AVE-Rundschreiben 24/2015
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- Bernd Lange
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1 1. HANDELS- UND ZOLLPOLITIK 1.1. Türkische Schutzmaßnahmen gegen diverse Konsumgüter Gespräch im Bundeswirtschaftsministerium 1.2. WTO-Verhandlungen: Teilerfolg, aber kein Durchbruch 2. HANDELSSCHUTZMASSNAHMEN 2.1. Neues bei manuellen Palettenhubwagen und Fotovoltaikmodulen 3. AUSSENWIRTSCHAFTS-/ZOLLRECHT 3.1. EU-Kommission verabschiedet Übergangsregeln zum Unionszollkodex 3.2. Ausdehnung der Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und über die Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr auf Serbien 3.3. Diverse neue Durchführungsverordnungen zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur (KN) 4. VERANSTALTUNGEN/DELEGATIONEN/PUBLIKATIONEN 4.1. Konferenz Sponsoring im Kontext des 10. UN GC Prinzips Chancen nutzen, Risiken minimieren der Allianz für Integrität (Afln) und dem Deutschen Global Compact Netzwerk am 9. Dezember Michael Harms Nachfolger von Prof. Dr. Lindner als Geschäftsführer des Ost-Ausschusses 4.3. Wirtschaftskonferenz Connectivity for Commerce and Investment 1 Seite Berlin, 23. Dezember 2015
2 1 Seite Berlin, 23. Dezember 2015
3 1. HANDELS- UND ZOLLPOLITIK 1.1. Türkische Schutzmaßnahmen gegen diverse Konsumgüter Gespräch im Bundeswirtschaftsministerium Die AVE-Geschäftsführung und Vertreter betroffener Mitgliedsunternehmen kamen am 16. Dezember 2015 mit dem Leiter des Türkeireferats im Bundeswirtschaftsministerium zusammen, um über Maßnahmen gegen die türkische Handelspolitik zu beraten. Der Unterzeichner verdeutlichte die im Verlauf der letzten sechs Jahre von partiellem Protektionismus geprägte Handelspolitik der Türkei, die in der Verhängung von Schutzzöllen gegenüber nahezu allen Konsumgütern gipfelten. Besonders betroffen seien Schuhe mit Ursprung in Asien, die nach erfolgter Verzollung in der EU in die Türkei geliefert werden. Es bestand Einvernehmen, dass das türkische Vorgehen gegen den Vertrag über die Zollunion verstoße. Dieser Vertrag sieht jedoch keinerlei Streitschlichtungs- bzw. Sanktionsmechanismen vor. Die Anrufung eines WTO-Panels habe ebenfalls kaum Aussicht auf Erfolg, da die Türkei die Schutzmaßnahmen nur auf Waren anwende, deren Zölle das Land nicht in der WTO gebunden habe. Es gelte also, die türkische Seite auf Regierungs-, Verbands- und Unternehmensebene immer wieder davon zu überzeugen, dass Protektionismus letztlich keine gute Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist. Die derzeitige geopolitische Situation in der Region macht dies sicher nicht leichter. Ungeachtet dessen hat uns das Ministerium seine Unterstützung in der Angelegenheit zugesagt, so z.b. im Rahmen der Ende Januar 2016 stattfindenden Deutsch-Türkischen Wirtschaftsgespräche. Auch wir bleiben gemeinsam mit unserem europäischen Dachverband FTA am Ball WTO-Verhandlungen: Teilerfolg, aber kein Durchbruch Bei der zehnten Ministerkonferenz der 162 WTO-Mitglieder in Nairobi konnten einige gesichtswahrende Teilerfolge erzielt werden. Hingegen konnten bei der 2001 begonnenen DohaRunde keine neuen Impulse gesetzt werden - die Zukunft der multilateralen Liberalisierungsrunde, auf die insbesondere die Entwicklungsländer große Hoffnungen setzen, bleibt somit weiter unklar. 2 Seite
4 Das wichtigste konkrete Ergebnis ist das Abkommen vom 16. Dezember über den Wegfall von Zöllen auf 201 IT-Erzeugnisse (Information Technology Agreement ITA ). Damit entfallen ab Mitte kommenden Jahres sukzessive die Zölle für etwa 90 Prozent des Handels mit Hochtechnologieprodukten, worunter auch für den importierenden Einzelhandel besonders relevante Produkte wie GPS-Navigationssysteme, DVD-Spieler, digitale Autoradios, Drucker, Spielekonsolen und Touchscreens fallen. Das jährliche Handelsvolumen mit diesen Waren macht immerhin knapp 1 Billion Euro pro Jahr oder 7% des Welthandels aus. Ebenso konnte eine Übereinkunft zum Abbau von Exportsubventionen im Agrarbereich erreicht werden. Während die entwickelten Staaten ihre Exportsubventionen sofort beenden sollen, bekommen die Entwicklungsländer hierfür Zeit bis 2018 mit Ausnahme des Baumwollsektors, wo die Subventionen bereits 2017 auslaufen sollen. