DECOPROTECT EINWEGKATALOG

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1 EINWEGKATALOG 2019 / 2020

2 Ihr Anbieter für Arbeitssicherheit Inhalt Die Produkte SCHUTZBEKLEIDUNG Hauben Baretthauben 52cm 3 Baretthauben 60cm 3 Klipphauben 4 Klipphauben-detektierbar 4 Baretthaube mit Schirm 4 Astro-Haube 4 Masken Mundschutz 2-lagig 5 Mundschutz ECO 3-lagig 5 Bartmaske 5 Bekleidung PP-Vlies Besuchermäntel mit Druckknöpfen 6 mit Klettverschluss 6 PE-Besuchermäntel 6 Schutzkittel PP/PE 6 PP-Vlies Overall 7 Einwegjacke, Vlies 7 Einweghose, Vlies 7 PE-Schürzen 75x120cm, 30 my 8 75x120cm, 60 my 8 Rolle, 76x120cm 8 Ärmelschoner & Überziehschuhe PE-Ärmelschoner, 25 my 9 PE-Ärmelschoner, 60 my 9 CPE Standard 30 my 9 CPE Extra 60 my 9 Unser Verkaufsbereich decoprotect bietet Ihnen eine umfangreiche Auswahl von hochwertigen Arbeitsschutzprodukten. Unser Protect-Konzept schützt Sie und Ihre Mitarbeiter und verschafft Ihnen zusätzliche Vorteile. Sie bekommen alle wichtigen Arbeitsschutzartikel aus einer Hand. Dank decoprotect werden die Prozesse vereinfacht und die Lieferzeiten optimiert. Dies spart Kosten und eine Menge Zeit. Unsere Kundenberater sind immer für Sie da! Der Mensch Kundenanfragen schnell und flüssig. Regelmäßige Servicebesuche gehören ebenfalls zu unserem Service. decoprotect ist mehr als ein Anbieter hochwertiger Arbeitsschutzprodukte: Wir bieten Ihnen eigene reservierte Lagerposten. Anfragen oder Probleme werden persönlich und kompetent bearbeitet. Dank unserer durchgängigen internen Kontrollen ist eine herausragende Qualität und ein hochwertiger Service garantiert. HANDSCHUHE Nitril decoprotect Blue 10 decoprotect White 10 Nitril Blue Nitril White Nitril Black 11 Nitril Blue Plus 12 Nitril Blue Extra 12 Grippaz Nitril Handschuh 12 Latex Vinyl Latex Premium 13 Latex White Grip 13 Vinyl Stretch 13 Vinyl 13 Chemikalienschutz Nitril High Risk 14 Haushaltshandschuh 14 Clean Perfect 14 Baumwolle Baumwoll Standard 15 Baumwoll Schwer 15 Baumwoll Weiß 15 PE PE-Handschuhe 15 steht bei decoprotect im Mittelpunkt! Wir stehen Ihnen persönlich zur Verfügung und bearbeiten decoprotect- Ihr Anbieter für Arbeitssicherheit SONSTIGES Desinfektionsmittel Händedesinfektion 16 Flächendesinfektion 16

3 3 HAUBEN HAUBEN 4 KLIPPHAUBEN Spinnvlies geklippt Box = 100 Stück Palette = 28 VE = Stück, rot, grün, pink, gelb, orange Art.-Nr bis 9 VE ab 10 VE ab 28 VE 14,85 13,86 12,38 KLIPPHAUBEN DETEKTIERBAR 53 cm +/- 1 cm, Spinnvlies geklippt, nickelfrei Box mit 100 Stück Palette = 28 VE = Stück HAUBEN & MASKEN, grün, gelb, orange Art.-Nr bis 9 VE ab 10 VE ab 28 VE 38,60 32,37 29,88 BARETTHABEN 52 CM 100 Stück im Beutel Palette = 54 VE = Stück, rot, grün Art.-Nr ,40 15,60 14,95 BARETTHABEN MIT SCHIRM Beutel = 100 Stück Palette = 54 VE = Stück Art.-Nr ,32 44,61 40,56 BARETTHABEN 60 CM ASTRO HAUBEN 100 Stück im Beutel Palette = 45 VE = Stück PP-Spinnvlies mit integriertem 2-Lagen-Vlies-Mundschutz 100 Stück im Polybeutel Palette = 20 VE = Stück, grün Art.-Nr , rot, grün, gelb, orange Art.-Nr bis 9 VE ab 10 VE ab 45 VE 23,85 21,46 20,15 bis 9 VE ab 10 VE ab 20 VE 77,00 72,95 68,75

