geändert durch Satzungen vom 5. November August Mai Oktober August Juni 2018
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- Sophia Dressler
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1 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text. Hinweis: Für Studierende, die ihr Studium vor In-Kraft-Treten der letzten Änderungssatzung aufgenommen haben: Bitte beachten Sie auch die vorangegangenen Änderungssatzungen mit ihren Übergangsbestimmungen. Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kunstgeschichte an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) MFPOKunstGesch Vom 8. Juni geändert durch Satzungen vom. November. August 4. Mai. Oktober 3 8. August 7 8. Juni 8 Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz, Art. 43 Abs. Satz, Art. 6 Abs. Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die FAU folgende Prüfungsordnung: Inhaltsverzeichnis: Geltungsbereich... Qualifikation zum Masterstudium, Nachweise und Zugangsvoraussetzungen... 3 Umfang und Gliederung des Masterstudiums, Prüfungen... 4 Wahlpflichtbereich... 3 Zulassungsvoraussetzung für die Masterarbeit Inkrafttreten und Übergangsvorschriften... 3 Anlage : Studienverlaufsplan M.A.Kunstgeschichte (Vollzeit)... 4 Anlage : Studienverlaufsplan M.A. Kunstgeschichte (Teilzeit)... 6 Geltungsbereich Die Fachstudien- und Prüfungsordnung für den forschungsorientierten Masterstudiengang Kunstgeschichte mit dem Abschlussziel des Master of Arts (M.A.) ergänzt die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der FAU ABMStPO/Phil in der jeweils geltenden Fassung. Qualifikation zum Masterstudium, Nachweise und Zugangsvoraussetzungen () Fachspezifischer Abschluss i. S. d. 3 Abs. Nr. Alt. ABMStPO/Phil ist der Abschluss in einem kunsthistorischen Studiengang. Als fachverwandte bzw. nicht wesentlich unterschiedliche Abschlüsse im Sinne des 3 Abs. Nr. Alt.
2 i. V. m. Abs. ABMStPO/Phil werden andere Abschlüsse wie z.b. in einem Lehramtsstudiengang, in Kunsterziehung, Kunstpädagogik, Freie Kunst, Theater- und Medienwissenschaften, Design oder Architektur anerkannt, soweit sie kunsthistorische Module beinhalten. () Als weitere Unterlagen i. S. d. Abs. Satz Nr. Anlage ABMStPO/Phil sind mit den Bewerbungsunterlagen Nachweise über Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen mit mindestens dem Niveau B nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen oder Nachweise einer modernen Fremdsprache (z. B.: Englisch, Französisch oder Spanisch) und gesicherte Lateinkenntnisse zu erbringen. Der Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse erfolgt durch das Abiturzeugnis oder vergleichbare Nachweise (für Lateinkenntnisse bspw. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der vom Lehrstuhl für Mittel- und Neulatein der FAU angebotenen Klausur zum Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse gemäß StPO Latein, für die weitere Fremdsprache bspw. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an entsprechenden Sprachkursen des Sprachenzentrums der FAU). 3 Bewerberinnen und Bewerber, die diesen Nachweis vor Aufnahme des Studiums nicht erbringen können, werden unter der auflösenden Bedingung zugelassen, dass der Nachweis über die o. g. Fremdsprachenkenntnisse bis zu Beginn des dritten Fachsemesters erbracht wird. (3) Für Bewerberinnen und Bewerber mit einer Gesamtnote des fachspezifischen Abschlusses bzw. im Falle des 3 Abs. 4 ABMStPO/Phil einem Durchschnitt der bisherigen Leistungen von, bis 3, sowie für Bewerberinnen und Bewerber mit einer Gesamtnote des fachverwandten bzw. nicht wesentlich unterschiedlichen Abschlusses nach Abs. Satz mit einem Durchschnitt der bisherigen Leistungen von, bis 3, findet ein Auswahlgespräch statt; die übrigen Bewerberinnen und Bewerber werden nicht zur zweiten Stufe des Qualifikationsfeststellungsverfahrens zugelassen und erhalten einen mit entsprechender Begründung versehenen Ablehnungsbescheid. Das Auswahlgespräch soll zeigen, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber die nötigen fachlichen und methodischen Kenntnisse besitzt und in einem stärker forschungsorientierten Studium selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten versteht. In dem Auswahlgespräch werden die Bewerberinnen und Bewerber insbesondere auf Basis folgender gleichgewichteter Kriterien beurteilt:. Qualität der fundierten Fach- und Methodenkenntnisse der Kunstgeschichte,. Qualität der analytischen und argumentativen Kompetenz im Umgang mit Kunstwerken und kunsthistorischen Zusammenhängen vom Frühen Mittelalter bis zur Gegenwart, 3. Qualität der reflektierten Kenntnis der wesentlichen kunsthistorischen Themenkomplexe und der historisch-kulturellen Grundlagen. 3 Umfang und Gliederung des Masterstudiums, Prüfungen () Umfang und Gliederung des Masterstudiengangs Kunstgeschichte sowie Art, Umfang und Gewichtungsfaktor der Prüfungen bestimmen sich nach der Anlage (Vollzeitstudiengang) bzw. (Teilzeitstudiengang). () Das Studium wird in einem der drei Schwerpunkte Kunst- und Kulturwissenschaften, Museumsstudien oder Digitale Kunstgeschichte absolviert; der gewählte Schwerpunkt wird auf dem Zeugnis ausgewiesen.
