Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der

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1 Der Text dieser Fachstudien- Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text. Hinweis: Für Studierende, die ihr Studium vor In-Kraft-Treten der letzten Änderungssatzung aufgenommen haben: Bitte beachten Sie auch die vorangegangenen Änderungssatzungen mit ihren Übergangsbestimmungen. Fachstudien- Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Philosophischen Fakultät Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg (FPO MA Politikwissenschaft) Vom 8. Juni 20 geändert durch Satzungen vom. November März Februar Juli Februar Juli 206 Auf Gr von Art. 3 Abs. Satz 2, Art. 43 Abs. Satz 2, Art. 6 Abs. 2 Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen-Nürnberg folgende Prüfungsordnung: Geltungsbereich... 2 Qualifikation zum Masterstudium, Nachweise Zugangsvoraussetzungen... 3 Umfang Gliederung des Masterstudiums, Prüfungen Inkrafttreten Übergangsvorschriften... 3 Anlage Studienplan M.A. Politikwissenschaft... 4 Anlage 2 Studienplan M.A. Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Öffentliches Recht... Geltungsbereich Die Fachstudien- Prüfungsordnung für den forschungsorientierten konsekutiven Masterstudiengang Politikwissenschaft mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) ergänzt die Allgemeine Studien- Prüfungsordnung für die Bachelor- Masterstudiengänge an der Philosophischen Fakultät Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg ABMStPO/Phil. 2 Qualifikation zum Masterstudium, Nachweise Zugangsvoraussetzungen () Fachspezifischer Abschluss ist der Abschluss in einem Ein-Fach-, Zwei-Fach- oder Drei-Fach-Bachelorstudiengang der Politikwissenschaft, soweit der Anteil an Politikwissenschaft nicht weniger als 70 ECTS-Punkte beträgt. 2 Als fachverwandte oder gleichwertige Abschlüsse im Sinne des 3 Abs. Nr. i.v.m. Abs. 2 ABMStPO/Phil werden Abschlüsse in anderen Studiengängen anerkannt, soweit das Studium im wesentlichen Umfang politikwissenschaftlich relevante Problemstellungen zum Inhalt hat.

2 (2) Mit den Bewerbungsunterlagen sind Nachweise über Englischkenntnisse auf dem Niveau der Stufe C des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens nachzuweisen. 2 Der Nachweis kann durch das Erreichen der für die Stufe C notwendigen Punkte in den Prüfungen Cambridge, IELTS, TOEFEL oder das erfolgreiche Ablegen der UNIcert III Prüfung erbracht werden. 3 Studierende, die die Stufe C nicht durch die in Satz 2 genannten Zertifikate nachweisen können, können, soweit sie in einem Einstufungstest der Abteilung Englisch HaF auf das Level 3 oder besser getestet wurden, unter der auflösenden Bedingung zugelassen werden, dass der Nachweis der Stufe C bis zu Beginn des dritten Fachsemesters erbracht wird. 4 Der Nachweis der Stufe C wird von den Studierenden, die auf das Level 3 oder besser getestet wurden, durch das erfolgreiche Absolvieren der UNIcert III Prüfung an der FAU oder das Ablegen von mindestens zwei Level 4 Kursen - wovon einer Advanced Academic English sein muss - der Abteilung Englisch HaF mit einem Durchschnitt der Note von 3,0 oder besser nachgewiesen. Ist der Durchschnitt der beiden bestandenen Level 4 Kurse nicht besser als die Note 3, können weitere Level 4 Kurse belegt werden. 6 Zur Durchschnittsberechnung wird der Kurs Advanced Academic English der am besten bestandene Kurs herangezogen. 7 Auf begründeten Antrag kann Englisch durch den Nachweis von gleichwertigen Kenntnissen in einer anderen wissenschaftsrelevanten Sprache ersetzt werden. (3) Bewerberinnen Bewerber eines fachverwandten oder gleichwertigen Abschlusses müssen zusätzlich die Studienperspektive darlegen, welche sie mit dem Masterstudiengang Politikwissenschaft verbinden. 2 In Zweifelsfällen soll die Zulassungsentscheidung auf der Grlage eines Auswahlgespräches gefällt werden. (4) Für Bewerberinnen Bewerber mit einer Gesamtnote des fachspezifischen Abschlusses bzw. im Falle des 3 Abs. 4 ABMStPO/Phil einem Durchschnitt der bisherigen Leistungen von 2, bis 3,00 findet ein Auswahlgespräch statt; die übrigen Bewerberinnen Bewerber werden nicht zur zweiten Stufe des Qualifikationsfeststellungsverfahrens zugelassen erhalten einen mit entsprechender Begründung versehenen Ablehnungsbescheid. 2 Das Auswahlgespräch soll zeigen, ob die Bewerberin der Bewerber die nötigen fachlichen methodischen Kenntnisse besitzen zu erwarten ist, dass sie in einem stärker forschungsorientierten Studium selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten verstehen. 3 In dem Auswahlgespräch werden die Bewerberinnen Bewerber insbesondere auf Basis folgender gleichgewichteter Kriterien beurteilt:. Sichere Kenntnisse in den fachspezifischen methodologischen Grlagen, 2. Kenntnisse in den Teilbereichen Analyse Vergleich politischer Systeme, Politische Theorie Ideengeschichte sowie Internationale Beziehungen, 3. Positive Prognose aufgr steigender Leistungen im bisherigen Studienverlauf. () Im Rahmen des Masterstudiengangs kann ein Studienschwerpunkt Öffentliches Recht gewählt werden. 2 Zugangsvoraussetzung zum Studienschwerpunkt nach Satz ist zusätzlich zu den in Abs. genannten Anforderungen der Abschluss in einem Bachelorstudiengang mit dem Fach Öffentliches Recht im Umfang von mindestens 70 ECTS-Punkten. 3 Umfang Gliederung des Masterstudiums, Prüfungen, Unterrichts- Prüfungssprache () Umfang Gliederung des Masterstudiengangs Politikwissenschaft sowie Art Umfang der Prüfungen bestimmen sich nach der Anlage. (2) Abweichend von Abs. bestimmen sich im Studium mit Schwerpunkt Öffentliches Recht Umfang Gliederung sowie Art Umfang der Prüfungen nach Anlage 2. 2 Für 2

