Praxisblicke Tourismus III HLT by TRAUNER Verlag, Linz

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1 v -1- Praxisblicke Tourismus III HLT

2 n der Kfz -2- Praxisblicke Tourismus III HLT

3 Risiken und n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

4 Risiken und n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

5 Risikopolitische Maßnahmen n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

6 Risikopolitische Maßnahmen n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

7 Risiken und n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

8 Risiken und n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

9 Arten unternehmen n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

10 Arten unternehmen n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

11 Arten unternehmen n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

12 Arten unternehmen n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

13 Arten unternehmen n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

14 Arten unternehmen n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

15 Arten unternehmen n der Kfz- Pensionsversicherung Generationenvertrag finanziert Gesetzliche Pensionsleistungen Zwei freiwillige Säulen: Betriebliche Vorsorge und Private Altersvorsorge Praxisblicke Tourismus III HLT

16 Arten unternehmen n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

17 Arten unternehmen n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

18 Arten unternehmen n der Kfz- Lebensversicherung Finanzielle Vorsorge Mehrere Formen der Lebensversicherung für verschiedene Zwecke: Erlebensversicherung: Nach einem bestimmten Zeitraum wird ein einmaliger Geldbetrag an den lebenden Begünstigten gezahlt. Ablebensversicherung: Bei Tod des nehmers während der Vertragsdauer wird ein einmaliger Geldbetrag bezahlt. Dread-Disease-en: Leistungen werden nicht nur im Todesfall, sondern auch bei Eintritt bestimmter schwerer Krankheiten erbracht Rentenversicherung: Bei Fälligkeit des Vertrages erhält man eine monatliche Rente Praxisblicke Tourismus III HLT

19 Arten unternehmen n der Kfz- Private Krankenversicherung Private Krankenversicherungen sind eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Private Unfallversicherung Die private Unfallversicherung erbringt im Gegensatz zur gesetzlichen auch Leistungen nach Sport- und Freizeitunfällen. Ausgenommen sind Extremsportarten Praxisblicke Tourismus III HLT

20 Arten unternehmen n der Kfz- unvorhergesehenen Aufwendungen Zu den leistungen zählen: Private Haftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung Kfz-Haftpflichtversicherung Sachgütern Zahlung Schäden, die an materiellen Gütern entstanden sind, z. B. Feuer-, Einbruchsdiebstahlversicherung, etc. en Maschinen etc. Kaskoversicherungen für Kraftfahrzeuge Praxisblicke Tourismus III HLT

21 Arten unternehmen n der Kfz- immateriellen Gütern Zahlung Forderungsausfällen, z. B. Warenkreditversicherung, Exportkreditversicherung Ertragsentgang Zahlung eines Deckungsbeitrages bei Betriebsunterbrechungen, z. B. Betriebsunterbrechungsversicherung Zahlung eines imaginären Gewinns Praxisblicke Tourismus III HLT

22 Organisation eines unternehmens n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

23 Abwicklung geschäften wie man sich unternehmen unternehmen geschäften n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

24 Abwicklung geschäften wie man sich unternehmen unternehmen geschäften n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

25 Abwicklung geschäften wie man sich unternehmen unternehmen geschäften n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

26 Abwicklung geschäften Abwicklung geschäften wie man sich unternehmen unternehmen geschäften n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

27 Abwicklung geschäften Abwicklung geschäften wie man sich unternehmen unternehmen geschäften n der Kfz- Erstbearbeitung und Vertragsabschluss Vereinbarung eines vorläufigen schutzes bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Antrag angenommen wird, möglich. Nach Prüfung des Antrags: Ausstellung einer Polizze (vertrag) durch das unternehmen Praxisblicke Tourismus III HLT

28 Abwicklung geschäften Abwicklung eines Schadensfalles wie man sich unternehmen unternehmen geschäften n der Kfz- Schadensmeldung (Schadensanzeige) Tritt ein Schaden beim nehmer ein, muss er unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden. Der vertreter erstellt dann gemeinsam mit dem nehmer eine Schadensmeldung auf einem dafür vorgesehenen Formular (in Papierform oder online). Im Fall Raub, Diebstahl, Einbruch, Feuer- oder Explosionsschäden muss auch Anzeige bei der Polizei erstattet werden! Praxisblicke Tourismus III HLT

29 Abwicklung geschäften Abwicklung eines Schadensfalles wie man sich unternehmen unternehmen geschäften n der Kfz- interne Abwicklung der Schadensmeldung Bei Eintritt einer Schadensmeldung wird ein mit einer Nummer versehener Akt in der zuständigen Abteilung angelegt. Kleinere Schäden verlaufen unbürokratisch. Bei größeren Schäden wird ein Sachverständiger beauftragt und ein Gutachten erstellt Praxisblicke Tourismus III HLT

30 Abwicklung geschäften Abwicklung eines Schadensfalles wie man sich unternehmen unternehmen geschäften n der Kfz- leistung Der Geschädigte nimmt das Angebot der an. Die akzeptiert die Forderung des Geschädigten. Das Angebot oder die Forderung wird nicht angenommen. Es kommt zu einem außergerichtlichen Vergleich, einer Klage Praxisblicke Tourismus III HLT

31 Abwicklung geschäften Beendigung des vertrages wie man sich unternehmen unternehmen geschäften Ein vertrag kann enden durch: Kündigung Rücktritt Sonstige Gründe: Einvernehmliche Vertragsaufhebung Interessenswegfall Konkurs des Versicherers n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

32 Abwicklung geschäften Besonderheiten der Kfz- wie man sich unternehmen unternehmen geschäften n der Kfz- Alle zum Verkehr zugelassenen Kfz unterliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die der Versicherte verursacht, und zwar an anderen Personen, anderen Fahrzeugen und anderen Sachen (z. B. an Gebäuden, Gartenhecken, Straßenschildern) Praxisblicke Tourismus III HLT

33 Abwicklung geschäften Besonderheiten der Kfz- wie man sich unternehmen unternehmen geschäften n der Kfz- Prämienhöhe Die Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich bei Pkws und Kombis grundsätzlich nach der Motorleistung (kw), bei einspurigen Fahrzeugen nach dem Hubraum bzw. nach der Zahl der Sitze, bei Lkws nach der Nutzlast und bei Omnibussen nach der Anzahl der Sitz- und Stehplätze. Zudem bemessen die meisten en die Prämie nach dem Schadensverlauf ( Bonus-Malus-System ) Praxisblicke Tourismus III HLT

34 Abwicklung geschäften Besonderheiten der Kfz- wie man sich Bonus-Malus-System des VVO (verband Österreich) unternehmen unternehmen geschäften n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

35 Abwicklung geschäften Besonderheiten der Kfz- wie man sich unternehmen unternehmen geschäften n der Kfz- Vorgehensweise im Schadensfall Gibt es Verletzte, muss Erste Hilfe geleistet und anschließend die Polizei verständigt werden. Unfallhergang festhalten ( Europäischer Unfallbericht ) Unfallbericht wird vom Verursacher der gesellschaft übermittelt. Schadensmeldung kann auch durch den Geschädigten erfolgen Praxisblicke Tourismus III HLT

36 Abwicklung geschäften Besonderheiten der Kfz- wie man sich unternehmen unternehmen geschäften leistung Bei Verletzung bestimmter Obliegenheiten, kann der Versicherer einen Teil des entstandenen Schadens zurückfordern. Obliegenheitsverletzungen können z. B. sein: Fahren ohne Führerschein Fahruntüchtigkeit infolge einer Bewusstseinsstörung Beförderung mehr Personen als zugelassen n der Kfz Praxisblicke Tourismus III HLT

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