Satzung. KWA Contracting AG.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung. KWA Contracting AG."

Transkript

1 Satzung Firma, Sitz 1 (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: KWA Contracting AG. (2) Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart. Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr 2 (1) Die Gesellschaft beginnt mit ihrer Eintragung im Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. (2) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Gegenstand des Unternehmens 3 (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und die Errichtung von Contractingprojekten auf dem Energiesektor. (2) Zur energetischen Nutzung von Biomasse deckt das Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette ab und wird in folgenden Bereichen tätig: Brennstoffbeschaffung und -logistik, Projektierung von Anlagen zur Brennstoffherstellung und zur Gewinnung von thermischer und elektrischer Energie aus Biomasse sowie die Errichtung und der Betrieb dieser Anlagen. V:\01 KWA AG\SATZUNG_AG\2014\Satzung-Stand Juli 2014.docx

2 - 2 - (3) Außer mit Biomasse befasst sich das Unternehmen auch mit anderen Energien sowie mit Technologien zur Energieeinsparung. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Sie kann zu diesem Zwecke auch andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen pachten, vertreten, leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Die Gesellschaft kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. Grundkapital und Aktien 4 (1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt ,00 (i. W.: Euro sechs Millionen vierhundertneunundneunzigtausendzehn. (2) Das Grundkapital ist eingeteilt in Namensaktien im Nennbetrag von je 10,00. (3) Der Vorstand ist für die Dauer von 5 Jahren vom Tag der Eintragung der Satzungsänderung über die Schaffung dieses genehmigten Kapitals im Handelsregister an ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu neue, auf den Namen lautende Aktien im Nennbetrag von 10,00 gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit dies zum Ausgleich von freien Spitzenbeträgen erforderlich ist.

3 - 3 - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Werden nicht alle im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden neuen Aktien von den Bezugsberechtigten gezeichnet, ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates berechtigt, die nicht gezeichneten Aktien den Mitarbeitern zur Zeichnung zu den gleichen Bedingungen wie den Bezugsberechtigten anzubieten. Werden hierbei nicht sämtliche Aktien gezeichnet, ist der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die nicht gezeichneten Aktien den Aktionären zur Zeichnung anzubieten. Der Vorstand ist hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Werden auch dabei nicht sämtliche zur Zeichnung zur Verfügung stehende Aktien gezeichnet, ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, diese Aktien Dritten zur Zeichnung anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Namensaktien 5 (1) Die Aktien werden als Namensaktien ausgegeben. (2) Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gesellschaft stellt für jeden Aktionär eine Urkunde über sämtliche von ihm gehaltenen Aktien aus. Begehrt ein Aktionär die Ausstellung von Einzelurkunden über jeweils eine bestimmte Anzahl von Aktien oder über jede einzelne von ihm gehaltene Aktie, hat er die dadurch der Gesellschaft entstehenden Kosten zu tragen.

4 - 4 - (3) Form und Inhalt der Aktienurkunden legt der Vorstand fest. (4) Bei einer Kapitalerhöhung kann die Gewinnbeteiligung abweichend von 60 AktG geregelt werden. Einziehung von Aktien 6 (1) Die Einziehung von Aktien durch die Gesellschaft ist nach Maßgabe des 237 AktG zulässig. (2) Die Zwangseinziehung von Aktien ist der Gesellschaft gestattet, wenn a) über das Vermögen des betroffenen Aktionärs das Insolvenzverfahren rechtskräftig eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens rechtskräftig mangels Masse abgelehnt ist oder der Aktionär gem. 807 ZPO die Richtigkeit seines Vermögensverzeichnisses an Eides Statt zu versichern hat; b) die Aktien ganz oder teilweise von einem Gläubiger des betroffenen Aktionärs gepfändet werden oder in sonstiger Weise in diese vollstreckt wird und die Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von drei Monaten, spätestens jedoch bis zur Verwertung der Aktien aufgehoben wird; eine Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahme nach Ablauf der Frist von drei Monaten lässt die Zulässigkeit der Einziehung unberührt; c) sich ein Aktionär eines so schweren Verstoßes gegen seine Aktionärspflichten schuldig gemacht hat, dass den übrigen Aktionären die Fortsetzung der Gesellschaft mit ihm nicht mehr zuzumuten ist. Über die Einziehung entscheidet die Hauptversammlung. (3) Dem von der Einziehung betroffenen Aktionär steht ein Entgelt in Höhe des Nennbetrags der eingezogenen Aktien zu.

5 - 5 - (4) Die Festsetzung der Einziehungsbedingungen bleibt im Übrigen der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung überlassen. Vorstand und Vertretung 7 (1) Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstandes. Er kann einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. (2) Die Führung der Geschäfte durch den Vorstand wird durch eine vom Vorstand zu beschließende Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf, festgelegt. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, ist die Geschäftsordnung einstimmig zu beschließen. (3) Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, wenn das Gesetz oder diese Satzung nicht zwingend eine höhere Mehrheit vorschreiben. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden, im Fall seiner Verhinderung die des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, den Ausschlag. (4) Besteht der Vorstand aus einer Person, so vertritt diese die Gesellschaft allein. Bei mehreren Vorstandsmitgliedern wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Mitglied des Vorstandes zusammen mit einem Prokuristen vertreten. (5) Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern die Befugnis zur Einzelvertretung einräumen und Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB erteilen, soweit die Vorschrift des 112 AktG nicht entgegensteht.

