Allgemeine Geschäftsbedingungen

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2 SEITE 2 VON 5 Teil 1 Vermietungen 1 Übergabe und Rückgabe (1) Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern nicht zwischen den Parteien im Mietvertrag ein hiervon abweichender Zeitpunkt vereinbart ist. Das Mietverhältnis beginnt spätestens mit Übergabe des Mietgegenstandes. (2) Der Mieter hat die Mietgegenstände sofort auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu untersuchen. Sonstige Mängel hat der Mieter gegenüber dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn des vereinbarten Produktionszeitraumes anzuzeigen. (3) Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand einschließlich sämtlichen etwaigen Zubehörs zum vereinbarten Zeitpunkt mangelfrei zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter das Recht auf eine Nachberechnung auf Basis des vereinbarten Tagesmietsatzes vor. (4) Der Vermieter behält sich das Recht auf eine nachträgliche Überprüfung der Mietgegenstände nach Rückgabe durch den Mieter vor. Der Mieter hat das Recht bei dieser Kontrolle anwesend zu sein. Möchte der Mieter von diesem Recht Gebrauch machen, muss er dieses spätestens bei der Übernahme der Mietgegenstände beim Vermieter anzeigen. 2 Pflichten des Mieters während der Mietzeit (1) Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen sorgfältig und pfleglich umzugehen. Eine Verwendung der Mietgegenstände, welche nicht den Herstellervorgaben entsprechen, ist unzulässig. (2) Der Auftraggeber haftet während der kompletten Mietzeit, für Schäden an den Mietgegenständen sowie für Schäden, welche durch diese Verursacht werden. Bei Verlust der Mietgegenstände oder etwaigen Zubehör ist dieses auf Basis des Anschaffungswertes zu ersetzen. (3) Eine Untervermietung ist nur nach einer vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter zulässig. 3 Gewährleistung des Vermieters (1) Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Mietgegenstände nur im Zeitpunkt der Übergabe. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können ist ausgeschlossen. (2) Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich ein solcher Mangel später, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Gelegenheit zu geben, den Mangel an dem Mietgegenstand zu beheben oder einen Austausch gegen einen anderen, gleichwertigen Mietgegenstand vorzunehmen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Mangel selbst verursacht hat. (3) Sollte der Auftraggeber die Nichtanzeige eines Mangels zu vertreten haben oder unterlässt er dies schuldhaft, so tritt sein Anspruch auf Minderung des Mietpreises nicht ein. 4 Regulierung von Schäden (1) Die Regulierung des Schadens erfolgt zum Neuwert. Erforderliche Reparaturen werden nur durch eine vom Hersteller autorisierte Fachwerkstatt vorgenommen. Die entstehenden Aufwendungen für die Reparaturen hat der Auftraggeber zu tragen.

3 SEITE 3 VON 5 (2) Der Mieter hat bei Schäden, die er zu verantworten hat, für jeden Ausfalltag bis zur Regulierung des Schadens den ausgeschriebenen Tagesmietsatz zu zahlen, wenn eine etwaige nachfolgende Vermietung der Mietgegenstände durch den Vermieter nachgewiesen werden kann. Teil 2 Zahlungsbedingungen 5 Preisstellung, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug (1) Die Zahlung erfolgt nach Leistungserbringung auf Rechnung. Wir behalten uns vor, hiervon abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot festzulegen. (2) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen grundsätzlich ohne Abzüge und Skonti vom Auftraggeber zu leisten. (3) Ist nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels kein Geldeingang zu verzeichnen, wird eine schriftliche Zahlungserinnerung mit einem neuen Zahlungsziel ausgestellt. Verstreicht auch das in der Zahlungserinnerung vereinbarte Zahlungsziel, erhält der Auftraggeber maximal zwei (2) Mahnungen, bevor die Sache einem Rechtanwalt übergeben wird. Die Mahngebühr für die verspätete Bezahlung und dem darin eingeschlossenen höheren Verwaltungsaufwand sowie Zinsausfall beträgt bei der (a) 1. Mahnung: 10,00 (b) 2. Mahnung: 25,00 (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt vor Übergabe der Mietsache eine Kaution in angemessener Höhe vom Auftraggeber zu verlangen. Die Erstattung der Kaution erfolgt nach Überprüfung der Mietsache gemäß 1, Abs. (4). Eine Verrechnung der Kaution gegen fällige Forderungen des Auftragnehmers erfolgt nicht. 6 Stornierung eines Auftrags (1) Der Auftraggeber hat das Recht, den mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer geschlossenen Vertrag bis zu Beginn des vereinbarten Produktionszeitraums bzw. Aufbauzeiten ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (2) Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung ohne Abzüge fällig und beträgt (a) 30% des Auftragswerts, wenn nach Ablauf von 14 Tagen nach Auftragserteilung dem Auftrag nicht storniert wurde. Bei Überschneidung mit den Zeiträumen der Absätze (b) bis (e) haben diese vorrangige Wirksamkeit. (b) 50% des Auftragswerts, wenn bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Produktionszeitraums storniert wird. (c) 80% des Auftragswerts, wenn bis spätestens sechs (6) Tage vor Beginn des Produktionszeitraums storniert wird. (d) der volle Auftragswert, wenn bis zum Beginn des Produktionszeitraums storniert wird. (e) der volle Auftragswert, bei kurzfristiger Beauftragung im Zeitraum kürzer als 14 Tagen vor Beginn des Produktionszeitraum. (3) Im Angebot als individuelle Kundenlösung gekennzeichnete Positionen sind im Falle einer Stornierung grundsätzlich im vollen Umfang des entsprechenden Auftragswerts zu erstatten. Sie verbleiben im Besitz des Auftragnehmers, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird.

4 SEITE 4 VON 5 (4) Als Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der Kündigung bei uns maßgeblich. Der Zeitpunkt der Zustellung der Auftragsbestätigung ist für die zuvor genannten Zeitpunkte unerheblich. Teil 3 Schlussbestimmungen 7 Schriftform (1) Als Schriftform gelten für beide Parteien neben Brief, Fax, , SMS und Messenger- Nachrichten. 8 Salvatorische Klausel (1) Sollte eine Bestimmung in den vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. (2) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichten sich, im Falle einer Unwirksamkeit einer Bestimmung ersatzweise diejenige Regelung zu vereinbaren, die dem beiderseitigen Willen am nächsten kommt.

5 SEITE 5 VON 5 Revisionsübersicht VERSION DATUM REVISIONSUMFANG Initialfassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

M I E T V E R T R A G

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