Vom 7. Dezember In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg die Abkürzung FPO B.A. BuWi angefügt.
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- Katrin Wolf
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1 Neunte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Buchwissenschaft im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) Vom 7. Dezember 08 Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz, Art. 8 Abs. und Art. 6 Abs. Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die FAU folgende Änderungssatzung: Die Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Buchwissenschaft im Zwei-Fach- Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der FAU vom. Oktober 007, zuletzt geändert durch Satzung vom 7. Februar 04, wird wie folgt geändert:. In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg die Abkürzung FPO B.A. BuWi angefügt.. In werden nach den Worten Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für das Wort Bachelorstudiengänge durch die Worte Bachelor- und Masterstudiengänge ersetzt sowie nach den Worten mit Zeichen im Folgenden: ABMStPO/ Phil die Worte in der jeweils geltenden Fassung eingefügt. 3. wird wie folgt geändert: a) In Abs. werden nach den Worten kann im das Wort Bachelorstudiengang durch das Wort Zwei-Fach-Bachelorstudiengang ersetzt und nach den Worten entweder als die Worte erstes Fach durch das Wort Erstfach sowie nach den Worten oder als die Worte zweites Fach durch das Wort Zweitfach ersetzt. b) In Abs. Satz werden die Worte am Satzanfang Im Fach Buchwissenschaft erwerben die Studierenden durch die Worte Die Studierenden erwerben sowie nach dem Wort grundlegende das Wort Fachkenntnisse der Buchwissenschaft durch die Worte Kenntnisse im Bereich der Schriftmedienkommunikation ersetzt. c) Abs. 3 erhält folgende neue Fassung: (3) Das Studium vermittelt sowohl wissenschaftlich-analytisch am Lehrgegenstand ausgerichtete als auch praxis- und anwendungsorientierte Kompetenzen. Diese Zielstellung wird insbesondere auf die Rezeption und Nutzung, auf Kommunikation und Kommunikationssteuerung sowie auf Organisationsleistungen im Kontext von analogen und digitalen Schriftmedien bezogen.
2 4. 4 wird wie folgt geändert: a) Abs. und erhalten folgende neue Fassung: () Der Studiengang besteht aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Er ist in drei Phasen gegliedert:. In der ersten, einjährigen Studienphase erwerben die Studierenden eine breite Basis in den Bereichen Grundlagen der Schriftmedienkommunikation, wissenschaftliche Methodologie sowie soziotechnische Systeme, indem sie einführende Veranstaltungen besuchen.. In der zweiten Studienphase werden die fachlichen und methodischen Kompetenzen anhand der Kernbereiche Rezeption und Nutzung, Kommunikation und Kommunikationssteuerung sowie Organisationsleistungen erweitert, spezialisiert und kontextualisiert. 3. In der dritten Studienphase erfolgt die Zusammenführung der erworbenen Kompetenzen mit Blick auf Forschungs- bzw. Projektarbeiten. Die Studierenden werden zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten befähigt. () Umfang und Gliederung des Studiums sowie Art, Umfang und Gewichtungsfaktor der Prüfungen bestimmen sich nach der Anlage. b) Abs. 3 und 4 werden gestrichen. c) Der bisherige Abs. wird zu Abs. 3 und erhält folgende neue Fassung: (3) Falls Buchwissenschaft als Erstfach gewählt wird, sind im Bereich Schlüsselqualifikationen Leistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten zu erbringen. Dabei ist das Modul Schlüsselqualifikation Praktikum (0 ECTS-Punkte) zu absolvieren. d) Abs. 6 wird gestrichen.. Die Regelung in erhält folgende neue Fassung: Für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung müssen im Fach Buchwissenschaft die Module Einführung, Medientheoretische Grundlagen und Methoden im Gesamtumfang von 0 ECTS-Punkten nachgewiesen werden. 6. Die Regelung in 6 erhält folgende neue Fassung: Für die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit ist weitere Voraussetzung im Sinne des 3 Abs. Satz 4 der ABMStPO/Phil, dass der erfolgreiche Abschluss der Module Einführung, Medientheoretische Grundlagen, Methoden, Soziotechnische Systeme sowie zwei der drei Module Rezeption und Nutzung, Kommunikation und Kommunikationssteuerung und Organisationsleistungen nachgewiesen wird wird wie folgt geändert: a) Die bisher einzige Regelung wird zu Abs..
3 b) Nach Abs. wird folgender neuer Abs. angefügt: () Die neunte Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die das Studium ab dem Wintersemester 09/00 aufnehmen werden. 3
4 8. Nach 7 wird folgende neue Anlage angefügt: Anlage: Studienverlaufsplan Zwei-Fach-Bachelorstudiengang Buchwissenschaft Workload-Verteilung pro Semester Faktor SWS Gesamt Modulbezeichnung Lehrveranstaltung in ECTS-Punkten ECTS Art und Umfang der Prüfung Modulnote V Ü P S Vorlesung Einführung 0 Klausur (90 Min.) Proseminar Medientheoretische Grundlagen Proseminar Essay ( 0 S.) 0, Methoden Proseminar Exzerpt ( 0 S.) 0, Vorlesung Soziotechnische Systeme 0 Klausur (60 Min.) 0, Proseminar Unternehmerische Praxis Proseminar Essay ( 0 S.) 0 Rezeption und Nutzung Vorlesung Referat (ca. 0 Min., 0 %) und 0 Hauptseminar Hausarbeit (0 S., 00 %) Kommunikation und Kommunikationssteuerung Hauptseminar Hausarbeit (0 S., 00 %) Vorlesung Referat (ca. 0 Min., 0 %) und 0 Vorlesung Hausarbeit Organisationsleistungen 0 Hauptseminar (ca. 0 S.) Forschungsperspektiven Hauptseminar Referat (ca. 0 Min.) 0 Schlüsselqualifikation Praktikum, 3 Praktikum (8 Wochen) 0 0 Praktikumsbericht (ca. S.) 0 Bachelorarbeit Bachelorarbeit (ca. 40 S.) Summe: bzw Bei der angegebenen Verteilung handelt es sich um eine Empfehlung. Verpflichtende Schlüsselqualifikationen gem. 33 Abs. 4 ABMStPO/Phil. Zusätzlich sind gem. 4 Abs. 3 weitere 0 ECTS-Punkte im Bereich der Schlüsselqualifikationen zu belegen. 3 Dieses Modul entfällt beim Studium als Zweitfach. 4 Für das Studium als Erstfach ergibt sich die Summe von insgesamt 0 ECTS-Punkten, vgl. 4 Abs. 3. Für das Studium als Zweitfach ergibt sich die Summe von 70 ECTS-Punkten. 4
5 Die neunte Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die das Studium ab dem Wintersemester 09/00 aufnehmen werden. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Erlangen-Nürnberg vom 8. November 08 und der Genehmigungsfeststellung des Präsidenten Prof. Dr.-Ing. Joachim Hornegger vom 7. Dezember 08. Erlangen, den 7. Dezember 08 Prof. Dr.-Ing. Joachim Hornegger Präsident Die Satzung wurde am 7. Dezember 08 in der Universität Erlangen-Nürnberg niedergelegt; die Niederlegung wurde am 7. Dezember 08 durch Anschlag in der Universität Erlangen-Nürnberg bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 7. Dezember 08.
Vom 9. Juli In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg folgender Klammerzusatz angefügt: (FPO Zwei-Fach KdC).
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Mehra) In Absatz 1 werden nach den Worten Wissenschaften kann die Worte im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelorstudiengangs eingefügt.
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