6 - 6 - Aufsichtsrat 8 (1) Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Die innere Ordnung regelt der Aufsichtsrat durch eine von ihm festzulegende Geschäftsordnung. (2) Der Aufsichtsrat hat alle Aufgaben und Rechte, die ihm durch das Gesetz oder die Satzung zugewiesen werden, insbesondere hat er die Geschäftsführung zu überwachen. Der Aufsichtsrat kann durch Beschluss anordnen, dass bestimmte Arten von Geschäften nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. (3) Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei ist das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen. Die Hauptversammlung kann bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen. Die Bestellung der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder kann von ihr vor Ablauf der Wahlzeit widerrufen werden. (4) Für Aufsichtsratsmitglieder können Ersatzmitglieder gewählt werden, die in einer bei der Wahl festgelegten Reihenfolge an die Stelle vorzeitig ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder treten. Das Ersatzmitglied tritt für die Dauer der restlichen Amtszeit des ausscheidenden ordentlichen Mitglieds an dessen Stelle. (5) Mitglieder und Ersatzmitglieder des Aufsichtsrates können ihr Amt durch schriftliche Erklärung an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder den Vorstand mit einer Frist von vier Wochen niederlegen.

7 - 7 - (6) Der Aufsichtsrat wählt im unmittelbaren Anschluss an seine Wahl durch die Hauptversammlung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Ihre Amtzeit richtet sich, soweit bei der Wahl nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt wird, nach der Dauer ihres Aufsichtsratsmandats. Einer besonderen Einladung zur ersten Aufsichtsratssitzung bedarf es nicht. Scheiden der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vorzeitig aus dem Amt, hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen. (7) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, wenn das Gesetz oder diese Satzung nicht zwingend eine höhere Mehrheit vorschreiben. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden oder, falls der Vorsitzende nicht teilnimmt, die Stimme des Stellvertreters den Ausschlag. Der Vorsitzende ist ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrates die zur Durchführung der Beschlüsse erforderlichen Erklärungen abzugeben und Erklärungen an den Aufsichtsrat in Empfang zu nehmen. (8) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. (9) Zu den Sitzungen des Aufsichtsrats sind die Mitglieder vom Vorsitzenden, ersatzweise durch seinen Stellvertreter, mündlich, fernmündlich, schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch mindestens eine Woche vorher zu laden. Schriftliche, telegrafische oder fernmündliche Beschlussfassung des Aufsichtsrates ist zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht. (10) Über die Beschlüsse und Sitzungen des Aufsichtsrats ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

8 - 8 - (11) Der Vorsitzende und - bei Verhinderung des Vorsitzenden - der Stellvertreter sind ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrats die zur Durchführung der Beschlüsse des Aufsichtsrats erforderlichen Willenserklärungen abzugeben. Nur der Vorsitzende und - im Fall seiner Verhinderung - der Stellvertreter sind befugt, Erklärungen für den Aufsichtsrat entgegenzunehmen. (12) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung, deren Höhe die Hauptversammlung festsetzt. Die Vergütung erhöht sich für den Vorsitzenden auf das Eineinhalbfache. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung. Der Aufsichtsrat ist zu Änderungen der Satzung befugt, soweit sie nur deren Fassung betreffen. Hauptversammlung 9 (1) Die Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft statt. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand durch Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern oder durch eingeschriebenen Brief an die einzelnen Aktionäre. Die Hauptversammlung kann Beschlüsse ohne eine förmliche Einberufung fassen, wenn die Aktionäre einzeln erschienen oder vertreten sind und kein Aktionär dieser Vorgehensweise widerspricht.

9 - 9 - (2) Zur Teilnahme und Abstimmung sind die Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft verzeichnet sind. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt. Aktionäre können sich in der Hauptversammlung mittels schriftlicher Vollmacht nur durch andere Aktionäre oder ihren Ehegatten vertreten lassen. (3) Den Vorsitz in Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates, im Falle der Verhinderung sein Stellvertreter, im Falle von dessen Verhinderung ein von der Hauptversammlung gewählter Versammlungsleiter. Der Vorsitzende bestimmt die Reihenfolge der Abhandlung der Tagesordnung sowie die Art und Reihenfolge der Abstimmungen. (4)a) Das Stimmrecht wird nach Aktiennennbeträgen ausgeübt. Je 10,00 Nennbetrag der Aktien gewähren eine Stimme. b) Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz oder diese Satzung eine höhere Mehrheit vorschreiben. Soweit das Gesetz oder diese Satzung eine Mehrheit des Grundkapitals verlangt, erfolgt die Abstimmung mit einfacher Kapitalmehrheit, soweit nicht zwingend gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. c) Abweichend von 9 Ziffer 4 lit. b) genügt bei Beschlüssen der Hauptversammlung über Kapitalerhöhungen, sofern nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt, als Stimmenmehrheit die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen und als Kapitalmehrheit die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. (5) Im Fall der Stimmengleichheit gilt, ausgenommen bei Wahlen, ein Antrag als abgelehnt. (6) Sofern bei Wahlen im ersten Wahlgang die einfache Stimmenmehrheit nicht erreicht wird, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die die höchsten

