ANMELDUNG FÜR DEN LEHRGANG

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1 ANMELDUNG FÜR DEN LEHRGANG DIPL. TECHNIKER/-IN HF MASCHINENBAU Vertiefung Kunststofftechnik gültig ab 2019W Vers. 01 PERSÖNLICHE DATEN Herr Frau Name... Vorname... Strasse... PLZ / Ort... Telefon P... Mobil P... P... Geburtsdatum... AHV-Nr.... Heimatort... Abgeschlossene Lehre als... Abschlussdatum... (Kopie Fähigkeitszeugnis beilegen) Schulabschlüsse / Diplome Ich war oder bin bereits Student eines IBZ Lehr gangs. Lehrgang... Abschlussdatum oder aktuelles Semester... ARBEITGEBER Firma... Branche... Strasse... PLZ / Ort... Telefon G... Mobil G... G... Ihre Funktion als... seit... ANGABEN ZUM LEHRGANG Lehrgangsdauer und -zeiten Dauer Wochentag, abends, 5 Lektionen Samstagvormittag (5 Lektionen) Samstagnachmittag (5 Lektionen) Studienbeginn: 12. Oktober März Semester Uhr Uhr Uhr Standort / Tag Di Mi Do Fr Sa Aarau Winterthur Gewünschter Standort... Schulgeld in CHF Schulgeld in CHF Dipl. Techniker/-in HF Maschinenbau, Vertiefung Kunststofftechnik Semester (6 Mte.) Monatsrate* Schulgeld vor Abzug Förderbeitrag pro Semester Förderbeitrag HFSV Schulgeld nach Abzug Förderbeitrag** pro Semester Die Lehrmittel und Prüfungsgebühren sind im Schulgeld enthalten. *In der Monatsrate ist die Bearbeitungsgebühr von CHF 20. bereits enthalten **Der Kantonale Förderbeitrag für diesen Lehrgang beträgt für die Studienjahre 2019/20 und 2020/21 CHF pro Semester und wurde bereits in Abzug gebracht. Der Förderbeitrag wird für max. sechs Semester ausgerichtet. Das Gesamtschulgeld für den sechs Semester dauernden Lehrgang Dipl. Techniker/-in HF Maschinenbau, Vertiefung Kunststofftechnik beträgt inkl. Lehrmittel und Prüfungsgebühren CHF Voraussetzung für die Nettoverrechnung ist die fristgerechte Einreichung der Antrags unterlagen HFSV sowie die Kosten gutsprache durch den Kanton. Bitte nächste Seite ausfüllen und unterschreiben.

2 1 Kantonale Förderbeiträge Die Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) regelt die Höhe der Beiträge, welche ein Kanton für den Schulbesuch seiner Studierenden leistet. Die Beitragssätze werden alle zwei Jahre durch die Kantone neu festgelegt. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Website ibz.ch/foerderbeitraege. Bitte lesen Sie das Merkblatt Kantonale Förderbeiträge HFSV sorgfältig durch und füllen Sie das Personalienblatt aus. Reichen Sie dieses umgehend sowie die Wohnsitzbestätigung frühestens drei Monate vor Lehrgangsstart bei der IBZ ein, da das Ausstellungsdatum der Wohnsitzbestätigung bei Studienbeginn nicht mehr als drei Monate zurückliegen darf. Die IBZ unterzieht die eingereichten Antragsunterlagen einer Vorprüfung. Die definitive Kostengutsprache wird durch den Wohnsitzkanton des Kursteilnehmenden erteilt. Bei negativem Entscheid des Kantons, oder wenn die Beiträge trotz Kostengutsprache aus einem anderen Grund (z.b. Abbruch des Lehrgangs) nicht geleistet werden, stellt die IBZ dem Kursteilnehmenden die bereits in Abzug gebrachten Kantonalen Förderbeiträge in Rechnung. Rechnungen werden innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Einmalige Gebühren CHF 250. Einschreibegebühr wird mit der Anmeldung fällig CHF Diplomarbeitsgebühr Verrechnung im 6. Semester In der Diplomarbeitsgebühr inbegriffen: Aufgabenstellung Diplomarbeit, Diplom besprechungen, Korrektur / Beurteilung durch Diplomleiter und Experten sowie mündliche Prüfung Diplomleiter / Experte Nicht im Preis inbegriffen Fach «Englisch» Notebook für die CAD-Anwendung Evtl. Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungsspesen für die Praktika (Workshops) Gebühr für eine evtl. Nachprüfung oder Aufnahmeprüfung (nach Aufwand) RECHNUNGSSTELLUNG Bitte gewünschte Optionen ankreuzen Rechnung an Privatadresse Studierende Der Studierende übernimmt vollumfänglich alle Kosten Rechnung an Firmenadresse Arbeitgeber Der Arbeitgeber übernimmt vollumfänglich alle Kosten Verrechnung Pro Semester Monatsrate* *In der Monatsrate ist die Bearbeitungsgebühr von CHF 20. bereits enthalten Die rechtsverbindliche Unterschrift des Arbeitgebers ist notwendig, sofern dieser Kosten übernimmt. Als Vertragspartner gegenüber der Schule haftet in jedem Fall der Studierende. Firma... Kontaktperson... Strasse... PLZ / Ort Ort und Datum... Unterschrift Arbeitgeber... ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schulen der ipso Bildung Holding AG, Stand 1. Oktober 2017, sind integrierender Bestandteil dieser Anmeldung. Es ist ein Prüfungs- und Promotionsreglement in Kraft. Dieses wird zu Beginn der Ausbildung an die Studierenden abgegeben. Mit der Unterzeichnung dieser Anmeldung bestätigt der / die Unterzeichnende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schulen der ipso Bildung Holding AG sowie das Schulungsprogramm zur Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren. Anmeldeschluss Anmeldeschluss ist jeweils 30 Tage vor Lehrgangsstart. Später eintreffende Anmeldungen werden geprüft und bei Verfügbarkeit ist eine Aufnahme in den Lehrgang nach Entscheid der Schulleitung möglich. VORKURS MATHEMATIK Ich interessiere mich für den Vorkurs Mathematik, bitte stellen Sie mir die Unterlagen zu. ANMELDUNG FÜR DEN LEHRGANG DIPL. TECHNIKER/-IN HF MASCHINENBAU Ort und Datum... Unterschrift... Kopie Fähigkeitszeugnis und Antragsunterlagen HFSV müssen beigelegt werden. IBZ Schulen AG Zentralsekretariat Tellistrasse 4 CH-5000 Aarau anmeldung@ibz.ipso.ch ibz.ch

3 IBZ Schulen AG Tellistrasse 4 CH-5000 Aarau info@ibz.ipso.ch ibz.ch Merkblatt Kantonale Förderbeiträge HFSV Wenn Sie Kantonale Förderbeiträge beantragen, ist es wichtig, dass Sie die Antragsunterlagen korrekt ausfüllen und die notwendige Wohnsitzbestätigung beilegen. Beachten Sie dazu die nachstehenden Merkpunkte. Werden die Unterlagen nicht korrekt ausgefüllt, verweigert der Kanton die Auszahlung der Fördergelder. 1. Personalienblatt Füllen Sie bitte das Personalienblatt vollständig und korrekt aus, auch wenn Sie unsicher sein sollten, ob Sie beitragsberechtigt sind oder welche Wohnsitzbestätigung beigelegt werden muss. Danach können wir als Bildungsanbieter die erste Prüfung und Beurteilung vornehmen und Sie über den weiteren Verlauf informieren. 2. Wohnsitzbestätigung Eine Wohnsitzbestätigung können Sie bei Ihrer Einwohnergemeinde anfordern. Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Wohnsitz der letzten 24 Monate vor dem Lehrgangsstart vollumfänglich bestätigen. Die Wohnsitzbestätigung darf bei Lehrgangsstart nicht älter als 3 Monate sein, massgebend ist das Ausstellungsdatum. 3. AHV-Nummer Die AHV-Nummer muss zwingend vollständig (13-stellig) angegeben werden. 4. Arbeitgeber Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Arbeitgeber (genauer Firmenname) der letzten 24 Monate vor dem Lehrgangsstart lückenlos nachweisen (Tabelle D, auf Rückseite des Personalienblatts). 5. Unterschrift Bitte vergessen Sie nicht, die Antragsunterlagen zu unterschreiben. 6. Abgabe der Antragsunterlagen Sowohl das Antragsformular wie auch die Wohnsitzbestätigungen benötigen wir im Original. Gescannte digitale Formulare akzeptieren die Kantone nicht. Bitte beachten Sie ausserdem folgendes: Stellen Sie uns das Antragsformular frühzeitig zu, damit wir dieses prüfen können. Stellen Sie uns die Wohnsitzbestätigung frühestens 3 Monate vor Lehrgangsstart zu, da das Ausstellungsdatum der Wohnsitzbestätigung bei Lehrgangsstart nicht mehr als 3 Monate zurückliegen darf. Sie können die Wohnsitzbestätigung gegebenenfalls nachreichen.

