Ausbildung, die als Grundlage für ein weit gefächertes berufliches Tätigkeitsspektrum

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1 Der Text dieser Fachstudien- Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text. Hinweis: Für Studierende, die ihr Studium vor In-Kraft-Treten der letzten Änderungssatzung aufgenommen haben: Bitte beachten Sie auch die vorangegangenen Änderungssatzungen mit ihren Übergangsbestimmungen. Fachstudien- Prüfungsordnung für das Fach Kunstgeschichte im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 5. Oktober 007 geändert durch Satzungen vom 8. Februar 008. Juli 008. September 009. Dezember Juli November März 0 4. Mai 0 4. Oktober 0 7. Februar 04 Auf Gr von Art. Abs. Satz, Art. 58 Abs. Art. 6 Abs. Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen- Nürnberg folgende Prüfungsordnung: Geltungsbereich Diese Fachstudien- Prüfungsordnung ergänzt die Allgemeine Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät Fachbereich Theologie vom 7. September 007 (im Folgenden: ABMStPO/Phil) für die Studiengänge Kunstgeschichte. Umfang Ziele des Studiums () Das Fach kann entweder als erstes Fach mit einem Umfang von 70 ECTS- Punkten zuzüglich der Bachelorarbeit im Umfang von 0 ECTS-Punkten oder als zweites Fach mit einem Umfang von 70 ECTS-Punkten studiert werden. () Im Fach Kunstgeschichte im Bachelorstudium erwerben die Studierenden grlegende Fachkenntnisse der Mittleren, Neueren Neuesten Kunstgeschichte sowie die Fähigkeit zu eigenständigem wissenschaftlichen Arbeiten, einschließlich der entsprechenden Methoden. Diese Kenntnisse Fähigkeiten werden mit dem Bachelorabschluss nachgewiesen. Der Studiengang bietet eine breite wissenschaftliche Ausbildung, die als Grlage für ein weit gefächertes berufliches Tätigkeitsspektrum dienen soll. 4 Er bereitet auf die Masterstudiengänge vor. () Das Studium der Kunstgeschichte im Bachelorstudium soll eine fierte fachwissenschaftliche Ausbildung gewährleisten insbesondere die analytische argumentative Kompetenz im Umgang mit Kunstwerken kunsthistorischen Zu-

2 sammenhängen vom Frühen Mittelalter bis zur Gegenwart im europäischen bzw. in Neuzeit Moderne zunehmend global geöffneten Raum vermitteln. (4) Zur Erreichung dieses Qualifikationsprofils zielt das Studium auf die Entwicklung folgender Kompetenzen:. Sachkompetenz: Kenntnisse der wesentlichen kunsthistorischen Themenkomplexe der historisch-kulturellen Grlagen, insbesondere der Epochen der wichtigsten Künstler Werke im Spektrum der Gattungen der Architektur, Skulptur, Malerei Graphik, Photographie der neuen visuellen Medien, der bedeutenden Kunstdenkmäler Museen der Region, der Fachterminologie der künstlerischen Techniken, der Geschichte des Fachs, der wichtigsten Quellen Methoden.. Methodenkompetenz: Kenntnis Fähigkeit zur Anwendung der wichtigsten kunstwissenschaftlichen Methoden, insbesondere der formalen Beschreibung, der inhaltlichen Analyse, sowie der sozialgeschichtlichen, kunstphilosophischen, mediengeschichtlichen bildwissenschaftlichen Reflexion.. Informationskompetenz: Suche, Aufbereitung Bewertung von Informationen Quellen, insbesondere auch von Bildmaterial. 4. Kommunikations- Präsentationskompetenz: Reflektierter differenzierter Umgang mit Sprache fachspezifischer Terminologie in Wort Schrift im Hinblick auf die Vermittlung Präsentation visueller Phänomene in unterschiedlichen Medien. Fächerkombinationen Die Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Fächer im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang richten sich nach Anlage der ABMStPO/Phil. Im Übrigen findet Abs. 5 der ABMStPO/Phil Anwendung.

3 4 Inhalt, Aufbau Gliederung des Studiums () Studienverlaufsplan für das Fach Kunstgeschichte im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang Modulbezeichnung Lehrveranstaltung SWS Gesamt ECTS-Punkte pro Semester Faktor Modulnote Art Umfang der Prüfung V Ü P S ECTS Basisvorlesung Seminar 5 Einführung in die Klausur* (60 Minuten, 00 %) 0 Kunstgeschichte** Seminar Beschreiben schriftliche Hausarbeit vergleichendes (ca. -5 Seiten, 0 %) Sehen Propädeutika. - Ikonographie** Seminar 5 5 Klausur* (60 Minuten, 00 %) Propädeutika Quellenke Kunsttheorie** Seminar 5 5 Klausur* (60 Minuten, 00 %) Geschichte der des Mittelalters*** Geschichte der von der Renaissance bis zur Gegenwart***/**** 5 0 (Aufbau-)Seminar 5 5 (5) 0 (Aufbau-)Seminar 5 (5) Referat (ca. 0 Minuten, 0 %) (ca. 5 Seiten, 50 %) Referat (ca. 0 Minuten, 0 %) (ca. 5 Seiten, 50 %)