3 4 Wahlpflichtbereich () Das Qualifikationsziel des Wahlpflichtbereichs liegt darin, den Studierenden zu ermöglichen, thematische und methodische Erweiterungen und Vertiefungen fachspezifisch (Kernmodule) oder in den Modulen der anderen wählbaren Schwerpunkte (Schwerpunktmodule) oder fachübergreifend durch den Import von Modulen anderer Studiengänge der FAU oder international durch im Ausland erworbene Kompetenzen für die individuelle Profilierung zu wählen. Darüber hinaus wird damit ein methodologisches Qualifikationsziel verfolgt, indem interdisziplinäre Arbeitsweisen geschult, die kunstwissenschaftliche Perspektive auf weitere Gegenstandsfelder ausgeweitet sowie Erfahrungen mit interkulturellen Beobachtungshorizonten gesammelt werden. 3 Zudem wird den Studierenden durch die Wahlfreiheit ermöglicht, im Hinblick auf das zukünftige Berufsfeld ein besonderes Profil auszubilden. () Art und Umfang der Prüfung sind abhängig von den im jeweils gewählten Modul vermittelten Kompetenzen nach Abs.. Sie richten sich nach den Vorgaben des anbietenden Studiengangs und sind dem Modulhandbuch zu entnehmen. 3 Mögliche Prüfungsleistungen sind: Klausur (6-9 Min.), schriftliche Hausarbeit (- S.), Referat (3-4 Min.), Essay (-7 S.), Protokoll (-3 S.). 4 Der Modulkatalog wird vor Semesterbeginn ortsüblich bekanntgemacht. (3) Die Wahlpflichtmodule setzen sich in der Regel entweder aus einer Vorlesung ( SWS) und einem Seminar ( SWS) oder zwei Seminaren (à je SWS) zusammen oder bestehen aus nur einer Lehrveranstaltung ( SWS). Zulassungsvoraussetzung für die Masterarbeit Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Masterarbeit gemäß 38 Abs. ABMStPO/Phil ist der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses sämtlicher Module des Pflichtcurriculums. 6 Inkrafttreten und Übergangsvorschriften () Diese Fachprüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. () Die sechste Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die das Studium ab dem Wintersemester 8/9 aufnehmen werden. 3
4 Anlage : Studienverlaufsplan M.A. Kunstgeschichte Vollzeit Modulbezeichnung Lehrveranstaltung Workload-Verteilung SWS pro Semester in Faktor ECTS ECTS-Punkten Art und Umfang der Prüfung Modulnote V Ü P S Pflichtcurriculum Geschichte und Analyse der künstlerischen Medien I Vorlesung Klausur (6 Min.) Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Geschichte und Analyse der künstlerischen Medien II Präsentation (ca. -3 Min., %) Quellen, Theorien und Methoden I Vorlesung Klausur (6 Min.) Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Quellen, Theorien und Methoden II Präsentation (ca. -3 Min., %) Klausur (6 Min.) oder schriftliche Hausarbeit (ca. - S., Kunst- und Kulturwissenschaften () () %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Digitale Kunstgeschichte Portfolio (ca. S.) 3 Studium vor Originalen I mit Exkursion 4 () mdl. Vortrag (ca. Min) mit Thesenpapier (-4 S., %) und Abschlussbericht (ca. -7 S., %) 4 Forum Forschung Essay (ca. 7- S.) Studium vor Originalen II Wahlpflichtbereich (Es sind Module im Umfang von ECTS-Punkten zu belegen) mit Exkursion () mdl. Vortrag (ca. Min) mit Thesenpapier (-4 S., %) und Abschlussbericht (ca. -7 S., %) 4 Künstlerische Techniken Praktikum (4) Bericht (ca. -7 S.) Kunsthistorische Medienkompetenz und