4 7. Kantonale Förderbeiträge Die Kantonalen Förderbeiträge HFSV werden für maximal sechs Semester ausgerichtet. 8. Wichtig: Eingabetermin Die Eingabe ist bis Semesterbeginn möglich, zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden! IBZ Schulen AG Zentralsekretariat Tellistrasse Aarau 9. Weitere Informationen Website IBZ HFSV (HF): ibz.ch Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Zentralsekretariat Aarau hfsv@ibz.ipso.ch 10. Checkliste vor Versand der Unterlagen Ist das Personalienblatt vollständig ausgefüllt? Ist das Personalienblatt unterschrieben? Haben Sie die Wohnsitzbestätigung der Gemeinde im Original beigelegt, bei der Sie letztmals vor Studienbeginn mindestens 2 Jahre wohnhaft waren? Bitte Punkt 5. beachten. September 2018 Seite 2/2

5 Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (2017) Sobald Sie einen Buchstaben auf der Rückseite erreicht haben, dürfen Sie keine weiteren Fragen beantworten. Weitere Erläuterungen finden Sie ab Seite 3. Höhere Fachschule: IBZ Schulen AG Für Technik Informatik Wirtschaft Datum Ausbildungsbeginn: Bildungsgang: Vollzeit oder Teilzeit:Teilzeit Name: Vorname: Geburtsdatum: Sozialversicherungs-Nr (AHVN13): keine AHVN13 vorhanden Nationalität: Heimatort: Heimatkanton: Zivilrechtlicher Wohnsitz der/des Studierenden bei Ausbildungsbeginn Eltern (Inhaber bzw. frühere Inhaber der elterlichen Sorge) 2 Strasse: PLZ/Ort: Im Kanton wohnhaft seit (Datum): Name: Gleiche Adresse? ja nein: bitte Adresse angeben Adresse: Sobald Ihre Beantwortung zu einer Ziffer auf der Rückseite führt, brauchen Sie keine weiteren Fragen mehr zu beantworten. 1. Sind Sie bei Ausbildungsbeginn 18 Jahre alt oder älter? 2. Waren Sie vor Beginn der Ausbildung während mindestens 24 Monaten finanziell unabhängig 3, ohne gleichzeitig in Ausbildung 4 zu sein? (Dieser Zeitraum muss nicht unmittelbar vor der geplanten Ausbildung liegen.) 3. Haben Sie während dem Zeitraum der finanziellen Unabhängigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen im selben Kanton (oder im Fürstentum Liechtenstein) gewohnt? 5 ja weiter bei Frage 2 nein weiter bei Frage 6 ja weiter bei Frage 3 nein weiter bei Frage 4 entscheidend ist die finanzielle Unabhängigkeit (ohne Lehre), als Erwerbstätigkeit gilt auch die Führung eines Familienhaushalts und das Leisten von Militärdienst ja füllen Sie auf der Rückseite Ziffer D aus nein weiter bei Frage 4 4. Sind Sie Flüchtling oder staatenlos? ja weiter bei Frage 5 nein weiter bei Frage 6 5. Wohnen Ihre Eltern im Ausland (ohne Fürstentum Liechtenstein) oder sind Sie elternlos? 6. Sind Sie Schweizerin oder Schweizer oder Bürgerin oder Bürger des Fürstentums Liechtenstein? 7. Sind Sie Auslandschweizerin oder Auslandschweizer (Schweizerin oder Schweizer, deren beide Elternteile im Ausland (ohne Fürstentum Liechtenstein) wohnen oder die elternlos im Ausland (ohne Fürstentum Liechtenstein) leben)? 6 8. Besteht für Sie zur Zeit eine Beistandschaft oder standen Sie bis zu Ihrem 18. Geburtstag unter Vormundschaft? 9. Wohnen Ihre Eltern in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein? 10. Besteht für Sie zur Zeit eine Beistandschaft oder standen Sie bis zu Ihrem 18. Geburtstag in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein unter Vormundschaft? 11. Haben Sie in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein zivilrechtlichen Wohnsitz aufgrund einer Aufenthaltsbewilligung, die nicht zum Zweck der Ausbildung ausgestellt worden ist? ja füllen Sie auf der Rückseite Ziffer B aus nein weiter bei Frage 9 ja weiter bei Frage 7 nein weiter bei Frage 9 ja füllen Sie auf der Rückseite Ziffer A aus nein weiter bei Frage 8 ja füllen Sie auf der Rückseite Ziffer E2 aus nein füllen Sie auf der Rückseite Ziffer E1 aus ja füllen Sie auf der Rückseite Ziffer E1 aus nein weiter bei Frage 10 ja füllen Sie auf der Rückseite Ziffer E2 aus nein weiter bei Frage 11 ja füllen Sie auf der Rückseite Ziffer C aus nein füllen Sie auf der Rückseite Ziffer F aus

