Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Economics an der Universität Potsdam. Vom 11. Dezember 2013
|
|
- Tristan Langenberg
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Economics an der Universität Potsdam Vom 11. Dezember 2013 Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage der 18 Abs. 1 und 2, 21 Abs. 2 und Abs. 5 S. 2 sowie 62 Abs. 2 Nr. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 18. Dezember 2008 (GVBl. I/08 S. 318), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 5. Dezember 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 37]), in Verbindung mit 3 Abs. 2 der Verordnung über die Gestaltung von Prüfungsordnungen zur Gewährleistung der Gleichwertigkeit von Studium, Prüfungen und Abschlüssen vom 7. Juni 2007 (GVBl. II/07 S. 134), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Juni 2010 (GVBI.II/10, [Nr. 33]), und mit Art. 21 Abs. 2 Nr. 1 der Grundordnung der Universität Potsdam (GrundO) vom 17. Dezember 2009 (AmBek. UP Nr. 4/2010 S. 60) in der Fassung der Ersten Satzung zur Änderung der Grundordnung der Universität Potsdam (GrundO) vom 27. Februar 2013 (AmBek. UP Nr. 4/2013 S. 116) und 1 Abs. 2 der Neufassung der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam vom 30. Januar 2013 (BAMA-O) (AmBek. UP Nr. 3/2013 S. 35), zuletzt berichtigt am 3. Juni 2013 (AmBek. UP Nr. 6/2013 S. 274), folgende Studienund Prüfungsordnung als Satzung beschlossen: 1 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Studiums 3 Art und Dauer des Studiums 4 Abschlussgrad 5 Inhalt des Masterstudiums 6 Besondere Prüfungsbestimmungen 7 Masterarbeit und Kolloquium 8 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen Anlage 1: Exemplarische Studienverlaufspläne Anlage 2: Modulkatalog 1 Geltungsbereich (1) Die Ordnung gilt für den Masterstudiengang Economics an der Universität Potsdam und ergänzt die Regelungen der Allgemeinen Ordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (BAMA-O). 1 Genehmigt durch den Präsidenten der Universität Potsdam am 17. März (2) Bei Widersprüchen zwischen dieser Ordnung und der BAMA-O gehen die Bestimmungen der BAMA-O den Bestimmungen dieser Ordnung vor. 2 Ziele des Studiums (1) Der Masterstudiengang Economics vermittelt Kompetenzen, die erforderlich sind, um ökonomische Prozesse auf der individuellen und gesellschaftlichen Ebene beschreiben, erklären und beurteilen zu können. Ziel des forschungsorientierten Studiengangs ist es, die Studierenden mit Theorien, Ansätzen und Methoden moderner volkswirtschaftlicher Forschung vertraut zu machen, sie zur kritischen Reflexion dieser Forschung zu befähigen und sie in die Lage zu versetzen, eigenständige Forschungsprojekte durchzuführen. (2) Die Absolventinnen und Absolventen des forschungsorientierten Masterstudiengangs verfügen über breite Kenntnisse der Theorien und Methoden, die in der modernen Volkswirtschaftslehre zur Anwendung kommen. Aufgrund ihrer ausgeprägten analytischen Fähigkeiten sind sie nicht nur in der Lage, komplexe gesellschaftliche und politische Prozesse aus der ökonomischen Perspektive zu beurteilen, sondern können auch Möglichkeiten zur Gestaltung solcher Prozesse benennen. Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Economics sind in der Lage, Problemlösungen im Team zu entwickeln, sich eigenständig fehlendes Wissen anzueignen, reflektierte Entscheidungen zu treffen und diese überzeugend zu begründen. (3) Der Masterstudiengang bietet aufgrund der Forschungsorientierung die Voraussetzung für eine Promotion auf dem Gebiet der Volkswirtschaftslehre. Zudem sind die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Economics für Tätigkeiten in der ökonomischen Forschung wie auch für berufliche Tätigkeiten in verschiedenen Praxisfeldern, etwa im Bereich der öffentlichen Verwaltung, bei privaten Unternehmen, internationalen Organisationen oder Verbänden qualifiziert. Der des Masters erlaubt zudem den Erwerb von spezifischen Qualifikationen, die es den Absolventinnen und Absolventen erlauben, auch spezialisierte Tätigkeiten in den genannten Berufsfeldern auszuüben. 3 Art und Dauer des Studiums (1) Das konsekutive Masterstudium wird an der Universität Potsdam als Ein-Fach-Studium mit einer Regelstudienzeit (Vollzeitstudium) von vier Semestern und 0 Leistungspunkten angeboten. Der Masterstudiengang Economics gliedert sich wie folgt:
2 Grundlagenbereich Wahlbereich Masterarbeit und Forschungskolloquium Insgesamt (Total) 27 LP 48 LP 24 LP 21 LP 0 LP (2) Ein Studienbeginn ist zum Winter- und Sommersemester möglich. (3) Der Masterstudiengang Economics ist teilzeitgeeignet. Ein Teilzeitstudium setzt die Beratung bei der Fachstudienberatung voraus, mit dem Ziel, einen individuellen Studienplan zu erstellen. Ein Nachweis über die Beratung ist dem Antrag auf Teilzeitstudium nach 3 der Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Potsdam (Teilzeitordnung) beizulegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Teilzeitordnung. 4 Abschlussgrad Die Universität Potsdam verleiht Studierenden, die die nach dieser Ordnung erforderlichen Leistungsnachweise erbracht haben, den Grad des Master of Science, abgekürzt als M.Sc.. 5 Inhalt des Masterstudiums (1) Das Masterstudium umfasst englisch- und deutschsprachige Lehrveranstaltungen. Folgende Module sind zu belegen: M.Sc. Economics Modultitel LP A. Grundlagenbereich 27 Es sind alle Module zu belegen. Advanced Microeconomics 9 Advanced Macroeconomics 9 Advanced Microeconometrics 9 B. 48 Es sind vier Vertiefungsmodule zu belegen. Political Economics Urban and Regional Economics Growth and Distribution International Political Economics Development Economics Public Policy Evaluation Applied Microeconomics C. Wahlbereich 24 Studierende müssen Module im Umfang von 24 LP belegen. Bereits absolvierte Module oder Lehrveranstaltungen dürfen nicht erneut belegt werden Ein weiteres Modul bzw. zwei weitere, noch nicht absolvierte Module aus dem B mit je LP und/oder folgende Module im Umfang von je 6 LP: - Economic Studies I - Economic Studies II - Advanced Course in Economics I - Advanced Course in Economics II - Cross Disciplinary Studies D. Masterarbeit und Forschungskolloquium Research Colloquium 3 Master Thesis 18 Gesamt 0 (2) Ein einmal erfolgreich abgeschlossenes Modul kann nicht erneut belegt werden. (3) Lehrveranstaltungen, die in mehreren Modulen aufgeführt werden, können nur einmal belegt werden. (4) Die Beschreibungen der in Abs. genannten Module sind im Modulkatalog in Anhang 2 zu dieser Ordnung aufgeführt. (5) Exemplarische Studienverlaufspläne für das Masterstudium sind in Anhang 1 zu dieser Ordnung aufgeführt. 