Nutzungsordnung für das Zeiss Lichtblattmikroskop Z.1 Hersteller: Carl Zeiss Microscopy Typ: Lightsheet Z.1 der Universität Potsdam
|
|
- Frieda Pia Egger
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 N u t z u n g s o r d n u n g Z e i s s L i g h t s h e e t Z. 1 S e i t e 1 Nutzungsordnung für das Zeiss Lichtblattmikroskop Z.1 Hersteller: Carl Zeiss Microscopy Typ: Lightsheet Z.1 der Universität Potsdam 1 Präambel Diese Nutzungsordnung ist für alle Nutzer/Innen des Lichtblattmikroskopes (Hersteller: Carl Zeiss Microscopy, Typ Lightsheet Z.1) und einer leistungsstarken PC-Workstation mit installierter Zeiss ZEN für Lightsheet Z.1 Software, im folgenden als ZEN bezeichnet, verbindlich und regelt deren Nutzung. 2 Allgemeines Die Aufgabe des Lightsheet Z.1 besteht in der schnellen und gewebeschonenden Fluoreszenzmikroskopie, welche auf Aufnahmen von Proben in einer frei rotierbaren und temperierbaren Probenkammer basiert. Dies ermöglicht u.a. eine Multi-View Darstellung morphogenetischer Prozesse in lebenden Organismen. Traditionelle Aufnahmeverfahren werden bei solchen Anwendungen in der Regel erschwert durch die Absorptions- und Lichtbrechungseigenschaften von Geweben. Die Kosten zur Werterhaltung müssen durch interne Nutzer/Innen aus der Universität Potsdam als auch durch externe Nutzer durch Nutzungsentgelte aufgebracht werden. Das Lightsheet Z.1 ist Eigentum der Universität Potsdam, und wurde mit Mitteln des Landes Brandenburg und der DFG finanziert. Standort des Gerätes ist Campus Potsdam-Golm, Haus 26, Raum 0.44 (Abteilung Zoophysiologie).
2 N u t z u n g s o r d n u n g Z e i s s L i g h t s h e e t Z. 1 S e i t e 2 3 Geräteverantwortlicher, Raumverantwortlicher, Strahlenschutz und Wissenschaftlicher Gerätebetreuer Die Geräteverantwortlichkeit und Raumverantwortlichkeit liegt bei Prof. Salim Seyfried (Professur für Zoophysiologie). Der Strahlenschutzbeauftragte der Universität Potsdam ist Prof. Salvatore Chiantia (Professur für Physikalische Zellbiologie). Der wissenschaftliche Betrieb des Lightsheet Z.1 wird durch eine Dauerstelle im Institut für Biochemie und Biologie gewährleistet (in Person: Apl.-Prof. Otto Baumann) 4 Lenkungskreis Der Lenkungskreis des Lightsheet Z.1 setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Leiter der Arbeitsgruppe: Amtsbezeichnung, Titel, Vorname, Nachname Univ.-Prof. Dr. Salim Seyfried Univ.- Prof.Dr. Ralph Gräf Apl.-Prof. Dr. Otto Baumann Fachgebiet Zoophysiologie Zellbiologie Zoophysiologie/wiss. Gerätebetreuer Der Lenkungskreis beschließt die Nutzungsordnung und deren Änderungen, definiert die Nutzungskosten und bestimmt über die Verwendung der Mittel. Der Beschluss über die Änderung der Nutzungsordnung bedarf einer einfachen Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Lenkungskreises. 5 Nutzergruppen Als Nutzende kommen vorrangig Mitglieder der Universität Potsdam in Frage, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre oder im Rahmen ihres Studiums das Lightsheet Z.1 in Anspruch nehmen wollen. Der Zugang externer Nutzender (z.b. Gastwissenschaftler anderer Universitäten oder Mitglieder ausseruniversitärer Einrichtungen) ist auf Anfrage möglich, was die Mitglieder des Lenkungsgremiums selbstständig entscheiden können. Das Lightsheet Z.1 wird ausschließlich im Anwendungsbetrieb genutzt. 6 Selbstnutzung 1. Zugang Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende der Universität Potsdam, die Bedarf an der eigenständigen Nutzung des Lightsheet Z.1 und der Auswerteeinheit haben, wenden sich nach Rücksprache mit ihrer Instituts-, Fachgebietsoder Arbeitsgruppenleitung (zwecks Klärung der Notwendigkeit der eigenständigen Nutzung sowie der Kostenübernahme) zunächst an den Betreiber des Geräts: Prof. Salim Seyfried, Institut für Biochemie und Biologie, AG Zoophysiologie. Fragen hinsichtlich Umsetzbarkeit der Vorhaben sollten mit dem wissenschaftlichen Gerätebetreuer Prof. Otto Baumann
