Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen zur Bürofachkraft für Blinde und Sehbehinderte
|
|
- Elke Krämer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 esondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen zur ürofachkraft für linde und Sehbehinderte Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau erlässt aufgrund des eschlusses des erufsbildungsausschusses vom 20. pril 2010 als zuständige Stelle nach 54 in Verbindung mit 79 bs. 4 erufsbildungsgesetz (ig) vom 23. März 2005 (Gl. I, Seite 931), zuletzt geändert durch rtikel 15 bsatz 90 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (Gl. I, Seite 10), folgende besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur ürofachkraft für linde und Sehbehinderte: 1 Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist eine einjährige Grundrehabilitation bzw. ein Rehabilitationsvorbereitungslehrgang. Dieser Grundrehabilitation bzw. diesem Rehabilitationsvorbereitungslehrgang gleichwertige berufliche Vorbereitungen ermöglichen ebenfalls den Zugang zur Fortbildungsprüfung ürofachkraft für linde und Sehbehinderte. 2 Gliederung und Inhalt der Prüfung (1) Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile und Prüfungsfächer: 1. Kenntnisprüfung 1.1. Kaufmännisches Rechnen 1.2. etriebswirtschaftliche Grundlagen/Wirtschafts- und Sozialkunde 2. Fertigkeitsprüfung 2.1. rbeitsprobe am Vermittlungsgerät 2.2. Maschinelle Textgestaltung 2.3. Maschinelle Texterfassung (2) Die Kenntnisprüfung beinhaltet folgende Prüfungsfächer: 2.1. Kaufmännisches Rechnen Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er einfache kaufmännische erechnungen aus seinem ufgabengebiet durchführen kann. earbeitungszeit: 0 min raillezeilenbenutzer: 75 min Gesamtpunktzahl: etriebswirtschaftliche Grundlagen / Wirtschafts- und Sozialkunde Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er die wesentlichen Inhalte der Wirtschaftsund Sozialkunde, soweit sie für eine einfache ürotätigkeit von edeutung sind, kennt. Weiterhin soll er typische rbeitsabläufe kennen.
2 earbeitungszeit: 0 min raillezeilenbenutzer: 75 min Gesamtpunktzahl: 100 (3) Die Fertigkeitsprüfung beinhaltet folgende Prüfungsfächer: 3.1. rbeitsprobe am Vermittlungsgerät ei der rbeitsprobe soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er mit einer Telekommunikationsanlage sicher und effizient arbeiten kann. Dabei werden situationsbezogene ufgaben gestellt, welche dienstleistungsorientiert angenommen und gelöst werden müssen. eurteilungsschwerpunkte der Leistung an der nlage sind: ngemessener Umgang mit den jeweiligen Gesprächspartnern Zügige Vermittlung von Gesprächen nwendung sprachlicher Normen (ussprache, Formulierungen, Floskeln) Sicheres eherrschen von Hilfen (Telefonbuch, uskunftssysteme) Führen von problemorientierten Gesprächen, unter nwendung von Gesprächstechniken Die rbeitsprobe findet als Einzelprüfung statt und dauert maximal 30 Minuten. ewertung: siehe nlage Maschinelle Textgestaltung lle Prüfungsfächer werden mit einem Textverarbeitungsprogramm auf der Tastatur nach DIN 2137 normgerecht abgelegt Erstellen eines riefes nach vorgegebenen schriftlichen Stichworten earbeitungszeit: 45 min, ufgabenstellung in Schwarzschrift raillezeilenbenutzer: 0 min; ufgabenstellung in Punktschrift ewertung: siehe nlage Erstellen eines riefes nach Schreibauftrag unter enutzung eines vorgegebenen Textbausteinkataloges. Der fertige rief dient als Hauptdokument für einen Serienbrief. Für die Prüfung werden höchstens 5 Datensätze erfasst. nforderungen: Sachliche Richtigkeit, sprachliche ngemessenheit, orthographische und grammatische Korrektheit; angemessene Gestaltung, nwendung der DIN-5008-Regeln; aufgabengerechter Einsatz des P earbeitungszeit: 0 min, Schreibauftrag in Schwarzschrift raillezeilenbenutzer: 90 min, Schreibauftrag in Punktschrift ewertung: siehe nlage Erstellen eines riefes nach Fonogramm nforderungen: Wiedergabe eines riefes im Umfang von 1350 nschlägen mit 2
