Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Economics an der Universität Potsdam. Vom 11. Dezember 2013

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1 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Economics an der Universität Potsdam Vom 11. Dezember 2013 Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage der 18 Abs. 1 und 2, 21 Abs. 2 und Abs. 5 S. 2 sowie 62 Abs. 2 Nr. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 18. Dezember 2008 (GVBl. I/08 S. 318), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 5. Dezember 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 37]), in Verbindung mit 3 Abs. 2 der Verordnung über die Gestaltung von Prüfungsordnungen zur Gewährleistung der Gleichwertigkeit von Studium, Prüfungen und Abschlüssen vom 7. Juni 2007 (GVBl. II/07 S. 134), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Juni 2010 (GVBI.II/10, [Nr. 33]), und mit Art. 21 Abs. 2 Nr. 1 der Grundordnung der Universität Potsdam (GrundO) vom 17. Dezember 2009 (AmBek. UP Nr. 4/2010 S. 60) in der Fassung der Ersten Satzung zur Änderung der Grundordnung der Universität Potsdam (GrundO) vom 27. Februar 2013 (AmBek. UP Nr. 4/2013 S. 116) und 1 Abs. 2 der Neufassung der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam vom 30. Januar 2013 (BAMA-O) (AmBek. UP Nr. 3/2013 S. 35), zuletzt berichtigt am 3. Juni 2013 (AmBek. UP Nr. 6/2013 S. 274), folgende Studienund Prüfungsordnung als Satzung beschlossen: 1 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Studiums 3 Art und Dauer des Studiums 4 Abschlussgrad 5 Inhalt des Masterstudiums 6 Besondere Prüfungsbestimmungen 7 Masterarbeit und Kolloquium 8 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen Anlage 1: Exemplarische Studienverlaufspläne Anlage 2: Modulkatalog 1 Geltungsbereich (1) Die Ordnung gilt für den Masterstudiengang Economics an der Universität Potsdam und ergänzt die Regelungen der Allgemeinen Ordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (BAMA-O). 1 Genehmigt durch den Präsidenten der Universität Potsdam am 17. März (2) Bei Widersprüchen zwischen dieser Ordnung und der BAMA-O gehen die Bestimmungen der BAMA-O den Bestimmungen dieser Ordnung vor. 2 Ziele des Studiums (1) Der Masterstudiengang Economics vermittelt Kompetenzen, die erforderlich sind, um ökonomische Prozesse auf der individuellen und gesellschaftlichen Ebene beschreiben, erklären und beurteilen zu können. Ziel des forschungsorientierten Studiengangs ist es, die Studierenden mit Theorien, Ansätzen und Methoden moderner volkswirtschaftlicher Forschung vertraut zu machen, sie zur kritischen Reflexion dieser Forschung zu befähigen und sie in die Lage zu versetzen, eigenständige Forschungsprojekte durchzuführen. (2) Die Absolventinnen und Absolventen des forschungsorientierten Masterstudiengangs verfügen über breite Kenntnisse der Theorien und Methoden, die in der modernen Volkswirtschaftslehre zur Anwendung kommen. Aufgrund ihrer ausgeprägten analytischen Fähigkeiten sind sie nicht nur in der Lage, komplexe gesellschaftliche und politische Prozesse aus der ökonomischen Perspektive zu beurteilen, sondern können auch Möglichkeiten zur Gestaltung solcher Prozesse benennen. Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Economics sind in der Lage, Problemlösungen im Team zu entwickeln, sich eigenständig fehlendes Wissen anzueignen, reflektierte Entscheidungen zu treffen und diese überzeugend zu begründen. (3) Der Masterstudiengang bietet aufgrund der Forschungsorientierung die Voraussetzung für eine Promotion auf dem Gebiet der Volkswirtschaftslehre. Zudem sind die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Economics für Tätigkeiten in der ökonomischen Forschung wie auch für berufliche Tätigkeiten in verschiedenen Praxisfeldern, etwa im Bereich der öffentlichen Verwaltung, bei privaten Unternehmen, internationalen Organisationen oder Verbänden qualifiziert. Der des Masters erlaubt zudem den Erwerb von spezifischen Qualifikationen, die es den Absolventinnen und Absolventen erlauben, auch spezialisierte Tätigkeiten in den genannten Berufsfeldern auszuüben. 3 Art und Dauer des Studiums (1) Das konsekutive Masterstudium wird an der Universität Potsdam als Ein-Fach-Studium mit einer Regelstudienzeit (Vollzeitstudium) von vier Semestern und 0 Leistungspunkten angeboten. Der Masterstudiengang Economics gliedert sich wie folgt:

