TECHNISCHE UNTERLAGEN

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1 C YBORG Messebau-Zelte GmbH TECHNISCHE UNTERLAGEN ELEKTROINSTALLATION WASSERINSTALLATION MESSEBAU MIETMOBILIAR BESCHRIFTUNG 0381 / Fax: 0381 / willkommen@messeundstadthalle.de

2 0381 / willkommen@messeundstadthalle.de 01 STROMANSCHLÜSSE Art.-Nr. Artikel EUR Anz. Alle Stromanschlüsse einschließlich Ringleitungsanteil, Stromverbrauch, Nachtstrom und Bereitschaftsdienst. VERRECHNUNG WECHSELSTROM 1 Schuko-Kupplungsdose fach Schuko-Verteiler (nur Verkauf, keine Vermietung).... 5,00 VERRECHNUNG DREHSTROM 1x 16 A CEE-Kupplung Drehstrom CEE 16 A/400 V, 5 kw.. 150, Drehstrom CEE 16 A/400 V, 10 kw. 175, Verteiler CEE 16 A 3 x Schuko , Verteiler CEE 16 A 6 x Schuko , Adapter CEE 16 A - 32 A ,00 Art.-Nr. Artikel EUR Anz. VERRECHNUNG DREHSTROM 1x 32 A CEE-Kupplung, Drehstrom CEE 32 A/400 V, 15 kw. 225, Drehstrom CEE 32 A/400 V, 20 kw 250, Verteiler CEE 32 A 6 x Schuko + 2 x 16 A CEE , Verteiler CEE 32 A 6 x Schuko + 1 x 32 A CEE , Adapter CEE 32 A - 63 A ,00 VERRECHNUNG DREHSTROM 1x 63 A CEE-Kupplung, Drehstrom CEE 63 A/400 V, 30 kw 300, Drehstrom CEE 63 A/400 V, 40 kw 350,00 Unterverteilung auf Anfrage VERRECHNUNG DREHSTROM 1x 125 A CEE-Kupplung Drehstrom CEE 125 A/400 V, 60 kw 450, Drehstrom CEE 125 A/400 V, 80 kw 550,00 ab 80 kw auf Anfrage Unterverteilung auf Anfrage LAN-Anschlüsse auf Anfrage STROMANSCHLÜSSE WASSERANSCHLÜSSE

3 0381 / willkommen@messeundstadthalle.de 02 Standskizze mit genauer Maßangabe und Maßstab. Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Nachbarstände, Besuchergänge oder Halleneingänge. Bitte tragen Sie die gewünschten Standorte der Elektro- und Wasseranschlüsse ein. Maßstab: 1 : 100 ( 1 cm = 1 m ) 1 : 50 (1 cm = 0,5 m ) anderer: STANDSKIZZE

4 0381 / willkommen@messeundstadthalle.de 03 Artikel E Anzahl Artikel E Anzahl Standard-Messebauwand H 2500 B 1000 mm, Art.-Nr ,00 ohne Abbildung B 500 mm, Art.-Nr ,00 farbige Wandplatte* lichtgrau ,00 dunkelgrau ,00 schwarz ,00 Kabinentür, links eingehängt abschließbar, Art.-Nr ,00 ohne Abbildung Kabinentür, rechts eingehängt abschließbar, Art.-Nr ,00 rot ,00 ultramarin ,00 Plexiglas Wandplatte klar 2360x964 mm* ,00 Kabinenvorhang, grau Art.-Nr ,00 Maxima Dreiecksträgersystem pro lfd. m Art.-Nr ,00 Maxima Flachträgersystem pro lfd. m Art.-Nr ,00 Garderobenleiste mit 4 Haken, für Wandmontage, Art.-Nr ,00 aufgesetzte Blende für Trägersystem, nur in Verbindung mit Art, buchbar B 2480 x H 500 mm Art.-Nr ,00 gerade Ablage, 1000x300 mm, für Wandmontage Spanplatte weiß, Art.-Nr ,00 ESG-Glas, klar, Art.-Nr ,00 Blendenzarge 175 mm pro lfd. m Art.-Nr ,00 Schrägablage / Buchablage weiß, B 1000 mm, für Wandmontage Art.-Nr ,00 Standblende weiß, vorgehängt, H 300 mm pro lfd. m Art.-Nr ,00 Prospekthalter 1x DIN A4, Stahl links, Art.-Nr ,00 ohne Abbildung rechts, Art.-Nr ,00 * nur in Verbindung mit Messestand oder Standard-Messebauwand Art.-Nr MESSEBAU