3 die Module Öffentliches Recht I Öffentliches Recht II können alle Veranstaltungen mit öffentlich-rechtlichem Fokus des Fachbereichs Rechtswissenschaft, die in den Schwerpunktbereichen 2, 4 (vgl. Anlage zu Abs. 3 der Prüfungsordnung der Universität Erlangen-Nürnberg für die Juristische Universitätsprüfung) angeboten werden, gewählt werden. 3 Bei der Modulwahl ist ein fachspezifischer Kompetenzgewinn im Masterstudiengang Politikwissenschaft gegenüber dem vorangegangenen Bachelorstudium nachzuweisen. 4 Die Wahl der Veranstaltung bedarf der Zustimmung der Veranstaltungsleiterinnen bzw. Veranstaltungsleiter. (3) Die Unterrichts- Prüfungssprache im Fach Politikwissenschaft ist Deutsch. 2 Einzelne en Prüfungen können in Englisch abgehalten werden; Näheres wird im Modulhandbuch geregelt. 4 Inkrafttreten Übergangsvorschriften Diese Fachprüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 3

4 Anlage : Studienplan M.A. Politikwissenschaft Modulbezeichnung Pol PPT (A): Politische Philosophie, Theorie Ideengeschichte Es sind drei der folgenden fünf Module zu belegen Pol SYS (A): Analyse Vergleich politischer Systeme Pol IB (A): Internationale Beziehungen Hauptseminar oder 2 Pol AER (A): Pol MR (A): Menschenrechte / Menschenrechtspolitik Pol PMW: Politische Methodenlehre Wissenschaftstheorie Workload-Verteilung pro Semester in ECTS ECTS-Punkten Art Umfang der Prüfung Modulnote V S Ü P Mentorat 2 4 oder Klausur (90 Min.) 3 oder Klausur (90 Min.) 3 Referat (30-4 Min.) mit Hausarbeit (ca. 20 S.), 0 %, oder Klausur (90 Min.), 0 %, mündliche Prüfung ( Min.), 0 % oder Klausur (90 Min) 3 oder Klausur (90 Min.) 3 Pol OEK: Politische Ökonomie oder Klausur (90 Min.) 3 Pol MES I: Deskriptive Statistik Vorlesung 2 Klausur (90 Min.) Pol MES II: Methoden der empirischen Sozialforschung Es ist eines der folgenden zwei Module zu belegen. Hauptseminar oder Methodenspezifische Übung oder 2 Mentorat Referat (30-4 Min.) mit Hausarbeit (ca. 20 S.), 0 %, oder Klausur (90 Min.), 0 %, mündliche Prüfung ( Min.), 0 %