2 Grundlagenbereich Wahlbereich Masterarbeit und Forschungskolloquium Insgesamt (Total) 27 LP 48 LP 24 LP 21 LP 0 LP (2) Ein Studienbeginn ist zum Winter- und Sommersemester möglich. (3) Der Masterstudiengang Economics ist teilzeitgeeignet. Ein Teilzeitstudium setzt die Beratung bei der Fachstudienberatung voraus, mit dem Ziel, einen individuellen Studienplan zu erstellen. Ein Nachweis über die Beratung ist dem Antrag auf Teilzeitstudium nach 3 der Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Potsdam (Teilzeitordnung) beizulegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Teilzeitordnung. 4 Abschlussgrad Die Universität Potsdam verleiht Studierenden, die die nach dieser Ordnung erforderlichen Leistungsnachweise erbracht haben, den Grad des Master of Science, abgekürzt als M.Sc.. 5 Inhalt des Masterstudiums (1) Das Masterstudium umfasst englisch- und deutschsprachige Lehrveranstaltungen. Folgende Module sind zu belegen: M.Sc. Economics Modultitel LP A. Grundlagenbereich 27 Es sind alle Module zu belegen. Advanced Microeconomics 9 Advanced Macroeconomics 9 Advanced Microeconometrics 9 B. 48 Es sind vier Vertiefungsmodule zu belegen. Political Economics Urban and Regional Economics Growth and Distribution International Political Economics Development Economics Public Policy Evaluation Applied Microeconomics C. Wahlbereich 24 Studierende müssen Module im Umfang von 24 LP belegen. Bereits absolvierte Module oder Lehrveranstaltungen dürfen nicht erneut belegt werden Ein weiteres Modul bzw. zwei weitere, noch nicht absolvierte Module aus dem B mit je LP und/oder folgende Module im Umfang von je 6 LP: - Economic Studies I - Economic Studies II - Advanced Course in Economics I - Advanced Course in Economics II - Cross Disciplinary Studies D. Masterarbeit und Forschungskolloquium Research Colloquium 3 Master Thesis 18 Gesamt 0 (2) Ein einmal erfolgreich abgeschlossenes Modul kann nicht erneut belegt werden. (3) Lehrveranstaltungen, die in mehreren Modulen aufgeführt werden, können nur einmal belegt werden. (4) Die Beschreibungen der in Abs. genannten Module sind im Modulkatalog in Anhang 2 zu dieser Ordnung aufgeführt. (5) Exemplarische Studienverlaufspläne für das Masterstudium sind in Anhang 1 zu dieser Ordnung aufgeführt. 6 Besondere Prüfungsbestimmungen (1) Bei Prüfungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung stehen, setzt die Wiederholungsprüfung eine nochmalige Belegung und Teilnahme an der dazugehörigen Lehrveranstaltung voraus. (2) Prüfungen können in deutscher oder englischer Sprache abgelegt werden. Der Prüfer/die Prüferin wird die Studierenden zu gegebener Zeit auffordern, ihm/ihr mitzuteilen, in welcher Sprache die Studierende/der Studierende die Prüfung ablegen möchte. 7 Masterarbeit und Kolloquium (1) Die Masterarbeit umfasst inklusive Disputation 18 LP. Der Umfang der Masterarbeit soll 54 Seiten DIN A4 nicht überschreiten. Im Übrigen gilt 30 BAMA-O. (2) Die Masterarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die zeigen soll, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein volkswirtschaftliches Problem mit wissenschaftlichen Methoden eigenständig zu bearbeiten. Das Forschungskolloquium dient der Vorbereitung und