4 5 MASKEN MÄNTEL & KITTEL 6 MUNDSCHUTZ 2-LAGIG MUNDSCHUTZ ECO 3-LAGIG Vlies, glasfaserfrei, mit Elastikbändern und Nasenbügel 50 Stück in der Box Palette = 54 VE = Stück Art.-Nr ,00 7,90 7,20 PP-VLIES BESUCHERMÄNTEL MIT DRUCKKNÖPFEN mit 4 Druckknöpfen, Hemdkragen einzeln im Polybeutel verpackt VE = 50 Stück Palette = 36 VE = Stück Größe: M - 3 XL Art.-Nr PP-VLIES BESUCHERMÄNTEL MIT KLETTVERSCHLUSS mit Klettverschluss, Hemdkragen VE = 50 Stück Palette = 30 VE = Stück bis 9 VE ab 10 VE ab 36 VE 24,60 22,10 20,40 TYP I / 3 lagig, glasfaserfrei, latexfrei, mit Nasenbügel Elastikbänder mit Baumwolle ummantelt Palette = 80 VE = Stück Art.-Nr bis 9 VE ab 10 VE ab 80 VE 13,65 12,95 12,50 PE-BESUCHERMÄNTEL Größe: M - 3 XL Art.-Nr bis 9 VE ab 10 VE ab 30 VE 27,55 24,70 22, Stück im Beutel Palette = 45 VE = Stück, rot (nur in XL) BARTMASKE Größe: M - 3 XL Art.-Nr mit Elastikband 100 Stück in Polybeutel VE = 10 x100 Stück = Stück Palette = 140 VE = Stück Art.-Nr bis 9 VE ab 10 VE ab 140 VE 17,50 16,25 15,00 SCHUTZKITTEL PP/PE bis 9 VE ab 10 VE ab 45 VE 180,50 161,25 151,48 PP mit PE Laminierung an Ärmeln und Vorderseite unsteril, mit Strick-Bündchen, zum Binden VE = 10 x 10 Stück = 100 Stück Palette = 36 VE = Stück Farbe: gelb Art.-Nr bis 9 VE ab 10 VE ab 36 VE 51,95 49,90 46,10

5 7 EINWEGBEKLEIDUNG PE-SCHÜRZEN 8 PP-VLIES OVERALL PE- SCHÜRZEN 30my, 75x120cm mit Reißverschluß und Kapuze VE = 50 Stück Palette = 20 VE = Stück Größe: M - 3 XL Art.-Nr bis 9 VE ab 10 VE ab 20 VE 55,72 51,95 47,90 glatte Oberfläche, mittel, geblockt mit 50 Stück Palette = 72 VE = Stück Art.-Nr bis 9 VE ab 10 VE ab 72 VE 32,50 29,30 27,50 VLIES EINWEG-JACKE PE- SCHÜRZEN 60my, 75x120cm luftdurchlässig, stabil, leicht 30 g/m² (± 3 g/m²) VE = 100 Stück Größe: XL - XXL Art.-Nr bis 9 VE ab 10 VE ab 20 VE 79,95 76,00 71,25 glatte Oberfläche, schwer geblockt mit 50 Stück Palette = 40 VE = Stück Art.-Nr bis 9 VE ab 10 VE ab 40 VE 60,90 55,45 52,50 VLIES EINWEG-HOSE PE- SCHÜRZEN ROLLE, 76x120cm luftdurchlässig, stabil, leicht 30 g/m² (± 3 g/m²) VE = 100 Stück Größe: XL - XXL Art.-Nr bis 9 VE ab 10 VE ab 20 VE 54,50 51,80 48,50 glatte Oberfläche Rolle = 200 Stück VE = 5 x 200 Stück = Stück Palette = 40 VE = Stück Art.-Nr bis 9 VE ab 10 VE ab 40 VE 35,00 33,25 31,20