3 N u t z u n g s o r d n u n g Z e i s s L i g h t s h e e t Z. 1 S e i t e 3 besprochen werden. Der eigenständige Zugang zu dem Lightsheet Z.1 und der Zeiss ZEN Software setzt folgende Bedingungen voraus: Erfolgreiche Teilnahme an der allgemeinen Laboreinweisung sowie der notwendigen Sicherheitsunterweisungen, die von dem Raumverantwortlichen angeboten werden. Die Sicherheitsunterweisungen sind vor der Geräteeinweisung zu absolvieren. Ersteinweisung durch den wissenschaftlichen Gerätebetreuer (Prof. Dr. Otto Baumann) oder einer von ihm schriftlich autorisierten Person, in die jeweilige Untersuchungsmethode. 2. Gerätebuchung (Online-Buchungssystem) Nach erfolgreicher Ersteinweisung werden die Nutzer/Innen für zukünftige Untersuchungen im Online-Buchungssystem über den Online UP-Kalender registriert. Die Zugriffsrechte werden von Prof. Otto Baumann erteilt. Das Online-Buchungssystem erlaubt eine verbindliche und nutzertransparente Buchung oder Anmeldung. Für die Ersteinweisung wird keine Nutzungspauschale erhoben. Der wissenschaftliche Geräteverantwortliche organisiert in Absprache mit dem Betreiber des Gerätes (Prof. Seyfried) die zeitliche Nutzung unter angemessener Berücksichtigung aller Buchungen. 3. Stornierung oder Nichtinanspruchnahme von Buchungsterminen Stornierungen von Buchungen oder Anmeldung sind über das Online Buchungssystem auch zeitnah möglich. Stornierungen sollten aus Rücksichtnahme gegenüber anderen Nutzer/Innen so früh wie möglich vorgenommen werden. Der wissenschaftliche Geräteverantwortliche kann Buchungen aus technischen bzw. dringenden organisatorischen Gründen verschieben oder stornieren. Dies erfolgt nach Rücksprache mit den betroffenen Nutzer/Innen. 4. Betriebszeiten Betriebszeiten für die Nutzung des Lightsheet Z.1 sind montags bis freitags in der Zeit von 09:00 17:00 Uhr. Ausgenommen davon sind die gesetzlichen Feiertage im Lande Brandenburg. Darüber hinaus können in Absprache mit dem Betreiber des Labors und des Geräts, Prof. Salim Seyfried, die Möglichkeit des Zuganges und des Betriebes an Wochenenden oder ausserhalb der täglichen Betriebszeiten an Wochentagen besprochen werden. 5. Nutzerpflichten Jede(r) Nutzer/In verpflichtet sich, die Laborregeln der Universität Potsdam und der Abteilung Zoophysiologie, in deren Räumlichkeiten sich das Lightsheet Z.1 befindet, einzuhalten. Dies bedeutet, das Lightsheet Z.1 und dort angeschlossene Geräte sachgemäß und pfleglich zu gebrauchen und lediglich Messungen durchzuführen, für die eine Einweisung und Zugangsberechtigung vorliegt. Anweisungen der für die Einweisung autorisierten Personen ist Folge zu leisten. Die Nutzenden verpflichten sich, dem Geräteverantwortlichen und dem wissenschaftlichen Gerätebetreuer umgehend mitzuteilen, wenn Gerätedefekte oder Sicherheitsrisiken festgestellt werden. Versuchsmaterialien, von denen Sicherheitsrisiken ausgehen könnten, dürfen nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem Geräteverantwortlichen oder der wissenschaftliche Gerätebetreuung in die Einrichtung gebracht werden. Der
4 N u t z u n g s o r d n u n g Z e i s s L i g h t s h e e t Z. 1 S e i t e 4 Geräteverantwortliche und der wissenschaftliche Gerätebetreuer muss über die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt werden. Alle Nutzenden sind verpflichtet, an der Sicherheitsunterweisung teilzunehmen. Ein Verstoß gegen die Nutzerordnung kann zum Ausschluss von weiteren Arbeiten an dem Lightsheet Z.1 und/oder Zeiss ZEN Software führen. Hierüber entscheidet der Lenkungskreis (siehe 4). Alle Nutzenden verpflichten sich, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu wahren. An dieser Stelle wird ebenso auf die Ordnung der Universität Potsdam verwiesen. Datenschutz und -sicherung: die Nutzenden sind selbst für den Schutz und die Sicherung ihrer Daten verantwortlich. Auf dem Geräterechner dürfen keine Daten abgelegt werden. Ein Anspruch der Nutzenden auf Datensicherheit besteht nicht. Es findet keine Datensicherung statt. Die Daten werden mit einem eigens dafür vorgesehenen externen Speichermedium transferiert. IPR (Intellectual Property Rights): Bei eigenständigen Untersuchungen durch die Selbstnutzer verbleibt das geistige Eigentumsrecht bei den Nutzenden. 