6 Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) Personalienblatt Rückseite Bitte in dieser Kolonne nur ein Feld ausfüllen A B C D Zahlungspflichtig ist der Heimatkanton. Bei mehreren durch Geburt erworbenen Heimatorten ist der erstgenannte Heimatort massgebend, sonst gilt das zuletzt erworbene Bürgerrecht. Legen Sie eine offizielle Bestätigung bei, aus denen der Aufenthalt ihrer Eltern bzw. Ihr eigener Aufenthalt im Ausland und Ihr Heimatort hervorgehen (erhältlich je nach Zuständigkeit beim schweizerischen Konsulat oder einer anderen Behörde im betreffenden Land). Zahlungspflichtig ist der Kanton, dem Sie vom Bundesamt für Migration zugewiesen worden sind. Legen Sie eine Kopie Ihres Ausländerausweises bei (wenn er noch nicht ausgestellt wurde: eine Bestätigung des zugewiesenen Kantons). Zahlungspflichtig ist der Kanton, in dem Sie bei Ausbildungsbeginn zivilrechtlichen Wohnsitz haben. Legen Sie eine Kopie Ihres Ausländerausweises bei. Zahlungspflichtig ist der Kanton, in dem Sie letztmals vor Ausbildungsbeginn während mindestens 24 Monaten ununterbrochen gewohnt haben und gleichzeitig finanziell unabhängig gewesen sind. Bitte bestätigen Sie für diesen zusammenhängenden Zeitraum die Art der finanziellen Unabhängigkeit und Ihren zivilrechtlichen Wohnort. Zivilrechtlicher Wohnsitz* (Gemeinde und Kanton) von bis Art der finanziellen Unabhängigkeit (Arbeitgeber/ sonstige Art) 3 (genaues Datum) Heimatkanton: Wohnkanton: von bis (genaues Datum) E 1 E 2 F *Legen Sie für jeden oben genannten Zeitabschnitt eine Wohnsitzbestätigung der betreffenden Gemeinde bei, die bei Studienbeginn nicht älter als 3 Monate ist. Zahlungspflichtig ist der Kanton, in dem Ihre Eltern bei Ausbildungsbeginn Wohnsitz haben. Falls die Eltern verstorben sind, gilt der letzte Wohnsitz des letztverstorbenen Elternteils. Legen Sie eine Wohnsitzbestätigung der Eltern bzw. der Inhaber der elterlichen Sorge bei, die bei Studienbeginn nicht älter als 3 Monate ist. Zahlungspflichtig ist der Kanton, in dem sich die zuletzt zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) befindet. Legen Sie eine Bestätigung der zuständigen Vormundschaftsbehörde bei. Für Ihr Studium übernimmt kein Kanton im Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) Beiträge. Geben Sie bitte im Feld rechts Ihr Heimatland an. Legen Sie eine Kopie Ihres Passes und im Fall des Wohnsitzes in der Schweiz zum Zweck des Studiums eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung bei. Wohnkanton der Eltern: Land: Ich bestätige die Richtigkeit der oben stehenden Angaben. Ort/Datum Unterschrift der/des Studierenden EDK Geschäftsstelle HFSV Januar 2017