6 9 ÄRMELSCHONER & ÜBERSCHUHE NITRIL 10 PE- ÄRMELSCHONER STANDARD 25my Länge ca. 40 cm Beutel mit 100 Stück VE = 20 x 100 Stück = Stück Palette = 54 VE = Stück Art.-Nr ,65 34,95 32,25 PE- ÄRMELSCHONER STARK 60my Länge ca. 40 cm Beutel mit 100 Stück VE = 20 x 100 Stück = Stück Palette = 54 VE = Stück ÜBERSCHUHE STANDARD 30my Art.-Nr ,50 64,50 59,95 blau, gehämmert, mit Gummizug / Grösse 15 x 41 cm 100 Stück im Beutel VE = 20 x 100 Stück = Stück Palette = 35 VE = Stück NITRIL BLUE HANDSCHUHE Untersuchungshandschuh, puderfrei, chloriniert, Finger texturiert DIN EN 455, Migration Test Food, ca. 3,5 g, ca. 240 mm lang Palette = 80 VE = Stück Art.-Nr Art.-Nr bis 9 VE ab 10 VE ab 35 VE 31,75 28,90 27,30 bis 9 VE ab 10 VE ab 80 VE 29,75 28,45 26,50 ÜBERSCHUHE CPE EXTRA 60my blau, gehämmert, mit Gummizug / Grösse 15 x 42 cm 100 Stück im Beutel VE = 20 x 100 Stück = Stück Palette = 30 VE = Stück NITRIL WHITE Untersuchungshandschuh, puderfrei, chloriniert, Finger texturiert DIN EN 455, Migration Test Food, ca. 3,5 g, ca. 240 mm lang Palette = 80 VE = Stück Art.-Nr bis 9 VE ab 10 VE ab 30 VE 69,90 63,54 60,50 Art.-Nr bis 9 VE ab 10 VE ab 80 VE 29,75 28,45 26,50

7 11 NITRIL NITRIL 12 NITRIL BLUE 200 NITRIL BLUE PLUS puderfrei, Finger texturiert, Migration Test Food DIN EN 455 / EN374 Part 1,2 VE = 10 x 200 Stück = Stück Palette = 54 VE = Stück Art.-Nr ,00 57,00 54,00 puderfrei, chloriniert, Finger texturiert, Migration Test Food DIN EN 455 / EN374 Part 1,2 VE = 10 x100 Stück = Stück Palette = 80 VE = Stück Größe: S - XXL Art.-Nr bis 9 VE ab 10 VE ab 80 VE 37,50 35,65 32,28 NITRIL BlUE EXTRA NITRIL WHITE 200 blau, puderfrei, chloriniert, volltexturiert, DIN EN 455 VE= 10 x 100 Stück = Stück Palette = 63 VE = Stück puderfrei, Finger texturiert, Migration Test Food DIN EN 455 / EN374 Part 1,2 VE = 10 x 200 Stück = Stück Palette = 54 VE = Stück Art.-Nr ,00 57,00 54,00 Art.-Nr GRIPPAZ NITRIL HANDSCHUH 300mm bis 9 VE ab 10 VE ab 63 VE 49,70 47,25 37,50 Einmal-Schutzhandschuh, puderfrei, Länge: 300 mm patentierte Schuppenprägung für gute Griffigkeit PSA CAT III, für Lebensmittelkontakt NITRIL BLACK Größe: S - XXL, gelb Art.-Nr (blau), (gelb) schwarz, puderfrei, chloriniert, Finger texturiert DIN EN 455 / EN374 Part 1+2 / lebensmittelgeeignet Palette = 80 VE = Stück Art.-Nr Farbe: schwarz bis 9 VE ab 10 VE ab 80 VE 39,95 37,90 35,00 GRIPPAZ NITRIL HANDSCHUH 240mm bis 9 VE ab 10 VE ab 50 VE 71,05 63,70 59,29 Einmal-Schutzhandschuh, puderfrei, Länge: 240 mm patentierte Schuppenprägung für gute Griffigkeit PSA CAT III, für Lebensmittelkontakt Größe: S - XXL Farbe: orange, schwarz Art.-Nr (orange), (schwarz) bis 9 VE ab 10 VE ab 50 VE 54,50 51,80 46,80