6 Besondere Prüfungsbestimmungen (1) Bei Prüfungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung stehen, setzt die Wiederholungsprüfung eine nochmalige Belegung und Teilnahme an der dazugehörigen Lehrveranstaltung voraus. (2) Prüfungen können in deutscher oder englischer Sprache abgelegt werden. Der Prüfer/die Prüferin wird die Studierenden zu gegebener Zeit auffordern, ihm/ihr mitzuteilen, in welcher Sprache die Studierende/der Studierende die Prüfung ablegen möchte. 7 Masterarbeit und Kolloquium (1) Die Masterarbeit umfasst inklusive Disputation 18 LP. Der Umfang der Masterarbeit soll 54 Seiten DIN A4 nicht überschreiten. Im Übrigen gilt 30 BAMA-O. (2) Die Masterarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die zeigen soll, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein volkswirtschaftliches Problem mit wissenschaftlichen Methoden eigenständig zu bearbeiten. Das Forschungskolloquium dient der Vorbereitung und
3 Betreuung der Masterarbeit. Die Masterstudierenden nehmen am Forschungskolloquium teil und berichten dort regelmäßig über den Stand ihrer Masterarbeit. (3) Zur Masterarbeit kann sich anmelden, wer mindestens 90 LP in seinem Studium erreicht hat. 8 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. (2), die vor In-Kraft-Treten dieser Ordnung im Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre immatrikuliert worden sind, können innerhalb eines Jahres nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung auf Antrag an den Prüfungsausschuss in den Geltungsbereich der neuen Ordnung wechseln. Leistungen, die im Rahmen des Studiums bis dahin erbracht wurden, sind dabei ohne Nachteil anzuerkennen, sofern Prüfungen spätestens bei der zweiten Wiederholung bestanden wurden. (3) Die bisherigen Regelungen für den Masterstudiengang (Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Volkswirtschaftslehre ("international economics") an der Universität Potsdam vom 22. März 2006, AmBek. UP Nr. 7/2006 S. 461) treten nach Ablauf der doppelten Regelstudienzeit nach Veröffentlichung dieser Ordnung am 1. Oktober 2018 außer Kraft. Ohne Wechsel in diese neue Ordnung, muss das Studium bis zum Zeitpunkt nach Satz 1 abgeschlossen sein. Bei fehlendem Abschluss des Studiums verliert die bzw. der Studierende ihren/seinen Prüfungsanspruch.
4 Anlage 1: Exemplarische Studienverlaufspläne Master Economics (Beginn im Wintersemester) Semester Module LP 4. Sem. (SoSe) 3. Sem. (WiSe) 2. Sem. (SoSe) 1. Sem. (WiSe) Masterarbeit und Forschungskolloquium (21 LP) ( LP) Advanced Microeconomics (9 LP) Advanced Microeconometrics (9 LP) ( LP) Advanced Macroeconomics (9 LP) Wahlbereich ( LP) ( LP) ( LP) Wahlbereich (6 LP) Wahlbereich (6 LP) Master Economics (Beginn im Sommersemester) Semester Module LP 4. Sem. (WiSe) 3. Sem. (SoSe) 2. Sem. (WiSe) 1. Sem. (SoSe) Masterarbeit und Forschungskolloquium (21 LP) ( LP) Advanced Microeconometrics (9 LP) Advanced Microeconomics (9 LP) Advanced Macroeconomics (9 LP) ( LP) Wahlbereich ( LP) ( LP) ( LP) Wahlbereich (6 LP) Wahlbereich (6 LP)
5 Anlage 2: Modulkatalog A. Grundlagenbereich Advanced Microeconomics MA-B-100 Modulprüfung (Anzahl, Form, 9 LP Pflichtmodul - verfügen über vertiefte Kenntnisse der mikroökonomischen Theorie und den aktuellen Forschungsstand in diesem Gebiet, - beherrschen die Methoden zur theoretischen Analyse von Entscheidungssituationen bei Unsicherheit und Risiko und von Institutionen, die eine Diversifikation von Risiken erlauben, - können aktuelle wirtschaftspolitische Fragestellungen eigenständig mit Hilfe des mikroökonomischen Instrumentariums bearbeiten und wirtschaftspolitische Maßnahmen fundiert beurteilen, - sind in der Lage, mit Fachvertretern über aktuelle Problemstellungen auf wissenschaftlichem Niveau zu diskutieren, - können fundierte Kritik äußern und Standpunkte verteidigen. 1 Klausur (90 Minuten) 210 h 2 Aufgabenbearbeitung im Team (10-15 Seiten) einmal jährlich (im SoSe) * Es wird dringend empfohlen, und Übung zusammen zu belegen. Advanced Macroeconomics MA-B-200 Modulprüfung 9 LP Pflichtmodul - verfügen über vertiefte Kenntnisse der dynamischen makroökonomischen Theorie und den aktuellen Forschungsstand in diesem Gebiet, - beherrschen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse dynamischer makroökonomischer Modelle, - können aktuelle wirtschaftspolitische Fragestellungen eigenständig mit Hilfe makroökonomischer Theorien bearbeiten und wirtschaftspolitische Maßnahmen fundiert beurteilen. 1 Klausur (90 Minuten) 210 h
6 2 Aufgabenbearbeitung im Team (10-15 Seiten) einmal jährlich (im WiSe) * Es wird dringend empfohlen, und Übung zusammen zu belegen. Advanced Microeconometrics MA-B-300 Modulprüfung (Englisch) (Englisch) 9 LP Pflichtmodul - verfügen über die Fähigkeit empirische Zusammenhänge zu erkennen und zu berechnen, - kennen und verstehen die wichtigsten mikroökonometrischen Schätzverfahren, wie u.a. das multiple Regressionsmodell, Instrumentenvariablen-Schätzer, Schätzer für binäre abhängige Variablen, - wissen wie die gelernten Modelle anzuwenden sind, - haben die Fähigkeit komplexe empirische Fragestellungen zu verstehen, einzuordnen und zu bearbeiten, - können mit Hilfe des Softwareprogramms Stata Datensätze auswerten und die gelernte Theorie praktisch anwenden. 1 Klausur (90 Minuten) 210 h 2 Aufgabenbearbeitung im Team (10-15 Seiten) einmal jährlich (im WiSe) * Es wird dringend empfohlen, und Übung zusammen zu belegen.