10 Stimmzahlen erhalten haben. Bei gleicher Stimmzahl im zweiten Wahlgang entscheidet das Los. (7) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist. Fehlt es daran, so ist innerhalb von zwei Monaten eine neue Versammlung mit gleicher Tagesordnung abzuhalten, die immer beschlussfähig ist. Jahresabschluss, Ergebnisverwendung 10 (1) Der Jahresabschluss ist vom Vorstand gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Fristen zu erstellen und dem Abschlussprüfer vorzulegen. (2) Der Jahresabschluss mit Anlagen, Lagebericht und Prüfungsbericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorzulegen. Billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, so ist dieser festgestellt, sofern nicht Vorstand und Aufsichtsrat beschließen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen. (3) Über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt die Hauptversammlung. Verschiedenes 11 (1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Gesellschaft und ihrer Organe mit ihren Aktionären aus, oder im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsverhältnis ist der Sitz der Gesellschaft, soweit nicht zwingende, gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. (2) Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.

11 (3) Die Kosten der Gesellschaftsgründung (Rechts- und Steuerberatung, Notar, Handelsregister, Veröffentlichungen) trägt die Gesellschaft bis zur Höhe von 5.000,00. (4) Soweit in gegenwärtiger Satzung nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Aktiengesetzes. (5) Die eventuelle Ungültigkeit einer Bestimmung der gegenwärtigen Satzung hat nicht die Unwirksamkeit aller übrigen Satzungsbestimmungen zur Folge. Vielmehr ist in einem solchen Falle die ungültige Bestimmung durch Satzungsänderung in der Weise zu ergänzen, dass nach Möglichkeit derselbe wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Bescheinigung gem. 181 AktG Gem. 181 Abs. 1 Satz 2 AktG bescheinige ich, dass die geänderten Bestimmungen der vorstehenden Satzung der Aktiengesellschaft KWA Contracting AG mit dem Beschluss der Hauptversammlung über die Änderung der Satzung vom (Ur. Nr. 415/2014 des Notars Markus Esper in Stuttgart) übereinstimmen und dass die unverändert gebliebenen Bestimmungen der Satzung mit dem zuletzt zum Handelsregister eingereichten vollständigen Wortlaut der Satzung übereinstimmen. Stuttgart, den 18. Juli 2014 Notar -Esper-

Satzung. der. Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf

Satzung. der. Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf Satzung der Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf Stand: Juli 2012 Titel I Gründung, Zweck und Dauer der Gesellschaft 1 Die unter der Firma: Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft bestehende Aktiengesellschaft

Mehr

A n l a g e. zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom , URNr /2001 P

A n l a g e. zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom , URNr /2001 P A n l a g e zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom 29.06.2001, URNr. 1116 /2001 P S a t z u n g der "Hof am Weiher AG" mit dem Sitz in Albessen Dieser Auszug aus der Satzung enthält nicht

Mehr

Ausfertigungsdatum: Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am

Ausfertigungsdatum: Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am Satzung Ausfertigungsdatum: 22.06.2018 Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am 22.06.2018 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Reichel AG (2) Die Gesellschaft

Mehr

Aktiengesellschaft Essen

Aktiengesellschaft Essen Aktiengesellschaft Essen S A T Z U N G FASSUNG VOM 11. Mai 2016 Titel I. Allgemeine Bestimmungen 1 Die unter der Firma "National-Bank Aktiengesellschaft" bestehende Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in

Mehr

Satzung der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft beschlossen auf der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014

Satzung der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft beschlossen auf der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014 Satzung der beschlossen auf der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014 (1) Die Firma der Gesellschaft lautet (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Bremen. I. Allgemeine Bestimmungen 1 SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft.

Mehr

Satzung. der. Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf

Satzung. der. Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf Satzung der Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf Stand: 11. April 2018 Titel I Gründung, Zweck und Dauer der Gesellschaft 1 Die unter der Firma: Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft bestehende Aktiengesellschaft

Mehr

Golfanlagen Ortenau AG

Golfanlagen Ortenau AG Satzung Golfanlagen Ortenau AG (Stand 01.07.2012) I. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Die Gesellschaft führt die Firma 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr Golfanlagen Ortenau AG 1.2. Sie hat ihren Sitz in 77767

Mehr

S A T Z U N G. der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck

S A T Z U N G. der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck S A T Z U N G der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck 1 Die Aktiengesellschaft führt die Firma Sie hat ihren Sitz in Einbeck. Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft. 2 Zweck der Gesellschaft ist

Mehr

Satzung in der von der Hauptversammlung am 4. April 2016 beschlossenen Fassung

Satzung in der von der Hauptversammlung am 4. April 2016 beschlossenen Fassung Satzung in der von der Hauptversammlung am 4. April 2016 beschlossenen Fassung ERGO Group AG Hauptverwaltung: Victoriaplatz 2, 40198 Düsseldorf Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 (1) Die Gesellschaft

Mehr

Satzung. der MEDIVERBUND AG

Satzung. der MEDIVERBUND AG Satzung der MEDIVERBUND AG Satzung MEDIVERBUND AG Stand 10.05.2016 Seite 2 I. Allgemeine Vorschriften 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet MEDIVERBUND AG. (2) Sie hat ihren