3 Betreuung der Masterarbeit. Die Masterstudierenden nehmen am Forschungskolloquium teil und berichten dort regelmäßig über den Stand ihrer Masterarbeit. (3) Zur Masterarbeit kann sich anmelden, wer mindestens 90 LP in seinem Studium erreicht hat. 8 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. (2), die vor In-Kraft-Treten dieser Ordnung im Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre immatrikuliert worden sind, können innerhalb eines Jahres nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung auf Antrag an den Prüfungsausschuss in den Geltungsbereich der neuen Ordnung wechseln. Leistungen, die im Rahmen des Studiums bis dahin erbracht wurden, sind dabei ohne Nachteil anzuerkennen, sofern Prüfungen spätestens bei der zweiten Wiederholung bestanden wurden. (3) Die bisherigen Regelungen für den Masterstudiengang (Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Volkswirtschaftslehre ("international economics") an der Universität Potsdam vom 22. März 2006, AmBek. UP Nr. 7/2006 S. 461) treten nach Ablauf der doppelten Regelstudienzeit nach Veröffentlichung dieser Ordnung am 1. Oktober 2018 außer Kraft. Ohne Wechsel in diese neue Ordnung, muss das Studium bis zum Zeitpunkt nach Satz 1 abgeschlossen sein. Bei fehlendem Abschluss des Studiums verliert die bzw. der Studierende ihren/seinen Prüfungsanspruch.

4 Anlage 1: Exemplarische Studienverlaufspläne Master Economics (Beginn im Wintersemester) Semester Module LP 4. Sem. (SoSe) 3. Sem. (WiSe) 2. Sem. (SoSe) 1. Sem. (WiSe) Masterarbeit und Forschungskolloquium (21 LP) ( LP) Advanced Microeconomics (9 LP) Advanced Microeconometrics (9 LP) ( LP) Advanced Macroeconomics (9 LP) Wahlbereich ( LP) ( LP) ( LP) Wahlbereich (6 LP) Wahlbereich (6 LP) Master Economics (Beginn im Sommersemester) Semester Module LP 4. Sem. (WiSe) 3. Sem. (SoSe) 2. Sem. (WiSe) 1. Sem. (SoSe) Masterarbeit und Forschungskolloquium (21 LP) ( LP) Advanced Microeconometrics (9 LP) Advanced Microeconomics (9 LP) Advanced Macroeconomics (9 LP) ( LP) Wahlbereich ( LP) ( LP) ( LP) Wahlbereich (6 LP) Wahlbereich (6 LP)

5 Anlage 2: Modulkatalog A. Grundlagenbereich Advanced Microeconomics MA-B-100 Modulprüfung (Anzahl, Form, 9 LP Pflichtmodul - verfügen über vertiefte Kenntnisse der mikroökonomischen Theorie und den aktuellen Forschungsstand in diesem Gebiet, - beherrschen die Methoden zur theoretischen Analyse von Entscheidungssituationen bei Unsicherheit und Risiko und von Institutionen, die eine Diversifikation von Risiken erlauben, - können aktuelle wirtschaftspolitische Fragestellungen eigenständig mit Hilfe des mikroökonomischen Instrumentariums bearbeiten und wirtschaftspolitische Maßnahmen fundiert beurteilen, - sind in der Lage, mit Fachvertretern über aktuelle Problemstellungen auf wissenschaftlichem Niveau zu diskutieren, - können fundierte Kritik äußern und Standpunkte verteidigen. 1 Klausur (90 Minuten) 210 h 2 Aufgabenbearbeitung im Team (10-15 Seiten) einmal jährlich (im SoSe) * Es wird dringend empfohlen, und Übung zusammen zu belegen. Advanced Macroeconomics MA-B-200 Modulprüfung 9 LP Pflichtmodul - verfügen über vertiefte Kenntnisse der dynamischen makroökonomischen Theorie und den aktuellen Forschungsstand in diesem Gebiet, - beherrschen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse dynamischer makroökonomischer Modelle, - können aktuelle wirtschaftspolitische Fragestellungen eigenständig mit Hilfe makroökonomischer Theorien bearbeiten und wirtschaftspolitische Maßnahmen fundiert beurteilen. 1 Klausur (90 Minuten) 210 h

