Bachelor für das Lehramt an Berufskollegs (BA BK) nach LABG 2009
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- Mina Walter
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1 Prüfungsleitfaden für den Studiengang Bachelor für das Lehramt an Berufskollegs (BA BK) nach LABG 2009 Download unter: Stand: 2. September 2013 Prüfungsamt des IBL Geesche Wening
2 Inhaltsverzeichnis 1. Wer ist in Sachen Prüfungen mein Ansprechpartner? Wo kann ich mich zum Thema Prüfungen informieren? Wann gelten für mich die Fristen und Regelungen der Uni, des FH-Fachbereiches oder des IBL? Was sind Studienleistungen und was sind Prüfungsleistungen? Muss ich mich für alle Studien- und Prüfungsleistungen anmelden und wie geht das? Was muss ich tun, wenn ich die Prüfung doch nicht machen möchte oder wenn ich kurzfristig krank werde? Wie erfahre ich meine Prüfungsergebnisse? Kann ich meine korrigierten Klausuren und Ausarbeitungen einsehen oder wieder abholen? Was kann ich tun, wenn ich mit einer Note nicht einverstanden bin? Welche Leistungen müssen für das BaföG-Amt bis zum 4. FS vorliegen und wer bescheinigt mir das? Durch wen kann ich mir Leistungen aus meinem Erststudium anerkennen lassen? Kann ich schon während des Bachelor Leistungen aus dem Master vorziehen? Wie bekomme ich mein Bachelorzeugnis? Was muss ich beim Übergang in den Master beachten? Prüfungs- und Anmeldezeiträume am IBL
3 1. Wer ist in Sachen Prüfungen mein Ansprechpartner? Das kommt darauf an, um welche Prüfung es geht. An der Prüfungsorganisation sind mehrere Prüfungsämter beteiligt. Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich danach, wo die Studienmodule angesiedelt sind. Zuständig für folgende Studienbestandteile sind für die: Fachwissenschaft der beruflichen Fachrichtung Die Prüfungsämter der Fachbereiche der FH Münster Bautechnik Elektrotechnik Informationstechnik Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft Mediendesign / Designtechnik Maschinenbautechnik Pflege- und Gesundheitswissenschaft FB Bauingenieurwesen Correnstr. 25 Prof. Dr. Theda Lücken-Girmscheid Kathrin Gandlau, Elisabete Matos-Achterholt k.gandlau@fh-muenster.de e.achterholt@fh-muenster.de FB Elektrotechnik und Informatik Stegerwaldstr Steinfurt Prof. Dr.-Ing. Rainer Schmidt Christa Schütte, Sandra Hembrock cschütte@fh-muenster.de sandra.hembrock@fh-muenster.de FB Oecotrophologie - Facilitymanagement Correnstr. 25 Katrin Brümmer, Heike Sewald und Nina Wienecke pa-fb08@fh-muenster.de FB Design Leonardo-Campus Münster Prof. Dipl.-Des. Claudia Grönebaum Nadine Wottke wottke@fh-muenster.de FB Maschinenbau Stegerwaldstr. 39 Raum: A Steinfurt Prof. Dr.-Ing. Harald Beumler Nathalie Pöhlker, Ines Surmund dekanat3@fh-muenster.de FB Pflege und Gesundheit Leonardo Campus 8 Prof. Dr. rer. soc. Peter Kostorz Elisabeth Specht, Kathrin Oentrich specht@fh-muenster.de 3
4 Fachdidaktik der beruflichen Fachrichtungen Institut für Berufliche Lehrerbildung (IBL) Prüfungsamt IBL Leonardo Campus 7 Geesche Wening Telefon: wening@fh-muenster.de Vorsitzender des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Franz Stuber Telefon: stuber@fh-muenster.de Unterrichtsfach und Bildungswissenschaften Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU) Die geisteswissenschaftlichen Fächer und die Bildungswissenschaften : Deutsch Englisch Evangelische Religionslehre Erziehungswissenschaft Französisch Islamwissenschaft Katholische Religionslehre Musik Niederländisch Spanisch Sport Prüfungsamt 1 Orléansring 10, 1. OG Die naturwissenschaftlichen Fächer: Biologie Chemie Mathematik Physik Prüfungsamt der mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät Arbeitsbereich Mathematik & Informatik Orléansring 10, 1. OG Wirtschaftslehre/Politik Prüfungsamt der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Hüfferstraße 27 Telefon: 0251/