Mehr

Dr. Dirk Solveen Notar Bonn, Münsterstraße 20 Cassius-Bastei

Dr. Dirk Solveen Notar Bonn, Münsterstraße 20 Cassius-Bastei SolarWorld Satzung 18.02.2014 Dr. Dirk Solveen Notar 53111 Bonn, Münsterstraße 20 Cassius-Bastei - 2 - S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr

Mehr

S A T Z U N G. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr

S A T Z U N G. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1 S A T Z U N G I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma Reederei Herbert Ekkenga Aktiengesellschaft Passagierschiffahrt (2) Sie hat ihren Sitz

Mehr

Satzung. der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn

Satzung. der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn Satzung der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn Stand: August 2012 I. Allgemeines 1 Firma und Sitz Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. Sie führt die Firma Norddeutsche Steingut

Mehr

S A T Z U N G der. Blitz.. - AG. 3. Geschäftsjahr

S A T Z U N G der. Blitz.. - AG. 3. Geschäftsjahr S A T Z U N G der Blitz.. - AG 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Blitz.. - AG 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in... 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste

Mehr

Bescheinigung gemäß 181 Abs. 1 Satz 2 AktG

Bescheinigung gemäß 181 Abs. 1 Satz 2 AktG Bescheinigung gemäß 181 Abs. 1 Satz 2 AktG Ich bestätige hiermit, dass die in der nachstehenden Satzung geänderten Bestimmungen mit dem in meiner Urkunde Nr. 71/2009 gefassten Beschluss über die Änderung

Mehr

Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG

Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Westdeutsche ImmobilienBank AG (2) Der Sitz der Gesellschaft

Mehr

SATZUNG I. Die Gesellschaft führt die Firma VOLKSWOHL-BUND SACHVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT. II. Sie hat ihren Sitz in Dortmund.

SATZUNG I. Die Gesellschaft führt die Firma VOLKSWOHL-BUND SACHVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT. II. Sie hat ihren Sitz in Dortmund. S A C H V E R S I C H E R U N G A G 1 I. Die Gesellschaft führt die Firma VOLKSWOHL-BUND SACHVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT II. Sie hat ihren Sitz in Dortmund. 2 I. Gegenstand des Unternehmens ist der

Mehr

Satzung. der EASY SOFTWARE AG. Abschnitt l Allgemeine Bestimmungen

Satzung. der EASY SOFTWARE AG. Abschnitt l Allgemeine Bestimmungen Satzung der EASY SOFTWARE AG Abschnitt l Allgemeine Bestimmungen 1 - Firma Die Gesellschaft führt die Firma EASY SOFTWARE AG. 2 Sitz Sie hat ihren Sitz in Mülheim a. d. Ruhr. 3 - Gegenstand des Unternehmens

Mehr

Satzung. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand des Unternehmens

Satzung. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand des Unternehmens Satzung 1. Die Gesellschaft führt die Firma 2. Sie hat Ihren Sitz in Halle/Saale. 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand

Mehr

S A T Z U N G. der. Schumag Aktiengesellschaft. Aachen

S A T Z U N G. der. Schumag Aktiengesellschaft. Aachen S A T Z U N G der Schumag Aktiengesellschaft Aachen Stand 30. April 2015 I. Allgemeine Bestimmungen 1 (1) Die Gesellschaft führt die Firma Schumag Aktiengesellschaft. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz

Mehr

Stand dzhyp.de

Stand dzhyp.de SATZUNG DER Stand 27.07.2018 dzhyp.de 02 Satzung SATZUNG DER 1. Die Firma der Gesellschaft lautet I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr AG. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg

Mehr

Satzung der ABO Wind AG

Satzung der ABO Wind AG Satzung der ABO Wind AG I. Allgemeine Bestimmungen, Firma, Zweck, Grundkapital 1 Firma, Sitz (1) Firma Die Gesellschaft führt die Firma ABO Wind Aktiengesellschaft. (2) Sitz Sitz der Gesellschaft ist Wiesbaden

Mehr

SATZUNG DER ROBIN GREEN AG IN DER FASSUNG VOM A. Allgemeine Bestimmungen

SATZUNG DER ROBIN GREEN AG IN DER FASSUNG VOM A. Allgemeine Bestimmungen SATZUNG DER ROBIN GREEN AG IN DER FASSUNG VOM 28.03.2018 A. Allgemeine Bestimmungen 1. Firma und Sitz der Gesellschaft 1.1 Die Gesellschaft führt die Firma Robin Green AG. 1.2 Sitz der Gesellschaft ist

Mehr

Satzung der Deutsche EuroShop AG, Hamburg

Satzung der Deutsche EuroShop AG, Hamburg Satzung der Deutsche EuroShop AG, Hamburg I. Allgemeine Bestimmungen 1 1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma Deutsche EuroShop AG. 2) Sie hat ihren Sitz in Hamburg. 3) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft

Mehr

S A T Z U N G. der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck

S A T Z U N G. der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck Stand: 22.06.2016 S A T Z U N G der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck 1 Die Aktiengesellschaft führt die Firma Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft. Sie hat ihren Sitz in Einbeck. 2 Zweck

Mehr

* * * Satzung der Koenig & Bauer AG. Würzburg. Stand: 2. Juni 2016

* * * Satzung der Koenig & Bauer AG. Würzburg. Stand: 2. Juni 2016 * * * Satzung der Koenig & Bauer AG Würzburg Stand: 2. Juni 2016 1. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz 1.1 Die Gesellschaft führt die Firma»Koenig & Bauer AG«. 1.2 Der Sitz der Gesellschaft ist Würzburg.

