Themen im. Eigenheimer sollten Christoph Schulze in den Lantag wählen. Juli/August Jahrgang, Nr. 221

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1 Juli/August Jahrgang, Nr. 221 Das Fachblatt für den Verband der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer Land Brandenburg 1990 e.v. Eigenheimer sollten Christoph Schulze in den Lantag wählen...lesen Sie auf Seite 3 Energieverbrauch im Haushalt: Wärmeproduktion ist Hauptverursacher sup.- Spar-Tipps rund um den Energieverbrauch im Haushalt gehören zu den wichtigsten Themen bei Wohnratgebern. Das ist verständlich, denn die steigenden Ausgaben für Energie belasten sowohl Eigenheimbesitzer als auch Mieter. Meist geht es in den Verbraucherinformationen um das Energielabel bei Haushaltsgeräten, um abschaltbare Steckerleisten, den Austausch von Glühbirnen oder beispielsweise um die Warnung vor dem Standby-Betrieb von Elektrogeräten. Was jedoch beachtet werden sollte: Nur für 1,9 Prozent des Energieverbrauchs in deutschen Haushalten ist die Beleuchtung verantwortlich. Der Strom fürs Kochen, Trocknen und Bügeln beansprucht laut dem Statistischen Bundesamt auch nur einen Anteil von 6,2 Prozent. Und alle anderen elektrisch betriebenen Geräte inklusive PC und Kommunikationsanlagen benötigen gemeinsam ebenfalls nicht mehr als 8,9 Prozent der Gesamtenergie. Fazit: Es ist zwar begrüßenswert, dass nach einer aktuellen Umfrage fast 90 Prozent der Deutschen Maßnahmen zur Einschränkung des Stromverbrauchs ergriffen haben. Aber der entscheidende Schritt zur Kostensenkung im Haushalt ist das noch nicht. Die wahren Energiefresser hängen nämlich nicht an der Steckdose, sondern sind in der Wärmeproduktion fürs Heizen (70,3 Prozent) und für die Warmwasserbereitung (12,7 Prozent) zu finden. Fortsetzung auf Seite 12 Seite 3 Seite 4 Seite 5 Themen im Brief von Christoph Schulze, MdL an die Eigenheimer Christoph Schulze, MdL - Akteneinsicht zu 1,2 Milliarden Euro Zuschuss für den BER - WG: Bitteum Unterstützung - Unterschriftensammlung lnformationen und Termine Seite 6 Seite 10 Seite 7 Pressemitteilung: Aktionsbündnis Berin- Brandenburg unterstüzt Landtagskandidatur von Christoph Schulze Peter Schulz, Geschäftsführer Bericht des Vorstandes

2 EDITORIAL von Peter Schulz Nasenwahl Ich möchte mich natürlich mit diesen Gedanken in unserer Sommerausgabe nicht ins Abseits begeben. Was heißt Nasenwahl? In Zeiten von lang andauernderem Buhlen um unsere Wählergunst ist es einem schon Leid den sogenannten Kandidaten Gehör zu schenken. Denn die vergangenen Kommunalwahlen haben vielerorts gezeigt wo die Reise hingeht. Einerseits haben Bürger-Persönlichkeiten einzeln oder in Bündnissen (siehe Woltersdorf bei Berlin) mehr als bemerkenswerte Erfolge erzielt. lttraditionelle Parteienblöcke sind richtiggehend abgeschmettert worden. In anderen Orten haben, konnten sich die Verursacher von überschuldeten Kommunen über neue Formen der Verkappung/Verpuppung in neuem Gewande, in andere Vereinigungen einschleichen, haben Einheitsbündnisse geschmiedet und konnten sich nochmal retten. Oft mehr als sehr merkwürdig. In menschlichen Beziehungen spielen Gerüche, Düfte oft eine entscheidende Rolle. In der Liebe entscheidet sich eine Beziehung gerade auch über die Frage: Können wir uns riechen.?! Also die Nase entscheidet mit, genauso wie beim Kauf einer Rose für die Liebste! Nehme ich die politische, meine persönliche, Wahl über, für einen Kandidaten wahr und somit ernst, so frage ich mich auch: Kann ich den riechen (gut leiden)? Weil ich, wir (gemeint der Vorstand) unser Gründungsmitglied Christoph Schulze gut leiden können, sein aufrichtiges Engagement schätzen, geben wir ihm Raum in dieser Ausgabe für sein Wahlangebot an Sie, die Sie in seinem Wahlkreis leben. Es dient aber auch dazu Wahlprüfstein für Andere zu sein! Ich wünsche Ihnen eine Gute Zeit und Nasenwahl bis zu unserem Wiederlesen im September. Hinweis: Natürlich können Sie mich auch über den Sommer erreichen, denn wir melden uns nicht ab! Sprechzeiten beachten! Bauernweisheiten Fängt der Juli mit Tröpfeln an, wird man lange Regen han. Fängt der August mit Donnern an, er's bis zum End nicht lassen kann. Editorial: Sprechzeiten Geschäftsführer Peter Schulz im Büro Woltersdorf, Werderstr. 1-8, Haus A ereichbar: Sprechzeiten: Dienstag + Donnerstag 10:00-16:00 Telefon : (Anrufbeantworter geschaltet) Fax : gf.eigenheimer@yahoo.de Die Hauptgeschäftsstelle in Königs Wusterhausen, Cottbuserstr. 48 Sprechzeiten: Montag 10:00-16:00 Telefon: Andere Termine für Beratungen und Gespräche können telofonisch vereinbart werden. Der Vorstand MITGLIEDERVERWALTUNG Ansprechpartnerin für Sie: Gerlind Marchwicki im Büro für Buchhaltung und Mitgliederverwaltung Woltersdorf, Werderstr. 1-8 Dienstag Donnerstag Uhr bis Uhr Tel ; FAX: buchhaltung@eigenheimer.de impressum Die Zeitung erscheint monatlich und wird kostenlos an die Verbandsmitglieder verschickt und in öffentlichen und privaten Einrichtungen verteilt, die sich nach Art und Inhalt mit den in dieser Zeitung behandelten Themen beschäftigen. Ziel der Zeitung ist es, eine interessierte Öffentlichkeit über alle Fragen, die mit Haus- und Grundbesitz zusammenhängen, umfassend aufzuklären und zu informieren. Dazu stehen kompetente Berater - wie z.b. Rechtsanwälte oder Kommunalpolitiker - dem verbandsinternen Redaktionsbeirat zur Seite. Beiträge, deren Autoren genannt werden, stellen die Meinung des Autors und nicht in jedem Falle die der Redaktion dar! Herausgeber und Druck: Verband der Eigenheim- und Grundstücksbe sit zer Land Brandenburg 1990 e.v Verbandsregister: VR 5497 CB Bankverbindung: Mittelbrandenburgischen Sparkasse, BLZ: , Konto , BIC: WELADED1PMB IBAN:DE Geschäftsstelle: Cottbuser Str. 48, Königs Wusterhausen Tel..: , Fax:03362/ Seite 2 info@eigenheimer.de