8 13 LATEX & VINYL CHEMIKALIENSCHUTZ 14 LATEX PREMIUM puderfrei, texturiert, doppelt chloriniert, AQL 1,5 / EN Stück im Spenderkarton Palette = 63 VE = Stück Art.-Nr Farbe: natur CLEAN PERFECT CHEMIKALIENSCHUTZ Nitrilhandschuh, grün, baumwollbeflockt, Diamantenmuster, Länge ca. 32 cm CE CAT III: EN 388:2003 // EN :2003 paarweise im Polybeutel mit Eurolochung VE = 12 x 12 Paar = 144 Paar Palette = 54 VE = Paar bis 9 VE ab 10 VE ab 63 VE 45,95 42,50 37,50 Art.-Nr Farbe: grün LATEX WHITE GRIP 0,97 / Paar 0,92 / Paar 0,88 / Paar puderfrei, voll texturiert, doppel polymerbeschichtet, AQL 1,5 / EN Stück im Spenderkarton Palette = 63 VE = Stück NITRIL HIGH RISK Art.-Nr bis 9 VE ab 10 VE ab 63 VE 35,70 33,10 31,50 Chemikalienschutzhandschuh, blau, puderfrei Länge: 300 mm EN 374-3:2003 JKL, PSA CAT III Box = 50 Stück Palette = 56 VE = Stück VINYL puderfrei, latexfarben, nicht steril / AQL 1,5 / DIN EN Stück im Spenderkarton Palette = 63 VE = Stück Größe: S - XXL Art.-Nr bis 9 VE ab 10 VE ab 56 VE 72,80 67,60 62,40 Art.-Nr Farbe: natur HAUSHALTSHANDSCHUH VINYL STRETCH bis 9 VE ab 10 VE ab 63 VE 23,50 21,85 20,15 puderfrei, nicht steril / AQL 1,5 / DIN EN Stück im Spenderkarton Palette = 63 VE = Stück Art.-Nr Farbe: transparent bis 9 VE ab 10 VE ab 63 VE 24,59 23,40 22,50 Latex gelb Baumwollvelourisierung, lebensmittelgeeignet Einzeln verpackt 1 Polybeutel á 12 Paar VE = 12 Polybeutel = 144 Paar Art.-Nr Farbe: gelb bis 9 VE ab 10 VE ab 50 VE 0,53 / Paar 0,50 / Paar 0,45 / Paar