Mehr

Satzung. Pro bav Pensionskasse AG

Satzung. Pro bav Pensionskasse AG Satzung Pro bav Pensionskasse AG Fassung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 05. März 2010 Letzte Änderung genehmigt durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 06. April

Mehr

SATZUNG. in der von der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 beschlossenen Fassung

SATZUNG. in der von der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 beschlossenen Fassung SATZUNG in der von der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 beschlossenen Fassung Inhalt Allgemeine Bestimmungen 001 Grundkapital und Aktien 001 Vorstand 002 Aufsichtsrat 002 Hauptversammlung 003 Jahresabschluss,

Mehr

SATZUNG der Pilkington Deutschland AG

SATZUNG der Pilkington Deutschland AG SATZUNG der Pilkington Deutschland AG 1 Firma, Sitz (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma Pilkington Deutschland AG. (2) Sie hat ihren Sitz in Gelsenkirchen. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand

Mehr

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand August 2010 I. ALLGEMEINES

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand August 2010 I. ALLGEMEINES Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft Stand August 2010 1 I. ALLGEMEINES Die Firma der Gesellschaft lautet Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Sie hat

Mehr

Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG

Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Westdeutsche ImmobilienBank AG (2) Der Sitz der Gesellschaft

Mehr

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand Dezember 2017 I. ALLGEMEINES

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand Dezember 2017 I. ALLGEMEINES Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft Stand Dezember 2017 1 I. ALLGEMEINES Die Firma der Gesellschaft lautet Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Sie hat

Mehr

Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1 ) Die Firma der Gesellschaft lautet Ventegis Capital AG. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. (3) Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung der Deutsche EuroShop AG, Hamburg

Satzung der Deutsche EuroShop AG, Hamburg Satzung der Deutsche EuroShop AG, Hamburg I. Allgemeine Bestimmungen 1 1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma Deutsche EuroShop AG. 2) Sie hat ihren Sitz in Hamburg. 3) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft

Mehr

Satzung der SCI AG (Februar 18)

Satzung der SCI AG (Februar 18) Satzung der SCI AG (Februar 18) I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma SCI AG. (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Usingen. (3) Die

Mehr

Satzung der. KEBT Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft (KEBT AG)

Satzung der. KEBT Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft (KEBT AG) Satzung der KEBT Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft (KEBT AG) vormals Kommunale Gasversorgungsbeteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft vom 22. Juli 2003

Mehr

Innovative Power Transmission. Satzung

Innovative Power Transmission. Satzung Innovative Power Transmission Satzung Stand Mai 2013 I. Allgemeines 1 Firma, Sitz (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma (2) Der Sitz ist in Augsburg. RENK Aktiengesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens

Mehr

SATZUNG SEDLMAYR GRUND UND IMMOBILIEN

SATZUNG SEDLMAYR GRUND UND IMMOBILIEN 1 SATZUNG DER SEDLMAYR GRUND UND IMMOBILIEN AKTIENGESELLSCHAFT München 2 1. Die Firma der Gesellschaft lautet I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma und Sitz SEDLMAYR GRUND UND IMMOBILIEN AKTIENGESELLSCHAFT

Mehr

Satzung. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr. Westdeutsche Immobilien Servicing AG

Satzung. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr. Westdeutsche Immobilien Servicing AG Satzung I. Allgemeine Bestimmungen (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Mainz. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr Westdeutsche Immobilien Servicing AG (3) Für den Zeitraum

Mehr

SATZUNG. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz. 2 Gegenstand des Unternehmens

SATZUNG. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz. 2 Gegenstand des Unternehmens SATZUNG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma "OVB Holding AG". (2) Sitz der Gesellschaft ist Köln. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens

Mehr

SATZUNG der ATOSS Software AG (nachfolgend "Gesellschaft" genannt) 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr. ATOSS Software AG

SATZUNG der ATOSS Software AG (nachfolgend Gesellschaft genannt) 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr. ATOSS Software AG SATZUNG der ATOSS Software AG (nachfolgend "Gesellschaft" genannt) 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma ATOSS Software AG (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München.

Mehr

Satzung. der. ecotel communication ag

Satzung. der. ecotel communication ag Satzung der ecotel communication ag - 2 - S a t z u n g der e c o t e l c o m m u n i c a t i o n a g I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft

Mehr

Satzung der DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT mit dem Sitz in Augsburg

Satzung der DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT mit dem Sitz in Augsburg Satzung der DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT mit dem Sitz in Augsburg I. Allgemeine Bestimmungen 1 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma 2. Sie hat ihren Sitz in Augsburg. Dierig Holding Aktiengesellschaft.

Mehr

Satzung. der Bertelsmann Management SE in Gütersloh. in der Fassung vom 03. November Firma und Sitz. Bertelsmann Management SE.

