SPECIMEN. Bankangaben. Kontaktperson. ERKLÄRUNG ZUR STEUER DER JURISTISCHEN PERSONEN STEUERJAHR 2015 (Einkünfte des Jahres 2014)

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1 Föderaler Öffentlicher Dienst FINANZEN Generalverwaltung des STEUERWESENS Einkommensteuern ERKLÄRUNG ZUR STEUER DER JURISTISCHEN PERSONEN STEUERJAHR 2015 (Einkünfte des Jahres 2014) Die Erklärung muss ordnungsgemäß ausgefüllt, beglaubigt, datiert und unterzeichnet der im Rahmen hiernach angegebenen Dienststelle spätestens zukommen am: Abs. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN Sie erhalten zusätzliche Informationen: beim Contact Center des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen: unter Rufnummer 0257/ (Ortstarif) über Internet: - für allgemeine Informationen: finances.belgium.be - für spezifische Informationen: fisconet.fgov.be bei dem für Sie zuständigen Veranlagungsamt: für komplexere oder spezifische Fragen zur Steuerakte der juristischen Person. Die Angaben zu dieser Dienststelle finden Sie nachstehend. Bankangaben BIC... IBAN... Kontaktperson Eigenschaft der Kontaktperson... Name und Vorname... Funktion... Straße... Nr.... Briefkasten... Postleitzahl - Gemeinde... Telefon - oder Faxnummer... Nr

2 2/5 Immobilieneinkünfte Belgische Einkünfte Einkünfte aus vermieteten Immobilien (A3-A4) 5000 A Bruttobetrag des Mietpreises und der Mietvorteile 5001 A1 Abziehbare Kosten 5002 A2 -...l...l...l...,.. Nettoeinkünfte aus vermieteten Immobilien (A1-A2) 5003 A3 Indexiertes Katastereinkommen 5004 A4 -...l...l...l...,.. Bei Begründung oder Abtretung eines Erbpacht- oder Erbbaurechts oder gleichartiger Rechte an unbeweglichen Gütern erhaltene Beträge 5010 B Steuerpflichtige belgische Einkünfte (A+B) 5020 C Ausländische Einkünfte Einkünfte aus vermieteten oder nicht vermieteten Immobilien (D1-D2) 5030 D Bruttobetrag des Mietwertes oder des Mietpreises und der Mietvorteile 5031 D1 Abziehbare Kosten 5032 D2 -...l...l...l...,.. Bei Begründung oder Abtretung eines Erbpacht- oder Erbbaurechts oder gleichartiger Rechte an unbeweglichen Gütern erhaltene Beträge 5033 E Steuerpflichtige ausländische Einkünfte (D+E) 5040 F Gemäß Abkommen steuerfreie Einkünfte 5041 G -...l...l...l...,.. Restbetrag der steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte (F-G) 5042 H Steuerpflichtige Einkünfte Steuerpflichtige Einkünfte (C+H) 5050 I Mehrwerte Mehrwerte auf unbebaute Grundstücke oder auf manche dingliche Rechte bezüglich solcher Güter Nettoergebnis der Mehrwerte und der Verluste in Bezug auf während des s veräußerte Güter oder Rechte dieser Art (+)/(-) Restbetrag der im Laufe der fünf vorangehenden Besteuerungszeiträume erlittenen und noch auszugleichenden Verluste bei der Veräußerung von Gütern und Rechten dieser Art, begrenzt auf das positive Nettoergebnis 5101 A/P B/N 5103 C -...l...l...l...,.. Steuerpflichtige Mehrwerte (A/P-C) 5110 D Mehrwerte, steuerbar zu 33 % 5111 D1 Mehrwerte, steuerbar zu 16,5 % 5112 D2 Mehrwerte auf bebaute Grundstücke oder auf manche dingliche Rechte bezüglich solcher Güter Nettoergebnis der Mehrwerte und der Verluste in Bezug auf während des s veräußerte Güter oder Rechte dieser Art (+)/(-) Restbetrag der im Laufe der fünf vorangehenden Besteuerungszeiträume erlittenen und noch auszugleichenden Verluste bei der Veräußerung von Gütern und Rechten dieser Art, begrenzt auf das positive Nettoergebnis 5121 F/P G/N 5123 H -...l...l...l...,.. Steuerpflichtige Mehrwerte (F/P-H) 5130 I Mehrwerte auf bedeutende Beteiligungen Erhaltener Preis 5201 K Erwerbspreis (eventuell aufgewertet) 5202 L -...l...l...l...,.. Steuerpflichtiger Betrag (K-L) 5203 M

3 3/5 Finanzielle Vorteile oder Vorteile jeglicher Art Steuerpflichtiger Betrag 5310 Pensionen, Kapitalien, Arbeitgeberbeiträge und -prämien Steuerpflichtiger Betrag 5320 Fahrzeugkosten in Höhe eines Anteils des Vorteils jeglicher Art Steuerpflichtiger Betrag 5206 Nicht nachgewiesene Ausgaben oder Vorteile jeglicher Art und finanzielle Vorteile oder Vorteile jeglicher Art Steuerpflichtiger Betrag der nicht nachgewiesenen Ausgaben oder Vorteile jeglicher Art Ausgaben und Vorteile jeglicher Art, steuerbar zum Satz von 50 % 5334 Ausgaben und Vorteile jeglicher Art, steuerbar zum Satz von 100 % 5335 Steuerpflichtiger Betrag der finanziellen Vorteile oder der Vorteile jeglicher Art Finanzielle Vorteile oder Vorteile jeglicher Art, steuerbar zum Satz von 50 % 5336 Finanzielle Vorteile oder Vorteile jeglicher Art, steuerbar zum Satz von 100 % 5337 Von bestimmten Interkommunalen zuerkannte Dividenden Steuerpflichtiger Betrag 5340 Vorauszahlungen Zu berücksichtigende Vorauszahlungen 1810 Vorauszahlung erstes Quartal 1811 Vorauszahlung zweites Quartal 1812 Vorauszahlung drittes Quartal 1813 Vorauszahlung viertes Quartal 1814 Vom Dienst Vorauszahlungen zugewiesene, von der Unternehmensnummer abweichende Bezugsnummer Erste abweichende Bezugsnummer Zweite abweichende Bezugsnummer Dritte abweichende Bezugsnummer Vierte abweichende Bezugsnummer

