicht XF4; Betonbauteile im Sprühnebelbereich von Meerwasser C35/45 c) C25/30 (LP) XF3 hohe Wassersättigung, ohne Taumittel offene Wasserbehälter; Bauteile in der Wasserwechselzone von Süßwasser C35/45 c) C25/30 (LP) XF4 hohe Wassersättigung, mit Taumittel Verkehrsflächen, die mit Taumitteln behandelt werden; Überwiegend horizontale Bauteile im Spritzwas serbereich von taumittelbehandelten Verkehrs flächen; Räumerlaufbahnen von Kläranlagen; Meerwasserbauteile in der Wasserwechselzone C30/37 (LP) 5. Betonkorrosion durch chemischen XA1 chemisch schwach angreifende Umgebung nach DIN FB 100, Ta b. 2 Behälter von Kläranlagen; Güllebehälter C25/30 XA2 chemisch mäßig angreifende Umgebung nach DIN FB 100, Tab. 2 und Meeresbauwerke Betonbauteile, die mit Meerwasser in Berührung kommen; Bauteile in betonangreifenden Böden C35/45 c), f) C30/37 (LP) f) XA3 chemisch stark angreifende Umgebung nach DIN FB 100, Tab. 2 Industrieabwasseranlagen mit chemisch angrei fenden Abwässern; Futtertische der Landwirtschaft; Kühltürme mit Rauchgasableitung C35/45 e), f) C30/37 (LP) e), f) Schutzmaßnahmen erforderlich 6. Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung XM1 mäßige Verschleißbeanspruchung Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch luftbereifte Fahrzeuge XM2 starke Verschleißbeanspruchung Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch luft- oder vollgummibereifte Gabelstapler XM3 sehr starke Verschleißbeanspruchung Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch elastomer- oder stahlrollenbereifte Gabelstapler; Oberflächen, die häufig mit Kettenfahrzeugen befahren werden; Wasserbauwerke in geschiebebelasteten Gewässern, z. B. Tosbecken C30/37 C25/30 (LP) C35/45 d) C30/37 (LP) C30/37 Oberflächenbehandlung erforderlich C35/45 g) C30/37 (LP) 8

9 Betontechnische Hinweise a) Nur für Beton ohne Bewehrung oder eingebettetes Metall. b) Bei Verwendung von Luftporenbeton, z.b. aufgrund gleichzeitiger Anforderungen aus der Expositionsklasse XF, eine Festigkeitsklasse niedriger. In diesem Fall darf Fußnote c nicht angewendet werden. c) Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Betonen (r< 0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse ist auch in diesem Fall an Probekörpern im Alter von 28 Tagen zu bestimmen. In diesem Fall darf Fußnote b nicht angewendet werden. d) Bei Oberflächenbehandlung des Betons z. B. Vakuumieren und Flügelglätten eine Festigkeitsklasse niedriger. e) Bei chemischem der Expositionsklasse XA3 oder stärker, hoher Fließgeschwindigkeit von Wasser und Mitwirkung von Chemikalien sind Schutzmaßnahmen für den Beton wie Schutzschichten oder dauerhafte Bekleidungen erforderlich, wenn nicht ein Gutachten eine andere Lösung vorschlägt. f) Bei Nichtangabe der Sulfatbeständigkeit sind die Expositionsklassen XA2 und XA3 hinsichtlich des Sulfatangriffs aus Grundwasser bis 600 mg/l geeignet. g) Nur mit bauseits aufgebrachten Hartstoffen nach DIN h) Bei direkt befahrenen Parkdecks Ausführung nur mit zusätzlichen Maßnahmen (z. B. rissüberbrückende Beschichtung, s. a. DAfStb Heft 526) Beispiel für die Verwendung des Betons Industriebau bewehrt außen, wechselnd nass, trocken und Frost XC4, XF1 bewehrt innen und außen, wechelnd nass, trocken und Frost, schwacher chemischer, Chloridangriff XC4, XD1, XF1 (XA1) mäßiger chemischer XC4, XD2, XF3, XA2 unbewehrt, Industriefläche, Tausalz XF4 Industrieboden stark beansprucht stark chemisch XD3, XA3, XM* bewehrt, stark beansprucht, Tausalz XD3, XF4, XM* Bohrpfahl XC4, XF1, (XA1) Sauberkeitsschicht Fundament unbewehrt X0 9

10 Beispiel für die Verwendung des Betons Hochbau bewehrt außen, wechselnd nass, trocken und Frost XC4, XF1 Sauberkeitsschicht Fundament unbewehrt X0 Estrich bewehrt außen, wechselnd nass, trocken und Frost XC4, XF1 bewehrt innen trocken XC1 wechselnd Nässe und Frost (WU-Richtlinie) XC4, XF1 (XA1) bewehrt nass, selten trocken Fundament bewehrt XC2 Ingenieurbau 1 wechselnd nass und Frost XC4, XF1, XA1 Überbau Kappenbeton XC4, XD3, XF4 Sprühnebel XC4, XD1, XF2 Brückenpfeiler Schallschutzwand XC4, XD2, XF3 Wasserwechelzone XC4, XD2, XF3 (XA2) Pfahlkopf bewehrt nass, selten trocken Fundament bewehrt XC2 Kanalsohle Bohrpfahl XC4, XF1, (XA1) (XA...) - wenn erforderlich, muss Betonkorrosion durch chemischen berücksichtigt werden. 10