9 16 BAUMWOLLE & PE DESINFEKTIONSMITTEL 15 BAUMWOLLHANDSCHUHE STANDARD 5-Fingerhandschuh aus Baumwollinterlock beidseitig tragbar, Bund gesäumt kräftige Qualität (16g pro Paar) VE = 720 Paar im Originalkarton Größe: 8,10 Art.-Nr Farbe: natur bis 4 VE ab 5 VE ab 10 VE 0,23 / Paar 0,20 / Paar 0,18 / Paar BAUMWOLLHANDSCHUHE SCHWER 5-Fingerhandschuh aus Baumwollinterlock beidseitig tragbar, Bund gesäumt extra starke Qualität (25g pro Paar) VE = 720 Paar im Originalkarton Größe: S, L Art.-Nr BAUMWOLLHANDSCHUHE WEISS SCHWER bis 4 VE ab 5 VE ab 10 VE 0,27 / Paar 0,25 / Paar 0,23 / Paar 5-Fingerhandschuh aus Baumwollinterlock beidseitig tragbar, Schichtel, Bund gesäumt, gebleicht extra starke Qualität (35-40g pro Paar) VE = 600 Paar im Originalkarton Größe: 6-13 Art.-Nr Farbe: natur HÄNDEDESINFEKTION 150ml DESINFEKTION Clipflasche, etikettiert, Klappscharnierverschluss Bakterizid nach VAH/DGHM, EN 1500, EN 12791, pren ; levurozid (Candidaalbicans) nach VAH/ DGHM, EN 1275; tuberkulozid nach EN 14348, undquot;begrenzt viruzidundquot, wirksam gegenüber behüllten Viren, z.b. HBV, HIV, HCV) und Noro-Viren. UN1219 Alkohole, N.A.G., 3 II VE = 12 Flaschen Art.-Nr bis 4 VE ab 5 VE ab 20 VE 1,65 / Flasche 1,49 / Flasche 1,38 / Flasche PE HANDSCHUHE bis 4 VE ab 5 VE ab 10 VE 0,32 / Paar 0,29 / Paar 0,27 / Paar transparent puderfrei unsteril, glatt VE = 10 x 1000 Stück = Stück Farbe: transparent Art.-Nr bis 9 VE ab 10 VE ab 25 VE 44,95 40,30 37,20 FLÄCHENDESINFEKTION 1 Liter und 5 Liter 1l 5l Wirkstoffe: Glutaral 50 mg/g; Benzyl-C12-18-alkyldimethylammoniumchloride 30 mg/g; Didecyldimethylammoniumchlorid 30 mg/g; Bakterizid, levurozid, tuberkulozid, begrenzt viruzid (inkl. HBV, HIV, HCV), viruzid, SARS-Coronavirus, FCV, MNV, Adeno-, Polyoma- und Rotavirus VE (1 Liter) = 20 Flaschen VE (5 Liter) = 1 Kanister Art.-Nr (1 Liter), (5 Liter) bis 4 VE ab 5 VE ab 20 VE 6,30 / Flasche 5,67 / Flasche 5,30 / Flasche bis 4 VE ab 5 VE ab 20 VE 16,50 / Flasche 14,85 / Flasche 13,95 / Flasche

