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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KLIMAPOLITIK Direktion A - Internationale Beziehungen und Mainstreaming CLIMA.A.2. - Klimaschutzfinanzierung, Mainstreaming, Montrealer Protokoll ODS - Lizenzsystem Informationsdokument BETROFFENE KN-CODES FÜR DIE ZWECKE DER VERORDNUNG (EG) NR. 1005/2009 einschließlich einer nicht erschöpfenden Liste von Produkten und Einrichtungen, die ozonabbauende Stoffe enthalten oder benötigen können (Liste gemäß Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009) Fassung ODS - Lizenzsystem (v 1.12)

2 Wichtiger Hinweis: Dieses Dokument wurde von der Europäischen Kommission nur zu Informationszwecken erstellt. Es ist rechtlich nicht bindend. Es kann ohne vorherige Ankündigung geändert werden, insbesondere infolge von Revisionen des Montrealer Protokolls oder sonstiger relevanter Rechtsakte. Es obliegt dem Benutzer, die Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Es ist zu beachten, dass das Dokument nicht auf dem neuesten Stand sein könnte. Die Europäische Kommission übernimmt keine Haftung für die Verwendung dieses Dokuments. ODS KN-Codes v5.0 Seite 2 von 17

3 Inhalt 1. EINFÜHRUNG KN-CODES DER ODS-WAREN Kapitel 28: Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen Kapitel 29: Organische chemische Erzeugnisse Kapitel 30: Pharmazeutische Erzeugnisse Kapitel 32: Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten Kapitel 34: Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, Dentalwachs und Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips Kapitel 38: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie Kapitel 39: Kunststoffe und Waren daraus Kapitel 84: Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon Kapitel 86: Lokomotiven, schienengebundene Wagen und Teile davon; Ortsfestes Gleismaterial für Schienenwege und Teile davon mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege Kapitel 87: Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör Kapitel 88: Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon Kapitel 89: Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen Kapitel 98: Vollständige Fabrikationsanlagen MAßNAHMEN KONTAKTDATEN ANHÄNGE ANHANG 1: ÄNDERUNGSPROTOKOLL DIESES DOKUMENTS ODS KN-Codes v5.0 Seite 3 von 17

4 1. EINFÜHRUNG Die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen 1 (im Folgenden die Verordnung ) enthält Anforderungen an die Ein- und Ausfuhr geregelter Stoffe 2. In diesem Dokument werden die geregelten Stoffe als ozonabbauende Stoffe oder ODS bezeichnet. Dieses Dokument enthält einen Auszug aus der Kombinierten Nomenklatur auf der Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Die in dem Dokument enthaltene Liste ist nicht erschöpfend. Das Dokument richtet sich an Zollbehörden, die die Ein- und Ausfuhr von ODS kontrollieren. Es soll die Zollbehörden bei der Identifizierung von Waren unterstützen, die ODS enthalten oder benötigen könnten und damit unter die Verordnung fallen. Die Ein- und Ausfuhr von ODS und Erzeugnissen und Einrichtungen, die ODS enthalten oder benötigen ist verboten oder unterliegt einer Lizenzregelung. In diesem Dokument umfasst der Begriff Ware alle Waren, die unter einen bestimmten KN-Code fallen, unabhängig davon, ob es sich um einen Stoff, ein Produkt oder eine Einrichtung gemäß der Verordnung handelt. Dieses Dokument besteht aus zwei Teilen: es bietet eine nicht erschöpfende Liste ODSrelevanter KN-Codes (siehe Kapitel 2) und beschreibt Maßnahmen, die von den Zollbehörden zu treffen sind, wenn eine Ware identifiziert wird, die ODS enthält (siehe Kapitel 3). 1 Suche Jahr: 2009, Nummer:1005, Art: Verordnung 2 Die geregelten Stoffe sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 aufgelistet. ODS KN-Codes v5.0 Seite 4 von 17