3 Monatsthema: Eigenheimer sollten Christoph Schulze in den Landtag wählen Brief von Christoph Schulze, MdL an die Mitglieder des Verbandes der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer Liebe Mitglieder des Eigenheimerverbandes, Seit vielen Jahren bin ich ihr Abgeordneter. Viele kennen mich aus meiner Tätigkeit persönlich, manche aus der Zeitung oder TV und manche vom Hörensagen her. Sicher ist Ihnen bekannt, dass mich in den vergangenen Wahlen die SPD als Abgeordneten zur Wahl aufgestellt hat. Ich habe mich stets bemüht im Interesse der Bürger zu arbeiten und die wichtigen Themen vor die Interessen von Partei oder Ideologie zu stellen. Das hat mich wegen meinen Widerständen gegen den Flughafen Schönefeld sowie, der von der SPD geplanten und umgesetzten Polizeireform mit dem geplanten Abbau von 1700 Polizisten, und vor allem wegen der völlig ungerechten Lösungen bei den Anschlusskosten für Trink- und Abwasser in der SPD in eine Oppositionsrolle gedrängt, die ich nicht mehr aushalten konnte und wollte. Deswegen bin ich vor Jahresfrist aus der SPD ausgetreten. Die Bürgerinteressen vertreten ging nur ohne die Maulkörbe und Disziplinierungsversuche der SPD. Ich halte die aktuelle Politik der SPD für oberflächlich, bürokratisch und bürgerfeindlich, zumal sich alle Kritikpunkte zwischenzeitlich bestätigt haben: * Die Umsetzung der Polizeireform ist zu einer Katastrophe für die Innere Sicherheit ausgewachsen. * Die Regelungen beim Trink- und Abwasser für Altanschließer und vor allem die neuen Verjährungsfristen mit 25 Jahren ( das ist einmalig in ganz Deutschland) ruinieren tausende Eigenheimbesitzer. * Und über die katastrophale Problematik rund um den BER mit all seinen Facetten muss ich nichts weiter ausführen, da Ihnen das hinlänglich bekannt ist. Durch die zahlreichen Bürgerinitiativ und Verbände, auch des Eigenheimerverbandes wurde ich direkt aufgefordert und gebeten mich auch künftig weiterhin aktiv der Probleme anzunehmen und politisch weiter aktiv zu bleiben und für Sie zu kämpfen. (Eigentlich wollte ich meine politische Laufbahn beenden, weil mir persönlich und gesundheitlich die zermürbende politische Auseinandersetzung nicht immer gut tut.) In Anbetracht der großen Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern mein Versprechen einzuhalten mich für sie einzusetzen, in Anbetracht der vielen in Arbeit befindlichen Projekte und vor allem aus der Notwendigkeit heraus eine ehrliche politische Vertretung im Parlament für die Anliegern der Bürgerinnen und Bürger zu haben ich mich entschieden. Nach reiflicher Überlegung, wegen der großen Nachfrage aus der Region und dem Angebot der politischen Wählergruppe BVB-Freie Wähler Brandenburg, Liste 7, habe ich mich entschlossen den Auftrag anzunehmen und für den Landtag zu kandidieren. Wenn es auch Ihrem politischen Interesse entspricht, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Bürgerinitiativen und engagierten Vereine eine unabhängige Vertretung im Landtag bekommen, nämlich eine Fraktion BVB- Freie Wähler, dann bitte ich Sie ganz herzlich dieses Anliegen ernst zu nehmen. BVB-Freie Wähler ist eine junge Wählerorganisation von 110 Bürgerinitiativen im Land Brandenburg, und täglich werden es mehr, die sich als Ziel gesetzt hat die 5%-Hürde zur Landtagswahl zu überwinden. Das ist nicht einfach gegen die etablierten Parteien, die es gern verhindern möchten, dass eine unabhängige neue politische Kraft in den Landtag einzieht und noch dazu im Auftrag und im Namen der Bürgerinnen und Bürger das anspricht was auf den Nägeln brennt und was angesprochen werden muss, aber von den Parteien gern vertuscht werden möchte. Im Namen der 110 Bürgerinitiativen und der politischen Wählergemeinschaft BVB-Freie Wähler wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie meiner Bitte nachkommen würden und sich mit dem Thema BVB-Freie Wähler als die geborene Interessenvertretung für die Eigenheimbesitzer im Landtag beschäftigen würden. Ich persönlich kann Ihnen versichern, dass ich mich auch künftig, wie auch in den vergangenen Jahren, voll in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger stelle, und die Grundlage meines Handelns Ehrlichkeit, Wahrheit und Gradlinigkeit sind. Mit dieser politischen Einstellung und meiner persönlichen Überzeugung begründe ich hiermit meine Kandidatur und richte noch mal meine Bitte an Sie, sich für mich ein zusetzen, sich für die BVB- Freien Wähler einzusetzen. Sollten Sie Gesprächsbedarf haben, stehe ich ihnen gern jederzeit zur Verfügung. Sie können mich im Bürgerbüro in Zossen erreichen: Christoph Schulze, MdL Bahnhofstraße Zossen oder per cschulzemdl@t-online.de Vielen Dank und freundliche Grüße Christoph Schulze, MdL info@eigenheimer.de Seite 3