6 2 Aufgabenbearbeitung im Team (10-15 Seiten) einmal jährlich (im WiSe) * Es wird dringend empfohlen, und Übung zusammen zu belegen. Advanced Microeconometrics MA-B-300 Modulprüfung (Englisch) (Englisch) 9 LP Pflichtmodul - verfügen über die Fähigkeit empirische Zusammenhänge zu erkennen und zu berechnen, - kennen und verstehen die wichtigsten mikroökonometrischen Schätzverfahren, wie u.a. das multiple Regressionsmodell, Instrumentenvariablen-Schätzer, Schätzer für binäre abhängige Variablen, - wissen wie die gelernten Modelle anzuwenden sind, - haben die Fähigkeit komplexe empirische Fragestellungen zu verstehen, einzuordnen und zu bearbeiten, - können mit Hilfe des Softwareprogramms Stata Datensätze auswerten und die gelernte Theorie praktisch anwenden. 1 Klausur (90 Minuten) 210 h 2 Aufgabenbearbeitung im Team (10-15 Seiten) einmal jährlich (im WiSe) * Es wird dringend empfohlen, und Übung zusammen zu belegen.

7 B. Political Economics MA-S-100 Modulprüfung LP - verfügen über vertiefte Kenntnisse der politischen Ökonomie und kennen den aktuellen Forschungsstand in diesen Gebieten, - beherrschen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse politökonomischer Modelle, - können aktuelle politökonomische Fragestellungen mit Hilfe ökonomischer Theorien bearbeiten und wirtschaftspolitische Maßnahmen fundiert beurteilen, - können Probleme aus dem Bereich der politischen Ökonomie eigenständig bearbeiten und lösen. Siehe en unten. Die en werden im Rahmen der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt. 300 h 2 1 Klausur (90 Minuten) 2 Bearbeitung von Aufgabensets (10-15 Seiten) oder Portfolioprüfung (20minütiges Referat mit 15-20seitiger Hausarbeit) einmal jährlich (im SoSe) * Es wird dringend empfohlen, und Übung zusammen zu belegen. Urban and Regional Economics MA-S-200 Modulprüfung LP - verfügen über vertiefte Kenntnisse der Stadt- und Regionalökonomie und kennen den aktuellen Forschungsstand in diesen Gebieten, - beherrschen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse stadt- bzw. regionalökonomischer Modelle, - können aktuelle stadt- und regionalökonomische Fragestellungen mit Hilfe ökonomischer Theorien bearbeiten und wirtschaftspolitische Maßnahmen fundiert beurteilen, - können Probleme aus dem Bereich der Stadt- und Regionalökonomie eigenständig bearbeiten und lösen. Siehe en unten. Die en werden im Rahmen der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt. 300 h

8 2 1 Klausur (90 Minuten) 2 Bearbeitung von Aufgabensets (10-15 Seiten) oder Portfolioprüfung (20minütiges Referat mit 15-20seitiger Hausarbeit) einmal jährlich (im WiSe) * Es wird dringend empfohlen, und Übung zusammen zu belegen. Growth and Distribution MA-S-300 Modulprüfung LP - verfügen über vertiefte Kenntnisse der Wachstums- und Verteilungstheorie sowie der Ressourcenökonomik und den aktuellen Forschungsstand in diesen Gebieten, - lernen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse dynamischer ökonomischer Modelle kennen, - können aktuelle wachstums- und verteilungspolitische Fragestellungen und auch Fragestellungen aus dem Bereich der Ressourcenökonomik mit Hilfe ökonomischer Theorien bearbeiten und wirtschaftspolitische Maßnahmen fundiert beurteilen, - beherrschen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse dynamischer ökonomischer Modelle und können diese eigenständig auf aktuelle wirtschaftspolitische Fragestellungen anwenden. Siehe en unten. Die en werden im Rahmen der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt. 300 h 2 1 Klausur (90 Minuten) 2 Bearbeitung von Aufgabensets (10-15 Seiten) einmal jährlich (im SoSe) * Es wird dringend empfohlen, und Übung zusammen zu belegen.