Berufsfeldorientierung Workshop Vorträge/ () () () () Bericht (ca. 3 S.) Geschichte und Analyse der künstlerischen Medien III Klausur (6 Min.) oder schriftliche Hausarbeit (ca. - S., () () Ober-seminar %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Quellen, Theorie und Methoden III Klausur (6 Min.) oder schriftliche Hausarbeit (ca. - S., () () Ober-seminar %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Freies Ergänzungsstudium I vgl. 4 Abs. 3 vgl. 4 Abs. Freies Ergänzungsstudium II vgl. 4 Abs. 3 vgl. 4 Abs. Freies Ergänzungsstudium III vgl. 4 Abs. 3 vgl. 4 Abs. Schwerpunkt Kunst- und Kulturwissenschaften Innereuropäische und globale Austauschprozesse I Vorlesung Klausur (6 Min.) Innereuropäische und globale Austauschprozesse II Schwerpunktmodul Kunst- und Kulturwissenschaften I Ober-seminar () () Schwerpunktmodul Kunst- und Kulturwissenschaften II Praktikum/Projekt Kunst- und Kulturwissenschaften Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Klausur (6 Min.) oder schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Bericht (ca. -7 Seiten) 6
5 Modulbezeichnung Schwerpunkt Museumsstudien Grundlagen der Museologie Lehrveranstaltung Workload-Verteilung SWS pro Semester in Faktor ECTS ECTS-Punkten Art und Umfang der Prüfung Modulnote V Ü P S Schwerpunktmodul Museumsstudien I Schwerpunktmodul Museumsstudien II Praktikum/Projekt Museumsstudien Schwerpunkt Digitale Kunstgeschichte Grundlagen der Informatik Vorlesung mit Übung Schwerpunktmodul Digitale Kunstgeschichte I () () Schwerpunktmodul Digitale Kunstgeschichte II Schwerpunktmodul Digitale Bild- und Medienwissenschaften Praktikum/Projekt Digitale Kunstgeschichte Masterarbeit Bericht (ca. -7 Seiten) Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Bericht (ca. -7 Seiten) 3 Klausur (6 Min.) Portfolio (ca. S.) 3 oder Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Portfolio (ca. S.) 3 oder Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Portfolio (ca. S.) 3 oder Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Bericht (ca. -7 Seiten) 6 Mastermodul Masterarbeit Masterarbeit (ca. 8 S., %) und 3 mündliche Präsentation (ca. 3 Min., %) Summen SWS und ECTS Ohne Wahlpflichtmodule, je nach Schwerpunkt 3-34 SWS Bei der angegebenen Verteilung handelt es sich um eine Empfehlung. Die konkrete Prüfungsform ist abhängig von der Wahl der konkreten Veranstaltungsform durch die Studierenden. 3 Das Portfolio beinhaltet im gegenseitigen Zusammenhang stehende unselbstständige Leistungen (Teilleistungen, wie z. B. regelmäßige Übungsaufgaben, Protokolle, Essays) zur Umsetzung einer einheitlichen Aufgabenstellung, die mit einer Note bewertet wird, die sich aus dem arithmetischen Mittel gewichtet errechnet. 4 Die Zulassung zur Prüfung setzt die Teilnahme an mind. 4 Exkursionstagen voraus. Die Zulassung zur Prüfung setzt die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen im Umfang von mind. 3 Stunden voraus. 6 Die Zulassung zur Prüfung setzt ein 6 wöchiges eine entsprechende voraus (ein Forschungsprojekt, das innerhalb des Instituts, der eigenen Universität oder an einer anderen in- oder ausländischen Universität oder bei außeruniversitären Forschungspartnern durchgeführt wird (mind. 6 Wochen)). 7 zzgl. ECTS aus dem Wahlpflichtbereich. 8 zzgl. ECTS aus dem Wahlpflichtbereich.