5 2. KN-CODES DER ODS-WAREN In diesem Kapitel werden die KN-Codes derjenigen Waren aufgeführt, die entweder ozonabbauende Stoffe sind oder diese enthalten oder benötigen und deshalb unter die Verordnung fallen können. Die Ein- oder Ausfuhr dieser Waren kann verboten sein oder bestimmte Lizenzen erfordern. Dieses Kapitel enthält Tabellen mit den relevanten KN-Codes. Die Nummern (Codes) in der ersten Spalte der Tabellen bezieht sich auf den TARIC-Warencode (falls es einen gibt) oder den KN-Code der Ware (wenn kein TARIC-Code besteht). Beim KN-Code (Kombinierte Nomenklatur) handelt es sich um einen 8-stelligen Code. Der TARIC-Code (TARif Intégré Communautaire) umfasst 10 Stellen. TARIC-Codes basieren auf KN- Codes. Die Tabellen in diesem Kapitel folgen der Reihenfolge der Kapitel der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Die Zahlen in den eckigen Klammern im Feld der Tabellen verweisen auf die Maßnahmen, denen die Waren gemäß Kapitel 3 unterliegen Kapitel 28: Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen Deuterium und andere Deuteriumverbindungen; Wasserstoff und seine Verbindungen, mit Deuterium angereichert; Mischungen und Lösungen, die diese Erzeugnisse enthalten (Euratom) Isotope (ausgenommen Isotope der Position 2844); anorganische oder organische Verbindungen dieser Isotope, auch chemisch nicht einheitlich - andere -- andere --- andere Wenn Waren ODS enthalten gilt [1]. Dies betrifft üblicherweise deuterierte oder anderweitig radioaktiv markierte ozonabbauende Stoffe, die als Laborchemikalien verwendet werden. In anderen Fällen Nicht- ODS Kapitel 29: Organische chemische Erzeugnisse Kohlenstofftetrachlorid (Tetrachlorkohlenstoff) ,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform) Brommethan (Methylbromid) Bei allen unter diesen Codes aufgeführten Waren handelt es sich um ODS. ODS KN-Codes v5.0 Seite 5 von 17

6 Chlordifluormethan (H-FCKW-22) [1] Dichlortrifluorethane (H-FCKW-123) Dichlorfluorethane (H-FCKW-141 und H- FCKW-141b) Chlordifluorethane (H-FCKW-142 und H- FCKW-142b) Dichlorpentafluorpropane (H-FCKW-225 und H-FCKW-225ca und H-FCKW-225cb) Bromchlordifluormethan (Halon 1211) Bromtrifluormethan (Halon 1301) Dibromtetrafluorethane (Halon 2402) Chlorfluormethane (FCKW-11, FCKW-12, FCKW-113, FCKW-114 und FCKW-115) ,1,1-Trichlortrifluorethan (FCKW-113a) Chlortrifluormethan (FCKW-13) Pentachlorfluorethan (FCKW-111) Tetrachlordifluorethane (FCKW-112) Heptachlorfluorpropane (FCKW-211) Hexachlordifluorpropane (FCKW-212) Pentachlortrifluorpropane (FCKW-213) Tetrachlortetrafluorpropane (FCKW-214) Trichlorpentafluorpropane (FCKW-215) Dichlorhexafluorpropane (FCKW-216) Chlorheptafluorpropane (FCKW-217) Andere perhalogenierte Derivate Wenn Dibromodifluormethan (Halon 1202, CAS ) gilt [5]. In anderen Fällen Nicht- ODS Nur mit Brom und Chlor, Fluor und Chlor oder Fluor und Brom halogenierte Derivate (H-FCKW und H-FBKW) Bromchlormethan (CAS RN ) Bei allen unter diesen Codes aufgeführten Waren handelt es sich um ODS. [1] 2.3. Kapitel 30: Pharmazeutische Erzeugnisse CN code Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Bei Dosier-Inhalatoren (z. B. Asthmasprays), die ODS als Treibmittel verwenden gilt [4]. ODS KN-Codes v5.0 Seite 6 von 17