7 Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) Erläuterungen zum Personalienblatt Das Personalienblatt dient zur Feststellung, welcher Kanton für die Finanzierung Ihres Studiums im Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung über die Höheren Fachschulen (HFSV) zuständig ist. Vorbehalten bleibt Art. 16 Abs. 2 HFSV (Wortlaut siehe nächste Seite). Da es bei der Finanzierung um grosse Geldsummen geht, bitten wir Sie, die Fragen genau zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass Sie keine weiteren Fragen beantworten dürfen, sobald Sie einen Buchstaben auf der Rückseite erreicht haben. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson Ihrer Schule. Personen aus dem Fürstentum Liechtenstein sind Schweizern gleichgestellt und gelten deshalb nicht als Ausländer. Sämtliche Wohnsitzbestätigungen sind im Original vorzulegen. Sie dürfen bei Studienbeginn nicht älter als 3 Monate sein. Der Niederlassungsausweis gilt nicht als Wohnsitzbestätigung. 2 Zum Begriff «Eltern» und «Inhaber der elterlichen Sorge»: - Hier ist der Vater oder die Mutter gemeint. Es ist nicht nötig, von beiden Elternteilen Wohnsitzbestätigungen einzureichen. Leben die Eltern in verschiedenen Kantonen, ist die Wohnsitzbestätigung jenes Elternteils beizulegen, bei dem Sie vorwiegend gelebt haben. - Sollte der Name dieses Elternteils anders lauten als Ihr Name, so ist die Elternbeziehung im Zweifelsfall mit der Kopie eines amtlichen Dokumentes zu belegen. 3 Zum Begriff finanzielle Unabhängigkeit (Frage 2): - Entscheidend ist eine Periode von mindestens 24 Monaten finanzieller Unabhängigkeit von den Eltern, d.h. Sie verfügen über ein eigenes Einkommen. - Die finanzielle Unabhängigkeit muss mit der Angabe einer Erwerbstätigkeit (Arbeitgeber) bzw. sonstiger Art von Erwerbstätigkeit belegt werden. - Als sonstige Art der Erwerbstätigkeit gilt auch die Führung eines Familienhaushalts, das Leisten von Militärdienst, der Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Sozialhilfe, Praktika, die nicht im Rahmen einer Ausbildung geleistet werden, usw. Ein unbezahlter Urlaub muss die Periode von 24 Monaten nicht unterbrechen, sofern die finanzielle Unabhängigkeit von den Eltern gegeben ist; ein solcher Urlaub ist ebenfalls unter D aufzuführen. - Für die Einstufung von Praktika als Erwerbstätigkeit oder als Ausbildung ist die finanzielle Unabhängigkeit von den Eltern entscheidend. - Mit vor Beginn der Ausbildung ist nicht gemeint, dass die Periode der finanziellen Unabhängigkeit unmittelbar vor dem Ausbildungsbeginn stattgefunden haben muss. Sie kann auch längere Zeit zurückliegen. Die Ausbildungsjahre (Lehrzeit) gelten nicht. 4 Zum Begriff Ausbildung (Frage 2): - Der Begriff Ausbildung bezieht sich auf durch Bund oder Kantone finanzierte oder mitfinanzierte Ausbildungen (Lehre, Gymnasium, Berufsmaturitätsschule, Höhere Fachschule, Vorbereitungskurs BP/HFP, Universität, ETH). Andere Aus- und Weiterbildungen fallen nicht unter die Bestimmung. Wenn Sie während der Periode der finanziellen Unabhängigkeit eine Ausbildung im Umfang von maximal 25% einer Vollzeitbeschäftigung besucht haben, erfüllen Sie ebenfalls die Voraussetzung ohne gleichzeitig in Ausbildung zu sein. 5 Zum Begriff ununterbrochener Wohnsitz (Frage 3): - Entscheidend ist, dass Sie während der Periode finanzieller Unabhängigkeit mindestens 24 Monate zivilrechtlichen Wohnsitz im selben Kanton gehabt haben. Sollte dies auf mehrere Kantone zutreffen, muss derjenige angegeben werden, der näher am Ausbildungsbeginn liegt. Legen Sie eine Wohnsitzbescheinigung der zuständigen Gemeinde bei, aus der die letzte zusammenhängende Periode von 24 Monaten vor Beginn der Ausbildung hervorgeht. Falls Sie in dieser Zeit in mehreren Gemeinden im gleichen Kanton wohnhaft waren, legen Sie pro Gemeinde eine Wohnsitzbescheinigung bei.