6 Anlage : Studienverlaufsplan M.A. Kunstgeschichte Teilzeit Modulbezeichnung Geschichte und Analyse der künstlerischen Medien I Geschichte und Analyse der künstlerischen Medien II Lehrveranstaltung Workload-Verteilung pro Semester SWS ECTS in ECTS-Punkten V Ü P S Pflichtcurriculum 6 Art und Umfang der Prüfung Vorlesung Klausur (6 Min.) Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Quellen, Theorien und Methoden I Vorlesung Klausur (6 Min.) Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) Quellen, Theorien und Methoden II mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Klausur (6 Min.) oder Kunst- und Kulturwissenschaften () () Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Digitale Kunstgeschichte Portfolio (ca. S.) 3 Studium vor Originalen I mit Exkursion () mdl. Vortrag (ca. Min) mit Thesenpapier (-4 S., %) und Abschlussbericht (ca. -7 S., %) 4 Forum Forschung Essay (ca. 7- S.) Studium vor Originalen II mit Exkursion Wahlpflichtbereich (Es sind Module im Umfang von ECTS-Punkten zu belegen) () mdl. Vortrag (ca. Min) mit Thesenpapier (-4 S., %) und Abschlussbericht (ca. -7 S., %) 4 Künstlerische Techniken Praktikum (4) Bericht (ca. -7 S.) Kunsthistorische Medienkompetenz und Berufsfeldorientierung Geschichte und Analyse der künstlerischen Medien III Quellen, Theorie und Methoden III Vorträge / Workshop () () () () Bericht (ca. 3 S.) () () () () Klausur (6 Min.) oder Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Klausur (6 Min.) oder Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Freies Ergänzungsstudium I vgl. 4 Abs. 3 vgl. 4 Abs. Freies Ergänzungsstudium II vgl. 4 Abs. 3 vgl. 4 Abs. Freies Ergänzungsstudium III vgl. 4 Abs. 3 vgl. 4 Abs. Schwerpunkt Kunst- und Kulturwissenschaften Innereuropäische und globale Austauschprozesse I Innereuropäische und globale Austauschprozesse II Schwerpunktmodul Kunst- und Kulturwissenschaften I Vorlesung Klausur (6 Min.) () () Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Klausur (6 Min.) oder Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Präsentation Faktor Modulnote
7 Modulbezeichnung Schwerpunktmodul Kunst- und Kulturwissenschaften II Praktikum/Projekt Kunst- und Kulturwissenschaften Schwerpunkt Museumsstudien Grundlagen der Museologie Schwerpunktmodul Museumsstudien I Schwerpunktmodul Museumsstudien II Praktikum/Projekt Museumsstudien Schwerpunkt Digitale Kunstgeschichte Grundlagen der Informatik Schwerpunktmodul Digitale Kunstgeschichte I Schwerpunktmodul Digitale Kunstgeschichte II Schwerpunktmodul Digitale Bildund Medienwissenschaften Praktikum/Projekt Digitale Kunstgeschichte Masterarbeit Mastermodul Lehrveranstaltung Workload-Verteilung pro Semester SWS ECTS in ECTS-Punkten V Ü P S Vorlesung mit Übung 7 Art und Umfang der Prüfung (ca. -3 Min., %) Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Bericht (ca. -7 Seiten) 6 Faktor Modulnote Bericht (ca. -7 Seiten) Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Bericht (ca. -7 Seiten) 6 3 Klausur (6 Min.) Portfolio (ca. S.) 3 oder Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Portfolio (ca. S.) 3 oder Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Portfolio (ca. S.) 3 oder Schriftliche Hausarbeit (ca. - S., %) mit Präsentation (ca. -3 Min., %) Bericht (ca. -7 Seiten) 6 Masterarbeit Masterarbeit (ca. 8 S., %) und 3 mündliche Präsentation (ca. 3 Min., %) Summen SWS und ECTS 4 Ohne Wahlpflichtmodule, je nach Schwerpunkt 3-34 SWS Bei der angegebenen Verteilung handelt es sich um eine Empfehlung. Die konkrete Prüfungsform ist abhängig von der Wahl der konkreten Veranstaltungsform durch die Studierenden. 3 Das Portfolio beinhaltet im gegenseitigen Zusammenhang stehende unselbstständige Leistungen (Teilleistungen, wie z. B. regelmäßige Übungsaufgaben, Protokolle, Essays) zur Umsetzung einer einheitlichen Aufgabenstellung, die mit einer Note bewertet wird, die sich aus dem arithmetischen Mittel gewichtet errechnet. 4 Die Zulassung zur Prüfung setzt die Teilnahme an mind. 4 Exkursionstagen voraus.