3 nschrift, ezugszeichen, etreff, nrede, nlagen- und Verteilervermerk (200 Silben), keine nsage von Satzzeichen und bsätzen earbeitungszeit: 20 min raillezeilenbenutzer: 25 min ewertung: siehe nlage Maschinelle Texterfassung Minuten-Diktat (Fonogramm) nforderungen: Mindestanschlagszahl 1500 ewertung: siehe nlage Tabellengestaltung nforderungen: Gestaltung einer Tabelle nach punkt- oder schwarzschriftlicher Vorlage des Datenmaterials, eachtung der Regeln DIN earbeitungszeit: 45 min, ufgabenstellung in Schwarzschrift raillezeilenbenutzer: 0 min, ufgabenstellung in Punktschrift ewertung: siehe nlage 5 3 ewertung der Prüfungsleistungen (1) Die Prüfungsteile Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung sind gesondert nach Punkten zu bewerten. (2) Der Prüfungsteil Kenntnisprüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Für den Prüfungsteil Kenntnisprüfung ist eine Note aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen der Leistungen in den einzelnen Prüfungsfächern zu bilden. (3) Der Prüfungsteil Fertigkeitsprüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Für den Prüfungsteil Fertigkeitsprüfung ist eine Note aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen der Leistungen in den einzelnen Prüfungsfächern zu bilden. Dabei ist folgende Gewichtung zu beachten: Faktor rbeitsprobe am Vermittlungsgerät 1 Erstellen eines riefes nach vorgegebenen Stichworten 2 rief nach Schreibauftrag mit vorgegebenem Textbausteinkatalog als Serienbrief 2 Erstellen eines riefes nach Fonogramm 2 10-Minuten-Diktat 2 Tabellengestaltung 1 3
4 4 Gesamtergebnis der Prüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in den Prüfungsteilen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Es ist eine Gesamtnote zu bilden. Dabei wird der Prüfungsteil Fertigkeitsprüfung doppelt gewichtet. 5 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. Inkrafttreten Diese Rechtsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Halle (Saale), d. 2. pril 2010 Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Die Präsidentin Der Hauptgeschäftsführer arola Schaar Prof. Dr. Peter Heimann Die Rechtsvorschrift wurde am 31. Mai 2010 vom Ministerium für Wirtschaft und rbeit des Landes Sachsen-nhalt genehmigt. 4
5 nlage 1 rbeit an der Vermittlungseinrichtung 1. ewertungskriterien: Handling der Technik Faktor: 1 zielgerichtete und sinnvolle edienung der Telekommunikationsanlage usnutzung der technischen Möglichkeiten des FT sicherer Umgang mit D-ROM/ Internet sehr gut 100% - 92% gut 91% - 81% befriedigend 80% - 7% ausreichend % - 50% mangelhaft 49% - 30% Summe in % ungenügend 29% - 0% 2. Sprachlicher und stimmlicher usdruck Faktor: 2 D E F G Deutliche und klar verständliche ussprache Lächeln in der Stimme Sicherheit in der Stimme nwendung von Redefloskeln egrüßung/ Meldung (a) Sprachgewandtheit Flüssige Rede D E F G sehr gut 100% - 92% gut 91% - 81% befriedigend 80% - 7% ausreichend % - 50% mangelhaft 49% - 30% Summe in % x 2 ungenügend 29% - 0% Reihenfolge der Meldung: Extern: Intern: Firmenbezeichnung + eigener Name + Hinwendungsfloskel Zentrale + eigener Name 5
6 3. ewertungskriterien Problemorientierte Gespräche Faktor: 2 D E Sachkunde eachtung der Zuhörregeln Hilfe anbieten Flexibles reagieren Rückmeldungen D E sehr gut 100% - 92% gut 91% - 81% befriedigend 80% - 7% ausreichend % - 50% mangelhaft 49% - 30% Summe in % x 2 ungenügend 29% - 0% Gesamtbewertung Teilgebiet 1 Teilgebiet 2 Teilgebiet 3 Summe in %: 5 Endnote:
7 nlage 2 ewertung von Stichwortbriefen, Schreibaufträgen und Serienbriefen Gesamtpunktzahl: 100 Die Fehlerpunkte werden von der Gesamtpunktzahl abgezogen. Fehlerart Fehlerpunkte ewertung des Stichwortbriefes Grammatik, Orthographie, Interpunktion usdruck unpassend falsch Wortwiederholung 3 2 Inhalt unvollständig sinnstörend (sachlicher Hintergrund) etreff fehlt oder ist unvollständig Formfehler (DIN 5008) ewertung der Schreibaufträge Textbaustein an falscher Stelle falscher Textbaustein angesagte Hervorhebung nicht berücksichtigt riefmaske verschoben Steuerzeichen ausgedruckt Formfehler (DIN 5008) Grammatik/Orthographie fehlender Textbaustein fehlender Datensatz; Feldname fehlt ewertungstabelle für Textsysteme mit Korrektureinrichtung: Note 1=sehr gut 2=gut 3=befriedigend 4=ausreichend bei Fehlerpkt
