1. Zentrale Infoveranstaltung Planung. Das Projektteam möchte Sie herzlich willkommen heißen zur Anliegerinformationsveranstaltung Dorfstraße.

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1 Das Projektteam möchte Sie herzlich willkommen heißen zur Anliegerinformationsveranstaltung Dorfstraße.

2 Agenda Vorstellung der Projektbeteiligten Grund der Erneuerung Wie ist der Projektablauf? Vorstellung der Planungen Informationen zu Beiträgen (KAG) Fragen und Anregungen / Meinungsaustausch vor Planunterlagen

3 Projektbeteiligte Benjamin Köttendorf, Bauassessor Abteilungsleiter Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung Telefon: Robert Petrás, Dipl.-Ing. Verkehrsingenieur Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung Telefon:

4 Projektbeteiligte Daniela Fiege, Dipl.-Ing. (FH) Vorstand SAL Telefon: Matthias Krölls, Dipl.-Ing. (FH) Sachgebietsleiter Grundstücksentwässerung SAL Telefon:

5 Projektbeteiligte Ralf Wenning, Dipl.-Ing. Abteilungsleiter - Netze Erdgas/Trinkwasser/Wärme Telefon: r.wenning@swl24.de

6 Projektbeteiligte Straßenbau: Kathrin Terlau, Dipl.-Ing. Thomas & Bökamp Ingenieurgesellschaft mbh Kanalbau: Franz-Heiner Sonnek, Dipl.-Ing. Ingenieurbüro Sowa, Lippstadt / Lünen

7 Erneuerungsgrund Warum muss die Dorfstraße erneuert werden? Straßenzustand ist in einem schlechten Zustand (Zustandserfassung mit Zuständen 3 bis 4, Bodenuntersuchung mit Bericht vom , weitere Zustandserfassungen und Bodenuntersuchungen im Auftrag der Abteilung Straßenbau) Straßenbaulastträger (Kommune) hat die gesetzliche Aufgabe, die Straßen um- und auszubauen, zu erweitern oder sonst zu verbessern sowie zu unterhalten wirtschaftlicher, Straße und Kanal gemeinsam zu erneuern alternativ: Straße ist in einigen Jahren zu sanieren, Kosten können nicht zwischen SAL und Stadt/Anliegern aufgeteilt werden Politischer Grundsatzbeschluss am zur Erneuerung der Dorfstraße

8 Bodenuntersuchung aktueller Aufbau (durch Rammsondierungen bestimmt) Material Aufbauhöhe (cm) Asphalt 2-3 Kiesgemisch geplanter Aufbau Material Aufbauhöhe (cm) Asphaltdecke 3 Asphaltbinder 5 Asphalttragschicht 10 Schottertragschicht 42 Gesamtaufbau max. 45 cm Gesamtaufbau 60 cm

9 Projektzeitenplan

10 Kanalplanung Bestand

11 Kanalplanung Planung

12 Entfall von Kleinkläranlagen Kanalplanung

13 Kanalplanung Informationen Die Entwässerungsanlage wurde erstellt Altmaterial: Beton Die neue Mischwasserkanalisation wird in einer Tiefe von bis zu 3,00 m in offener Bauweise verlegt über eine Länge von ca. 780 m Die Dimensionen der neuen Entwässerungsleitungen betragen DN 300 DN 900 Neumaterial: Beton mit Kunststoff (PE)-Auskleidung Die Baukosten werden über die Entwässerungsgebühren finanziert!

14 Kanalplanung

15 Kanalplanung

16 Grenze Anschlussleitungen Kanalplanung privat öffentlich

17 Kanalplanung Informationen Anschlussleitungen sind privat TV Befahrung wird durchgeführt Auswertung durch SAL Information über den Zustand der Leitungen Hilfestellung bei Reparatur oder Neubau Anfallende Kosten sind durch den Eigentümer zu bezahlen!

