Das Bewacherregister. Informationen zur Stufe 3 der Erstbefüllung (Wachpersonal) Stand:
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- Matilde Bretz
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1 Das Bewacherregister Informationen zur Stufe 3 der Erstbefüllung (Wachpersonal) Stand:
2 Dreistufiger Prozess der Erstbefüllung Erstmalige Befüllung des Bewacherregisters erfolgt in drei Stufen: Stufe 3: Befüllung mit Daten zu Wachpersonal Stufe 2: Befüllung mit Gewerbedaten Stufe 1: Behördenregistrierung (weitgehend abgeschlossen)
3 Stufe 3 (Personaldaten): Zeitplan 2019 Q 1 Q 2 Q 3 Q 4 1. Erfassung Personaldaten 2. Datenprüfung und Bestätigung 3. Dublettenbereinigung und Freigabe Legende Aktivität Behörden Aktivität Gewerbetreibende
4 Hinweise zur Erfassung der Personaldaten Die Gewerbetreibenden sind zur Mitwirkung an der Befüllung des Registers mit Daten zu Wachpersonal und Betriebsleitung gesetzlich verpflichtet ( 159 Abs. 2 GewO). Die Unternehmen können die Daten zu Wachpersonen manuell erfassen oder eine CSV-Datei (Personaldatenliste) importieren. Eine verbindliche Vorlage der Personaldatenliste mit Ausfüllhilfe wird im Januar 2019 bereitgestellt. Es ist angedacht, dass die Behörde das Unternehmen unterstützen kann, indem es seine vorliegenden Wachpersonaldaten in einer Personaldatenliste dem Unternehmen zur Ergänzung und Aktualisierung zur Verfügung stellt. Weitere Informationen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
5 Erforderliche Personaldaten Daten zur Person umfasst u. a.: Name, Geburtsdatum, -ort, Staatsangehörigkeit, aktuelle Anschrift des Hauptwohnsitzes, Rolle (Betriebsleiter oder Wachperson), Tätigkeit Daten eines gültigen Ausweisdokuments umfasst u. a.: Ausweisnummer, Gültigkeit, Ausstellungsdatum, ausstellende Behörde, maschinenlesbare Zeilen Daten des Qualifikationsnachweises umfasst u. a.: Art und Datum des Nachweises, ausstellende Stelle und ggf. Daten des IHK-Nachweises
6 Stufe 3: Tätigkeiten Prüfung Qualifikation Sachkunde 6. Kontrollgänge/- fahrten 7. Ladendetektiv 8. Disko-Türsteher 1.Leitung Bewachung Asylunterkünfte 2.Leitung Bewachung Großveranstaltung Unterrichtung 9.Einfache Bewachungstätigkeit 3.Bewachung Asylunterkünfte 4.Bewachung Großveranstaltungen 5.Schutz besonders gefährdeter Objekte Zuverlässigkeit Verfassungsschutz Prüfung Zuverlässigkeit
7 Stufe 3: Ablauf / Wechsel der Zuständigkeit Korrektur und Bestätigung erfolgt durch die Personalerfassungsbehörde* 1. Juni 2019 Die Zuständigkeit für alle bestätigten Personaldaten wechselt dauerhaft von der Personalerfassungsbehörde zur neu zuständigen Wohnsitzbehörde. Dublettenprüfung und Freigabe erfolgt durch die Wohnsitzbehörde**
8 Stufe 3: Ablauf / Prüfung Qualifikation und Zuverlässigkeit Korrektur und Bestätigung Bei vorhandenen Kopien des Qualifikationsnachweises sind die durch die Unternehmen erfassten Daten dagegen zu prüfen. Im Fall einer IHK- Qualifikation ist eine Prüfung gegen die USB-DB vorzunehmen. 1. Juni 2019 Dublettenprüfung und Freigabe Für Wachpersonen mit Tätigkeiten in sensiblen Bereichen (Einsatzarten 1 und 2, s. Folie 6) muss die Wohnsitzbehörde bis spätestens die Stellungnahme des Verfassungsschutzes über die Registerschnittstelle abfragen.
9 Erstbefüllung: Prüfung der Qualifikation Schnittstelle zur USB-DB für die Prüfung von IHK-Nachweisen steht voraussichtlich ab zur Verfügung Empfehlung: Bei Vorliegen von Kopien der IHK-Qualifikationsnachweise prüft die Personalerfassungsbehörde die angegebene Qualifikation über die Schnittstelle zur USB-DB Empfehlung: Überprüfung der Qualifikation bei neuer Tätigkeit für weiteres Unternehmen bzw. in neuer Rolle Empfehlung: Späteste Prüfung der Qualifikation im Rahmen der ersten Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit
10 Erstbefüllung: Prüfung der Zuverlässigkeit (1/2) Keine Verpflichtung zur Prüfung der Zuverlässigkeit im Rahmen der Erstbefüllung Ausnahme: für Wachpersonen mit Tätigkeiten in sensiblen Bereichen wird durch die Wohnsitzbehörde eine Abfrage beim Verfassungsschutz gestellt, aus dem Ergebnis kann sich eine neue Beurteilung der Zuverlässigkeit ergeben
11 Erstbefüllung: Prüfung der Zuverlässigkeit (2/2) Erste Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit: Verpflichtend bei Anmeldung von Tätigkeit für neues Unternehmen bzw. in neuer Rolle Nach einem n-fachen von 5 Jahren seit der letzten Prüfung, spätestens 2024 Jederzeit bei neuen Erkenntnissen bzgl. der Zuverlässigkeit
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