9 International Political Economics MA-S-400 Modulprüfung LP - verfügen über vertiefte Kenntnisse der Außenwirtschaftstheorie und Außenwirtschaftspolitik, sowie der Institutionen der Weltwirtschaft, - sind in der Lage, komplizierte Sachverhalte aus dem Bereich der internationalen Wirtschaftsbeziehungen mit Hilfe theoretischer und empirischer Methoden zu analysieren, - können theoretische Modelle und wirtschaftspolitische Maßnahmen auf ihre Stichhaltigkeit und Realisierbarkeit überprüfen und wirtschaftspolitische Empfehlungen erarbeiten, - sind fähig, die Ergebnisse eigenständiger Forschung fachkundig zu präsentieren, - lernen Korreferate zu halten, in denen andere Fachvorträge in kritischer und ergänzender Weise kommentiert werden. Siehe en unten. Die en werden im Rahmen der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt. 300 h Seminar 2 1 Klausur (90 Minuten) 2 1 Portfolioprüfung (20minütiger Vortrag/Korreferat [25%] mit - 15seitiger Hausarbeit [75%]) einmal jährlich (WiSe) * Es wird dringend empfohlen, und Seminar zusammen zu belegen. Development Economics MA-S-500 LP - verfügen über vertiefte Kenntnisse der Entwicklungstheorie und Entwicklungspolitik, sowie der Institutionen und Organisationen der Entwicklungspolitik, - sind in der Lage, komplizierte Sachverhalte aus dem Bereich der Entwicklungstheorie - und Politik mit Hilfe theoretischer und empirischer Methoden zu analysieren, - können theoretische Modelle und entwicklungspolitische Maßnahmen auf ihre Stichhaltigkeit und Realisierbarkeit überprüfen und entwicklungspolitische Empfehlungen erarbeiten, - sind fähig, die Ergebnisse eigenständiger Forschung fachkundig zu präsentieren, - lernen Korreferate zu halten, in denen andere Fachvorträge in kritischer und ergänzender Weise kommentiert werden.

10 Modulprüfung Seminar Siehe en unten. Die en werden im Rahmen der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt. 300 h 2 1 Klausur (90 Minuten) 2 Portfolioprüfung (20minütiger Vortrag/Korreferat [25%] mit - 15seitiger Hausarbeit [75%]) im WiSe und Seminar im SoSe * Es wird dringend empfohlen, und Seminar zusammen zu belegen. Public Policy Evaluation MA-S-600 Modulprüfung (Englisch) (Englisch) LP - beherrschen empirische Methoden um Politikmaßnahmen zu evaluieren, - kennen verschiedene experimentelle und nicht-experimentelle Schätzverfahren und deren zugrunde liegenden Modellannahmen, z.b. Matching und Difference-in-Differences, - besitzen vertiefende Kenntnisse der Statistiksoftware Stata, - haben die Fähigkeit die gelernte Theorie auf reale Problemstellungen anzuwenden, - können ihre Ergebnisse strukturiert und verständlich präsentieren. Siehe en unten. Die en werden im Rahmen der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt. 300 h 2 1 Klausur (90 Minuten) 2 1 Portfolioprüfung (20minütiger mündlicher Vortrag 25%] mit 15 bis schriftlicher Ausarbeitung [75%]) 20seitiger