8 nlage 3 ewertung der maschinellen riefgestaltung nach Fonogramm Gesamtpunktzahl: 100 Die Fehlerpunkte werden von der Gesamtpunktzahl abgezogen. Grundlage der ewertung ist das Textdokument. Fehlerart Fehlerpunkte 1. Sinnstörende Fehler Sinnträger (Wort/Textteil) falsch, ausgelassen oder hinzugefügt Verwechselung von Singular und Plural mit Sinnveränderung 2. bweichungen, durch die der Sinn nicht geändert wird, z.. Ersetzung von Wörtern mit gleicher oder annähernd gleicher edeutung; oder entsprechende uslassungen bzw. Hinzufügungen Umstellung von Wörtern Verwechslung von Singular und Plural ohne Sinnentstellung 3. jeder Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler 4. jeder Verstoß gegen die DIN-Regeln 5008 jeder Fehler nach der Fehlerliste für Maschineschreiben jede Nichtbeachtung der angesagten Einrückung jede Nichtbeachtung der DIN-Regeln 5008 für die riefgestaltung je ewertungstabelle für Textsysteme mit Korrektureinrichtung: Note 1=sehr gut 2=gut 3=befriedigend 4=ausreichend bei Fehlerprozent 0,00-0,0 > 0,0-0,1 >0,1-0,2 >0,2-0,3 bei Fehlerpkt
9 nlage 4 ewertung des Prüfungsgebietes 10-Minuten-Diktat/Fono Die erbrachten Leistungen in den Prüfungsfächern der Fonotypieprüfung sind nach Fehlerprozenten zu bewerten. eispiel: Fehlerx 100 Fehlerprozente nschläge Mindestleistung bei Fono: nschläge ewertungstabelle für Textsysteme mit Korrektureinrichtung: Note 1=sehr gut 2=gut 3=befriedigend 4=ausreichend bei Fehlerprozent 0,00-0,0 >0,0-0,1 >0,1-0,2 >0,2-0,3 9
10 nlage 5 ewertungsschema Tabellen ewertungsinhalte Punkte Überschrift enennung Zeile/Spalte (je 1) Richtige Inhalte in den Feldern (je 1) erechnung: Fehlende Größen (je 2) Durchschnitte (je 4) Prozente (je 4) Formatierung: Durchschnitte (je 2) Prozente (je 2) Sichern Layout (2x3) (Unterstreichen der Überschrift, Spaltenüberschriften (rechtsbündig, linksbündig, zentriert), Linien unter Spalten- und Durchschnittswerten, Spaltenbreiten u.a.) 15 usdruck mit Name Gesamteindruck (Rechtschreibfehler, Spaltenanordnung, Spalten-/Zeilenüberschrift) 5 4 Gesamtpunktzahl: 100 Punktetabelle: Note 1=sehr gut 2=gut 3=befriedigend 4=ausreichend Punkte
Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen zur Fachkraft für Textverarbeitung für Blinde und Sehbehinderte
Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen zur Fachkraft für Textverarbeitung für Blinde und Sehbehinderte Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau erlässt auf Grund des Beschlusses
Mehr- 1 - Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung maschinelle Texterstellung
1 Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung maschinelle Texterstellung Die Industrie und Handelskammer Hannover erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 19. September 2002
Mehr5. organisatorische, sprachliche, ökologische und ergonomische Prinzipien der Textverarbeitung,
22 Schriftliche Prüfung 22 Schriftliche Prüfung (1) 1 Die schriftliche Prüfung umfaßt alle Prüfungsgegenstände gemäß 21 Abs. 2. 2 Es sind theoretische und praktische Aufgaben zu bearbeiten. (2) 1 Im Prüfungsgegenstand
Mehr"Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinischen
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin und zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten (ZMV) Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen. Schreibtechnische Prüfung
Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen Schreibtechnische Prüfung Die Industrie- und Handelskammer zu Neubrandenburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Schreibtechnische Prüfung"
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Schreibtechnische Prüfung" Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 30.05.1994 erlässt die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
MehrZahnärztekammer Berlin. Besondere Rechtsvorschriften
Zahnärztekammer Berlin Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung der Fortbildungsprüfung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der Zahnarzthelfer/innen
MehrI n h a l t. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses. 2 Zulassungsvoraussetzungen. 4 Gliederung der Prüfung