5 0381 / willkommen@messeundstadthalle.de 04 Artikel E m2 Artikel E m2 Teppich Rips B1 hellgrau, pro m2 inkl. Abdeckfolie Art.-Nr ,50 Teppich Rips B1 rot, pro m2 inkl. Abdeckfolie Art.-Nr ,50 Teppich Rips B1 dunkelgrau, pro m2 inkl. Abdeckfolie Art.-Nr ,50 Teppich Rips B1 grün, pro m2 inkl. Abdeckfolie Art.-Nr ,50 Teppich Rips B1 blau, pro m2 inkl. Abdeckfolie Art.-Nr ,50 Andere Qualitäten und Farben, Velours, PVC, Laminat und Doppelboden auf Anfrage. Artikel E Anzahl Artikel E Anzahl Langarmstrahler Trapez für Wandmontage silber, 150 W Art.-Nr ,00 Halogenstrahler für Stromschiene weiß, 50 W Art.-Nr ,00 HQI-Strahler für Stromschiene! für Dreiecksträgersystem, weiß, 150 W, Art.-Nr ,00 Flächenstrahler Techflood für Stromschiene, silber, 120 W, Art.-Nr ,00 70 W, Art.-Nr , W, Art.-Nr ,00 BODENBELÄGE BELEUCHTUNG

6 0381 / willkommen@messeundstadthalle.de 05 Artikel E Anzahl Artikel E Anzahl Besprechungstisch Gestell chrom / Platte lichtgrau 800 x 800 mm Art.-Nr ,00 Stehtisch Ø 700 / H 1120 mm Gestell silber / Platte buche Art.-Nr ,00 Besprechungstisch Gestell chrom / Platte lichtgrau! 1200 x 800 mm Art.-Nr ,00 Schalenstuhl chrom / schwarz Art.-Nr ,00 Bistrotisch Ø 700 / H 720 mm Gestell silber / Platte weiß Art.-Nr ,00 Schalenpolsterstuhl Gestell chrom / Bezug anthrazit Art.-Nr ,00 Bistrotisch Ø 700 / H 720 mm Gestell silber / Platte schwarz Art.-Nr ,00 Objektstuhl gepolstert Gestell chrom / Bezug anthrazit Art.-Nr ,00 Bistrotisch Ø 700 / H 720 mm Gestell silber / Platte buche Art.-Nr ,00 Z-Barhocker Gestell chrom / Polster weiß, Art.-Nr ,00 Stehtisch Ø 700 / H 1120 mm Gestell silber / Platte weiß Art.-Nr ,00 Z-Barhocker Gestell chrom / Polster schwarz, Art.-Nr ,00 Stehtisch Ø 700 / H 1120 mm Gestell silber / Platte schwarz Art.-Nr ,00 Papierkorb Art.-Nr ,00 MIETMOBILIAR 1

7 0381 / willkommen@messeundstadthalle.de 06 Artikel E Anzahl Artikel E Anzahl Infotresen Front hellgrau Deckplatte Buche H 1050 / B 1580 / T 780 mm Art.-Nr ,00 Tischvitrine Newline weiß / Glas, abschließbar H 1050 / B 950 / T 470 mm Art.-Nr ,00 Counter weiß Anschlagtüren abschließbar H 1020 / B 1006 / T 510 mm Art.-Nr ,50 Hochvitrine Newline weiß / Glas, inkl. Spots* H 1800 / B 950 / T 470 mm Art.-Nr ,00 Sideboard Newline weiß Anschlagtüren abschließbar H 765 / B 950 / T 470 mm Art.-Nr ,30 Hochvitrine Sysline weiß, inkl. Spots* H 2020 / B 1006 / T 511 mm! Art.-Nr ,00 Infopoint 1 Arbeitsplatz weiss/buche, abschließbar H 1050 x B 600 x T 600 mm Art.-Nr ,00 Hochvitrine weiß / Glas, inkl. Spots* H 1800 / B 500 / T 500 mm Art.-Nr ,00 Counter Black & White Korpus schwarz/weiss mit Schattenfugen, abschließbar H 1000 x B 990 x T 500 mm Art.-Nr ,00 Lagerregal Kunststoff Art.-Nr ,00 Prospektständer P6k 6 x DIN A4 Art.-Nr ,00 Kühlschrank* 121 l H 860 / B 500 / T 600 mm Art.-Nr ,00 * Stromanschluss muss separat bestellt werden MIETMOBILIAR 2