4 Pressemitteilung : Pressemitteilung Akteneinsicht zu 1,2 Milliarden Euro Zuschuss für den BER Im Jahre 2012 wurde nicht nur festgestellt, dass der BER seinerzeit aufgrund baulicher Mängel nicht eröffnet werden konnte, sondern auch, dass 1,2 Milliarden Euro für die Deckung der Baukosten fehlen. Im Schnellverfahren wurde diese Summe von den 3 Gesellschaftern, den Ländern Berlin und Brandenburg und dem Bund, zur Verfügung gestellt. Allein für das Land Brandenburg waren dies 450 Millionen Euro. Da es sich hierbei um Zuschüsse und Beihilfen im Sinne des EU-Rechts handelte, war ein entsprechendes Notifizierungsverfahren bei der EU notwendig, um zu überprüfen, ob die Beihilfen mit geltendem EU-Recht vereinbaren sind. Die Geschwindigkeit, mit der im Rahmen dieses Verfahrens über die Rechtmäßigkeit der Beihilfen entschieden wurde, hat von Anfang an Zweifel aufkommen lassen, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Daher habe ich mich seit langem bemüht, bei der Landesregierung Einsicht in die entsprechenden Akten nehmen zu können. Nach einer langwierigen Verzögerungsund Hinhaltetaktik seitens der Landesregierung, konnte jetzt endlich durchgesetzt werden, dass mir Akteneinsicht in die Unterlagen zum EU-Notifizierungsverfahren gewährt wird. WG: Bitte um Unterstützung - Unterschriftensammlung Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, liebe Freudinnen und Freunde, wie sicherliche einige von Ihnen bereits wissen, bin ich in den vergangenen Monaten von den Freien Wählern im Land Brandenburg, immerhin ein Zusammenschluss von 110 Bürgerinitiativen und Wählergruppen, mehrfach ausdrücklich gebeten worden, als Kandidat für die Freien Wähler zu Landtagswahl anzutreten. Diesem Wunsch bin ich nach reiflicher Überlegung nachgekommen und bin nunmehr Kandidat für den Wahlkreis 25 (Zossen, Blankenfelde-Mahlow, Rangsdorf, Baruth) und auch Spitzenkandidat der Freien Wähler für das Land Brandenburg. Da es als Kandidat gegen die großen Parteien SPD, CDU und Linkspartei sicher sehr schwer werden wird sich zu behaupten, bin ich auf die bei dieser Kandidatur auf die Hilfe von vielen Freunden und Unterstützern aus Vereinen, Initiativen, Kultur und Sport angewiesen, wenn es überhaupt eine Chance geben soll, diesen Wahlkreis zu gewinnen und den etablierten Parteien ein Achtungszeichen entgegen zu setzen. Als ersten Schritt muss ich hierfür Unterstützungsunterschriften für meine Kandidatur sammeln, damit ich zur Landtagswahl antreten kann. Ich werde in den nächsten Tagen und Wochen im Kreis unterwegs sein und diese Unterschriften auf Markplätzen, vor Bahnhöfen und Supermärkten sammeln. Dabei brauche ich Ihre Unterstützung. Viele von euch kennen solche Unterschriftensammlungen ja bereits von dem Volksbegehren zum Nachtflugverbot und von der Volksinitiative gegen die 3. Start- und Landebahn. Für das nötige Equipment für die Unterschriftensammlungen kümmere selbstverständlich ich mich. Unterschriftenlisten für für die Initiative gegen die 3. SLB können aber natürlich gerne mitgebracht werden, so dass wir beide Aktionen miteinander verknüpfen können. Wer Zeit und Lust hat, mich bei der Sammlung der Unterschriften zu unterstützen, kann sich gerne unter diesem Link in die doodle-umfrage eintragen: Bitte dabei auch immer eine Telefonnummer und eine -Adresse angegen, damit wir uns kurzfristig absprechen können. Die Orte für die jeweiligen Termine werden wir noch gesondert bekannt geben Daher möchte ich Sie ganz herzlich bitten, darüber nachzudenken, ob Sie mich im Rahmen der Landtagswahl aktiv unterstützen möchten und können. Ich würde mich darüber sehr freuen und sage Ihnen auch ganz deutlich, dass ich dies auch brauche. Selbstverständlich können Sie diese Aktion auch in Ihrer Initaitive und in Ihrem Freundeskreis weiter bekannt machen Mit freundlichen Grüßen Christoph Schulze Seite 4 info@eigenheimer.de

5 Informationen und Termine: Rechtsanwälte für den Eigenheimerverband Terminplan für die Geschäfts- und Beratungsstellen des Eigenheimerverbandes Für alle Geschäfts- und Beratungsstellen ist es unbedingt erforderlich, daß eine telefonische Voranmeldung erfolgt. Mahlow, Herbert-Tschäpe-Str.8 (Büro d. Allianz Hauptvertretung, Ralf Pächnatz) Voranmeldung unter Jeden 2. Dienstag im Monat, Uhr Beeskow, Markt 9/10, Büro Terra- Immobilien Tel , Fax Jeden 1. Mittwoch im Monat, Uhr Berlin, Wilhelm-Blos-Str. 2 Anmeldung unter: Königs Wusterhausen, Hauptgeschäftsstelle Postanschrift: Verband der Eigenheim- und Grundstückbesitzer Cottbuser Str Königs Wusterhausen Tel Jeden Montag, Uhr Andere Termine nach Vereinbarung Büro Woltersdorf, Werderstr. 1-8, Haus A Postanschrift: Verband der Eigenheim- und Grundstückbesitzer Werderstr Woltersdorf Tel.: Fax: gf.eigenheimer@yahoo.de Jeden Mittwoch und Donnerstag, Uhr Andere Termine nach Vereinbarung Beratungen und Vertretungen nur über den Geschäftsführer Peter Schulz (Tel.: ) mittwochs bis donnerstags anmelden. Bitte beachten: Mitgliedsbeitrag muß entrichtet sein. Alle Beratungen nur bei Voranmeldung! info@eigenheimer.de Seite 5