7 Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf: - Hormone oder andere Erzeugnisse der Position 2937, jedoch keine Antibiotika enthaltend: -- Corticosteroidhormone, deren Derivate oder deren strukturverwandte Verbindungen enthaltend andere 2.4. Kapitel 32: Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten Bemerkung Alle Codes unter: Anstrichfarben und Lacke Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art; Prägefolien; Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf - andere Wenn Waren ODS enthalten gilt [2]/[3]. Anstrichfarben, Lacke und in nicht wässrigen Medien dispergierte Pigmente aller Art können ODS als Lösemittel enthalten. Bei Sprühdosen können ODS als Treibmittel enthalten sein. Flammhemmende Anstrichfarben können Halone enthalten Kapitel 34: Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, Dentalwachs und Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips ODS KN-Codes v5.0 Seite 7 von 17

8 Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als Grundbestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten: - Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend: -- Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen andere -- Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen Wenn Waren ODS enthalten gilt [2]. ODS wurden früher in der chemischen Reinigung verwendet, ein solcher Einsatz ist heute jedoch verboten Kapitel 38: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger) - andere -- Insektizide --- andere ---- andere andere Wenn Waren Methylbromid enthalten gilt [2]. ODS KN-Codes v5.0 Seite 8 von 17

9 -- andere --- Rodentizide andere -- andere --- andere ---- andere Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; geladene Feuerlöschgranaten Zusammengesetzte organische Lösungs- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken: - andere Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger und zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, auch auf einem Träger, ausgenommen Waren der Position 3002 oder 3006; zertifizierte Referenzmaterialien Mischungen, perhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (CFK) enthaltend, auch teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (HCFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) oder teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) enthaltend Mischungen, Bromchlordifluormethan, Bromtrifluormethan oder Dibromtetrafluorethan (Halone) enthaltend Mischungen, teilhalogenierte Bromfluorkohlenwasserstoffe (HBFKW) enthaltend Mischungen, teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (HCFKW) enthaltend, auch perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) oder teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW), jedoch keine perhalogenierten Chlorfluorkohlenwasserstoffe Wenn die Waren Halon enthalten (meist bei Verwendung in Luftfahrzeugen oder militärischen Einrichtungen) gilt [1]. Wenn Waren ODS enthalten gilt [2]. Wenn Waren ODS enthalten gilt [1]. Bei allen unter diesen Codes aufgeführten Waren handelt es sich um ODS. [1] ODS KN-Codes v5.0 Seite 9 von 17

10 (CFK) enthaltend Mischungen, Tetrachlorkohlenstoff enthaltend Mischungen, 1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform) enthaltend Mischungen, Brommethan (Methylbromid) oder Bromchlormethan enthaltend Flammschutz-, Wasserschutzmittel und ähnliche Zubereitungen für den Schutz von Bauwerken Wenn die flammhemmende Zubereitung Halon enthält gilt [2]/[3] Siedlungsabfälle Wenn die Waren Halon enthalten (meist bei Bauschutt (Schäume) oder Kühlgeräten) gilt [3] Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Siedlungsabfälle; Klärschlamm; andere in 6 zu diesem Kapitel genannte Abfälle: - Abfälle von organischen Lösemitteln - halogeniert Wenn Waren ODS enthalten gilt [3] Kapitel 39: Kunststoffe und Waren daraus Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen - aus Zellkunststoff -- aus Polymeren des Styrols aus Polymeren des Vinylchlorids aus Polyurethan --- aus Weichschaum aus Polyurethan --- andere aus regenerierter Cellulose aus anderen Kunststoffen Wenn Waren mit ODS aufgeblasenen Plastikschaum enthalten gilt [2]/[3]. ODS KN-Codes v5.0 Seite 10 von 17