8 0381 / willkommen@messeundstadthalle.de 07 Messestand A (ab 9 m 2 ) Ausstattung: Octanorm Systemteile, Bauhöhe 2500 mm Rück- und Seitenwände weiß 1 Langarmstrahler je 4 m 2 (inkl. Verkabelung, ohne Stromanschluss) Blenden an den standoffenen Seiten, 300 mm hoch, ohne Blendenbeschriftung Teppichboden hellgrau mit Abdeckfolie (andere Farben gegen Aufpreis buchbar, siehe Seite 4) - 1 Sitzgruppe (4 Stühle + 1 Tisch), 1 Infopoint (H 1050 x B 600 x T 600 mm) Die Ausstattung des Typ-Standes ist nicht änderbar. Weitere Elemente können hinzu gebucht werden. Beispiel Grundriss Reihenstand 12 m 2 Beispiel Eckstand 12 m 2 Beispiel Reihenstand 12 m 2 Artikel E m2 Artikel E Anzahl Messestand A lt. Beschreibung, Preis je m 2, Art.-Nr ,00 CAD-Darstellung, Ansicht Ihres Messestandes inkl. Ausstattung, Darstellung in 3D und Grundriss, Art.-Nr ,00 MESSESTAND A

9 0381 / willkommen@messeundstadthalle.de 08 Messestand B (ab 15 m 2 ) Ausstattung: Octanorm Systemteile + Maxima Flachträger, Bauhöhe 2500 mm Rück- und Seitenwände weiß, teilweise Lochplatten 1 Spot je 4 m 2 auf Stromschiene (ohne Stromanschluss) Kabine 1 x 1 m, abschließbar, mit 1 Garderobenleiste - aufgesetzte Blende 2500 x 500 mm, Bauhöhe 3000 mm, ohne Blendenbeschriftung Teppichboden hellgrau mit Abdeckfolie (andere Farben gegen Aufpreis buchbar, siehe Seite 4) 1 Sitzgruppe (4 Stühle + 1 Tisch), 1 Infopoint (H 1050 x B 600 x T 600 mm), 1 Barhocker, 1 Prospektständer Die Ausstattung des Typ-Standes ist nicht änderbar. Weitere Elemente können hinzu gebucht werden. Beispiel Grundriss Eckstand 15 m 2 Beispiel Reihenstand 15 m 2 Beispiel Eckstand 15 m 2 Artikel E m2 Artikel E Anzahl Messestand B, lt. Beschreibung, Preis je m 2, Art.-Nr ,00 CAD-Darstellung, Ansicht Ihres Messestandes inkl. Ausstattung, Darstellung in 3D und Grundriss, Art.-Nr ,00 MESSESTAND B

10 0381 / willkommen@messeundstadthalle.de 11 Art.-Nr. Artikel Blendenbeschriftung inkl. Montage und Demontage, 25 Zeichen in 150 mm Versalhöhe, pro Blende und Seite , zusätzliche Buchstaben, 150 mm Versalhöhe, pro Buchstabe ,00 Euro Anzahl Bitte den gewünschten Text in Druckbuchstaben eintragen. Die Beschriftung wird nach Ihren Angaben gefertigt. Ihre Schreibweise ist für uns verbindlich. zusätzliche Buchstaben Schriftfarbe: schwarz Schriftart: Helvetica andere Farbe auf Anfrage Helvetica Condensed Bold Ausrichtung: linksbündig zentriert rechtsbündig Blendenbeschriftung mit Logo / Grafik im Digitalprint, Preis je angefangener m , Wandplatte mit Digitalprint, (nur in Verbindung mit Messestand oder Messebauwand), Preis je Stück ,00 Druckvorlagen senden Sie bitte als Vektorgrafik (AI, EPS), Printdatei in Originalgrösse (min. 100 dpi Auflösung) oder druckfertiges PDF an info@cyborg.de BESCHRIFTUNG