7 B. Political Economics MA-S-100 Modulprüfung LP - verfügen über vertiefte Kenntnisse der politischen Ökonomie und kennen den aktuellen Forschungsstand in diesen Gebieten, - beherrschen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse politökonomischer Modelle, - können aktuelle politökonomische Fragestellungen mit Hilfe ökonomischer Theorien bearbeiten und wirtschaftspolitische Maßnahmen fundiert beurteilen, - können Probleme aus dem Bereich der politischen Ökonomie eigenständig bearbeiten und lösen. Siehe en unten. Die en werden im Rahmen der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt. 300 h 2 1 Klausur (90 Minuten) 2 Bearbeitung von Aufgabensets (10-15 Seiten) oder Portfolioprüfung (20minütiges Referat mit 15-20seitiger Hausarbeit) einmal jährlich (im SoSe) * Es wird dringend empfohlen, und Übung zusammen zu belegen. Urban and Regional Economics MA-S-200 Modulprüfung LP - verfügen über vertiefte Kenntnisse der Stadt- und Regionalökonomie und kennen den aktuellen Forschungsstand in diesen Gebieten, - beherrschen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse stadt- bzw. regionalökonomischer Modelle, - können aktuelle stadt- und regionalökonomische Fragestellungen mit Hilfe ökonomischer Theorien bearbeiten und wirtschaftspolitische Maßnahmen fundiert beurteilen, - können Probleme aus dem Bereich der Stadt- und Regionalökonomie eigenständig bearbeiten und lösen. Siehe en unten. Die en werden im Rahmen der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt. 300 h
8 2 1 Klausur (90 Minuten) 2 Bearbeitung von Aufgabensets (10-15 Seiten) oder Portfolioprüfung (20minütiges Referat mit 15-20seitiger Hausarbeit) einmal jährlich (im WiSe) * Es wird dringend empfohlen, und Übung zusammen zu belegen. Growth and Distribution MA-S-300 Modulprüfung LP - verfügen über vertiefte Kenntnisse der Wachstums- und Verteilungstheorie sowie der Ressourcenökonomik und den aktuellen Forschungsstand in diesen Gebieten, - lernen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse dynamischer ökonomischer Modelle kennen, - können aktuelle wachstums- und verteilungspolitische Fragestellungen und auch Fragestellungen aus dem Bereich der Ressourcenökonomik mit Hilfe ökonomischer Theorien bearbeiten und wirtschaftspolitische Maßnahmen fundiert beurteilen, - beherrschen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse dynamischer ökonomischer Modelle und können diese eigenständig auf aktuelle wirtschaftspolitische Fragestellungen anwenden. Siehe en unten. Die en werden im Rahmen der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt. 300 h 2 1 Klausur (90 Minuten) 2 Bearbeitung von Aufgabensets (10-15 Seiten) einmal jährlich (im SoSe) * Es wird dringend empfohlen, und Übung zusammen zu belegen.
9 International Political Economics MA-S-400 Modulprüfung LP - verfügen über vertiefte Kenntnisse der Außenwirtschaftstheorie und Außenwirtschaftspolitik, sowie der Institutionen der Weltwirtschaft, - sind in der Lage, komplizierte Sachverhalte aus dem Bereich der internationalen Wirtschaftsbeziehungen mit Hilfe theoretischer und empirischer Methoden zu analysieren, - können theoretische Modelle und wirtschaftspolitische Maßnahmen auf ihre Stichhaltigkeit und Realisierbarkeit überprüfen und wirtschaftspolitische Empfehlungen erarbeiten, - sind fähig, die Ergebnisse eigenständiger Forschung fachkundig zu präsentieren, - lernen Korreferate zu halten, in denen andere Fachvorträge in kritischer und ergänzender Weise kommentiert werden. Siehe en unten. Die en werden im Rahmen der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt. 300 h Seminar 2 1 Klausur (90 Minuten) 2 1 Portfolioprüfung (20minütiger Vortrag/Korreferat [25%] mit - 15seitiger Hausarbeit [75%]) einmal jährlich (WiSe) * Es wird dringend empfohlen, und Seminar zusammen zu belegen. Development Economics MA-S-500 LP - verfügen über vertiefte Kenntnisse der Entwicklungstheorie und Entwicklungspolitik, sowie der Institutionen und Organisationen der Entwicklungspolitik, - sind in der Lage, komplizierte Sachverhalte aus dem Bereich der Entwicklungstheorie - und Politik mit Hilfe theoretischer und empirischer Methoden zu analysieren, - können theoretische Modelle und entwicklungspolitische Maßnahmen auf ihre Stichhaltigkeit und Realisierbarkeit überprüfen und entwicklungspolitische Empfehlungen erarbeiten, - sind fähig, die Ergebnisse eigenständiger Forschung fachkundig zu präsentieren, - lernen Korreferate zu halten, in denen andere Fachvorträge in kritischer und ergänzender Weise kommentiert werden.
