Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin -Migrationsbeirat-

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1 Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin -Migrationsbeirat- Tätigkeitsbericht 2014 Vorsitzender: Herr Reinhard Naumann Bezirksbürgermeister Geschäftsführer: Mustafa Turgut Cakmakoglu Der Integrationsbeauftragte Adresse: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Otto Suhr-Allee 100 (Zimmer 236 b), Berlin Tel: Fax: E Mail: Integrationsbeauftragter@Charlottenburg-Wilmersdorf.de

2 ANLAGEN A. Geschäftsordnung des Migrationsbeirates B. Aufgaben des Migrationsbeirates 1. Interessenvertretung der Migrant/innen 2. Förderung des Zusammenlebens 3. Stärkung der Partizipation auf kommunaler Ebene 4. Beratung des Bezirksamtes C. Arbeit des Migrationsbeirates im Jahr 2014 Sitzungen a) 5. Sitzung ( ) b) 6. Sitzung ( ) c) 7. Sitzung ( Besuch des Interkulturellen Rates aus Minden) d) 8. Sitzung ( ) e) 9. Sitzung ( ) Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Bezirksbürgermeister Geschäftsordnung des Migrationsbeirates beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 1 Grundsätze (1) Der Beirat vertritt die Interessen der Menschen mit Migrationshintergrund des Bezirkes in allen Lebensbereichen und setzt sich für deren Verwirklichung ein. Der Beirat fördert das Zusammenleben von Deutschen und Menschen mit Migrationshintergrund im Bezirk. (2) Der Beirat hat die Aufgabe, die Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund auf kommunaler Ebene stärken. (3) Der Beirat berät das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung in allen Angelegenheiten der im Bezirk wohnenden oder arbeitenden Menschen mit Migrationshintergrund. Der Beirat gibt Stellungnahmen zu ihm vorgelegten Anfragen des Bezirksamtes oder der Bezirksverordnetenversammlung ab. Der Beirat ist berechtigt, dem Bezirksamt Vorschläge zu unterbreiten. Diese sind vom Bezirksamt in angemessener Zeit zu behandeln und/ oder sind der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme weitergeleitet werden. (4) Der Beirat macht sich kundig und kann sich vom Bezirksamt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten informieren lassen. 2 Mitgliedschaft 2

3 (1) Der Beirat setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die ihren Wohnsitz, Arbeitsplatz oder Wirkungsbereich im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf haben und sich mit Integrations- und Migrationsarbeit befassen. (2) Mitglieder des Beirates sind 1. je ein/e Vertreter/in auf Vorschlag von höchstens 15 der Verbände, Institutionen, Initiativen, Vereine und Projekten, die sich migrationspolitisch engagieren; 2. der/die Integrationsbeauftragte; 3. a) der/die Bezirksbürgermeister/in, b) je ein/e Vertreter/in der in der BVV vertretenden Parteien, c) die Vorsitzende des Integrationsausschusses. Die Mitglieder zu 3.) sind außerhalb von Geschäftsordnungsangelegenheiten nicht stimmberechtigt. Zu 3 Abs. 3) hier: Wahl der/s stellvertretenden Vorsitzenden, besteht Stimmrecht. (3) Die Mitglieder zu Abs. 2 Nr. 1 werden vom/von dem/der Bezirksbürgermeister/in für die Dauer der Wahlperiode der BVV berufen. Mindestens 50% der Mitglieder müssen einen Migrationshintergrund i. S. von 3 Partizipations- und Integrationsgesetz (PartIntG) haben. Die Mitglieder können durch Beschluss des Bezirksamtes nach Anhörung des Beirates aus wichtigem Grund vor Ablauf der Wahlperiode abberufen werden. Ein wichtiger Grund liegt u.a. vor, wenn ein Sitz nach dreimaligen unentschuldigten Fehlen in einer ordentlichen Beiratssitzung wiederholt unbesetzt bleibt. Scheidet ein Mitglied von sich aus vorzeitig aus, kann nach Satz 1 ein neues Mitglied berufen werden. (4) Die Mitglieder des Beirates sollen die Querschnittsthemen - Integration und Migration - Integrationspolitik - Interkulturalität - Antidiskriminierung im Bezirk repräsentieren. (5) Die Berufenen Mitglieder benennen eine/n Vertreter/in 3 Arbeitsweise (1) Der Beirat tagt mindestens drei Mal im Jahr. Die Sitzungstermine werden grundsätzlich für das gesamte Kalenderjahr im Voraus festgelegt. (2) Vorsitzende/r des Beirates ist der/die Bezirksbürgermeister/in; das Büro des/der Integrationsbeauftragten übernimmt die Geschäftsführung und das Protokoll. (3) Ein/e stellvertretende/r Vorsitzende/r wird vom Beirat aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder gewählt. (4) Der Beirat wird von der/vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von der Stellvertretung, einberufen. (5) Die Einladung und Protokoll ist spätestens 10 Tage vor Sitzungsbeginn den Mitgliedern zuzusenden oder in anderer geeigneter Weise bekannt zu machen. Der Einladung ist die vorläufige Tagesordnung beizufügen. Der Beirat ist unverzüglich einzuberufen, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Beiratsmitglieder dies verlangt. (6) Der Beirat tagt öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das öffentliche Wohl oder berechtigte Ansprüche Einzelner dem entgegen stehen. Über die Nichtöffentlichkeit der Sitzung oder einzelner Sitzungspunkte entscheiden die stimmberechtigten Mitglieder mit einfacher Stimmmehrheit. (7) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. 3