4 4/5 Getrennte Steuer auf Rückstellungen, die in Ausführung individueller Vereinbarungen in Bezug auf ergänzende Pensionen gebildet werden Gesamtbetrag der am Ende des letzten vor abschließenden Geschäftsjahres bestehenden Rückstellungen 5533 Erzielte Einkünfte, die dem Mobiliensteuervorabzug unterliegen Einkünfte aus Kapitalien und beweglichen Gütern, Lose in Bezug auf Anleihepapiere und Entschädigungen für fehlende Kupons oder fehlende Lose Art Einkünfte belgischer Herkunft, die ohne Einbehaltung oder Einzahlung des Mobiliensteuervorabzugs zugeteilt oder ausgezahlt wurden, sofern der Mobiliensteuervorabzug geschuldet ist Einkünfte ausländischer Herkunft, die ohne Einbehaltung oder Einzahlung des Mobiliensteuervorabzugs zugeteilt oder ausgezahlt wurden, sofern der Mobiliensteuervorabzug geschuldet ist Einkünfte ausländischer Herkunft, die ohne Vermittlung einer in Belgien ansässigen Zwischenperson im Ausland einkassiert oder erhalten wurden, sofern der Mobiliensteuervorabzug geschuldet ist Einkünfte, die aufgrund einer unrichtigen Erklärung unrechtmäßig unter Befreiung des Mobiliensteuervorabzugs erhalten wurden Einkünfte 5401 Geschuldeter Mobiliensteuervorabzug 5402 Einnahmeamt Zahlungsdaten Einkünfte ausländischer Herkunft aus Aktien oder Anteilen, ausgezahlt oder zugeteilt durch bestimmte Investmentgesellschaften, oder aus festverzinslichen Wertpapieren ausländischer Herkunft, die anlässlich der Veräußerung dieser Wertpapiere vor der Fälligkeit der Einkünfte erhalten wurden Einkünfte 5411 Geschuldeter Mobiliensteuervorabzug 5412 Einnahmeamt Zahlungsdaten Einkünfte aus der Vermietung des Hausrats in möblierten Wohnungen, Zimmern oder Appartements Einkünfte 5421 Geschuldeter Mobiliensteuervorabzug 5422 Einnahmeamt Zahlungsdaten

5 5/5 Verschiedene Einkünfte Art Einkünfte, die aus der Untervermietung von in Belgien oder im Ausland gelegenen möblierten oder nicht möblierten unbeweglichen Gütern oder aus der Abtretung eines Mietvertrags über in Belgien oder im Ausland gelegene möblierte oder nicht möblierte unbewegliche Güter oder aus der zeitweiligen Überlassung des Rechts, eine ihrem Wesen nach unbewegliche Fläche, die nicht innerhalb der Umfriedung einer Sportanlage liegt, zu nutzen, um dort Plakate oder andere Werbeträger anzubringen Erträge aus der Verpachtung des Jagd-, Fischerei- oder Vogelfangrechts Einkünfte 5431 Geschuldeter Mobiliensteuervorabzug 5432 Einnahmeamt Zahlungsdaten Gezahlte oder zugeteilte Mobilieneinkünfte Ausgeschüttete Dividenden Ausgeschüttete Dividenden 5441 Geschuldeter Mobiliensteuervorabzug 5442 Einnahmeamt Zahlungsdaten Einkünfte aus Geldeinlagen, Schuldforderungen, Darlehen oder andere Einkünfte, die dem Mobiliensteuervorabzug unterliegen Einkünfte 5451 Geschuldeter Mobiliensteuervorabzug 5452 Einnahmeamt Zahlungsdaten Verschiedene Unterlagen und Verzeichnisse Beizufügen: Jahresabschluss, wenn der Steuerpflichtige nicht verpflichtet ist, diesen bei der Bilanzzentrale der belgischen Nationalbank zu hinterlegen Für die anderen als die in Rubrik «Betroffene Steuerpflichtige» Absatz 1 b) der Erläuterungsbroschüre bezeichneten Steuerpflichtige, die Unterlagen, die zur Beurteilung des anwendbaren Steuersystems erforderlich sind (außer wenn dies eindeutig aus dem Jahresabschluss hervorgeht) Anlagen:... Die Angaben dieser Erklärung werden als richtig und wahr bestätigt...., den...(datum) Im Namen der juristischen Person (*), (*) Die Erklärung muss von einer Person, die gesetzlich befugt ist, die juristische Person zu verpflichten, oder vom Beauftragten der juristischen Person unterschrieben werden. (Unterschrift mit Angabe von Name, Vorname und Eigenschaft)

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