6 Einladung : Pressemitteilung Das Aktionsbündnis Berlin-Brandenburg unterstützt die Landtagskandidatur von Christoph Schulze Im Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg (ABB) sind knapp 20 Bürgerinitiativen gemeinsam aktiv gegen durch den Flughafen Schönefeld, beziehungsweise den geplanten Großflughafen BER verursachten Fluglärm und vor allem gegen die dadurch entstehenden Folgen für die Anwohner. Vielen wird das Bündnis auch noch bekannt sein als Träger des erfolgreichen Volksbegehrens zum Nachtflugverbot und aus der Auseinandersetzung über eine 3. Start- und Landebahn am BER. In einer Versammlung am 6.5 haben die anwesenden Vertreter der Bürgerinitiativen im ABB einstimmig beschlossen, die Kandidatur von Christoph Schulze zur Landtagswahl am zu unterstützen. Ich freue mich, über das eindeutige Votum des ABB meine Kandidatur uneingeschränkt zu unterstützen und öffentlich zu befürworten. Im ABB sind viele Initiativen tätig, die ich schon seit Jahren aus der gemeinsamen Arbeit und von zahlreichen Aktionen gegen den BER kenne. Mit der Unterstützung dieser Initiativen den Landtagswahlkampf bestreiten zu können, ist für mich ein besonderer Ansporn. Ich hoffe, dass es uns gemeinsam gelingt, den Wiedereinzug in den Landtag zu schaffen und auch in der 6. Wahlperiode die Anliegen der Bürgerinitiativen in die Arbeit des Landtages einzubringen und ihnen dort Gehör zu verschaffen. Termin der außerordentlichen Mitgliederversammlung im Oktober 2014! Bitte Vormerken für den persönlichen Terminkalender! Samstag: Zeit: Ort: Uhr Saal der Stadtverordneten im Rathaus Königs Wusterhausen Werte Mitglieder in! Die persönliche Einladung nebst Tagesordnung erhalten Sie natürlich fristgemäß mit unserer Septemberausgabe. Es wird 2 Teile während MV geben. Der erste Teil umfasst die Neuwahl des Schatzmeisters, die Wahl von Beiräten für den Vorstand, mögliche Satzungsänderungen und natürlich dem Bericht des Vorstandes. Im 2. Teil unserer Veranstaltung bieten wir Informationsrunden/Gespräche mit Experten zu Energiefragen Rund ums Haus und aktuellen Fragen der Grundstücksversicherung an. Sollten Sie weitere Ideen, Vorschläge haben melden Sie sich bitte bei mir! Ihr Peter Schulz Geschäftsführer Seite 6 info@eigenheimer.de

7 Vom Vorstand : Bericht des Vorstandes von Peter Schulz, Geschäftsführer Werte Verbandsmitglieder/innen! Nun ist das 1. Halbjahr in 2014 auch schon vergangen. In diesem Sinne fand auch die Vorstandssitzung statt. Fazit der Arbeit: - In der Mitgliederbetreuung, soll heißen, stellen Sie liebe Mitglieder sehr offen und zielorientiert Anfragen, äußern Hilfeersuchen denen dann Rechnung getragen wird. Bewährt hat sich die Form der Sondierungsgespräche, entweder im privaten Umfeld, im Arbeitsbüro, oder auch sehr oft und tiefgründig am Telefon. - In der Arbeitsorganisation des Vorstandes, der Büros, somit den verwaltungstechnischen Grundlagen für die Buchhaltung und Mitgliederverwaltung gibt es entscheidende Fortschritte. Das Buchhaltungsbüro ist voll funktionstüchtig, die Ablage Verbandsakten sind im Neuaufbau. Somit können wir jedweder Auskunftspflicht gerecht werden. Ein Problem der vollständigen Aktenherausgabe durch den vormaligen Geschäftsführer ist in der weiteren juristischen Klärung. - In der Interessenvertretung unseres Verbandes (nach Satzung), also der Mitgliedschaft gegenüber Politik, Verwaltungen und Behörden haben wir entscheidende Akzente setzen können. Wir berichteten regelmäßig zu den Schwerpunkten, KAG/ Altanschließer, Gewässersituation Land Brandenburg, Chaos- BER und andere Themen. - Im 2. Halbjahr gilt es sich noch zusätzlich um weitere Themen zu kümmern, die Betroffenheit für uns Eigenheimer zu lokalisieren und an Sie heranzutragen. Da wären zum Beispiel: Rund um die Energie, Rentenproblematik, Vermietung, Verpachtung, Nachfolgeregelung etc. Gerade auch nach Abschluss des Wahlmarathons. -Neues Kleid des Eigenheimers! Ebengenannte Inhalte des 2. Halbjahres sollen in Rubriken hier Ihre Beachtung finden. Wir suchen also Experten, die einzelne Themenbereiche mit bearbeiten. -Mitgliedergewinnung: Wir können schon stolz sein auf die Größe unseres Verbandes. Aktueller Mitgliederbestand 1299,unter Beachtung der Partnermitglieder. Ich bitte Sie sehr herzlich: Bitte rufen Sie mich, aber auch die Buchhaltung Frau Marchwicki an und prüfen: Ob Ihr Ehepartner/ Lebenspartner/Nachfolger eingetragen ist. Lassen Sie sich über die Bedeutung der Partnermitgliedschaft, ohne Beitragserhöhung beraten, aufklären! Ja ich spreche bewusst über aufklären, nicht bewerben oder so. Weil jedes Familienmitglied dann Anspruch auf die Leistung des Verbandes hat. Es geht nicht um Mitgliedererheischung, sondern um Sie, den Eigenheimbesitzern Problemlösungen anzubieten, sie zu finden, Ihnen somit mehr Rückhalt, Sicherheit in vielen Lebenslagen zu ermöglichen, zu bieten. Dieses kurze Fazit, der Ausblick ist nur möglich, weil wir eine treue Mitgliedschaft haben! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine gute Zeit in diesem Sommer! Ihr Peter Schulz Geschäftsführer Da sollte man als Eigenheimer zuschlagen!? von Hans-Jürgen Süßmilch, ERGO - Generalagentur + DAS, der Rechtsschutzversicherer der ERGO Aktuell gute Zinsen für sein Geld zu bekommen, ein schweres Unterfangen! Was halten Sie aber von dem niedrigsten Darlehenszins aller Zeiten!? Mitnehmen und über Jahrzehnte davon profitieren! Wegen zu großer Nachfrage haben wir am in unseren Geschäftsräumen noch mal unseren Bank- und Bausparspezialisten, Herrn Michael Hoefel, zu Ihrer Verfügung. Termine nach telefonischer Voranmeldung an diesem Tag von Uhr bis Uhr unter der Telefonnummer 03375/ (auch Anrufbeantworter nutzen, wir rufen umgehend zurück) Sichern Sie sich (auch Ihren Kindern und Enkeln) einfach für die nächsten Jahrzehnte Geld zu 1,35% Zinsen. Tauschen Sie aktuelle Bausparverträge zu 4,5, und 6% Darlehenszins einfach zu 1,35% um. (letzten Kontoauszug des Bausparvertrages mitbringen) info@eigenheimer.de Seite 7

8 Information : Ruhestands- und Nachlassplanung Weichen stellen für die Zeit, die kommt sup.- Zahlreiche Menschen, deren Leben eigentlich stets gut durchorganisiert ist, haben trotzdem erhebliche Planungsdefizite: Während sie z. B. bei beruflichen Schritten oder vor jeder Urlaubsreise auf gründliche Vorbereitung nicht verzichten möchten, vernachlässigen sie dagegen die Vorsorge für den Ruhestand, für eventuelle Krankheitsphasen im Alter und erst recht für die Zeit nach ihrem Tod. Dies belegt allein schon die Tatsache, dass immer noch die Mehrzahl der Deutschen weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverfügung oder ein Testament erstellt hat. Dabei sind durchdachte Maßnahmen zur Vorsorge- und Nachlassplanung wichtige Instrumente, um den eigenen Lebensabend sowie die Zukunft der Angehörigen abzusichern. Vorausschauendes Handeln, das diesen Namen tatsächlich verdient, ist hier oberstes Gebot. Besonders bei Investitionen zur finanziellen Altersvorsorge kommt es nicht auf schnelle Rendite an, sondern auf dauerhafte Einkünfte im Ruhestand, auf ein Vermeiden unerwarteter Steuerlasten und eine möglichst hohe Verfügbarkeit der im Leben erarbeiteten Vermögenswerte. Die vielfältigen Hürden, die diese Ziele torpedieren können, sind allerdings ohne kompetente Beratung oft gar nicht zu erkennen. Wenn es um Fragen der Finanz- und Immobilienverwaltung, um Steueroptimierung oder um Liquiditäts- und Versicherungslösungen im Alter geht, sind spezialisierte Dienstleister wie z. B. die Deutsche Nachlass eine sinnvolle erste Anlaufstelle (Deutsche Nachlass, Oettingenstraße 25, München, Tel: 089/ , Büro Neuss/Düsseldorf, Tel: 02131/ , Mit Hilfe solch einer professionellen Institution lässt sich eine umfassende Bestandsaufnahme der Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie der persönlichen Vorstellungen vom späteren Ruhestand vornehmen, um anschließend die wichtigen Weichenstellungen für die Zukunft zu beraten. Auf diese Weise bleiben die Kosten für die Vorsorge überschaubar, weil nicht für jedes einzelne Detail ein Notar, Fachanwalt oder Steuerberater aufgesucht werden muss. Und wer sicher gehen möchte, dass sein Nachlass nicht nach pauschalen Erbrechtssätzen, sondern nach eigenen Entscheidungen aufgeteilt wird, der sollte die Themen Vermögensübertragung, Testamentsabfassung und -vollstreckung in diese Planungen mit einbeziehen. Oft ist es beispielsweise so, dass sich durch Schenkungen zu Lebzeiten die Abgabenlast ans Finanzamt reduzieren lässt. Und ob Geld oder Immobilien vererbt werden, kann ebenfalls Einfluss auf die Besteuerung haben. Grundsätzlich kommt es bei allen Verfügungen auf klare und eindeutige Formulierungen an. Andernfalls könnte das Erbe im Wesentlichen aus Streit-Anlässen für die Nachkommen bestehen. Foto: Fotolia (No. 4730) Seite 8 info@eigenheimer.de

9 Aufnahmeantrag : info@eigenheimer.de Seite 9

10 Satzung und Beitragsordnung : Satzung des Verbandes der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer Land Brandenurg 1990 e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verband führt den Namen Verband der Eigenheimund Grundstücksbesitzer Land Brandenburg 1990 e.v. (2) Der Verband hat seinen Sitz in Königs Wusterhausen. 2 Zweck (1) Der Verband ist eine unabhängige und überparteiliche Vereinigung zur Vertretung der Interessen und Rechte der Eigentümer, Besitzer und Nutzer von Eigenheimen und/ oder Grundstücken bzw. solcher Personen, die Eigentum oder Besitz erwerben wollen, im Land Brandenburg, im Land Berlin und den anderen angrenzenden Bundesländern. (2) Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Zweck des Verbandes ist die selbstlose Unterstützung und Beratung der in Abs. 1 genannten Personen im Sinne des Verbraucherschutzes sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Er fördert den Verbraucherschutz im Hinblick auf Wohneigentum und Grundbesitz in ideeller Weise und setzt sich gegenüber Gesetzgebern und Behörden für die Verbraucherrechte und -interessen ein. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch die Unterhaltung von Beratungsstellen (persönliche und telefonische Beratung), durch besondere Konditionen bei der Rechtsberatung durch assoziierte Rechtsanwälte und bei Abschluss von Rechtsschutzversicherungen, durch Herausgabe einer Mitgliederzeitung Wir Eigenheimer im Land Brandenburg, durch Interessenaustausch und -vertretung zu landes- und kommunalpolitischen Fragestellungen. (4) Die Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke und zeitnah verwendet werden. Der Verband ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 3 Mitgliedschaft (1) Zu Mitgliedern des Verbandes können natürliche Personen werden, die die Ziele des Verbandes unterstützen und im Land Brandenburg, im Land Berlin sowie den angrenzenden Bundesländern Haus- und Grundeigentum besitzen, nutzen oder erwerben wollen, sowie juristische Personen mit Sitz im Land Brandenburg, im Land Berlin und den anderen angrenzenden Bundesländern. (2) Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch den Vorstand auf schriftlichen Antrag. Im Falle einer Ablehnung kann die Entscheidung durch die Mitgliederversammlung beantragt werden, die mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme entscheidet. (3) Jedes Mitglied erhält mit seiner Aufnahme eine Mitgliedskarte und eine Mitgliedsnummer. Die Mitgliedskarte berechtigt dazu, die Leistungen des Verbandes in Anspruch zu nehmen. (4) Die Mitgliedschaft endet 1. durch Austritt 2. durch Ausschluss 3. durch den Tod (5) Die Mitgliedschaft beträgt mindestens zwei Jahre. Danach ist ein Austritt mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand möglich. Eine anteilige Beitragsrückerstattung erfolgt nicht. (6) Der Ausschluss eines Mitglieds kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Vorstandes erfolgen 1. bei grobem Verstoß gegen die Satzung oder gegen die Interessen des Verbandes oder bei Schädigung des Ansehens des Verbandes; 2. bei Verzug mit zwei Mitgliedsbeiträgen trotz Mahnung. Vor dem Beschluss ist das betroffene Mitglied zu hören. Gegen den Beschluss kann das Mitglied bei der nächsten Mitgliederversammlung Beschwerde einlegen. Diese Mitgliederversammlung entscheidet dann durch Beschluss mit einfacher Mehrheit über den Ausschluss. Bis zur Entscheidung besteht die Mitgliedschaft weiter. (7) Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch gegenüber dem Verband; die Mitgliedskarte ist zurückzugeben. (8) Die Mitglieder haben das Recht, 1.an Versammlungen und Tagungen des Verbandes teilzunehmen, abzustimmen und Vorschläge zu unterbreiten; 2.den Rat und die Unterstützung des Verbandes zu beanspruchen. (9) Die Mitglieder haben die Pflicht, 1.die gemeinschaftlichen Interessen des Verbandes wahrzunehmen, bei der Erreichung seiner Ziele zu unterstützen und für seine Ziele zu werben; 2.den Mitgliedsbeitrag zu entrichten, dessen Höhe sich nach der Beitragsordnung richtet, die durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird. 4 Organe des Verbandes Die Organe des Verbandes sind - die Mitgliederversammlung und - der Vorstand 5 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus 1. dem/der Vorsitzenden 2. dem/der stellvertretenden Vorsitzenden 3. dem/der Geschäftsführer/in 4. dem/der Schatzmeister/in 5. dem/der Schriftführer/in als stimmberechtigte Mitglieder. (2) Dem Vorstand kann ein Beirat mit bis zu vier Mitgliedern angehören, die aus den Reihen besonders angesehener, verdienstvoller und kompetenter oder für den Verband engagierter Mitglieder von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Die Mitglieder des Beirats haben das Recht, an den Vorstandssitzungen teilzunehmen, sowie Anregungen, Hinweise und Vorschläge zu unterbreiten. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines ordentlichen Vorstandsmitglieds rückt nach Rücksprache mit dem Vorstand ein Beiratsmitglied als stimmberechtigtes Vorstandsmitglied nach. (3) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Verbandes zuständig. Er vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, führt die laufenden Geschäfte des Verbandes und verwaltet das Verbandsvermögen. Er hat Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen. Der Vorstand führt die Verbandsgeschäfte mit Ausnahme des Geschäftsführers ehrenamtlich. (4) Der Geschäftsführer führt die laufenden Geschäfte des Verbandes. Zum Geschäftsführer kann nur ernannt werden, wer Mitglied des Verbandes ist. Er erhält für seine Tätigkeit ein angemessenes Gehalt. Er ist zum Abschluss von Geschäften bis zu einem Betrag von 250,- berechtigt. Für über diesen Wert hinausgehende Geschäfte bedarf er der Zustimmung des Vorstandes. Zur Unterstützung der Geschäftsführung können geeignete Mitglieder nach Beschluss des Vorstandes hauptamtlich angestellt werden. (5) Der Verband wird durch den Vorsitzenden, den Geschäftsführer und den Schatzmeister jeweils einzeln gerichtlich und außergerichtlich vertreten. (6) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für drei Jahre ab Durchführung der Wahl mit einfacher Mehrheit gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Bis zur Wahl eines neuen Vorstandes bleibt der Vorstand auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt. Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder jederzeit mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder abberufen. (7) Der Vorstand tritt bei Bedarf, jedoch in der Regel einmal monatlich zusammen. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder getroffen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. (8) Der Vorstand legt jährlich vor der ordentlichen Mitgliederversammlung über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge und über seine Tätigkeit Rechenschaft ab. Bei veränderter Haushaltslage schlägt der Vorstand eine neue Beitragsordnung vor. Diese bedarf der Zustimmung von drei Vierteln der Stimmen der Mitgliederversammlung. 6 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung ist neben den in der Satzung erwähnten Fällen zuständig für 1. die Wahl und Abwahl des Vorstandes; 2. die Festlegung der Richtlinien der Verbandsarbeit; 3. die Entgegennahme der Jahres- und Kassenberichte sowie die Entlastung des Vorstandes; 4. Satzungsänderungen; 5. die Festsetzung der Beitragsordnung; 6. die Bildung besonderer Ausschüsse; 7. die Auflösung des Verbandes. (2) Die ordentliche Mitgliederversammlung ist mindestens Seite 10 info@eigenheimer.de einmal jährlich im ersten Halbjahr bis zum 31. Mai eines Jahres schriftlich mindestens vier Wochen vor dem Termin unter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen. (3) Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies unter Angabe von Grund und Zweck verlangen. Die Einladung hat gemäß der Form nach Abs. 2 zu erfolgen. (4) Jedes Mitglied kann bis zu 14 Tage vor der Mitgliederversammlung oder als Tischvorlage Anträge zur Tagesordnung stellen. Jedes Mitglied ist stimmberechtigt und muss seine Stimme persönlich abgeben. (5) Die Mitgliederversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig, soweit die Einladung gemäß der Form nach Abs. 2 erfolgt ist. (6) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung etwas anderes vorsehen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich. Die Beitragsordnung wird mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen. Auf Verlangen eines Mitglieds ist geheim abzustimmen, mit Ausnahme von Abstimmungen über Satzungsänderungen. (7) Die Mitgliederversammlung wird von einem Versammlungsleiter geführt, der vom Vorstand bestimmt wird. Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Vorsitzenden zu unterschreiben und dem Geschäftsführer zuzuleiten ist, der die Protokolle zehn Jahre aufzubewahren hat. Ein Ergebnisprotokoll ist in der nächsten Mitgliederzeitung zu veröffentlichen. 7 Datenschutz Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Geburtstag. Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert. Der Verband veröffentlicht Daten eines Mitglieds in der Verbandszeitschrift nur, wenn das Mitglied nicht widersprochen hat. 8 Auflösung des Verbandes (1) Die Auflösung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit Zustimmung von drei Vierteln aller Mitglieder. (2) Bei Auflösung des Verbandes oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Verbandsvermögen an einen gemeinnützigen Verein im Land Brandenburg, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. 9 Inkrafttreten Die Satzung ist mit der Annahme durch die Mitgliederversammlung am 19. Oktober 2013 neu gefasst worden und in Kraft getreten. Beitragsordnung 1. Zur Bestreitung der dem Verband entstehenden Kosten wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Er ist von jedem Mitglied zu bezahlen. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften ist der Beitrag nur von einer Person zu zahlen; für die andere Person ist Mitgliedschaft frei. 2. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 6,00 pro Monat. Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitslose zahlen den halben Monatsbeitrag. 3. Bei Neueintritt ist ein Aufnahmebeitrag von 5,00 zu bezahlen. 4. In Fällen unzumutbarer Härte kann der Vorstand auch einen geringeren Mitgliedsbeitrag ohne Auswirkungen auf die Rechte des Mitglieds festlegen. 5. Mitglieder können durch freiwillig höhere Beiträge oder Spenden die Arbeit des Verbandes unterstützen, ohne dabei besondere Rechte zu erwerben. 6. Der Beitrag ist als Jahresbeitrag im voraus für ein Mitgliedsjahr zu entrichten. Er ist in der Regel auf das Konto des Verbandes zu überweisen. Bei Überweisung ist die Mitgliedsnummer der Mitgliedskarte als codierter Zahlungsgrund anzugeben. Mit dem Vorstand kann ein anderer Zahlungsmodus vereinbart werden, insbesondere eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Der Überweisungsbeleg ist gegebenenfalls als Nachweis der Beitragszahlung bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen vorzulegen. 7. Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich für Kosten und Leistungen des Verbandes verwendet.

