Info: Gebührenänderung der Pflanzengesundheitskontrolle im Land Bremen 1
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1 Info: Gebührenänderung der Pflanzengesundheitskontrolle im Land Bremen 1 Auszug aus der Gesundheits-Kostenverordnung des Landes Bremen vom 16. August 2002 (Brem.GBl. S c-6) in der Fassung , geändert durch die siebzehnte Verordnung zur Änderung der Gesundheits-Kostenverordnung vom 11. Oktober 2016 [Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 5. Dezember 2016_Nr. 117_S ] 55 Pflanzenschutz und Pflanzenbeschau 551 Pflanzengesundheitskontrolle Phytosanitäre Untersuchungen und Überwachung der Einhaltung von Anforderungen bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr einschließlich der Maßnahmenüberwachung beanstandeter Waren Phytosanitäre Importuntersuchungen und Überwachung der Einhaltung von Importanforderungen gemäß Pflanzenbeschauverordnung, EU- Entscheidungen und ISPM Nr ,00 Euro bis 600,00 Euro Gebühr gemäß der folgenden Gebührenziffern, mindestens jedoch 35,00 Euro bei Einzelsendungen für Dokumentenkontrollen je Sendung 10,00 Euro für Nämlichkeitskontrollen je Sendung a) bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe 10,00 Euro b) größer als Ladungen nach Buchstabe a) 20,00 Euro für Pflanzengesundheitsuntersuchungen, inkl. Einfuhrentscheidung, von Stecklinge, Sämlinge (ausgenommen forstliches Vermehrgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen je Sendung - bis zu Stück 22,00 Euro - pro weitere Stück 0,84 Euro Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) je Sendung - bis zu Stück Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen 22,00 Euro - pro weitere 100 Stück 0,53 Euro Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen 22,00 Euro 1 Trotz sorgfältiger Zusammenfassung der neuen Gebühren können Schreibfehler in diese Aufstellung nicht ausgeschlossen werden. Rechtsverbindlich ist somit nur der Originaltext der genannten Rechtsvorschrift. 1 / 5
2 (ausgenommen Kartoffelknollen) je Sendung - bis zu 200 kg - pro weitere 10 kg 0,19 Euro Samen, Gewebekulturen je Sendung - pro weitere 10 kg 0,22 Euro andere Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung - bis zu Stück 22,00 Euro - pro weitere 100 0,22 Euro Schnittblumen je Sendung - bis zu Stück 22,00 Euro - pro weitere ,17 Euro Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) je Sendung - pro weitere 100 kg 2,10 Euro gefällten Weihnachtsbäumen je Sendung- bis Stück 22,00 Euro - pro weitere 100 2,10 Euro Blätter und Pflanzen (z.b.: Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) je Sendung - pro weitere 10 kg 2,10 Euro Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) je Sendung 22,00 Euro 2 / 5
3 - bis zu kg Gewicht - pro weitere kg 0,84 Euro Kartoffelknollen je Partie - bis zu kg Gewicht 64,00 Euro - pro weitere kg 64,00 Euro Holz (ausgenommen Rinde) je Sendung - bis zu 100m³ Volumen 22,00 Euro - pro weiteren m³ 0,22 Euro Erde und Nährsubstraten, Rinde je Sendung - bis zu kg Gewicht 22,00 Euro - pro weitere kg 1,00 Euro Getreidekörnern je Sendung - bis zu kg Gewicht 22,00 Euro - pro weitere kg 0,80 Euro - Höchstbetrag 700,00 Euro andere Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, einschließlich Verpackungsholz, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind Ausfertigung - je Sendung 22,00 Euro - Kleinstmenge 10,00 Euro - eines Pflanzengesundheitszeugnisses oder Reexportzertifikats je 18,00 Euro - einer Zweitausfertigung, Duplikat 8,00 Euro - einer Beglaubigung 5,00 Euro - Neuausfertigungen 18,00 Euro Entscheidung über Genehmigung zur Einfuhrkontrolle am Bestimmungsort Entscheidung über Ausnahmegenehmigungen für die Einfuhr bestimmter Drittlandware nach 14 Pflanzenbeschauverordnung 35,00 Euro bis 77,00 Euro Registrierung (inkl. Datenaufnahme) mit Vergabe einer Registriernummer und Überprüfung bereits registrierter Betriebe im Rahmen des 13n der Pflanzenbeschauverordnung, EU- 75,00 Euro 3 / 5