10 Modulprüfung Seminar Siehe en unten. Die en werden im Rahmen der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt. 300 h 2 1 Klausur (90 Minuten) 2 Portfolioprüfung (20minütiger Vortrag/Korreferat [25%] mit - 15seitiger Hausarbeit [75%]) im WiSe und Seminar im SoSe * Es wird dringend empfohlen, und Seminar zusammen zu belegen. Public Policy Evaluation MA-S-600 Modulprüfung (Englisch) (Englisch) LP - beherrschen empirische Methoden um Politikmaßnahmen zu evaluieren, - kennen verschiedene experimentelle und nicht-experimentelle Schätzverfahren und deren zugrunde liegenden Modellannahmen, z.b. Matching und Difference-in-Differences, - besitzen vertiefende Kenntnisse der Statistiksoftware Stata, - haben die Fähigkeit die gelernte Theorie auf reale Problemstellungen anzuwenden, - können ihre Ergebnisse strukturiert und verständlich präsentieren. Siehe en unten. Die en werden im Rahmen der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt. 300 h 2 1 Klausur (90 Minuten) 2 1 Portfolioprüfung (20minütiger mündlicher Vortrag 25%] mit 15 bis schriftlicher Ausarbeitung [75%]) 20seitiger
11 einmal jährlich (im SoSe) Es wird empfohlen, das Modul MA-B-300 Microeconometrics absolviert zu haben. * Es wird dringend empfohlen, und Übung zusammen zu belegen. Applied Microeconomics MA-S-700 Modulprüfung LP - verfügen über vertiefte Kenntnisse der mikroökonomischen Theorie und überblicken den aktuellen Forschungsstand in wichtigen Teilgebieten, - beherrschen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse mikroökonomischer Fragestellungen, - können aktuelle Fragestellungen aus dem Bereich der Mikroökonomik mit Hilfe ökonomischer Theorien eigenständig bearbeiten und wirtschaftspolitische Maßnahmen fundiert beurteilen. Siehe en unten. Die en werden im Rahmen der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt. 300 h 2 1 Klausur (90 Minuten.) 2 Bearbeitung von Aufgabensets (10-15 Seiten) einmal jährlich (im SoSe) * Es wird dringend empfohlen, und Übung zusammen zu belegen.
12 C. Wahlbereich Economic Studies I MA-W-110 Modulprüfung oder Seminar oder 6 LP - erweitern ihre Kenntnisse auf einem ausgewählten Gebiet der Volkswirtschaftslehre und erwerben fundiertes Überblickswissen in einem der nachfolgenden Bereiche: - Wachstums- und Verteilungstheorie und Ressourcenökonomik - Außenwirtschaftstheorie und Außenwirtschaftspolitik - Umweltökonomie oder internationale Besteuerung - Labour Economics - Dynamische Makroökonomie - kennen den aktuellen Forschungsstand und können eine aktuelle Debatte fundiert beurteilen, - vertiefen ihre Kenntnisse in Methoden und können aktuelle volkswirtschaftliche Fragestellungen mit Hilfe ökonomischer Theorien bearbeiten und Maßnahmen bewerten. 1 Klausur (max. 0 Minuten) oder 1 schriftliche Ausarbeitung (-20 Seiten) oder 1 Portfolioprüfung (20minütiges Referat mit 15-20seitiger Hausarbeit) [lehrveranstaltungsbegleitend] 150 h einmal jährlich Economic Studies II MA-W-0 Modulprüfung (Anzahl, Form, 6 LP - erweitern ihre Kenntnisse auf einem ausgewählten Gebiet der Volkswirtschaftslehre und erwerben fundiertes Überblickswissen in einem der nachfolgenden Bereiche: - Stadt- und Regionalökonomie, - Entwicklungstheorie und Entwicklungspolitik - Energy Economics - Microeconomics - kennen den aktuellen Forschungsstand und können eine aktuelle Debatte fundiert beurteilen, - vertiefen ihre Kenntnisse in Methoden und können aktuelle volkswirtschaftliche Fragestellungen mit Hilfe ökonomischer Theorien bearbeiten und Maßnahmen bewerten. 1 Klausur (max. 0 Minuten) oder 1 schriftliche Ausarbeitung (-20 Seiten) oder 1 Portfolioprüfung (20minütiges Referat mit 15-20seitiger Hausarbeit) [lehrveranstaltungsbegleitend] 150 h
13 oder Seminar oder einmal jährlich Advanced Course in Economics I MA-W-210 Modulprüfung (Anzahl, Seminar Form, 6 LP - vertiefen ihre Methoden- und Fachkenntnisse auf einem ausgewählten Gebiet der Volkswirtschaftslehre, wie z.b. - Political Economics - Wachstums- und Verteilungstheorie und Ressourcenökonomik - Applied Econometrics - Topics in Empirical Economics) - Applied Microeconomics - können unter Rückgriff auf Methoden und Theorien komplexe theoretische Zusammenhänge oder praktische Problemstellungen analysieren und eigenständig Lösungen entwickeln, - sind in der Lage, theoretische und empirische Modelle zu verbinden, - verfügen über die Fähigkeit, sich eigenständig in wirtschaftswissenschaftliche Themen einzuarbeiten und sich mit dem aktuellen Forschungsstand vertraut zu machen, - können Vorträge/Korreferate halten und wissenschaftlich fundiert argumentieren, - sind in der Lage, eigenständig eine wissenschaftliche Fragestellung zu bearbeiten und Forschungsergebnisse schriftlich darzustellen. 1 Portfolioprüfung (20minütiges Referat [25%] mit schriftlicher Ausarbeitung im Umfang von Seiten [75%]) 150 h Für die Zulasduls zur Modulprüfung einmal jährlich Es wird dringend empfohlen, vorab das dazugehörige Modul aus dem absolviert zu haben oder aber die dazugehörige zu belegen.