11 Von unseren Mitgliedern : Unsere Geburtstagskinder im Monat Juli - August Wir gratulieren:...den ältesten Mit glie dern und den Ju bi la ren: Edith Schulz Elfriede Peter Walter Kern Klaus Junge Martin Kalisch Gerda Fischer Helga Meißner Christa Schiller Erwin Kuchling Siegfried Szpot Edmund Wendland Manfred Nicke Roland M üller Frank Steffen Gustav Wegner Wenzel Machek Herbert Müller Ruth Zobel Helmut Böhm Wolfgang Frenk Peter Feldbauer Otto Leonhardt Manfred Bliedtner Wolf-Dieter Pfefferkorn Eberhard Gebser Horst Köpernick Gertraude Köhler Heinrich Kramer Arnold Mooshammer Ursula Dommasch Marianne Liebsch Hans-Jürgen Eretge Gerhard Lorenz Heinz Marten Karl Kötter Christa Mehlis Renate Pacholke Peter Aufschlager Wolfgang Trunt Horst Wolf Klaus Wundersee Manfred Kobin Ingeborg Matthias Marianne Witt Helga Buschbeck Manfred Wolfermann Martin Lachmann Rudolf Bendin Klaus Gugniajeff Alexius Ulaszewski Jürgen Kühn Edith Liese Monika Leonhardt Hans Ziemann Günter Steinmann Peter Rohr Gisela Dammüller Jürgen Wünsch Gerhard Heinrich Uwe Mielke Günter Wenzel Burghard Fried Rudi Kolletschke Wolfgang Roll Knut Salle Albrecht Krebbel Irene Tscheuschner Dagmar Rösch Hannelore Muckwar Gerhard Fischer Hans-Jürgen Friedrich Wilfried Kernbach Marion Klose Jens-Uwe Schulz Rainer Grunder Matthias Kölm Lothar Wilck Lothar Siedler Thomas Koch Karl-Heinz Kuchling Egbert Meier Wolfgang Toleikis Bernd Hartmann Reinhard Quarg Horst Fandrey Manfred Voigt Franz Pape Horst Krzyzosiak Gü nter Pomrehn Ralph-Peter Suckow Volkmar Koch Klaus Setzepfandt Hans Gerhard Schlachter Jörg-André Kalla Emil Ortelt Ralf Mamerow J ürgen Stü ver Ralf Mansee Andreas Haselow Peer Wagler Detlef Ruppelt Bodo Lorenz Dieter Knof Andreas Klose Lutz Weser Bernd Büchse Ulf Harmsen Siegfried Maletz...den anderen Geburtstagskindern : Unsere Ehrenmitglieder Konrad Ertl Jörg Lock Bernd Sauer Jürgen Ludwig Alarich Missal Karl-Heinz Brochwitz Johannes Buchda Peter Raudonis Gerald Zaczyk Johannes Horn Michael Richter Siegfried Hempler Michael Ziffus Jördis Haselow Sabine Elger Kerstin Jakob Gisela Wittig Ursula Meyer Ingrid Feuerherd Ina Majsnerowski Erdmute Labes Renate Sachs Karola Rohde Corinna Hinz Dorit Haenicke Carmen Sebastian Katrin Meier Jutta Klara Schroer Ursula Setzepfandt Antje Dornberger Karin Kunz Roswitha Scholz Helga Thüring Regina Raßmus - Ingrid Feuerherd, Brielow - Monika Meier, Waltersdorf - Christoph Schulze, Dabendorf - Doris Groger, Brie sen see Wir gra tu lie ren auch den hier nicht ge nann ten Mit glie dern, die in die sem Mo nat ih ren Geburtstag feiern. Wenn Sie hier nicht ge nannt wer den konn ten, so liegt das dar an, daß wir Ih ren Ge burts tag nicht ken nen. Tei len Sie uns die sen mit, wer den Sie das näch ste Mal da bei sein. Claudia Zaczyk Brigitte Pacholke Ines Stiller Waltraud Drenske Ursula Geiseler Claudia Quappe Irmgard Wenzel Heike Maschke Ursula Sill Vera Geist Adelheid Herz Gabriele-Simone Petrofsky Brigitte Bachmann Michael Buchweitz Lutz John Manfred Cerajewski Karsten Brochwitz Björn Wittig Joachim Bädelt Werner Kurze Michael Damm Thomas Schaebbicke Frieder Trinks Horst Hildebrandt Franz Janser info@eigenheimer.de Seite 11

12 Fortsetzung von Seite 1 Wer seine Nebenkosten wirklich spürbar reduzieren möchte, der sollte sich deshalb mit der Heizungsanlage des Hauses beschäftigen, die ja meistens für diese beiden Aufgaben zuständig ist. Denn hier besteht schon rein rechnerisch das ergiebigste Sparpotenzial, etwa durch einen Umstieg auf moderne Brennwerttechnik. Nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur (dena) verbrauchen zeitgemäße Heizkessel bis zu 30 Prozent weniger Brennstoff als ihre Vorgänger-Modelle. Und bei ohnehin sanierungsbedürftigen Mehrfamilienhäusern konnte die dena nach energetischen Modernisierungen sogar einen um rund 75 Prozent verringerten Energiebedarf dokumentieren. Darüber hinaus erlaubt der Kostenpunkt Wärmeproduktion noch eine weitere Option auf Einsparungen: Zumindest dort, wo der Brennstoff per Tankwagen angeliefert wird, kann das RAL-Gütezeichen Energiehandel als Wegweiser für korrekte Liefermengen und zuverlässige Abrechnungen genutzt werden ( Diese Qualitäts-Kennzeichnung erhalten nämlich nur Lieferanten, die sich freiwillig einer umfangreichen, weit über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Kontrolle durch neutrale Gutachter unterziehen. Zu den Kompetenzen der Prüfer gehört unter anderem das Aufspüren fehlerhaft arbeitender oder ungeeichter Zähleranlagen an den Lieferfahrzeugen. Das RAL-Gütezeichen bildet für den Kunden deshalb einen zusätzlichen Schutz vor Heizkosten ohne Gegenleistung. Grafik: Gütegemeinschaft Energiehandel (No. 5068)

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