5 2. Wo kann ich mich zum Thema Prüfungen informieren? In der Rahmenprüfungsordnung: Hier werden für alle Fächer verbindliche Festlegungen getroffen. In der Fachprüfungsordnung: Hier werden ergänzende Regelungen für die einzelnen Fächer festgehalten und genauer ausgeführt. Außerdem enthält sie den empfohlenen Sudienverlaufsplan. In dem Modulhandbuch für die jeweilige Fachrichtung: Hier werden die einzelnen Module ganz genau beschrieben, mit ihren fachlichen Inhalten, den zugeordneten Prüfungsformen, Leistungspunkten, dem zeitlichen Umfang etc. Auch kann man hier den jeweiligen Modulverantwortlichen finden. Alle diese Dokumente finden sich auf der Homepage des IBL unter: studierende/pruefungen/studienordnungen_nach_labg_2009.php Außerdem erteilen die für die einzelnen Fächer zuständigen Prüfungsämter Ihnen gerne Auskunft 3. Wann gelten für mich die Fristen und Regelungen der Uni, des FH- Fachbereiches oder des IBL? Für Sie gelten immer die die Regelungen der Rahmenprüfungsordnung, der Fachprüfungsordnung und des Modulhandbuches mit Studienverlaufsplan Ihrer Fachrichtung - auch, wenn die dort festgelegten Regelungen von denen im fachwissenschaftlichen Bachelor abweichen. Anmeldefristen für Prüfungen sowie Prüfungszeiträume und -termine werden vom jeweils zuständigen Prüfungsamt festgesetzt. Auch die Anmelderegularien sind in jedem Prüfungsamt unterschiedlich. 4. Was sind Studienleistungen und was sind Prüfungsleistungen? Studienleistungen sind (z. T. unbenotete) Leistungen, die veranstaltungsbegleitend erbracht werden und beliebig oft wiederholt werden können. Zum Beispiel können das sein: Klausuren, Referate, Hausarbeiten, Praktika, (praktische) Übungen, mündliche Leistungsüberprüfungen, Vorträge oder Protokolle. Sie sind aber Voraussetzung für das Bestehen eines Moduls. Prüfungsleistungen sind immer benotet und ihre Bewertung fließt in die Endnote ein. Art, Umfang und Dauer der Prüfungsleistungen werden durch die Fachprüfungsordnungen, bzw. Modulhandbücher bestimmt. 5. Muss ich mich für alle Studien- und Prüfungsleistungen anmelden und wie geht das? Ja. Die Rahmenprüfungsordnung (RPO) sagt dazu in 10 (3): Die Teilnahme an jeder Prüfungsleistung und Studienleistung setzt die vorherige Anmeldung voraus. An der Fachhochschule (Fachbereich und IBL): online im LSF: Zu den Fristen und Terminen, s. Seite 9. Anmeldungen zu fachdidaktischen Bachelorarbeiten müssen persönlich im Prüfungsamt des IBL abgegeben werden. An der Uni: online im QIS POS: Die aktuellen Prüfungs- und Anmeldezeiträume der IBL-Prüfungen erfahren Sie auf der IBL Homepage unter pruefungen.php Achtung - hier gilt: eine nicht angemeldete Leistung wird nicht gewertet! s. dazu auch 5