18 Fließwegekarte Kanalplanung

19 Fließwegekarte Kanalplanung

20 Kanalplanung Informationen zum eigenen Grundstück Überflutungsschutz Rückstausicherung Beratung Ansprechpartner: Herr Grothusmann Grundstücksentwässerung Telefon:

21 Versorgungsplanung Umfang der Arbeiten Erneuerung von ca. 520 m Trinkwasserleitung (Wehrenboldstr. bis Im Brok) Erneuerung von 5 Trinkwasseranschlüssen: (Dorfstraße 76, 80, 100, 111, 127) Erneuerung von ca. 40 m ND-Erdgasleitung (Wehrenboldstr. bis Weidenkamp)

22 Versorgungsplanung

23 Versorgungsplanung

24 Straßenplanung Bestandssituation Bedürfnisse Anwohner, Schulkinder, Bus- und Radverkehr, tlw. Durchgangsverkehr, Parken mangelhafte Gehwege (nicht durchgängig nutzbar und Engstellen) Fahrbahn ohne ausgewiesene Parkstände, T30-Zone

25 Straßenplanung Straßenraumgestaltung westlicher Abschnitt auf Begegnung mit Bus ausgelegt (ähnlich Bestand) östlicher Abschnitt mit verkehrsberuhigender Gestaltung (kurzen Engstellen mit Parken-Baum-Paketen) gleichzeitig auch hier durchgängige und besser nutzbare Gehwege (Schulweg) insgesamt Bedürfnisse Anwohner, Schulkinder und sicherer Verkehr im Vordergrund Durchgangsverkehr wird möglichst vermieden vollständige Straßenausstattung (Aufbau, Pflaster und Asphalt, Barrierefreiheit, Beleuchtung)

26 Straßenplanung

27 Straßenplanung

28 KAG Grundlegende Informationen zum Straßenausbaubeitrag heute: Allgemeines zum Berechnungsverfahren während 2. Bürgerinformation vor Baubeginn: grundstücksscharfe Auskünfte Wer ist zuständig für die Beitragserhebung? Ansprechpartner: Der Bürgermeister Abteilung Straßenbau Willy-Brandt-Platz Lünen

29 KAG Was ist die Rechtliche Grundlage? 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) Satzung der über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen Wann muss gezahlt werden? Sobald eine Straße oder eine Teileinrichtung hergestellt, erneuert oder verbessert wird. Straßenunterhaltung ist beitragsfrei. Wer ist beitragspflichtig? Alle von der Maßnahme bevorteilten Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigen oder Wohnungseigentümer sind beitragspflichtig. Mieter und Pächter sind nicht beitragspflichtig.

30 KAG Welche Kosten sind zu tragen? Alle im Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehenden Kosten wie Grunderwerb, Planungs-, Herstellungs- und Entsorgungskosten (beitragsfähiger Aufwand). Alle Kosten umfassen die Material- und Lohnkosten sowie die Mehrwertsteuer. Gesamtkosten Maßnahme nicht beitragsfähigen Kosten (Beschilderung, Kanalbau, Versorgungsleitungen) Beitragsfähige Aufwand Gemeindeteil Anliegerteil (umlagefähigen Aufwand)

31 Seitenraum Kanaltrasse Fahrbahn Seitenraum KAG Minderung beitragsfähiger Aufwand (Beispiel): Kanaltrasse wird in Abzug gebracht Lageansicht 2,10 m

32 KAG Was trägt die Stadt für Kosten? Die Stadt trägt alle nicht beitragsfähigen Kosten und einen Anteil am beitragsfähigen Aufwand für die Vorteile der Allgemeinheit (Gemeindeanteil). Die Aufteilung zwischen Gemeindeteil und Anliegerteil ergibt sich aus der Einstufung der Straße in einen bestimmten Straßentyp: Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Hauptgeschäftsstraßen je intensiver eine Straße durch die Allgemeinheit genutzt wird, desto höher ist der Gemeindeanteil Die Dorfstraße ist eine Haupterschließungsstraße.