4 Entscheidungen oder Drittlandvorschriften Spezielle Untersuchungen, die durch EU-Entscheidungen vorgeschriebenen sind wie , zuzüglich Materialkosten und Auslagen Ausstellung von Pflanzenpässen 30,00 Euro Änderungsbescheide zu bis ,00 Euro Persönliches Reisegepäck Vernichtung von Pflanzen, Pflanzen-teilen, Substraten im persönlichen Reisegepäck auf Grund von geltenden Rechtsvorschriften im Pflanzenschutz Prüfung und Entscheidung über die Einfuhrfähigkeit von Waren im persönlichen Reisegepäck einschließlich Zwischenlagerung der Waren auf Grund von geltenden Rechtsvorschriften im Pflanzenschutz je kg zu vernichtende Ware 3,50 Euro, mind. jedoch 35,00 Euro 135,00 Euro Betriebskontrollen und überwachungen auf die Einhaltung der Anforderungen im Rahmen der Pflanzenbeschauverordnung (u.a. Registrierung nach und 14) analog Überwachung einer Behandlung mit Vorratsschutzmitteln, Untersuchung von Lade- und Lagerräumen u.a. einschl. Fahrzeiten sowie Wartezeiten, die der Antragsteller zu vertreten hat Stundensatz analog Spezielle Untersuchung von Pflanzen, Vorräten und Holz auf Krankheiten Phytopathologische Überwachung und Beratung eines Gartenbaubetriebes Zeitgebühr nach Allg. KostenVO jährlich 41,00 Euro bis 307,00 Euro Untersuchung von Ausfuhrsendungen in der Dienststelle (Kleinstsendungen) 10,50 Euro Verwaltungsaufwand, Viertelstunde 15,00 Euro Neben den Gebühren sind von dem Zahlungspflichtigen für Verrichtungen, die an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen (einschl ) oder an Werktagen von bis 7.30 Uhr gefordert werden, je angefangene ½ Stunde zu entrichten Verzögert sich die Untersuchung (z.b. infolge verspäteten Eintreffens der Tiere, des Untersuchungsmaterials, des Besitzers usw.), so kann neben der Untersuchungsgebühr für die Wartezeit für je eine halbe Stunde eine Gebühr von angesetzt werden. 30,00 Euro 30,00 Euro Fahrtkostenpauschale 5,00 Euro Kosten für z.b. Porto, Fernsprechgebühren 2,00 Euro 4 / 5
5 Gemeinkosten im Rahmen der Importkontrolle bei Probenahme und Warenuntersuchung, einschl. der Weitergabe von Rechnungen Gebühren für jede im Interesse der nachgesuchten Leistung (z.b. Probenahme) aufgewandte halbe Arbeitsstunde einschl. Fahrzeiten 25,00 Euro bis 50,00 Euro Bereitstellung von Bediensteten für eine beantragte Dienstleistung (z.b. Probenahme oder Untersuchung), wenn vom Antragsteller die zu untersuchenden Waren zum vorgesehenen Zeitpunkt der Untersuchung nicht zugänglich gemacht werden (Wartezeitgebühr) je die erste halbe Stunde für jeden Bediensteten einschl. Fahrzeiten Jede weitere ¼ Stunde 13,00 Euro Sachaufwand und Auslagen, einschl. der Kosten für die Benutzung von Kraftfahrzeugen, werden nach den für die bremischen Behörden geltenden Bestimmungen berechnet Stundensatz Laufbahngruppe II zweites Einstiegsamt (A13-A16) oder Stundensatz Laufbahngruppe II erstes Einstiegsamt (A9 - A12) oder Stundensatz Laufbahngruppe I zweites Einstiegsamt (A5 - A8) oder 77,00 Euro 63,00 Euro 53,00 Euro Die vollständige Gesundheits-Kostenverordnung finden Sie im Internet unter: > Haushalt > Gebühren und Beiträge 5 / 5
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