5 Modulbezeichnung Pol PPT (B): Politische Philosophie, Theorie Ideengeschichte ECTS V S Ü P Freies Ergänzungsstudium Es sind drei der folgenden fünf Module zu belegen Pol SYS (B): Analyse Vergleich politischer Systeme Pol IB (B): Internationale Beziehungen Hauptseminar oder 2 Pol AER (B): Pol MR (B): Menschenrechte / Menschenrechtspolitik Workload-Verteilung pro Semester in ECTS-Punkten Art Umfang der Prüfung Modulnote nach Maßgabe des Faches 4 nach Maßgabe des Faches4 Mentorat 2 oder Klausur (90 Min.) 3 oder Klausur (90 Min.) 3 Referat (30-4 Min.) mit Hausarbeit (ca. 20 S.), 0 %, oder Klausur (90 Min.), 0 %, mündliche Prüfung ( Min.), 0 % oder Klausur (90 Min.) 3 oder Klausur (90 Min.) 3 Masterarbeit Masterarbeit (ca. 0 Seiten) Summe Bei der angegebenen Verteilung handelt es sich um eine Empfehlung. Nach Wahl der bzw. des Studierenden. Art Umfang der Prüfung sind abhängig von der gewählten ; Näheres ist im Modulhandbuch geregelt. Abhängig vom gewählten Modul; Näheres ist im Modulhandbuch geregelt.

6 Anlage 2: Studienplan M.A. Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Öffentliches Recht Modulbezeichnung Pol PPT (A): Politische Philosophie, Theorie Ideengeschichte Workload- Verteilung pro ECTS Semester in ECTS-Punkten V S Ü P Es sind drei der folgenden fünf Module zu belegen Pol SYS (A): Analyse Vergleich politischer Systeme Pol IB (A): Internationale Beziehungen Hauptseminar oder 2 Pol AER (A): Pol MR (A): Menschenrechte / Menschenrechtspolitik Mentorat 2 Art Umfang der Prüfung Modulnote (ca. 20 S.) oder Klausur (90 Min.) 3 (ca. 20 S.) oder Klausur (90 Min.) 3 Referat (30-4 Min.) mit Hausarbeit (ca. 20 S.), 0 %, oder Klausur (90 Min.), 0 %, mündliche Prüfung ( Min.), 0 % (ca. 20 S.) oder Klausur (90 Min) 3 (ca. 20 S.) oder Klausur (90 Min.) 3 Pol OEK: Politische Ökonomie Pol MES I: Deskriptive Statistik Pol MES II: Methoden der empirischen Sozialforschung Öffentliches Recht I Öffentliches Recht II (ca. 20 S.) oder Klausur (90 Min.) 3 Vorlesung 2 Klausur (90 Min.) Referat (30-4 Min.) mit Hausarbeit (ca. 20 S.) Vorlesung 4 2 Klausur (20 Min.) oder mündliche Vorlesung 4 2 Prüfung (20 Min.) 3 Vorlesung 4 2 Referat (20-2 Min.) mit Hausarbeit Vorlesung 4 2 (2-30 S.) 6

7 Modulbezeichnung Pol PPT (B): Politische Philosophie, Theorie Ideengeschichte Workload- Verteilung pro ECTS Semester in ECTS-Punkten V S Ü P Es sind zwei der folgenden fünf Module zu belegen Pol SYS (B): Analyse Vergleich politischer Systeme Pol IB (B): Internationale Beziehungen Hauptseminar oder 2 Pol AER (B): Pol MR (B): Menschenrechte / Menschenrechtspolitik Mentorat 2 Art Umfang der Prüfung Modulnote (ca. 20 S.) oder Klausur (90 Min.) 3 (ca. 20 S.) oder Klausur (90 Min.) 3 Referat (30-4 Min.) mit Hausarbeit (ca. 20 S.), 0 %, oder Klausur (90 Min.), 0 %, mündliche Prüfung ( Min.), 0 % (ca. 20 S.) oder Klausur (90 Min.) 3 (ca. 20 S.) oder Klausur (90 Min.) 3 Masterarbeit Masterarbeit (ca. 0 Seiten) Summe Bei der angegebenen Verteilung handelt es sich um eine Empfehlung. Nach Wahl der bzw. des Studierenden. Art Umfang der Prüfung sind abhängig von der gewählten ; Näheres ist im Modulhandbuch geregelt. Es können alle Veranstaltungen mit öffentlich-rechtlichem Fokus des Fachbereichs Rechtswissenschaft, die in den Schwerpunktbereichen 2, 4 (vgl. Anlage zu Abs. 3 der Prüfungsordnung der Universität Erlangen-Nürnberg für die Juristische Universitätsprüfung) angeboten werden, gewählt werden, vgl. 3 Abs. 2 Satz 2. 7

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