14 Advanced Course in Economics II MA-W-220 Modulprüfung (Anzahl, Form, 6 LP - vertiefen ihre Methoden- und Fachkenntnisse auf einem ausgewählten Gebiet der Volkswirtschaftslehre, wie z.b. - Urban and Regional Economics - Applied Econometrics - Topics in Empirical Economics - Energy Economics - können unter Rückgriff auf Methoden und Theorien komplexe theoretische Zusammenhänge oder praktische Problemstellungen analysieren und eigenständig Lösungen entwickeln, - sind in der Lage, theoretische und empirische Modelle zu verbinden, - verfügen über die Fähigkeit, sich eigenständig in wirtschaftswissenschaftliche Themen einzuarbeiten und sich mit dem aktuellen Forschungsstand vertraut zu machen, - können Vorträge/Korreferate halten und wissenschaftlich fundiert argumentieren, - sind in der Lage, eigenständig eine wissenschaftliche Fragestellung zu bearbeiten und Forschungsergebnisse schriftlich darzustellen. 1 Portfolioprüfung (20minütiges Referat [25%] mit schriftlicher Ausarbeitung im Umfang von Seiten [75%]) 150 h Seminar einmal jährlich Es wird dringend empfohlen, das dazugehörige Modul aus dem absolviert zu haben oder aber die dazugehörige zu belegen. Cross Disciplinary Studies MA-W-300 Modulprüfung 6 LP - erwerben vertiefte Kenntnisse in wichtigen Nachbardisziplinen der Volkswirtschaftslehre, - können die im Masterbereich erworbenen Methodenkenntnisse auf Fragestellungen aus Nachbardisziplinen anwenden, - sind in der Lage, Methoden aus Nachbardisziplinen auf ökonomische Fragestellungen anzuwenden, - können einen fachlich fundierten Vortrag halten und auf kritische Fragen souverän antworten, - können mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Fachdisziplinen auf hohem fachlichen Niveau diskutieren und unter Rückgriff auf Erkenntnisse der Volkswirtschaftslehre gemeinsam Lösungen entwickeln. 1 Klausur (max. 0 Minuten) oder 1 schriftliche Ausarbeitung (-20 Seiten) oder 1 Portfolioprüfung (20minütiges Referat mit 15-20seitiger Hausarbeit) [lehrveranstaltungsbegleitend]
15 Seminar oder 150 h mindestens einmal im Jahr Wirtschaftswissenschaften (70%), Sozialwissenschaften (Politik und Verwaltung und Soziologie) (25%), Mathematik (5%) D. Forschungskolloquium Research Colloquium MA-F-100 Modulprüfung (Anzahl, Form, 150 h Kolloquium 3 LP Pflichtmodul - können wissenschaftliche Arbeiten zu spezifischen ökonomischen Fragestellungen eigenständig bearbeiten, - sind in der Lage, ein Forschungsdesign zu erstellen, ihr Forschungsvorhaben zu strukturieren und einen Arbeitsplan zu entwickeln, - können ihr Forschungsvorhaben überzeugend präsentieren und gegen kritische Einwände verteidigen, - sind in der Lage, zur Lösung der Forschungsfrage adäquate wissenschaftliche Methoden anzuwenden und die Methodenwahl zu begründen. 1 Referat (20 Minuten) [unbenotet] jedes Semester Das Forschungskolloquium soll parallel zur Erstellung der Masterarbeit besucht werden. Daher wird den Studierenden dringend empfohlen, sich rechtszeitig zur Masterarbeit anzumelden. Gemäß 7 kann sich zur Masterarbeit anmelden, wer mindestens 90 LP in seinem Studium erreicht hat.
Modulhandbuch für den Masterstudiengang Economics. (Studienordnung vom 11. Dezember 2013) Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Modulhandbuch für den Masterstudiengang Economics (Studienordnung vom 11. Dezember 2013) Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Inhalt Abkürzungen... 2 Überblick... 3 Modulstruktur... 3 Exemplarische
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft an der Universität Potsdam
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft an der Universität Potsdam Vom 21. Februar 2018 Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät
Mehrder fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer- Bachelorstudium im Fach Philosophie an der Universität Potsdam
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer- Bachelorstudium im Fach an der Universität Potsdam Vom 21. Januar 2015 i.d.f. der Ersten Satzung zur Änderung der fachspezifischen Studien-
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Potsdam. Vom 10.
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang an der Universität Potsdam Vom 0. Februar 206 Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Studiengang Geschichte, Politik und Gesellschaft an der Universität Potsdam
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 11 vom 9.8.201 - Seite 108-1092 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Studiengang Geschichte, Politik und Gesellschaft an
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Astrophysics an der Universität Potsdam. Vom 20. Januar 2016.
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Astrophysics an der Universität Potsdam Vom 20. Januar 2016 Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer- Bachelorstudium im Fach Politik und Verwaltung an der Universität Potsdam
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 10 vom.8.2015 - Seite 53-571 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer- Bachelorstudium im Fach Politik und Verwaltung an der Universität
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang IT-Systems Engineering an der Universität Potsdam. Vom 17.
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 14 vom 30.8.201 - Seite 1384-1388 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang IT-Systems Engineering an der Universität Potsdam
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Mathematik an der Universität Potsdam. Vom 21. Januar 2015.
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 8 vom 23.7.2015 - Seite 42-473 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Mathematik an der Universität Potsdam Vom 21. Januar
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik an der Universität Potsdam. Vom 21. Januar 2015.