7 Nutzungsentgelte Grundlage für die Nutzungsentgelte des Lightsheet Z.1 und der Auswerteeinheit sind die Richtwerte der DFG für die Beantragung von Nutzungskosten. Die Nutzungsentgelte sind in Anlage I geregelt und entsprechen den, durch die DFG vorgegebenen Richtwerte für die Beantragung von Nutzungskosten für die Geräteklasse II/hochentwickelte Lichtmikroskopie im Anwendungsbetrieb. Bei Forschungsvorhaben, für deren Durchführung keine DFG Sachbeihilfe oder andere Drittmittel für die Entrichtung eines Nutzungsentgelts zur Verfügung stehen, kann auf entsprechenden formlosen Antrag hin ein Verzicht oder eine Reduzierung im Lenkungskreis beschlossen werden. Die Abrechnung der Nutzungsentgelte erfolgt quartalsweise durch den Geräteverantwortlichen. Die Nutzung für die Lehre ist kostenfrei. Bei externen Nutzern ist ein Erlass der Nutzungsentgelte nicht möglich. Es gelten die Regelungen zur Infrastrukturnutzung der Universität Potsdam. Hinweis: Die DFG hat die Einwerbung von Mitteln zur Deckung projektspezifischer Betriebsund Folgekosten für Großgeräte durch die Herausgabe der Richtwerte für die Beantragung von Nutzungskosten stark vereinfacht ( Daher wird jeder Antragsteller, der das Lightsheet Z.1 für sein jeweiliges Projekt nutzen möchte, angehalten, in seinem Projektantrag entsprechende Mittel einzustellen. Diese Nutzungsordnung tritt nach Unterzeichnung in Kraft und ist für alle Nutzer/Innen verbindlich. Potsdam, den gez. Univ.-Prof. Dr. rer. nat. Salim Seyfried
5 N u t z u n g s o r d n u n g Z e i s s L i g h t s h e e t Z. 1 S e i t e 5 Anlage I: Nutzungskosten Gerät Nutzungskosten Selbstnutzung und Uni-intern ( /h ) Zeiss Lichtblattmikroskop Z.1 25
Nutzungsordnung. Mikro-Computertomographen (µ-ct) der Universität Kassel
Nutzungsordnung für den Mikro-Computertomographen (µ-ct) Hersteller: Carl Zeiss Microscopy Typ: ZEISS Xradia 520 Versa der Universität Kassel 1 Präambel Diese Nutzungsordnung ist für alle Nutzer/Innen
TEM-Nutzereinrichtung des CENEM Nutzerordnung
1 Einleitung TEM-Nutzereinrichtung des CENEM Nutzerordnung (Version 17.02.2015) Das Center for Nanoanalysis and Electron Microscopy (CENEM) betreibt als Großgerätezentrum drei moderne Transmissionselektronenmikroskope
Nutzungsordnung. Gerätezentrum für Mikro- und Nanoanalytik Micro- and Nanoanalytics Facility (MNaF)
1 Nutzungsordnung für das Gerätezentrum für Mikro- und Nanoanalytik Micro- and Nanoanalytics Facility (MNaF) an der Universität 1 Präambel Diese Nutzungsordnung ist für alle Nutzer/innen des Gerätezentrums
Nutzerordnung des Zentrums für Röntgenmikroskopie am Lehrstuhl für Leichtbausysteme (ZRM)
Nutzerordnung des Zentrums für Röntgenmikroskopie am Lehrstuhl für Leichtbausysteme (ZRM) Präambel Die Nutzerordnung gilt für die Nutzung folgender Geräte: 1.) Nano XRM 2.) Mikro-CT: Die Geräte werden
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 43/2018
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 43/2018 Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart Hochschulkommunikation Keplerstraße 7 70174 Stuttgart Kontakt Susanne Schupp T 0711 685-82211 hkom@uni-stuttgart.de
Ordnung der Forschungsstelle für Geistiges Eigentum, Gemeinfreiheit und Wettbewerb (Intellectual Property, the Public Domain and Competition)
Ordnung der Forschungsstelle für Geistiges Eigentum, Gemeinfreiheit und Wettbewerb (Intellectual Property, the Public Domain and Competition) Vom 6. Juni 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsform 2 Zweck und
Benutzungsordnung für das Gerätezentrum Elektronenmikroskopie in Kraft getreten am
Benutzungsordnung für das Gerätezentrum Elektronenmikroskopie in Kraft getreten am 01.01.2013 1 Präambel 1. Diese Benutzungsordnung ist für alle Nutzer/innen der o. g. Einheit verbindlich und regelt die
Nutzungsordnung für den neurowissenschaftlichen MRT am Bender Institute of Neuroimaging
Nutzungsordnung für den neurowissenschaftlichen MRT am Bender Institute of Neuroimaging Präambel Die Aufgabe des Bender Institute of Neuroimaging (BION, Internet: www.bion.de) besteht darin, dem Fachbereich
Beiblatt Betriebs- und Nutzungskonzept
DFG-Vordruck 21.102 03/18 Seite 1 von 6 Beiblatt Betriebs- und Nutzungskonzept
Satzung des Institute for Applied Computer Science der Fachhochschule Stralsund vom 6. Januar Präambel
Satzung des Institute for Applied Computer Science der Fachhochschule Stralsund vom 6. Januar 2009 Präambel Das Institute for Applied Computer Science (IACS) ist eine fachbereichsübergreifende, zentrale
Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen BAD e.v. - Bamberger Absolventen des Diplom-, Masterund Bachelorstudiengangs Politikwissenschaft Verein der Ehemaligen, Förderer, Freunde
Nr Verordnung über den Mittagstisch für Kindergarten und Primarschule
Verordnung über den Mittagstisch für Kindergarten und Primarschule Vom 6.05.05 Verordnung über den Mittagstisch für Kindergarten und Primarschule Seite Der Gemeinderat Duggingen, gestützt auf 70a des Gesetzes
Netz- und Nutzungsordnung
Netz- und Nutzungsordnung für das von der AG Studentennetz betreute Subnetz an der TU Bergakademie Freiberg in der vom Studentenrat der TU Bergakademie Freiberg am 13.Dezember 2000 beschlossenen (Amtliche
Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben im Auftrage des Rektors von der Abteilung 1.1 des Dezernates 1.0 der RWTH Aachen, Templergraben 55, 52056 Aachen Nr. 2010/071 Redaktion: Sylvia Glaser 05.10.2010
Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben im Auftrage des Rektors von der Abteilung 1.1 des Dezernates 1.0 der RWTH Aachen, Templergraben 55, 52056 Aachen Nr. 2010/071 Redaktion: Sylvia Glaser 05.10.2010
Die CF Metabolomics/Massenspektrometrie betreibt zurzeit folgendes Gerät einschließlich der zugehörigen Software:
Allgemeines: Die Core Facility (CF) Metabolomics/Massenspektrometrie ist eine Einrichtung des Fachbereichs Medizin der Philipps- (UMR), die am und Pathobiochemie (ILM) angesiedelt ist. In den Räumen des
RWIH. 1 Präambel. 2 Aufgabe. Die Aufgabe des Gerätezentrums ist es,
RWIH u Nutzungsordnung für das Gerätezentrum am Umweltanalytischen Laboratorium des ISA in Kraft getreten am 02.09.2014 (letzte Aktualisierung am 30.7.2018) 1 Präambel 1. Diese Nutzungsordnung ist für
Referats für Lehrämter
Referatsordnung des Referats für Lehrämter in der Fassung vom 19. August 2008 Die Studierendenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist gemäß 72 Abs. 1 ThürHG eine Teilkörperschaft des öffentlichen
SATZUNG. Name des Vereins Präambel Der Verein führt den Namen: Haus- und Wohnungseigentümerverein Nordkreis Aachen e.v.
SATZUNG 1 Name des Vereins Präambel Der Verein führt den Namen: Haus- und Wohnungseigentümerverein Nordkreis Aachen e.v. 2 Sitz des Vereins Der Sitz des Vereins ist Würselen. Der Verein soll im Vereinsregister
Amtliche Mitteilungen der Universität Hohenheim
Amtliche Mitteilungen der Universität Hohenheim Herausgegeben vom Rektor Nr. 590 Datum: 25.05.2007 Benutzungs- und Entgeltordnung der Serviceeinheit des Life Science Center Impressum gem. 8 Landespressegesetz:
Nutzungsordnung für die NMR- und MS-Abteilung in der Zentralanalytik der Chemischen Institute (Standort Endenich) der Universität Bonn
Nutzungsordnung für die NMR- und MS-Abteilung in der Zentralanalytik der Chemischen Institute (Standort Endenich) der Universität Bonn Die Abteilungen Kernresonanzspektroskopie (NMR) und Massenspektrometrie
Fakultätsordnung der Juristenfakultät der Universität Leipzig
- 22/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Juristenfakultät Fakultätsordnung der Juristenfakultät der Universität Leipzig Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen vom 11. Juni 1999 (Sächsisches
Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt)
Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt) Präambel Die Geschäftsordnung des STP Swim Team Pattensen e.v. regelt die Grundbestimmungen
ALLGEMEINE LABORORDNUNG
ALLGEMEINE LABORORDNUNG der Fachhochschule Hof als interne Richtlinie in Erfüllung der Arbeitgeberverantwortung der Hochschulleitung Inhaltsverzeichnis 1. Ziele S. 2 2. Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen
Organisationsregelung für das Institut für Allgemeine Botanik im Fachbereich Biologie
Organisationsregelung für das Institut für Allgemeine Botanik im Fachbereich Biologie Der Satzungsausschuss des Senats der Johannes Gutenberg-Universität Mainz hat auf Vorschlag des Fachbereichs Biologie
ABTEILUNGSORDNUNG der Abteilung Baseball des TSV Holm v e.v.
ABTEILUNGSORDNUNG der Abteilung Baseball des TSV Holm v. 1910 e.v. 1.) Rechte und Pflichten der Mitglieder 1.1.) Für alle Abteilungsmitglieder gelten die Bestimmungen der Satzung des TSV Holm. Ergänzend
Satzung. 1) Der Verein führt den Namen Fördergesellschaft Finanzmarktforschung mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister.