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström lobte die Vereinbarung als Meilenstein, von dem insbesondere arme Länder profitieren würden. Jens Nagel 2. HANDELSSCHUTZMASSNAHMEN 2.1. Neues bei manuellen Palettenhubwagen und Fotovoltaikmodulen Es besteht der Verdacht, dass die auf die Einfuhren von manuellen Palettenhubwagen mit Ursprung in China erhobenen Antidumpingzölle umgangen werden sollen. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission ein entsprechendes Untersuchungsverfahren eingeleitet (siehe Amtsblatt der EU L 330 vom S.43). Ferner hat die EU-Kommission beschlossen, von Amts wegen eine teilweise InterimsÜberprüfung betreffend die Einfuhren von Fotovoltaikmodulen vorzunehmen. So liegen Anscheinsbeweise dafür vor, dass sich die Umstände, die für die Einführung der geltenden Maßnahmen ausschlaggebend waren dauerhaft geändert haben (siehe Amtsblatt der EU C 405 vom S.33). 3 Seite
5 3. AUSSENWIRTSCHAFTS-/ZOLLRECHT 3.1. EU-Kommission verabschiedet Übergangsregeln zum Unionszollkodex Am 17. Dezember 2015 verabschiedete die EU-Kommission den lang erwarteten Delegierten Rechtsakt zum Unionszollkodex, der Übergangsregeln für den Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des Unionszollkodex am 1. Mai 2016 und der Endphase der Elektronisierung des Zolls im Jahr 2020 vorsieht. Ziel dieser Regeln ist es, auftretende Umstellungsprobleme für Zoll und Wirtschaft so gering wie möglich zu halten. Zum Inhalt der Verordnung werden wir uns in Kürze äußern. Das Europäische Parlament und der Rat müssen dem Gesetzeswerk noch zustimmen. Hierfür haben beide Organe zwei Monate Zeit mit einer Verlängerungsmöglichkeit von weiteren zwei Monaten. Auch über dieses Procedere werden wir selbstverständlich berichten Ausdehnung der Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und über die Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr auf Serbien Die Gemischten Ausschüsse EU-EFTA über die in der Überschrift genannten Abkommen haben Serbien eingeladen, diesen bereits seit Mai 1987 existierenden Abkommen beizutreten. Serbien hat seine Beitrittsurkunde kürzlich hinterlegt und wird beide Konventionen vom 16. Februar 2016 anwenden. Das bedeutet, dass gemeinsame Versandverfahren von diesem Zeitpunkt an zwischen den heutigen Vertragsparteien unter ihnen Mazedonien (FYROM) und die Türkei und Serbien möglich sind. Insbesondere für die zahlreichen Landtransporte aus der Türkei nach Mitteleuropa dürften sich hieraus Vereinfachungen ergeben. 4 Seite
6 3.3. Diverse neue Durchführungsverordnungen zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur (KN) Um eine einheitliche Anwendung der KN zu gewährleisten, hat die EU-Kommission erneut eine Vielzahl von Einreihungsverordnungen erlassen. Diese betreffen u.a. eine Spardose mit MünzZählmechanismus, eine Freiarm-Haushaltsnähmaschine und ein Smartphone-Sportarmband. Sollten Sie hieran interessiert sein, empfehlen wir Ihnen die Lektüre des Amtsblatts der EU L 328 vom Für Bau- und Gartenmärkte relevant dürfte die Entscheidung der EU-Kommission sein, ein aus sieben verschiedenen Teilen bestehendes Gärtnerset nicht als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf anzusehen. Vielmehr müssen alle Einzelteile separat eingereiht werden, was die Sinnhaftigkeit dieses Sets stark relativiert. Nachzulesen im Amtsblatt der EU L 331 vom VERANSTALTUNGEN/DELEGATIONEN/PUBLIKATIONEN 4.1. Konferenz Sponsoring im Kontext des 10. UN GC Prinzips Chancen nutzen, Risiken minimieren der Allianz für Integrität (Afln) und dem Deutschen Global Compact Netzwerk am 9. Dezember 2015 Anlässlich der Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption am 9. Dezember 2003 wird jährlich am 9. Dezember der Anti-Korruptionstag begangen. Korruption soll in das öffentliche Interesse gerückt und Regierungen sowie Wirtschaftsvertreter dazu aufgefordert werden, aktiv gegen Bestechung vorzugehen. Die wirtschaftsgetriebene Multi-Stakeholder Initiative Allianz für Integrität (AfIn) begeht den diesjährigen Anti-Korruptionstag gemeinsam mit dem Deutschen Global Compact Netzwerk im Rahmen einer Konferenz zum Thema Sponsoring im Kontext des 10. UN GC Prinzips Chancen nutzen, Risiken minimieren. Auf der Konferenz wird der neue Leitfaden zum Thema Sponsoring vorgestellt, den Sie im Anhang finden. Zudem hat am auch die 1. Sitzung der AfIn-Steuerungsgruppe in Berlin stattgefunden. Allianz für Integrität 5 Seite