11 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Messebau 1. Geltungsbereich 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung (Vermietung) von Elektro- und Wasserinstallationen, Messestandaufbauten und deren Mobiliar sowie Beschriftungen für Messestände im Rahmen von Veranstaltungen in der HanseMesse und StadtHalle Rostock Die Vermietung nach Ziffer 1.1. der AGB erfolgt durch die, Südring 90, Rostock (nachfolgend Vermieter) Die AGB gelten gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, Firmen, Kaufleuten, juristischen Personen des Privatrechts und des Öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Unternehmen) Zusätzliche oder widersprechende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (nachfolgend Mieter) gelten nur, wenn der Vermieter diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat Werden mit dem Mieter schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen, haben diese Vereinbarungen stets Vorrang gegenüber der entsprechenden Regelung innerhalb dieser Vertragsbedingungen. 2. Vertragsgegenstand 2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Nutzungsbereitstellung von Elektro- und Wasserinstallationen, Messestandaufbauten und deren Mobiliar sowie Beschriftungen (nachfolgend Mietgegenstand) von Elektro- und Wasserinstallationen, Messestandaufbauten und deren Mobiliar sowie Beschriftungen für Messestände im Rahmen von Veranstaltungen in der HanseMesse Rostock und in der StadtHalle Rostock (Nutzungszweck) Der Mietgegenstand wird grundsätzlich in dem Zustand vermietet, in dem er sich derzeit befindet Der Mietgegenstand darf lediglich zu dem nach Ziffer 2.1. der AGB bestimmten Zweck genutzt werden. Änderungen des Nutzungszwecks bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter über jede Absicht einer Änderung von Nutzungszwecken unverzüglich schriftlich zu informieren Veränderungen an den überlassenen Mietgegenständen können nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters und nach Vorliegen ggf. erforderlicher behördlicher Genehmigungen erfolgen. Dauer, Kosten und Risiko der Genehmigungsfähigkeit gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters. 3. Bestellung und Vertragsschluss 3.1. Die Bestellung des Mietgegenstandes erfolgt unter Verwendung des vom Vermieter zur Verfügung gestellten Formulars, in dem der Veranstaltungsort und -titel, die Veranstaltungszeit, die Standnummer und die Mietgegenstände nebst Preisangabe bezeichnet sind Die Leistungsausstellungen des Vermieters im Bestellformular stellen kein Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Mieter dar. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die von dem Mieter abgegebene Bestellung schriftlich in elektronischer Form oder per Brief/ Fax bestätigt und damit annimmt Der Vermieter hat das Recht, den Mietgegenstand vor der Übergabe durch einen funktionsgleichen anderen Gegenstand zu ersetzen, der in Maß, Form und Farbe geringfügig variiert, aber funktionsgleich ist. Diese Ersetzung nach Satz 1 hat der Vermieter dem Mieter unter Angabe von Gründen und Darlegung der Kosten unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter erlangt mit der Mitteilung nach Satz 2 Kenntnis von der Ersetzung. Der Mieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn trotz Funktionsgleichheit der nach Satz 1 ersetzte Mietgegenstand in Maß, Form und Farbe erheblich von dem ursprünglichen Mietgegenstand abweicht oder die Mietkosten die Kosten des ursprünglichen Mietgegenstandes übersteigen. Im Übrigen gilt Ziffer dieser AGB. 4. Mietdauer 4.1. Der Mietgegenstand wird für die Dauer der bezeichneten Veranstaltung in der HanseMesse Rostock oder in der StadtHalle Rostock geschlossen. Eine stillschweigende Verlängerung ist ausgeschlossen. Eine Verlängerung erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Änderungen der Mietzeit haben Nachforderungen des Vermieters bzw. Dritter zur Folge Eine Weiter- oder Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters ist ausgeschlossen. 