8 Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) 6 Zu Frage 7: - Wenn ein Elternteil in der Schweiz lebt, ist diese Frage mit nein zu beantworten. - Bei mehreren durch Geburt erworbenen Heimatorten ist der erstgenannte Heimatort massgebend, ansonsten gilt das zuletzt erworbene Bürgerrecht. Zu Frage 8 und 10: - Der Begriff Unter Vormundschaft betrifft minderjährige Personen, die nicht unter der elterlichen Sorge stehen. Bei Personen über 18 Jahren werden Erwachsenenschutzmassnahmen ergriffen, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihre Interessen wahrzunehmen und ihre Angelegenheiten allein zu besorgen. Zu Frage 11: - Sie haben in der Schweiz zivilrechtlichen Wohnsitz, wenn Ihr Schweizer Wohnort Ihrem Lebensmittelpunkt entspricht. In der Regel gilt als Nachweis eine Niederlassungsbewilligung oder eine Aufenthaltsbewilligung, die nicht nur zum Zwecke des Studiums ausgestellt worden ist. - Falls dies für Sie zutrifft, beantworten Sie bitte die Frage 11 mit "ja" und füllen auf der Rückseite des Personalienblatts Ziffer C aus, andernfalls beantworten Sie die Frage mit "nein" und füllen Ziffer F aus. Zur Information: Wortlaut des Artikels 5 der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV): Zahlungspflichtiger Kanton 1 Zahlungspflichtig für Beitragsleistungen gemäss Artikel 3, 6 und 7 der Vereinbarung ist der Wohnsitzkanton zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns. 2 Als Wohnsitzkanton von Studierenden gilt der letzte Kanton, in dem mündige Studierende vor Ausbildungsbeginn mindestens zwei Jahre ununterbrochen gewohnt haben und, ohne gleichzeitig in Bildung zu sein, finanziell unabhängig gewesen sind; als Erwerbstätigkeit gelten auch die Führung eines Familienhaushaltes und das Leisten von Militär- und Zivildienst. 3 Bei Studierenden, welche die Voraussetzungen von Absatz 2 nicht erfüllen, gilt als Wohnsitzkanton: a. der Heimatkanton für Schweizerinnen und Schweizer, deren Eltern im Ausland wohnen oder die elternlos im Ausland wohnen; bei mehreren Heimatkantonen gilt das zuletzt erworbene Bürgerrecht, b. der zugewiesene Kanton für mündige Flüchtlinge und Staatenlose, die elternlos sind oder deren Eltern im Ausland wohnen, c. der Kanton des zivilrechtlichen Wohnsitzes für mündige Ausländerinnen und Ausländer, die elternlos sind oder deren Eltern im Ausland wohnen, und e. in allen übrigen Fällen der Kanton, in dem sich bei Ausbildungsbeginn der zivilrechtliche Wohnsitz der Eltern bzw. der Sitz der zuletzt zuständigen Vormundschaftsbehörde befindet. Wortlaut des Artikels 16 Absatz 2 der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV): Falls ein Kanton Träger oder Mitträger einer Schule oder Institution ist, welche den betreffenden Bildungsgang anbietet, kann er wahrend einer Übergangsfrist von 5 Jahren ab Inkrafttreten der Vereinbarung seine Beitragsleistung für einen ausserkantonalen Schulbesuch von einer Bewilligung abhängig machen.

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