Satzung. der Bertelsmann Management SE in Gütersloh. in der Fassung vom 03. November Firma und Sitz. Bertelsmann Management SE. Satzung der Bertelsmann Management SE in Gütersloh in der Fassung vom 03. November 2016 1 Firma und Sitz Die Europäische Gesellschaft führt die Firma Sitz der Gesellschaft ist Gütersloh. Bertelsmann Management

Mehr

SATZUNG der B.M.P. Pharma Trading AG. Firma und Sitz. B.M.P. Pharma Trading AG. 2 Gegenstand des Unternehmens

SATZUNG der B.M.P. Pharma Trading AG. Firma und Sitz. B.M.P. Pharma Trading AG. 2 Gegenstand des Unternehmens SATZUNG der B.M.P. Pharma Trading AG I. Allgemeine Bestimmungen (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: (2) Sitz der Gesellschaft ist Norderstedt. 1 Firma und Sitz B.M.P. Pharma Trading AG. 2 Gegenstand

Mehr

Satzung. I. Allgemeine Bestimmungen. Grundkapital und Aktien. III. Vorstand. 5 Höhe und Einteilung des Grundkapitals.

Satzung. I. Allgemeine Bestimmungen. Grundkapital und Aktien. III. Vorstand. 5 Höhe und Einteilung des Grundkapitals. Allfinanz einfach besser Satzung I. Allgemeine Bestimmungen II. Grundkapital und Aktien 1 Firma, Sitz (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma OVB Holding AG. 5 Höhe und Einteilung des Grundkapitals

Mehr

S A T Z U N G. der. DEUTZ Aktiengesellschaft. Köln

S A T Z U N G. der. DEUTZ Aktiengesellschaft. Köln S A T Z U N G der DEUTZ Aktiengesellschaft Köln - 2 - Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen 3 II. Grundkapital, Aktien, Schuldverschreibungen 4 III. Vorstand 7 IV. Aufsichtsrat 8 V. Hauptversammlung 13 VI.

Mehr

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Satzung der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft in der geänderten Fassung vom 21. Juli 2016 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma, Sitz und Dauer (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft.

Mehr

S A T Z U N G I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Die Firma der Gesellschaft lautet Bayerische Gewerbebau AG. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Grasbrunn.

S A T Z U N G I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Die Firma der Gesellschaft lautet Bayerische Gewerbebau AG. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Grasbrunn. S A T Z U N G I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Die Firma der Gesellschaft lautet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Grasbrunn. 2 Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung, der Erwerb sowie Vermietung

Mehr

Satzung. I. Allgemeine Bestimmungen

Satzung. I. Allgemeine Bestimmungen Die Aktiengesellschaft führt die Firma Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf. Satzung I. Allgemeine Bestimmungen 1 Effecten-Spiegel AG. Ihre Dauer ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt. 2 Gegenstand

Mehr

Satzung der Deutsche EuroShop AG, Hamburg

Satzung der Deutsche EuroShop AG, Hamburg Satzung der Deutsche EuroShop AG, Hamburg I. Allgemeine Bestimmungen 1 1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma Deutsche EuroShop AG. 2) Sie hat ihren Sitz in Hamburg. 3) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft

Mehr

Satzung. der. InTiCa Systems AG. mit Sitz in Passau

Satzung. der. InTiCa Systems AG. mit Sitz in Passau Satzung der InTiCa Systems AG mit Sitz in Passau Geschäftsadresse: Spitalhofstraße 94, 94032 Passau Stand: nach Änderungen durch Hauptversammlung vom 21.07.2017 (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Abschnitt

Mehr

SATZUNG. Oberstdorfer Bergbahn AG

SATZUNG. Oberstdorfer Bergbahn AG SATZUNG der Oberstdorfer Bergbahn AG I. Allgemeine Bestimmungen (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Oberstdorfer Bergbahn AG. (2) Sie hat ihren Sitz in Oberstdorf. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (3)

Mehr

Satzung. der HMS Bergbau AG HRB I Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. HMS Bergbau AG. 2 Gegenstand des Unternehmens

Satzung. der HMS Bergbau AG HRB I Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. HMS Bergbau AG. 2 Gegenstand des Unternehmens Satzung der HMS Bergbau AG HRB 59190 I Allgemeine Bestimmungen (1) Die Gesellschaft führt die Firma (2) Sie hat ihren Sitz in Berlin. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr HMS Bergbau AG (3) Das Geschäftsjahr ist

Mehr

Textänderungen: unterstrichen

Textänderungen: unterstrichen 11. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Versicherungen AG vom 31. Mai 2010 - Tagesordnungspunkt 9. Beschlussvorschläge Aufsichtsrat und/oder Vorstand Anlage./1 bzw. Anlage./2 GEGENÜBERSTELLUNG der Satzungsänderungen

Mehr

S A T Z U N G STEMMER IMAGING AG

S A T Z U N G STEMMER IMAGING AG (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: S A T Z U N G I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr STEMMER IMAGING AG (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck.