11 Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen 1. Geltung der Bedingungen 1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Bestellungen oder Auftragsbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. 2. Angebot, Vertragsschluss und Vollmacht 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind unwirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung Ist der Käufer Kaufmann i.s.d. HGB, so gilt die den Lieferschein unterzeichnende Person uns gegenüber als zur Abnahme der Liefe-rungen und Leistungen und zur Bestätigung des Empfangs bevoll-mächtigt, sowie unser Lieferverzeichnis/Sortenverzeichnis durch Un-terzeichnung des Lieferscheins als anerkannt. Bei verweigerter, ver-späteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadt seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises für Mehraufwendungen oder Folgekosten zu entschädigen, es sei denn, die Verweigerung oder Verspätung beruht auf Gründen, die wir zu vertreten haben. 3. Preise 3.1. Den Preisbestimmungen liegen grundsätzlich unsere jeweils gültigen Preislisten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde. Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer maßgebend. Bei Mengenmehrungen oder minderungen erfolgt eine Preisanpassung gemäß der vereinbarten Einheitspreise Nach Vertragsschluss sind für unsere Lieferungen und Leistungen Preiserhöhungen zulässig, wenn sie auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren beruhen, die für uns unvorhersehbar waren und nach Vertragsschluss entstanden sind. Die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Kunden innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Für Aufträge, die nicht ausdrücklich feste Preise beinhalten, gilt der am Tage der Lieferung/Leistung gültige Listenpreis Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Zement, Kies, Sand, Energie, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend anzupassen. Dies gilt nicht für Lieferungen an einen anderen als einen Kaufmann i.s.d. HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk (ohne Transport- und Nebenkosten). Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet Werden Preise für Lieferungen frei Bestimmungsort vereinbart, gelten diese unter der Voraussetzung voller Ausnutzung der Ladekapazitäten und zügiger Entladung (m³ längstens in 6 Min.). Bei Nichtauslastung der Ladekapzitäten und/oder Überschreitung zügiger Entladezeiten (m³ längstens in 6 Min.) trägt der Käufer die zusätzlichen Fracht- und/oder Stillstandskosten und haftet für aus der Verzögerung folgende Schäden Für die Anlieferung durch LKW ist eine Zufahrtsstraße Voraussetzung, die mit einem LKW von 40 t Gewicht befahren werden kann. Ist eine solche Zufahrtsstraße nicht vorhanden oder nicht befahrbar, hat der Käufer die daduch entstehenen Mehrkosten zu tragen Zuschläge für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeiten oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich einer Preisabsprache vereinbart und bleiben vorbehalten. 4. Gewichts-und Mengenermittlung Gewicht und Menge unterliegen den zulässigen Toleranzen. Als maßgebend für die Fakturierung gilt das in unserem Lieferwerk von uns mit amtlich geprüften Waagen ermittelte Gewicht bzw. die hieraus folgende Menge. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Gewichts-und Mengenermittlung auf eigene Kosten zu überprüfen. Ge-wicht oder Menge der Ware muß sofort nach Eingang am Ablieferungsort vor der Entladung gerügt werden. Verspätete Rügen sind unbeachtlich. 5. Zahlung 5.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Überschreitet der Kunde das Ziel von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes laut BGB zu berechnen. Nehmen wir Kontokorrent zu einem Zinssatz in Anspruch, welcher höher liegt, so sind wir berechtigt, einen diesem Zins entsprechenden Zinssatz zu berechnen. Zahlungen für Fracht sind ohne Abzug sofort fällig Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wurde Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt also insbesondere Wechsel oder Schecks nicht eingelöst werden oder der Kunde seine Zahlungen einstellt -, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die gesamte Restschuld sofort fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, von unseren Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen zurückzutreten, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen bzw. Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. 11

12 Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen 6. Liefer- und Leistungszeit 6.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde Der Kunde kann uns 24 Stunden nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefer-/Leistungstermins oder einer unverbindlichen Lie-fer-/Leistungsfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern/leisten. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Kunde kann neben Lieferung/Leistung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; wobei unsere Haftung auf vorhersehbare Schäden begrenzt ist Der Kunde kann uns im Falle des Verzuges schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung steht dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits zu. Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt. Der Anspruch auf Lieferung/Leistung ist in den Fällen der Ziffer 6.3. ausgeschlossen Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung/Leistung durch Zufall wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so haften wir gleichwohl nach Maßgabe der Ziffern 6.2. und 6.3., es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung/Leistung eingetreten wäre Wird ein verbindlicher Liefer-/Leistungstermin oder eine verbindliche Liefer-/Leistungsfrist überschritten, kommen wir bereits mit Überschreitung des Liefer-/Leistungstermins oder der Liefer-/Leistungsfrist in Verzug. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach Ziffer 6.2., Satz 3; Ziffer 6.3. sowie Ziffer 6.4. dieses Abschnitts Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Subunternehmern oder deren Nachunternehmern eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen An-laufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten Wenn die Behinderung länger als 10 Tage dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. 7. Gefahrübergang Die Leistungsgefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Mischwerk verlassen hat. Im Zweifel ist das auf dem Lieferschein vermerkte Übergabedatum ausschlaggebend. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 8. Mängelansprüche 8.1. Für die richtige Auswahl der Betonsorte- und menge ist allein der Käufer verantwortlich Die Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes erfolgt nach den Allgemeinen Technischen Vorschriften - und soweit solche bestehen - Zusätzliche Technischen Vorschriften. Angaben in unseren jeweils gültigen Beschreibungen (z. B. Eignungsprüfungen, am Lieferwerk ausliegende Rezepturen) über die Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes sind Vertragsinhalt soweit sie in den Zusätzlichen Technischen Vorschriften als Vertragsbestandteil vorgesehen sind. Die Angaben sind als annähernd zu betrachten und dienen immer als Maßstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand man-gelfrei ist, wobei in jedem Fall Grenzwerte um Toleranzen abweichen dürfen In Abweichung von der gesetzlichen Frist für Mängelansprüche leisten wir längstens für einen Zeitraum von einem Jahr Gewähr dafür, dass der Vertragsgegenstand frei von Mängels ist und die eventuell vereinbarte Beschaffenheit hat, soweit sich nicht zwingend aus dem Gesetz ein längerer Zeitraum für Mängelansprüche ergibt, oder wir eine Garantie übernommen haben. Die Frist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang (vgl. Ziffer 7.) Der Kunde hat Mängel nach deren Feststellung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige setzt eine Probeentnahme (Herstellung eines Probewürfels) voraus. Die Probeentnahme ist uns frühzeitig anzuzeigen und findet, soweit dies von uns erwünscht ist, in Gegenwart unseres Beauftragten statt. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsgemäß hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form- oder fristgerichter Rüge gilt der Beton als geeignet Ist der Vertragsgegenstand fehlerhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so liefern/leisten wir unter Ausschluss sonstiger Mängelansprüche Ersatz. Ist der Kunde an einer Ersatzlieferung/-leistung nicht interessiert oder ist der erforderliche Aufwand der Ersatzlieferung/-leistung unverhältnismäßig im Vergleich zu dem Vorteil für den Kunden, so ist der Kunde nur berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Eine Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen, wenn sich die Vertragsleistungen ihrer Natur nach einer Rückgewähr entziehen Mängelansprüche entfallen, wenn der Käufer oder eine von ihm bevollmächtigte Person unseren Beton mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton anderer Lieferanten oder Baustellenbeton vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Mängelansprüche für die Vertragsgegenstände und schließen sonstige Mängelansprüche jeglicher Art aus. 9. Fremdüberwachung Beauftragten des Eigen- und Fremdüberwachers und der obersten Bauaufsichtbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen. 10. Haftung Wir haften nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter, unsere Erfüllungsgehilfen und unsere Betriebsangehörigen sie schuldhaft verursacht haben Die Haftung gegenüber dem Kunden wird außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unserer- 12