11 einmal jährlich (im SoSe) Es wird empfohlen, das Modul MA-B-300 Microeconometrics absolviert zu haben. * Es wird dringend empfohlen, und Übung zusammen zu belegen. Applied Microeconomics MA-S-700 Modulprüfung LP - verfügen über vertiefte Kenntnisse der mikroökonomischen Theorie und überblicken den aktuellen Forschungsstand in wichtigen Teilgebieten, - beherrschen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse mikroökonomischer Fragestellungen, - können aktuelle Fragestellungen aus dem Bereich der Mikroökonomik mit Hilfe ökonomischer Theorien eigenständig bearbeiten und wirtschaftspolitische Maßnahmen fundiert beurteilen. Siehe en unten. Die en werden im Rahmen der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt. 300 h 2 1 Klausur (90 Minuten.) 2 Bearbeitung von Aufgabensets (10-15 Seiten) einmal jährlich (im SoSe) * Es wird dringend empfohlen, und Übung zusammen zu belegen.

12 C. Wahlbereich Economic Studies I MA-W-110 Modulprüfung oder Seminar oder 6 LP - erweitern ihre Kenntnisse auf einem ausgewählten Gebiet der Volkswirtschaftslehre und erwerben fundiertes Überblickswissen in einem der nachfolgenden Bereiche: - Wachstums- und Verteilungstheorie und Ressourcenökonomik - Außenwirtschaftstheorie und Außenwirtschaftspolitik - Umweltökonomie oder internationale Besteuerung - Labour Economics - Dynamische Makroökonomie - kennen den aktuellen Forschungsstand und können eine aktuelle Debatte fundiert beurteilen, - vertiefen ihre Kenntnisse in Methoden und können aktuelle volkswirtschaftliche Fragestellungen mit Hilfe ökonomischer Theorien bearbeiten und Maßnahmen bewerten. 1 Klausur (max. 0 Minuten) oder 1 schriftliche Ausarbeitung (-20 Seiten) oder 1 Portfolioprüfung (20minütiges Referat mit 15-20seitiger Hausarbeit) [lehrveranstaltungsbegleitend] 150 h einmal jährlich Economic Studies II MA-W-0 Modulprüfung (Anzahl, Form, 6 LP - erweitern ihre Kenntnisse auf einem ausgewählten Gebiet der Volkswirtschaftslehre und erwerben fundiertes Überblickswissen in einem der nachfolgenden Bereiche: - Stadt- und Regionalökonomie, - Entwicklungstheorie und Entwicklungspolitik - Energy Economics - Microeconomics - kennen den aktuellen Forschungsstand und können eine aktuelle Debatte fundiert beurteilen, - vertiefen ihre Kenntnisse in Methoden und können aktuelle volkswirtschaftliche Fragestellungen mit Hilfe ökonomischer Theorien bearbeiten und Maßnahmen bewerten. 1 Klausur (max. 0 Minuten) oder 1 schriftliche Ausarbeitung (-20 Seiten) oder 1 Portfolioprüfung (20minütiges Referat mit 15-20seitiger Hausarbeit) [lehrveranstaltungsbegleitend] 150 h

13 oder Seminar oder einmal jährlich Advanced Course in Economics I MA-W-210 Modulprüfung (Anzahl, Seminar Form, 6 LP - vertiefen ihre Methoden- und Fachkenntnisse auf einem ausgewählten Gebiet der Volkswirtschaftslehre, wie z.b. - Political Economics - Wachstums- und Verteilungstheorie und Ressourcenökonomik - Applied Econometrics - Topics in Empirical Economics) - Applied Microeconomics - können unter Rückgriff auf Methoden und Theorien komplexe theoretische Zusammenhänge oder praktische Problemstellungen analysieren und eigenständig Lösungen entwickeln, - sind in der Lage, theoretische und empirische Modelle zu verbinden, - verfügen über die Fähigkeit, sich eigenständig in wirtschaftswissenschaftliche Themen einzuarbeiten und sich mit dem aktuellen Forschungsstand vertraut zu machen, - können Vorträge/Korreferate halten und wissenschaftlich fundiert argumentieren, - sind in der Lage, eigenständig eine wissenschaftliche Fragestellung zu bearbeiten und Forschungsergebnisse schriftlich darzustellen. 1 Portfolioprüfung (20minütiges Referat [25%] mit schriftlicher Ausarbeitung im Umfang von Seiten [75%]) 150 h Für die Zulasduls zur Modulprüfung einmal jährlich Es wird dringend empfohlen, vorab das dazugehörige Modul aus dem absolviert zu haben oder aber die dazugehörige zu belegen.