11 2.8. Kapitel 84: Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon Alle Codes unter: 8415 Alle Codes unter: 8418 Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Luftfeuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier- und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Position Apparate und Vorrichtungen für die Luft- oder andere Gasverflüssigung Mechanische Apparate, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate: - Feuerlöscher, auch mit Füllung Teile Maschinen für die chemische Reinigung Warenverkaufsautomaten - Getränkeverkaufsautomaten: -- mit Heiz- oder Kühlvorrichtungen andere Maschinen -- mit Heiz- oder Kühlvorrichtungen Teile Wenn Waren ODS (z. B. H- FCKW) enthalten gilt [2]/[3]. Wenn die Waren Halon enthalten (meist bei Verwendung in Luftfahrzeugen oder militärischen Einrichtungen) gilt [1]. Wenn Waren ODS enthalten gilt [2]/[3]. ODS wurden früher in der chemischen Reinigung verwendet, ein solcher Einsatz ist heute jedoch verboten. Wenn Waren mit Kühlvorrichtungen ODS enthalten oder benötigen oder Schäume (z. B. zur Isolierung) enthalten, die mit ODS aufgeblasen wurden, gilt [2]/[3]. ODS KN-Codes v5.0 Seite 11 von 17

12 Maschinen und Apparate zum Beoder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen - andere Maschinen -- Maschinen zum Herstellen von Zellkunststoff oder Zellkautschuk: --- Maschinen für die Verarbeitung von Reaktionsharzen andere Wenn die Maschine zum Aufblasen der Schäume ODS benötigt, gilt [2]/[3] Kapitel 86: Lokomotiven, schienengebundene Wagen und Teile davon; Ortsfestes Gleismaterial für Schienenwege und Teile davon mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege Alle Codes unter: Lokomotiven, Personenwagen, Bahndienstfahrzeuge oder Güterwagen und Wagen aller Art Warenbehälter (Container), einschließlich solcher für Flüssigkeiten, ihrer Beschaffenheit nach für eine oder mehrere Beförderungsarten besonders bestimmt und ausgestattet - andere Wenn solche Waren ODS in Klima- oder Kälteanlagen oder in Schäumen enthalten (z. B. zur Isolierung oder in Sitzen), gilt [2]/[3] Kapitel 87: Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör Alle Codes unter: Zugmaschinen, Kraftfahrzeuge, Wenn solche Waren ODS in ODS KN-Codes v5.0 Seite 12 von 17

13 Alle Codes unter: 8708 Alle Codes unter: 8709 Personenkraftwagen Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 Kraftkarren Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon Alle Codes unter: 8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger Klima- oder Kälteanlagen oder in Schäumen enthalten (z. B. zur Isolierung oder in Sitzen), gilt [2]/[3]. Nach 2000 gebaute Fahrzeuge enthalten in der Regel keine ODS. Bei vor 1990 gebauten Fahrzeugen ist dies wahrscheinlich. Wenn die Waren Halon enthalten (meist bei Verwendung in Luftfahrzeugen oder militärischen Einrichtungen) gilt [1]. Wenn solche Waren ODS in Klima- oder Kälteanlagen oder in Schäumen enthalten (z. B. zur Isolierung oder in Sitzen), gilt [2]/[3]. Nach 2000 gebaute Fahrzeuge enthalten in der Regel keine ODS. Bei vor 1990 gebauten Fahrzeugen ist dies wahrscheinlich Kapitel 88: Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon Alle Codes unter: 8802 Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge); Raumflugkörper Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge Solche Waren sind wahrscheinlich mit Feuerlöschern oder Einrichtungen mit Halonen ausgerüstet. Zudem können solche Waren ozonabbauende Stoffe in Klima- und Kühlanlagen oder in Schäumen enthalten (z. B. verwendet zur Isolierung oder in Sitzen). Waren mit Halonen: [1] Sonstige Waren: [2] Abfälle [3] ODS KN-Codes v5.0 Seite 13 von 17