10 UNSER ONLINESHOP - DIE SICHERE LÖSUNG 15 DER NEUE ONLINESHOP Einfache und schnelle Bestellung Kundenindividuelle Preise Eigene Bestelllisten Rabatte und Sonderaktionen Kundenindividuelle Artikelnummern Aktueller Newsletter ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN I. Geltung/Angebote 1. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle auch zukünftigen Verträge und sonstigen Leistungen. Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. 2. Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 3. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Bezugsnamen auf Normen sowie Aussagen in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangabe, Eigenschaftszusicherungen oder Garantien, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sind. 4. Abweichungen des Liefergegenstandes von Angeboten, Mustern, Probe- und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN-EN Normen oder anderer einschlägiger technischer Normen zulässig. II. Preise 1. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, ab unserem Betrieb ausschließlich Verpackung, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. 2. Wird die Ware verpackt geliefert, so berechnen wir die Verpackung zum Selbstkostenpreis; Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir von uns gelieferte Verpackungen zurück, wenn sie uns vom Käufer in angemessener Frist frachtfrei zurückgegeben werden. III. Zahlung und Verrechnung 1. Falls nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen sofort fällig. Die Zahlung hat innerhalb dieser Frist so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. 2. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung. 3. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens ab Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 4. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen und die Einziehungsermächtigung gemäß Ziffer V/5 zu widerrufen. Bei Zahlungsverzug sind wir zu dem berechtigt, die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurückzuverlangen sowie die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung gelieferter Ware zu untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer durch Zahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. 5. Ein vereinbartes Skonto bezeichnet sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers zum Zeitpunkt der Skontierung voraus. IV. Lieferfristen 1. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat. 2. Lieferfristen verlängern sich in angemessenen Umfang bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung der Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfuss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Derartige Umstände teilen wir dem Käufer unverzüglich mit. Diese Regelungen gelten entsprechend für Liefertermine. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. V. Eigentumsvorbehalt 1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen. 2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. V/1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltswaren im Sinne der Ziff. V/1. 3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Ziff. V/4 bis V/8 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. 4. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu- sammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiter- veräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Ziff. V/2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. 5. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur in den in Ziff. III/4 genannten Fällen Gebrauch machen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten sofern wir das nicht selbst tun und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. 6. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss der Käufer uns unverzüglich benachrichtigen. 7. Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 50 v. H., sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. VI. Ausführungen der Lieferungen 1. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder bei Streckengeschäften des Lieferwerkes, geht die Gefahr bei allen Geschäften, auch bei franko-und frei-haus- Lieferungen, auf den Käufer über. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers. Für Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Käufers. 2. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Bei Anfertigungsware sind Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10% der abgeschlossenen Menge zulässig. 3. Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen herzustellen bzw. herstellen zu lassen. Etwaige Änderungswünsche önnen nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde. Abruftermine und -mengen können, soweit keine festen Vereinbarungen getroffen wurden, nur im Rahmen unserer Lieferungs- oder Herstellungsmöglichkeiten eingehalten werden. Wird die Ware nicht vertragsgemäß abgerufen, sind wir berechtigt, sie nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist als geliefert zu berechnen. VII. Haftung für Mängel 1. Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, steht ihm nur das Minderungsrecht zu. 2. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch. 3. Solange der Käufer uns nicht Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen, er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Verfügung stellt, kann er sich auf Mängel der Ware nicht berufen. 4. Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe der Ziff. VIII ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). VIII. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. 2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt. 3. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Diese Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, es sei denn, diese Verwendungsweise wurde schriftlich vereinbart. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pfichtverletzungen sowie die Verjährung von gesetzlichen Rückgriffsansprüchen. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen. IX. Urheberrechte 1. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben. 2. Sofern wir Gegenstände nach vom Käufer übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Käufers Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, uns von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen. X. Versuchsteile, Formen, Werkzeuge 1. Hat der Käufer zur Auftragsdurchführung Teile beizustellen, so sind sie frei Produktionsstätte mit der vereinbarten, andernfalls mit einer angemessenen Mehrmenge für etwaigen Ausschuss rechtzeitig, unentgeltlich und mangelfrei anzuliefern. Geschieht dies nicht, so gehen hierdurch verursachte Kosten und sonstige Folgen zu seinen Lasten. 2. Eigentumsrechte an Formen, Werkzeugen und sonstigen Vorrichtungen, die zur Herstellung bestellter Teile erforderlich sind, richten sich nach den getroffenen Vereinbarungen. Werden derartige Vorrichtungen vor Erfüllung der vereinbarten Ausbringungsmenge unbrauchbar, so gehen die für den Ersatz erforderlichen Kosten zu unseren Lasten. Wir verpflichten uns, derartige Vorrichtungen mindestens zwei Jahre nach dem letzten Einsatz bereitzuhalten. 3. Für vom Käufer beigestellte Werkzeuge, Formen und sonstige Fertigungsvorrichtungen beschränkt sich unsere Haftung auf die Sorgfalt wie in eigener Sache. Kosten für Wartung und Pflege trägt der Käufer. Unsere Aufbewahrungspficht erlischt unabhängig von Eigentumsrechten des Käufers spätestens zwei Jahre nach der letzten Fertigung aus der Form oder dem Werkzeug. XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist unser Betrieb. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz unserer Hauptniederlassung. Wir können dem Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen deutsches Recht unter Einschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom über den internationalen Warenkauf (CISG). XII. Maßgebende Fassung In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen maßgebend. Die Geschäftsführer

11 decoclean GmbH & Co. KG Weidenhäuser Str Gladenbach Tel / order@decoclean.de

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