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV) I n h a l t 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 2 Zulassungsvoraussetzungen 3
MehrPrüfungsbestimmungen für die Prüfung in Textverarbeitung an den bayerischen Realschulen
Prüfungsbestimmungen für die Prüfung in Textverarbeitung an den bayerischen Realschulen Für die freiwillige Prüfung in Textverarbeitung an den bayerischen Realschulen wird Folgendes bestimmt: Allgemeine
MehrZMV-Rechtsvorschriften
für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der Zahnarzthelfer/innen zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin und zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten
MehrRahmenprüfungsordnung für die staatlichen Prüfungen für Lehrerinnen und Lehrer der Kurzschrift und für Lehrerinnen und Lehrer der Textverarbeitung
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Rahmenprüfungsordnung für die staatlichen Prüfungen für Lehrerinnen und Lehrer der Kurzschrift und für
MehrIndustrie- und Handelskammer Darmstadt. Labortechniker/-in. - Biologie - Prüfungsordnung
Industrie- und Handelskammer Darmstadt Labortechniker/-in - Biologie - Prüfungsordnung Ihr Ansprechpartner: Gültig ab 1. Juni 2003 Siegfried Simonis Telefon 06151 871-257 Telefax 06151 871-100 257 E-mail:
Mehr(Anlage 54 zur FPO) Geprüften Sommelière.
Besondere Prüfungsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Sommelier / zur Geprüften Sommelière in den Fachrichtungen Gastronomie und Handel (Anlage 54 zur FPO) Aufgrund der 54, 71 Abs. 2
MehrAbsender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche
MehrBesondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zum/r kaufmännischen Fachwirt/in (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/r kaufmännischen Fachwirt/in (HWK) 1 Inhalt 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses... 2 2 Zulassungsvoraussetzungen... 2 3 Gliederung
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Kaufmännischer Fachwirt (HWK) / kaufmännische Fachwirtin (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Kaufmännischer Fachwirt (HWK) / kaufmännische Fachwirtin (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 04.05.2001 und der Vollversammlung
MehrBesondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zur Fachkraft für barrierefreies Bauen und Wohnen
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Fachkraft für barrierefreies Bauen und Wohnen 1 Inhalt 1 Ziel der Prüfung...2 2 Zulassungsvoraussetzungen...2 3 Gliederung, Inhalt und Dauer
MehrAbsender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche
MehrAntrag zur Prüfung Geprüfter Bankfachwirt / Geprüfte Bankfachwirtin Anmeldeschluss unter Dok.-Nr. 8739
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche
MehrHinweise zur Fortbildungsprüfung. Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Metall Fortbildungsordnung 1997
Hinweise zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Metall Fortbildungsordnung 1997 Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Bonner Talweg 17 53113
MehrAntrag zur Prüfung Geprüfte/r Fachwirt/in für Marketing Anmeldeschluss unter Dok.-Nr Prüfungstermin: Absender:
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche
MehrBesondere Rechtsvorschriften für. die Fortbildungsprüfung. CNC-Fachkraft (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung CNC-Fachkraft (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 22.05.2014 und der Vollversammlung vom 30.06.2014 erlässt die Handwerkskammer
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Prüfungen Zusatzqualifikation Europaassistent/-in (IHK) und Zusatzqualifikation Europaassistent/-in PLUS (IHK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfungen Zusatzqualifikation Europaassistent/-in (IHK) und Zusatzqualifikation Europaassistent/-in PLUS (IHK) Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen erlässt
MehrRechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen Europaassistent/-in (HWK) Europaassistent/-in PLUS (HWK)
Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen Europaassistent/-in (HWK) Europaassistent/-in PLUS (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 24.04.2013 und der Vollversammlung vom