Satzung der Fördergesellschaft Finanzmarktforschung e.v. vom 22. Juli 2000, geändert am 04. März 2002, 19. Mai 2004 und 23. April 2007. 1 Rechtsform, Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen
für den Vorstand des Fördervereins Schießsportzentrum Suhl e. V.
Geschäftsordnung für den Vorstand des Fördervereins Schießsportzentrum Suhl e. V. A. Präambel Diese Geschäftsordnung gilt nur für das Präsidium nach 13 (2) der Satzung (Fassung vom 27.02 2009) und regelt
B E N U T Z U N G S O R D N U N G
B E N U T Z U N G S O R D N U N G der Bibliothek des Instituts für Geographie Die Bibliothek des Instituts für Geographie wird vom Institut für Geographie eigenständig verwaltet. 1. Geltungsbereich Die
Dienstanweisung Schließanlage
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Dienstanweisung Schließanlage Fassung vom 8. April 2009 1 Geltungsbereich (1) Die Dienstanweisung Schließanlage gilt für alle Gebäude und Diensträume
Organisationsregelung für das Institut für Zoologie im Fachbereich Biologie
Organisationsregelung für das Institut für Zoologie im Fachbereich Biologie Der Satzungsausschuss des Senats der Johanes Gutenberg-Universität Mainz hat auf Vorschlag des Fachbereichs Biologie (Fachbereichsbeschluss
Hochschulgruppe für Außen- und Sicherheitspolitik an der Universität Trier (HSG Trier) gegründet am Mittwoch, dem 29. Juni 2011 zu Trier
Hochschulgruppe für Außen- und Sicherheitspolitik an der Universität Trier (HSG Trier) gegründet am Mittwoch, dem 29. Juni 2011 zu Trier Satzung 1 Name, Sitz, Gründungs- und Geschäftsjahr 1. Die Hochschulgruppe
I. Definitionen. Die Nutzungsordnung ist für alle Nutzer verbindlich. Organische Chemie und Chemische Biologie. Prof. Dr.
Goethe-Universität Frankfurt am Main Fachbereich Biochemie, Chemie und Pharmazie Organische Chemie und Chemische Biologie Organische Chemie und Chemische Biologie Prof. Dr. Harald Schwalbe Telefon +49
Geschäftsordnung. der Abteilung Fußball. der. DJK St. Katharinen 1927 e.v.
Geschäftsordnung der Abteilung Fußball der DJK St. Katharinen 1927 e.v. 1 Geltungsbereich 1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für die internen Angelegenheiten der Abteilung Fußball der DJK St.
Fünfter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Hauptverwaltung Fünfter Nachtrag zur Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Seite 1 von 6 Die Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vom 01.05.2005 in der Fassung des 4. Nachtrags
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2015/146 SEITEN 1-7 DATUM 01.10.2015 REDAKTION Sylvia Glaser Ordnung zum Schutz personenbezogener Daten bei multimedialer Nutzung von E-Learning-Verfahren an der Rheinisch-Westfälischen
Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung
Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 21. November 2015 1 Grundsätze 1) Zur Sicherstellung
Grundordnung. der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences. Vom. 18. Juli 2013
Grundordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences Vom 18. Juli 2013 Aufgrund von 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen
Sportverein Handwerk Erfurt e. V.
Sportverein Handwerk Erfurt e. V. Satzung Erfurt, den 16.05.2006 Seite 1 von 7 1 Name und Sitz des SV Handwerk Erfurt e. V. Der am 08.10.1990 gegründete Sportverein führt den Namen Sportverein Handwerk
Satzung Der SG Traktor Dreileben
Satzung Der SG Traktor Dreileben Präambel Die SG Traktor Dreileben ist eine unabhängige und eigenständige Sportgemeinschaft, in der sich Sektionen, Abteilungen und Sportgruppen der Gemeinde Dreileben vereinen.