13 Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen seits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz Unsere Haftung ist bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit wir die Pflichtverletzung nur leicht fahrlässig zu vertreten haben. Eine weitergehende Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist bei nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir in der Lage sind, Deckung für den eingetretenen Schaden im Rahmen bestehender Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherungen zu erhalten Sollte aus statischen Gründen eine Fasernzugabe (z.b. Stahl oder Kunststoff) in den Beton eingebracht werden, erfolgt diese Fasernzugabe ausschließlich entsprechend der Kundenvorgaben (Art und Menge der Fasern). Eine Haftung für fehlende statische Eigenschaften und hieraus folgende Schäden wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen Werden vom Kunden oder Dritten an den Liefergegenständen unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche. 11. Umfassender Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus der Geschäftsbeziehung gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt Der von uns gelieferte Beton bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Ein ordnungsgemäßer Geschäftsverkehr im Sinne dieser Bedingungen liegt nicht vor, wenn bei Veräußerungen des Kunden oder bei dessen sonstigen Verfügungen oder Handlungen zugunsten Dritter die Abtretbarkeit seiner Forderungen an Dritte ausgeschlossen ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig Der Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung oder Umbildung ist ausgeschlossen. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen, und zwar der Gestalt, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, werden wir Miteigentümer dieser Sache; unser Anteil bestimmt sich nach dem Wertverhältnis der Sachen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung. Ist jedoch die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir das Alleineigentum. Im Falle der Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Bauwerk wird ein Anspruch des Kunden auf Bestellung einer Sicherungshypothek des Bauunternehmers an dem Baugrundstücke seines Bestellers in Höhe des Teils, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht, an uns abgetreten Die aus der Weiterveräußerung/-verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen für uns einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung entfällt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Falle sind wir berechtigt, den Drittschuldnern die Abtretung offen zu legen Der Kunde ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Forderungen und sonstigen Ansprüche nötige Auskunft unverzüglich auf seine Kosten zu erteilen und die Beweisurkunden - soweit sie sich in seinem Besitz befinden - auszuliefern. Die Pflicht besteht entsprechend bei einer Zwangsvollstreckung in uns gehörende Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte; der Kunde hat uns unverzüglich über die Zwangsvollstreckung Mitteilung zu machen; er ist außerdem verpflichtet, den Pfändungsgläubiger schriftlich auf unsere Rechte hinweisen Machen Drittschuldner eine Abtretung davon abhängig, dass die gesamte dem Kunden aus einem Bauvertrag zustehende Forderung abgetreten werden muss, so tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die ihm zustehende Forderung in vollem Umfange an uns ab. Neben den vorstehenden Verpflichtungen zur Erteilung von Auskünften und Vorlage von Beweisurkunden ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern mit uns gemeinsam schriftlich anzuzeigen Hat der Abnehmer oder Auftraggeber des Käufers mit diesem zu den zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (ZVB StB) oder diesen entsprechenden Bedingungen anderer Auftraggeber der öffentlichen Hand einen Vertrag geschlossen, so gilt in teilweiser Abänderung der vorstehenden Bedingungen: Der in vereinbarte Forderungsübergang erstreckt sich auf alle Forderungen des Käufers aus dem Vertrag und seinen Nachträgen mit seinem Abnehmer oder Auftraggeber, zu dessen Erfüllung der Käufer über die Vorbehaltsware verfügt hat, ohne Rücksicht auf die Höhe unserer Kaufpreisansprüche. Hievon ausgenommen ist die in den Forderungen des Käufers enthaltene Umsatzsteuer. 12. Konzern-Verrechnungsklausel Wir sind berechtigt, mit allen Forderungen gleichgültig welcher Art gegenüber sämtlichen Forderungen des Kunden, die diesem gegen uns und gegen mit uns verbundenen Unternehmen zustehen, auch bei verschiedener Fälligkeit der Forderungen, aufzurechnen. 13. Sonstige Bestimmungen Soweit gesetzlich zulässig ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand:

14 ROBA Transportbeton GmbH Chemnitz Dresden Senftenberg Leipzig Merseburg Saydaer Straße Chemnitz Werk Chemnitz Tel.: 0371 / Fax: 0371 / Werk Dresden Waltherstraße Dresden Tel.: 0351 / Fax: 0351 / Werk Senftenberg Güterbahnhofstraße Senftenberg Tel.: / Fax: / Werk Leipzig Brahestraße Leipzig Tel.: 0341 / Fax: 0341 / An der B Merseburg Werk Merseburg Tel.: / Fax: / Mit Erscheinen dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ungültig. Bei Veränderungen der Kosten behalten wir uns eine Änderung der Angebots- und Verkaufspreise vor.