33 KAG Aufteilung bei Haupterschließungsstraßen:

34 KAG Wie wird der Anliegeranteil (umlagefähige Aufwand) zwischen den Anliegern aufgeteilt? Der umlagefähige Aufwand wird unter den einzelnen bevorteilten Eigentümern aufgeteilt Als Maßstab dient die Grundstücksfläche Grundsätzlich gilt: je größer ein Grundstück, desto größer der Anteil am umlagefähigen Aufwand Zuschläge auf die Grundstücksfläche werden für Art und Maß der Nutzung erhoben (Grundlage ist der B-Plan; ansonsten die tatsächliche Bebauung) Art: Wohnen, Gewerbe Maß: Anzahl Vollgeschosse Grundstücksgröße x Zuschlag = vervielfachte Grundstücksfläche Gemeindeeigene Grundstücke wie z.b. Schulgebäude nehmen ebenfalls an der Verteilung teil.

35 KAG Beispielrechnung: Gesucht: Beitragssatz pro Quadratmeter ( /m²) Ergibt sich aus dem Verhältnis des umlagefähigen Aufwand mit der vervielfältigten Grundstücksgröße umlagefähiger Aufwand : vervielfachte Grundstücksfläche = Beitragssatz

36 KAG Beispielrechnung : Kanalbau bereits in Abzug gebracht! 1. Berechnung umlagefähiger Aufwand: Beitragsfähiger Aufwand: Anliegeranteil Kosten Fahrbahn: Anliegeranteil (50 %) Kosten Gehweg: Anliegeranteil (65 %) Kosten Parkstände: Anliegeranteil (65 %) Kosten Beleuchtung: Anliegeranteil (65 %) Kosten Grünanlagen: Anliegeranteil (65 %) Anliegeranteil bzw. umlagefähiger Aufwand =

37 KAG Beispielrechnung : 2. Berechnung vervielfachte Grundstücksfläche: Wohnen Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss multipliziert mit 1,0 Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen multipliziert mit 1,3 Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen multipliziert mit 1,5 Bebaubarkeit mit vier/fünf Vollgeschossen multipliziert mit 1,6 Bebaubarkeit mit sechs oder mehr Vollgeschossen multipliziert mit 1,7 Gewerbliche Nutzung Erhöhung des Vervielfachtes um 0,5

38 KAG Beispielrechnung : 2. Berechnung vervielfachte Grundstücksfläche: Summe vervielfachte Grundstücksfläche: m² Grundstück A: 600 m² x 1,3 (zwei Vollgeschosse) 780 m² Grundstück B: 500 m² x 1,5 (drei Vollgeschosse) 750 m² Grundstück C: 450 m² x 1,0 (ein Vollgeschoss) 450 m² Grundstück D: 2500 m² x (1,3+0,5) (zwei Vollgeschosse und Zuschlag Gewerbe) m²......

39 KAG Beispielrechnung : 3. Berechnung Beitragssatz pro Quadratmeter ( /m²): umlagefähiger Aufwand : vervielfachte Grundstücksfläche = Beitragssatz : m² = 8,11 /m²

40 KAG Beispielrechnung : 4. Berechnung Ausbaubeitrag für Grundstück A: Grundstücksgröße x Vervielfältiger x Beitragssatz = Ausbaubeitrag 600 m² x 1,3 x 8,11 = 6325,80

41 KAG Wann muss der Beitrag gezahlt werden? Nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Zahlung der Schlussrechnung werden die Beitragsbescheide gefertigt und den Eigentümern/Erbbauberechtigten/Wohnungseigentümern zugesandt. Der Beitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.

42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Gerne können Sie uns Ihre Meinung zur Baumaßnahme per oder Post zukommen lassen!

43 Bestand

44 Bestand

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