6 6. Was muss ich tun, wenn ich die Prüfung doch nicht machen möchte oder wenn ich kurzfristig krank werde? Bis eine Woche vor dem Prüfungstermin können Sie ohne Angabe von Gründen von der Prüfung zurück treten. Spätere Abmeldungen sind nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes möglich. Dieser Nachweis (z.b. ärztliches Attest) muss unmittelbar erbracht werden. Die genauen Fristen hierfür regelt das jeweils zuständige Fach. Bei Prüfungen des IBL gilt eine Frist von drei Kalendertagen. 7. Wie erfahre ich meine Prüfungsergebnisse? Die Ergebnisse von an der Fachhochschule erbrachten Prüfungsleistungen können Sie im elektronischen Prüfungsoperationssystem LSF der FH einsehen: Sie benötigen hierfür Ihre zentrale Benutzerkennung, die Ihnen nach der Einschreibung vom Service- Office der FH zugesandt wurde. Prüfungsergebnisse der WWU können Sie im elektronischen Prüfungsoperationssystem QIS POS einsehen. Dort ist die WWU-Benutzer-Kennung erforderlich. 8. Kann ich meine korrigierten Klausuren und Ausarbeitungen einsehen oder wieder abholen? Dies wird in den einzelnen Fächern unterschiedlich gehandhabt. Für Prüfungen im IBL, d. h. in der Fachdidaktik der beruflichen Fachrichtung gilt: Sie können Ihre Arbeiten jederzeit zu den Öffnungszeiten einsehen. Sie werden 5 Jahre lang im Prüfungsamt archiviert, aber nicht wieder ausgegeben. 9. Was kann ich tun, wenn ich mit einer Note nicht einverstanden bin? Als erstes sollten Sie immer die Lehrenden/Prüfenden in der Sprechstunde kontaktieren und das Ergebnis mit ihr/ihm besprechen. Wenn es zu keiner Einigung kommt, kann ein schriftlicher Widerspruch an den Dekan (Uni) oder Prüfungsausschuss (FH) des Faches gerichtet werden, wo die Prüfung abgelegt wurde. Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses. 10. Welche Leistungen müssen für das BaföG-Amt bis zum 4. FS vorliegen und wer bescheinigt mir das? Am Ende des 4. Fachsemesters fordert das BaföG-Amt den Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums auf seinem Formblatt 5 durch die Prüfungsverantwortlichen. Wenn dies nicht bestätigt werden kann, wird die Zahlung des BaföG eingestellt. Für diese müssen am Ende des 4. FS mindestens 25 LP in der beruflichen Fachrichtung vorliegen. An der FH kann dies sowohl durch das Prüfungsamt des Fachbereiches als auch durch das IBL bescheinigt werden. Die an der Uni erbrachten Leistungen müssen jeweils auf einem weiteren Formblatt vom BaföG- Beauftragten des allgemeinbildenden Faches und der Bildungswissenschaften bescheinigt werden. 11. Durch wen kann ich mir Leistungen aus meinem Erststudium anerkennen lassen? Fachwissenschaft der beruflichen Fachrichtung ggf. einschließlich Bachelorarbeit: Die Prüfungsämter der FH-Fachbereiche: Die Fachdidaktik der beruflichen Fachrichtung ggf. einschließlich Bachelorarbeit: der Prüfungsausschuss des IBL, Ansprechpartner: Prof. Dr. Franz Stuber, Geesche Wening. 6
7 Studienleistungen aus dem allgemeinbildenden Fach: Studienfachberater der allgemeinbildenden Fächer an der Universität Münster: php Praxisphasen: Das Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) der WWU: Lehrerbildung/praktika/praktikumsberatung/anerkennung.html 12. Kann ich schon während des Bachelor Leistungen aus dem Master vorziehen? Quereinsteiger können im IBL Veranstaltungen aus dem Aufbaumodul Fachdidaktik vorziehen, aber in diesem Modul keine Modulabschlussprüfung absolvieren. Darüber hinaus gibt es noch keine Regelungen für das Vorziehen von Leistungen aus dem Master of Education nach LABG Wie bekomme ich mein Bachelorzeugnis? Das Bachelorzeugnis wird vom Prüfungsamt des IBL erstellt. Sie müssen einen Antrag auf Zeugniserstellung bis zum 31. Mai stellen. Nach Ihrer letzten Prüfung müssen Sie ein weiteres Formular einreichen, auf dem Sie das Datum Ihrer letzten Prüfung mitteilen. Beide Formulare finden Sie auf Ihre Noten aus der WWU werden automatisch an das IBL übermittelt. 