Allgemeine Geschäfts- und Lieferungsbedingungen Stand: 1. Oktober 2002

Allgemeine Geschäfts- und Lieferungsbedingungen Stand: 1. Oktober 2002 Allgemeine Geschäfts- und Lieferungsbedingungen Stand: 1. Oktober 2002 1. Geltung der Bedingungen 1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

Mehr

Bayerische Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. Kommanditgesellschaft für Straßenbaustoffe

Bayerische Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. Kommanditgesellschaft für Straßenbaustoffe Bayerische Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. Kommanditgesellschaft für Straßenbaustoffe Allgemeine Geschäfts- und Lieferungsbedingungen Stand 10. April 2006 1. Geltung der Bedingungen 1.1. Unsere Lieferungen,

Mehr

C 12/15 F ,00 C16/20 F ,50 XC1, C16/20 F ,50

C 12/15 F ,00 C16/20 F ,50 XC1, C16/20 F ,50 Wohnungsbau Anwendungsbereich/ Expositions- Beton- Konsis- Größt- Über- Bauteilbeispiel klasse festigkeits- tenz- korn wachungsklasse klasse klasse Rezept- Preis Rezept- Preis Rezept- Preis Feuchtigkeits-

Mehr

Auftragsannahme: Telefon 08073/

Auftragsannahme: Telefon 08073/ SCHWARZENBECK Sortenverzeichnis nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 gültig ab 1.1.2016 V. KL % % 11 00 11 11 0013 11 00 31 11 00 33 21 00 31 21 00 33 21 00 34 31 00 31 31 00 32 31 00 33 41 00 31 41 00 32

Mehr

Preisliste SCHWARZENBECK. Transportbeton. gültig ab

Preisliste SCHWARZENBECK. Transportbeton. gültig ab Preisliste gültig ab 1.1.2019 SCHWARZENBECK Transportbeton Betonsorte/ Nr. Sortenverzeichnis nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 gültig ab 1.1.2019 Konsistenz Größtkorn mm Pumpfähigkeit = P Expositionsklassen

Mehr

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der HKW-Asphalt GmbH

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der HKW-Asphalt GmbH Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der HKW-Asphalt GmbH 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Bedingungen gelten ausschließlich für die Lieferungen von Asphaltmischgut und Recyclingmaterial von uns an

Mehr

EN 206 Kurz-Überblick

EN 206 Kurz-Überblick Sie haben Fragen zur Betonnorm EN 206 wir beraten Sie! Nach der Norm EN 206 zeichnet der Planende oder Ausschreibende da für verantwortlich, für jedes Bau teil über die zu erwartenden Umgebungsbedingungen

Mehr

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen

Mehr

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen. Energieversum GmbH & Co. KG. 1 Geltung der Bedingungen 1.1

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen. Energieversum GmbH & Co. KG. 1 Geltung der Bedingungen 1.1 Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der 1 Geltung der Bedingungen 1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit

Mehr

LIEFERVERZEICHNIS 2017

LIEFERVERZEICHNIS 2017 LIEFERVERZEICHNIS 2017 SCHWENK Beton Heidenheim Gültig ab 1. Februar 2017 SCHWENK Beton Heidenheim GmbH & Co. KG LIEFERVERZEICHNIS 2017 SCHWENK Beton Heidenheim Sortenauswahl gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2

Mehr

2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung

2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung . Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden

Mehr

Preisliste 2018 für TRANSPORTBETON nach DIN EN / DIN SEITE 1

Preisliste 2018 für TRANSPORTBETON nach DIN EN / DIN SEITE 1 Benkert GmbH & Co Werk Roßbrunn Tel: 09369 / 9065-65 Hauptverwaltung: Transportbetonwerke KG Werk Güntersleben Tel: 09364 / 1077 97291 Thüngersheim, Staustufe 20 Werk Karlstadt Tel: 09353 / 9745-0 wwwbaustoff-benkertde

Mehr

Preisliste Transportbeton 1/2019

Preisliste Transportbeton 1/2019 Preisliste TB 1/2019 (gültig ab 01.03.2019) TB 1/2019, Seite1/8 Preisliste Transportbeton 1/2019 Die Preise sind freibleibend und verstehen sich für 1 m³ verdichteten Beton, zuzüglich der gesetzlichen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Draht Müller GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Draht Müller GmbH & Co. KG Allgemeine Geschäftsbedingungen der Draht Müller GmbH & Co. KG 1 Geltung der Bedingungen (1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Draht Müller GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich auf Grund dieser

Mehr

BETON NACH EN / DIN

BETON NACH EN / DIN BETON NACH EN 206-1 / DIN 1045-2 ANWENDUNGSBEREICHE Konsistenz Größtkorn Expositionsklasse Festigkeitsklasse Überwachungsklasse Unbewehrte Bauteile in nicht Beton angreifender Umgebung Fundamente, unbewehrte

Mehr

Preisliste Kies Beton Krebs GmbH & Co. KG. gültig für das Bauhauptgewerbe ab Werk Neumünster. Werk Schönkirchen

Preisliste Kies Beton Krebs GmbH & Co. KG. gültig für das Bauhauptgewerbe ab Werk Neumünster. Werk Schönkirchen Preisliste 2011 gültig für das Bauhauptgewerbe ab 01.04.2011 Donaubogen 1 24539 Neumünster Dispo Tel.: 0 43 21 / 87 37 87 Verkauf Tel.: 0 43 21 / 87 37 86 Fax: 0 43 21 / 87 37 89 Werk Schönkirchen Söhren

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer

Mehr

Flugasche. Zement / CEM II /B-S 42,5 N CEM II /B-S 42,5 N CEM II /B-S 42,5 N C ,00 CEM II /B-S 42,5 N CEM II /B-S 42,5 N C 0 8/16 98,60