Mehr

Gesellschaftsvertrag. der. START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH

Gesellschaftsvertrag. der. START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH Gesellschaftsvertrag der START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH 1 Firma, Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: START-Stiftung - ein Projekt der gemeinnützigen

Mehr

Satzung der adesso AG in Dortmund

Satzung der adesso AG in Dortmund Satzung der adesso AG in Dortmund Abschnitt I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma adesso AG. 2. Sie hat ihren Sitz in Dortmund. 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand

Mehr

Satzung der 3U Holding AG

Satzung der 3U Holding AG Satzung der 3U Holding AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: "3U Holding AG". (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Marburg. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens

Mehr

Bescheinigung nach 181 AktG. Ich bescheinige hiermit, dass im nachstehend aufgeführten Wortlaut der Satzung der

Bescheinigung nach 181 AktG. Ich bescheinige hiermit, dass im nachstehend aufgeführten Wortlaut der Satzung der I Notariat Schmiedestraße Prof. Dr. Manfred Wenckstern Dr. Stefan Tiedemann Dr. Frauke Bahnsen Schmiedestraße 2 20095 Hamburg Tel 040/374848-0 Fax 040/374848-34 hh@notariat-schmiedestrasse.de Urkundenrolle-Nummer:

Mehr

Satzung der SPARTA AG. I. Allgemeine Bestimmungen

Satzung der SPARTA AG. I. Allgemeine Bestimmungen Satzung der SPARTA AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Gesellschaft 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: "SPARTA AG". 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. 3. Das Geschäftsjahr entspricht

Mehr

Satzung der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft

Satzung der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die Firma Gesellschaft lautet DEUTSCHE GENOSSENSCHAFTS-HYPOTHEKENBANK AKTIENGESELLSCHAFT. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. 3.

Mehr

S A T Z U N G. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr

S A T Z U N G. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1 S A T Z U N G I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma Reederei Herbert Ekkenga Aktiengesellschaft Passagierschiffahrt (2) Sie hat ihren Sitz

Mehr

Vollständige, sämtliche Änderungen berücksichtigende Abschrift der Satzung der Gesellschaft in Firma

Vollständige, sämtliche Änderungen berücksichtigende Abschrift der Satzung der Gesellschaft in Firma Vollständige, sämtliche Änderungen berücksichtigende Abschrift der Satzung der Gesellschaft in Firma Aktiengesellschaft DA VINCI LUXURY AG Rungestr. 9 10179 Berlin HRB Kaiserslautern 30842 WKN 518830 ISIN

Mehr

SATZUNG DER STRATEC BIOMEDICAL AG. Stand: 17. Dezember 2015

SATZUNG DER STRATEC BIOMEDICAL AG. Stand: 17. Dezember 2015 SATZUNG DER STRATEC BIOMEDICAL AG Stand: 17. Dezember 2015 I. Allgemeine Vorschriften 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1.1. Die Gesellschaft führt die Firma STRATEC Biomedical AG. 1.2. Sie hat ihren Sitz

Mehr

SATZUNG. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr. 2 Gegenstand des Unternehmens. 3 Bekanntmachungen

SATZUNG. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr. 2 Gegenstand des Unternehmens. 3 Bekanntmachungen SATZUNG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma ERWE Immobilien AG. (2) Der Sitz der Gesellschaft ist München. (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Mehr

Satzung der Software AG

Satzung der Software AG Satzung der Software AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Paragraph 1 (1) Die Aktiengesellschaft führt den Namen Software Aktiengesellschaft. (2) Ihr Sitz ist in Darmstadt. Paragraph 2 (1) Gegenstand des Unternehmens

Mehr

SATZUNG. (Fassung vom ) der. BFM Projects AG. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma und Sitz. BFM Projects AG. 2 Gegenstand des Unternehmens

SATZUNG. (Fassung vom ) der. BFM Projects AG. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma und Sitz. BFM Projects AG. 2 Gegenstand des Unternehmens SATZUNG (Fassung vom 29.08.2017) der BFM Projects AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma: BFM Projects AG (2) Sitz der Gesellschaft ist Berlin. 2 Gegenstand

Mehr

A. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz. Fielmann Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand des Unternehmens

A. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz. Fielmann Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: (2) Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. A. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz Fielmann Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens

Mehr

SATZUNG. der WASGAU Produktions & Handels AG

SATZUNG. der WASGAU Produktions & Handels AG SATZUNG der WASGAU Produktions & Handels AG Stand: 28. Juni 2010 INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Bestimmungen Seite 1 Firma und Sitz 1 2 Zweck und Gegenstand 1 + 2 3 Bekanntmachungen 2 II. Grundkapital

Mehr

1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr. (1) Die Gesellschaft führt die Firma Carl Zeiss Meditec AG.

1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr. (1) Die Gesellschaft führt die Firma Carl Zeiss Meditec AG. I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Carl Zeiss Meditec AG. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Jena. (3) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft

Mehr

S a t z u n g der curasan AG. curasan AG

S a t z u n g der curasan AG. curasan AG S a t z u n g der curasan AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: curasan AG (2) Sitz der Gesellschaft ist Kleinostheim. (3) Das Geschäftsjahr

Mehr

Gemäß 181 Abs. 1 Satz 2 AktG bescheinige ich hiermit, dass der nachstehende Wortlaut der k v Satzung der Aktiengesellschaft in Finna

Gemäß 181 Abs. 1 Satz 2 AktG bescheinige ich hiermit, dass der nachstehende Wortlaut der k v Satzung der Aktiengesellschaft in Finna Gemäß 181 Abs. 1 Satz 2 AktG bescheinige ich hiermit, dass der nachstehende Wortlaut der k v Satzung der Aktiengesellschaft in Finna x \ \ KROMI Logistik AG ^., _ mit den geänderten Bestimmungen der Satzung