4 Geschichte der Architektur***/**** Vertiefung im Bereich der der Architektur Spezialisierung im Bereich der der Architektur Praxisbezogenes Studium vor Originalen (5) 5 0 (Aufbau-)Seminar (5) 5 Hauptseminar 5 5 Hauptseminar 5 5 Hauptseminar 5 5 Praktikum Praktikum 5 5 Bachelorarbeit 0 0 Summe: * Die Prüferin bzw. der Prüfer legt zu Semesterbeginn fest, ob die Prüfung in schriftlicher oder in elektronischer Form abzulegen ist. ** Es fließen nur die Ergebnisse der zwei besten der drei Module in die Bachelornote ein. *** Es fließen nur die Ergebnisse der zwei besten der drei Module in die Bachelornote ein. **** Die Reihenfolge der Belegung der beiden Module kann frei gewählt werden. *****Blockseminar; Zulassung zur Prüfung setzt regelmäßige Teilnahme voraus. Referat (ca. 0 Minuten, 0 %) (ca. 5 Seiten, 50 %) Mündliche Prüfungsleistung (5 Minuten, 00 %) Referat (ca Minuten, 0 %) (ca. 0 Textseiten, 00 %) Teilnahme an mind. 4 Seminartagen (auch einzeln zu absolvieren, 0 %)***** mündlicher Vortrag (ca. 0 Minuten, 0 %) mit Thesenpapier (ca. Seiten, 50 %) Pflicht-Assessment (ca. 7-0 Fragen, 50 %) Praktikum (4-6 Wochen Vollzeit) Erstellung eines Praktikumsberichts (ca. Seiten) Schriftliche Hausarbeit (ca Textseiten, 00 %) unbenotet 4

5 () Wird das Fach Kunstgeschichte als zweites Fach des Bachelorstudiengangs gewählt, sind 70 ECTS-Punkte zu erwerben. Es entfällt das Modul Bachelorarbeit. () Die Module Einführung in die Kunstgeschichte, Propädeutika Quellenke Kunsttheorie, Propädeutika Ikonographie, Geschichte der des Mittelalters, Geschichte der von der Renaissance bis zur Gegenwart Geschichte der Architektur können als frei wählbare Module zu anderen Studiengängen gewählt werden, das Modul Spezialisierung im Bereich der bildenden Kunst der Architektur nur in Verbindung mit dem Nachweis von mindestens 0 ECTS Punkten aus den Modulen Einführung in die Kunstgeschichte, Propädeutika Quellenke Kunsttheorie, Propädeutika Ikonographie, Geschichte der des Mittelalters, Geschichte der von der Renaissance bis zur Gegenwart Geschichte der Architektur. (4) Wird Kunstgeschichte als Erstfach studiert, müssen für den Bereich der Schlüsselqualifikationen Leistungen im Umfang von 0 ECTS-Punkten erbracht werden. 5 Grlagen- Orientierungsprüfung In der Grlagen- Orientierungsprüfung sind im Fach Kunstgeschichte mindestens das Modul Einführung in die Kunstgeschichte sowie wahlweise das Modul Geschichte der von der Renaissance bis zur Gegenwart oder das Modul Geschichte der Architektur im Umfang von 0 ECTS-Punkten nachzuweisen. 6 Besondere Bestimmungen für die Bachelorarbeit Die Vergabe des Themas für die Bachelorarbeit kann erst nach erfolgreicher Absolvierung der Module Einführung in die Kunstgeschichte, Propädeutika Quellenke Kunsttheorie, Propädeutika Ikonographie, Geschichte der Bildenden Kunst des Mittelalters, Geschichte der von der Renaissance bis zur Gegenwart Geschichte der Architektur sowie dem Nachweis von mindestens 0 ECTS-Punkten aus den Modulen Vertiefung im Bereich der bildenden Kunst Architektur, Spezialisierung im Bereich der bildenden Kunst der Architektur, Praxisbezogenes Studium vor Originalen Praktikum erfolgen. 7 Berechnung der Gesamtnote Die Gesamtnote berechnet sich aus dem mit ECTS-Punkten gewichteten Durchschnitt der Modulnoten. Aus den Modulen Einführung in die Kunstgeschichte, Propädeutika Quellenke Kunsttheorie, Propädeutika Ikonographie sowie aus den Modulen Geschichte der des Mittelalters, Geschichte der von der Renaissance bis zur Gegenwart Geschichte der Architektur werden jeweils die beiden besten Modulnoten für die Berechnung der Gesamtnote herangezogen. Die Aufbaumodule II III sind unbenotet. 8 Schluss- Übergangsvorschriften Diese Fachstudien- Prüfungsordnung tritt am. Oktober 007 in Kraft. 5

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