14 Advanced Course in Economics II MA-W-220 Modulprüfung (Anzahl, Form, 6 LP - vertiefen ihre Methoden- und Fachkenntnisse auf einem ausgewählten Gebiet der Volkswirtschaftslehre, wie z.b. - Urban and Regional Economics - Applied Econometrics - Topics in Empirical Economics - Energy Economics - können unter Rückgriff auf Methoden und Theorien komplexe theoretische Zusammenhänge oder praktische Problemstellungen analysieren und eigenständig Lösungen entwickeln, - sind in der Lage, theoretische und empirische Modelle zu verbinden, - verfügen über die Fähigkeit, sich eigenständig in wirtschaftswissenschaftliche Themen einzuarbeiten und sich mit dem aktuellen Forschungsstand vertraut zu machen, - können Vorträge/Korreferate halten und wissenschaftlich fundiert argumentieren, - sind in der Lage, eigenständig eine wissenschaftliche Fragestellung zu bearbeiten und Forschungsergebnisse schriftlich darzustellen. 1 Portfolioprüfung (20minütiges Referat [25%] mit schriftlicher Ausarbeitung im Umfang von Seiten [75%]) 150 h Seminar einmal jährlich Es wird dringend empfohlen, das dazugehörige Modul aus dem absolviert zu haben oder aber die dazugehörige zu belegen. Cross Disciplinary Studies MA-W-300 Modulprüfung 6 LP - erwerben vertiefte Kenntnisse in wichtigen Nachbardisziplinen der Volkswirtschaftslehre, - können die im Masterbereich erworbenen Methodenkenntnisse auf Fragestellungen aus Nachbardisziplinen anwenden, - sind in der Lage, Methoden aus Nachbardisziplinen auf ökonomische Fragestellungen anzuwenden, - können einen fachlich fundierten Vortrag halten und auf kritische Fragen souverän antworten, - können mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Fachdisziplinen auf hohem fachlichen Niveau diskutieren und unter Rückgriff auf Erkenntnisse der Volkswirtschaftslehre gemeinsam Lösungen entwickeln. 1 Klausur (max. 0 Minuten) oder 1 schriftliche Ausarbeitung (-20 Seiten) oder 1 Portfolioprüfung (20minütiges Referat mit 15-20seitiger Hausarbeit) [lehrveranstaltungsbegleitend]

15 Seminar oder 150 h mindestens einmal im Jahr Wirtschaftswissenschaften (70%), Sozialwissenschaften (Politik und Verwaltung und Soziologie) (25%), Mathematik (5%) D. Forschungskolloquium Research Colloquium MA-F-100 Modulprüfung (Anzahl, Form, 150 h Kolloquium 3 LP Pflichtmodul - können wissenschaftliche Arbeiten zu spezifischen ökonomischen Fragestellungen eigenständig bearbeiten, - sind in der Lage, ein Forschungsdesign zu erstellen, ihr Forschungsvorhaben zu strukturieren und einen Arbeitsplan zu entwickeln, - können ihr Forschungsvorhaben überzeugend präsentieren und gegen kritische Einwände verteidigen, - sind in der Lage, zur Lösung der Forschungsfrage adäquate wissenschaftliche Methoden anzuwenden und die Methodenwahl zu begründen. 1 Referat (20 Minuten) [unbenotet] jedes Semester Das Forschungskolloquium soll parallel zur Erstellung der Masterarbeit besucht werden. Daher wird den Studierenden dringend empfohlen, sich rechtszeitig zur Masterarbeit anzumelden. Gemäß 7 kann sich zur Masterarbeit anmelden, wer mindestens 90 LP in seinem Studium erreicht hat.

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