14 2.12. Kapitel 89: Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen Alle Codes unter: Alle Codes unter: Kriegsschiffe Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Tankschiffe, Kühlschiffe, Fischereifahrzeuge Yachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote, Schlepper und Schubschiffe, Feuerschiffe Sind solche Waren mit Feuerlöschern mit Halonen oder mit Klima- und Kühlanlagen, die ODS enthalten, oder mit durch ODS aufgeblasenen Schäumen ausgestattet (z. B. verwendet zur Isolierung oder in Sitzen), gilt Folgendes: Waren mit Halonen: [1] Sonstige Waren: [2] Abfälle [3] Kapitel 98: Vollständige Fabrikationsanlagen 9880 xx 00 Komponenten vollständiger Fabrikationsanlagen im Rahmen des Außenhandels Wenn die Fabrikationsanlage ODS benötigt, gilt [1]. 3. MAßNAHMEN In diesem Kapitel sind die Maßnahmen für ozonabbauende Stoffe oder für Waren, die ozonabbauende Stoffe enthalten oder benötigen kurz aufgeführt. In den vorstehenden Tabellen wird in eckigen Klammern auf diese Maßnahmen verwiesen. [1] Die Ein- und Ausfuhr solcher Waren ist erlaubt, diese müssen von einer ODS-Lizenz begleitet sein (siehe Artikel 15 oder 17 der Verordnung). Informationen darüber, wie Zollbehörden die ODS-Lizenzen prüfen sollten, sind dem Handbuch für Zollbehörden zu entnehmen auch verfügbar im CIRCABC-Online-Forum unter Library und dann unter 1. Manuals. ODS KN-Codes v5.0 Seite 14 von 17

15 [2] Die Ein- oder Ausfuhr solcher Waren ist verboten. Ausnahmen können mit entsprechender Lizenz für die Ausfuhr bestimmter FCKW-haltiger Waren gelten (siehe Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung). [3] Die Einfuhr von ODS-haltigen Abfällen ist mit entsprechender Lizenz erlaubt (siehe Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe h der Verordnung). Informationen darüber, wie Zollbehörden die ODS-Lizenzen prüfen sollten, sind dem Handbuch für Zollbehörden 3 zu entnehmen. Die Ausfuhr ist verboten. Das Ausfuhrverbot umfasst zudem die Ausfuhr von Erzeugnissen und Einrichtungen, die keine ODS mehr enthalten, zur Funktion aber ODS benötigen (z. B. alte Klimaanlagen). [4] Die Einfuhr solcher Waren ist verboten, die Ausfuhr ist jedoch erlaubt, die Waren müssen von einer ODS-Lizenz begleitet sein (siehe Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe h der Verordnung). Informationen darüber, wie Zollbehörden die ODS-Lizenzen prüfen sollten, sind dem Handbuch für Zollbehörden 3 zu entnehmen. [5] Die Ein- oder Ausfuhr solcher Waren ist verboten, sofern nicht als Ausgangsmaterial oder für Labor- und Analysezwecke verwendet, bei Transit oder bei Einfuhren nach den Verfahren der vorübergehenden Verwahrung, des Zolllagers oder der Freizone (siehe Artikel 24 Absatz1 der Verordnung). ODS KN-Codes v5.0 Seite 15 von 17

16 4. KONTAKTDATEN Eine Liste der Kontaktstellen der Kommission und der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten ist im CIRCABC-Online-Forum unter Library, 4. Contact information 4 verfügbar. 4 ODS KN-Codes v5.0 Seite 16 von 17

17 ANHÄNGE ANHANG 1: ÄNDERUNGSPROTOKOLL DIESES DOKUMENTS Version Datum Basierend auf der Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30. September 2009 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif Basierend auf der Verordnung (EG) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif Basierend auf der Verordnung (EG) Nr. 1006/2011 der Kommission vom 27. September 2011 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif Basierend auf der Verordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif Aktualisierung der KN-Codes aufgrund der neuen Verordnung: Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. ODS KN-Codes v5.0 Seite 17 von 17

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