Fachspezifische Studien- Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik an der Universität Potsdam Vom 21. Januar 2015 Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang. Verwaltungswissenschaft an der Universität Potsdam. Vom 10.
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Verwaltungswissenschaft an der Universität Potsdam Vom 10. Februar 2016 Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen
MehrErste Satzung zur Änderung der fachspezifischen
Erste Satzung zur Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Physik für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer)
MehrErste Satzung zur Änderung der fachspezifischen
Erste Satzung zur Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Biologie für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer)
Mehrder fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer- Bachelorstudium im Fach Geschichte an der Universität Potsdam
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 21.7.201 - Seite 74-752 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer- Bachelorstudium im Fach Geschichte an der Universität Potsdam
MehrDritte Satzung zur Änderung der fachspezifischen
Dritte Satzung zur Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Geschichte für das für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) an
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang. Betriebswirtschaftslehre an der Universität Potsdam. Vom 4.
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Potsdam Vom 4. März 2016 Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen
MehrSTUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS. Philosophie. Zentrale Studienberatung
MASTER OF ARTS STUDIENFÜHRER Philosophie Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: M.A. PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Master of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 4 Semester LEISTUNGSPUNKTE: STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER:
MehrAuszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 4 vom Seite VM-2 Weiterführende Anorganische. VM-6 Anorganische Funktionsmaterialien
Erste Satzung zur Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) an der
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung. im Fach Physik für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II. Universität Potsdam
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 8 vom 21..201 - Seite 53-5 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Physik für das Lehramt für die Sekundarstufen
MehrErste Satzung zur Änderung der fachspezifischen. für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Fach Geschichte. der Universität Potsdam. Vom 12.
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 21.7.201 - Seite 741-745 Erste Satzung zur Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer- Bachelorstudium im Fach Geschichte
MehrFH PUBLICA Öffentliche Bekanntmachung
FH PUBLICA Öffentliche Bekanntmachung FH PUBLICA 7 / 2015, 25.08.2015 I N H A L T S Ü B E R S I C H T Ordnung für die Masterprüfung im weiterbildenden Studiengang Prozesstechnik (M.Eng.) 52 Ordnung für
MehrErste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre (Economics) an der Universität Leipzig
8/ Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre (Economics) an der Universität Leipzig Vom 8. August
MehrFachspezifische Ordnung für das Bachelorstudium Politik und Wirtschaft. Vom 12. Februar 2013
Fachspezifische Ordnung für das Bachelorstudium Politik und Wirtschaft an der Universität Potsdam Vom 12. Februar 2013 i.d.f. der Ersten Satzung zur Änderung der fachspezifischen Ordnung für das Bachelorstudium
MehrSTUDIENFÜHRER MASTER OF SCIENCE VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (ECONOMICS) Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER MASTER OF SCIENCE VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (ECONOMICS) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: M.SC. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (ECONOMICS) 2. ABSCHLUSS: Master of Science 3. REGELSTUDIENZEIT: 4
MehrSTUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Philosophie. Zentrale Studienberatung
BACHELOR OF ARTS STUDIENFÜHRER Philosophie Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: B.A. PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Bachelor of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 6 Semester LEISTUNGSPUNKTE: 180 Leistungspunkte
MehrErste Satzung zur Änderung der fachspezifischen
Erste Satzung zur Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) an der
Mehrder fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 21.7.201 - Seite 759-7 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Geschichte für das für die Sekundarstufen
Mehr4.10 Philosophie des Sozialen. Inhaltsübersicht
Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei-Fach-Masterstudiengang der Philosophische Fakultät Fachanhang zur Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei-Fach-Masterstudiengang
MehrSTUDIENFÜHRER MASTER OF SCIENCE VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (ECONOMICS) Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER MASTER OF SCIENCE VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (ECONOMICS) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: M.SC. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (ECONOMICS) 2. ABSCHLUSS: Master of Science 3. REGELSTUDIENZEIT: 4
Mehrder Bedingungen und Möglichkeiten verantwortlichen Handelns in der Gesellschaft befähigen.
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrV. Anlage A: Modulkatalog Sachfach Betriebswirtschaftslehre
VORABVERSION Modulübersicht M.A. Kultur und Wirtschaft: Medien- und Kommunikationswisseschaft (2017) Diese Modulübersicht ist lediglich eine Vorabversion und dient ausschließlich dazu, einen Überblick
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Digital Health an der Universität Potsdam. Vom 13.
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Digital an der Universität Potsdam Vom 13. Dezember 2017 Der Fakultätsrat der Digital Engineering Fakultät der Universität Potsdam
MehrSTUDIENFÜHRER MASTER OF SCIENCE VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (ECONOMICS) Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER MASTER OF SCIENCE VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (ECONOMICS) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: M.SC. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (ECONOMICS) 2. ABSCHLUSS: Master of Science 3. REGELSTUDIENZEIT: 4
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 14 vom 19. Februar 2018 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Berufliche Fachrichtung
MehrNeufassung der fachspezifischen Ordnung für das Bachelorstudium. Volkswirtschaftslehre an der Universität Potsdam. Vom 10.
Neufassung der fachspezifischen Ordnung für das Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre an der Universität Potsdam Vom 10. Juli 2013 Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
MehrFächerspezifische Bestimmungen. für das Unterrichtsfach Englisch. für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung
Fächerspezifische Bestimmungen für das Unterrichtsfach Englisch für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung zur Prüfungsordnung für die Lehramtsmasterstudiengänge an der Technischen Universität Dortmund
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013
Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013 Lesefassung vom 16. Mai 2018 (nach 13. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 32
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 8 vom 15. Januar 2018 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Studiengang Manuskriptkulturen (Manuscript
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sachunterricht mit einem Bezugsfach - Gesellschaftswissenschaften
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sachunterricht mit einem Bezugsfach - Gesellschaftswissenschaften (GeWi), Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde (LER), Naturwissenschaften
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Chemie an der Universität Potsdam. Vom 20. Januar 2016.