MehrPrüfungsbestimmungen für die Prüfung in Textverarbeitung mit Kurzschrift an den bayerischen Realschulen
Prüfungsbestimmungen für die Prüfung in Textverarbeitung mit Kurzschrift an den bayerischen Realschulen Für die Prüfung in Textverarbeitung mit Kurzschrift an den bayerischen Realschulen wird Folgendes
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen. Netzmonteur/Netzmonteurin
Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen Netzmonteur/Netzmonteurin Die Industrie- und Handelskammer zu Neubrandenburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrBesondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zum Technischen Fachwirt (HWK) / zur Technischen Fachwirtin (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Technischen Fachwirt (HWK) / zur Technischen Fachwirtin (HWK) 1 Inhalt 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses...2 2 Zulassungsvoraussetzungen...2
MehrInhalt. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Assistentin für zahnärztliches Praxismanagement und zum Assistenten für zahnärztliches Praxismanagement (AZP) der Zahnärztekammer Nordrhein
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin
10 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 10. Januar 2000 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin FremdSprPrV Ausfertigungsdatum: 23.12.1999 Vollzitat: "Verordnung über die
MehrBundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen Vom 25. August 2009 Auszug Auf Grund des 53 Absatz
MehrAbsender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche
MehrIndustrie- und Handelskammer des Saarlandes
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachberater/-in in Bau- und Heimwerkermärkten Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom
MehrHinweise zur Fortbildungsprüfung. Geprüfter Personalfachkaufmann / Geprüfte Personalfachkauffrau nach dem Berufsbildungsgesetz
Hinweise zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Personalfachkaufmann / Geprüfte Personalfachkauffrau nach dem Berufsbildungsgesetz Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Bonner Talweg 17 53113 Bonn Ansprechpartner:
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die IHK-Weiterbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft
Besondere Rechtsvorschriften für die IHK-Weiterbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft Die Industrie- und Handelskammer zu Köln erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrGegenüberstellung. Handelsfachwirt/in
Gegenüberstellung Fachwirt/in für Vertrieb im Zulassungsvoraussetzungen: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im und danach eine
MehrBesondere Rechtsvorschriften für. die Fortbildungsprüfung. Geprüfter Fußpfleger / Geprüfte Fußpflegerin
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Geprüfter Fußpfleger / Geprüfte Fußpflegerin Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 22.05.2014 und der Vollversammlung vom 30.06.2014
MehrFortbildungsprüfungsordnung. Verkaufsleiter/Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk (Bäckerei/Konditorei)
Fortbildungsprüfungsordnung Verkaufsleiter/Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk (Bäckerei/Konditorei) vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg genehmigt Das Ministerium für Finanzen
MehrBesondere Rechtsvorschriften Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
Besondere Rechtsvorschriften Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft Die Handelskammer Hamburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 8. November 2005 als zuständige Stelle nach
MehrAbsender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche
MehrTelefonist / Telefonistin
Rechtsgrundlagen für die Ausbildung Behinderter 1 nach 48² Berufsbildungsgesetz Telefonist / Telefonistin 1 Mit Änderung des Berufsbildungsgesetz durch Artikel 14 des Gesetzes vom 30.11.2000 (BGBL. I.
MehrPrüfungstermin 1. Teilprüfung:
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche
Mehr(3) Die mit Erfolg abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK).