5. Über- und Rückgabe des Mietgegenstandes 5.1. Die Übergabe des Mietgegenstandes erfolgt grundsätzlich zum Aufbaubeginn, sofern die Parteien keinen anderen Übergabezeitpunkt schriftlich vereinbaren Stellt der Mieter bei Übergabe des Mietgegenstandes Mängel oder Beschädigungen fest, so sind diese schriftlich festzuhalten und dem Vermieter unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Beide Seiten können die Ausfertigung eines Übergabeprotokolls verlangen, in welchem der Zustand und eventuelle Mängel oder Beschädigungen festzuhalten sind. Wird auf die Erstellung eines Übergabeprotokolls verzichtet, gehen beide Vertragsparteien davon aus, dass keine erkennbaren Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden sind Der Mietgegenstand ist nach dem Ende der Mietzeit dem Vermieter zur Rückgabe bereitzustellen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden zu ersetzen, die ihm durch die Verzögerung der Rückgabe des Mietgegenstandes entstehen. Vom Mieter oder in seinem Auftrag von Dritten während der Nutzungsdauer eingebrachte Gegenstände, Aufbauten, Dekorationen und Ähnliches sind vom Mieter bis zum vereinbarten Nutzungsende restlos zu entfernen und der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen. Nach Ablauf der Nutzungszeit können die Gegenstände zu Lasten des Mieters kostenpflichtig entfernt werden und auch bei Dritten auf Kosten des Mieters eingelagert werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt. 6. Miete und Zahlungsbedingungen 6.1. Die Zahlung erfolgt laut Rechnungslegung zum Zahlungsziel Bei Nachbestellungen vor Ort ist der Betrag bei Installation vor Ort bzw. Lieferung vollständig zu begleichen Der Vermieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Mieters die Bereitstellung des Mietgegenstandes zu verweigern und kann bei bereits übergebenen Mietgegenständen deren Räumung und Herausgabe verlangen. Kommt der Mieter einer entsprechenden Räumungs- oder Herausgabeaufforderung nicht nach, so ist der Vermieter berechtigt, die Räumung oder vorzeitige Zurückholung auf Kosten und Gefahr des Mieters durchführen zu lassen. Der Mieter bleibt in einem solchen Fall zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Ziffer 11 der AGB bleibt hiervon unberührt. 7. Technische Installations-, Sicherheits- und Ordnungsbedingungen 7.1. Der Mieter hat das Durchleiten und die Verteilung von technischen Installationen im eigenen Stand zur eigenen Standversorgung und zur Versorgung Dritter zu dulden Eigenmächtiger Umbau der Standverteilung sowie Manipulation und Veränderungen am Miet- und Installationsmaterial sind dem Mieter verboten Das Weiterleiten bzw. Unterverteilen an Nachbarstände ist untersagt. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss der Versorgungsleistung zur Folge haben Bei der Einleitung von Abwässern in das städtische Abwassernetz dürfen die haushaltsüblichen Schadstoffmengen nicht überschritten werden. Eventuelles Verdünnen von Fetten, Säuren und Laugen ist nicht statthaft. Wird mit stark fetthaltigen Abwässern gearbeitet, muss ein entsprechender Fettabscheider als Vorfilter vom Mieter auf eigene Kosten installiert werden. Es dürfen keine Speisereste bzw. Fäkalien in die Abwasserleitung gelangen. 12 MIETBEDINGUNGEN 1