8 Die Zulassung zur Prüfung setzt die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen im Umfang von mind. 3 Stunden voraus. 6 Die Zulassung zur Prüfung setzt ein 6 wöchiges eine entsprechende voraus (ein Forschungsprojekt, das innerhalb des Instituts, der eigenen Universität oder an einer anderen in- oder ausländischen Universität oder bei außeruniversitären Forschungspartnern durchgeführt wird (mind. 6 Wochen)). 7 zzgl. ECTS aus dem Wahlpflichtbereich. 8
geändert durch Satzungen vom 5. November August Mai Oktober August 2017
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Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. August September März November März Juli Mai
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehrgeändert durch Satzungen vom 24. September September August 2017
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrVom 9. Juli In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg folgender Klammerzusatz angefügt: (FPO Zwei-Fach KdC).
Neunte Satzung zur Änderung der Fachstudien und Prüfungsordnung für das Fach Kulturgeschichte des Christentums im ZweiFachBachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der
Mehrgeändert durch Satzungen vom 24. September September August 2017
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 31. März November 2011
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 31. März Oktober März Oktober Juli September 2018
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Mehrgeändert durch Satzung vom 31. März 2010
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Mehr3. Die Regelung in 2 erhält folgende neue Fassung:
Zweite Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Mittelalterund Renaissancestudien an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-
Mehrgeändert durch Satzungen vom 11. Juli Juli September Juni November März 2011
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MehrKenntnissen im Umfang von 20 ECTS-Punkten (exklusive Bachelo- (2) Folgende weitere Unterlagen im Sinne der Anlage, Nr MPOWIWI sind vorzulegen:
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Mehr1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 24. September September 2014
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. August September März November März Juli 2011
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MehrVom 2. September 2009
Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Sozialökonomik der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg - FPOSozialökonomik - Vom 2. September
Mehrgeändert durch Satzungen vom 22. Juli September August November März August
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Mehr1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung
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MehrVom 8. August Einzelne Lehrveranstaltungen und. Prüfungen können in spanischer Sprache abgehalten werden; Näheres regelt das Modulhandbuch.
Dritte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Spanisch im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) Vom 8. August 07 Aufgrund von
MehrFPOIBS. Vom 18. August 2017
Neunte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang International Business Studies der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität
Mehrgeändert durch Satzungen vom 22. Juli September November 2010
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MehrVom 21. Juli Im Titel der Satzung wird nach den Worten Universität Erlangen-Nürnberg folgender neuer Klammerzusatz eingefügt:
Dritte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Archäologische Wissenschaften im Ein-Fach- Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der
MehrFPO BA Geschichte Vom 4. Oktober 2007
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 22. Juli September Dezember November April Oktober 2011
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 11. Juli September März November März 2011
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehr1. In 1 werden das Wort Abschluss durch die Worte Abschlussziel des ersetzt und nach dem Wort Masterstudiengänge das Wort an gestrichen.
Sechste Satzung zur Änderung der Fachstudien und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang The Americas/Las Américas an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der FriedrichAlexanderUniversität
Mehra) Nach dem Wort Lehramtsprüfung werden die Worte sowie den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium eingefügt.
Vierte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Kunst im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) Vom 4. Dezember 7 Aufgrund von
MehrVom 8. August b) Nach Abs. 3 wird folgender neuer Abs. 4 angefügt: (4) 2 Einzelne Lehrveranstaltungen und
Dritte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Französisch im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) Vom 8. August 07 Aufgrund
Mehra) In Absatz 1 werden nach den Worten Wissenschaften kann die Worte im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelorstudiengangs eingefügt.
Zweite Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Archäologische Wissenschaften im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der
Mehrgeändert durch Satzung vom 11. August 2015
Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text. Fachstudien-
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang. Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) FPOManagement Vom 24. Juli 2009
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrVom 18. August In der Bezeichnung der Satzung wird die Abkürzung MiGG durch die Abkürzung FPOMiGG ersetzt.
Erste Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Gesundheitsmanagement und der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander- Universität
Mehr1. In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg folgender Klammerzusatz angefügt: (FPO LA Geschichte).
Dritte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) Vom. September 8 Aufgrund von Art. Abs.
MehrKenntnissen im Umfang von 50 ECTS-Punkten (exklusive Bachelorarbeit), zuzüglich mindestens 10 ECTS-Punkten in der Fachgruppe Statistik anerkannt.
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrVom 5. August a) Nach dem Wort Allgemeine werden die Worte Studien- und eingefügt.
Achte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für das Fach Germanistik im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-
MehrVom 27. Februar erhält folgende Fassung:
Zweite Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Wirtschaftswissenschaften im Lehramtsstudiengang an der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 7. Februar 0
MehrHinweis: geändert mit Satzungen vom 17. Dezember September August Oktober 2016
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehrgeändert durch Satzungen vom 23. Februar Januar September Februar Juni 2012
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
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