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) Die Industrie- und Handelskammer Braunschweig erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin Vom 23. Dezember 1999 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes
MehrAbsender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche
MehrIndustrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera Anhang 50 zur Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera Besondere Rechtsvorschriften
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft Die Industrie- und Handelskammer für die Pfalz in Ludwigshafen am Rhein erlässt aufgrund des Beschlusses
MehrRechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Friseurtrainer/-in (HWK)
Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Friseurtrainer/-in (HWK) Die Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm beschließt am 08.06.2016 nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses
MehrHinweise zur Fortbildungsprüfung. Geprüfter Wirtschaftsfachwirt / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin nach dem Berufsbildungsgesetz
Hinweise zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Wirtschaftsfachwirt / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin nach dem Berufsbildungsgesetz Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Bonner Talweg 17 53113 Bonn Ansprechpartner:
MehrPrüfungsordnung für Schreibkräfte im Bereich der Justizverwaltung
Prüfungsordnung für Schreibkräfte im Bereich der Justizverwaltung AV des MdJ Nr. 8/1999 vom 26. Februar 1999 (2360-1) 2 3 6 0 1. Tarifliche Grundlage der Prüfungsordnung (1) Nach der Protokollnotiz Nummer
MehrBesondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Barmixer / Geprüfte Barmixerin
Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Barmixer / Geprüfte Barmixerin Die Industrie- und Handelskammer zu Berlin erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
Mehrbesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt im Gastgewerbe Fachwirtin im Gastgewerbe IHK
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachwirt im Gastgewerbe IHK/ Fachwirtin im Gastgewerbe IHK Die Industrie- und Handelskammer zu Berlin erlässt aufgrund des Beschlusses des
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudemanagement (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudemanagement (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom
MehrRechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung Servicemonteur für Windenergieanlagentechnik/ Servicemonteurin für Windenergieanlagentechnik
Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung Servicemonteur für Windenergieanlagentechnik/ Servicemonteurin für Windenergieanlagentechnik Die Industrie- und Handelskammer zu Essen erlässt aufgrund des
MehrBesondere Rechtsvorschriften Fortbildungsprüfung DH (BesRvPrüfDH)
Besondere Rechtsvorschriften Fortbildungsprüfung DH () Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Dentalhygienikerin und zum Dentalhygieniker (DH) vom 10. Januar 2007 (BZB, Heft 3/2007,
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Fachkraft für Erneuerbare Energien (HWK) vom
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Fachkraft für Erneuerbare Energien (HWK) vom 01.10.2013 Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 30.04.2013 und der
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Maschinenwesen
Entwurf Stand 10.08.2012 Technische Universität Dresden Fakultät Maschinenwesen Ordnung zur Durchführung und Bewertung von Prüfungsleistungen nach dem Multiple-Choice-Verfahren (MC-Ordnung) Vom 25.12.2012
Mehr(3) Die mit Erfolg abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft.
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrBetriebswirt/in im Kraftfahrzeuggewerbe
Betriebswirt/in im Kraftfahrzeuggewerbe Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Betriebswirtin im Kraftfahrzeuggewerbe (HWK) und zum Betriebswirt im Kraftfahrzeuggewerbe (HWK) Seite
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Gebäudeenergieberater/-in (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Gebäudeenergieberater/-in (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 11.11.2002 und der Vollversammlung
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Prüfung zum/zur Assistent/-in (IHK) Electronic Commerce
Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung zum/zur Assistent/-in (IHK) Electronic Commerce Die Industrie- und Handelskammer Hannover erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Meister für Kraftverkehr/Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr
Informationen zur Prüfung Geprüfter Meister für Kraftverkehr/Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr Die Prüfung zum Geprüften Meister für Kraftverkehr/zur Geprüften Meisterin für Kraftverkehr ist eine öffentlich-rechtliche
MehrPrüfungsanforderungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes für die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt (PA-VFW)
Prüfungsanforderungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes für die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt (PA-VFW) Stand: Zuletzt geändert durch Erste Änderung vom 24. September 2014 (ThürStAnz Nr.
MehrTOP 6.4. / 1. Beschluss über die Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Gebäudeenergieberater/-in (HWK)
TOP 6.4. / 1 Beschluss über die Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Gebäudeenergieberater/-in (HWK) Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Gebäudeenergieberater/-in
MehrBesondere Rechtsvorschriften für. die Fortbildungsprüfung. Geprüfte Fachkraft für Erneuerbare Energien