14. Was muss ich beim Übergang in den Master beachten? Fangen Sie rechtzeitig an Ihr Bachelorabschlusssemester zu planen! Denken Sie frühzeitig darüber nach, welche/n Betreuer/in Sie für Ihre Bachelorarbeit wählen möchten, Sammeln Sie notwendige Unterschriften frühzeitig und kontrollieren Sie rechtzeitig, ob alle Prüfungsergebnisse vorliegen. Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen dabei helfen. 7
8 Planungshilfe für den Abschluss des Bachelorstudiums im Sommersemester Übergang in den Master zum Wintersemester 2014/15 (LABG 2009) April/Mai Juni Juli August September ZfL (zuständig für die Organisation des Übergangs) IBL (zuständig für die Erstellung des Bachelorzeugnisses) FH-Fachbereich WWU Antrag auf Zeugniserstellung im Prüfungsamt des IBL bis stellen. Keine Voraussetzungen. Bachelorarbeit beantragen: keine fixen Voraussetzungen! Im LSF die Vollständigkeit der verbuchten Leistungen überprüfen, falls Buchungen fehlen, mit zuständigem Prüfungsamt in Verbindung setzen Bachelorarbeit schreiben in einem der beiden Fächer Bearbeitungszeit 8 Wochen, max. 2 Wochen Verlängerung aus wichtigem Grund möglich, bei studienbegleitender Bachelorarbeit in einigen Fächern bis zu 4 Wochen Verlängerung (s. Fachprüfungsordnung) Antrag auf Zulassung stellen bis 15. Juli! Achtung: Ausschlussfrist!! Voraussetzung: Online-Self-Assessment FIBEL Lt. PO soll die Korrekturzeit 4 und darf 8 Wochen nicht überschreiten. Abgleich zwischen ZfL und Prüfungsämtern Nach der letzten Prüfung: Formular Erklärung zum letzten Prüfungsdatum im PA des IBL einreichen bis 31. August müssen an der FH die letzten Prüfungsergebnisse verbucht sein bis Ende August müssen an der WWU die letzten Prüfungsergebnisse verbucht sein Notenübermittlung aus dem allgemeinbildenden Fach durch das WWU- Prüfungsamt an IBL erfolgt i. d. Regel. automatisch (für WiPo kontaktieren Sie bitte Ihr WWU-Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät) Weitere Informationen gibt es unter: Mitteilung des Umschreibungstermins per Mail erste Septemberhälfte durch ZfL Zeugniserstellung Wenn Zeugnis fertig, Mitteilung per , kann abgeholt oder zugeschickt werden Nur wenn 180 LP verbucht sind, ist ggf. ab 15. September die Ausstellung eines vorläufigen Zeugnisses für die Umschreibung möglich In den Master umschreiben im Studierendensekretariat der WWU Mitte/Ende September
9 15. Prüfungs- und Anmeldezeiträume am IBL Ende Wintersemester 2013/14 - Anfang Sommersemester Prüfungszeitraum (die letzten 2 Wochen der FH-Vorlesungszeit WiSe): Anmeldezeitraum: (3. WWU-Veranstaltungswoche + 6 Wochen) 2. Prüfungszeitraum (die ersten 2 Wochen der FH-Vorlesungszeit SoSe): Anmeldezeitraum: (WiSe: 1 Woche nach Veranstaltungsende) Die genauen Prüfungstage werden nach Ende des Anmeldezeitraums unter bekannt gemacht. Ende Sommersemester Anfang Wintersemester 2014/15 1. Prüfungszeitraum (die letzten 2 Wochen der FH-Vorlesungszeit SoSe): Anmeldezeitraum: (3. WWU-Veranstaltungswoche + 6 Wochen) 2. Prüfungszeitraum (die ersten 2 Wochen der FH-Vorlesungszeit WiSe): Anmeldezeitraum: (SoSe: 2 Wochen nach Veranstaltungsende) Die genauen Prüfungstage werden nach Ende des Anmeldezeitraums unter bekannt gemacht. 9
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