Betriebs- und Entgeltordnung Core Facility 3 Tesla Magnetresonanztomograph der Medizinischen Fakultät
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 28 vom 15.10.2015, Seite 350-354 Betriebs- und Entgeltordnung Core Facility 3 Tesla Magnetresonanztomograph der Medizinischen Fakultät
Nutzerregelung für die an der Freien Universität Berlin zur Verfügung gestellten Ressourcen des Gerätezentrums BioSupraMol. (Gültig ab
Nutzerregelung für die an der Freien Universität Berlin zur Verfügung gestellten Ressourcen des Gerätezentrums BioSupraMol (Gültig ab 01.05.2014) Das Gerätezentrum BioSupraMol ist eine wissenschaftliche
Nutzungsordnung für Räume und Technik des Journalistischen Seminars
JOHANNES GUTENBERG-UNIVERSITÄT MAINZ D-55099 Mainz Nutzungsordnung für Räume und Technik des Journalistischen Seminars I. Geltungsbereich 1. Diese Ordnung regelt die Nutzung von Räumen und Technik des
der Technischen Universität Ilmenau Nr. 77 Ilmenau, den 15. Juni 2010 Inhaltsverzeichnis: Seite
Verkündungsblatt der Technischen Universität Ilmenau Nr. 77 Ilmenau, den 15. Juni 2010 Inhaltsverzeichnis: Seite Erste Änderung der Studienordnung für den Studiengang Informatik mit dem Abschluss Master
Ordnung zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Architektur an der Hochschule Bochum
Hochschule Bochum Bochum, 29. Mai 2009 Der Präsident Az.: 2.2-5.5.1 Ho Ordnung zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Architektur an der Hochschule Bochum
Richtlinien der Gemeinde Icking zur Nutzung gemeindlicher Räume durch Dritte. 1 Nutzungsgegenstand
Gemeinde Icking Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Richtlinien der Gemeinde Icking zur Nutzung gemeindlicher Räume durch Dritte 1 Nutzungsgegenstand (1) Die Gemeinde Icking stellt Dritten folgende Räume
Nutzungsordnung. des. Fachbereichs Physik der Universität Hannover. gem. Beschluss der Fachbereichsratssitzung am 16. Januar 2002
Nutzungsordnung des Fachbereichs Physik der Universität Hannover gem. Beschluss der Fachbereichsratssitzung am 16. Januar 2002 Nutzungsordnung für Datenendgeräte im Fachbereich Physik Die Nutzungsordnung
Fachhochschule Brandenburg Honorarprofessorensatzung (HonProfS) vom
26.03.2014 Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule Brandenburg Nummer 18 22. Jahrgang Datum Inhalt Seite 26.03.2014 Satzung über das Verfahren der Berufung von Honorarprofessoren der 2949 Fachhochschule
Ordnung des Instituts für Translation und Mehrsprachige Kommunikation
Institutsordnung des Instituts für Translation u. Mehrsprachige Kommunikation 1 Ordnung des Instituts für Translation und Mehrsprachige Kommunikation 0302 der Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften
GESCHÄFTSORDNUNG DES AUTONOMEN SCHWULENREFERATS (ASR) DES ASTA AN DER RUHR- UNIVERSITÄT BOCHUM
GESCHÄFTSORDNUNG DES AUTONOMEN SCHWULENREFERATS (ASR) DES ASTA AN DER RUHR- UNIVERSITÄT BOCHUM September 2012 INHALT PRÄAMBEL 3 1 DAS AUTONOME SCHWULENREFERAT 3 2 AUFGABEN 3 3 DIE VOLLVERSAMMLUNG 3 4 DAS
Promotionsvereinbarung der Fakultät für Mathematik und Physik 1
Promotionsvereinbarung der Fakultät für Mathematik und Physik 1 PRÄAMBEL Die Doktoranden/Doktorandinnen und ihre Betreuer/innen schließen eine Promotionsvereinbarung ab, um das Betreuungsverhältnis inhaltlich
Gemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten
Gemeinde Öhningen Entgeltordnung für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 18.09.2012
Abteilungsordnung der Turnabteilung
der Turnabteilung Die Abteilungsordnung enthält bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen aus Gründen der Lesbarkeit durchgängig die männliche Form. Grundsätzlich sind Frauen und Männer gleichermaßen
Anmeldung für den Zertifikatskurs BIM Basisanwender
Anmeldung für den Zertifikatskurs BIM Basisanwender 19.07.2016 21.07.2017 40 35 17 00 Persönliche Angaben Frau Herr Anrede Titel Vorname Geburtsdatum und Geburtsort Nachname Staatsangehörigkeit Kontakt
Grundsätze für die Evaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren nach. an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Grundsätze für die Evaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Auf der Grundlage von 16 Abs. 1 Satz 3 der Grundordnung der Friedrich-Schiller- Universität
07/08. Rundschreiben. 19. August Seite. Grundsätze und Verfahrensregelungen für die Gewährung von Sach- oder
07/08 19. August 2008 Rundschreiben Grundsätze und Verfahrensregelungen für die Gewährung von Sach- oder Seite Personalmitteln für Forschungsvorhaben oder künstlerische Entwicklungsvorhaben.....41 Seite
Geschäftsordnung der Kommission Verantwortung in der Wissenschaft an der Universität Heidelberg
305 Geschäftsordnung der Kommission Verantwortung in der Wissenschaft an der Der Senat hat in seiner Sitzung am 21.03.2017 die Einrichtung einer Senatskommission Verantwortung in der Wissenschaft und die
Satzung Schießklub Einigkeit" Tanneberg e.v.
Satzung Schießklub Einigkeit" Tanneberg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Schießklub Einigkeit Tanneberg e.v. und wurde in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Meißen unter
(1) Gemäß 4 der Satzung ist die Abteilung berechtigt, sich zur Regelung der internen Abläufe eine die Satzung ergänzende Abteilungsordnung zu geben.