4 (8) Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Beiratsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. 4 Änderung der Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung kann, nach vorheriger Aufnahme in die Tagesordnung, auf Beschluss des Beirates mit 2/3 Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder verändert oder neu gefasst werden. 5 Schlussbestimmung Die Geschäftsordnung wurde auf der Sitzung des Beirates am beschlossen und tritt damit in Kraft. Berlin, den Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Naumann Bezirksbürgermeister Behandelte Tagesordnungspunkte in der 5. Sitzung am 03. Februar Es wird kurz über die Begegnung mit dem Integrationsrat in Minden ( ) berichtet. - Das Thema, Schulbesuch von Flüchtlingskindern und EU-Zuzügen, besonders aus Osteuropa mit der Schulaufsichtsbehörde erörtert. Behandelte Tagesordnungspunkte in der 6. Sitzung am 24. März Kurzer Jahresbericht 2013 des Migrationsbeirates wurde behandelt. - Die Geschäftsordnung des Migrationsbeirates ergänzt. - Ablaufprogramm des Besuchs vom Interkulturellen Rat aus Minden wurde besprochen. Behandelte Tagesordnungspunkte in der 7. Sitzung am 25. April Besuchsprogramm vom wurde vom Beirat als 7. Sitzung verabschiedet (Anlage: Ablaufprogramm)... Besuch des Interkulturellen Rates aus Minden Besucherprogramm 4

5 11:15 Uhr (Gleis 12) IC 2243 Ankunft der Gäste auf dem Hauptbahnhof Einschecken im Hotel ibis, Brandenburgische Str. 11, Berlin 14:30 Uhr Abfahrt zum Mehrgenerationenhaus DIVAN e.v. Nehringstr. 26, Berlin 15:00 Uhr Begrüßung der Gäste durch den Bezirksbürgermeister Herrn Naumann und BVV Vorsteherin Frau Stückler Vorstellung des Mehrgenerationenhauses durch Frau Caner 15:30 Uhr Austausch der Gremien Integrationsrat Minden mit Bürgermeister Herrn Buhre Migrationsbeirat Integrationsausschuss Interreligiöser Dialog 17:30 Uhr Multikulturelles Jugend Integrationszentrum e.v. Kaiser Friedrich -Str. 34, Berlin 19:00 Uhr Die Gruppe geht zum gemeinsamen Abendessen: Gül- Restaurant Krumme Str.55, Berlin :30 Uhr Treffen vor dem Hotel 10:00 Uhr Flüchtlingsheim Kaiserdamm 3, Berlin 11:00 Uhr Faires Frühstück Kläre -Bloch Platz 12:15 Uhr Bahnhofsmission Zoologischer Garten - Tag der offenen Tür.. Behandelte Tagesordnungspunkte in der 8. Sitzung am 28. August Die Referentin des Jobcenters Frau Dr. Gorzolka informiert die Beiratsmitglieder über die Arbeitslosigkeit und Chancen zur nachberuflichen Qualifizierung von Migranten/innen - Frau Lölhöffel informiert den Migrationsbeirat über den letzten Stand der Registerstelle Behandelte Tagesordnungspunkte in der 9. Sitzung am 03. Dezember

6 - Herr Langguth, Geschäftsführer der Abteilung Gesundheit und Soziales, informiert den Migrationsbeirat über die Angebote zur Integration von Senior/innen mit Migrationshintergrund - Informationenaustausch zur Vorbereitung eines Treffens unter den Migrationsbeiräten mit der Partnerstadt Mannheim - Themenvorschläge 2015 Cakmakoglu M.A. 6

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