12 7.5. Alle zum Einsatz gebrachten Geräte und Installationen im Messestand haben den entsprechenden Standards und Vorschriften Deutschlands bzw. Europas zu entsprechen Nach Messeschluss hat der Mieter seine Wasserversorgung entsprechend zu sichern, sodass in den Nachtstunden keine Folgeschäden durch Austreten des Wassers bzw. Abwassers entstehen können. 8. Haftung des Mieters 8.1. Der Mieter hat die überlassenen Gegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln und sie in ordnungsgemäßen Zustand und vollständig einschließlich überlassener Schlüssel, Geräte und Anlagen zurückzugeben Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietobjekts dem Vermieter entstandenen Schäden, soweit diese durch den Mieter, dessen Mitarbeitern oder sonstige Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind. Wird durch Beschädigung des Mietgegenstandes eine Neuvermietung behindert, so haftet der Mieter für den entstandenen Mietausfall und eventuelle Regressansprüche von Nachmietern. Der Mieter muss sich im Streitensfalle entlasten, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat Soweit andere als die in Ziffer 8.2. genannten Personen, insbesondere Veranstaltungsbesucher Schäden am Mietobjekt zufügen, ist der Mieter dafür gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig, wenn ihm ein eigenes Verschulden zur Last fällt Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die von diesen im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietobjekts gegen den Vermieter geltend gemacht werden, soweit sie von ihm oder seinen Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind Der Mieter ist verpflichtet, soweit die Vertragsparteien nichts anders vereinbart haben, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern und dies dem Vermieter unaufgefordert durch Vorlage einer Ablichtung des Versicherungsscheins vor Übernahme des Mietgegenstandes nachzuweisen. Die Verpflichtung zum Abschluss der Versicherung ist eine wesentliche Vertragspflicht. 9. Haftung des Vermieters 9.1. Sollten Mängel der Mietsache vorliegen, so werden diese von dem Vermieter unverzüglich nach Kenntnis abgestellt. Gelingt dies nicht, ist der Mieter zu einer entsprechenden Minderung berechtigt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Minderung Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter gleichgültig ob sie aus mietrechtlicher Mängelhaftung, aus unerlaubter Handlung oder einem sonstigen Rechtsgrund abgeleitet werden können gegen den Vermieter nur geltend gemacht werden, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dies gilt insbesondere bei Versagen von Einrichtungen, bei Betriebsstörungen oder sonstigen die Veranstaltung beeinträchtigenden oder verhindernden Ereignissen. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Mängel, die bereits bei Abschluss dieses Mietvertrages bestanden. Die verschuldensabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel, die bei Vertragsschluss vorhanden waren wird ausdrücklich ausgeschlossen Die Haftungsbegrenzung nach Ziff gilt allerdings nicht, soweit Mietmängel oder sonstige haftungsrelevante Tatbestände zu Schäden an Leben, Körper, Gesundheit (Personenschäden) geführt haben oder vermieterseitig eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) vorliegt. Dann haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit Für eingebrachte Sachen des Mieters, seiner Mitarbeiter und Zulieferer, der Aussteller sowie Besucher übernimmt der Vermieter bei einer ihm zurechenbaren schuldhaften Pflichtverletzung außer in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit keine Haftung Soweit die Haftung nach den Bestimmungen dieser AGB ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen des Vermieters. 10. Höhere Gewalt Kann die Veranstaltung, für welche die Vermietung des Mietgegenstandes vereinbart wurde, auf Grund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten selbst. Ist der Vermieter für den Mieter mit Kosten in Vorlage getreten, die vertraglich zu erstatten wären, so ist der Mieter in jedem Fall zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet. 11. Rücktritt Der Mieter ist berechtigt, vom Vertrag bis zu vier Wochen vor dem Tag der Übergabe nach Ziffer 5.1. der AGB zurückzutreten. Bei Rücktritt des Mieters zu einem späteren als in Satz 1 benannten Zeitpunkt ist die Miete in voller Höhe zu zahlen. Das Rücktrittsrecht des Mieters nach Ziffer 3.3. der AGB bleibt hiervon unberührt Will der Mieter von seinem Rücktrittsrecht nach Ziffer 3.3. der AGB Gebrauch machen, hat er dies unverzüglich innerhalb von drei Tagen nach Kenntniserlangung gemäß Ziffer 3.3. Satz 2 der AGB, mindestens aber noch vor der Übergabe des Mietgegenstandes gemäß Ziffer 5.1. der AGB auszuüben Der Vermieter ist berechtigt, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn: a) die vom Mieter zu erbringenden Zahlungen (Miete) nicht rechtzeitig entrichtet worden sind, b) der in den AGB bezeichnete Nutzungszweck wesentlich geändert wird, c) gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere gegen behördliche Auflagen und Anordnungen durch den Mieter verstoßen wird, d) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. Macht der Vermieter von seinem Rücktrittsrecht aus einem der vorgenannten Gründe Gebrauch, behält er den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Entgelte, falls der Mieter die Gründe zu vertreten hat. Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen Der Rücktritt ist schriftlich in elektronischer Form oder per Brief/ Fax gegenüber dem Vertragspartner zu erklären. 12. Räumung und Herausgabe Bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, sicherheitsrelevante Vorschriften und bei besonderen Gefahrenlagen kann der Vermieter vom Mieter die Räumung und Herausgabe des Mietgegenstandes verlangen. Kommt der Mieter einer entsprechenden Aufforderung nicht nach, so ist der Vermieter berechtigt, die Räumung auf Kosten und Gefahr des Mieters durchführen zu lassen. Der Mieter bleibt in einem solchen Fall zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. 13. Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung Zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Geschäftszwecke erfolgt auch die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der übermittelten personenbezogenen Daten. 14. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Mieter gegenüber dem Vermieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Vermieter anerkannt sind. 15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Unwirksame Klauseln Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Rostock. Sofern gesetzlich kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Rostock als Gerichtsstand vereinbart Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, so sind sie durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, von der sie abweichen. Die übrigen Klauseln bleiben hiervon unberührt. Rostock, 01. Juni MIETBEDINGUNGEN 2

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