Abteilungsordnung 1 Name der Abteilung und Grundlage der Abteilungsordnung (1) Gemäß 4 der Satzung ist die Abteilung berechtigt, sich zur Regelung der internen Abläufe eine die Satzung ergänzende Abteilungsordnung
vom 12. Mai 2016 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 05/2016, S. 510)
Ordnung zur Änderung der Ordnungen der Hochschule für Musik Mainz für die Prüfung in den Bachelorstudiengängen Kirchenmusik Klavier und Orchesterinstrumente Oper und Konzert an der Johannes Gutenberg-Universität
Leitfaden für die Antragstellung im Rahmen des BioCenters BIU (im folgenden kurz BIU genannt) - Erstanträge
Leitfaden für die Antragstellung im Rahmen des BioCenters BIU (im folgenden kurz BIU genannt) - Erstanträge I. Allgemeine Hinweise 1. Das Steering Committee von BIU entscheidet über die Finanzierung der
Universitätsbibliothek Paderborn
Universitätsbibliothek Paderborn Institutsordnung des Instituts für Elektrotechnik und Informationstechnik in der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik der Universität Paderborn Universität
Satzung zur Qualitätssicherung für Juniorprofessuren mit Tenure Track. vom Lesefassung vom
Satzung zur Qualitätssicherung für Juniorprofessuren mit Tenure Track vom 14.12.2016 Lesefassung vom 12.07.2017 Aufgrund von 8 Abs. 5, 19 Abs. 1, 48 Abs. 1 und 51 Abs. 7 des Landeshochschulgesetzes (LHG)
Universitätsbibliothek. Hagen. Internet-Arbeitsplätze Regeln
Universitätsbibliothek Hagen Internet-Arbeitsplätze Regeln Welche PC-Arbeitsplätze bietet die Universitätsbibliothek an? In den Räumen der Universitätsbibliothek Hagen befinden sich PC-Arbeitsplätze, die
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Volkswagen AG/Bereich Beschaffung allgemein für Trainingsdienstleistungen (Stand: )
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Volkswagen AG/Bereich Beschaffung allgemein für (Stand: 15.06.2016) 1. Geltungsbereich/Begriffs-definition... 2 2. Vertragsbestandteile... 2 3. Inhalte... 2 4. Durchführung...
Antrag auf Gewährung von Mitteln aus dem Wissenschaftsfonds
Antrag auf Gewährung von Mitteln aus dem Wissenschaftsfonds 1. Antragsteller Name, Vorname: Akademischer Grad: Institution: Dienstadresse: Telefon: Mitglied der DGZMK seit 2. Antrag auf Gewährung einer
Verordnung über die mobile Videoüberwachung von Schulanlagen
200.141 Verordnung über die mobile Videoüberwachung von Schulanlagen vom 9. August 2010 Kurzbezeichnung: Videoüberwachung Schulanlagen Zuständig: Liegenschaften Stand: 9. August 2010 Verordnung über die
Verordnung über die mobile Videoüberwachung von Schulanlagen
Verordnung über die mobile Videoüberwachung von Schulanlagen Vom 9. August 2010 Kurztitel: Videoüberwachung Schulanlagen Zuständige Abteilung: Liegenschaften Verordnung über die mobile Videoüberwachung
Sportclub Halen 58 e. V.
Bulliordnung Sportclub Halen 58 e. V. September 2017 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 A. Präambel... 3 B. Allgemeines... 3 1 Vergabe... 3 2 Fahrzeug... 3 3 Durchführung von Fahrten... 4 4 Fahrtenbuch...
Geschäftsordnung des Gebrauchshundesportvereins Ibbdogs Ibbenbüren-Schierloh e.v.
Geschäftsordnung des Gebrauchshundesportvereins Ibbdogs Ibbenbüren-Schierloh e.v. Die Geschäftsordnung der Ibbdogs Ibbenbüren-Schierloh e.v. dient als Ergänzung und Erläuterung der jeweils aktuellen, gültigen
Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung
Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen [zu ergänzen] - Auftraggeber - und Bentjen Software GmbH Hebelweg 9a 76275 Ettlingen - Auftragnehmer - (zusammen die Vertragspartner ) 1 Grundlage
Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland
Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) 6.50 Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland Vom 11. September 2015 Der Rat der Evangelischen
ORDNUNG der Fakultät für Chemie und Mineralogie
UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie - 2/1 - ORDNUNG der Fakultät für Chemie und Mineralogie Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (SächsHG) vom 11.
S.V. Germania Schale 63 -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: )
-Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: 04.11.2015) Seite 1 von 8 Grundsätzliches Für das Vereinsheim und die dazugehörenden Außenanlagen des gilt folgende Nutzungsordnung,
Jugendfeuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Luterbach
Jugendfeuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Luterbach Inhalt: ZIELE UND ZWECK DER JUGENDFEUERWEHR I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN II. MITGLIEDSCHAFT III. RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER IV. LEITUNG DER
Abteilungsordnung. Turn- und Sportverein Cadolzburg e.v. (TSV Cadolzburg e.v.)
Abteilungsordnung Turn- und Sportverein Cadolzburg e.v. (TSV Cadolzburg e.v.) TSV CADOLZBURG e.v. Seite 1 TSV CADOLZBURG e.v. Seite 2 1 Name der Abteilung im Verein Die Abteilung führt den Namen im TSV
Satzung des Vereins Talentschmiede - Förderverein der Handballjugend im HSV Solingen-Gräfrath 76 e.v."