Flugasche. Zement / CEM II /B-S 42,5 N CEM II /B-S 42,5 N CEM II /B-S 42,5 N C ,00 CEM II /B-S 42,5 N CEM II /B-S 42,5 N C 0 8/16 98,60 liste Beton 2016 Seite 1 von 5 101300 1120 X0 C 8/10 120/50 101301 1121 X0 C 8/10 140 101200 1122 X0 C 8/10 130/45 101201 1123 X0 C 8/10 150 C 1 32 89,00 -Magerbeton- C 1 32 90,00 Innenbauteile ohne Bewehrung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KUK-automation GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KUK-automation GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KUK-automation GmbH 1. Vertragspartner Vertragspartner des Kunden oder Lieferanten ist die KUK-automation GmbH, Gewerbepark Grüner Weg 38, 59269 Beckum. 2. Geltungsbereich

Mehr

Hechinger Mössinger Beton GmbH & Co. KG - Beton-Preisliste - gültig ab 03/2015

Hechinger Mössinger Beton GmbH & Co. KG - Beton-Preisliste - gültig ab 03/2015 Hechinger Mössinger Beton GmbH & Co. KG - Beton-Preisliste - gültig ab 03/2015 Reinhard Scheerer Telefon: 07471 / 13020 Mobil: 01 70 / 560 46 22 E-Mail: r.scheerer@hm-beton.de Klaus Schlegel (Werk Hechingen-Stetten)

Mehr

Preisliste Wohnungsbau

Preisliste Wohnungsbau liste Wohnungsbau Allgemeiner Betonbau gültig ab 01.04.2018 Anwendungsbereich unbewehrte Bauteile ohne Betonkorosion Betonfestigkeitsklassen Expositionsklasse X0 Überwachungsklasse C 8/10 C 12/15 Konsistenz

Mehr

Lieferverzeichnis. Gültig ab 1. April 2015

Lieferverzeichnis. Gültig ab 1. April 2015 Lieferverzeichnis Gültig ab 1. April 2015 Sortenauswahl gemäß DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 1. Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko Beton für unbewehrte Bauteile in nicht betonangreifender Umgebung C 8/10

Mehr

Preisliste Wohnungsbau

Preisliste Wohnungsbau Konsistenz Größtkorn liste Wohnungsbau Allgemeiner Betonbau Anwendungsbereich unbewehrte Bauteile ohne Betonkorosion X0 C 8/10 C 12/15 C1 C1 Betonfestigkeitsklassen Expositionsklasse Überwachungsklasse

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Partyservice Friedrich von Schiller für gastronomische Leistungen / Catering (Stand Juli 2011)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Partyservice Friedrich von Schiller für gastronomische Leistungen / Catering (Stand Juli 2011) Allgemeine Geschäftsbedingungen Partyservice Friedrich von Schiller für gastronomische Leistungen / Catering (Stand Juli 2011) 1 Geltung der Bedingungen 1.1 Die Leistungen und Angebote von Partyservice

Mehr

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend.

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend. Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeine Bestimmungen Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen

Mehr

Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG Köpenicker Chaussee Berlin

Spenner Zementwerk Berlin GmbH & Co. KG Köpenicker Chaussee Berlin Wir bitten um schriftliche Bestellung per Fax oder Email (disposition@spenner-zementwerk.de). Ein Bestellformular für die Bestellung per FAX finden Sie im Anhang an die Preisliste. Telefonische Bestellungen

Mehr

Hechinger Mössinger Beton GmbH & Co. KG - Beton-Preisliste - gültig ab 09/2011

Hechinger Mössinger Beton GmbH & Co. KG - Beton-Preisliste - gültig ab 09/2011 Hechinger Mössinger Beton GmbH & Co. KG - Beton-Preisliste - gültig ab 09/2011 Reinhard Scheerer Telefon: 07471 / 13020 Mobil: 01 70 / 560 46 22 E-Mail: r.scheerer@hm-beton.de Klaus Schlegel (Werk Hechingen-Stetten)

Mehr

BETONSORTENVERZEICHNIS NR. 1 Juni 2010

BETONSORTENVERZEICHNIS NR. 1 Juni 2010 BETONSORTENVERZEICHNIS NR. 1 Juni 2010 Fa. Kaiser Baustoffwerke GmbH Betonwerk Bronnen Beton nach Eigenschaften DIN EN 206-1 / 1045-2 Beton Zement w/z (eq) Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko Beton für

Mehr

BETON BESTELLEN NACH NORM Staatliches Museum Ägyptischer Kunst München Peter Böhm Architekten, Köln

BETON BESTELLEN NACH NORM Staatliches Museum Ägyptischer Kunst München Peter Böhm Architekten, Köln www.heidelberger-beton.de BETON BESTELLEN NACH NORM Staatliches Museum Ägyptischer Kunst München Peter Böhm Architekten, Köln Weitere Angaben können notwendig sein. Nehmen Sie zu speziellen Fragen, wie

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG 1. Präambel und Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem

Mehr

der Firma ARTec360 GmbH im Folgenden ARTec genannt Stand:

der Firma ARTec360 GmbH im Folgenden ARTec genannt Stand: Seite 1 von 5 der Firma 1 Geltung der Bedingung 1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für das Erbringen von Dienstleistungen durch ARTec und Ihren Partnern. 1.2 Unsere gelten ausschließlich, entgegenstehende

Mehr

Lieferverzeichnis. Gültig ab 1. Februar 2015

Lieferverzeichnis. Gültig ab 1. Februar 2015 Lieferverzeichnis Gültig ab 1. Februar 2015 Betonbestellung in 4 Schritten Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3 Schritt 4 Wählen Sie die und die Feuchtigkeitsklasse aus! Wählen Sie zuerst mindestens eine Expositionsklasse

Mehr

(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von

(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines, Kundenkreis (1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen, welche nicht über unseren Online-Shop abgewickelt