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang an der Universität Potsdam Vom 20. Januar 201 Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Universität Bremen vom 8. Dezember Artikel 1
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Universität Bremen vom 8. Dezember 2009 Der Fachbereichsrat 8 (Sozialwissenschaften) hat am 8. Dezember 2009 gemäß 87 Nummer
MehrStudien- und Prüfungsordnung für das Masterstudium im Fach Geoökologie an. an der Universität Potsdam vom. Vom 20. Januar 2016
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 14 vom 30.8.201 - Seite 1373-1377 Studien- und Prüfungsordnung für das Masterstudium im Fach Geoökologie an der Universität Potsdam Vom 20. Januar 201 Der
MehrAnlage 23 b Fachspezifische Anlage für das Fach Sozialwissenschaften Zwei-Fächer-Bachelor Sozialwissenschaften
Anlage 23 b Fachspezifische Anlage für das Fach Sozialwissenschaften Zwei-Fächer-Bachelor Sozialwissenschaften In der Fassung vom 09.08.2013 - nichtamtliche Lesefassung- 1. Bachelorgrad Die Fakultät für
MehrNBl. MWV. Schl.-H S. 62 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 19.Oktober 2010
Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung (Satzung) der Wirtschaftsund Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Faches Volkswirtschaftslehre
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 38 vom 22. Juni 2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft (Business
MehrAuszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 11 vom Seite
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für den Modulkatalog der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (MK WiSo) Vom 1.
MehrGrad Modultitel Modulkürzel Modulform
Grad Modultitel Modulkürzel Modulform M.A. D7. Historische Anthropologie/Europäische Ethnologie: Basismodul 1 M-D7-1 Pflicht Modulverantwortliche/r N. N. Dozent/inn/en Dozentinnen und Dozenten der Fachrichtung
MehrStudienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs
Philosophische Fakultät I Institut für Philosophie Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 1 Vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität
Mehrgeändert durch Satzungen vom 23. Februar März Januar Januar November August 2017
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrNeufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 93 - Nr. 13 / 201 (23.09.201) - Seite 32 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)
MehrBachelorstudiengang Politik und Wirtschaft (StO 2013) Studienverlaufspläne
Bachelorstudiengang Politik und Wirtschaft (StO 213) Variante 1: Studium ohne Auslandsaufenthalt Modul-Nr. A) Politik (54 LP) Modulbezeichnung Studienverlaufspläne 1. 2. Fachsemester B.BM.PUV11 Ideengeschichte
MehrM.Sc. Volkswirtschaftslehre
M.Sc. Volkswirtschaftslehre Prof. Dr. Doris Neuberger (Studiengangsverantwortliche) 06.04.2018 2018 UNIVERSITÄT ROSTOCK FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN Das Institut für Volkswirtschaftslehre
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang International War Studies an der. Potsdam und dem University College Dublin.
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang International War Studies an der Universität Potsdam und dem University College Dublin Vom 18. Oktober 2017 Der Fakultätsrat der Philosophischen
MehrAmtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. 33/2015 Seite 3
33/2015 Seite 3 Fächerspezifische Bestimmungen für das Unterrichtsfach Philosophie für ein Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für den Lehramtsbachelorstudiengang an der Technischen
MehrStudienordnung für den Masterstudiengang Soziologie an der Universität Leipzig
52/25 Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Studienordnung für den Masterstudiengang Soziologie an der Universität Leipzig Vom 28. September 2009 Aufgrund des Gesetzes über
MehrIn 9 Satz 2 wird die Angabe höchstens 100 durch die Angabe etwa 95 ersetzt.
Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung (Satzung) der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Faches Volkswirtschaftslehre
MehrInhaltsverzeichnis. Studienordnung für den Studiengang Medien- und Kommunikationsmanagement (M.A.) an der Mediadesign Hochschule (MD.
Gemäß 10 Abs. 6 der Grundordnung der Mediadesign Hochschule für Design und Informatik in der Fassung vom 1. Juni 2015 erlässt der Akademische Senat die folgende Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationswissenschaft/Communication Science an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 28. März 2013
MehrNr. 11/2018 Seite 187
Nr. 11/2018 Seite 187 Fächerspezifische Bestimmungen für die berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften zur Prüfungsordnung für die Lehramtsmasterstudiengänge für ein Lehramt an Berufskollegs an
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Klassische Philologie/ Vom 14. August 2013 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/www.abt-studium/amtliche-veroeffentlichungen/2013/2013-45.pdf)
MehrFakultät für Informatik und Mathematik Fachstudien- und -prüfungsordnung B.Sc. Informatik vom 12. Oktober 2018
Fakultät für Informatik und Mathematik Fachstudien- und -prüfungsordnung B.Sc. Informatik vom 12. Oktober 2018 1 Fachstudien- und -prüfungsordnung für den Studiengang Informatik mit dem Abschluss Bachelor
Mehr2. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung. für den Masterstudiengang. Politikwissenschaft. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
759 2. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 07.07.2009 vom 05.05.2010 760 Erste Ordnung zur Änderung
MehrArtikel I. Änderungen
14. März 2017 Ordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of
MehrOrdnung Artikel
1 Ordnung des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang International Economics and Public
MehrVom 2. März I. Allgemeiner Teil. 1 Geltungsbereich
spezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Masterstudium für die Fächer und die Studienbereiche für das Lehramt für die Primarstufe mit Schwerpunkt an der Universität Potsdam Vom 2. März 2018 Der
Mehr3 Fächerkombinationen
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Islamischer Orient an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 28. September 2012 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2012/2012-62.pdf)
MehrMaster Nebenfach Volkswirtschaftslehre
Universität Trier, Fachbereich IV, Volkswirtschaftslehre (Stand: 01.10.2010) * Master Nebenfach Volkswirtschaftslehre 1. Studieninhalte 2. Studienziele 3. Studienaufbau 4. Betreuung 5. Zulassungsvoraussetzungen
Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. November Juli Februar Januar 2016
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. November März Februar Juli Februar 2014
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum Nr.
AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum 14.09.2011 Nr. 99 Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang
MehrPhilosophische Fakultät I
23. Jahrgang, Nr. 6 vom 9. Juli 2013, S. 22 Philosophische Fakultät I Dritte Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für das Master-Studienprogramm Ethnologie/ Social and Cultural Anthropology
MehrModulhandbuch für den Deutsch-Russischen Master of Arts Verwaltungswissenschaft
Modulhandbuch für den Deutsch-Russischen Master of Arts Verwaltungswissenschaft (Letzte Aktualisierung: August 2015) Inhalt Kernmodul I (20 LP)... 1 Kernmodul II (20 LP)... 2 Methodenmodul (10 LP)... 3
MehrNichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang International Economics and Public Policy
Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang International Economics and Public Policy Vom 16. Dezember 2013 Geändert am 10.08.2015 Geändert am 10.03.2017
Mehr2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Computerlinguistik mit akademischer Abschlussprüfung Master of Arts (M. A.) Besonderer Teil Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz 2 Ziffer
MehrSTUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS. Germanistik. Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS Germanistik Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: M.A. GERMANISTIK 2. ABSCHLUSS: Master of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 4 Semester LEISTUNGSPUNKTE: STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER:
MehrInhaltsübersicht. Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
Studienordnung für den konsekutiven Studiengang Politikwissenschaft mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) an der Technischen Universität Chemnitz Vom 11. Juni 2015 Aufgrund von 13 Abs. 4 i. V. m. 36
MehrKommunikationsbereitschaft und die altersgemäße Entwicklung interkultureller Kompetenz erworben.
Fächerspezifische Bestimmungen für das Unterrichtsfach Englisch für ein Lehramt an Grundschulen zur Prüfungsordnung für den Lehramtsmasterstudiengang an der Technischen Universität Dortmund Aufgrund des
MehrArtikel I. Änderungen
27. März 2018 Ordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität für den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik mit dem Abschlussgrad Master of Science vom 1. Juli
MehrI. Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums 2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn 3 Studienaufbau
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für die Studiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.) Besonderer Teil für den
MehrStudienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil
Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III der Humboldt-Universität zu Berlin hat aufgrund der 24 und
MehrStudiengang Master of Arts (M.A.)
Studiengang Master of Arts (M.A.) geko/01.10.2013 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Master of Arts (M.A.) der Philosophischen Fakultäten vom 09.09.2002 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrTECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU
TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Medienwirtschaft -in der Fassung der Ersten Änderung- Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs. 3 des Thüringer
MehrTechnische Universität Ilmenau
Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Ingenieurinformatik mit dem Abschluss Master of Science Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs. 3 des Thüringer
MehrVom 21. Januar hochschule Potsdam. Sie ergänzt als fachspezifische Ordnung die Neufassung der allgemeinen Studien-
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das konsekutive Masterstudium im Fach Europäische Medienwissenschaft (in Kooperation mit der Fachhochschule Potsdam) an der Universität Potsdam Vom 21.
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 19. März 2014 Nr. 33/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Sozialwissenschaften (Wirtschaftslehre/Politik) im Bachelorstudium für das Lehramt an Berufskollegs
Mehr1. Bachelorgrad Die Fakultät für Bildungs- und Sozialwissenschaften bietet das Fach Sozialwissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts an.
Anlage 23 a Fachspezifische Anlage für das Fach Sozialwissenschaften Fach-Bachelor Sozialwissenschaften In der Fassung vom 09.08.2013 - nichtamtliche Lesefassung- 1. Bachelorgrad Die Fakultät für Bildungs-
MehrFächerspezifische Bestimmungen. für das Unterrichtsfach Englisch. für ein Lehramt an Grundschulen
Fächerspezifische Bestimmungen für das Unterrichtsfach Englisch für ein Lehramt an Grundschulen zur Prüfungsordnung für die Lehramtsmasterstudiengänge an der Technischen Universität Dortmund Aufgrund des
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der
Der Text dieser Fachstudien- Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrStudiengang Master of Arts (M.A.)
Studiengang Master of Arts (M.A.) geko/22.10.2014 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Master of Arts (M.A.) der Philosophischen Fakultäten vom 09.09.2002 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrErste Änderung der fachspezifischen Studienordnung für das lehramtsbezogene Masterstudium
Amtliches Mitteilungsblatt Lebenswissenschaftliche Fakultät Erste Änderung der fachspezifischen Studienordnung für das lehramtsbezogene Masterstudium Fach (Schwerpunkt Integrierte Sekarschule) (AMB Nr.
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Economics, Finance, and Philosophy
Vorläufige Fassung_25.05.2010 1 Studienordnung für den Master-Studiengang Economics, Finance, and Philosophy Vom 25. März 2010 Der Abteilungsausschuss der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts-
MehrNeufassung der Studienordnung für das Fach Chemie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 93 - Nr. 13 / 2014 (23.09.2014) - Seite 64 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Chemie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum Nr.
AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum 09.09.2011 Nr. 86 Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang
MehrFachspezifische Ordnung für das Bachelorstudium. Fakultät der Universität Potsdam. Vom 28. März Art des Studiums
Fachspezifische Ordnung für das Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre an der Universität Potsdam Vom 28. März 2011 Gemäß 18 Abs. 1 und 2 und 21 Abs. 1 und 2 i.v.m. 70 Abs. 2 Nr. 1des Brandenburgischen
MehrStudien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften Fachgruppe: Wirtschaftswissenschaften Auf Grund des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz
MehrNichtamtliche Lesefassung der Studien- und Prüfungsordnung. für den. Masterstudiengang Innovation Management, Entrepreneurship and Sustainability
Nichtamtliche Lesefassung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innovation Management, Entrepreneurship and Sustainability an der Fakultät VII - Wirtschaft und Management der Technischen
Mehr