Mehr

ALTANA Aktiengesellschaft S A T Z U N G

ALTANA Aktiengesellschaft S A T Z U N G ALTANA Aktiengesellschaft S A T Z U N G I. Allgemeines 1 Firma, Sitz und Dauer (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma ALTANA Aktiengesellschaft. (2) Sitz der Gesellschaft ist Wesel. (3) Die Dauer der

Mehr

Satzung der Deutsche EuroShop AG, Hamburg

Satzung der Deutsche EuroShop AG, Hamburg Satzung der Deutsche EuroShop AG, Hamburg I. Allgemeine Bestimmungen 1 1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma Deutsche EuroShop AG. 2) Sie hat ihren Sitz in Hamburg. 3) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft

Mehr

Satzung. der. IKB Deutsche Industriebank AG. Stand: September 2018

Satzung. der. IKB Deutsche Industriebank AG. Stand: September 2018 Satzung der IKB Deutsche Industriebank AG Stand: September 2018 I. Allgemeine Bestimmungen 1 (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma: IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren

Mehr

SATZUNG. der. Funkwerk AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

SATZUNG. der. Funkwerk AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 SATZUNG der Funkwerk AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma und Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Funkwerk AG. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Kölleda. 2 Gegenstand des Unternehmens 1.

Mehr

Satzung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG

Satzung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Satzung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Satzung HSBC Trinkaus & Burkhardt AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft II. Grundkapital und Aktien 4 Grundkapital (1) Die Gesellschaft

Mehr

SATZUNG DER A.S. CRÉATION TAPETEN AG (Fassung vom )

SATZUNG DER A.S. CRÉATION TAPETEN AG (Fassung vom ) SATZUNG DER A.S. CRÉATION TAPETEN AG (Fassung vom 07.05.2015) I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft unter der Firma A.S. Création Tapeten AG. (2)

Mehr

Satzung der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven Aktiengesellschaft

Satzung der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven Aktiengesellschaft Satzung der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven Aktiengesellschaft 8/3 Satzung der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven Aktiengesellschaft 1 Rechtsform, Firma und Sitz Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft.

Mehr

Satzung der Apfeltraum Aktiengesellschaft. Apfeltraum Aktiengesellschaft

Satzung der Apfeltraum Aktiengesellschaft. Apfeltraum Aktiengesellschaft Satzung der Apfeltraum Aktiengesellschaft 1 Firma und Sitz Die Firma der Gesellschaft lautet. 2~. Sie hat ihren Sitz in 15374 Müncheberg. I. Allgemeine Bestimmungen Apfeltraum Aktiengesellschaft 2 Gegenstand

Mehr

SATZUNG der WP AGW Verwaltungs AG

SATZUNG der WP AGW Verwaltungs AG SATZUNG der WP AGW Verwaltungs AG I. Allgemeine Bestimmungen 1. Firma, Sitz und Dauer 1.1. Die Firma der Aktiengesellschaft lautet WP AGW Verwaltungs AG. 1.2. Der Sitz der Gesellschaft ist MunderfingWels.

Mehr

Satzung. der. Aktiengesellschaft. Stand: Juni I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. der. Aktiengesellschaft. Stand: Juni I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr Satzung Satzung der Aktiengesellschaft Stand: Juni 2015 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Union-Bank Aktiengesellschaft. (2) Die Gesellschaft

Mehr

Satzung der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu Hamburg

Satzung der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu Hamburg Satzung der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu Hamburg Satzung der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu Hamburg in der Fassung vom 27. November 2012 Amtsgericht Hamburg HRB 1787 I. Allgemeine Bestimmungen 1

Mehr

Satzung der GRENKELEASING AG August 2014

Satzung der GRENKELEASING AG August 2014 Satzung der GRENKELEASING AG August 2014-1 - Satzung I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma GRENKELEASING AG. (2) Sie hat ihren Sitz in Baden-Baden.

Mehr

Satzung. Fassung vom 27. Juni 2013

Satzung. Fassung vom 27. Juni 2013 Satzung Fassung vom 27. Juni 2013 (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft. (2) Der Sitz der Gesellschaft ist

Mehr

Satzung der VIB Vermögen AG

Satzung der VIB Vermögen AG Satzung der VIB Vermögen AG Stand 9. Januar 2017 Satzung der VIB Vermögen AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 (1) Die Gesellschaft führt die Firma VIB Vermögen AG. (2) Sie hat den Sitz in Neuburg/Donau. (3)

Mehr

Satzung. Satzung der SCHALTBAU HOLDING AG. In der am 15. Februar 2018 beschlossenen Fassung. Amtsgericht München HRB I. Allgemeine Bestimmungen

Satzung. Satzung der SCHALTBAU HOLDING AG. In der am 15. Februar 2018 beschlossenen Fassung. Amtsgericht München HRB I. Allgemeine Bestimmungen Satzung der SCHALTBAU HOLDING AG Amtsgericht München HRB 98668 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Schaltbau Holding AG 2. Sitz der Gesellschaft ist München.

Mehr

SATZUNG DER STRATEC SE. Stand: 27. November 2018

SATZUNG DER STRATEC SE. Stand: 27. November 2018 SATZUNG DER STRATEC SE Stand: 27. November 2018 I. Allgemeine Vorschriften 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1.1. Die Gesellschaft führt die Firma STRATEC SE. 1.2. Sie hat ihren Sitz in 75217 Birkenfeld.

Mehr