Mehr

Preisliste. - gültig ab 01. Januar Alle bisherigen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit -

Preisliste. - gültig ab 01. Januar Alle bisherigen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit - Preisliste - gültig ab 01. Januar 2015 - Alle herigen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit - Transportbeton Autobetonpumpen Sonderprodukte Seite 1 Vertrieb & Produktion Margaretenstraße 51147

Mehr

Preisliste. - gültig ab 01. Januar Alle bisherigen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit -

Preisliste. - gültig ab 01. Januar Alle bisherigen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit - Preisliste - gültig ab 01. Januar 2015 - Alle herigen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit - Transportbeton Autobetonpumpen Sonderprodukte Seite 1 Vertrieb & Produktion Margaretenstraße 51147

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA LUDORFF - COMPUTER GbR

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA LUDORFF - COMPUTER GbR ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA LUDORFF - COMPUTER GbR Stand: 1.1.2009 1. Geltungsbereich 1.1 Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende

Mehr

Wilhelm Bauer Industriehartchrom Präzisions-Rundschleifen

Wilhelm Bauer Industriehartchrom Präzisions-Rundschleifen Allgemeine Lieferbedingungen 1 Geltung der Bedingungen Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen

Mehr

AGB s. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer. 1. Geltungsbereich...

AGB s. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer. 1. Geltungsbereich... Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 2 2. Auftragserteilung... 2 3. Gewährleistung und Nachbesserung...

Mehr

Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach

Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach Sehr geehrte Gäste, Gordon Schüppel Betriebsleiter Benjamin Weiss Küchenleiter Telefon: 06196 / 87 2372 Fax: 06196 / 87 2377 E-Mail: 97100108@aramark.de

Mehr

Preisliste für Transportbeton und Estrich inkl. Liste Preiszuschläge

Preisliste für Transportbeton und Estrich inkl. Liste Preiszuschläge WZ Wohnungsbau Allgemeiner Betonbau Innenbauteile ohne Bewehrung Fundamente ohne Bewehrung, ohne Frost - X0 10130021 C 810 0 C 1 32 0,95 120 kg 28 1 a 112,00 10120031 C 810 0 C 1 16 0,95 135 kg 28 1 a

Mehr

ROBA Transportbeton Betonförderung OST PREISLISTE

ROBA Transportbeton Betonförderung OST PREISLISTE ROBA OST Leipzig Merseburg PREISLISTE 01.03.201 STANDORTE BERLIN Neukölln Schöneiche 2 10 Schönefeld 9 13 15 9 101 Senftenberg 14 13 Merseburg 3 Leipzig 9 14 4 Dresden 4 173 4 Chemnitz Freiberg 95 101

Mehr

Beton nach DIN EN und DIN Holcim (Deutschland) AG

Beton nach DIN EN und DIN Holcim (Deutschland) AG Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 Holcim (Deutschland) AG Festlegung für Beton nach Eigenschaften DIN EN 206-1 C25/30 XC4, XF1, WF D max = 32 Cl 0,40 F3 Größtkorn Chloridgehaltsklasse Druckfestigkeitsklasse

Mehr

Die neue Betonnorm ÖNORM B

Die neue Betonnorm ÖNORM B Die neue Betonnorm ÖNORM B 4710-1 (ÖNORM EN 206 und NAD) Dipl.-Ing. K Höckner EN 206 Beton, Teil 1: Festlegung, Herstellung, Verwendung und Konformitätsnachweis (ÖNORM EN 206-1 und Regeln für deren Anwendung)

Mehr

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen I. Allgemeines 1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Fahnen Zintl (im folgenden Verkäufer ) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser

Mehr

2.2. Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.

2.2. Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung. 1. Geltung der Bedingungen 1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,

Mehr

PREISLISTE Isar-Transportbeton GmbH Weidenweg Königsdorf Tel.: Fax.:

PREISLISTE Isar-Transportbeton GmbH Weidenweg Königsdorf Tel.: Fax.: PREISLISTE 016 Isar-Transportbeton GmbH Weidenweg 1 8549 Königsdorf Tel.: 08171-5 99 10 Fax.: 08171-5 99 14 Email: info@isar-transportbeton.de Anwendungsbereich Unbewehrte Bauteile in nicht betonangreifender

Mehr

Preisliste. - gültig ab 01. Januar Alle bisherigen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit -

Preisliste. - gültig ab 01. Januar Alle bisherigen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit - Preisliste - gültig ab 01. Januar 2019 - Alle herigen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit - Transportbeton Autobetonpumpen Sonderprodukte Seite 1 Verwaltung Margaretenstraße 51147 Köln-Libur

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rudolf Schuy GmbH & Co. KG Rudolf-Schuy-Strasse 5 65549 Limburg Fassung für Unternehmer 1 Geltung der Bedingungen (1) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund

Mehr

Oberweser-Transport-Beton GmbH & Co. KG

Oberweser-Transport-Beton GmbH & Co. KG Seite 1 Dispo Bodenwerder 05533/3054 Fax: 05533/3055 2014 Betone für Pflasterarbeiten und Bodenaustausch C8/10 XO F1 0-32 ÜK I nein 1001701100 160,50 90,30 C8/10 XO F1 0-16 ÜK I nein 1001501100 166,50

Mehr

OT Oberbergische Transportbeton GmbH & Co. KG

OT Oberbergische Transportbeton GmbH & Co. KG OT Oberbergische Transportbeton GmbH & Co. KG Verwaltung: Gummersbacher Str. 131, 51709 Marienheide- Kotthausen Lieferwerk: Werk Bomig: Anlagenführer: Herr Fuchs Telefon: 02261-75051 Telefax: 02261-790719

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen PharmaMedia Dr. Müller GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen PharmaMedia Dr. Müller GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen PharmaMedia Dr. Müller GmbH 1. Geltung der Bedingungen (1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie

Mehr

OT Oberbergische Transportbeton GmbH & Co. KG

OT Oberbergische Transportbeton GmbH & Co. KG Overath OT : Gummersbacher Str. 131, - Kotthausen Lieferwerk: Overath: Anlagenführer: Herr Figura Telefon: 02206-7389 Telefax: 02206-80592 Standort: Hammermühle 25, 51491 Overath Ansprechpartner : Sekretariat

Mehr

1 Geltung der Bedingungen

1 Geltung der Bedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der Bollmer Umwelt GmbH Rhein-Main-Dünger GmbH Bollmer Logistik GmbH BIOREK-Lathen GmbH & Co. KG Bioenergie Bollmer GmbH & Co. KG nachfolgend Bollmer Unternehmensgruppe

Mehr

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge Allgemeine Geschäftsbedingungen Rohr-Service-Kunz GmbH 1 Sorgfaltspflichten des Auftraggebers (1) Für die Arbeit notwendige Zugänge zum Rohrnetz, insbesondere Revisionsschächte, Verschlüsse, Sanitärobjekte

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der. Ingenia Dienstleistung Beratung Management GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der. Ingenia Dienstleistung Beratung Management GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ingenia Dienstleistung Beratung Management GmbH 1 Geltungsbereich Vertragsgegenstand (1) Unsere AGB gelten für Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr

Mehr

Verkaufs- und Lieferbedingungen. der Firma Hofer Textilveredelungs GmbH

Verkaufs- und Lieferbedingungen. der Firma Hofer Textilveredelungs GmbH Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Hofer Textilveredelungs GmbH 1 Geltung Unten stehende Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen der Firma Hofer Textilveredelungs GmbH, die den Verkauf von Waren

Mehr

Lübbecke und Möllbergen

Lübbecke und Möllbergen liste 2012 Nr. 27 Transportbeton nach DIN EN 206-1/ DIN 1045-2 Lübbecke und Möllbergen Transportbeton GmbH & Co. KG 32312 Lübbecke Langekamp 19 Industriegelände Telefon 0 57 41/12025 Telefax 0 57 41/12020

Mehr

Kieswerk Kiemy AG. Betonpreise Beton nach Eigenschaften SN EN 206. W/Z eq max. Konsitenz Zielwert

Kieswerk Kiemy AG. Betonpreise Beton nach Eigenschaften SN EN 206. W/Z eq max. Konsitenz Zielwert Betonpreise 2019 -- Beton nach Eigenschaften SN EN 206 Sortennummer Festigkeitsklasse Expositionsklasse Grösstkorn mm Konsitenz Zielwert W/Z eq max. CEM min kg/m3 Einbringart Preis ab Werk in Fr. / m3

Mehr

AULBACH TRANSPORTBETON GMBH

AULBACH TRANSPORTBETON GMBH AUBACH TRANSPORTBETON GBH Benzstraße 9 63741 Aschaffenburg Telefon Verwaltung (0601) 4401 Fax (0601) 47796 Telefon Transportbetonwerk (0151) 3 533 744 PREISISTE & IEFERPROGRA Druckfestigkeitsklasse Überwachungsklasse

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingung der HUR Deutschland GmbH Carl-Benz-Str Freudenstadt

Allgemeine Verkaufsbedingung der HUR Deutschland GmbH Carl-Benz-Str Freudenstadt Allgemeine Verkaufsbedingung der HUR Deutschland GmbH Carl-Benz-Str. 5 72250 Freudenstadt 1. Geltung der Vertragsbedingungen Lieferungen, Leistungen und Angebote von HUR erfolgen ausschließlich auf der

Mehr

ROBA Transportbeton Betonförderung. OST Freiberg Annaberg Marienberg PREISLISTE

ROBA Transportbeton Betonförderung. OST Freiberg Annaberg Marienberg PREISLISTE ROBA OST Freiberg Annaberg Marienberg PREISLISTE 01.03.201 ROBA Ost STANDORTE BERLIN Neukölln Schöneiche 2 10 Schönefeld 9 13 15 9 101 Senftenberg 14 13 Merseburg 3 Leipzig 9 14 4 Dresden 4 173 4 Chemnitz

Mehr

BETON NACH EN / Ö-NORM

BETON NACH EN / Ö-NORM BETON NACH EN 206-1 / Ö-NORM 4710-1 BETON NACH DRUCKFESTIGKEITSKLASSEN nach ÖNORM B 4710-1 mit Größtkorn 22 mm, Standardzement CEM 32,5 bzw. CEM 42,5 N, Festigkeitsentwicklung EM Druckfestigkeitsklasse

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh Höllochstrasse 1 D-73252 Lenningen Tel. +49 (0)7026

Mehr

I. Geltungsbereich. II. Angebot und Vertragsschluss

I. Geltungsbereich. II. Angebot und Vertragsschluss ALLGEMEINE VERKAUFS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren.

Mehr

Wie man mit einem Vertrag mit einem großen Unternehmen Geld verdient

Wie man mit einem Vertrag mit einem großen Unternehmen Geld verdient Allgemeine Geschäftsbedingungen der Grindaix GmbH 1 Allgemeines, Geltungsbereich 1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für all unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.