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Fachkraft für Erneuerbare Energien Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 25. April 2013 und der Vollversammlung vom
MehrBesondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zum/zur Betriebswirt/in (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Betriebswirt/in (HWK) 1 Inhalt Besondere Rechtsvorschriften 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses...2 2 Zulassungsvoraussetzungen...2
Mehr"Geprüfte Fachkraft für Erneuerbare Energien". Ziel der Fortbildungsprüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Fachkraft für Erneuerbare Energien nach 42a HwO vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg genehmigt Das Ministerium für
MehrMERKBLATT GEPRÜFTE(R) IMMOBILIENFACHWIRT(IN) INFORMATIONEN ZUR FORTBILDUNGSPRÜFUNG. Berufliche Bildung
MERKBLATT Berufliche Bildung GEPRÜFTE(R) IMMOBILIENFACHWIRT(IN) Geprüfte Immobilienfachwirte sind qualifiziert, sowohl in größeren Immobilienunternehmen auf der Ebene des mittleren Managements als auch
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur geprüften Sommelier/Sommelière (IHK) in den Fachrichtungen Gastronomie und Handel
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur geprüften Sommelier/Sommelière (IHK) in den Fachrichtungen Gastronomie und Handel Die Industrie- und Handelskammer Koblenz erlässt aufgrund
MehrQuelle: Fundstelle: GBl. 2008, 414 Gliederungs-Nr:
Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: VOAPLandw Ausfertigungsdatum: 17.11.2008 Gültig ab: 05.12.2008 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 2008, 414 Gliederungs-Nr: 7802 Verordnung des Ministeriums
MehrHinweise zur Fortbildungsprüfung. Geprüfter Handelsfachwirt / Geprüfte Handelsfachwirtin nach dem Berufsbildungsgesetz. Fortbildungsordnung 2014
Hinweise zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Handelsfachwirt / Geprüfte Handelsfachwirtin nach dem Berufsbildungsgesetz Fortbildungsordnung 2014 Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Bonner Talweg
MehrPrüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge - Besonderer Teil Volkswirtschaftslehre -
03-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge - Besonderer Teil Volkswirtschaftslehre - vom 3. Mai 2000 ' 1 Geltung des Allgemeinen Teils Die Prüfungsordnung der Universität
MehrHinweise zur Fortbildungsprüfung
Hinweise zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation / Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation nach dem Berufsbildungsgesetz Fortbildungsordnung 2012 Industrie-
Mehr1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Geprüfter Energiefachwirt IHK / Geprüfte Energiefachwirtin IHK - Bachelor Professional of Energy Industry Management (CCI) Die Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera erlässt aufgrund des Beschlusses
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 754 2013 Verkündet am 14. August 2013 Nr. 182 Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Bremen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Vom 24. April 2013
MehrGeprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft Besondere Rechtsvorschriften für diese Fortbildungsprüfung vom 7. Juli 2005 1 Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft
Mehr2. Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung, 3. Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik,
Umschulungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 23. März 2011 als zuständige Stelle nach 59
MehrBundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de
MehrVerwaltungsbetriebswirt/in (HVSV)
Prüfungsordnung (vom 1. Januar 2012, StAnz. vom 09.04.2012, S. 447 ff.) 1 Ziel des Lehrgangs 2 Zulassung zum Lehrgang 3 Art, Dauer und Durchführung des Lehrgangs 4 Teilgebiete und Stoffplan 5 Leistungsnachweise
Mehr1. Hauptschulabschluss
HAUPTSCHULZWEIG ABSCHLUSSPRÜFUNGEN UND DER HAUPTSCHULABSCHLUSS SCHULJAHR 2018-2019 Informationsabend Hauptschule, Jahrgang 9 1. 2 Ziel der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule: 22.06.2017 in Form des einfachen
MehrBesondere Rechtsvorschrift für die Zusatzqualifikation Europakaufmann / Europakauffrau
Besondere Rechtsvorschrift für die Zusatzqualifikation Europakaufmann / Europakauffrau Die Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen erlässt aufgrund des Beschlusses im Umlaufverfahren (im Zeitraum
Mehr2 Zulassungsvoraussetzungen für die Umschulungsprüfung 3 Art, Dauer und Inhalt der Umschulung 4 Gliederung der Umschulungsprüfung
Besondere Rechtsvorschrift zum anerkannten Umschulungsabschluss Geprüfter Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik/ Geprüfte Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik Auf Grund des 59 in Verbindung mit 79
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung zur Durchführung und Bewertung von Prüfungsleistungen nach dem Multiple-Choice-Verfahren (MC-Ordnung) Vom 21.03.2013 Aufgrund von
MehrBesonderen Rechtsvorschriften zur IHK-Weiterbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Diätkoch/Geprüfte Diätköchin
Besonderen Rechtsvorschriften zur IHK-Weiterbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Diätkoch/Geprüfte Diätköchin Die Industrie- und Handelskammer zu Köln erlässt aufgrund des Beschlusses des
MehrIndustrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera Anhang 46 zur Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera Besondere Rechtsvorschriften
MehrPrüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge - Besonderer Teil Volkswirtschaftslehre -
02-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge - Besonderer Teil Volkswirtschaftslehre - vom 3. Mai 2000 1 Geltung des Allgemeinen Teils Die Prüfungsordnung der Universität
Mehr