Satzung des Vereins Talentschmiede - Förderverein der Handballjugend im HSV Solingen-Gräfrath 76 e.v." 1-Name und Sitz. Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Talentschmiede - Förderverein der Handballjugend
Geschäftsordnung für den. "Arbeitskreis technische Koordination für öffentliche. Kommunikationsnetze und dienste"
Geschäftsordnung für den "Arbeitskreis technische Koordination für öffentliche Kommunikationsnetze und dienste" 1 Gliederung 1 Name und rechtliche Einordnung 2 Zweck des Arbeitskreises 3 Mitglieder des
Nutzungsbedingungen für das Miele Lieferantenportal
Nutzungsbedingungen für das Miele Lieferantenportal Stand: September 2006 Stand: September 2006 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis: 1. Geltungsbereich... 3 2. Leistungsangebot... 3 3. Kosten... 3 4. Organisatorische
der Technischen Universität Ilmenau Nr. 155 Ilmenau, den 29. März 2017 Inhaltsverzeichnis: Seite Fünfte Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung 2
Verkündungsblatt der Technischen Universität Ilmenau Nr. 155 Ilmenau, den 29. März 2017 Inhaltsverzeichnis: Seite Fünfte Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung 2 Entgeltordnung des Zentralinstituts für
Dienstvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze
Dienstvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze Zwischen der Fachhochschule Hamburg, vertreten durch den Präsidenten (im folgenden Dienststelle genannt) und dem Personalrat der Fachhochschule Hamburg wird folgende
Geschäftsordnung für den AfD- Kreisvorstand Kassel-Stadt
Geschäftsordnung für den AfD- Kreisvorstand Kassel-Stadt A. Präambel Der Kreisverband ist die kleinste selbstständige organisatorische Einheit der AfD mit Satzung und selbstständiger Kassenführung gemäß
Satzung des Vereins Jugendweihegemeinschaft e.v.
Satzung des Vereins Jugendweihegemeinschaft e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.1. Der Verein führt den Namen Jugendweihegemeinschaft. 1.2. Nach der Eintragung in das Vereinsregister wird der Verein
S a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten
Ortsrecht 5/2 S a t z u n g der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 58) in der
Amtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 6. Oktober 2015 Nr. 107/2015 I n h a l t : Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für das Masterstudium im Lehramt der Universität Siegen Vom 30. September 2015 Herausgeber:
Fachhochschule Potsdam
Fachhochschule Potsdam Satzung der Sozialwesen der Fachhochschule Potsdam Letzte Änderung: 23.06.2015 Herausgeber: Studierendenrat des Fachbereichs Sozialwesen der Fachhochschule Potsdam Friedrich Ebert
Allgemeine Geschäftsordnung. der DEGRO
Allgemeine Geschäftsordnung für Ausschüsse, Arbeitsgruppen und Arbeitsgemeinschaften der DEGRO 1 Grundlagen (1) Gemäß 12 Abs. 8 der Satzung der DEGRO vom 4. Juli 2014 kann der Vorstand der DEGRO (nachfolgend
Grundordnung der Deutschen Hochschule der Polizei
Grundordnung der Deutschen Hochschule der Polizei Inhalt 1 Amtliche Bekanntmachungen 2 Rechte und Pflichten der Angehörigen 3 Zusammenarbeit mit Bund und Ländern bei der Durchführung von Studienangeboten
Betriebs- und Entgeltordnung. der Core Facility 3 Tesla Magnetresonanztomograph. der Medizinischen Fakultät. vom
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 19 vom 16.06.2017, Seite 271-275 Betriebs- und Entgeltordnung der Core Facility 3 Tesla Magnetresonanztomograph der Medizinischen
Antrag. Name, Vorname Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Vogelsgarten 6 90402 Nürnberg Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ärztlichen Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie
Vereinssatzung Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am Geändert durch die Mitgliederversammlung vom
Vereinssatzung Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 31.03.1995 Geändert durch die Mitgliederversammlung vom 14.03.2014 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Laufgruppe Rudelsburg
Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften FAKULTÄTSORDNUNG
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften FAKULTÄTSORDNUNG Vom 30.04.2011 3 Aufgrund des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (SächsHSG) vom 10. 12. 2008 und der Grundordnung
O R D N U N G. für die TREUHANDVERWALTUNG. des Bundes
O R D N U N G für die TREUHANDVERWALTUNG des Bundes beschlossen vom Bundesrat des BEFG am 19. Mai 2012 Sie tritt zum 01. Juli 2012 in Kraft BEFG Ordnung für die Treuhandverwaltung des Bundes, vom Bundesrat
KARNEVALS GESELLSCHAFT Bergheimer Torwache. e. V. 1977
KARNEVALS GESELLSCHAFT Bergheimer Torwache e. V. 1977 KG Bergheimer Torwache e.v.1977 Jugendordnung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Die Jugend ist eine Abteilung innerhalb der KG. Das Geschäftsjahr der Jugend