Mehr

Preisliste. gültig ab

Preisliste. gültig ab liste gültig ab 01.01.2014 Beratung und Vertrieb: Werk: Im Gewerbepark 12 93495 Weiding Gustav Wendschuh Telefon: 0 99 77 / 9 40 40 Maurer- und Betonbaumeister Telefax: 0 99 77 / 9 40 45 Mobil: 0 17 5

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends

Mehr

Bachelorprüfung. Prüfungsfach: Werkstoffe des Bauwesens II am:

Bachelorprüfung. Prüfungsfach: Werkstoffe des Bauwesens II am: Fakultät für Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften Institut für Werkstoffe des Bauwesens Univ.-Prof. Dr.-Ing. K.-Ch. Thienel Bachelorprüfung Prüfungsfach: Werkstoffe des Bauwesens II am: 04.07.2013

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Ditcon GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Ditcon GmbH ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Ditcon GmbH Stand: 2017 1 Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Wirkungsbereich Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die

Mehr

(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Denex GmbH 1 Geltung der Bedingungen (1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Denex GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNOLUMEN GmbH & Co. KG Lötzener Straße 2 4, Bremen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNOLUMEN GmbH & Co. KG Lötzener Straße 2 4, Bremen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNOLUMEN GmbH & Co. KG Lötzener Straße 2 4, 28207 Bremen I. Geltungsbereich Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle

Mehr

Preisliste für Transportbeton und Betonfördergeräte

Preisliste für Transportbeton und Betonfördergeräte Preisliste 2015 für Transportbeton und Betonfördergeräte Gültig ab 01.02.2015 Seite 2 Transportbeton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 für den Hoch- und Tiefbau Verwendungszweck unbewehrte Bauteile im Tiefbau

Mehr

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich 1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Vertragsbeziehungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen, mithin für die gesamten Geschäftsbeziehungen

Mehr

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Stefani Maschinenbau GmbH

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Stefani Maschinenbau GmbH Liefer- und Zahlungsbedingungen der Stefani Maschinenbau GmbH Vorbemerkung (1) Diese Bedingungen gelten ergänzend zu Vertragsverhältnissen, wenn der Besteller Unternehmer, juristische Person des öffentlichen

Mehr

ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FIRMA ELA-TECHNIK KARL WAGNER E.K. B2B. 1 Allgemeines. 2 Angebote und Aufträge

ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FIRMA ELA-TECHNIK KARL WAGNER E.K. B2B. 1 Allgemeines. 2 Angebote und Aufträge ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FIRMA ELA-TECHNIK KARL WAGNER E.K. B2B 1 Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen

Mehr

Bachelorprüfung. Prüfungsfach: Werkstoffe des Bauwesens II am:

Bachelorprüfung. Prüfungsfach: Werkstoffe des Bauwesens II am: Fakultät für Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften Institut für Werkstoffe des Bauwesens Univ.-Prof. Dr.-Ing. K.-Ch. Thienel Bachelorprüfung Prüfungsfach: Werkstoffe des Bauwesens II am: 30.06.2015

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Korff AG, Niedermattstrasse 35, CH-4538 Oberbipp

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Korff AG, Niedermattstrasse 35, CH-4538 Oberbipp Allgemeine Geschäftsbedingungen der Korff AG, Niedermattstrasse 35, CH-4538 Oberbipp 1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle einseitigen

Mehr

Gipsformen-Katalog 06/2017

Gipsformen-Katalog 06/2017 Gipsformen-Katalog 06/2017 Carl Jäger Tonindustriebedarf GmbH In den Erlen 4 D- 56269 Hilgert Telefon: +49 2624 94169 0 Telefax: +49 2624 94169 29 info@carl-jaeger.de Seite 1 Juni 2017 Seite 2 Juni 2017

Mehr

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB.

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herrn Torsten Däbler 1 Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen

Mehr

AGB Drucker Support Wohlgemuth

AGB Drucker Support Wohlgemuth AGB Drucker Support Wohlgemuth Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen Steffi Wohlgemuth - Drucker Support Wohlgemuth 1. Geltung der Bedingungen Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen durch

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Haisch + Straub GmbH, Reutlinger Straße 7, Göppingen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Haisch + Straub GmbH, Reutlinger Straße 7, Göppingen: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Haisch + Straub GmbH, Reutlinger Straße 7, 73037 Göppingen: I.) Geltung der Verkaufs- / Liefer- und Zahlungsbedingungen All unsere Lieferungen erfolgen auf der

Mehr

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Schübeler Technologies GmbH

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Schübeler Technologies GmbH Liefer- und Zahlungsbedingungen der Schübeler Technologies GmbH I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge

Mehr

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, 56587 Straßenhaus I. Geltung der Bedingungen Unsere Mietbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen I. ALLGEMEINES Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende und diese AGB abändernde Vereinbarungen gehen

Mehr

AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen ZK Sondermaschinen, Pfählerweg 3, Westerheim

AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen ZK Sondermaschinen, Pfählerweg 3, Westerheim AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen ZK Sondermaschinen, Pfählerweg 3, 72589 Westerheim 1 Geltungsbereich 1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen

Mehr

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Hanseatic Agrar- und Baustoffhandel GmbH

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Hanseatic Agrar- und Baustoffhandel GmbH Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Hanseatic Agrar- und Baustoffhandel GmbH 1. Allgemeines, Angebote Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen unsere Lieferungen ausschließlich auf Grundlage

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Graupner Schrott und Metalle GmbH&Co.KG für Verkauf und Einkauf, Stand:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Graupner Schrott und Metalle GmbH&Co.KG für Verkauf und Einkauf, Stand: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Graupner Schrott und Metalle GmbH&Co.KG für Verkauf und Einkauf, Stand: 01.01.2016 1 Geltungsbereich Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern

Mehr

Preisliste. gültig ab

Preisliste. gültig ab liste gültig ab 01.01.2017 Beratung und Vertrieb: Werk: Im Gewerbepark 12 93495 Weiding Gustav Wendschuh Telefon: 0 99 77 / 9 40 40 Maurer- und Betonbaumeister Telefax: 0 99 77 / 9 40 45 Mobil: 0 17 5

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN STAND 11/2017 INHALTSVERZEICHNIS: 1 Geltung der Bedingungen, Schriftform 2 2 Angebot und Vertragsschluss 2 3 Liefer- und Leistungszeit, Höhere Gewalt 2 4 Versand 3 5 Preise

Mehr

1. ANWENDBARKEIT DER BEDINGUNGEN

1. ANWENDBARKEIT DER BEDINGUNGEN 1. ANWENDBARKEIT DER BEDINGUNGEN Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Bösl & Partner Handelsgesellschaft mbh (Verkäufer) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen.

Mehr