7 Die AfIn ergänzt den Global Compact und setzt sich insbesondere für die Umsetzung des zehnten GC-Prinzips ein: gegen alle Arten der Korruption einzutreten. Sie arbeitet praxisorientiert, international und engagiert sich vor allem für mehr Compliance. Ziel ist es, die Integrität zwischen Unternehmen, ihren Geschäftspartnern und den weiteren Akteuren im Wirtschaftssystem zu fördern. Als globales Vorhaben hat die AfIn 2015 Aktivitäten in Brasilien, Ghana und Indien aufgenommen. Mit dem regionalen Trainingsformat De Empresas Para Empresas (DEPE) ist die AfIn in der Mercosur-Region vertreten. Wichtige interne Kooperationspartner sind insbesondere das Sektorvorhaben Antikorruption und Integrität sowie die Stabstelle Compliance und Integrität. Aktivitäten Aufbau eines Peer-to-Peer Lern- und Implementierungsnetzwerkes, um den Stakeholdern einen Wissens- und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen Förderung von öffentlich-privaten Dialogformaten zwischen wirtschaftlichen, zivilgesellschaftlichen und politischen Akteuren, um die Rahmenbedingungen für integres Verhalten zu verbessern Antikorruptions-Trainings sowie Train-the-Trainer Programme, um die ComplianceManagement Fähigkeiten in Unternehmen und internationalen Lieferketten zu stärken Steuerungsgruppe (Dez Dez. 2017) Der neu-gewählten Steuerungsgruppe gehören an Unternehmen: MAN SE, Merck KGaA, SAP SE sowie die Metro AG. Unternehmensverbände: Bundesverband der Deutschen Industrie e.v. und Deutscher Industrie- und Handelskammertag Zivilgesellschaft: Deutsches Global Compact Netwerk und Transparency International Deutschland e.v. Internationale Organisation: United Nations Office on Drugs and Crime Lokale Steuerungsgruppen: Je 1 Vertreter pro Land (Brasilien, Ghana und Indien) 4.2. Michael Harms Nachfolger von Prof. Dr. Lindner als Geschäftsführer des Ost-Ausschusses Der Vorstand des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft informiert darüber, dass Herr Michael Harms, derzeit Geschäftsführer der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau, spätestens zum Herrn Prof. Lindner als Geschäftsführer des Ost-Ausschusses nachfolgen wird. Herr Harms hat in den letzten Jahren die Interessen der deutschen Wirtschaft in Russland aktiv und erfolgreich vertreten. Zudem verfügt er aus früheren Tätigkeiten bei 6 Seite
8 Philips Medizinsysteme, dem Business Advisory Council in Brüssel, dem Kooperationsbüro der Deutschen Wirtschaft und als Referent des Ost-Ausschusses für Südosteuropa in Berlin über umfangreiche Erfahrungen in der gesamten Region Osteuropa Wirtschaftskonferenz Connectivity for Commerce and Investment Die Wirtschaftskonferenz Connectivity for Commerce and Investment wird vom Mai 2016 im Rahmen des deutschen Vorsitzes der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) in Berlin stattfinden. Erstmals werden bei dieser Konferenz Unternehmen und Geschäftsleute aus den 57 Teilnehmerstaaten und den 11 Partnerländern der OSZE sowie aus China im Mittelpunkt stehen und über Fragen des Ostgeschäfts sprechen. Die Veranstalter bieten damit den Teilnehmern die Gelegenheit, exklusiv und multilateral im Kreise dieser Partner zu Netzwerken, im multilateralen Kreis die ebenfalls anwesenden Staatenvertreter mit geschäftsbezogenen Argumenten zu überzeugen und die OSZE bei ihrem Mandat zu stärken, in Europa durch Zusammenarbeit Sicherheit und den Frieden zu erhalten. Weitere Einzelheiten enthält das beiliegende Save-the-date. Jens Nagel 7 Seite Powered by TCPDF (
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